0492/2021
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene
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Anlage zu 0492-2021
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Anlage zu 0492/2021 Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene Kriterien gemäß Beschluss zu 1045/2020 - Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene in Form von institutionellen Förderungen Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine institutionelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149). Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach außen kommunizieren und vertreten. Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden Kriterien erfüllen: Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden. Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten. Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter anderem: - Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in weiteren Gremien - Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) - Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) - PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) - Beratung der Mitglieder - Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen - Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, Symposien, Kongresse, o.ä.) Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Kriterien gemäß dem Beschluss zu 2600/2016 - Förderungen von Interessenvertretungen der freien Szene, einschließlich beschlossenem Änderungsantrag AN/1846/2016 Die Kulturverwaltung beurteilt die Förderung von vergleichbaren Projekten auch weiterhin als sehr sinnvoll und zielgerichtet. Damit diese Projekte jedoch nicht - wie in der Vergangenheit - in Konkurrenz stehen zu Projektanträgen, die sich der künstlerischen Produktion und Präsentation widmen, schlägt die Verwaltung die Schaffung eines eigenen spartenübergreifenden Förderbudgets „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene“ vor. Der Begriff „Interessenvertretung“ soll signalisieren, dass es sich bei „der“ freien Szene nicht um eine homogene Masse handelt, sondern um ausdifferenzierte Teilszenen und heterogene Gruppierungen mit unterschiedlichen Interessen. Interessenvertretungen in diesem Sinne können klassische Interessenvertretungen der gesamten Szene oder von Teilszenen sein, aber auch Initiativen und Netzwerke, die gemeinsame Aufgaben für mehrere Akteure übernehmen, oder auch Veranstaltungen mit szeneübergreifendem Charakter. Unter gemeinsamen Aufgaben versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang: - Öffentlichkeits- und Informationsarbeit über Print- und/oder Onlinemedien, - Vernetzungsarbeit, - Akquise von Sponsoren und Drittmittel, - Werbung, - Beratung, - Präsentationen. Eine Änderung der verabschiedeten Förderkonzepte ist dafür nicht notwendig, da die Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene – wie oben dargestellt – in einigen Förderkonzepten bereits berücksichtigt wird und in den weiteren Förderkonzepten eine solche Förderung nicht dezidiert ausgeschlossen wird. Nicht befürwortet wird die institutionelle Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene, um ein flexibles Reagieren auf sich ändernde künstlerische Entwicklungen und Interessenslagen zu gewährleisten. Umsetzung Die Verwaltung hält die folgenden Kriterien für die Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene für sinnvoll: Die zu fördernde Gruppe/Vereinigung, Netzwerkstruktur - besitzt per Geschäftsordnung/Satzung oder anderer schriftlich fixierten Festlegung einer Legitimierung als Stellvertreterorgan einer Gruppe, Vereinigung, Verein oder Netzwerkstruktur, - besitzt eine offene Mitgliederstruktur, - besitzt öffentlich zugängliche Informationen über Strukturen, Mitglieder und Gremien, - besitzt ehrenamtliche Gremienarbeit, - kann kontinuierliche Arbeit für Interessenvertretungen von potentiellen Kulturanbietern, Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden von mindestens 2 Jahren nachweisen. Gefördert werden 1. Strukturkosten wie Personal-, Miet- und Organisationskosten mit einem Eigenanteil von mindestens 10%, 2. anteilige Projektkosten, die mit der Zielsetzung Interessenvertretung überwiegend verbunden sind. Die Förderung von einzelnen Interessenvertretungen beträgt höchstens 20.000,00 Euro pro Jahr. Für die Bezuschussung von Strukturen und Projekten, die die oben beschriebene Kriterien erfüllen, schlägt die Kulturverwaltung ein Förderbudget „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene“ ab 2017 in Höhe von insgesamt bis zu 100.000,00 Euro jährlich vor.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 0492/2021 Freigabedatum 12.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für die nachfolgenden Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förderung in Höhe von jährlich insgesamt 100.000 Euro für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023: Literaturszene Köln e.V. 16.000 € Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. 18.000 € Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln) 20.000 € KLUBKOMM e.V. 20.000 € KINOAktiv e.V. 12.000 € KulturNetzKöln e.V. i. Gr. 14.000 € Finanzausschuss 15.03.2021 Rat 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte in seiner Sitzung am 09.06.2020 folgendes beschlossen: (TOP 4.2, Beschlussvorlage 1045/2020, einschließlich beschlossener Änderungsantrag AN/0801/2020) „Der Ausschuss beschließt die ‚Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institu- tionelle Förderungen‘ in allen Sparten der freien Szene und beauftragt die Verwaltung mit der dar- gestellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haus- haltsjahr 2021. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 zur Verfügung. Die Kriterien, die mit Änderungsantrag (1846/2016) am 08.11.2016 beschlossen wurden, sind weiterhin anzuwenden. Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme künftig entsprechend anzupassen.“ Formale Kriterien der Förderung: Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv erworben werden. Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten. 3 Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). Alle Antragstellende, die grundsätzlich die formalen Kriterien des neuen Förderinstrumentes erfüllten, wurden darüber informiert, dass mit dem neuen Förderinstrument ‚Förderung von Interessenvertre- tungen der freien Szene als institutionelle Förderungen‘ ab 2021 erstmalig die Möglichkeit zu einer drei-jährigen Institutionellen Förderung besteht. Sie wurden ferner aufgefordert, unter Prüfung der 2020 verabschiedeten Fördervoraussetzungen des neuen Förderinstrumentes und Vorlage eines entsprechenden Wirtschaftsplans, einen Antrag zur „Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen‘ für die Jahre 2021 bis 2023 zu stellen. Aufgrund der bekannten sehr begrenzten Zielgruppe möglicher Antragssteller hat die Verwaltung kei- ne klassische Ausschreibung gewählt, sondern die Zielgruppe gezielt angesprochen: zur regulären Antragsfrist für Projektförderungen am 30.09.2020 waren beim Kulturamt sieben Anträge von Interes- sensvertretungen eingegangen, welche als Anträge für Betriebskostenzuschüsse umgewidmet wur- den. Ein weiterer Antrag auf Betriebskostenzuschuss ist danach eingegangen, so dass insgesamt acht Anträge dem Kulturamt vorliegen. Die eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlage). Dabei wurde gemäß den beschlossenen Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt: Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur beiträgt, z.B. durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen muss klar die Aufgaben und Tätigkeiten ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen wird. Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisati- ons-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine institutionelle Förderung im Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 vor: „Literaturszene Köln e.V.“ mit 16.000 €, Sparte Literatur Die Interessensvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und Veranstal- ter*innen umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich im Zuge der Ge- spräche zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und die Interessen und Ideen der Szene vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, es wurden gemeinsame Formate (wie die Kölner Literaturnacht) angestoßen und die Trägerschaft von gemeinsamen Orten wie dem „Kölner Leseraum“ wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und der weiteren Professi- onalisierung und Vernetzung sind personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (auch jährli- cher Szenebericht), Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig, sowie für thematische Work- shops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für sinnvoll erachtet und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. „Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 18.000 €, Sparte Bildende Kunst 4 AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekträume, Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessensvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte AIC die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine ge- meinsame Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. Zum kontinuierlichen Ausbau des Netz- werkes und zur Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zur Auseinandersetzung mit kulturpolitischen Themen ebenso wie zur Teilnahme an meinungsbildenden Beteiligungsverfahren (bspw. zu Ausstellungshonoraren für Künstler*innen/Kurator*innen, zur individuellen Künstler*innen- Förderung, zum jährlichen Szenebericht, zum Erhalt und Ausbau von Kulturräume in der Stadtent- wicklung) und inhaltlichen Fragestellungen der künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis sind personelle Ressourcen nicht nur punktuell und projektbezogen, sondern kontinuierlich nötig und im Rahmen der institutionellen Förderung auch förderfähig. „Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln)“ mit 20.000 €, Sparten Theater und Tanz Aus drei Vorgängervereinigungen hat sich seit 2019 die neue Vereinsstruktur IFT gebildet, die den größten Teil aller Akteure des Bereichs darstellende Kunst versammelt. Sowohl DAKU Institutionen, als auch selbständige Kunstschaffende aus den Bereichen Theater und z.T. auch Tanz werden durch die IFT vertreten. Ziel des Vereins ist neben einer Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen der freien Szene u.a. die Organisation von Arbeitstreffen, die Beteiligung an kommunalen, sowie an NRW -und Bundestreffen. Außerdem steht die IFT als Ansprechpartnerin für kultur- und förderpolitische Themen der Stadt zur Verfügung. Die IV beabsichtigt, sich durch die Gründung einer Geschäftsstelle mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit zu professionalisieren und erfüllt damit das wesentliche städti- sche Förderkriterium. „KLUBKOMM e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Popkultur Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängigen Spiel- stätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. leistet kulturpoliti- sche Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundesweiten Gremien und Ar- beitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht- Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernet- zung veranstaltet. Der KLUBKOMM e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der Sparte (Clubkataster, Studien, Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Semina- rangebot zu Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine eigene Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen Szenevertretung. „KINOAktiv e.V.“ mit 12.000 €, Sparte Filmkultur Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie reali- sieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganz- jährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene- koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich die Mit- glieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eige- nen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied in den Vorstand des KulturNetzKöln e.V. Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung werden erfüllt. „KulturNetzKöln e.V. i. Gr.“ mit 14 000 €, spartenübergreifend KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Aus- tausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die gesam- te freie Kulturszene in Köln beispielhaft. 5 Ergänzende Informationen: Auf Basis eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhält der IFM – Initiative Freie Musik Köln e.V. (Sparte Musik) eine auf zwei Jahre befristete institutionelle Förderung i.H. v. 50.000 € im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum Zwecke der organisatori- schen Stärkung. Folgende zwei eingegangenen Anträge werden nicht für eine Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institutionelle Förderungen‘ vorgeschlagen: And She Was Like: BÄM! Aufgrund der begrenzten Finanzmittel und der Entscheidung, dass in jeder Sparte nur eine Interes- senvertretung und auch keine Teilszenen gefördert werden sollen, fiel die Förderentscheidung gegen BÄM, die sich spartenübergreifend für die Vernetzung und Professionalisierung von kreativen Frauen aus den Bereichen Kunst und Design, aber auch mit Ausstellungen, Talk, Publikationen für Projekte von queeren, non-binary und transsexuellen Menschen einsetzen. Es werden interdisziplinäre Forma- te entwickelt, die auf eine kulturelle/politische Bildung abzielen und diskriminierungskritisch sowie dekoloniale Ansätze verfolgen. Die Kulturverwaltung ist von der Qualität des Programms überzeugt und prüft daher, BÄM wie in den letzten Jahren wieder über eine Projektförderung formatbezogen und punktuell zu fördern. Globale Musik Köln e.V. Die in zwei konkurrierende Interessenvertretungen (Globale Musik Köln e.V. und Plattform aktuelle Musikkulturen e.V.) gespaltene Globale Musik Szene, hatte 2020 den Auftrag, einen mit allen Akteu- ren abgestimmten Antrag zu stellen. Der vorliegende Antrag wurde im Alleingang von Globale Musik Köln e.V. gestellt und nicht mit der Plattform aktuelle Musikkulturen e.V. abgestimmt. Zudem stehen für eine strukturelle Förderung der Globalen Musikszene grundsätzlich eigene städti- sche Projektmittel 2020 für ein Büro Globale Musik bereit, die zur Übertragung ins Jahr 2021 ange- meldet wurden. Die Mittel zur institutionellen Förderung von Interessenvertretungen konnten bislang insgesamt nicht aufgestockt werden, da die aktuelle Haushaltsentwicklung hierfür keine Spielräume zulässt. Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt sowohl der oben genannten politischen Beschlusslage als auch dem kulturfachli- chen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenver- tretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Ent- wicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach außen kommunizieren und vertreten. Mit dem angestrebten Beschluss sollen die genannten Interessenvertretungen substanziell in die Lage versetzt werden, ihre umfangreichen Aufgaben für die jeweilige Szene zu erfüllen. Dies dient der Stärkung der Kölner Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene. Begründung der Dringlichkeit 6 Gerade im zweiten Jahr der Corona-Pandemie gibt es einen großen Organisationsbedarf der Kultur- schaffenden in Köln in ihren Interessensvertretungen, da sie sich über neue Fördermaßnahmen und aktuelle Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Sparten zum Strukturerhalt austauschen müssen. Ent- sprechende Formate dafür müssen nun kurzfristig entwickelt werden, um die jeweiligen Sparten mit Professionalisierungsmaßnahmen, z.B. zum Thema Digitalisierung, zu begleiten. Dafür müssen die Interessensvertretungen ihre Arbeit so früh im Jahr wie möglich beginnen können. Die Strukturförde- rung ist daher schnellstmöglich zu bewilligen. Demgegenüber mussten die Anträge trotzdem mit der notwendigen Sorgfalt geprüft und im Hinblick auf die begrenzten Mittel eine fachlich fundierte Verteilung gefunden werden. In der Folge konnten die Vorlagefristen leider nicht eingehalten werden; eine Vorberatung im Ausschuss Kunst und Kultur war vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0492/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 10.02.2021 16:37