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0492/2021

Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2021

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Anlage zu 0492-2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage zu 0492-2021

6569 Zeichen

Anlage zu 0492/2021  
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
 
Kriterien gemäß Beschluss zu 1045/2020 - Förderung von Interessenvertretungen der 
freien Szene in Form von institutionellen Förderungen 
Mit der Änderung des Förderschwerpunkts Interessenvertretungen von einer Projekt- in eine 
institutionelle Förderung (dreijähriger Betriebskostenzuschuss) verfolgt die Kulturverwaltung 
das Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Diese 
Zielsetzung entspricht nicht zuletzt einer Idee, die bei den runden Tischen zur 
Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung Köln formuliert wurde (siehe 
Kulturentwicklungsplanung Köln, 2019: S. 149).  
Eine besondere Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den sogenannten 
Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es sich um Zusammenschlüsse von Akteuren 
in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenvertretungen sind dadurch 
charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Entwicklungen, 
Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch nach 
außen kommunizieren und vertreten. 
Um eine Förderung erhalten zu können muss eine Interessenvertretung die folgenden 
Kriterien erfüllen: 
 Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft 
muss aktiv erworben werden. 
 Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene 
vertreten. 
 Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre 
grundsätzlichen Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen. 
 Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder 
öffentlich bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu. 
 Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus 
(z.B. in Landes- oder Bundesverbänden). 
 Die Interessenvertretung trägt anteilig zu Finanzierung ihrer Struktur bei, z.B. durch 
das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. 
 Gefördert werden Interessenvertretungen anteilig bei der Umsetzung ihrer 
Jahresplanungen. Die Jahresplanungen weisen klar die Aufgaben und Tätigkeiten 
aus, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte 
umsetzen wird. Zu den förderfähigen Aufgaben und Tätigkeiten zählen unter 
anderem: 
- Teilnahme an runden Tischen zur Kulturentwicklungsplanung Köln und in 
weiteren Gremien 
- Vernetzungsarbeit (lokal, regional, überregional) 
- Kommunikation nach innen (Szene) und nach außen (Verwaltung, Politik, Presse) 
- PR- und Öffentlichkeitsarbeit für die Szene (Website, Flyer, etc.) 
- Beratung der Mitglieder 
- Präsentation auf Fachkonferenzen oder –messen 
- Durchführung von Veranstaltungen zur Situation einer Sparte (Diskussionsforen, 
Symposien, Kongresse, o.ä.) 
 
Alle im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten zur 
Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-,  Miet-, 
Organisations-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) sind förderfähig. Die Förderung erfolgt 
anteilig. Sollte keine weitere Kofinanzierung zur Verfügung stehen, beträgt der Eigenanteil 
mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten.

Kriterien gemäß dem Beschluss zu 2600/2016 - Förderungen von 
Interessenvertretungen der freien Szene, einschließlich beschlossenem 
Änderungsantrag AN/1846/2016 
Die Kulturverwaltung beurteilt die Förderung von vergleichbaren Projekten auch weiterhin als 
sehr sinnvoll und zielgerichtet. Damit diese Projekte jedoch nicht - wie in der Vergangenheit - 
in Konkurrenz stehen zu Projektanträgen, die sich der künstlerischen Produktion und 
Präsentation widmen, schlägt die Verwaltung die Schaffung eines eigenen 
spartenübergreifenden Förderbudgets „Förderung von Interessenvertretungen der freien 
Szene“ vor. Der Begriff „Interessenvertretung“ soll signalisieren, dass es sich bei „der“ freien 
Szene nicht um eine homogene Masse handelt, sondern um ausdifferenzierte Teilszenen 
und heterogene Gruppierungen mit unterschiedlichen Interessen. Interessenvertretungen in 
diesem Sinne können klassische Interessenvertretungen der gesamten Szene oder von 
Teilszenen sein, aber auch Initiativen und Netzwerke, die gemeinsame Aufgaben für 
mehrere Akteure übernehmen, oder auch Veranstaltungen mit szeneübergreifendem 
Charakter.  
Unter gemeinsamen Aufgaben versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang:  
- Öffentlichkeits- und Informationsarbeit über Print- und/oder Onlinemedien,  
- Vernetzungsarbeit,  
- Akquise von Sponsoren und Drittmittel,  
- Werbung,  
- Beratung,  
- Präsentationen.  
 
Eine Änderung der verabschiedeten Förderkonzepte ist dafür nicht notwendig, da die 
Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene – wie oben dargestellt – in einigen 
Förderkonzepten bereits berücksichtigt wird und in den weiteren Förderkonzepten eine 
solche Förderung nicht dezidiert ausgeschlossen wird.  
Nicht befürwortet wird die institutionelle Förderung von Interessenvertretungen der freien 
Szene, um ein flexibles Reagieren auf sich ändernde künstlerische Entwicklungen und 
Interessenslagen zu gewährleisten.  
Umsetzung  
Die Verwaltung hält die folgenden Kriterien für die Förderung von Interessenvertretungen der 
freien Szene für sinnvoll:  
Die zu fördernde Gruppe/Vereinigung, Netzwerkstruktur  
- besitzt per Geschäftsordnung/Satzung oder anderer schriftlich fixierten Festlegung einer  
  Legitimierung als Stellvertreterorgan einer Gruppe, Vereinigung, Verein oder  
  Netzwerkstruktur,  
- besitzt eine offene Mitgliederstruktur,  
- besitzt öffentlich zugängliche Informationen über Strukturen, Mitglieder und Gremien,  
- besitzt ehrenamtliche Gremienarbeit,  
- kann kontinuierliche Arbeit für Interessenvertretungen von potentiellen Kulturanbietern,  
  Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden von mindestens 2 Jahren nachweisen.  
 
Gefördert werden  
1. Strukturkosten wie Personal-, Miet- und Organisationskosten mit einem Eigenanteil 
von mindestens 10%,

2. anteilige Projektkosten, die mit der Zielsetzung Interessenvertretung überwiegend 
verbunden sind.  
 
Die Förderung von einzelnen Interessenvertretungen beträgt höchstens 20.000,00 Euro pro 
Jahr.  
Für die Bezuschussung von Strukturen und Projekten, die die oben beschriebene Kriterien 
erfüllen, schlägt die Kulturverwaltung ein Förderbudget „Förderung von 
Interessenvertretungen der freien Szene“ ab 2017 in Höhe von insgesamt bis zu 100.000,00 
Euro jährlich vor.

Beschlussvorlage Rat

16289 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0492/2021 
Freigabedatum 
12.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der institutionellen Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil-
plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für die nachfolgenden 
Interessenvertretungen der freien Szene eine Bezuschussung als institutionelle Förderung in Höhe 
von jährlich insgesamt 100.000 Euro für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023:  
 
 Literaturszene Köln e.V. 16.000 €  
 Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V. 18.000 €  
 Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln) 20.000 € 
 KLUBKOMM e.V. 20.000 € 
 KINOAktiv e.V. 12.000 € 
 KulturNetzKöln e.V. i. Gr. 14.000 € 
 
 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hatte in seiner Sitzung am 09.06.2020 folgendes beschlossen: 
(TOP 4.2, Beschlussvorlage 1045/2020, einschließlich beschlossener Änderungsantrag 
AN/0801/2020) 
„Der Ausschuss beschließt die ‚Förderung von Interessenvertretungen der freien Szene als institu-
tionelle Förderungen‘ in allen Sparten der freien Szene und beauftragt die Verwaltung mit der dar-
gestellten Umsetzung (Ausschreibung von dreijährigen Betriebskostenzuschüssen) ab dem Haus-
haltsjahr 2021. 
Die Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 
Transferaufwendungen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 zur Verfügung. 
Die Kriterien, die mit Änderungsantrag (1846/2016) am 08.11.2016 beschlossen 
wurden, sind weiterhin anzuwenden. 
Aufgrund der zunehmenden Zahl an Interessenvertretungen ist die Gesamtsumme 
künftig entsprechend anzupassen.“ 
 
Formale Kriterien der Förderung: 
 Die Interessenvertretung muss klar erkennbar legitimiert sein, d.h. ihre Mitgliedschaft muss aktiv 
erworben werden. 
 Die Interessenvertretung muss eine repräsentative Mehrheit der Szene/Teilszene vertreten.

3 
 Die Interessenvertretung muss über eine Geschäftsordnung, Satzung, o.ä. ihre grundsätzlichen 
Ziele und Aufgaben öffentlich darlegen.  
 Die Interessenvertretung stellt Informationen über Strukturen, Gremien und Mitglieder öffentlich 
bereit und lässt grundsätzlich die Aufnahme neuer Mitglieder zu.  
 Die Interessenvertretung leistet kontinuierliche Gremienarbeit, auch über Köln hinaus (z.B. in 
Landes- oder Bundesverbänden).  
 
Alle Antragstellende, die grundsätzlich die formalen Kriterien des neuen Förderinstrumentes erfüllten, 
wurden darüber informiert, dass mit dem neuen Förderinstrument ‚Förderung von Interessenvertre-
tungen der freien Szene als institutionelle Förderungen‘ ab 2021 erstmalig die Möglichkeit zu einer 
drei-jährigen Institutionellen Förderung besteht. Sie wurden ferner aufgefordert, unter Prüfung der 
2020 verabschiedeten Fördervoraussetzungen des neuen Förderinstrumentes und Vorlage eines 
entsprechenden Wirtschaftsplans, einen Antrag zur „Förderung von Interessenvertretungen der freien 
Szene als institutionelle Förderungen‘ für die Jahre 2021 bis 2023 zu stellen. 
 
Aufgrund der bekannten sehr begrenzten Zielgruppe möglicher Antragssteller hat die Verwaltung kei-
ne klassische Ausschreibung gewählt, sondern die Zielgruppe gezielt angesprochen: zur regulären 
Antragsfrist für Projektförderungen am 30.09.2020 waren beim Kulturamt sieben Anträge von Interes-
sensvertretungen eingegangen, welche als Anträge für Betriebskostenzuschüsse umgewidmet wur-
den. Ein weiterer Antrag auf Betriebskostenzuschuss ist danach eingegangen, so dass insgesamt 
acht Anträge dem Kulturamt vorliegen. 
 
 
Die eingegangen Anträge wurde detailliert auch nach den weiteren vom Ausschuss Kunst und Kultur 
beschlossenen Kriterien geprüft und bewertet (siehe Anlage). 
 
Dabei wurde gemäß den beschlossenen Kriterien besonderer Wert auf folgende Unterlagen gelegt: 
 Darstellung, dass die Interessenvertretung anteilig zur Finanzierung ihrer Struktur beiträgt, z.B. 
durch das Akquirieren von weiteren Drittmitteln, Sponsorengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. 
 Darstellung der Jahresplanungen. Die Jahresplanungen muss klar die Aufgaben und Tätigkeiten 
ausweisen, die die jeweilige Interessenvertretung im Gesamtinteresse einer Sparte umsetzen 
wird. 
 Darstellung aller im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der o.g. Aufgaben und Tätigkeiten 
zur Umsetzung der Jahresplanung entstehenden Kosten (Personal-, Honorar-, Miet-, Organisati-
ons-, Werbe- sowie Reisekosten etc.) 
 Darstellung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. 
 
 
Vorschlag der Verwaltung 
 
Die Verwaltung schlägt folgende sechs Interessenvertretungen der freien Szene für eine institutionelle 
Förderung im Zeitraum 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 vor: 
 
„Literaturszene Köln e.V.“ mit 16.000 €, Sparte Literatur  
Die Interessensvertretung der Literaturszene, die eine Vielzahl an Akteur*innen und Veranstal-
ter*innen umfasst, hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 etabliert. Sie hat sich im Zuge der Ge-
spräche zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Köln herausgebildet und die Interessen und Ideen 
der Szene vertreten. Mittlerweile existiert eine Webseite, es wurden gemeinsame Formate (wie die 
Kölner Literaturnacht) angestoßen und die Trägerschaft von gemeinsamen Orten wie dem „Kölner 
Leseraum“ wurde übernommen. Zur Gewährleistung all dieser Aktivitäten und der weiteren Professi-
onalisierung und Vernetzung sind personelle Ressourcen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (auch jährli-
cher Szenebericht), Verwaltung, Social Media, Förderberatung nötig, sowie für thematische Work-
shops und gemeinsame Werbemaßnahmen, die aus Sicht der Kulturverwaltung für sinnvoll erachtet 
und über eine institutionelle Förderung bezuschusst werden können. 
 
„Art Initatives Cologne (AIC) Kunstinitiativen Köln e.V.“ mit 18.000 €, Sparte Bildende Kunst

4 
AIC ist ein Ende 2015 gegründetes Netzwerk freier, nicht kommerzieller Kunst- und Projekträume, 
Kunstinitiativen und Festivals in Köln. Als Interessensvertretung der Sparte Bildende Kunst konnte 
AIC die Vernetzung untereinander durch kooperative Maßnahmen und Publikationen sowie eine ge-
meinsame Öffentlichkeitsarbeit entscheidend voranbringen. Zum kontinuierlichen Ausbau des Netz-
werkes und zur Stärkung der Sichtbarkeit der freien Kunstszene Kölns, zur Auseinandersetzung mit 
kulturpolitischen Themen ebenso wie zur Teilnahme an meinungsbildenden Beteiligungsverfahren 
(bspw. zu Ausstellungshonoraren für Künstler*innen/Kurator*innen, zur individuellen Künstler*innen-
Förderung, zum jährlichen Szenebericht, zum Erhalt und Ausbau von Kulturräume in der Stadtent-
wicklung) und inhaltlichen Fragestellungen der künstlerischen, kuratorischen und vermittelnden Praxis 
sind personelle Ressourcen nicht nur punktuell und projektbezogen, sondern kontinuierlich nötig und 
im Rahmen der institutionellen Förderung auch förderfähig. 
 
„Initiative Freies Theater Köln (IFT Köln)“ mit 20.000 €, Sparten Theater und Tanz 
Aus drei Vorgängervereinigungen hat sich seit 2019 die neue Vereinsstruktur IFT gebildet, die den 
größten Teil aller Akteure des Bereichs darstellende Kunst versammelt. Sowohl DAKU Institutionen, 
als auch selbständige Kunstschaffende aus den Bereichen Theater und z.T. auch Tanz werden durch 
die IFT vertreten. Ziel des Vereins ist neben einer Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen der 
freien Szene u.a. die Organisation von Arbeitstreffen, die Beteiligung an kommunalen, sowie an NRW 
-und Bundestreffen. Außerdem steht die IFT als Ansprechpartnerin für kultur- und förderpolitische 
Themen der Stadt zur Verfügung. Die IV beabsichtigt, sich durch die Gründung einer Geschäftsstelle 
mit hauptamtlicher Leitung in Teilzeit zu professionalisieren und erfüllt damit das wesentliche städti-
sche Förderkriterium. 
 
„KLUBKOMM e.V.“ mit 20.000 €, Sparte Popkultur 
Der KLUBKOMM e.V. ist mit über 80 Mitgliedern die zentrale Repräsentanz der unabhängigen Spiel-
stätten und freien Veranstalter*innen der Popkultur-Szene. Der KLUBKOMM e.V. leistet kulturpoliti-
sche Lobbyarbeit in Köln für die Szene und ist in überregionalen und bundesweiten Gremien und Ar-
beitskreisen aktiv (LINA e.V., LiveKOMM e.V.). Als Schaufenster der Szene werden in Nicht-
Pandemie-Zeiten zwei Clubnächte in Köln zur Darstellung der Vielfalt in der Szene und zur Vernet-
zung veranstaltet. Der KLUBKOMM e.V. ist Ansprechpartner der Verwaltung für Fachthemen der 
Sparte (Clubkataster, Studien, Technikförderung) und führt ein regelmäßiges Beratungs- und Semina-
rangebot zu Fachthemen der Popkultur für seine Mitglieder durch. Der KLUBKOMM e.V. hat eine 
eigene Terminkalender-App für Clubs entwickelt. Der Verein erfüllt alle Kriterien einer wirkungsvollen 
Szenevertretung. 
 
„KINOAktiv e.V.“ mit 12.000 €, Sparte Filmkultur 
Im Verein KINOAktiv e.V. sind nahezu alle unabhängigen Initiativen der Filmkultur vernetzt. Sie reali-
sieren den Großteil der Veranstaltungen der Filmkultur in Köln mit ihren Festivals, Symposien, ganz-
jährigen Filmreihen und Sondervorstellungen und bringen so eine enorme Vielfalt und inhaltliche 
Bandbreite in die Kölner Kinos und Spielstätten. KINOAktiv e.V. betreibt die Website filmszene-
koeln.de, auf der ein umfangreicher Terminkalender der Filmkultur angeboten wird und sich die Mit-
glieder der Sparte vorstellen. Die Seite wird ergänzt durch filmpolitische Kommentare und einen eige-
nen Podcast. KINOAktiv e.V. ist das kulturpolitische Sprachrohr der Sparte und entsendet ein Mitglied 
in den Vorstand des KulturNetzKöln e.V.  
Laut Filmkulturförderkonzept hat KINOAKtiv e.V. das Vorschlagsrecht zur Entsendung eines Mitglieds 
in den Beirat Filmkultur. Die Kriterien einer Szenevertretung werden erfüllt. 
 
„KulturNetzKöln e.V. i. Gr.“ mit 14 000 €, spartenübergreifend 
KulturNetzKöln e.V. ist ein Verein, der weiterhin spartenübergreifend die Interessen der freien Künste 
und Kultur in Köln bündelt, kulturpolitisch diskutiert, Forderungen und Konzepte zu deren Entwicklung 
formuliert. Der Verein ersetzt nicht bereits bestehende Spartenvertretungen, sondern arbeitet im Aus-
tausch mit diesen. Gerade diese spartenübergreifende Arbeitsweise ist wichtig, um der Kölner Kunst- 
und Kulturszene eine Plattform zu schaffen, welche deren allgemeine Interessen gebündelt vertreten 
kann. Eine entscheidende Rolle übernimmt das KulturNetzKöln e.V. zudem als festes Mitglied im 
Lenkungskreis der Kulturentwicklungsplanung und vertritt hier in regelmäßigen Sitzungen die gesam-
te freie Kulturszene in Köln beispielhaft.

5 
 
Ergänzende Informationen:  
Auf Basis eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 11.05.2020 (0468/2020) erhält der IFM – 
Initiative Freie Musik Köln e.V. (Sparte Musik) eine auf zwei Jahre befristete institutionelle Förderung 
i.H. v. 50.000 € im Jahr 2020 und in Höhe von 100.000 € im Jahr 2021 zum Zwecke der organisatori-
schen Stärkung. 
 
 
Folgende zwei eingegangenen Anträge werden nicht für eine Förderung von Interessenvertretungen 
der freien Szene als institutionelle Förderungen‘ vorgeschlagen: 
And She Was Like: BÄM! 
Aufgrund der begrenzten Finanzmittel und der Entscheidung, dass in jeder Sparte nur eine Interes-
senvertretung und auch keine Teilszenen gefördert werden sollen, fiel die Förderentscheidung gegen 
BÄM, die sich spartenübergreifend für die Vernetzung und Professionalisierung von kreativen Frauen 
aus den Bereichen Kunst und Design, aber auch mit Ausstellungen, Talk, Publikationen für Projekte 
von queeren, non-binary und transsexuellen Menschen einsetzen. Es werden interdisziplinäre Forma-
te entwickelt, die auf eine kulturelle/politische Bildung abzielen und diskriminierungskritisch sowie 
dekoloniale Ansätze verfolgen. Die Kulturverwaltung ist von der Qualität des Programms überzeugt 
und prüft daher, BÄM wie in den letzten Jahren wieder über eine Projektförderung formatbezogen und 
punktuell zu fördern. 
 
Globale Musik Köln e.V.  
Die in zwei konkurrierende Interessenvertretungen (Globale Musik Köln e.V. und Plattform aktuelle 
Musikkulturen e.V.) gespaltene Globale Musik Szene, hatte 2020 den Auftrag, einen mit allen Akteu-
ren abgestimmten Antrag zu stellen. Der vorliegende Antrag wurde im Alleingang von Globale Musik 
Köln e.V. gestellt und nicht mit der Plattform aktuelle Musikkulturen e.V. abgestimmt. 
Zudem stehen für eine strukturelle Förderung der Globalen Musikszene grundsätzlich eigene städti-
sche Projektmittel 2020 für ein Büro Globale Musik bereit, die zur Übertragung ins Jahr 2021 ange-
meldet wurden. 
 
Die Mittel zur institutionellen Förderung von Interessenvertretungen konnten bislang insgesamt nicht 
aufgestockt werden, da die aktuelle Haushaltsentwicklung hierfür keine Spielräume zulässt. 
 
 
Finanzierung 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel in Höhe von 100.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der 
beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. 
Dezernat VII, Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022ff innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt sowohl der oben genannten politischen Beschlusslage als auch dem kulturfachli-
chen Ziel, die freie Szene strukturell zu stärken und weiter zu professionalisieren. Eine besondere 
Rolle und Bedeutung in der freien Szene kommt den Interessenvertretungen in Köln zu, bei denen es 
sich um Zusammenschlüsse von Akteuren in einer Sparte oder Teilsparte handelt. Die Interessenver-
tretungen sind dadurch charakterisiert, dass sie - jenseits von Einzelinteressen - übergeordnete Ent-
wicklungen, Fragestellungen und Themen einer Sparte diskutieren und diese sowohl intern als auch 
nach außen kommunizieren und vertreten. Mit dem angestrebten Beschluss sollen die genannten 
Interessenvertretungen substanziell in die Lage versetzt werden, ihre umfangreichen Aufgaben für die 
jeweilige Szene zu erfüllen. Dies dient der Stärkung der Kölner Kulturschaffenden und damit auch 
dem Strukturerhalt der freien Kölner Kulturszene. 
 
Begründung der Dringlichkeit

6 
Gerade im zweiten Jahr der Corona-Pandemie gibt es einen großen Organisationsbedarf der Kultur-
schaffenden in Köln in ihren Interessensvertretungen, da sie sich über neue Fördermaßnahmen und 
aktuelle Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Sparten zum Strukturerhalt austauschen müssen. Ent-
sprechende Formate dafür müssen nun kurzfristig entwickelt werden, um die jeweiligen Sparten mit 
Professionalisierungsmaßnahmen, z.B. zum Thema Digitalisierung, zu begleiten. Dafür müssen die 
Interessensvertretungen ihre Arbeit so früh im Jahr wie möglich beginnen können. Die Strukturförde-
rung ist daher schnellstmöglich zu bewilligen. 
Demgegenüber mussten die Anträge trotzdem mit der notwendigen Sorgfalt geprüft und im Hinblick 
auf die begrenzten Mittel eine fachlich fundierte Verteilung gefunden werden. In der Folge konnten die 
Vorlagefristen leider nicht eingehalten werden; eine Vorberatung im Ausschuss Kunst und Kultur war 
vor diesem Hintergrund nicht möglich.

Beratungsverlauf (2)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0492/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2021
Erstellt
10.02.2021 16:37