2431/2024
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 betr.: "Dauerlärm in Merkenich durch den Abriss der alten Leverkusener Autobahnbrücke" (AN0352/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3268 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 2431/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2024 betr.: "Dauerlärm in Merkenich durch den Abriss der alten Leverkusener Autobahnbrücke" (AN/0352/2024) Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler stellen mit der Anfrage AN/0352/2024 ver- schiedene Fragen zu der Lärmsituation in Merkenich, die mit dem Abriss der alten Autobahn- brücke im Zusammenhang stehen. Die Stadt Köln ist für den Abriss der alten Autobahnbrücke nicht die zuständige Genehmi- gungs- und Überwachungsbehörde, so dass die Verwaltung die verantwortliche Autobahn GmbH Rheinland zur Beantwortung der Fragen eingebunden hat. Die Autobahn GmbH Rheinland beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wie lange werden die Abrissarbeiten dauern? Der Abbruch der alten Rheinbrücke Leverkusen wird voraussichtlich Anfang 2025 abgeschlos- sen. Die lärmintensiven Arbeiten im Bereich Köln-Merkenich enden nach jetzigem Kenntnis- stand bereits im August 2024. 2. Wie werden die Anwohnenden vor Lärm geschützt? Im Vorfeld an die Arbeiten hat ein Gutachterbüro berechnet, welche Lärmentwicklung durch den Abbruch der alten Rheinbrücke Leverkusen zu erwarten ist. Maßgeblich dabei waren un- ter anderem die zum jeweiligen Zeitpunkt geplanten Arbeitsschritte und die dafür eingesetzten Geräte. Parallel zum Abbruch des Bestandsbauwerks finden laufend Messungen des Schall- drucks an verschiedenen Messpunkten um die Baustelle herum in Köln-Merkenich statt. Die bisherigen Messergebnisse zeigen eine hohe Übereinstimmung mit den Prognosen. Teilweise liegen die tatsächlichen Ergebnisse sogar unterhalb der Prognosen, weil der Bauablauf an ei- nigen Stellen optimiert werden konnte. Anhand der erstellten Prognosen wurde ermittelt, bei welchen Anwohnenden eine Lärmbelas- tung oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) zu erwarten ist. Für die Beurteilung der Baulärmimmissionen gemäß der AVV Baulärm sind im Tageszeitraum die Mittelwerte rele- vant. Im Tageszeitraum ist in dieser Betrachtung der über den Tageszeitraum von 7 bis 20 Uhr gemittelte 5-Sekunden-Taktmaximalpegel "LAFTeq" von Bedeutung. Den Anwohnenden, bei denen der beschriebene Wert zeitweise oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegt, wurden 2 Entschädigungsvereinbarungen unterbreitet. Die Vereinbarungen stellen sicher, dass den be- troffenen Anwohnenden eine Hotelunterbringung ermöglicht wird für die Zeiträume, an denen die Zumutbarkeitsschwelle überschritten wird. 3. Zu welchen Uhrzeiten am Tag und in der Nacht dürfen lärmintensive Arbeiten durch- geführt werden? Gibt es Pläne für lärmarme Zeitfenster, auch tagsüber? Alle Abbrucharbeiten finden ausschließlich im Tageszeitraum von 7 bis 20 Uhr statt, nicht je- doch an Sonn- und Feiertagen. Es liegen eine Reihe an lärmarmen Zeitfenstern vor, an denen die Lärmbelastung unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle liegt. Die Zeiträume sind den be- troffenen Anwohnenden bekannt und aus den Entschädigungsvereinbarungen ersichtlich, weil für diese Zeiträume keine Entschädigung erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2431/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.08.2024
- Erstellt
- 08.08.2024 15:30