3777/2024
Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Gegenüberstellung
1489 Zeichen
ren bu meh N ' UBER, ; Anlage 3 | Zu u | ee ——e mn | ” j 5 Auslegungsvermerk der Gemeinde Auslegungsvermerk der Gemeinde l (Anhörungsverfahren $ 73 Abs. 3 Satz 1 VwViG) (Planfeststellungsbeschluss $ 74 Abs. 4 VwVfG) Der Plan hat satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des vo! festgestellten Planes haben satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit nn 597 Zeit und Ort der Auslegung sind vorher ortsüblich bekanntgegeben worden. Zeit und Ort der Auslegung sind vorher ortsüblich bekanntgegeben worden. Datum, Siegel, Unterschrift Fa 7 07.11.2018 Rad-/Gehwegüberquerung, Drelecksinseln und LSA EEE fee |Dsum _|innataerAnsng genen | com f TE Bearbeitet 18.04.2016 SCHWIETERING. VERKEHRSTECHNIK UND STRASSENPLANUNG Gezeichnet 48.04.2018 | Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel Pr; Euskirchen. den 14.12.2020 f f] Straßen.nıw,,, 1 Regionalniedertassung Ville-Eifel Kitzenpfad4 - 52078 Aachen Kölner Verkehrs-Betriebe AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Datum, Unterschrift unsignalisierte Radfahrerfurt Asphalt rot einfärben Häfen und Güterverkehr Köln Aktlengesellschaft Vorstand Il Gen@hmigungsplanung Deckblatt 1 N 14 Fahrweg-/ Anlagenplanung Maßstab 1:500 Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B265 „Betriebsleiter EIU- Projektleiter OS 04.2024 5.A. wıA Datum Datum Planart: A Unterlage: Blatt Nr.; 4 Lageplan Vergleich D1; Planfestellungsentwurf D1 /ursprüngliche Planung 4a D1 | 18.04.2019 08:08
Beschlussvorlage Ausschuss
6528 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 3777/2024 Freigabedatum 12.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße - 1. Deckblatt Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren (hier: 1. Deckblatt) für die Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße die beigefügte Stellungnahme (Anlage 4) abzugeben. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vorhaben Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) sowie der Landesbetrieb Straßenbau Nord- rhein-Westfalen (Straßen.NRW) planen gemeinsam die Aufhebung des Bahnüberganges Lu- xemburger Straße (B 265)/Militärringstraße (L 34). Die über die Luxemburger Straße führende Stadtbahnlinie 18 kreuzt über den hier betroffenen Bahnübergang die Militärringstraße. Die Strecke der Stadtbahn ist im gesamten Planfeststel- lungsbereich durchgehend zweigleisig. Die Lage des Bahnübergangs ist auf dem beigefügten Übersichtslageplan (Anlage 1) ersichtlich. Der höhengleiche Bahnübergang an diesem Knotenpunkt stört aufgrund der vielen Konflikt- punkte zwischen dem Schienenverkehr, dem motorisierten Verkehr sowie dem Fuß- und Rad- verkehr den ungehinderten Verkehrsfluss und stellt zudem ein Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grund soll der Schienenverkehr in einer Bahnunterführung den Knotenpunkt durchfahren. Das Vorhaben besteht im Kern aus der etwa 70 m langen Unterführung sowie beidseitigen, etwa 190 m langen Rampen. Die Unterführung beginnt im Bereich Luxemburger Straße/Ecke Scherfginstraße, wo die Stadtbahntrasse langsam in die Tieflage absinkt, verläuft in der Folge unter der Militärringstraße und wird dann hinter der Militärringstraße wieder auf den alten Verlauf der Stadtbahntrasse geführt. Die Luxemburger Straße wird insgesamt vier- spurig ausgebaut. Die Stadtbahntrasse bleibt durchgehend zweigleisig. Die ursprüngliche Planung war Gegenstand der Beschlussvorlage 0879/2017. Zu dem Vorha- ben hat es zahlreiche Einwendungen und Hinweise gegeben, so dass eine Überarbeitung der Planung erforderlich wurde. Die aktuelle Planung beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber dem Ursprungsentwurf: Es entfallen die ursprünglich geplanten freilaufenden Rechtsabbieger. Die Radwegeverbindung Köln – Hürth wurde verlegt. Die Radfahrerfurt wurde auf 3,50 m verbreitert. Die Führung für die Linksabbieger wurde geändert. Die Führung des Radverkehrs mittels Rampe auf dem Radweg im Bereich Scherfgin- straße wurde geändert. Die Baustelleneinrichtungsfläche wurde verlegt. Die artenschutzrechtlichen Unterlagen und der Landschaftspflegerische Begleitplan wurden geändert bzw. aktualisiert. Für das o.g. Vorhaben ist jedoch weiterhin die dauerhafte und vorübergehende Inanspruch- nahme von privaten und öffentlichen Grundstücken erforderlich. Zudem unterliegt es weiterhin der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 3 Einzelheiten zu dem Vorhaben sind dem beigefügten Erläuterungsbericht der Vorhabenträ- ger*innen (Anlage 2) sowie der zeichnerischen Gegenüberstellung von alter und neuer Pla- nung (Anlage 3) zu entnehmen. Genehmigungsverfahren Die Vorhabenträger*innen haben der Bezirksregierung Köln eine geänderte Planung vorge- legt, für die die Bezirksregierung Köln ein Deckblattverfahren durchführt. Die Deckblattunterlagenunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforde- rung übersandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 29.11.2024 (Ende der Einwendungsfrist und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme (Anlage 4) abge- geben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 30.09.2024 bis 29.10.2024 durch Veröffentlichung im Internet stattgefunden. Stellungnahme Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigentumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, ins- besondere die Planungshoheit, in Betracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterli- chen Rechtsprechung nicht die Belange der durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allgemein an das Vorhaben stellt, wie beispiels- weise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Beteiligung der städtischen Fachdienststellen hat ergeben, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Der Wegfall der freilaufenden Rechtsabbiegespuren entspricht einer Forderung aus der Stellungnahme zum ursprünglichen Planinhalt. Im Übrigen werden weitere Optimierungen für den Rad- und Fußverkehr angeregt sowie Hinweise aus dem Bereich Um- welt- und Naturschutz gegeben. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der HGK AG sowie Straßen NRW geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Köln. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den Änderungen des Vorhabens im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belange unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Erläuterungsbericht Anlage 3: Zeichnerische Gegenüberstellung alter und neuer Planung Anlage 4: Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln
Anlage 2 - Erläuterungsbericht
143904 Zeichen
HGK_=“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Anlage 2 Straßen.NRW Lwi^Mbetriab SLTA^ntoMi Nor*rM-n-Wett<»l»n Aufhebung Bahnübergang Linie 18 / B 265 / L 34 1. Deckblatt vom 15.1.2024 (die geänderten Textteile sind mit Blaueintrag gekennzeichnet, Streichungen in schwarz) Erläuterungsbericht D1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines....................................................................................................................4 1.1 Veranlassung / Aufgabenstellung.............................................................................4 1.1.1 Veranlassung Schiene...............................................................................................4 1.1.2 Veranlassung Straße..................................................................................................4 1.1.3 Vorgeschichte / vorausgegangene Untersuchungen..............................................4 1.1.4 Veranlassung Deckblattverfahren..............................................................................5 1.2 Lage im Netz...............................................................................................................5 1.2.1 Topographische Lage.................................................................................................5 1.2.2 Lage im Schienennetz................................................................................................5 1.2.3 Lage im Straßennetz..................................................................................................6 1.3 Einordnung in sonstige Ausbaupläne .... ..................*...............................................6 1.4 Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches...........................................................7 2. Erläuterung des vorhandenen Zustandes...................................................................8 2.1 Schienenverkehrsanlagen.........................................................................................8 2.2 Straßenverkehrsanlagen............................................................................................8 3. Erläuterung des geplanten Zustandes........................................................................8 3.1 Allgemeines.......................................................................................................... 8 3.2 Schienenverkehrsanlagen.........................................................................................8 3.3 Straßenverkehrsanlagen............................................................................................8 4. Verkehrliche und betriebliche Begründung...............................................................9 4.1 Derzeitige / künftige verkehrliche Situation..............................................................9 4.2 Derzeitiger / künftiger Betriebszustand.....................................................................9 5. Entwurfselemente und Abgrenzung...........................................................................10 5.1 Planungsgrundlagen .................... 10 5.2 Abgrenzung...............................................................................................................10 Seite 1/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 6. Begründung der gewählten Lösung.........................................................................11 6.1 Begründung des Vorhabens....................................................................................11 6.1.1 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung...............................................................11 6.1.2 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)..................... 11 6.1.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens............................11 6.1.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen.........................................12 6.2 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie ......................................................... 12 6.2.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes...........................................................12 6.2.2 Beschreibung der untersuchten Varianten.............................................................13 6.2.3 Beurteilung der Varianten........................................................................................17 6.2.4 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung.................................................17 6.2.5 Verkehrliche Beurteilung.........................................................................................17 6.2.6 Umweltverträglichkeit...............................................................................................18 6.2.7 Wirtschaftlichkeit......................................................................................................18 6.2.8 Gewählte Linie.........................................................................................................18 6.3 Abweichung von technischen Regelwerken..........................................................19 6.4 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz......................................................20 6.4.1 Angaben zu den Umweltauswirkungen.................................................................20 6.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen..................................................................27 6.5 Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben....................................................................33 7. Technische Einzelplanungen.....................................................................................33 7.1 Gleisanlagen / Bahnkörper ..................................... 33 7.2 Straßenverkehrsanlagen...........................................................................................34 7.2.1 Ausbaustandard........................................................................................................34 7.2.2 Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes......................... 35 7.2.3 Linienführung.............................................................................................................35 7.2.4 Querschnittsgestaltung..............................................................................................36 7.2.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten......................................................38 7.2.6 Besondere Anlagen....................................................................................................39 7.2.7 Öffentliche Verkehrsanlagen....................................................................................39 7.2.8 Leitungen...................................................................................................................39 7.2.9 Straßenausstattung...................................................................................................39 7.3 Ingenieurbau ........................ 40 7.4 Schallschutz...............................................................................“.............................41 7.5 Entwässerung...........................................................................................................41 7.6 Bahnstrom....................................................... 42 7.6.1 Oberleitungsanlagen..............................................................................;.................42 7.6.2 Elektromagnetische Verträglichkeit........................................................................43 7.7 Leit- und Sicherungstechnik....................................................................................43 7.7.1 Endzustand...............................................................................................................43 7.7.2 Zwischenbauzustände.............................................................................................43 7.8 Rückbau von Anlagen..............................................................................................45 Seite 2/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW l *«xJ*t!>•»••*> Stratenteu NooJrT*«"-WMtf»i«" 7.9 Baugrund und Boden...............................................................................................45 7.9.1 Gutachten.................................................................................................................45 7.9.2 Altlasten....................................................................................................................46 7.9.3 Kampfmitteluntersuchung.........................................................................................46 8. Rechtsangelegenheiten......................... 47 8.1 Grunderwerb........................................................................... 47 8.2 Planrechtsverfahren ............... 47 8.3 Sonstige Verfahren..................................................................................................47 9. Bauzeiten und Baudurchführung............................................................. 47 9.1 Bauzeiten, bauzeitliche Verkehrsführung und Bauablauf..................................... 47 9.2 Baudurchführung.......................................................................................................50 10. Baukosten......................................................................................................................50 Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................51 Fotos Bestand............................................................................................................................52 Seite 3/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW LandesC<V*b SwAwtouNorörr^w^fihn 1. Allgemeines 1.1 Veranlassung / Aufgabenstellung 1.1.1 Veranlassung Schiene Ein plangleicher Bahnübergang stellt aufgrund der vielen Konfliktpunkte zwischen Schienenverkehr, motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich ein höheres Sicherheitsrisiko dar, als eine planfreie Kreuzung von Schienen- und Straßenverkehr. Durch den Umbau des Bahnübergangs in eine Bahnunterführung werden diese Konfliktpunkte beseitigt und damit die Sicherheit erhöht. Bedingt durch die baulichen Veränderungen der Bahntrasse ergeben sich Konsequenzen für den Straßenbau, da der komplette Knotenpunkt Stadtbahnstrecke und L 34 Militärringstraße / B 265 Luxemburger Straße umgebaut werden muss. Positiv wirkt sich der Umbau auf die Qualität des Straßenverkehrs aus: durch die Auflösung der plangleichen Kreuzung von Bahn und Straße verringert sich der derzeitige Rückstau in den Morgen- und Nachmittags-Spitzenstunden (hervorgerufen durch die Kombination aus hoher Verkehrsbelastung und Sperrzeiten bei Bahn durchfahrten) und der Verkehr kann besser abfließen. 1.1.2 Veranlassung Straße Durch den vierstreifigen Ausbau der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim B 265 bis zur Kreuzung Luxemburger Straße / Militärringstraße wird die Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges steigen und somit die Verkehrsqualität der vorhandenen, lichtsignalgeregelten Kreuzung schlechter werden. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Knotenpunktsbereich sollen im Zuge der B 265 (Fahrtrichtung Köln) und im Zuge der L 34 (Fahrtrichtung Raderthal) zusätzliche Rechtsabbiegespuren - wie in den anderen zwei Knotenpunkts-Armen schon vorhanden - angelegt werden, um eine ausreichende Verkehrsqualität zu gewährleisten. Der Anbau der Rechtsabbiegespuren muss sinnvollerweise im Zusammenhang mit dem Umbau des restlichen Knotenpunktes betrachtet werden. Daher wird diese Maßnahme mit dem Umbau des Knotenpunktes in einem Verfahren gebündelt. 1.1.3 Vorgeschichte / vorausgegangene Untersuchungen Die Planung begann mit einer Variantenuntersuchung Luxemburger Straße / Militär ringstraße der PTV AG Düsseldorf. Im Schlussbericht vom Oktober 2008 werden die Vorzugsvarianten 2b und 3c gegenübergestellt. In der Variante 2b wird der Geradeausverkehr der Militärringstraße in Tieflage unter der Luxemburger Straße hindurchgeführt.• Diese Variante ist die wirtschaftlichere Lösung, hat aber den Nachteil, dass durch die Anlegung von Rampen entlang der Militärringstraße ein vergleichsweise hoher Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet die Folge ist. Entscheidender Nachteil dieser Variante ist aber, dass die Bahnübergänge verbleiben. Zudem erreicht die Leistungsfähigkeit trotz der Entlastung der Kreuzung durch die Tieflage der Militärringstraße nur die Verkehrsqualität F, bei Zugrundelegung des HBS 2001. Dieses liegt an den weiterhin gegebenen Störungen durch die Bahnübergänge. Mittels Mikrosimulation konnte der Gutachter nachweisen, dass mit hohem technischem Koordinierungsaufwand der BÜSTRA und der LSA die Qualitätsstufe D erreichbar ist. Dennoch bauen sich in der Simulation auf der Luxemburger Straße stadtauswärts Richtung Hürth deutliche Rückstaus auf. In der Variante 3c wird die Stadtbahnstrecke in Tieflage unter der Luxemburger Straße und der Militärringstraße hindurchgeführt. Damit entfallen sämtliche Störungen des Kraftfahrzeugverkehrs durch die Bahnquerungen und der Knotenpunkt kann mit einer Seite 4/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW Urtd*it>«tr>«b 5rr»C«Ab«u »Orw»w<vW»«f»l«n leistungsfähigen Lichtsignalanlage in ausreichender Verkehrsqualität D, bei Berück sichtigung einer verkehrssicheren Vier-Phasen Steuerung ohne große Rückstau erscheinungen, gesteuert werden. Zudem ist die Variante 3c auch für den ÖPNV zukunftssicher, da der Takt nach Bedarf verdichtet werden kann. Da bei dieser Variante der Umbau der Kreuzung fast ausschließlich auf bestehenden Verkehrsflächen stattfindet, ist der Eingriff in Natur und Landschaft wesentlich geringer. Durch den Umbau der Bahnanlagen sind die Baukosten jedoch höher. Dem Genehmigungsantrag liegt die Variante 3c zugrunde. Die Verkehrsgutachten sind unter den Anlagen zu finden. 1.1.4 Veranlassung Deckblattverfahren Aufgrund der Einwendungen im 1. Anhörungsverfahren wurde der ursprüngliche Planfeststellungsentwurf überarbeitet. Folgende Änderungen der Planung wurden durchgeführt: 1. „Freilaufende Rechtsabbieger“ entfallen. 2. Verlegung Radwegverbindung Köln-Hürth. 3. Radfahrerfurt auf 3,5m verbreitert. 4. Änderung der Führung Linksabbieger. 5. Führung des Radverkehrs mittels Rampe auf den Radweg im Bereich Scherfginstraße. 6. Verlegung Baustelleneinrichtung auf Wiesenfläche zwischen B 265 und Stadtbahntrasse. Aufgrund der oben genannten Planungsänderungen wurden textliche Anpassungen in diesem Erläuterungsbericht notwendig. Die geänderten Textteile sind mit Blaueintrag gekennzeichnet, Streichungen in schwarz. Kapitel, in denen Änderungen erfolgt sind, werden zur besseren Übersicht im Inhaltsverzeichnis ebenfalls in Blau gekennzeichnet. Durch die Modifizierungen der Planungsvariante wurde eine erneute Leistungsfähigkeitsberechnung erforderlich und durchgeführt. Gleichzeitig wurde der Prognosehorizont von 2025 auf das Jahr 2030 angepasst. Die sich ändernden Immissionswerte sind ebenfalls dargestellt. Die Verlegung der Baustelleneinrichtungsfläche hat Einfluss auf diverse Flächeninanspruchnahmen, wie z.B. vorübergehende Inanspruchnahme, Neu- bzw. Wiederanpflanzungen von Gehölzen und Rasenflächen, ...• Die faunistischen Sonderuntersuchungen sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurden im Jahre 2016 überprüft und aktualisiert. Im Jahr 2022 fand eine erneute Überprüfung und Plausibilisierung der bisher vorliegenden Ergebnisse statt. Im Bauwerksverzeichnis wurde ein inhaltlicher Fehler korrigiert 1.2 Lage im Netz 1.2.1 Topographische Lage Die Kreuzung der Stadtbahnlinie 18, der B 265 und der L 34 liegt ca. 5 km südwestlich des Stadtzentrums von Köln (auf der Grenze zwischen Sülz und Klettenberg, die die B 265 darstellt) und etwa 750 m nördlich der Anschlussstelle Köln-Klettenberg (BAB 4). 1.2.2 Lage im Schienennetz Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts führende Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 / L 34) im Westen die L 34. Nördlich des Kreuzungsbereichs liegt in Bahn-km 3,2+40 die Konzessionsgrenze zwischen dem BOStrab- und dem EBO-Bereich. Seite 5/53 HGK^T INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 1.2.3 Lage im Straßennetz Die B 265 Luxemburger Straße ist im Knotenpunktbereich Zufahrtstraße zur Anschlussstelle Köln-Klettenberg an die BAB 4 und gleichzeitig Verbindungsstraße zwischen Köln-Zentrum und den südwestlichen Stadtteilen von Köln sowie Hürth. Überregional verbindet sie den Raum Eifel mit dem Oberzentrum Köln. Aufgrund der überregionalen Verbindungsfunktionsstufe ist der Straßenabschnitt außerorts (südwestlich der L 34 Militärringstraße) nach RIN 2008 der Straßenkategorie LS II zuzuordnen. Innerorts (nordöstlich der L 34 Militärringstraße) hat die B 265 in etwa die gleiche Verbindungsfunktionsstufe und wird als angebaute Hauptverkehrsstraße der Straßen kategorie HS III zugeordnet. Die L 34 Militärringstraße ist die äußerste Ringstraße vor dem Autobahnring des links rheinischen Teils von Köln. Sie liegt im betrachteten Abschnitt verkehrsrechtlich außer halb der Stadt Köln. Als Stadtringstraße hat sie eine nahräumige Verbindungs funktionsstufe und ist somit der Straßenkategorie LS III zuzuordnen. 1.3 Einordnung in sonstige Ausbaupläne Der südliche Abschnitt der B 265 wird im Rahmen der Ortsumgehung Hürth Hermülheim vierstreifig ausgebaut (siehe Anlagen). Rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2011; Aktenzeichen 25.3.3.2-2/09. Der Geltungsbereich des Beschlusses endet am Knotenpunkt mit der L 34. Der Querschnitt der B 265 außerorts entspricht nach dem geplanten vierstreifigen Ausbau in etwa dem RQ 21 nach RAL (2012) mit schmaleren Fahrstreifen und Randstreifen. Seite 6/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW I*r»9«b<t'KO i:r»fl*n6»j Nordrtw^w»«'»^ 1.4 Abgrenzung des Planfeststellungsbereiches Der Planfeststellungsbereich im Zuge der Stadtbahnstrecke reicht von der Scherfginstraße bis ca. 495 m südlich der Kreuzung. Dieser Bereich schließt die erforderlichen Weichenverbindungen mit ein. Der Planfeststellungsbereich im Zuge der B 265 erstreckt sich von der Scherfginstraße im Norden bis ca. 110 m südlich der Kreuzung mit der L 34. Im Zuge der L 34 reicht der Bereich von ca. 135 m westlich bis ca. 90 m östlich der Kreuzung. Der Bereich der B 265 südlich der L 34 wird zwar schon im Zuge der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim 4-streifig ausgebaut (siehe Ziff. 1.3), muss aber aufgrund der zu verändernden Knotenpunktsgeometrie angepasst werden. Es kommt ein zusätzlicher Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Raderthal hinzu und die Fahrbahn in Fahrtrichtung Hürth-Hermülheim wird aufgrund des Trogbauwerks der Bahnunterführung nach Norden verschwenkt. Seite 7/53 HGKJT INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.N W LMdMtotrieb Strebenbeu Nordrheo Westf«len 2. Erläuterung des vorhandenen Zustandes 2.1 Schienenverkehrsanlagen Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts führende Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 / L 34) im Westen die L 34 jeweils höhengleich. Die nördliche Kreuzung mit der B 265 wird über eine Verkehrssignalanlage gesichert (BOStrab-Bereich). Der BÜ Militärringstraße wird über eine Voll-BÜSTRA-Anlage mit Abhängigkeit zum Knotenpunkt B 265/L 34 gesichert (EBO-Bereich). Die Strecke der Stadtbahn ist im Planfeststellungsbereich durchgehend zweigleisig. 2.2 Straßenverkehrsanlagen Die B 265 verläuft parallel zur Stadtbahnlinie in Nord-Süd-Richtung. Bis zur Scherfginstraße liegt die Bahn mittig zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der B 265. Südlich, der Scherfginstraße, noch vor der Kreuzung mit der L 34 quert die Stadtauswärts-Fahrbahn die Bahnlinie und die B 265 verläuft in einem gemeinsamen Querschnitt weiter in Richtung Anschlussstelle Klettenberg. Die L 34 verläuft in West-Ost-Richtung und kreuzt sowohl die Stadtbahnlinie, als auch die B 265. Die Fahrtrichtungen von Raderthal nach Köln-Zentrum und von Köln-Zentrum nach Junkersdorf haben separate Rechtsabbiegespuren. 3. Erläuterung des geplanten Zustandes 3.1 Allgemeines Um den Verkehrsfluss zu verbessern sind folgende Maßnahmen vorgesehen: • Beseitigung des Bahnübergangs (sowohl im Zuge der B 265 als auch im Zuge der L 34) und Unterführung der Bahntrasse unter der B 265 und der L 34 • Querschnitt der B 265 im Süden vierstreifig (Ortsumgehung Hürth-Hermülheim) • separate Rechtsabbiegespuren für alle Knotenpunktsarme 3.2 Schienenverkehrsanlagen* Der Bahnübergang Militärringstraße (L 34) wird durch eine Bahnunterführung ersetzt, die - vom Zentrum kommend - parallel zur Luxemburger Straße (B 265) zwischen den Richtungsfahrbahnen verläuft und hinter der Kreuzung (Richtung Hürth) auf die alte Trasse (nördlich der B 265) verschwenkt wird. Die Strecke ist auch nach der Änderung des Trassenverlaufes durchgehend zweigleisig. Die bestehenden Weichenverbindungen werden in Richtung Hürth verschoben. 3.3 Straßenverkehrsaniagen Mit der Beseitigung des Bahnübergangs muss auch die Luxemburger Straße anders trassiert werden und der Knotenpunkt Militärring (L 34) / B 265 umgebaut werden. Der Querschnitt der B 265 im innerstädtischen Bereich (nördlich des Knotenpunkts) entspricht in etwa dem empfohlenen Querschnitt 11.12 auf Bild 38 der RASt 2006 für Verbindungsstraßen. Der Querschnitt der B 265 außerorts entspricht nach dem geplanten 4-streifigen Ausbau in etwa dem RQ 21 nach RAL mit schmaleren Fahrstreifen und Randstreifen. Bei einer Verkehrsbelastung von 32.200 Kfz DTV ist der Abschnitt der Entwurfsklasse Seite 8/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW LaMeibvtrMi 3w*iM'’ti*u HarörMw-Wtirtalt« 2 mit sehr hoher Verkehrsbelastung zuzuordnen. Die L 34 hat außerhalb des Knotenpunktsbereichs eine befestigte Fahrbahnbreite von 8,00 m bis 8,50 m. Dies entspricht dem RQ 11 der RAL 2012. Zur Kapazitätserweiterung des Knotens werden im südlichen Ast der B 265 eine Geradeaus- sowie eine Rechtsabbiegespur angebaut. Auf dem westlichen Ast der L 34 wird eine zusätzliche Rechtsabbiegespur ergänzt. Der Knotenpunkt liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt-Grenze. Leitfaden für die Planung ist die RAL 2012 bzw. die RASt 2006. 4. Verkehrliche und betriebliche Begründung 4.1 Derzeitige / künftige verkehrliche Situation Die Stadtbahnlinie 18 kreuzt derzeit im Norden des Knotenpunkts die stadtauswärts führende Fahrbahn der B 265 und (in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung B 265 / L 34) im Westen die L 34 jeweils höhengleich, wobei die Kreuzung mit der B 265 über eine Verkehrssignalanlage gesichert wird und der BÜ Militärringstraße über eine Voll- BÜSTRA-Anlage mit Abhängigkeit zum Knotenpunkt B 265/L 34. Beide Anlagen werden zukünftig entfallen, da die höhengleichen Kreuzungen durch eine niveaufreie Unterführung der Stadtbahnstrecke unter der L 34 ersetzt wird. Die Anzahl der Gleise bleibt unverändert. Der Verkehrsfluss des MIV wird flüssiger, da die Prioritätsschaltung des ÖPNV an den Knotenpunkten entfällt.• 4.2 Derzeitiger / künftiger Betriebszustand Die Linie 18 verkehrt heute zwischen den Haltestellen Klettenbergpark (Stadt Köln) und Brühl in den Hauptzeiten im 10-Minuten-Takt. In den Nebenzeiten verringert sich die Taktzeit auf 30 Minuten. Die Taktzeiten der Linie 18 verändern sich durch die Maßnahme nicht. Es besteht aber die Möglichkeit einer Taktverdichtung durch die Maßnahme. Die Fahrplanstabilität erhöht sich durch den Entfall der Freimeldung. Im Bestand gelten folgende zulässigen Geschwindigkeiten: • EBO-Bereich: Gleis Richtung Bonn (Köln-Bonn) km 3,2 bis km 3,3 = 90 km/h km 3,3 bis km 4,3 = 100 km/h • EBO-Bereich: Gleis Richtung Köln (Bonn-Köln) km 3,2 bis km 3,3 = 60 Km/h km 3,3 bis km 6,4 = 100 Km/h • Der BOStrab-Bereich im Planungsbereich wird z.Zt. mit maximal 50 km/h befahren. Die Streckengeschwindigkeit im BOStrab-Abschnitt kann auf 60 km/h erhöht werden. Seite 9/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW landetD«t'**b Straßenbau Narsrna-n V»r>Wai»n 5. Entwurfselemente und Abgrenzung 5.1 Planungsgrundlagen Grundlage für die Vermessung ist sind folgende Systeme: • Lagesystem Straßen NRW: Gauß-Krüger • Lagesystem HGK: lokales System • Höhensystem: NN Folgenden Parameter wurden für den Gleisbau der Unterführung berücksichtigt: • Streckenstandard: 2 gl. Hauptbahn, 400 m Bremsweg • Streckenklasse / Lastbild: D 4 • Ausbaustandard: zweigleisig • Geschwindigkeit: Ve=60 km/h Im Planfeststellungsbereich wechselt die Zuordnung der Strecke zwischen BOStrab und EBO. Bei der Trassierung berücksichtigt: wurden die folgenden Trassierungsparameter Entwurfsgeschwindigkeit Gleisabstand Ve= 60 km/h e = 3,80 m Minimaler Bogenradius Maximale Überhöhung Maximale Längsneigung Minimaler Ausrundungsradius Lichtraumprofil r= 350 m u = 35 mm S— 39 %0 ra = 2.000 m gemäß BOStrab 5.2 Abgrenzung Die Planfeststellungsgrenze der Stadtbahnstrecke liegt bei km 3,0+32 (Scherfgin straße) und +3,8+20. Dabei liegen km +3,0+32 bis km +3,2+40 im BOStrab-Bereich (KVB) und km +3,2+40 bis km +3,8+20 im EBO-Bereich (HGK). Die vorhandenen Weichenverbindungen werden in den Streckenbereich südlich der Unterführung verschoben und befindet sich dann zwischen km +3,6+10 und km +3,7+92. Die Kilometrierung erfolgt vom Barbarossaplatz in Richtung Bonn aufsteigend. Die Grenze BOStrab/EBO verbleibt auch nach der Umgestaltung in etwa auf Höhe der heutigen Grenze bei km +3,2+40. Seite 10/53 HGK.=" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW Lunö•»MTr*b Mr»ta«au Noro^-vw»«f#^n 6. Begründung der gewählten Lösung 6.1 Begründung des Vorhabens 6.1.1 Pflicht zur Umweitverträglichkeitsprüfung. Hinsichtlich der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Absatz 1 und 2 UVPG genannten Schutzgüter Menschen einschl. der mensch lichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich der jeweiligen Wechselbeziehungen wird auf die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) (siehe Unterlage 17) verwiesen. Hier sind die Auswirkungen der vorliegenden Baumaßnahme ermittelt, beschrieben und bewertet. 6.1.2 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) Die Planungsmaßnahme zählt nicht zu den Projekten, die mit einem besonderen natur schutzfachlichen Planungsauftrag belegt wurden. 6.1.3 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 6.1.3. 0 Ziele der Raumordnung/Landesplanung und Bauleitplanung Der Umbau des Knotenpunktes hat für die Ziele der Raumordnung und Landesplanung keine Bedeutung, da keine Verkehrswege umgelegt oder neu gebaut werden. 6.1.3.1 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Das Verkehrsgeschehen im Kreuzungsbereich ist in den Morgen- und Nachmittags Spitzenstunden geprägt von langem Rückstau. Dieser wird in erster Linie durch die Kombination aus hoher Verkehrsbelastung und Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten (Taktfrequenz in beide Richtungen 10 Minuten) hervorgerufen. Das Bahnprogramm bleibt unverändert, aber durch den vierstreifigen Ausbau der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim B 265 bis zur Kreuzung Luxemburger Straße / Militärringstraße wird die Verkehrsbelastung dieses Straßenzuges steigen. In der von PTV aufgestellten Verkehrsprognose für 2026 2030 wird das Verkehrsaufkommen in den Spitzenstunden am Knotenpunkt Luxemburger Straße / Militärringstraße mit 2-500 2848 Kfz/h vormittags und 2.800 2817 Kfz/h nachmittags prognostiziert. Die DTV-Werte betragen auf der B 265 südlich des Knotens 25.656 21.952 Kfz und auf dem nördlichen Ast 2^830 21.971 Kfz. Die Belastungen auf der L 34 belaufen sich westlich des Knotens auf 434328 12.513 Kfz und östlich auf 10.952 10.900 Kfz. Die in der Variantenuntersuchung der PTV AG enthaltene Leistungsfähigkeitsberech nung für die einzelnen Varianten wurde im April 2009 noch einmal durch eine detaillierte Leistungsfähigkeitsberechnung für die Variante 3c ergänzt. Darin ergibt sich für den jetzt vorgesehenen Knotenpunktsausbau und eine Umlaufzeit von tu = 90 sec die Verkehrsqualität G D (sowohl für die Vormittags- wie auch für die Nachmittagsspitzenstunde). Die-maßgebliohen durchschnittlichen Wartezeiten-liegen bei-3'173-seG-vormittags bzw. 35,8 sec nachmittags? Damit wird sichergestellt, dass der hier vorgesehene Knotenpunktsumbau eine nachhaltige Lösung ist. Aufgrund der Einwendungen im Rahmen der 1. Anhörungsverfahrens wurde die Variante 3c modifiziert. Bei dieser modifizierten Variante wurde auf alle „freilaufenden Rechtsabbieger“ verzichtet. Eine erneute Leistungsfähigkeitsberechnung /Mikrosimulation wurde erforderlich und durchgeführt. Gemäß der neuen Verkehrsuntersuchung der PTV vom 22.11.2018 ist der Knotenpunkt B 265 (Luxemburger Straße) / L 34 (Militärring) auch ohne „freilaufende Rechtsabbieger“ leistungsfähig. Seite 11/53 Straßen.NRW Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP LMdMMtiab 5»r»r.*rb»uNordr^wm*»:•" Die Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs im Knotenpunktsbereich wurde mit dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln intensiv abgestimmt und findet in der jetzt dargestellten Form (Lageplan Deckblatt 1) die Zustimmung der Stadt Köln. 6.1.3.2 Verbesserung der Verkehrssicherheit Durch die Beseitigung der beiden niveaugleichen Bahnübergänge entfallen die Konfliktpunkte zwischen Stadtbahn, motorisiertem Verkehr, Fahrrad- und Fußgänger verkehr. Das ist bereits ein entscheidender Beitrag zu einer Erhöhung der Verkehrs sicherheit. Weiterhin wird der Kreuzungsbereich durch den Wegfall der Bahnübergangssignale überschaubarer und für die Verkehrsteilnehmer begreifbarer. Radfahrer und Fußgänger werden beim Queren der Hauptfahrbahnen in die Knoten punktsignalisierung einbezogen. 6.1.4 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen Durch den vollständigen Wegfall der Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten entstehen weniger Brems- und Anfahrvorgänge sowie weniger Wartezeiten bei laufendem Motor. Dadurch verringern sich sowohl die Lärm- als auch die Abgasemissionen. 6.2 6.2.1 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet befindet sich am südlichen Rand des Kölner Stadtgebietes und umfasst den Kreuzungsbereich der Stadtbahnlinie 18, der L 34 Militärringstraße und der B 265 Luxemburger Straße und angrenzende Bereiche. Seine Nutzungsstruktur wird im Wesentlichen geprägt durch: - Waldbestände des Äußeren Kölner Grüngürtels sowie weitere Gehölze entlang der Luxemburger Straße und des Militärrings. - Wiesenflächen des Äußeren Kölner Grüngürtels und Rasenflächen des Rugby Parks Köln. - Siedlungsflächen der Stadtteile Sülz und Köln-Klettenberg. Überwiegend Block Wohnbebauung beiderseits der Luxemburger Straße (nördlich der Militärringstraße). Der östliche Teil des Planungsraumes ist durch Kleingärten geprägt (nordöstlich der Militärringstraße). - Verkehrswege: Gleisanlagen der Stadtbahnlinie 18, B 265 „Luxemburger Straße“ und L 34 „Militärringstraße“. Seite 12/53 HGK-^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.N W I*"d**b«trt»b 3trt0aiM>au MtwtJrM«-Wr«i<^«n 6.2.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 6.2.2. 0 Variantenübersicht Der Vergleich der Varianten und die Wahl der Vorzugsvariante mit Begründung sind in der Variantenuntersuchung der PTV AG Düsseldorf im Schlussbericht vom Oktober 2008 ausführlich dargestellt. Die Zusammenfassung der Untersuchung wird nachfolgend auszugsweise zitiert: In bereits vorliegenden Gutachten wurden mögliche Optimierungen der Leistungs fähigkeit des Knotens untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass eine rein betriebliche Maßnahme (0-Variante) zu keiner Verbesserung der verkehrlichen Situation führen kann. Aus diesem Grund existieren bereits Umbauvorschläge für diesen Knotenpunkt. Darauf aufbauend erfolgte eine Variantenuntersuchung für diesen Bereich. Ziel war es durch Umgestaltung und betriebliche Maßnahmen eine auch für die zukünftigen Verkehrsmengen leistungsfähige Abwicklung an diesem Knotenpunkt zu ermöglichen. Es wurden insgesamt 5 Varianten mit vier Untervarianten untersucht und einander gegenübergestellt. Die Varianten 2b, 3/3a und 3c haben sich als die Varianten herausgestellt, die unter verkehrlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten realisierbar erscheinen. Seite 13/53 HGK-Z“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 6.2.2.1 Variante 2b In Variante 2b bleibt die vorhandene Stadtbahntrasse unverändert. Die Querung der Stadtbahntrasse mit der Luxemburger Straße und der Militärringstraße erfolgt weiterhin plangleich, da die vorhandenen höhengleichen Querungen bestehen bleiben und nicht beseitigt werden.. Die Geradeausverkehre der Militärringstraße werden in Tieflage unter der Luxemburger Straße hindurchgeführt. Die Variante 2b wurde in einer mikroskopischen Verkehrssimulation dargestellt. Seite 14/53 SB HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.N W Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 ß.2.2.2 Varianten 3 und 3a In den Varianten 3 und 3a wird die Stadtbahn in Mittellage in der Luxemburger Straße unmittelbar hinter der Haltestelle Klettenbergpark abgesenkt und in Tieflage unter der Luxemburger Straße und der Militärringstraße hindurchgeführt. Dadurch erfolgt die Kreuzung der Stadtbahntrasse sowohl mit der Militärringstraße als auch mit der Luxemburger Straße planfrei. Seite 15/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW l*f>dMMW*b ScnOantau NxomiiifWnitsitn 6.2.2.3 Variante 3c In Variante 3c wird die Stadtbahn in Mittellage in der Luxemburger Straße unmittelbar hinter der Fußgängerquerung in Höhe der Scherfginstraße abgesenkt, in Mittellage bis zum Knotenpunkt weitergeführt und in Tieflage unter der Luxemburger Straße und der Militärringstraße hindurchgeführt. Die vorhandenen höhengleichen Querungen der Stadtbahntrasse werden beseitigt, so dass die Kreuzung der Stadtbahntrasse sowohl mit der Militärringstraße als auch mit der Luxemburger Straße planfrei erfolgt. Das heutige Wendegleis im Bereich der Haltestelle Klettenbergpark bleibt bestehen. ! Seite 16/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Iw^ntxtrwb StraOotNu Nortfrtwin-W««f»l»n Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 6.2.3 Beurteilung der Varianten 6.2.3. 0 Raumstrukturelle Wirkungen Von der kleinräumigen, auf den Knotenpunkt beschränkten Baumaßnahme gehen keine maßgeblichen raumstrukturellen Wirkungen aus. Für die Realisierung der Variante 2b ist auf Grund der Tieferlegung der Militärring straße die Anlage von Rampen entlang der Militärringstraße erforderlich, was einen vergleichsweise hohen Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet zur Folge hat. Während der Bauzeit sind für die Umsetzung der Varianten 3/3a Eingriffe ins Landschaftsschutzgebiet erforderlich, um die zur Erhaltung der heutigen Verkehrs beziehungen erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich muss der betriebliche Ablauf von ÖPNV und MIV angepasst werden, dies führt sowohl für den ÖPNV als auch für den MIV zu Nachteilen (Schienenersatzverkehr, stadtein- und - auswärts nur ein Fahrstreifen je Richtung oder Wegfall von Abbiegebeziehungen). Im Gegensatz dazu ist in Variante 2b lediglich der betriebliche Ablauf des MIV betroffen. Im Vergleich zu den Varianten 3 und 3a ist die Umsetzung der Variante 3c weniger aufwändig, jedoch auch hier sind während der Bauzeit Eingriffe ins Landschafts schutzgebiet erforderlich, um die zur Erhaltung der heutigen Verkehrsbeziehungen ’ erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Auch bei dieser Variante muss der betriebliche Ablauf von ÖPNV und MIV angepasst werden, im Vergleich zu den Varianten 3 und 3a ist die Zeitdauer des Schienenersatzverkehrs jedoch auf einen relativ kurzen Zeitraum beschränkt. Im Gegensatz dazu ist in Variante 2b lediglich der betriebliche Ablauf des MIV betroffen. 6.2.4 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung Die geänderten Gradienten (Tieflage) der Gleistrasse der Varianten 3, 3a und 3c weisen Längsneigungen bis zu 39 %□ auf und entsprechen damit den üblichen Neigungen im Kölner Stadtbahnnetz. Bei der Variante 2b bleibt der Gleiskörper in Lage und Höhe unverändert. Die Varianten 3/3a und 3c sind in Bezug auf die Kreuzungsgestaltung und Signal anlagensteuerung (mit Linksabbiegerschutz) in etwa als gleich zu bewerten. Aufgrund des Wegfalls der plangleichen Gleisquerungen ist der Verkehrsfluss stetiger und der Knoten ist insgesamt für die Verkehrsteilnehmer leichter begreifbar und übersichtlicher. Unter Sicherheitsaspekten können diese Varianten deshalb als gleichrangig gut bewertet werden. Die Beurteilung der Sicherheit der Variante 2b fällt dagegen wesentlich schlechter aus. Durch den Verbleib der Gleisquerungen ist der Knoten im Vergleich insgesamt unübersichtlicher, was die Sicherheit herabsetzt. Außerdem bedeuten plangleiche Bahnübergänge grundsätzlich ein zusätzliches Sicherheitsrisiko, das sich auch auf Fußgänger und Radfahrer bezieht. Auch die häufigeren Unterbrechungen des Verkehrsflusses infolge geschlossener Bahnschranken beeinflussen die Sicherheit negativ. Was die straßenbaulichen Entwurfsparameter betrifft; halten alle 3 Varianten die Grenzwerte der gültigen Richtlinien ein. Im Verlauf der Fahrspuren in ihrer Lage unterstützen die Lösungen gleichermaßen einen zügigen Verkehrsablauf. Da die Höhe der Straßenzüge in allen betrachteten Planungen nahezu unverändert bleibt unterscheiden sie sich in dieser Hinsicht nicht. 6.2.5 Verkehrliche Beurteilung Das Fahrplanangebot bleibt unverändert. Bei der Variante 2b zeigen die Verkehrsabläufe ohne Berücksichtigung der Bahnbeein flussung sowohl in der Vormittags- als auch in der Nachmittagsstunde eine befriedi gende Verkehrsqualität (QSV=C). Seite 17/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW l»ndwtwIrMb Strafl^Abau Hxer»w«»-Wr»i f»«»n Die Verkehrsqualitäten bei Berücksichtigung der Bahnbeeinflussung sind deutlich schlechter. Sämtliche von der Sperrung durch die Bahn beeinflussten Verkehre weisen sowohl in der Vormittags- als auch in der Nachmittagsspitze lediglich ausreichende (QSV=D) bis ungenügende (QSV=F) Verkehrsqualitäten auf. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit schneiden die Varianten 3 und 3a gut ab, da sich am Knotenpunkt Luxemburger Straße/ Militärringstraße befriedigende Verkehrsqualitäten (QSV=C) ergeben. Für die Variante 3c liegt bereits eine Signalanlagenberechnung (PTV April 2009) vor. Darin wird für die Vor- und Nachmittagsspitzenstunde bei einer Umlaufzeit von 90 sec auch die befriedigende Verkehrsqualität C nachgewiesen. 6.2.6 Umweltverträglichkeit Zur Bewertung der durch die Bahnübergangsbeseitigung Stadtbahnlinie 18 / L 34 Militärringstraße / B 265 Luxemburger Straße entstehenden Umweltauswirkungen wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Unterlage 17) und diesem Erläuterungsbericht sind alle für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Angaben zu entnehmen. 6.2.7 Wirtschaftlichkeit 6.2.7. 0 Investitionskosten Von den hier diskutierten Varianten ist die Variante 2b It. Kostenschätzung (PTV) die Variante mit den geringsten Baukosten. Die Variante 3 ist 116 % teurer als Variante 2b. Die Variante 3a ist 111 % teurer als Variante 2b. Die Variante 3c ist 27 % teurer als Variante 2b. 6.2.7.1 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bei Variante 2b bleiben die beiden plangleichen Bahnquerungen bestehen, was zu zusätzlichen Unterhaltskosten führt. Der relativ geringe Investitionskostenunterschied zwischen Variante 2b und Variante 3c wird durch diese zusätzlichen Betriebskosten im Laufe der Zeit ausgeglichen. Aus wirtschaftlicher Sicht können die Varianten 2b und 3c als gleichwertig angesehen werden. 6.2.8 Gewählte Linie Mit der Variante 2b wird wegen der plangleichen Bahnquerungen nur die Verkehrs qualität F erreicht und die Verkehrssicherheit wenig verbessert. Die Varianten 3 und 3a verursachen ca. doppelt so hohe Investitionskosten wie die Varianten 2b und 3c. Im Ergebnis ist der Variante 3c der Vorzug gegeben worden. Hiermit wird eine ausreichende Verkehrsqualität D erreicht. Darüber hinaus erhöht sich die Verkehrssicherheit aufgrund des Wegfalls des plangleichen Bahnübergangs erheblich. Außerdem wäre eine Taktverdichtung auf der Linie 18 bei Bedarf möglich, ohne den Kfz-Verkehr zu beeinträchtigen. Gemäß §25 VwVfG NRW wurde im Planungsverlauf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bezirksamt Lindenthal der Stadt Köln am 25.01.2016 durchgeführt. In der Informationsveranstaltung wurde die gewählte Linie vorgestellt, sodass die Möglichkeit bestand, bereits vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens' Anregungen und Einwände zur weiteren Planung einzubringen. Seite 18/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 6.3 Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht und den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Möglichkeit gegeben, sich über den Projektablauf zu informieren sowie Pläne und Unterlagen anzusehen. Auf diese Möglichkeit wurde in entsprechenden Bekanntmachungen hingewiesen. Abweichung von technischen Regelwerken Bei der Trassierung der Schienenverkehrsanlagen wurden für den Abschnitt nach BOStrab die Regelwerke TRStrab, Planungs- und Entwurfsgrundlagen für Stadtbahnen im Lande Nordrhein-Westfalen und BGV D30 berücksichtigt. Für den Streckenbereich nach EBO wurden zusätzlich die Regelwerke Obri-NE und GUV-V D30.1 berücksichtigt. Hinsichtlich der Trassierung ergeben sich die folgenden Abweichungen von den angegebenen technischen Regelwerken: • Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt abweichend zu den Planungs- und Entwurfsgrundlagen für Stadtbahnen im Lande Nordrhein-Westfalen Ve= 60 km/h (statt ve= 80 km/h) • Die Querbeschleunigung überschreitet im Bereich Scherfingstraße den Regelwert nach TRStrab-Trassierung. Eine Einhaltung des Regelwertes erfordert größere Bogenradien (erhöhter Fiächenbedarf und Konflikte mit der B 265), eine Überhöhung (wegen bestehendem Wendefahrstreifen hier nicht berücksichtigt) oder eine niedrigere Geschwindigkeit, so dass vom Regelwert abgewichen wird (vgl. TRStrab 3.2). Der Grenzwert nach TRStrab wird eingehalten. • Die maximale Längsneigung von 39 %o überschreitet den für Hauptbahnen zulässigen Grenzwert von 12,5 %0 nach EBO. Eine Einhaltung des Grenzwertes der Längsneigung würde zu sehr großen Entwicklungslängen der Bauwerksrampen führen. Längere Rampen an der Unterführung würden im nördlichen Bereich der Kreuzung in den angebauten Bereich der Luxemburger Straße und die dortige KVB-Haltestelle „Klettenbergpark" eingreifen. Haltestellen innerhalb von Rampen sollen jedoch vermieden werden. Eine Verschiebung der Haltestelle in Richtung Innenstadt würde umfangreiche Anpassungen an der innerörtlichen Luxemburger Straße nach sich ziehen. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit des gesamten Projektes müsste hierdurch entsprechend in Frage gestellt werden. Im südlichen Bereich bedeuten steilere Rampen zudem einen geringeren Eingriff in die bestehenden Vegetationsflächen des Landschaftsschutzgebietes. Durch den unmittelbar nördlich angrenzenden BOStrab-Bereich sowie der südlich des Genehmigungsbereichs vorhandenen Hochbahnsteige können im Planungsbereich ausschließlich Stadtbahnwagen der KVB und SWB verkehren. Eine Neigung von 40 %0 ist im Kölner Stadtbahnnetz üblich. Fahrzeuge nach EBO befahren weder im derzeitigen noch im zukünftigen Zustand die Vorgebirgsbahn. • Im Betriebsbereich nach EBO soll von km 3,2+40 bis km 3,3+22 abweichend von § 9 der EBO statt dem EBO-Regellichtraumprofil das Lichtraumprofil nach BOStrab vorgesehen werden, um die lichte Weite des Bauwerkes zu reduzieren und gleichzeitig Sicherheitsräume und Rettungswege vorsehen zu können. Für die Abweichungen hinsichtlich des EBO-Regellichtraumes wird begleitend zum Antrag auf planungsrechtliche Zulassungsentscheidung eine Ausnahmegenehmigung bei der Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen beantragt. Seite 19/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 • Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW UftöMMtrtob SWtanbw Noreziw-rt«TO»l«n 6.4 Umweltverträglichkeit und Landschaftsschutz 6.4.1 Angaben zu den Umweltauswirkungen 6.4.1. 0 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit Hinsichtlich des Schutzgutes Menschen sind im Wesentlichen die Teilschutzgüter „Wohnen“ und „Erholen“ zu erfassen. Bestand- Innerhalb des Planungsraumes befindet sich beiderseits der B 265 Luxemburger Straße im Stadtteil Klettenberg Wohn-Blockbebauung, die im Flächennutzungsplan der Stadt Köln als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Große Teile des Planungsraumes sind Bestandteil des Äußeren Kölner Grüngürtels. Dieser ist als großer zusammenhängender Erholungsraum grundsätzlich sowohl für die stille landschaftsbezogene als auch für die aktive stadtnahe Erholung von besonderer Bedeutung. Innerhalb des Planungsraumes ist seine Funktion für die stille landschaftsbezogene Erholung aufgrund der von der Luxemburger Straße, der Militärringstraße und der BAB A 4 ausgehenden verkehrsbedingten Lärmimmissionen jedoch deutlich herabgesetzt. Parallel zur Militärringstraße und zur Stadtbahnstrecke sowie innerhalb der westlich an die Bahnlinie angrenzenden Waldflächen verlaufen insbesondere von Radfahrern häufig frequentierte Wegeverbindungen. Die großflächigen Wiesenflächen des Äußeren Kölner Grüngürtels dienen, zumeist in einiger Entfernung zur B 265 und zur Militärringstraße, als Liege-, Picknick- und Sportflächen. Die nordöstlich an die Militärringstraße grenzende Fläche wird gelegentlich für Veranstaltungen bzw. als Lagerfläche genutzt. Den Kleingärten im Osten des Planungsraumes kommt eine Bedeutung als Erholungsraum zu, die jedoch auf einen kleinen Nutzerkreis beschränkt ist. Umweltauswirkunqen Erhebliche Auswirkungen auf die Wohnqualität durch Lärm sind im Zuge der geplanten Aufhebung des Bahnübergangs nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen der landschaftsbezogenen Erholung sind durch bauzeitliche Immissionen im Umfeld der Baumaßnahme zu erwarten. Der Nahbereich der Kreuzung B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße ist jedoch bereits derzeit durch verkehrsbedingte Immissionen erheblich belastet und in seiner Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung deutlich herabgesetzt. Die bestehende parallel der Linie 18 verlaufende Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer wird während der Bauphase geringfügig verlegt und bleibt damit benutzbar. Maßgebliche zusätzliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die Erholungsfunktion sind durch den geplanten Knotenumbau nicht zu erwarten. Vielmehr ist davon auszu gehen, dass die mit der geplanten Baumaßnahme verbundene Verstetigung des Verkehrsflusses sowie die Tieflage der Linie 18 insgesamt zu einer Verminderung verkehrsbedingter Lärmimmissionen führen werden. 6.4.1.1 Naturhaushalt . 6.4.1.1.1 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Bestand Die im Landschaftspflegerischen Begleitplan enthaltene ausführliche Beschreibung der festgestellten Biotoptypen im Planungsraum erfolgte auf der Grundlage einer in der Seite 20/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW L**»e»lb«U*b Str»fUrb*j Nordrh«<o-W»«f»!«n Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Vegetationsperiode 2009 durchgeführten und 2011 überprüften Biotoptypenkar tierungen. Weitere Bestandsüberprüfungen fanden im Herbst 2012 und im Februar 2016 statt. Die Klassifizierung der Lebensräume bzw. Nutzungsstrukturen wurde auf der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ durchgeführt. Zur Bewertung der durch den geplanten Umbau des Knotens entstehenden Auswirkungen auf die Tierwelt erfolgten im Jahre 2009 zudem faunistische Sonderuntersuchungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt, deren Ergebnisse dem faunistischen Gutachten bzw. dem landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen sind (siehe Unterlage 14). Die faunistischen Erhebungen werde« wurden im Jahre 2016 überprüft und aktualisiert. Im Jahr 2022 fand eine erneute Überprüfung und Plausibilisierung der bisher vorliegenden Ergebnisse statt. Die Biotopstrukturen des Planungsraumes werden südlich des Militärrings durch die Laubwaldbestände des Äußeren Kölner Grüngürtels und die daran anschließenden ausgedehnten mäßig artenreichen Wiesenflächen geprägt. Nördlich des Militärrings finden sich die strukturreiche Kleingartenanlage Klettenberg, von Baumhecken begleitete Gleisbrachen der HGK sowie ein an die L 34 angrenzender Wiesenbereich mit umgebenden Gehölzen. Die Ergebnisse der avifaunistischen Kartierung im Jahre 2009 zeigen das durchschnittliche Artenspektrum eines gut durchgrünten Großstadtrandes. Die 34 nachgewiesenen Vogelarten sind auf Wald oder Gehölze bzw. Gebüsche angewiesen. Bemerkenswerte Artvorkommen sind nicht zu verzeichnen, wenngleich drei der nachgewiesenen Arten (Mäusebussard, Waldohreule, Rauchschwalbe) in NRW als planungsrelevant gelten. Der Lebensraum von Grünspecht, Mäusebussard (Horst im Wäldchen am Rugby-Stadion) und Waldohreule liegt sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des Grüngürtels zwischen der Militärringstraße und der BAB A 4. Die Arten besiedeln jedoch nicht die sehr stark vorbelasteten Gehölzstreifen in unmittelbarer Straßennähe. Das Untersuchungsgebiet wird vermutlich mehr oder weniger flächendeckend von Fledermäusen als Nahrungslebensraum genutzt. Bereiche, in denen Fledermäuse mit besonders großer Häufigkeit auftreten bzw. die mit großer Regelmäßigkeit genutzt werden (z.B. tradierte Flugrouten) wurden lediglich innerhalb der westlich der Luxemburger Straße gelegenen Waldbestände für Individuen der Art Zwergfledermaus festgestellt. Die einzige weitere sicher nachgewiesene Art - der Große Abendsegler - trat im Untersuchungsraum lediglich als Nahrungsgast auf. Insgesamt wird der Untersuchungsraum als Gebiet von allgemeiner Bedeutung für eine arten- und eher individuenarme Fledermausfauna gewertet. Umweltauswirkungen Zu—hauzeitlichen—Lebensraumverlusten kommt es zum einen durch die temporäre Anlage -einer—Arbeitsfläche im Zwickelbereich zwischen der in — Einschnittlage verlaufenden neuen Führung-der -Linie--1-8-und-der-B-265-Luxemburger-Straße-;-die zu einem -Teilverlust-eines Eichenmischwaldbestandes in -einem Umfang von 1.270 m3 führt.- -Zum anderen sind im Im Zuge der Tieferlegung der Linie 18 südlich des Militärrings sind eine bauzeitliche provisorische Gleisführung und Wegeverlegung sowie Arbeitsstreifen erforderlich, die in einem Umfang von 4-r964-m32.129 m2 in erster Linie in einen Laubmischwald einheimischer Baumarten eingreifen. Darüber hinaus werden für weitere Arbeitsstreifen Flächen eines Robinienmischwaldes und eines Gehölzstreifens in einem Umfang von 322 m2 benötigt. Eine vollständige Wiederherstellung dieser bauzeitlich beanspruchten Wald- und Gehölzbiotope innerhalb von 30 Jahren ist nicht möglich. Die beschriebenen bauzeitlich beanspruchten Flächen werden nach Beendigung der Bauphase rekultiviert und soweit Seite 21/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 möglich wieder mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt. Zusätzlich finden bauzeitliche Inanspruchnahmen von Flächen mit einem Wiederherstellungszeitraum < 30 Jahre durch Arbeitsstreifen und eine Baustelleneinrichtungsfläche in einem Umfang von 506 m2 2.030 m2 statt. Die Biotopfunktion dieser Flächen kann durch eine ordnungsgemäße Rekultivierung wiederhergestellt werden. Die anlagebedingten Lebensraumverluste umfassen eine Fläche von 1,10 ha. Ca. 0,56 ha des Flächenverlustes erfolgt im Bereich von Straßenbegleitgrün bzw. innerhalb von Verkehrsbrachen und Wegen. Ca. 0,54 ha der Biotopverluste entfallen auf höherwertige Waldbestände und Gehölzstreifen. Die beanspruchten Flächen liegen größtenteils innerhalb der LANUV-Biotopverbundfläche „Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und Rodenkirchen“ (Objekt Nr. VB-K-5007-005). Die mit der geplanten Baumaßnahme verbundene anlagebedingte Inanspruchnahme von Waldflächen und Gehölzstreifen führt zu einem Teilverlust von Jagdhabitaten insbesondere der weit verbreiteten Zwergfledermaus bzw. von Lebensräumen waldgebundener Vogelarten. Wertgebende Vogelarten wie Mäusebussard, Grünspecht und Waldohreule meiden jedoch bereits derzeit die stark vorbelasteten straßennahen Bereiche. Erhebliche anlagebedingte Auswirkungen durch Eingriffe in Wald- und Gehölzbestände sind daher nicht zu erwarten. Da mit der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 / L34 keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden ist, ist gegenüber dem Status quo mit keiner Verstärkung der bereits derzeit erheblichen verkehrsbedingten Immissionen bzw. des bestehenden Kollisionsrisikos zu rechnen. 6.4.1.1.2 Boden Bestand Innerhalb des Planungsraumes haben sich im Zuge der Pedogenese vorwiegend Parabraunerden gebildet. Es handelt sich aufgrund des Lösses als Ausgangsmaterial generell um schluffige Lehmböden mit hohen bis sehr hohen Bodenzahlen (65 bis 90) und daher großer Ertragsfähigkeit. Da nordöstlich des Kölner Militärringes die Lössbedeckung gering ist oder ganz fehlt, haben sich hier Braunerden aus Hochflutlehmen bzw. Lössresten entwickelt. Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen stellt die Bodenbildungen des Planungsraumes aufgrund ihrer Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig (Parabraunerden) bzw. schutzwürdig (Braunerden) dar. Eine landwirtschaftliche Nutzung findet innerhalb des Planungsraumes jedoch nicht statt. Ein erheblicher Anteil der Bodenbildungen des Planungsraumes ist durch Versiegelung oder Überbauung überprägt bzw. verändert (Verkehrswege und Verkehrsbrachen, Sportanlagen, Bebauung an der Luxemburger Straße, Kleingartennutzung etc.). Umweltauswirkungen Die im Zuge der geplanten Baumaßnahme zu erwartenden stärksten Beeinträchtigungen des Schutzgutes ,Boden’ stellen die dauerhaften Bodenverluste durch Versiegelung und Funktionsbeeinträchtigungen durch Überbauung dar. Mit der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße ist eine anlagebedingte Gesamt-Flächeninanspruchnahme von ca. 2,75 ha verbunden. Ca. 1,65 ha der vom Umbau betroffenen Flächen sind bereits derzeit versiegelte Verkehrsflächen. Der Anteil neu zu versiegelnder Flächen beträgt insgesamt ca. 0,52 ha. Darüber hinaus werden 0,13 ha für die Anlage von Banketten benötigt und 0,45 ha erdbaulich verändert (Damm- und Einschnittsböschungen, Mulden, Restflächen). Seite 22/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW iMtfMbMrirt Str»0w*au Nx?rM»n’WHtM»n Baubedingte Flächeninanspruchnahmen erfolgen durch die erforderliche Anlage einer Arbeitsfläche auf einer Wiese des Äußeren Kölner Grüngürtels zwischen Luxemburger Straße und dern-künftigen Einschnitt der Linie 18 der Stadtbahnstrecke sowie durch die provisorische Führung der Linie 18 und des Geh- und Radweges südwestlich des Militärrings. Darüber hinaus werden bauzeitlich Flächen im Bereich des Arbeitsstreifens benötigt. Die bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen nehmen im Bereich unversiegelter Flächen einen Umfang von rd. 4.100 ma 4.500 m2 ein. Beeinträchtigungen durch bauzeitliche Flächenverluste können durch einen fachgerechten Oberbodenabtrag, einen Last verteilenden Aufbau (Geovlies, Schotter) sowie eine ordnungsgemäße Oberbodenlagerung minimiert und erhebliche bzw. nachhaltige Beeinträchtigungen vermieden werden. Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Boden werden durch den Umbau des Knotens nicht beansprucht. Zusätzliche erhebliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind mit der geplanten Baumaßnahme für das Schutzgut Boden nicht verbunden. 6.4.1.1.3 Wasser Bestand Im Bereich der Kölner Scholle und damit auch innerhalb des Planungsraumes stellen die pleistozänen Sande und Kiese der Mittel- und Niederterrasse die wichtigsten Grundwasserträger dar. Mit einer Mächtigkeit von 20 - 40 m, örtlich auch bis zu 60 m, bilden sie das oberste und wasserwirtschaftlich bedeutsamste Grundwasserstockwerk. Die Grundwasserflurabstände betragen etwa 8-10 m, unterliegen aber vor allem in Stromnähe starken, vom Rheinwasserstand abhängigen Schwankungen. Der Planungsraum liegt größtenteils innerhalb einer geplanten Wasserschutzzone IIIB des Wasserwerks Hürth-Efferen. An der Südgrenze ragt die geplante Wasserschutzzone Illa des genannten Wasserwerks in den Planungsraum hinein. Die ergiebigen, zur Trinkwassergewinnung herangezogenen Grundwasservorkommen des Planungsraumes sind als Wert- und Funktionselement besonderer Bedeutung des Faktors Grundwasser zu werten. Im Nahbereich der geplanten Baumaßnahme liegen keine Oberflächengewässer vor. Umweltauswirkunqen Mit der Neuversiegelung von Flächen ist grundsätzlich ein erhöhter Oberflächenabfluss zu Lasten der Grundwasserneubildung verbunden. Die Entwässerung der Gleistrasse erfolgt über Rohrrigolen, die je nach Tiefenlage der Gradiente ggfs. bis in ausreichend versickerungsfähige Schichten gelegt werden müssen. Die Entwässerung der B 265 Luxemburger Straße erfolgt wie bisher über Straßenabläufe in die Kanäle der B 265 bzw. das städtische Kanalnetz. Die L 34 Militärringstraße wird weiterhin über die Böschungsschulter entwässert. Der Umfang der Neuversiegelung beträgt ca. 5.200 m2. Dieser steht eine Entsiegelung bislang befestigter Flächen (Fahrbahnen, Gleisanlagen) in einem Umfang von-Q^-ha 0,26 ha gegenüber. Das Unterführungsbauwerk der Stadtbahnstrecke liegt mehrere Meter über dem bisherigen Höchstgrundwasserstand. Ein Anschneiden grundwasserführender Schichten durch die Unterführung kann daher ausgeschlossen werden. Signifikante anlagebedingte Auswirkungen auf die als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung zu wertenden Grundwasservorkommen im Raum werden nicht prognostiziert. Die im Rahmen der Bau- und Betriebsphasen freigesetzten Schadstoffe können Seite 23/53 HGKJ" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L»i»dnb«tii»h $V»0*nteuKjrtfM«»-WMWlU<l . grundsätzlich auch zu einer Belastung des Grundwassers führen, bei einem ordnungsgemäßen und schadensfallfreien Bauablauf und Straßenbetrieb sowie unter Berücksichtigung der großen Grundwasserflurabstände und des guten Filter vermögens der Deckschichten sind erhebliche projektbedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers jedoch nicht zu erwarten. Auch negative Auswirkungen für die aus dem 2. Grundwasserstockwerk erfolgende Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Hürth-Efferen sind auszuschließen. 6.4.1.1.4 Luft und Klima Bestand Die Waldflächen des Äußeren Grüngürtels nehmen aufgrund ihrer Lage im Nahbereich stark befahrener Verkehrswege eine besondere Bedeutung für den Immissionsschutz (Luftregeneration, Schadstofffilter) wahr. Darüber hinaus kommt ihnen, auch aufgrund der direkten Zuordnung zu den dicht besiedelten Stadtteilen im Kölner Süden, eine besondere Bedeutung für die Frischluftproduktion und den Temperaturausgleich zu. Laut Waldfunktionskarte NRW weisen die Waldbestände im Äußeren Grüngürtel, die sich südwestlich des Militärrings erstrecken, Immissionsschutzfunktionen der Stufe 1 und Klimaschutzfunktionen der Stufe 2 auf. Sie sind demnach als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung des Schutzgutes Klima und Luft zu werten. Umweltauswirkungen Filterwirksame Vegetationsbestände werden im Bereich des Äußeren Kölner Grüngürtels bau- und anlagebedingt in einem Umfang von ca. 0,81-ha 0,70 ha beansprucht. Es handelt sich hierbei um Teilinanspruchnahmen eines größeren Waldkomplexes. Von einer grundsätzlichen Beeinträchtigung der Waldbestände des Äußeren Grüngürtels in ihrer Funktionsfähigkeit für den Klima- und Immissionsschutz ist nicht auszugehen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahme sind Neu- bzw. Wiederanpflanzungen von Gehölzen in einem Umfang von 0^2-ha 0,37 ha vorgesehen. Kaltluftleitbahnen werden durch die geplante Baumaßnahme nicht berührt. Mit der geplanten Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße ist gegenüber dem Status quo keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden. Er findet in Bereichen statt, die bereits derzeit einer erheblichen Verkehrsbelastung unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass die mit der geplanten Baumäßnahme verbundene Verstetigung des Verkehrsflusses insgesamt auch zu einer Verbesserung der lufthygienischen Belastungssituation führen wird. 6.4.1.1.5 Landschaftsbild Bestand Prägend für das Landschaftsbild des Äußeren Kölner Grüngürtels sind im Planungs raum bis an die Luxemburger Straße und die Militärringstraße heranreichende Laubwaldbestände sowie ausgedehnte Wiesenflächen und eine von Gehölzen umgebene Sportanlage (Rugby-Park Köln). Der Planungsraum nördlich der Militärringstraße ist überwiegend durch Kleingärten sowie die Wohnbauflächen der Stadtteile Klettenberg und Sülz gekennzeichnet. Weiträumigere Sichtbeziehungen/Sichtachsen ergeben sich im Bereich der offenen Wiesenflächen des Äußeren Grüngürtels, die sich zwischen der BAB A4 und dem Militärring erstrecken und den Planungsraum nur in seinem Randbereich betreffen. Die kleine, isoliert liegende Wiesenfläche nördlich des Militärrings ist vollständig von Gehölzen bzw. Straßen umgeben. Seite 24/53 HGKLT INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW l»"dMb«V»b $«r#c«rfcw Nordrtw>n-Wrrt<»ton Im Planungsraum und seinem Umfeld besteht eine sehr starke Vorbelastung durch verkehrsbedingte Lärmimmissionen und Zerschneidungen. Als denkmalgeschütztes Objekt mit herausragender Bedeutung für die Naherholung stellt der durch eine charakteristische Anordnung von Gehölzen und offenen Sichtachsen geprägte Landschaftspark des Äußeren Kölner Grüngürtels ein Wert- und Funktionselement besonderer Bedeutung dar. Umweltauswirkunqen Die geplante Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße findet innerhalb eines Bereichs statt, der bereits derzeit durch Verkehrsanlagen überprägt und zerschnitten ist. Durch die vorgesehene Tieflage der Stadtbahn werden visuelle Beeinträchtigungen und Zerschneidungen grundsätzlich minimiert. Die Baumaßnahme führt - insbesondere im Zuge der Einschnittslage der Stadtbahn anlage - innerhalb des Äußeren Kölner Grüngürtels zu einem anlagebedingten Verlust von ca. 0,54 ha landschaftsbildprägender Wald- und Gehölzbestände. Diese liegen jedoch bereits derzeit verinselt zwischen Luxemburger Straße und Stadtbahnstrecke bzw. im Randbereich von Luxemburger Straße und Militärring. Erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes wird durch eine landschafts gerechte Einbindung der Trasse der Bahntrasse in ihrem Abschnitt südlich des Militärrings entgegengewirkt. 6.4.1.2 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Der Äußere Kölner Grüngürtel ist im Abschnitt zwischen der AS Köln-Klettenberg und der Militärringstraße als Objekt Nr. 314 Bestandteil der Denkmalliste der Stadt Köln. Laut Angabe des Römisch-Germanischen Museums der Stadt Köln verläuft die Luxemburger Straße im Bereich der Römerstraße von Köln nach Zülpich. Diese Art von Straßen hatte in der Regel eine Breite von ca. 21 m und einen Kiesaufbau von etwa 1 m. Die genaue Lage der Römerstraße ist nicht bekannt. Das Baugrundgutachten gibt ferner folgende Hinweise: “Insbesondere im Bereich der alten Römerstraßen ist mit alten Baudenkmälern zu rechnen.“ „Im Bereich des alten “Forts“ am Militärring ist zu beachten, dass in anderen Bereichen umfangreiche Hohlraumbauten und Munitionsdepots in der Nähe der Festungsanlage vorhanden waren.“ In Abstimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum als zuständige Stelle für archäologische Belange wurde eine baubegleitende archäologische Betreuung vereinbart. 6.4.1.3 Artenschutz Im Rahmen der bahn- und straßenbaubedingten Eingriffe sind die artenschutzrechtlichen Vorgaben gern. § 44 Abs. 1 BNatSchG für besonders und streng geschützte Arten zu berücksichtigen. Eine ausführliche Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden projektbedingten Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten ist dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bauvorhaben zu entnehmen. Bei erfolgreicher Durchführung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen (an die Vogelbrutzeiten angepasste Baufeldfreimachung, Baumhöhlenkontrolle vor Beginn der Fällarbeiten) sind Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG Seite 25/53 0HGK^T Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläutenjngsbericht D1 INTEGRATED LOGISTICS GROUP Straßen.N W UatoMHib StraJUftaau NordnswvWntf.lo, auszuschließen. Eine Aktualisierung der faunistischen Sonderuntersuchung und des artenschutz rechtlichen Fachbeitrags erfolgte im Jahre 2016. Im Jahr 2022 fand eine erneute Aktualisierung und Plausibilisierung der faunistischen Sonderuntersuchung sowie des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags statt. 6.4.1.4 Natura 2000-Gebiete Im Planungsraum und dessen näherem Umfeld liegen keine Natura 2000-Gebiete vor. 6.4.1.5 Weitere Schutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Die geplante Baumaßnahme findet überwiegend innerhalb des Landschaftsschutz gebietes Nr. 17 «Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge’ statt. Der Knoten B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße / Stadtbahntrasse liegt bereits derzeit vollständig innerhalb des Landschaftsschutz gebiets. Wasserschutzgebiete Die Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße findet innerhalb der geplanten Wasserschutzzone lllb des Wasserwerkes Hürth-Efferen statt. An der Südgrenze des Planungsraumes ist im Zuge der Baumaßnahme der Einbau von Weichen im Gleisbett der Linie 18 vorgesehen. Dieser Bereich befindet sich bereits in der geplanten Wasserschutzzone Illa des Wasserwerks Hürth-Efferen. Der Knoten B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärringstraße / Linie 18 liegt bereits derzeit vollständig innerhalb des geplanten Wasserschutzgebiets lllb. Die auf der L34 bereits heute vorhandene und zukünftig geplante Entwässerung über die Böschung entspricht den Vorgaben der RiStWag. 6.4.1.6 Wechselwirkungen Bestand Der Begriff Wechselwirkungen wird im Sinne eines Wirkungsgefüges zwischen den betrachteten abiotischen und biotischen Schutzgütern verstanden. Wechselwirkungen im Sinne von ökosystemaren Wirkungsbeziehungen werden bereits bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet (siehe Aussagen unter 6.4.1.2). Umweltauswirkungen Im Untersuchungsraum ist das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern aufgrund der vorhandenen Vorbelastung bereits gestört. Zusätzliche erhebliche, nachhaltig wirksame Beeinträchtigungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern durch das projektierte Vorhaben sind nicht zu erwarten. 6.4.1.7 Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Bei der Zusammenstellung der Datengrundlagen und deren Bewertung traten keine Defizite oder Datenlücken auf, die ergebnisrelevant sind. Seite 26/53 HGK^T INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.N?W Landes bau tobte»^twu Nortrh^n -Waitf(ton 6.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen Q.4.2.0 Klimaschutzmaßnahmen Auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), welches am 18.12.2019 in Kraft getreten ist, sind die Ziele zum Klimaschutz gemäß § 3 Abs. 1 KSG auch bei Straßenbauvorhaben zu berücksichtigen. Durch den Umbau des Knotenpunktes B265 Luxemburger Straße / L34 Militärringstraße / Linie 18, insbesondere durch die Auflösung der plangleichen Kreuzung von Bahn und Straße mittels Bahnunterführung, werden zukünftig die überlastungsbedingten Verkehrsstaus vermieden. Durch den vollständigen Wegfall der Sperrzeiten bei Bahndurchfahrten entstehen weniger Brems- und Anfahrvorgänge sowie weniger Wartezeiten bei laufendem Motor. Insbesondere in den stark belasteten Morgen- und Nachmittagsspitzenstunden verringern sich dadurch sowohl die Lärm- als auch die Abgasemissionen. Zusätzlich wurden die Radfahrerfurten verbreitert und die Radwegeführung im Bereich des Knotenpunktes verbessert. Durch den Wegfall der freien Rechtsabbieger und die direkte Führung der kreuzenden Radfahrfuhrten wird die Sicherheit erhöht. Die so gesteigerte Attraktivität der Radwegeverbindung trägt zum Umstieg vom Autos aufs Rad bei und somit ebenfalls zur Reduzierung der THG-Emissionen. 6.4.2.1 Lärmschutzmaßnahmen Im Zuge der Baumaßnahme wird der Knoten, wie beschrieben, in Form und Umfang umgestaltet. Dieser Umbau stellt einen erheblichen Eingriff im Sinne von § 1 Abs.2 Nr. 2 der 16.BlmSchV dar. Für eine Beurteilung der Immissionen im angrenzenden Gebiet wurden daher der Bestand sowie die Situation mit baulicher Veränderung unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsbelastung gegenübergestellt. Die Berechnungen erfolgten durch einen Gutachter unter Anwendung der Berechnungs verfahren der RLS-90 für den Straßenverkehr sowie der Schall 03 für den Schienenverkehr (siehe Unterlage 16). Die schutzbedürftigen Gebiete im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme befinden sich ausschließlich im nördlichen Abschnitt der Luxemburger Straße im Übergang zur geschlossenen Bebauung (allgemeine Wohngebiete). Positiv auf die Entwicklung der Schienenverkehrsgeräusche durch die Baumaßnahme wirken sich insbesondere der Wegfall der Bahnquerungen und die Tieflage der Trasse aus. Mögliche negative Entwicklung der Pegel infolge von Mehrfachreflexionen an den Trogwänden wird dadurch entgegengewirkt, dass hier aktiver Lärmschutz in Form einer hochabsorbierenden Verkleidung angeordnet wird. Am nördlichen Übergang der Trasse in den Bestand ergeben sich Pegelerhöhungen an den Immissionspunkten, die aus der in Zukunft höheren Geschwindigkeit der Züge im Regelbetrieb resultieren. Eine wesentliche Änderung und damit Anspruch auf Lärmschutz leitet sich hieraus jedoch nicht ab. In den Ergebnistabellen (Unterlage 16.2) des Gutachtens wird ersichtlich, dass lediglich für einen Bereich der Luxemburger Straße Anspruch auf Lärmschutz infolge des Straßenverkehrslärms besteht - aufgrund eines weiteren Anstieges vorhandener Immissionsbeurteilungspegel, die bereits über 70 dB(A) am Tag und/oder über 60 dB(A) in der Nacht liegen. Diese Ansprüche resultieren im Wesentlichen aus der Seite 27/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L«rx5M6«ir«»Ö 5U»1«N»u Nortfr^WrfUH»n geänderten Führung der Fahrspuren und dem damit verbundenen Heranrücken der Emissionsbänder an den Immissionsort. Die betroffenen Fassadenbereiche sind im Lageplan zur Berechnung (siehe Unterlage 16.3.2) dargestellt. Aufgrund der wenigen Bereiche mit Anspruch auf Lärmschutz werden diese durch passive Schutzmaßnahmen ausgeglichen. Art und Umfang der Maßnahmen können erst im Zuge der Erstattungsregulierung erfolgen, nachdem die genaue Nutzung der betroffenen Räumlichkeiten festgestellt wurde. 6.4.2.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen Zur Beurteilung der Schadstoffbelastungen im Planungsbereich wurde ein Gutachten erstellt, in dem eine Luftschadstoffprognose zu den Kfz-bedingten Immissionen gemäß 39. BImSchV erstellt wurde (siehe Unterlage 15). Bezugsjahr für die beiden untersuchten Prognosefälle (Prognose-Null und -Planfall) ist das Jahr 2025 2030. Die für das Bezugsjahr 2025 2030 prognostizierten Emissionsfaktoren wurden gemäß „Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“ (HBEFA Version 4.1; Hrsg. Umweltbundesamt 2019) angesetzt. Die Immissionsverhältnisse wurden mit Hilfe eines 3-dimensionalen Strömungs- und Ausbreitungsmodells für die relevanten Luftschadstoffe NO2, PM10 und PM2,5 und Benzol gemäß 39. BImSchV unter Berücksichtigung der standortrepräsentativen meteorologischen Verhältnisse, unter Berücksichtigung der großräumigen Topografie, der Hintergrundbelastungen im Untersuchungsgebiet, der vorhandenen Bestandsbebauung, des derzeitigen bzw. geplanten Trassenverlaufs der L 34 und B 265 mit Beseitigung des Bahnübergangs der Stadtbahn sowie der Vorbelastung durch die relevanten Straßenabschnitte der südlich des Knotenpunktes verlaufenden Bundesautobahn 4 und deren Emissionen durch die Kraftfahrzeuge ermittelt. Die höchsten Luftschadstoffimmissionen innerhalb des Untersuchungsgebietes treten erwartungsgemäß in beiden Prognosefällen 2025-2030 im Bereich der Fahrspuren der Bundesstraße B 265 (Luxemburger Straße) sowie der Landesstraße L 34 (Militärring) auf. An allen beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersuchungsgebiet werden die Grenzwerte der 39. BImSchV von den relevanten Luftschadstoffkomponenten NO2, PM10 und PM2,5 und Benzol sowohl im Prognose-Null- als auch im Prognose-Planfall 2025 2030 eingehalten. Die Ausschöpfungsgrade der-Gesamtimmissionen- (Verhältnis -der-lmmissionen zum jeweiligen —Grenzwert in —%)— betragen —im — UntersuGhungsgebiet für die Jahresmittelwerte von NO2, PM10, PM2,5 bzw. Benzel-iH-beiden-PFegnosefällen-2025 nicht mehr-als -92 %, 76%-, -7-7% bzw. 32%; für die Überschreitungshäufigkeiten von NQ2-bzw.-PM1Q-ergeben sich-in-beiden Prognosefällen 2025 höchstens 28% bzw. 97% des jeweiligen Grenzwertes. Die Ausschöpfungsgrade deFzu -erwaftenden-Zusatzbelastungen -dureh die Fahrspuren der L 34-uRd -B -265 -betr -agen-in-beiden Prognose-Fällen für alle beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersuchungsgebiet -RiGht-meh ^ls -24%n-17-%7 4% bzw. 8% des jeweiligen Grenzwertes der JahresmittelweFte-von-NQ27 -P-M10, P-M2-5 bzw. Benzol Die Ausschöpfungsgrade (Verhältnis der Immissionen zum jeweiligen Grenzwert in %) der Gesamtimmissionen betragen im Untersuchungsgebiet für die Jahresmittel werte von NO2, PM10 bzw.PM2,5 im Prognose-Nullfall 2030 nicht mehr als 96%, 69% bzw. 64% und im Prognose-Planfall 2030 nicht mehr als 88%, 63% bzw.63%; für die Überschreitungshäufigkeiten von NO2 bzw. PM10 ( Kurzzeitwerte) ergeben sich in beiden Prognosefällen 2030 höchstens 28% bzw. 69% des jeweiligen Grenzwertes. Die Ausschöpfungsgrade der zu erwartenden Zusatz-Immissionen durch die Fahr seite 28/53 HGKJT INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW UndMbctmb Strso^bw NorerfwiHAMtfaiMi Unterlage 1: Erfäuterungsbericht D1 spuren der L 34 und B 265 betragen in beiden Prognose-Fällen für alle beurtei lungsrelevanten Fassaden im Untersuchungsgebiet nicht mehr als 25 %, 20% bzw. 7% des jeweiligen Grenzwertes der Jahresmittelwerte von NO2, PM10 bzw. PM 2,5. Die berechneten Differenzen der Gesamtimmissionen im Plan- und Nullfall an den repräsentativen Aufpunkten innerhalb des Untersuchungsgebietes weisen aus, dass die zu erwartenden Immissionen von NO2, PM10, PM2,5 bzw. Benzol des Prognose Planfalls an allen betrachteten Aufpunkten nicht höher als im Prognose-Nullfall liegen werden bzw. im günstigen Fall punktuell sogar um bis zu 6%,8%, 1-%-bzw.- 1% 8%, 6% bzw. 1% darunter liegen (Aufpunkt AP02). Die prognostizierten Abnahmen im Prognose-Planfall 2025 2030 gegenüber dem Prognose-Nullfall 2025 2030 sind bei gleichen Verkehrszahlen auf den in der Emissionsberechnung auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung konservativ berücksichtigten verbesserten Verkehrsfluss im Bereich des Knotenpunktes im Planfall zurückzuführen. Insbesondere Schrankenphasen entfallen im Prognose-Planfall, da die Planung eine Unterführung des Knotenpunktes für den Stadtbahnverkehr vorsieht. Das Verhältnis der-Zusatzbelastung durch die Immissionen der B -265 Z-L- 34 zur Vorbelastung aus der -uFbanen -Hint-ergrundbelastung beträgt im Jahresmittel für NO2, PM10, PM2,5 bzw. Benzol maximal ca. 29%, 29%,6%-bzw.-33%4m Pfognose-Nullfall und 20%,- 15%, 5%—bzw^3Q%—im-Prognose-Planfall am maximal beaufschlagten, beurteilungsrelevanten Aufpunkt im Untersuchungsgebiet Das Verhältnis der Zusatz-Immission der B 265 / L34 zur lokalen urbanen Hintergrund belastung beträgt im Jahresmittel für NO2, PM10 bzw. PM2,5 maximal ca. 35%, 43% bzw.13% im Prognose-Nullfall und 24%, 30% bzw.12% im Prognose-Planfall am maximal beaufschlagten, beurteilungsrelevanten Aufpunkt AP02 im Untersuchungsge biet. Die Bedeutung der in der 39. BImSchV aufgeführten Luftschadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2) und Blei (Pb in der PM10-Fraktion) und Benzol (C6H6) zur Beurteilung der lokalen Luftschadstoffsituation hat in den letzten Jahren aufgrund der Umsetzung weit reichender immissionsmindernder Maßnahmen, insbesondere aufgrund der Schadstoffreduktionen bei Kraftstoffen (Entschwefelung; bleifreies Benzin), stark abgenommen. Die Grenzwerte der 39. BImSchV für SO2 zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden bundesweit flächendeckend eingehalten. Der Grenzwert der 39. BImSchV für den Jahresmittelwert von Blei in der PM10-Fraktion wird, wie die Messreihen der Landesumweltämter der letzten Jahre belegen, mittlerweile flächendeckend deutlich unterschritten und nur noch selten und punktuell, z.B. im Umfeld Blei verarbeitender Industriebetriebe, zu einer relevanten Schadstoff komponente. Für die Stickoxide (NOx) als Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) ist der Grenzwert der 39. BImSchV zum Schutz von Ökosystemen nur für Standorte relevant, die mehr als 20 km von Ballungsräumen oder mehr als 5 km von bebauten Gebieten und Bundesfernstraßen entfernt sind. Dieses Kriterium gilt im Übrigen für alle Grenzwerte zum Schutz von Ökosystemen der 39. BImSchV. Durch die Einführung des geregelten Katalysators bei Benzinfahrzeugen und die fortlaufende Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Grenzwert der 39. BImSchV für Kohlenmonoxid (CO) in den Städten mittlerweile flächendeckend deutlich unterschritten. Dies gilt ebenso für Benzol, das hauptsächlich durch Abgase von Benzinmotoren- insbesondere bei Kaltstartvorgängen - freigesetzt wird und dessen Grenzwert europaweit ab dem Jahr 2000 auf maximal ein Volumenprozent des Motorenbenzins begrenzt wurde. Daher ist davon auszugehen, dass mindestens in solchen Gebieten, deren Luftschadstoffsituation überwiegend durch Kfz-bedingte Verkehrsemissionen und -immissionen bestimmt wird, die oben genannten Luftschadstoffkomponenten der 39. BImSchV auch zukünftig unproblematisch bleiben. Abschließend lässt sich festhalten, dass die Beurteilungswerte für die Seite 29/53 HGK^T INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW Und*tb«lil*b Stran«nb*u Nwcm**vW»itf»l»o Immissionsbelastungen der anliegenden Bereiche insgesamt nicht überschritten werden. Wie der Vergleich der beiden Prognosefälle für das Bezugsjahr zeigt, führt der Umbau des Knotens zu einer zusätzlichen Entlastung der Anwohner was die Schadstoffbelastungen angeht. 6.4.2.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Maßgeblich für die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen in der geplanten Wasserschutzzone III B ist die Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung. Die für die Schutzwirkung maßgeblichen Decklehme werden im Kreuzungsbereich laut Bodengutachten in einer Stärke von 3 m angetroffen und haben eine Durchlässigkeit von kf = 1x107.• Laut RiStWag, Tabelle 2 ist die Schutzwirkung dieser Decklehme mittel bis groß. Bei einem DTV von > 15.000 Kfz sind nach Tabelle 3 der RiStWag Maßnahmen der Stufe 2 vorzusehen. Das bedeutet, dass das Wasser von Verkehrsflächen unge sammelt breitflächig über standfeste Bankette abfließen und versickern kann. Dies ist im Bereich der L 34 auch so geplant. Im Bereich der B 265 (Luxemburger Straße) wird das Wasser von den Verkehrsflächen komplett gesammelt und dauerhaft in dichten Rohrleitungen abgeführt. 6.4.2.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Straßen stellt nach § 4 (1) Landschaftsgesetz - LG Nordrhein-Westfalen bzw. § 14 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen erfolgte daher die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) zum Vorhaben, der den Anforderungen der Eingriffsregelung, im Speziellen den Anforderungen nach § 6 Abs. 2 LG NW genügt. Die Landschaftspflegerische Begleitplanung zeigt Vermeidungs-, Schutz-, Gestaltungs-, Wiederherstellungs- und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf. Die Ermittlung des Mindestumfanges der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Einführungserlasses zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW (2009) sowie der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV, 2008). Die exakte Kompensationsermittlung ist der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (siehe Unterlage 14) zu entnehmen. 6.4.2.5 Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen Führung der Stadtbahn in Tieflage (V 1) Die Stadtbahn wird künftig im Bereich des Verkehrsknotens in Tieflage geführt. Hierdurch werden visuelle Beeinträchtigungen minimiert und der Verkehrsfluss im Bereich der B 265 Luxemburger Straße und der L 34 Militärring verstetigt. Überprüfung potenzieller Fledermausquartiere vor Beginn der Fällarbeiten (V 2) Bäume, die im Rahmen der Baumaßnahme gefällt werden müssen, werden vor Durchführung der Fäll- und Rodungsarbeiten auf Fledermausquartiere untersucht. Baumhöhlen mit Eignung als potenzieller Quartierstandort werden verschlossen. Im Falle evtl, besetzter Quartiere wird die Fällung bis zu deren Auflösung ausgesetzt. Die Fällarbeiten werden außerhalb der aktiven Zeit der Fledermäuse durchgeführt. Im Zuge dieser Maßnahmen werden auch Baumhöhlen auf Vorkommen von Höhlenbrüter kontrolliert, die diese Quartiere auch außerhalb der Brutzeit als Seite 30/53 HGK^" Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.N W L*n<!»tt>«U*Ö Str »e«nft»u NsxCr’WWvWrtU»^ Ruhestätte nutzen. Abstimmung der Fäll- und Rodungsarbeiten auf die Vogelbrutzeiten (V 3) Zur Vermeidung einer Zerstörung oder Beschädigung von Entwicklungs- und Ruhestätten sowie von Entwicklungsformen, der Tötung von Jungvögeln sowie erheblicher Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeiten werden die Fäll- und Rodungsarbeiten außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten durchgeführt. Schutz von Gehölz- und Vegetationsbeständen (S 1) Vor Beginn der Bauarbeiten sind im Plangebiet zum Schutz vor baubedingten Beeinträchtigungen und Beschädigungen Baumschutzmaßnahmen nach DIN 18 920 und nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege (RAS- LP), Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen durchzuführen. Zu erhaltende Bäume sind vor Beschädigungen des Wurzelbereichs durch Überfahren, Bodenauftrag und Bodenverdichtung oder Bodenabtrag zu schützen. Für 4 Straßenbäume im Bereich der Kreuzung Militärring / Luxemburger Straße und an der Linie 18 ist ein Einzelbaumschutz vorzusehen. Darüber hinaus sind die an das Baufeld bzw. die Baustelleneinrichtungsflächen angrenzenden Wald-ZGehölzbestände des Äußeren Kölner Grüngürtels durch Bauzäune zu schützen. Schonende Behandlung der bei Bauarbeiten anfallenden Bodenmaterialien (S 2) Zur Sicherung und zum Schutz des Oberbodens sowie des kulturfähigen Unterbodens und zur Verminderung der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, ist der Oberboden im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie von allen Auftrags- und Abtragsflächen gemäß DIN 18915 abzutragen und gesondert zu lagern. Die Arbeitsfläche ist nach erfolgtem Oberbodenabtrag durch einen lastverteilenden Aufbau zu sichern, um das Risiko von Unterbodenverdichtungen zu minimieren. Sachgemäßer Umgang mit Grundwasser gefährdenden Stoffen (S 3) Während der Bauphase ist ein sachgemäßer Umgang mit Stoffen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers sowie des Bodenhaushaltes herbeiführen könnten, zu gewährleisten. 6.4.2.6 Gestaltungsmaßnahmen Die Gestaltungsmaßnahmen werden primär zur der Einbindung der Straßen und der Linie 18 in die Landschaft und zur Wiederherstellung des Landschaftsbildes vorgesehen. Darüber hinaus werden die durch Verlegung der Gleistrasse der Linie 18 und des Rad-ZGehweges bzw. die Arbeitsfläche und Arbeitsstreifen baubedingt beanspruchten Flächen rekultiviert und eingesät bzw. mit Gehölzen bepflanzt. Ansaat von Landschaftsrasen (G 1) Entwicklung von Gras- und Krautfluren in Bereichen der Straßen- und Bahnböschungen, in denen aus Sicherheitsgründen eine Neupflanzung von Gehölzen nicht in Frage kommt, im Bereich der Bankette, Trennstreifen, Insel- und Restflächen sowie im Bereich der Entwässerungsmulde. Die Flächen werden durch die Einsaat von Landschaftsrasen begrünt. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von etwa 0^4 ha 0,47 ha. Seite 31/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L*x^lt«frM SUAf^rJ^ Norörh»«n W»ttf»t»n Anpflanzung von Gehölzen (G 2) Zur landschaftlichen Einbindung der in Tieflage geführten Stadtbahntrasse werden deren Einschnittsböschungen bzw. Randbereiche mit standortgerechten Gehölzen bepflanzt, die einen Übergang zu den angrenzenden Waldbeständen des Äußeren Kölner Grüngürtels bilden. Gleichermaßen wird ein südlich an den Militärring angrenzender Böschungsbereich und Arbeitsstreifen durch Gehölzanpflanzungen begrünt. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtfläche von 0,13 ha 0,10 ha. Wiederaufforstung bauzeitlich beanspruchter Flächen (G 3) Die bauzeitlich für die Anlage einer Arbeitsfläche und die provisorische Gleisführung bzw. Wegeführung des begleitenden Rad-/Gehweges benötigten Flächen werden vollständig rekultiviert. Die rekultivierten Flächen werden anschließend nach Oberbodenandeckung wieder aufgeforstet. Die Gesamtgröße der zu rekultivierenden bauzeitlich beanspruchten Flächen beträgt ©7324^ 0,21 ha. 6.4.2. 7 Wiederherstellungsmaßnahmen Rekultivierung von baubedingt in Anspruch genommenen Flächen (W 1) Während der Bauphase werden Biotope mit einer Entwicklungszeit < 30 Jahren und geringer Wertigkeit als Arbeitsstreifen und Arbeitsfläche genutzt. Unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahmen wird auf diesen Flächen durch eine ordnungsgemäße Rekultivierung der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Die Maßnahme umfasst die Wiederherstellung von Straßenrandflächen durch Ansaat von Landschaftsrasen in einem Umfang von 0,05 ha 0,20 ha. 6.4.2.8 Ausgleichsmaßnahme Entsiegelung, Rückbau und Rekultivierung nicht mehr benötigter Straßen-, Wege- und Bahnabschnitte (A 1) Im Zuge der Aufhebung des Bahnübergangs werden Teilflächen vorhandener Straßen und Wege sowie der Linie 18 nicht mehr benötigt. Sie stehen daher zum Rückbau zur Verfügung. Die rekultivierten Flächen werden mit einer Rasenansaat oder standortgerechten Gehölzen begrünt. Die Gesamtgröße der zu entsiegelnden Straßen-, Wege- und Bahnflächen beträgt ©7244*3 0,26 ha. Anpflanzung von Einzelbäumen (A 2) Angrenzend an die Luxemburger Straße ist stadteinwärts im Bereich von Pflanzbeeten die Anpflanzung von 4 kleinkronigen Einzelbäumen vorgesehen. 6.4.2.9 Ersatzmaßnahme Entwicklung eines Feldgehölzes östlich des Stöckheimer Hofes (E l) Die Umsetzung der räumlich von der Aufhebung des Bahnübergangs Linie 18 / B 265 / L 34 entkoppelten geplanten Ersatzmaßnahme ist östlich des Stöckheimer Hofes im Bereich des Kölner Stadtteiles Bocklemünd/Mengenich geplant. Auf einer großenteils genutzten, teils aber brachliegenden Ackerfläche innerhalb des Naturschutzgebietes Seite 32/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.N W L»<xr»te«t'wb Stra^noau No/s'rM.n-w»«»f#itn „Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Große Laache“ (NSG N 22, festgesetzt mit der 9. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Köln vom 13.04.2011, Stadt KÖLN 1991/2011) soll die Anlage eines geschlossenen Feldgehölzes erfolgen. Die Gehölzanpflanzung erfolgt in direktem Anschluss an eine im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Odemshof/Lövenich umgesetzte Kompensations maßnahme (Anpflanzung eines Feldgehölzstreifens). Die Maßnahme weist eine Größe von 1,66 ha auf. 6.4.2.10 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Die geplante Baumaßnahme findet weitgehend außerhalb der geschlossen bebauten Siedlungsbereiche der Stadtteile Klettenberg und Sülz statt. 6.5 Abhängigkeiten zu anderen Vorhaben Der südliche Abschnitt der B 265 wird im Rahmen der Ortsumgehung Hürth Hermülheim vierstreifig ausgebaut (siehe Anlagen). Daher ist in der vorliegenden Planung für diesen Knotenpunktsarm ein entsprechender vierstreifiger Querschnitt .vorgesehen. 7. Technische Einzelplanungen 7.1 Gleisanlagen / Bahnkörper Die neue Trassenführung ist wie im Bestand durchgehend zweigleisig. Die Trasse verläuft im straßenparallelen Bereich in Höhenlage der Straßenverkehrsanlagen auf besonderem Bahnkörper. Ab der nordöstlichen Zufahrtsrampe wird die Trasse in Fahrtrichtung Hürth vollständig auf einem von den Straßenverkehrsanlagen unabhängigen Bahnkörper geführt. Die Lage der Gleistrasse ergibt sich aus den Zwangspunkten der Straßenführung (erforderlichen Breiten der Richtungsfahrbahnen der B 265 sowie der Rad- und Gehwege). Die Trassierung erfolgt jeweils mit Geraden und Kreisbögen, die durch Übergangsbögen miteinander verbunden sind. In den Übergangsbögen und Kreisbögen ist die bogenäußere Schiene überhöht, die maximale Überhöhung beträgt u = 35 mm. Davon abweichend wird der Bereich Scherfingstraße ohne Übergangsbögen trassiert. Aufgrund des vorhandenen Wendefahrstreifens zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der Luxemburger Straße, der die Gleise kreuzt, wird hier auf Überhöhungen verzichtet. Die Einschnitte werden in der nordöstlichen Rampe durch Stützwände hergestellt und im südwestlichen Bereich durch Böschungen ausgebildet. Beide Rampen erhalten Neigungen von 39 %□. Die Neigungswechsel werden jeweils mit Halbmessern H=2.000 m und H=3.000 m ausgerundet. Bei der Bewertung des relativ großen Eingriffs in bestehenden Baumbestand durch die geböschte Rampe auf der Südseite der L 34 muss berücksichtigt werden, dass die Fläche auch bei Bohrpfahlwänden während der Bauzeit in Anspruch genommen würde und anschließend rekultiviert werden müsste. Der Oberbau wird im gesamten Bereich der neuen Trasse als Schotteroberbau mit Betonschwellen ausgeführt. Für die Schienen wird die Schienenform S 54 vorgesehen. Die vorhandene Weichenverbindung wird aus der bisherigen Lage in Richtung Hürth Seite 33/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 (Süden) verschoben. Hier werden vier Weichen der Bauart EW 300-1:9 vorgesehen, die vollständig außerhalb der Bauwerksrampen in der Geraden liegen. Zur Herstellung der neuen Eisenbahnunterführung unter Aufrechterhaltung des Stadtbahnbetriebes wird die Trasse bauzeitlich verlegt. Hierzu werden beide Gleise in Fahrtrichtung stadtauswärts hinter der Wendeanlage in Richtung Nordwesten verschwenkt und verlaufen bis zur Militärringstraße provisorisch in Höhe der zukünftigen Fahrbahn für den stadtauswärts fließenden Straßenverkehr. Zur höhengleichen Kreuzung der Militärringstraße wird bis zur Inbetriebnahme der neuen Unterführung der bestehende Bahnübergang weiterhin genutzt. 7.2 Straßenverkehrsanlagen 7.2.1 Ausbaustandard 7.2.1. 0 Entwurfs- und Betriebsmerkmale Die wesentlichen Entwurfs- und Betriebsmerkmale einer signalgesteuerten Kreuzung bleiben auch nach dem Umbau erhalten. Entscheidend ist, dass durch die Tieferlegung der Stadtbahn jegliche Störung des Verkehrsablaufs durch die bahnbedingten Unterbrechungen entfällt. 7.2.1.1 Vorgesehene Verkehrsqualität Die erreichbare Qualität-auf-der-Strecke-der ■L-34-zwischen den KnoteRpuRkten-tiegt ber -deRP-rogaosebekastung 2025 bei D. Die Verkehrsqualität der Luxemburger Straße innerorts liegt nur bei E. Insofern ist es ausreichend, wenn für die Kreuzung die Verkehrsqualität D angestrebt wird.- Gemäß dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/2015 vom 26. August 2015 des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (Az.: StB 11/7122.3/4-HBS- 1740126) das bei Neu-, Um- und Ausbau mindestens die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs D zu gewährleisten ist. Laut PTV-Gutachten vom 22.11.2018 wird bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden in beiden Spitzenstunden-Zeiten die Verkehrsqualität G D für die Prognosebelastung 2030 erreicht. Damit wird durch den Umbau und vor allem durch die Beseitigung der Bahnquerungen eine befriedigende ausreichende Verkehrsqualität erreicht. 7.2.1.2 Gewährleistung der Verkehrssicherheit Die Kreuzung wird in allen Elementen nach den derzeit gültigen Richtlinien ausgebaut und signalisiert. Durch die planfreie Kreuzung der Stadtbahn gibt es keine Konflikt punkte zwischen Schienen- und Straßenverkehr im Kreuzungsbereich B 265 / L 34. Sämtliche Fußgänger- und Radfahrerquerungen über Hauptfahrbahnen im Kreuzungs- . bereich werden signalgesteuert. In die Signalsteuerung-wird- wegen der—hohen- Verkehrsbelastung (1-31- bzw.- 168 KfzZSpit-zenstunde) auch die Querung der Rechtsabbieger -im Osten (L 34 Richtung Innenstadt) einbezogen. Bei den Querungen der beiden anderen-Rechtsabbieger Nord und Süd-wird den Fußgängern-und -Radfahrern-Vorrang-eingeräumt. Die Spitzen- stundenbelastung-tiegt-hier-zwischen-29-und-59 -Kfz/Spitzenstunde. In Abstimmung mit der Stadt Köln wurde der Wegfall der vorgesehenen Rechtsabbiegerführungen (oben als Rechtsabbieger Ost, Nord und Süd oder allgemein als „freilaufende Rechtsabbieger“ bezeichnet) beschlossen. Durch den Seite 34/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP. Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L»«c!»*0«tr<*d SutiUnöw Na»;/*♦<» -WerH*I<n Wegfall aller ursprünglich geplanten „freilaufenden Rechtsabbiegern" bzw. Führung des Rad-ZFußgängerverkehrs über die Dreiecksinsel erhält der Radfahrer bzw. Fußgänger eine klare und direkte Führung über den Knotenpunkt. Alle Querungen des Rad- und Fußgängerverkehrs werden signalisiert. Die Planung der Signalisierung erfolgt gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlage (RiLSA)., Damit ist ein hohes Maß an Verkehrssicherheit gegeben. 7.2.2 Nutzung/Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes Das umliegende Straßen- und Wegenetz wird durch den Kreuzungsumbau nicht geändert. 7.2.3 Linienführung Der Knotenpunkt liegt am Ortsrand der Stadt Köln. Beim südlichen Ast der Luxemburger Straße und den beiden Ästen des Militärringes handelt es sich um freie Strecke. Der nördliche Ast der Luxemburger Straße liegt bereits ab dem Knotenpunkt innerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Trassierungsgrenzwerte der RAL 2012 werden eingehalten. Die Entwurfsgeschwindigkeit im Knotenpunktsbereich entspricht der zulässigen Ge schwindigkeit: L 34 Militärringstraße: Vzui = 70 km/h B 265 stadteinwärts: Vzui = 70 km/h B 265 stadtauswärts: Vzui = 50 km/h Stadtbahnstrecke: Ve = 60 km/h 7.2.3. 0 Beschreibung des Trassenverlaufs Die Trassierung ist durch den Bestand der Verkehrsflächen weitgehend vorgegeben. Im innerstädtischen Bereich nördlich der L 34 werden die neuen Verkehrsflächen innerhalb der bestehenden Verkehrsflächen hergestellt. Die einzige Ausnahme ist der östliche Geh- und Radweg, der teilweise in den bestehenden Baumbestand eingreift. Im Bereich der B 265 südlich der L 34 wird der Eingriff in bestehende Waldflächen am Ostrand durch die erforderlichen Aufweitungen im Knotenpunktsbereich größer. Die Beurteilung der Auswirkungen des naturräumlichen Eingriffs ist im landes pflegerischen Gutachten dargestellt. 7.2.3.1 Zwangspunkte Zwangspunkte für die Linienführung in Grund- und Aufriss ergeben sich aus der geplanten Trassierung der Stadtbahnunterführung. Unter anderem aus wirtschaftlichen Erwägungen soll eine Veränderung der Bahntrasse stadtauswärts gesehen erst nach der Einmündung der Scherfginstraße erfolgen. Die Stadtbahntrasse soll mit maximal 40 %o geneigt werden. Aus dieser Vorgabe, dem Abstand zwischen dem Beginn der Umtrassierung und der Kreuzung mit der L 34, sowie den erforderlichen Ausrundungen ergibt sich als Zwangspunkt die Höhe der Fahrbahn im Kreuzungsbereich. Die L 34 kreuzt die Bahnunterführung in etwa rechtwinklig. Die stadtauswärts führende Fahrbahn der B 265 Luxemburger Straße kreuzt die Bahnunterführung ebenfalls, während die stadteinwärts führende Fahrbahn der B 265 an der Bahnunterführung vorbeiführt. Wegen der daraus folgenden unterschiedlichen Trassierung der beiden Fahrbahnen Seite 35/53 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 H6K^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Und** betrieb SirMeftbau NOftfn»«-WHttato«i der B 265 im Knotenpunktsbereich wird hier von der Regel abgewichen, die Linien führung der übergeordneten Straße (B 265) im Knotenpunktsbereich unverändert durchzuführen. Die Linienführung der untergeordneten Straße (L 34) kann in der Lage unverändert bleiben. 7.2.3.2 Linienführung im Lageplan Die geplanten Entwurfselemente im Grundriss entsprechen den jeweils zutreffenden Richtlinien RAL 2012 bzw. RASt 2006. 7.2.3.3 Linienführung im Höhenplan Die Entwurfselemente im Höhenplan werden gegenüber den Grenzwerten nach RAL für die Entwurfsklasse 2 im Knotenpunktsbereich unterschritten, um abflussschwache Zonen zu vermeiden. Die Grenzwerte nach RASt 2006 für die entsprechenden Geschwindigkeiten im Knotenpunktsbereich werden eingehalten. EKL Ve Aufr soll Hk SS ist Hk soll Hw ist Hw B 265 außerorts 2 70 6000 (RAL) 2200 (RASt) 2200 3000 (RAL) 900 (RASt) 2000 B 265 innerorts 3 50 3000 (RAL) 900 (RASt) 1200 2000 (RAL) 500 (RASt) 1200 L 34 2 70 6000 (RAL) 2200 (RASt) 3000 3000 (RAL) 900 (RASt) 5000 Ausrundung zur Vermeidung eines Knicks am Rand der durchgehenden Fahrbahn der L 34 500 1200 500 1200 7.2.3.4 Räumliche Linienführung und Sichtweiten Die erforderlichen Sichtweiten im Knotenpunktsbereich gehen nicht über die Verkehrs fläche hinaus. Die Sichtfelder müssen von sichtbehindernden Ausstattungen freigehalten werden. 7.2.4 Querschnittsgestaltung 7.2.4. 0 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Die für das Prognosejahr 2025 2030 ermittelten Verkehrsstärken der B 265 auf der Nordseite liegen beM^ßCO -Kfz/h in der Morgenspitzenstunde bei 1962 Kfz/h und in der Nachmittagsspitzenstunde mit 1842 Kfz/24h. Daraus ergibt sich zur Orientierung aus der RASt 2006, Bild 38 der Querschnitt 11.12 für den innerstädtischen Teil der B 265. Seite 36/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW UndMbefrlab StrrtlKlu Ka»tffht<frWMIWw Im vorliegenden Entwurf werden die Fahrbahnbreiten dieses Querschnitts eingehalten und die Gehwegbreiten um 50 cm auf 2,50 m unterschritten. Die Breite des Radweges entspricht dem empfohlenen Querschnitt. Diese Umverteilung der zur Verfügung stehenden Breite ergibt sich aus den Nutzungsansprüchen der vorhandenen und prognostizierten Verkehrsbelastung. Aufgrund des geringen Fußgängerlängsverkehrs kann die Breite des Gehweges verringert werden. Der vorhandene Querschnitt der L 34 entspricht keiner gültigen Richtlinie. Die Fahrbahn der L 34 ist auf der freien Strecke 8,00 m bis 8,50 m breit mit 3,75 m breiten Geradeausspuren im Kreuzungsbereich. Geplant sind vor der Kreuzung je eine 3,25 m breite Geradeaus- und Linksabbiegespur und eine 3,00 m breite Rechtsabbiegespur. Die Geradeausspur hinter der Kreuzung (Gegenfahrspur) ist 3,75 m breit. Der Querschnitt des südlichen Teils der B 265 Ortsumgehung Hürth-Hermülheim wird aus deren Entwurf übernommen. Die Entwässerung erfolgt auf der B 265 über Straßenabläufe in Kanäle und über die Böschungsschulter im Verlauf der L 34. 7.2.4.1 Befestigung der Fahrbahnen Die erforderlichen Deckenaufbauten wurden im Zuge des Vorentwurfs nach der RStO 12 mit der prognostizierten Verkehrsstärke der hoch belasteten Fahrbahn ermittelt. Eine Überprüfung der Ergebnisse nach RStO12 ergab hierzu die Belastungsklasse Bk32 (siehe Unterlage 7.12). Eine lärmmindernde Deckschicht wurde nicht angesetzt, da eine Emmissionsreduzierung erst ab Geschwindigkeiten >60km/h erreicht wird. Die Geh- und Radwege im innerstädtischen Bereich werden gepflastert bzw. plattiert. Im außerstädtischen Bereich werden sie entsprechend dem Entwurf der B 265 in Asphalt ausgeführt. Die Sicherheitsflächen zwischen Fahrbahn und Bahnrampe sowie auf den Dreiecks inseln werden zur Vermeidung von nicht pflegbaren Grünflächen ebenfalls gepflastert. 7.2.4.2 Böschungsgestaltung Die Bankette der L 34 werden, da sie in Dammlage sind, alle in 1,50 m Breite ausgeführt. Die Böschungen werden mit 1:1,5 geneigt und am Fuß mit einer Tangentenlänge von 1,50 m ausgerundet.• Die Bankette neben den Radwegen der B 265 werden unabhängig von Damm oder Einschnitt 50 cm breit ausgeführt. Die Böschungen werden mit 1:1,5 geneigt und am Fuß mit einer Tangentenlänge von 1,50 m ausgerundet. Um den Eingriff in den östlich der Luxemburger Straße gelegenen Gehölzbestand zu minimieren, wird dort der Höhenunterschied zwischen Gehwegrand und Gelände durch eine L-Stein-Wand von ca. 70 cm Höhe überwunden. Die Böschungen der Bahnrampe auf der Südseite der L 34 Militärringstraße werden ebenfalls mit 1:1,5 geneigt und an der Krone mit Tangentenlängen von 1,50 m ausgerundet. 7.2.4.3 Hindernisse in Seitenräumen Bäume im Abstand von weniger als 4,50 m vom Fahrbahnrand befinden sich in den . Vorfeldern der Kreuzung am Rand der L 34. Hier werden wie im Bestand Schutzein richtungen der Aufhaltestufe N2 angeordnet. . Seite 37/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 7.2.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 7.2.5. 0 Anordnung von Knotenpunkten Der Knotenpunkt Stadtbahnlinie 18 / B 265 Luxemburger Straße / L34 Militärringstraße ist mit der Beseitigung der schienengleichen Querungen alleiniger Gegenstand dieses Antrags. 7.2.5.1 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte Als Knotenpunktsart für die Kreuzung von zwei Straßen der EKL 2 ist nach RAL in der Regel ein teilplanfreier Knotenpunkt vorzusehen. Weil im vorliegenden Fall der Platz für diese Knotenpunktsart nicht zur Verfügung steht, wird der Knotenpunkt als plangleiche Kreuzung mit Lichtsignalanlage gestaltet. Die B 265 wird je Richtung mit zwei Fahrstreifen und die L 34 je Richtung mit einem Fahrstreifen über die Kreuzung geführt. Für alle Abbiegebeziehungen sind zusätzlich je eine Links- und eine Rechtsabbiege spur vorgesehen. Die durchgehenden Fahrbahnen sind mindestens so breit, wie auf der zuführenden Fahrbahn, also zwischen 3,00 m und 3,25 m. Die Abbiegespuren sind mindestens 3,00 m breit. Oie-Rechtsabhiege^-aus-der—B 265 werden ohne-Signal auf-die-L-34-geführt- Alle anderen FahrbeziehmgeR -sind-signalisiert. Alle Fahrbeziehungen des Kraftfahrzeugverkehrs sowie alle Querungen des Rad- /Fußgängerverkehrs im Bereich des Knotenpunkts B 265 Luxemburger Straße / L 34 Militärring werden signalisiert. Die Geometrie der Fahrkurven von Linksabbiegern ist in allen Fahrbeziehungen so, dass gleichzeitiges Linksabbiegen möglich ist. Die Geometrie der Fahrkurven für die Linksabbieger von der B 265 in die L 34 (beide Richtungen) wurden bei der Überarbeitung des direkten Kreuzungsbereichs optimiert, so dass auch ein gleichzeitiges Abbiegen von linksabbiegenden Schwerlastverkehren ohne gegenseitige Behinderung gewährleistet werden kann. Für die Kreuzung wurde von der PTV AG eine Signalanlagenberechnung mit Leistungsfähigkeitsnachweis / Mikrosimulation 2018 vorgelegt. Bei einer Umlaufzeit von 90 Sekunden wird vormittags und nachmittags die Verkehrs qualität G D erreicht. 7.2.5.2 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zufahrten Der Rad- und Fußgängerverkehr wird über die signalisierten Fahrstreifen gemeinsam signalisiert geführt. Über die frei fließenden-Rechtseinbieger-in-die-L 34 wird er unsignalisiert -geführtr Es sind maximal vier Fahrstreifen zu überqueren (L 34 West). Beim Überqueren-der- frei-fließenden Reehtsabbieger wird den Fußgängern Vorrang eingeräumt (StVO, Zeichen 293). Aufgrund der Einwendungen im Rahmen der 1. Anhörungsverfahrens wurde die Variante 3c modifiziert. Bei dieser modifizierten Variante wurde auf alle „freilaufenden Rechtsabbieger“ verzichtet. Die verkehrstechnische Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunkts erfolgt gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens und wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde - in diesem Fall die Stadt Köln - angeordnet. Die Querungen für Fußgänger und Radfahrer werden gemäß dem Leitfaden für Barrierefreiheit des Landesbetriebes Straßenbau NRW ausgeführt. Seite 38/53 HGK^T INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L*r*»tb«t> tob St/*n.AtuuNoröTM^WMlf»l.fl Aufgrund der Einwendung der Stadt Köln wird der Radverkehr im Zuge der B 265 Luxemburger Straße aus Fahrtrichtung Köln im Bereich der Einmündung Scherfginstraße hinter der dort befindlichen Lichtsignalanlage (Ampel) mittels einer Rampe auf den dann folgenden Radweg geführt. Diese überarbeitete Führung ist mit der Stadt Köln abgestimmt. Die Zufahrten und Zugänge zu den angrenzenden Grundstücken im Knotenpunkts bereich bleiben in ihrer Funktion und Lage erhalten. Das verbotswidrige Überfahren des Geh-/ Radweges und Parken vor dem Eingang zur Kleingartenanlage in der Ostecke der Kreuzung wird durch den Kreuzungsumbau ausgeschlossen. 7.2.6 Besondere Anlagen Besondere Anlagen sind im Knotenpunktsbereich nicht vorgesehen. Die vorhandenen Bahnsicherungsanlagen werden entfernt. 7.2.7 Öffentliche Verkehrsanlagen Außer der Bahnanlage sind im Kreuzungsbereich keine Anlagen des öffentlichen Nah verkehrs vorhanden. Die gewidmete Bahnfläche wird den neuen Verkehrsräumen angepasst. Bushaltestellen gibt es im Knotenpunktsbereich nicht. 7.2.8 Leitungen• Die Umlegung von Leitungen im Bereich der B 265 wurde im Planfeststellungs verfahren zur Ortsumgehung Hürth-Hermülheim geregelt (Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2014; Az.: 25.3.3.2-2/09). Die Fernmelde- und Stromleitungen, die zur Stadtbahntrasse gehören, müssen im Zuge der Unterführung umgelegt (bzw. beseitigt) werden (siehe hierzu auch Ziff. 7.7). Entlang der Stadtbahnstrecke ist ein Kabelkanal Größe II erforderlich. Die städtischen Kanäle zwischen Scherfginstraße und L 34 müssen der neuen Lage angepasst und neu gebaut werden. Die geplanten Kanäle sind im Lageplan dargestellt. Telekomleitungen in Leerrohren, die jetzt unter dem vorhandenen Rad-/ Gehweg liegen, müssen in den geplanten Rad-/ Gehweg an der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Luxemburger Straße verlegt werden. Die übrigen Versorgungsleitungen können weitgehend erhalten bleiben. Sie liegen bereits jetzt zum Teil im Fahrbahn- und Gehwegbereich. 7.2.9 Straßenausstattung Die Schutzeinrichtungen im Zuge der B 265 werden bis unmittelbar vor die Kreuzung weitergeführt. Um Flächenverbrauch und Baumfällungen zu vermeiden, wird auf die Schutzein richtung zwischen Fahrbahn und Radweg der Ost-Seite auf den letzten 70 m verzichtet. Stattdessen wird dort ein Bordstein mit 15 cm Anschlag vorgesehen. Die Bohrpfahl-Stützwände und Brückenränder der Bahntrasse werden mit Schramm borden (15 cm Anschlag) und Geländern mit Seil gemäß den RiZ-ING gesichert. Die verkehrsregelnde Beschilderung wird entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung aufgestellt. Die wegweisende Beschilderung kann im Prinzip erhalten bleiben, da sich die Zielrichtungen nicht ändern. Da die Schilder aber aufgrund der geänderten Kreuzungs geometrie an anderen Standorten aufgestellt werden, sollten sie auch aus Alters gründen erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit können auch die Zielangaben im Sinne einer durchgängig einheitlichen Zielführung optimiert werden. Die Standorte der Signalmaste für die Lichtsignalanlagen der Straße und die Markierung sind im Lageplan nachrichtlich dargestellt. Die fachtechnische Planung Seite 39/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW l»«Jr*Uth*b &trvGW»u Kdrcfrhewvw«t|f»l«/i 7.3 dafür erfolgt im Zuge des Bauentwurfs. Die Straßenbeleuchtung des innerstädtischen Bereichs der B 265 und des Knoten punktes muss entsprechend der neuen Verkehrsführung umgesetzt werden. Ingenieurbau Das Bauwerk Bahnunterführung besteht aus der ca. 70 m langen Unterführung und den beiden ca. 190 m langen Rampen. Die Rampen auf der Nordseite der L 34 erhalten Stützwände aus Betonbohrpfählen (Durchmesser 0,80 m bis 1,20 m) gemäß den Empfehlungen im Baugrundgutachten. Aufgrund der geologischen und hydrologischen Verhältnisse soll die gesamte Gleistrasse auch in der Unterführung im Schotterbett verlegt werden. Das heißt, die Unterführung muss ohne Bodenplatte unter den Gleisen hergestellt werden. Es empfiehlt sich daher die Herstellung der Wände auch im Unterführungsbereich durch Betonbohrpfähle, wie es auch im innerstädtischen Rampenbereich vorgesehen ist. Auf den Bohrpfahlwänden und über den Brückenportalen wird kraftschlüssig eine Kappe in Anlehnung an RiZ-ING betoniert. Schrammbord und Geländer entsprechen Tab. 5, RPS 2009 für Vzui = 50 km/h. Die Kappe ist so gestaltet, dass in Bereichen, wo Berührungsschutz über Oberleitungs anlagen erforderlich ist, die entsprechende Einrichtung angebracht werden kann. Aufgrund der Fahrbahngeometrie werden die Kappen dort breiter, wo aufgrund der Tiefe der Rampe Bohrpfähle größeren Durchmessers (1,20 m) erforderlich werden. Ab einer freien Wandhöhe von 5,00 m bis 6,00 m werden bei der Bohrpfahlwand Rück verankerungen (Daueranker nach DIN EN 1537) empfohlen. Lage, Anzahl und Bauart werden durch die statische Berechnung bestimmt. Die sichtbar bleibenden Flächen der Betonbohrpfahlwände werden aus Schallschutzgründen mit geeigneten Materialien verkleidet. Bauwerksdaten Stützwand aus L-Steinen Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34 Strecken-km Bahn +3,0+57,7 bis +3,1+20,5 Länge = 62,80 m LW = 9,50 m H < 2,40 m Bauwerksdaten Stützwand Bohrpfählen Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34 Strecken-km Bahn +3,1+20,5 bis +3,2+50,5 Länge = 130,00 m LW = 9,50 m H = 2,40 m bis 5,70 m Seite 40/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW I«Mrttxvteb 5ir>3»r<b»u Nof^fTwrn-Weflteten 7.4 7.5 Bauwerksdaten Bauwerk 1 Unterführung der Stadtbahnstrecke unter L 34 Strecken-km Bahn +3,2+50,5 bis +3,3+19,5 LW = 9,50 m LH > 5,70 m Br. Zw. Gel. = 60,05 m Kreuzungswinkel: 307,56249 Konstruktionshöhe + Belag = 0,88 m DIN Fachbericht 101 Lastmodell LMM Gründung über Bohrpfähle Schallschutz Als aktive Lärmschutzmaßnahme werden die Bohrpfahlwände zur Minimierung der Lärmreflexion mit schallschluckenden Betonelementen verkleidet. Weitere Angaben siehe Ziff. 6.4.2. Entwässerung Der betrachtete Knotenpunkt befindet sich innerhalb der geplanten Wasserschutzzone IIIB. Die entwässerungstechnischen Berechnungen und genauere Aussagen zu den Entwässerungssystemen sind Unterlage 13 zu entnehmen. Gleistrasse Die Entwässerung der Gleistrasse erfolgt über die Versickerung über Rohrrigolen, die je nach Tiefenlage der Gradiente ggf. bis in ausreichend versickerungsfähige Schichten gelegt werden müssen. Von km +3,0+58 bis km +3,3+25 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 0,75 x 0,75 m und ein Vollsickerrohr DN 300 (Stützwände und Bauwerksbereich). Von km +3,3+25 bis km +3,4+75 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 1,10 x 1,55 m und ein Vollsickerrohr DN 600 (tiefer Einschnitt). Von km +3,4+75 bis km +3,5+50 hat die Rigole eine Mindestabmessung von 0,90 x 1,55 m und ein Vollsickerrohr DN 300 (flacherer Einschnitt). B 265 Die Entwässerung der Verkehrsflächen der B 265 außerorts erfolgt über Straßen abläufe in die Kanäle der B 265. Diese Kanäle müssen im Knotenpunktsbereich in der Lage entsprechend der Verschiebung der Radwege geändert werden. Es ergeben sich folgenden Einleitmengen in das Kanalsystem der Ortsumgehung Hürth-Hermülheim: • Einleitmenge in Schacht L76: 24,8 l/s • Einleitmenge in Schacht R80: 29,7 l/s Auch die Entwässerung der B 265 innerorts ändert sich im Prinzip nicht. Sie wird an das städtische Kanalsystem angeschlossen. Die Kanäle im Umbaubereich müssen wegen der veränderten Lage der Fahrbahn- und Gleistrasse neu gebaut werden. Es ergeben sich folgenden Einleitmengen in das städtische Kanalnetz: • Einleitmenge in Schacht 0044: 43,2 l/s • Einleitmenge in Schacht 0189: 56,6 l/s Seite 41/53 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.N W landab«trieb tkr*i>nbM Nortme<R-W«ttf»l«n L 34 Die Entwässerung der L 34 erfolgt wie bisher über die Böschungen und Versickerung durch eine belebte Bodenzone, was den Vorschriften der RiStWag entspricht. Da die Versickerungsfähigkeit des anstehenden Bodens sehr gering ist, ist eine Versickerung über Muldenrigolen vorgesehen: • Rigolenbreite: 1,00 m • Rigolentiefe: 0,75 m 7.6 Bahnstrom 7.6.1 Oberleitungsanlagen Bei dem Neu - und Umbau der Fahrleitungsanlagen auf dem umzurüstenden Strecken abschnitt handelt es sich um eine Hochketten-Fahrleitungsanlage für Stadtbahn betrieb, dessen Aufbau aus zwei Kupfertragseilen mit einem Querschnitt von je 150 mm2 und einem Rillenfahrdraht RIS 120 mm2 besteht. Der Fahrdraht wird unter Verwendung von stromfesten Hängern an den Tragseilen befestigt. Die temperaturabhängige Längsausdehnung der Tragseile und Fahrdrähte wird über getrennte mechanische Nachspannvorrichtungen, Übersetzungsverhältnis 1:3, kompensiert. Die Überspannung der Gleiswechsel erfolgt ebenfalls in Form einer Hochkettenfahrleitung, jedoch mit nur einem Kupfertragseil 150 mm2 und einem Fahrdraht RIS 120 mm2. Die Aufhängung der Kettenwerke über ein Gleis erfolgt über GFK-Einzelstützpunkt- Ausleger. Über zwei Gleise erfolgt die Aufhängung über Zweigleisausleger im Farbton RAL 7034 (Gelbgrau) oder falls erforderlich über Querfelder in Portalbauweise aus Aluminium im Farbton silbergrau. Zur Aufnahme der Bauteile für die Befestigung von Tragseilen und Fahrdrähten außer halb des Unterführungsbauwerkes sind Stahlmaste in HEM- und HEB-Ausführung im Farbton RAL 7002 (Olivgrau) geplant. Die Stahlmaste haben je nach statischen Anforderungen Abmessungen zwischen 270 mm x 250 mm und 360 mm x 310 mm und erhalten aus architektonischen Gründen eine abgerundete Masthaube. An der Decke des Unterführungsbauwerkes sind statt der Stahlmaste Ankerschienen aus korrosionsbeständigem Material vorgesehen. Diese dienen dem späteren Einbau von Deckenrollen zur Aufnahme von Tragseilen und elastischen Stützpunkten zur Fahrdrahtbefestigung. Die Gründung der Stahlmaste erfolgt durch Rammrohre mit einem Durchmesser zwischen 530 mm und 710 mm. Bei Bedarf können die Stahlmaste in 2 mx2mx2 m großen Blockfundamenten gegründet werden. Für den Einbau der Oberleitung im Bereich der Unterführung werden u.a. folgende technische Vorschriften berücksichtigt: • RIL 997 01 - „Oberleitungsanlagen planen, errichten und instandhalten“ / unterirdische Strecken • RIL 997.0223 Bahnerdung bei Bauwerken aus Beton • VDV 550 Absatz 2.2 / 2.2.1 / 2.2.3 • BOStrab • VDE DIN EN 50 122-1 (VDE 0115 Teil 3) Abschnitt 4.1 • VDE DIN EN 50 122-2 (VDE 0115 Teil 4) Die vorhandene 750 V-Fahrstromversorgung (Einspeisungen) aus dem KVB- Unterwerk wird an die neu zu errichtende Fahrleitungsanlage angepasst. Seite 42/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L»ne»*b«ri»h StriAGPhM Ny3tmo-WmV»i««i 7.6.2 Elektromagnetische Verträglichkeit Der Ausbaubereich der Fahrleitungsanlage wird mit einer Nennspannung von 750 Volt Gleichstrom ausgestattet. Für den Bau und den Betrieb von Fahrleitungsanlagen- und Unterwerksanlagen gelten folgende Grenzwerte und Empfehlungen: • Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV vom 16.12.1996 • Empfehlung des Rates (der Europäischen Union) vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999/519/EG) • Vornorm DIN V VDE 0848-4/A3 Die 26. BImSchV gibt einen maximalen Effektivwert der magnetischen Flussdichte von 100 pT und einen maximalen Effektivwert der elektrischen Feldstärke von 5000 V/m bei Umspannanlagen mit einer Oberspannung von 1000 V oder mehr und einer Frequenz von 50 Hz vor. Dies betrifft das Unterwerk. In Bezug auf (hauptsächlich von der Fahrleitung ausgehende) Gleichfelder werden in der 26. BImSchV keine Aussagen getroffen. Jedoch empfiehlt der Rat der europäischen Union einen Basisgrenzwert von 40 mT. Die Vornorm DIN V VDE 0848- 4/A3 gibt für den Expositionsbereich 2 (Bereiche wie Gebiete mit Wohn- und Gesellschaftsbauten, einzelne Wohngrundstücke oder Anlagen und Einrichtungen für Sport, Freizeit...) 21,22 mT als Grenzwert der magnetische Flussdichte für Gleichfelder an. Die Anlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt. Bei der Planung des Vorhabens werden die oben aufgeführten Werte zu Grunde gelegt. Nach den aufgrund von Vergleichsmessungen gewonnenen Erfahrungen beim Neubau von Fahrleitungs- und Unterwerksanlagen auf den Stadtbahnstrecken der HGK in gleicher Technik ist eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte nicht zu erwarten. Die Einhaltung der Grenzwerte wird nach Fertigstellung der Anlagen durch eine Inbetriebnahmemessung nachgewiesen. 7.7 Leit- und Sicherungstechnik 7.7.1 Endzustand Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik werden im Zuge der Umbaumaßnahmen an die neue Trassenführung und die verschobene Weichenverbindung angepasst. Eine veränderte Außenwirkung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik nicht hervorgerufen. 7.7.2 Zwischenbauzustände Allgemeines Bei der Bahnübergangsanlage (BÜ) Militärringstraße/Luxemburger Straße in Köln Klettenberg ist der Bahnsignalteil mit dem Verkehrssignalteil der Knotenpunkt signalisierung zusammengefasst worden. Diese sogenannte Voll-BÜSTRA-Anlage wurde konzipiert, um einwandfreie Stauräume und Räumphasen während einer Bahnanforderung zu gewährleisten. Der Bahnübergang Luxemburger Straße der ehemaligen Güterzugstrecke Köln Klettenberg - Köln-Eifeltor wurde bereits mit der Auflösung der Strecke in der Außenanlage zurückgebaut. Im Bereich der Luxemburger Straße befindet sich noch ein Gleisstück der ehemaligen Strecke. Die Schaltanlagen des BÜ und der VS sind im Betonschalthaus südöstlich des Bahnübergangs (Quadrant III) untergebracht. Es handelt sich um eine zugbewirkte, hauptsignalüberwachte Lichtzeichenanlage mit Fahrbahnhalb- und Geh-/Radwegschranken. Die Gefahrenraumfreimeldung des BÜ Seite 43/53 HGKJT INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L*ndnb«ri«b $tr»i'.»nh«u NortfrMwWrTVaU* erfolgt über einen BÜ-Beobachter mittels TV-Überwachung. Erläuterung des Zustandes vorhandener Anlagen Das Schaltgerät der Verkehrssignalanlage (VS) wurde von der Fa. Siemens abgekündigt. Es gibt für diesen Anlagentyp keine Ersatzteile mehr. Außerdem sind Änderungen der Programmierung nicht mehr möglich, da entsprechende Prüffelder nicht mehr existieren. Aufgrund der Voll-BÜSTRA-Konfiguration sind auch Änderungen am BÜ Militärringstraße nicht mehr möglich. Somit lassen sich Zwischenbauzustände, welche sich durch die Baumaßnahme ergeben werden, nicht mehr durchführen. Erläuterung des geplanten Zustandes der Anlagen für Zwischenbauzustände (Siehe auch Lageplan in Anlage „Leit- und Sicherungstechnik“.) Grundsätzlich müssen die Schaltgeräte sowohl des BÜ als auch der VS erneuert werden. Das Konzept einer Voll-BÜSTRA-Anlage wird bei heutigen Anlagen nicht mehr angewendet Das heutige Konzept wird durch die Separierung der beiden Anlagen realisiert. Dabei wird eine BÜSTRA-Abhängigkeit mittels BÜSTRA-Adaptern zwischen beiden Anlagen eingesetzt. Im Bereich des Knotenpunktes werden außerdem Notsignale an den VS-Masten angebracht, die vom BÜ-Schaltgerät bei Ausfall der VS angeschaltet werden. Dies ist erforderlich, um bei Ausfall der VS zu gewährleisten, dass der BÜ von Fahrzeugen geräumt werden kann. Die Notsignale werden so angeordnet, dass feindliche Fahrbeziehungen durch Gelb-Rot-Anschaltung der Notsignale abgeriegelt werden. Zusätzlich müssen separate BÜ-Lichtzeichen parallel zu den VS-Lichtzeichen eingebaut werden. Das bestehende Betonschalthaus bleibt am heutigen Standort erhalten. Es wird für die Unterbringung des neuen BÜ-Schaltgerätes genutzt. Durch die Abbindung des Rechtsabbiegers der Luxemburger Straße in die Militärringstraße - von Köln-Zentrum kommend - kann der BÜ in seiner Sperrlänge verkürzt werden. Dazu werden die Schranke 2 und der Signalmast mit den Lichtzeichen 2.112.2 in Richtung Norden versetzt. Die Schrankenantriebe 1; 3 und 5 bleiben an den heutigen Standorten bestehen. Ebenso die Signalmaste mit den Lichtzeichen 3.1/3.2 und 5.1. Durch die Abbindung des Rechtsabbiegers können die beiden Schrankenantriebe 6 und 7 und der Signalmast mit den Lichtzeichen 7.1 und 7.2 entfallen. An den VS-Masten in den Quadranten I und IV werden die zusätzlichen Lichtzeichen 1.1/1.2 und 1.3/1.4 der BÜ-Anlage angebracht. Diese sind aufgrund der Separierung der Anlagen (neues BÜSTRA-Konzept) notwendig. Im Bereich des Knotenpunktes werden, wie oben schon beschrieben, die Notsignale NS 11; 12; 13; 14; 21; 22; 23; 24; 31; 32; 33 und 34 an den VS-Masten der feindlichen Fahrbeziehungen angebracht. Die Anpassung der VS-Anlage und Straßentopographie erfolgt durch den Straßenbaulastträger. Die entsprechenden Signalmaste in diesen Bereichen müssen so ausgelegt werden, dass die Signalgeber der Notsignale und der zusätzlichen Signalgeber des BÜ aufgenommen werden können. Für die Anbindung der Not- und BÜ-Signale ist eine Erweiterung der Kabelanlage notwendig. Die Anbindung der Kabel erfolgt entweder über vorhandene Trassen oder Trassenerweiterungen. Im Rahmen der Baumaßnahme werden Zwischenbauzustände erforderlich, die zum Teil ein Versetzen der Elemente notwendig machen. Ein transportabler Aufbau der Elemente mit entsprechender Freiverkabelung wäre hier optional denkbar. HGKJ“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW 1*!#•• b«t»wbSv»ZUNMuNyern** -Wulf»1•» 7.8 Rückbau von Anlagen Die vorhandenen Bahnanlagen im Planungsbereich werden vollständig zurückgebaut. Die vorhandenen Lichtsignalanlagen für den Straßenverkehr werden größtenteils ebenfalls zurückgebaut und ersetzt. Die ausgebauten Materialien werden beprobt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt. Die Weichen der Bahnanlage werden wiederverwendet. Schwellen und Schotter werden fachgerecht entsorgt. 7.9 Baugrund und Boden 7.9.1 Gutachten 7.9.1. 0 Baugrund Für die Baumaßnahme wurde vom Büro Kühn Geoconsulting GmbH im Auftrag des Landesbetriebs ein Baugrundgutachten aufgestellt. Bei den Bohrungen wurden in den oberen Schichten in einem Fall im Bereich des Militärrings bis zu 4 m unter Gelände sehr unterschiedliche Auffüllungen angetroffen. Im nordöstlichen Ast der Luxemburger Straße und der Gleistrasse (Stadtseite) reichen die Decklehmschichten bis ca. 2,00 m unter GOK. Darunter befindet sich eine mächtige, ca. 20 cm dicke, Kiessandschicht. Im westlichen Teil der Gleistrasse (Einschnitt mit Böschung) reichen die Decklehm schichten bis fast 4,00 m unter GOK. Eine vom Umweltamt der Stadt Köln angegebene Altlastenverdachtsfläche befindet sich außerhalb der Baumaßnahme auf Privatgelände gegenüber der Scherfginstraße. 7.9.1.1 Erdarbeiten Die Tragfähigkeit für den Fahrbahnbau im Bereich der Decklehmschichten oder Auf füllungen ist voraussichtlich nicht ausreichend. Es muss davon ausgegangen werden, dass der gemäß ZTVE-StB 94 geforderte Verdichtungsgrad/Verformungsmodul EV2- Wert > 45 MN/m2 im Plattenruckversuch (gemäß DIN 18134) beziehungsweise der gemäß RIL 836 m Erdplanum geforderte EV2-Wert > 20 MN/m2 insbesondere nach niederschlagsreichen Perioden nicht vorhanden und auch durch Nachverdichtung nicht erreichbar ist. Dementsprechend wird hier eine Bodenverbesserung vorgesehen. 7.9.1.2 Grundwasser Nach der Ingenieurgeologischen Karte von Köln lag der Hochgrundwasserstand beim Grundwasserstand von 1983 bei ca. 40,5 ... 41,0 m ü. NN. Das geplante Bauvorhaben liegt ca. 2,2 km entfernt von Rhein. Da das theoretische Bemessungshochwasser (Angabe vom ehemaligen StUA Köln; Quelle: Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz) BHW 200 (=1x Überschreitung in 200 Jahren) mit ca. +11,81 m Kölner Pegel über dem 1983er (=ca. +10,0 m Kölner Pegel) Rheinhochwasser liegt, ergibt sich bei einem entsprechenden Aufschlag von diesen 1,80 m auf das 1983er Hochgrundwasser ein theoretisches Hochgrundwasser BHW200 von ca. 42,80 m ü. NN. Die tiefste Gleishöhe liegt bei 46,5 m ü. NN, also mindestens 3,70 m über dem bisher höchsten Grundwasserstand. Das geplante Unterführungsbauwerk ist deshalb weder grundwasser- noch auftriebs gefährdet. Seite 46/53 HGKJT INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW Lan<9Mb«<iM> S<r»4«AtMu NartfTM*-W»t» fiten 7.9.1.3 Bodengewinnung, -ablagerung, -verwertung und -entsorgung Der Bodenaushub im Bereich des Fahrbahnbaus besteht fast ausschließlich aus dem entfernten Material der befestigten Fahrbahn und ist entsprechend den LAGA- Richtlinien zu behandeln. Das Bodenmaterial wird beprobt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt. Die Höhe der Dammschüttung ist gering und wird ausschließlich aus Frostschutz material hergestellt. Der größere Teil des Aushubs wird beim Bau des Unterführungsbauwerks entstehen. Er besteht teils aus belastetem Material (innerhalb der vorhandenen Bahntrasse) und teils aus unbelastetem Material (Decklehm bzw. Kiesschichten). Belastete Materialien werden nach den gültigen Entsorgungsvorschriften behandelt. 7.9.1.4 Besonderheiten bei der Wahl des Erdbauvertahrens Für die Herstellung der Stützwände im innerstädtischen Bereich der B 265 werden im Bodengutachten Pfahlwände empfohlen. Diese sind auch im Entwurf dargestellt. Im außerstädtischen Bereich kann der Höhenunterschied zwischen Bahntrasse und Gelände durch Böschungen mit der Neigung 1:1,5 überwunden werden. 7.9.2 Altlasten An der nördlichen Planfeststellungsgrenze wurde an der Luxemburger Straße (Fahrtrichtung stadteinwärts) durch die Stadt Köln eine Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Diese Fläche einer bereits zurückgebauten Tankstelle wurde laut Baugrundgutachten bereits saniert, es ist nur noch eine geringfügige Restbelastung vorhanden. Die Fläche wird durch die Verkehrsführung während der Bauzeit in Anspruch genommen. 7.9.3 Kampfmitteluntersuchung Über die Stadt Köln wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 22.5-3-5315000-619/15 das Ergebnis der erfolgten Luftbildauswertung mitgeteilt. Die Schreiben sind den Anlagen beigelegt. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Bombenblindgänger). In der beigefügten Karte der Bezirksregierung ist lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Es wird eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern diese nicht vollständig innerhalb der geräumten Fläche liegt. Eine Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf der Internetseite der Stadt Köln. Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise wird ein Ortstermin durchgeführt, der ebenfalls über das Formular beantragt werden kann. Da Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen und Verbauarbeiten stattfinden, wird zusätzlich eine Sicherheits detektion durchgeführt. Hierzu gibt es auf der Internetseite ein Merkblatt für Baugrundeingriffe. Seite 46/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW L*rtO»Sb«tr«*b Str»u»r't»»u NDrCTht-nAVrst<**•<' 8. Rechtsangelegenheiten 8.1 Grunderwerb Für das Vorhaben ist eine dauerhafte und vorübergehende Inanspruchnahme von öffentlichem und privatem Grundstückseigentum erforderlich. Grunderwerb wird durchgeführt für: • Anlagen des Vorhabens, d.h. für neue Bahnanlagen • Anlagen Dritter (Straßen und Wege) 8.2 Planrechtsverfahren Für die Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG und §§ 72 bis 78 VwVfG (Schiene) sowie nach § 17 FStrG (Bundesstraße) und § 38 StrWG NRW (Landesstraße) durchgeführt. 8.3 Sonstige Verfahren Durch die Umlegung des Gleiskörpers sowie des Straßenverlaufs bedarf es eines Umwidmungsverfahrens was die Flächen des Bahnbetriebsgeländes angeht. Die schlussendliche Ent- bzw. Umwidmung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme. Es wird eine Kreuzungsvereinbarung erstellt. 9. Bauzeiten und Baudurchführung 9.1 Bauzeiten, bauzeitliche Verkehrsführung und Bauablauf Ungefähre Angaben entsprechend dem derzeitigen Planungsstand. Die einzelnen Phasen sind in Unterlage 11 (Bauablaufplanung) dargestellt. Seite 47/53 HGK^ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.N W UmdMMtrteb SusAaNMu NartfmewHNMfNen Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Phase Nr. Beschreibung Wochen einzeln Wochen Summe Tage Schienen ersatzverkehr 0. Baustelleneinrichtung auf der Fläche zwischen B 265 und geplanter Bahntrasse. Gleichzeitig Einrichtung der Umleitungsbeschilderung für Lkw auf der B 265 stadtauswärts und andere Vorbereitungsarbeiten. 2 2 1. Bau des neuen Kanals im Bereich des geplanten Gehweges neben der stadteinwärts führenden Fahrbahn der B 265. Der Kanal liegt so weit von der bestehenden Fahrbahn entfernt, dass der Verkehr während dieser Bauphase kaum beeinträchtigt wird. Jedoch muss diese Seite für Fußgänger und Radfahrer gesperrt werden. Sie werden auf der gegenüberliegenden Seite geführt. 4 6 2. Herstellen einer provisorischen 3-streifigen Fahrbahn der B 265 stadteinwärts zwischen L 34 und Scherfginstraße. Dazu wird in diesem Bereich ein provisorischer Rad-/ Gehweg in 1,60 m Breite hergestellt. Es sind zwei Fahrstreifen stadteinwärts und ein Fahrstreifen stadtauswärts vorgesehen. Die Überleitung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs erfolgt über die vorhandene Umkehr. Die B 265 wird zwischen Sülzgürtel und L 34 für stadtauswärts fahrende Lkw gesperrt. 2 8 3. Einrichtung einer bauzeitlichen Umfahrung der Stadtbahn auf der Nordwestseite der geplanten Unterführung. Der Anschluss an die Bestandsstrecke erfolgt an einem Wochenende in Tag- und Nachtarbeit. Während dieser Zeit wird Schienenersatzverkehr eingerichtet. Der Bahnübergang an der B 265 stadtauswärts wird aufge hoben. Angaben zur Signalisierung der Zwischenbauzustände unter Ziff. 7.7.2. des Erläuterungsberichts. Der Bahnübergang an der L 34 bleibt bis zur Verlegung der Stadtbahn in die neue Unterführung erhalten und wird in die bauzeitliche Umfahrung eingebunden. Der Rad-/ Gehweg entlang der B 265 stadtauswärts wird parallel zur bauzeitlichen Bahnstrecke (westlich der L 34 als provisorischer Rad-/ Gehweg) angelegt. Er enthält eine Engstelle, die nur ca. 1,00 m breit ist. 3 11 2 4. Einengung der L 34 auf drei Fahrstreifen im geplanten Bauwerksbereich und Verschieben um 2,00 bis 3,00 m in Richtung Norden. 1 12 5. Bau des südlichen Bauwerksteils mit Flügelmauern sowie Aushub der Rampe (Richtung Hürth). Die Böschungen zwischen der bauzeitlichen Bahnstrecke und geplanter Bahnstrecke können im oberen Bereich nicht komplett hergestellt werden. Sie werden vorübergehend durch Spundwände abgefangen. 39 51 Seite 48/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW land«*betrieb Sv >4*nteu NorörMo-Wett^Un 6. Umlegung der L 34 nach Süden auf das hergestellte neue Bauwerk. Die Neigung zwischen dem Bauwerk und dem Bahnübergang beträgt maximal 10 %. 2 53 7. Bau des nördlichen Bauwerkteils mit Bohrpfahlwänden bis zur Fahrbahnüberleitung B 265. Die Winkelstützwand am Beginn der Rampe (auf der Nordseite) wird erst nach Verlegung des Bahnverkehrs auf die neue Trasse hergestellt. 48 101 8. Herstellung der Bahnstrecke in Tieflage einschließlich Oberleitung und Signaltechnik bis auf die Anschlüsse an den Bestand. 8 109 9. Anschluss der Unterführungsstrecke an den Bestand an einem Wochenende, Verlegen des Bahnverkehrs auf die neue Trasse und Inbetriebnahme der Strecke in Tieflage 3 112 2 10. Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung. 1 113 11. Kanalbau im Geh- und Radwegbereich B 265 stadtauswärts sowie Restarbeiten an Böschungen und Winkelstützmauern. 4 117 12. Ausbau der B 265 stadtauswärts inkl. Geh- und Radweg anlagen und Ausbau des Knotens B 265 / L 34. 12 129 13. Verlegung des Verkehrs stadtauswärts auf die neue Fahrbahn der B 265. 1 130 14. Ausbau der B 265 stadteinwärts inkl. Geh- und Radweg anlagen. Zuerst wird der linke Fahrstreifen in 3,35 m Breite hergestellt. Um während dieser Bauphase den 2-streifigen Verkehr stadteinwärts aufrecht zu erhalten, muss der Radweg in diesem Bereich gesperrt werden. Es bleibt ein Gehweg von ca. 1,00 m Breite. Danach wird die rechte Fahrbahn mit der Hochbordanlage hergestellt. In dieser Phase, die ca. 3 Wochen dauern wird, ist stadteinwärts nur einstreifiger Verkehr möglich. Anschließend werden unter Vollsperrung (nur vor der Kleingartenanlage, nicht vor der Bebauung) für den Fußgänger und Radverkehr die Rad-/ Gehweganlagen in diesem Bereich hergestellt. 9 139 15. Ausstattung und Inbetriebnahme des Knotenpunkts 6 145 Seite 49/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 . Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW UMtMtetmb 5«r»r.*«Emu NxerM«n W«If*l»n 9.2 Baudurchführung Geeignete-FläGhen-für die BaustelleneinriGbtung-(-Br-achen) stehen im und-am-Rand des Baufeldes nicht zur Verfügung. Die-Fläche im Süd-West-Quadranten zwischen B 265 und geplanter-Bahntrasse muss deshalb-für-diesen Zweck-ge-r-äumt-werden und wird während-der-Bauzeit als Arbeitsfläche in Anspruch genommen. Nach-Beeridigung der-Baumaßnahme wird diese Fläche aufgeforstet-.- Um den Eingriff in den vorhandenen Baumbestand im direkten Bereich des Knotenpunkts zu minimieren, wird die ursprüngliche Baustelleneinrichtung (Lagerflächen für Baumaterialien, Baufahrzeuge und Baucontainer) außerhalb des Baumbestands auf einer Wiesenfläche des Äußeren Kölner Grüngürtels zwischen B 265 (Fahrtrichtung Hürth) und Stadtbahnstrecke eingerichtet. Die Zufahrt zu der Baustelleneinrichtung erfolgt über die B 265. Die Verkehrsführung wird im Zuge der Bauausführung festgelegt. Nach Möglichkeit sollen während der gesamten Bauzeit alle Verkehrsbeziehungen aufrechterhalten werden. Der Bahnverkehr ist auf jeden Fall zu gewährleisten. Nur an wenigen Tagen, wenn der Bahnverkehr auf das Provisorium und auf die neue Schienentrasse umgelegt wird, muss der Stadtbahnbetrieb unterbrochen werden. Im Zuge der Ausführungsplanung wird geprüft, ob statt Bohrpfahlwänden ein anderes Bauverfahren für den Bau des Bauwerks sinnvoll ist, um eventuell die Bauzeit zu verkürzen (Verminderung der Belastung für Anwohner und Verkehrsteilnehmer) und die Flächeninanspruchnahme zu verringern. Daher ist das Bauverfahren nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags! 10. Baukosten Die BÜ-Beseitigung des städtischen Bahnübergangsbereiches sowie der Ausbau der Kreuzungsanlage B 265 / L 34 ist als Beseitigungsmaßnahmen nach §§ 3 EBKrG kostenteilungsmäßig zu bezahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind: 1) Der vierstreifige Ausbau der B 265 bis zur L 34. Diese Kosten sind bereits in der Baumaßnahme B 265 Ortsumgehung Hürth Hermülheim veranschlagt und sind vom Bund zu tragen. (Planfeststellungsbeschluss vom 14.09.2014; Az.: 25.3.3.2-2/09) 2) Die zusätzliche Rechtsabbiegespur in Richtung Köln auf der B 265 • und die zusätzliche Rechtsabbiegespur der L 34 (Militärring) in Richtung Hürth. Die Kosten werden nach Straßenkreuzungsrichtlinien geteilt. aufgestellt im Auftrag der Häfen und Güterverkehr Köln AG und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Ville-Eifel) Aachen, 02.05.2016 Ingenieurbüro Schwietering Kitzenpfad 4 52078 Aachen Dr.-Ing. Christoph Schwietering Änderungen in Blau 15.1.2024 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Seite 50/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW lantotb«t>M Str •4»ntkiv NorCrtW-n-V>*t1«»l««i Abkürzungsverzeichnis AEG BHW200 Allgemeines Eisenbahngesetz Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 200 Jahren BImSchV BNatSchG BGV D30 Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bundesnaturschutzgesetz Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit; Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen BOStrab Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen BÜ BÜSTRA (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) Bahnübergang Bahnübergangssicherungsanlage mit Abhängigkeiten zur Verkehrsregelung an benachbarten Straßenkreuzungen DTV EBO EKL EBKrG ELES FStrG GOK GUV-V D30.1 HBS 2001 HEB HEM LAGA LANUV LBP LG NW LSA MIV NSG Obri-NE ÖPNV QSV RAL 2012 RAS-LP RStO12 RASt 2006 RIL 997 durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Kfz/24h) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Entwurfsklasse Eisenbahnkreuzungsgesetz Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben Bundesfernstraßengesetz Geländeoberkante Gesetzliche Unfallversicherung; Unfallverhütungsvorschrift Eisenbahnen Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Breitflanschträger aus Stahl mit HEB-Profil Breitflanschträger aus Stahl mit HEM-Profil Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Landschaftspflegerischer Begleitplan Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfahlen Lichtsignalanlage motorisierter Individualverkehr Naturschutzgebiet Oberbau-Richtlinien für nichtbundeseigene Eisenbahnen öffentlicher Personennahverkehr Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs Richtlinien für die Anlage von Landesstraßen Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen DB Richtlinie 997 01 Oberleitungsanlagen planen, errichten und instand- halten RIN 2008 RiStWag Richtlinien für integrierte Netzgestaltung Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz gebieten RiZ-ING RLS-90 RPS 2009 Richtzeichnungen für Ingenieurbauten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme Schall 03 StUA TRStrab UVPG VDE Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Städtisches Umweltamt Technische Regeln für Straßenbahnen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Seite 51/53 HGK^" INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Straßen.NRW UndMMtrttb Str>n«nbau NardrM<n-W*iHal»n Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 VDV 550 VS VwVfG ZTVE-StB 94 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen; Oberleitungsanlagen für Straßen- und Stadtbahnen Verkehrssignalanlage Verwaltungsverfahrensgesetz Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau Fotos Bestand Scherfginstraße Blickrichtung stadtauswärts Fußgängerüberweg Scherfginstraße über Stadtbahnstrecke und Luxemburger Straße, Blickrichtung stadteinwärts Stadtbahnstrecke und Luxemburger Straße, Blickrichtung stadtauswärts Feuerwehrzufahrt Luxemburger Str. 426 Stadtbahnstrecke, Blickrichtung stadtauswärts Bahnübergang Stadtbahnstrecke / Militärringstraße, Blickrichtung stadtauswärts zur Luxemburger Straße Seite 52/53 HGK^“ INTEGRATED LOGISTICS GROUP Aufhebung Bahnübergang Linie 18 und Ausbau Knoten L 34 / B 265 Unterlage 1: Erläuterungsbericht D1 Straßen.NRW UMtotetriab StrtOaNMu Nortfrtwm-W«ttf*l«n Weichen der Stadtbahnstrecke außerorts, Blickrichtung stadtauswärts Luxemburger Straße am Knoten mit der Militärringstraße, Blickrichtung stadteinwärts Luxemburger Straße (Richtungsfahrbahn stadteinwärts), Blickrichtung stadtauswärts Radweg und Gehweg Luxemburger Straße 467 / 469, Blickrichtung stadteinwärts Radweg und Gehweg am Fußgängerüberweg Scherfginstraße, Blickrichtung stadteinwärts Fußgängerüberweg Scherfginstraße, Blickrichtung Scherfginstraße Seite 53/53
Anlage 4 - Stellungnahme
21951 Zeichen
/ 2 Anlage 4 Beteiligung zu dem 1. Planänderungsverfahren gemäß §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwal tungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das Vorhaben „Aufhebung des Bahnübergan gs Luxemburger Straße (B 265)/Militärringstraße (L 34)“ Sehr geehrter Herr xxxxxx, ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n keine Bedenken, wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforderungen je weils durch eine entspre- chende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. I. Kampfmittel Das von dem o.g. Vorhaben umfasste Plangebiet war e in massiv bombardierter Be- reich. Die betroffenen Flächen sind daher zwingend – falls zwischenzeitlich noch nicht geschehen – auf deren Kampfmittelbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst über das Amt für öffentliche Ordnung eine Luftbildauswer tung bei dem Kampfmittelbeseiti- gungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Luftbildauswertung sind anschlie ßend die weiteren Schritte mit dem Amt für öffentliche Ordnung abzustimmen. Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). II. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenk malschutz Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden ist § 16 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfal en (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu beachten. Dieser umfasst eine unverzüglic he Benachrichtigung des Rö- misch-Germanischen Museums/Archäologische Bodendenk malpflege und Boden- denkmalschutz (Telefon: 0221 221-22304; Fax: 0221 2 21-24030), die unveränderte Erhaltung des Auffindungszustands sowie eine Unters uchungsfrist von bis zu einer Woche nach Eingang der Meldung. Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - z. Hd. Herrn xxxxxx Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 25-05.05.12.02-000003 62/621/2-62.21.01 25.11.2024 62 - 2 - Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum/Arch äologische Bodendenk- malpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln, ist Herr xxxxxx (Te- lefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). III. Stadtentwicklung Das o.g. Vorhaben steht im Einklang mit den Zielen der Stadtstrategie Kölner Perspek- tiven – in diesem Zusammenhang insbesondere bezügli ch der Leitsätze „Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole“ und „Köln wächst klimagerecht und um- weltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensverhältnisse“. In diesem Sinne ist es wichtig, dass dem Fuß- und Radverkehr ausreichend Raum für eine sichere und komfortable Querung des Knotenpunk tes Luxemburger Straße (B 265)/Militärringstraße (L 34) ermöglicht und der Eingriff in die Natur auf das Not- wendigste beschränkt wird. Die Wegeführung des Fuß- und Radverkehrs ist daher so zu gestalten, dass die Barrierewirkung als solche minimiert und eine sehr gute Verbin- dung der angrenzenden Siedlungs- und Naturräume ermöglicht wird. Ansprechpartnerin im Amt für Stadtentwicklung und S tatistik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). IV. Stadtplanung Durch die Überprüfung der Verkehrsdaten mit einer n euen Leistungsfähigkeitsbewer- tung, der Änderung auf den Prognosehorizont 2030 und durch die Anpassung der Im- missionswerte gemäß der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), sind alle potentiellen Konfliktpunkte neu bewertet worden. Di e Gebietseinstufungen (Wohnen und Mischgebiet) für die Immissionsberechnung haben sich nicht verändert und sind nach wie vor korrekt. Durch das o.g. Vorhaben ergeben sich daher aus hiesiger Sicht keine planungsrechtlichen Konflikte. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt -Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). V. Straßenrecht Die Beteiligten des o.g. Vorhabens sind die Häfen u nd Güterverkehr Köln AG als Schienenbaulastträgerin und der Landesbetrieb Straß enbau Nordrhein-Westfalen als Straßenbaulastträger. Diese haben über Art, Umfang und Durchführung gemäß § 5 des Gesetzes über Kreu- zungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz – EKrG) eine Ver- waltungsvereinbarung abzuschließen sowie gemäß § 13 Abs. 1 EKrG die Kosten zu tragen. Die Stadt Köln hat in dem betroffenen Kreuzungsbereich keinen eigenen Ver- kehrsweg und ist daher nicht betroffen. Ansprechpartner im Bauverwaltungsamt, Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). - 3 - VI. Verkehrsmanagement Die aufgrund der Planänderung modifizierte Leistung sfähigkeitsberechnung weist für den Knotenpunkt Luxemburger Straße (B 265)/Militärr ingstraße (L 34) und für den Prognosehorizont die Qualitätsstufe D aus – im Verg leich zu der Qualitätsstufe C bei den bis dato favorisierten Varianten mit freilaufenden Rechtsabbiegern. Dies ist grund- sätzlich plausibel und akzeptabel. Hinsichtlich der zu erstellenden Unterlagen für die verkehrstechnischen Anlagen wird auf Folgendes hingewiesen: In dem Erläuterungsberic ht (Unterlage 01 D1) ist unter dem Gliederungspunkt 7.2.1.2 darauf hinzuweisen, dass neben den Richtlinien für Sig- nalanlagen (RiLSA) auch die städtischen Planungsvorgaben für Lichtsignalanlagen zu berücksichtigen sind. Da der Bahnübergang während der Bauphasen weitestgehend in Betrieb bleibt, müs- sen ferner die notwendigen Ersatzanlagen für variierende Verkehrsführungen die Mög- lichkeit eines Betriebs für Bahnübergang und Straße (BÜSTRA) aufweisen. Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). VII. Straßen und Radwegebau Auch hier bestehen keine grundsätzlichen Bedenken g egen das o.g. Vorhaben, da in den letzten Jahren zahlreiche bilaterale Gespräche stattgefunden haben, in denen die relevanten Themen vorabgestimmt und Lösungsvorschlä ge präsentiert wurden. Ins- besondere der Wegfall der freilaufenden Rechtsabbieger wird hierbei sehr begrüßt. Unabhängig hiervon wird jedoch um Beachtung der folgenden Anmerkungen und For- derungen gebeten: 1. Es ist zu prüfen, ob die im Bereich der Luxembur ger Straße (B 265) stadtauswärts befindliche getrennte Fuß- und Radverkehrsfurt aus Gründen der Verkehrssicher- heit bzw. Verbesserung der Interaktion der Verkehrsteilnehmer näher (kompakter) zu der Militärringstraße (L 34) platziert werden kann. 2. Um Radfahrende stadteinwärts verkehrssicher in d ie Luxemburger Straße (B 265) überführen zu können, ist die Ausbildung der Aussch leusung von dem baulichen Radweg auf die Fahrbahn mit dem Amt für Straßen und Radwegbau abzustimmen. 3. Es wird dringend empfohlen, die Verkehrsuntersuc hung (Stand 2018) zu aktuali- sieren, um gegebenenfalls neuen verkehrlichen Entwi cklungen Rechnung zu tra- gen und diese in der Ausführungs- und Signalprogrammplanung für die Sicherstel- lung einer optimalen Verkehrsabwicklung zu berücksichtigen. 4. Bei Anpassungen und Umbauten im öffentlichen, st ädtischen Straßenraum ist vor dem Baubeginn eine Beweissicherung durchzuführen und die Ausführungsplanun- gen sind mit dem Amt für Straßen und Radwegebau abzustimmen. 5. Für alle öffentlichen Straßenverkehrsflächen in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Köln, die vorübergehend in Anspruch genommen werden (Baustelleneinrich- tungsflächen, Umbauten, Leitungsverlegungen usw.) i st zu beachten, dass das Amt für Straßen und Radwegebau frühzeitig hierüber informiert und vorab eine Beweissicherung durchgeführt wird. - 4 - 6. Für Arbeiten an Leitungen gelten die Vorgaben fü r Aufgrabungen im öffentlichen, städtischen Straßenland. Diese sind im Internet unt er https://www.stadt- koeln.de/service/produkte/20242/index.html abrufbar. Ansprechpartner im Amt für Straßen und Radwegebau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). VIII. Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Es wird um Prüfung gebeten, ob: 1. die Aufstellflächen für den Rad- und Fußverkehr vor den Signalanlagen vergrößert werden können, 2. die Furten des Rad- und Fußverkehr näher an bzw. in die Kreuzungsmitte gerückt werden können, 3. durch eine intuitivere Bordsteinführung eine Opt imierung für den Radverkehr im Knotenpunkt Luxemburger Straße (B 265)/Scherfingstr aße möglich ist – zur Ver- deutlichung wird hierbei auch auf den angefügten Au sschnitt aus dem Lageplan (Unterlage 04 D1) verwiesen, 4. eine aktuelle Verkehrszählung durchgeführt werde n kann, um die in der zugrunde gelegten Verkehrsuntersuchung festgestellte Leistungsfähigkeit des Knotenpunk- tes zumindestens überschlägig zu bestätigen. Ansprechpartner im Amt für nachhaltige Mobilitätsen twicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). IX. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Nach den vorliegenden Unterlagen soll im Bereich de r Luxemburger Straße (B 265) stadteinwärts eine Stützwand errichtet und nach der Fertigstellung an die Stadt Köln übergeben werden. Hiesigerseits wird daher bereits jetzt schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Unterhaltung oder Übernahme dieser Stützwand durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau nicht in Betracht kommt. - 5 - Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). X. Wirtschaftsförderung Von dem o.g. Vorhaben werden – unter Berücksichtigu ng des aktuellen Flächennut- zungsplanes – keine Gewerbeflächen tangiert. Vielme hr wird hierdurch ein verkehrs- technischer Knotenpunkt gelöst und perspektivisch eine Entspannung geschaffen. Da- mit wird auch mittelbar die Infrastruktur für Handel und Gewerbe verbessert. Das o.g. Vorhaben wird daher aus wirtschaftlicher Sicht befürwortet. Im Sinne der Erreichbarkeit wird jedoch um frühzeit ige Information an die Gewerbe- treibenden gebeten. Dies insbesondere dann, wenn es hierbei zu Einschränkungen wie etwa zu Straßen (Teil-)Sperrungen oder Umleitungen kommt. Ansprechpartnerin im Dezernat IX (Stabsstelle Wirts chaftsförderung), Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). XI. Landschaftspflege und Grünflächen Die aufgrund der Planänderung vorgestellte Variante berücksichtigt die bislang vorge- tragenen Einwendungen, insbesondere bezüglich der L age und des Umfangs der Baustelleneinrichtungsflächen adäquat. Die geplante temporäre und dauerhafte Inan- spruchnahme von Grünflächen konnte hierdurch nun ve rringert werden. Unabhängig hiervon wird jedoch um Beachtung der folgenden Anmerkungen und Forderungen ge- beten: 1. Allgemeine Anmerkungen Die Herleitung der Variante ist textlich nachvollzi ehbar dargelegt. Das Kartenma- terial, insbesondere der Konfliktplan (Unterlage 14.02 D1) sowie die Maßnahmen- pläne (Unterlagen 14.05 D1 und 14.06 D1) sind aufgr und der Informationsdichte, der Informationsüberlagerung sowie der Auflösung allerdings nur sehr schwer les- bar. Es wird daher eine Überarbeitung erbeten, um die komplexe Planung adäquat nachvollziehen zu können. Des Weiteren ist zu beachten, dass das o.g. Vorhabe n Flächen betrifft, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln befinden. Explizit ist hier das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngers- dorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ betroffen. Aufgrund der außeror- dentlichen naturschutzfachlichen Relevanz der histo rischen Grünfläche ist zwin- gend eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen. Diese Umweltbaubegleitung muss Weisungsrecht gegenüber den ausführenden Firmen haben. 2. Kleingartenanlage Entlang der Militärringstraße (L 34) befindet sich die Kleingartenanlage des KGV Köln-Klettenberg e. V. Das eigentliche Kleingartengelände ist zwar nicht von dem o.g. Vorhaben betroffen, jedoch liegen zwei seiner Zugänge in unmittelbarer Nähe. Das o.g. Vorhaben ist daher so zu planen und durchz uführen, dass die Zugäng- lichkeit der Kleingartenanlage jederzeit sichergestellt ist. - 6 - 3. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Das o.g. Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge- setz – BNatSchG) dar. Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unter- lage 14.01 D1) sind für den Eingriff entsprechende Ausgleich- und Ersatzmaßnah- men vorgesehen. Dabei ist unter anderem eine Auffor stung sowie die Pflanzung von Einzelbäumen vorgesehen. Es wird darum gebeten, die Ausführungsplanung frühzeitig mit dem Amt für Landschafspflege und Grünflächen abzustimmen. Zudem wird noch auf Folgendes hingewiesen: Die text liche Darlegung der Ein- griffserheblichkeit sowie der daraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen ist in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterlage 14.01 D1) nicht eindeutig nachvollziehbar. Es wird daher gebeten, die angegebenen Zahlen zu überprüfen, insbesondere die Anzahl der zu fällenden Bäume. Ansprechpartner im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). XII. Artenschutz (Untere Naturschutzbehörde) 1. Allgemeines Zur Abarbeitung der Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13 bis 17 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in den Planunterlagen enthalten. Nach § 17 Abs. 1 BNatSchG zuständig für die nach § 15 BN atSchG erforderlichen Ent- scheidungen und Maßnahmen ist die Höhere Naturschut zbehörde. Mit der Stel- lungnahme der Unteren Naturschutzbehörde werden fol gende Anregungen und Bedenken in das o.g. Verfahren eingestellt. 2. Eingriffsregelung Durch die Anpassung der Planung, vor allem aufgrund der Verlagerung und Opti- mierung der Baustelleneinrichtungsflächen, wurden d ie Eingriffe in Natur und Landschaft deutlich verringert. Aus hiesiger Sicht wird die Anpassung der Planung daher begrüßt – die bis dato eingebrachten Anregung en und Bedenken wurden ausreichend berücksichtigt. 3. Landschaftsplan Köln Das o.g. Vorhaben befindet sich gemäß der Festsetzu ng des Landschaftsplans Köln in dem Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer G rüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“. Es gelten dem entsprechend die allge- meinen und gebietsspezifischen Ge- und Verbote. Gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist vor allen wichtigen Entscheidun- gen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde de r Naturschutzbeirat zu hören. Das o.g. Vorhaben ist nach Art und Umfang als wichtig zu werten. Das o.g. Vorhaben wurde 2017 bereits dem Naturschut zbeirat vorgestellt. In der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirates wird die U ntere Naturschutzbehörde den Beirat dann über die Anpassung der Planung informieren. - 7 - 4. Artenschutzrechtliche Bewertung Die vorliegende Artenschutzprüfung weist formelle u nd fachliche Fehler auf. Da- rauf wurde hiesigerseits bereits mehrfach hingewiesen. Die Fehler wurden jedoch – auch im Rahmen der Anpassung der Planung – nicht behoben. Die notwendige Rechtssicherheit ist somit weiterhin nicht gegeben und eine Überarbeitung wird nochmals dringend empfohlen. Konkret entsprechen die Kartierungen nicht den Stan dards des Methodenhand- buchs zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen, auf das das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) verweist. So fehlt beispielsweise eine Dokumentation der Kartierungsbegehungen gänzlich. Die daraus folgenden Vermeidungsmaßnahmen V2 und V3 sind ebenfalls fehler- haft. Beide Maßnahmen verhindern zwar das Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, jedoch nicht die des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Eine Besatzkontrolle von Höhlenbäumen auß erhalb der Fortpflan- zungs- bzw. Brutzeit ist lediglich ausreichend um d as Eintreten des Tötungsver- bots zu verhindern. Nach hiesiger Einschätzung kann, aufgrund des erhöhten Kon- kurrenzdrucks im urbanen Raum, aber keinesfalls dav on ausgegangen werden, dass ausreichend Ausweichmöglichkeiten für höhlengebundene Arten vorhanden sind. Somit kann der Eintritt artenschutzrechtliche r Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auch nicht ausgeschlossen werden. Es sind daher vollumfängliche Kartierungen gemäß de m Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in Nordrhein-Westfalen erforderl ich. Dies kann die Erforder- lichkeit von CEF-Maßmaßnahmen bedingen. Alternativ kann aber auch eine worst- case-Betrachtung angewendet werden. Sollte diese An wendung finden, sind ent- sprechende CEF-Maßnahmen zu formulieren. Diese sind notwendig, um die öko- logische Funktion der von dem o.g. Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ru- hestätten im räumlichen Zusammenhang zu sichern. Das Ausgleichserfordernis ist durch ein Gutachterbüro zu bilanzieren. Ansprechpartnerin für den Belang „Artenschutz“ (Untere Naturschutzbehörde) im Um- welt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). XIII. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft Die im Rahmen der Stellungnahme vom 16.03.2017 übermittelten Anmerkungen sind weiterhin gültig – um Wiederholungen zu vermeiden, wird daher auf diese Stellung- nahme verwiesen. Ansprechpartnerin für die Belange „Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-P latz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). XIV. Bodenschutz 1. Vorsorge In dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Unterl age 14.01 D1) sowie in den Darstellungen des Erläuterungsberichtes (Unterlage 01 D1) wurde für die Bewer- tung der Schutzwürdigkeit der Böden eine veraltete Grundlage verwendet. Es - 8 - konnte daher keine fachgerechte bodenfunktionale Ko mpensationsermittlung er- folgen. Für die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Böden so llte die dritte Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden – herausgegeben im J ahr 2018 vom Geologi- schen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) – verwend et werden. Diese be- schreibt Böden mit hoher und sehr hoher Funktionser füllung auf Grundlage des § 2 Abs. 2 Nr. 1 a, b und c des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenver- änderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes- Bodenschutzgesetz – BBodSchG). Hierzu zählen Böden als Biotopentwicklungspotential, aber auch die Regler- und Pufferfunktion sowie die Regelungsfunktion des Bodens für den Was- serhaushalt im 2-Meter-Raum. Beide letztgenannten s ind in dem o.g. Plangebiet entwickelt und auf der BK5 – Bodenkarte zur Forstli chen Standorterkundung in Nordrhein-Westfalen – einzusehen. Für die bauzeitlichen Flächeninanspruchnahmen ist v on einem Fachbüro ein Bo- denschutzkonzept zu entwickeln und eine Bodenkundli che Baubegleitung nach den Vorgaben der DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben) einzusetzen. Dieses Bodenschutzkonzept dann ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Untere Bodenschutzbehörde vorzulegen, zudem ist die Bestellung der Bodenkun- dlichen Baubegleitung anzuzeigen. Die im Bodenschutzkonzept festzuschreibenden Vermei dungs- und Minderungs- maßnahmen sind in die Leistungsbeschreibungen/Leist ungsverzeichnisse aufzu- nehmen und allen Beteiligten in geeigneter Weise zu vermitteln. Ansprechpartnerin für den Belang „Bodenschutz – Vorsorge“ im Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E- Mail: xxxxxxx). 2. Gefahrenabwehr In dem städtischen Kataster der Altstandorte, Altablagerungen und stofflichen Bo- denveränderungen (Altlastenkataster) liegen keine E rkenntnisse über Bodenbe- lastungen innerhalb des Plangebietes vor. Nordöstlich befindet sich jedoch der Altstandort 301102 mit der Bezeichnung „Lu- xemburger Straße 451“. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Tankstelle, die bereits saniert wurde. Geringfügige Restbelastungen sind allerdings noch vorhan- den. In dem Erläuterungsbericht (Unterlage 01 D1) i st der Sachverhalt unter dem Gliederungspunkt 7.9.2 insoweit korrekt dargestellt. Bei diesem Altstandort handelt es sich jedoch nicht um eine Altlastenverdachtsfläc he gemäß § 2 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und z ur Sanierung von Altlas- ten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG), sondern um eine nachrichtlich ge- führte Fläche. Ansprechpersonen für den Belang „Bodenschutz – Gefahrenabwehr“ im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 K öln, sind Herr xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx) und Frau xxxxxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). - 9 - XV. Verkehrslärm Für die Prüfung gemäß der Sechzehnten Verordnung zu r Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordn ung – 16. BImSchV) ist Ihr Haus als Genehmigungsbehörde zuständig. Ansprechpartner für den Belang „Verkehrslärm“ im Umwelt- und Verbraucherschutz- amt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr xxx xxx (Telefon: xxxxxxx; E-Mail: xxxxxxx). Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsaus- schuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststel- lungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Sc hreiben fristwahrend abgege- bene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entschei- dung des Stadtentwicklungsausschusses, der sich ers t nach Anhörung der Bezirks- vertretung für den Stadtbezirk Lindenthal mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxxxx Amtsleiterin
Anlage 1 - Lageplan
402 Zeichen
/0 /1 /2 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /8 /2 /9 □ /11 /12 /11 /13 /11 /14 /15 □ /12 /13 /16 /17 /11 /18 /14 /17 /9 /18 /19 /19 /19 /19 /20 /3 /21 /22 /6 /23 /24 /3 /25 /3 /21 /9 /26 /2 /22 /27 /2 □ /28 /29 /4 /7 □ /30 □ /31 /1 /3 □ /32 /25 /3 /21 /25 /33 /21 /24 /3 /21 /34 /3 /1 /23 /2 /3 /21 /1 /7 /35 /21 /23 /2 /3 /4 /4 /2 □ /22 /34 /9 □ /18 /13 /36 /17 /17 /36 /18 /19 /18 /16/26 /3 /1 /2 /3 □ /17 □ /37 □ /17
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3777/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.12.2024
- Erstellt
- 26.11.2024 11:54