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V/0670/2018

Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster: Lärmaktionsplan der 3. Stufe

Vorlagen 10.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 11.09.2018, TOP 4.16

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

1133 Zeichen

Anlage A zur V/0670/2018 
Kurzüberblick 
Die Berichtsvorlage gibt eine Übersicht zu den Lärmkartierungen und Lärmaktionsplänen im Bal-
lungsraum Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Vorlage ist die Erläuterung der Aktivitäten des Eisenbahnbundesamtes und der Stadt 
Münster im Rahmen der Lärmminderungsplanung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Immissionsschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die rechtliche Grundlage besteht im § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
In der Berichtsvorlage werden keine Aussagen zu Querschnittsthemen getroffen.

Berichtsvorlage

7785 Zeichen

V/0670/2018 
V/0670/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster - Lärmaktionsplan der 3. Stufe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass 
Das Eisenbahnbundesamt hat den bundesweiten Lärmaktionsplan der 3. Stufe mit der Veröffentl i-
chung des LAP Teil B am 18. Juli 2018 abgeschlossen. Entsprechend den Vorgaben zur Lärmmind e-
rungsplanung § 47 ff BImschG (Bundesimmissionsschutzgesetz) ist die Lärmkartierung und die 
Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre durchzuführen bzw. zu überprüfen. Als Lärmquell en werden zum 
einen der Straßenverkehr sowie Industrie - und Gewerbelärm im Ballungsraum Münster in den Blick 
genommen. Zum anderen wird der Verkehrslärm an Schienenwegen des Bundes durch das Eise n-
bahnbundesamt (EBA) untersucht und die Lärmaktionsplanung ausserhalb der Ballungsräume durch-
geführt. In Ballungsräumen wirkt das EBA an der Lärmaktionsplanung mit. An die EU sind die Erge b-
nisse der Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne verpflichtend zu berichten.  
 
Mit dieser Vorlage wird ein e Übersicht zu den Lärmkartierungen sowie der Lärmaktionspläne im Ba l-
lungsraum Münster gegeben. 
 
 
Lärmkartierung und Lärmaktionspläne im Ballungsraum Münster  
 
Die Lärmminderungsplanung für die Schienenwege des Bundes wird vom Eisenbahnbundesamt 
(EBA) durchgeführt (LAP Teil A und Teil B). Diese Aufgabe hat das EBA sowohl für die 2. Stufe wie 
auch aktuell für die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt und veröffentlicht. 
 
Die Stadt Münster hat die Aufgabe , den Lärm von relevanten Straßen sowie den von Industrie und 
Gewerbebetrieben ausgehenden Lärm zu kartieren und darauf aufbauend einen Lärmaktionsplan 
aufzustellen. Auf Basis der Lärmkartierung des Straßenverkehrs in 2012 wurde der Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe erarbeitet. Den Beschluss hat der Rat im Dezember letzten Jahres gefasst. Insbesondere 
die Diskussion um die Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 hat zu einer deutlich 
längeren Bearbeitungzeit geführt. Der LAP der 2. Stufe hätte bis zum Juli 2013 vorliegen müssen. 
 
Dadurch überschneiden sich die Arbeiten zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe mit denen der 3. Stufe. 
Um die Fristen einhalten zu können wurde die Lärmkartierung zur 3. Stufe bereits im September 2017 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
10.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann 
Telefon: 492 67 79 
Muddemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0670/2018 
vorgenommen. Die Einführung von Tempo 30 bzw. deren Anordnung auf verschiedenen Straßena b-
schnitten, als Maßnahme der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe,  ist für den 1. Februar 2019 vorges e-
hen. Zu den Wirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung soll im Frühjahr 2020 in den Gremien b e-
richtet werden. Die 4. Stufe der Lärmminderungsplanung ist für das Jahr 2022 v orgesehen. Eine 
Übersicht zu den Stufen der Lärmaktionsplanung gibt die Abb. 1. 
 
Inhalt Jahre 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1Straße 2LK
3LAP
Tempo 30
4Schiene 5LAP Teil A
6LAP Teil B
1Straße - Straßenverkehr sowie Industrie und Gewerbe 4Schiene - Schienenwege des Bundes
2LK - Lärmkartierung 5LAP Teil A - vgl. mit Lärmkartierung
3LAP - Lärmaktionsplan 6LAP Teil B - vgl. mit Lärmaktionsplan
2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe
 
Abb. 1 Übersicht zu den Stufen der Lärmaktionsplanung in Münster 
 
 
Lärmaktionsplan der 3. Stufe des Eisenbahnbundesamtes und der Lärmaktionsplan der 3. Stu-
fe für den Ballungsraum Münster  
 
Das Eis enbahn-Bundesamt (EBA) hat, nach dem im Januar 2018 Teil A veröffentlicht wurde , am 
18.07.2018 den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht (s. Abb.1). Das EBA teilt dazu mit: 
„Damit legt es [das Eisenbahnbundesamt] nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit e r-
stellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, 
welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es n och laut ist und was dagegen 
getan wird. Bürgerinnen und Bürger konnten in einer ersten Phase angeben, wo sie sich durch Bah n-
lärm gestört fühlen; in der zweiten Beteiligungsphase konnten Interessierte das Verfahren des EBA 
bei der Lärmaktionsplanung bewerten. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lär m-
aktionsplan 2017/2018. Er kann unter www.eba.bund.de/lap heruntergeladen werden.“ Für Münster 
sind die in der Anlage 1 dargestellten Informationen enthalten. 
 
Mit Ausnahme der Ballungsräume erarbe itet das Eisenbahnbundesamt für das bundesdeutsche 
Schienennetz den Lärmaktionsplan. An der Erstellung des Lärmaktionsplans der 3. Stufe für den Ba l-
lungsraum Münster wirkt das EBA mit. Es stellt verschiedene Daten und Informationen zur Verfügung, 
z.B. die Ergebnisse der Lärmkartierung sämtlicher Strecken (Haupt - und Nebenstrecken) im Eige n-
tum des Bundes.  
 
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe für Münster wird zur Zeit erarbeitet, die Fertigstellung ist für den 
Sommer 2019 (s. Abb.1) vorgesehen. Aufbauend auf de n aktuellen Lärmkartierungsdaten soll der 
Lärmaktionsplan für Münster fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung soll insbesondere folgende 
Punkte umfassen:  
 
 Analyse der Lärmbelastungssituation 2017 mit Herausarbeitung der Unterschiede zur Lärms i-
tuation 2012. 
 Auswertung der Lärmkarten und Herausarbeitung von Lärmschwerpunkten sowie Definition 
und Priorisierung von Maßnahmenbereichen inkl. Darstellung von Unterschieden zum Lär m-
aktionsplan der 2. Stufe. 
 Fortschreibung der strategischen Ansätze zur Lärmminderung 
 Fortschreibung der Maßnahmenkonzepte zum Lärmaktionsplan mit Umsetzungsbilanz des 
Lärmaktionsplans der 2. Stufe sowie der Vervollständigung der Tempo 30 – Konzeption.

- 3 - 
V/0670/2018 
 Aktueller Stand zur Evaluation der Tempo 30 – Strecken aus dem Lärmaktionsplan der 2. Stu-
fe. Das Ende der Evaluation mit zugehöriger Berichterstattung (im Frühjahr 2020) liegt au s-
serhalb des Berichtszeitraums  (bis Mitte 2019) des LAP der 3.Stufe. 
 Die Daten zum Schienenverkehrslärm werden ausgewertet und der Handlungsbedarf zur R e-
duzierung des Schienenverkehrslärms aus Sicht der Lärmaktionsplanung  der Stadt Münster 
wird aufgezeigt. 
 Die Sanierungsbereiche der freiwilligen Lärmsanierung an Schienenstrecken des Bundes und 
die vorgesehen Maßnahmen - soweit bekannt - werden dargestellt. 
 
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll , wie der Lärmaktionsplan der 2. Stufe , durch eine ö f-
fentliche Beteiligung begleitet werden. Vorgesehen sind eine Informationsveranstaltung zu Beginn der 
Lärmaktionsplanung sowie eine Online -Beteiligung zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmakt i-
onsplans. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Im Rahmen der Arbeiten zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe wird z. Z. f ür den November/ Dezember 
diesen Jahres eine öffentliche Informationsveranstaltung - Lärmforum – vorbereitet. Auf der Basis der 
fortgeschriebenen Maßnahmenkonzepte wird im Frühsommer 2019 der Entwurf des Lärmaktion s-
plans der 3. Stufe öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken können von der Öffentlichkeit u.a. 
über eine Online -Beteiligung eingebracht werden. Der vervollständigte Lä rmaktionsplan der 3. Stufe 
wird voraussichtlich im Spätsommer 2019 zur Beschlussfassung in den Rat eingebracht. Zur Einfü h-
rung der Geschwindigkeitsreduzierung – Tempo 30 - auf einigen Straßenabschnitten zum 1. Februar 
2019 wird die Verwaltung im Oktober di esen Jahres berichten. Zu den Wirkungen der Geschwindi g-
keitsreduzierung wird voraussichtlich im I. Quartal 2020 berichtet werden. 
 
i.V. 
gez. 
 
Matthias Peck  
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Informationen des Eisenbahnbundesamtes aus dem Lärmaktionsplan Teil B der 3. Stufe 
zum Ballungsraum Münster

Anlage 1

11792 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage
0670/2018

Mitwirkungin den Ballungsräumen %

Mitwirkung in den Ballungsräumen | 15

Zusätzlich zur gesetzlichen Aufgabe der Aufstellung eines
bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisen-
bahnstrecken des Bundes ist im Bundes-Immissions-
schutzgesetz vorgesehen, dass das Eisenbahn-Bundesamt
an der Lärmaktionsplanung der Ballungsräume mitwirkt.

Ein Ballungsraum ist ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl
von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von
mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer. Die
Ballungsraumgrenzen sind unabhängig von den Grenzen
der Kommunen innerhalb des Ballungsraums. Sie werden
von den jeweiligen Bundesländern festgelegt und über
das Umweltbundesamt (UBA) unter anderem an das
Eisenbahn-Bundesamt gemeldet. Für die aktuelle Runde
der Lärmaktionsplanung haben die Landesbehörden
insgesamt 70 Ballungsräume definiert (siehe Tabelle 05).
Die Ballungsraumgrenzen und die Anzahl der Ballungs-
räume können sich von Runde zu Runde ändern.

Die Lärmaktionsplanung der Ballungsräume soll die
Belastung durch mehrere Lärmquellen berücksichtigen.
Für den Verkehrsträger Schiene wirkt das Eisenbahn-
Bundesamt daran mit. Die gesetzlich verankerte Zusam-
menarbeit verhindert Doppelstrukturen und ermöglicht
eine lokale Betrachtung der Lärmprobleme durch die
zuständigen Behörden.

Innerhalb der Ballungsraumgrenzen kartiert das
Eisenbahn-Bundesamt alle Eisenbahnstrecken in Bundes-
hoheit, diese werden bei der Lärmaktionsplanung des
Ballungsraums berücksichtigt. So wird eine bundesweit
einheitliche Betrachtung aller Haupteisenbahnstrecken
und innerhalb der Ballungsräume auch aller sonstigen
Strecken in Bundeshoheit gewährleistet.

Das Eisenbahn-Bundesamt berät und unterrichtet die
Ballungsräume über Veränderungen beim Thema Schie-
nenverkehrslärm. Komplexe Stellungnahmen, Anfragen
zu konkreten Sachverhalten (z.B. Lärmbrennpunkte) oder
Vorschläge zu Lärmminderungsmaßriahmen beantwortet
das EBA in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn
AG als Infrastrukturbetreiberin der Eisenbahnstrecken des
Bundes.

Im Jahr 2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt alle Ballungs-
räume über die Art seiner Mitwirkung informiert. Die
Ballungsräume und das EBA haben für den Mitwirkungs-
Prozess feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
benannt. Um eine enge Zusammenarbeit zu gewähr-
leisten, hat das EBA eine Online-Plattform zum Datenaus-
tausch eingerichtet.

Mitwirkung im Ballungsraum

Das Eisenbahn-Bundesamt stellt den Ballungsräumen

für ihre Lärmaktionsplanung Daten und Informationen

zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen:

> Ergebnisse.der Lärmkartierung im Ballungsraum
(inkl. sonstige Strecken des Bundes)

> Lärmstatistik (Belastetenzahlen)

> Kommunale Lärmkennziffer

> Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung

> Informationen zu den Anlagen 1 und 3 des
Gesamtkonzeptes zur Lärmsanierung

Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes im Bereich Lärmaktionsplanung
gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz

Haupteisenbahnstrecken des
Bundes außerhalb von
Ballungsräumen

Lärmaktionsplanung

Haupteisenbahnstrecken des
des Eisenbahn- Bundes innerhalb von
Bundesamtes an... Ballungsräumen

Mitwirkung an den
Lärmaktions-
planungen der

Ballungsräume an...

Eisenbahnstrecken des Bundes mit
weniger als 30.000 Zug-
bewegungen im Jahr innerhalb
von Ballungsräumen

Abbildung 04: Unterscheidung der beiden Aufgaben „Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes“ und

„Mitwirkung an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume“.

16 | Mitwirkung in den Ballungsräumen

Übersicht der Ballungsräume

Auf den folgenden Seiten findet sich für jeden
Ballungsraum eine Betrachtung des Schienenver-
kehrslärms. Zur Orientierung und Darstellung der
Gesamtsituation im Ballungsraum sind jeweils eine
Übersichtskarte mit den Haupteisenbahnstrecken des
Bundes sowie die Belastetenstatistik vorangestellt. Die
Zahlen stammen aus der 2017 vom Eisenbahn-Bundesamt
veröffentlichten Lärmkartierung. Außerdem sind für
jeden Ballungsraum die Ergebnisse der ersten Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung tabellarisch dargestellt.

Um die Schienenverkehrslärmsituation in den Ballungs-
räumen vollumfänglich darzustellen, wurde den örtlich
zuständigen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, eine
Stellungnahme zum Schienenverkehrslärm im Lärmakti-
onsplan des Eisenbahn-Bundesamtes zu veröffentlichen.
Dabei konnten beispielsweise der Lärmaktionsplan des
EBA und die darin vorgestellten Lärmminderungsmaß-
nahmen und -programme bewertet, die örtliche Lärmsi-
tuation geschildert oder die kommunalen Bemühungen
gegen Schienenlärm dargestellt werden. Der Umfang
wurde jeweils auf eine DIN-A4-Seite begrenzt.

Von den insgesamt 70 Ballungsräumen haben 41 die
Möglichkeit wahrgenommen und fristgerecht eine
Stellungnahme eingesendet. Im Sinne eines transparenten
Verfahrens wurden diese Beiträge unverändert, so wie sie
von den jeweils zuständigen Behörden beim EBA einge-
reicht wurden, abgedruckt.

Im Anschluss an die Übersicht der einzelnen Ballungs-
räume folgt das Kapitel „Zusammenfassung der Stellung-
nahmen aus den Ballungsräumen“.

Lesart der Übersichten

Unter der Überschrift „Lärmkartierungsergebnisse für
die Haupteisenbahnstrecken im Ballungsraum“ stellt ein
Kartenausschnitt die Ausdehnung des jeweiligen Ballungs-
raums dar. Neben der Übersichtskarte finden sich die
Einwohnerzahl? des Ballungsraums sowie die Lärmsta-
tistik an dessen Haupteisenbahnstrecken. Die Statistik
umfasst die Anzahl der Belasteten für die verschiedenen
Pegelbereiche der beiden Lärmindizes L,,,, und Lyme die
Lärmkennziffern des Ballungsraums und Angaben zu
vom Schienenverkehrslärm belasteten Flächen sowie
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäuden.

Da im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes

nur die Haupteisenbahnstrecken des Bundes betrachtet
werden, sind sonstige Strecken mit weniger als 30.000
Zugbewegungen pro Jahr in den Tabellen nicht enthalten.

DE / BKG (2013) auf Basis der

2 Einwohnerzahlen: © GeoBasi
VG250.

So kann es sein, dass sich die angegebenen Belaste-
tenzahlen von der Lärmstatistik im Kartendienst® des
Eisenbahn-Bundesamtes unterscheiden, welche auch die
sonstigen Strecken beinhaltet.

Die Tabelle „Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlich-
keitsbeteiligung“ bildet codiert die Anzahl der von den
Bürgerinnen und Bürgern gegebenen Antworten ab.
Diese kann mithilfe des Fragebogens im Anhang gelesen
werden.

Darunter sind Informationen zu Maßnahmen aus dem
freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes
dargestellt, die zur Lösung der örtlichen Lärmprobleme
beitragen sollen oder schon beigetragen haben. Der Stand
der Sanierungsmaßnahmen ist über eine Ziffer gekenn-
zeichnet.

> Ziffer 1: Maßnahme fertiggestellt

> Ziffer 2: Maßnahme im Bau

> Ziffer 3: Maßnahme in Bearbeitung

> Ziffer 4: Maßnahme in Planung

> Ziffer 5: Durchführung eines schalltechnischen
Gutachtens

Die Tabellen zu „In Bearbeitung befindliche und fertigge-
stellte Lärmsanierungsbereiche“ beruhen auf der Anlage 1
zum Gesamtkonzept Lärmsanierung' mit Stand vom März
2018. Die Tabellen „Noch zu bearbeitende Lärmsanie-
rungsbereiche mit Prioritätszahlen der Lärmsanierungs-
abschnitte“ beruhen auf der Anlage 3 zum Gesamtkonzept
Lärmsanierung? mit Stand vom März 2017. Diese Infor-
mationen lassen sich mit dem jeweils aktuellen Stand auf
der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur einsehen.

Falls der jeweilige Ballungsraum dem Eisenbahn-
Bundesamt eine Stellungnahme zur Verfügung gestellt
hat, findet sich diese im Anschluss unter „Stellungnahme
des Ballungsraums“.

Gab es in einem Ballungsraum keine Beteiligungen oder
liegen dem Eisenbahn-Bundesamt für den Ballungsraum
keine Informationen über Maßnahmen aus dem
Lärmsanierungsprogramm vor, so gibt es keine entspre-
chenden Tabellen in der Übersicht.

3 https://www.eba.bund.de/kartendienst (Zugriff am 30. Mai 2018).
4 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobi-
litaet/Schiene/anlage-1-des-gesamtkonzepts-liste-der-sanierungs-
abschnitte-in-planung-in-bau-und-realisiert.html

(Zugriff am 30. Mai 2018).

5 -https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobi-
litaet/Schiene/anlage-3-langfassung-liste-der-sanierungsabschnit-
te-und-bereiche-mit-bezeichnung-der-ortslage.html

(Zugriff am 10. März 2018).

Mitwirkung in den Ballungsräumen | 17

Ballungsraum Ballungsraum Seite

Aachen Koblenz 69

Augsburg i 7 Köln - & 1 So
Bergisch Gladbach es Krefeld Br}

Bein Leipzig = an
Bielefeld ; Ei 7 ?
Bochum 2 BE BE
"Bonn RE "Ludwigshafen amRhein m.

"Bottrop on "Magdeburg Tan 81
"Braunschweig. 2 "Mainz 2 BE
Bremen "Mannheim 4
Bremerhaven Mer se“
Chemie —— Mönchengladbach” 9 =
Darmstadt "Mülheim Ruhr BB .
Dortmund ee
"Dresden . 9 .
"Duisburg 2
Düsseldorf u "Nürnberg X
"Erlangen . "Oberhausen 9

Essen Offenbach am Main =: 196 -
Frankfurt am Main { Oldenburg (Oldb). 97

e Freiburg Osnabrück 99

“Fürth Pforzheim 101
Gelsenkirchen "Potsdam 102

i Göttingen j Recklinghausen 104

{ Hagen j Regensburg 105

Halle (Saale) "Remscheid. E ty

f Hamburg { Reutlingen 108

Hannover Rostock 110
j Heidelberg Saarbrücken 12

i Heilbronn . Solingen 113

Herne 62 { Stuttgart 114
"Ingolstadt 63 "Ulm 116
"Karlsruhe 64 "Wiesbaden 117%

i Kassel 66 Wuppertal z 118

Kiel BE a Würzburg 119

Tabelle 05: Auflistung der Ballungsräume zur Lärmaktionsplanung der Runde 3.

Münster | Mitwirkung in den Ballungsräumen | 91

Münster

Lärmkartierungsergebnisse für die Haupteisenbahnstrecken im Ballungsraum °
B ? nl PR en u NS »] [Anzahl der Einwohner: 299.708

Pegelbereich
in dB(A)

EU Ballungsraum —— Haupteisenbahnstrecke

Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung d %
Anzahl der Beteiligungen: 6 - S B 5 man 7

In Bearbeitung befindliche ünd fertiggestellte Lärmsanierungsbereiche

Mir

IMünster-Albachten - [ara sale re] mer ern ee

2 70
167.) 1718 18, 6 7
1049 1104 i ;

[729317 |Münsteı 0] 173,6 1 0.0 I Öl
| 2931 |Münster-Coerde ET E17 a0le170 92 1 og weg er rn a geeer]

|Münster/Bauernhi

} Lärmsanierte

Strecken-| - ö Lage des Sanlerungsbereiches ‚Wohneinheiten
nummer 5 IGesamtlänge| Länge der Schall- ‘|Stand der
u Le;) inkm__(schutzwand in km|Sanierung| Wohneinheiten

Stellungnahme des Ballungsraums durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster

3, Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe für den Ballungsraum Münster wurde im Dezember 2017 vom Rat der Stadt Münster

. beschlossen. Der vollständige Lärmaktionsplan ist unter folgendem Link einsehbar: https: //www.stadt-muenster.de/umwelt/
immissionsschutz/laerm.html Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum von 2012 bis 2017 sind von Bürgerinnen.und
Bürgern folgende Hinweise zur Lärmbelastung an Schienenwegen gegeben worden. Diese Hinweise und Anregungen werden x
von Seiten der Stadt Münster in den Lärmaktionsplan der 3. Stufe an Schieneiwegen eingebracht. °

Einige der unten.aufgeführten Bereiche bzw. Lokalitäten wurden auch ‚in der aktuellen Beteiligungsphase zum Lärmaktions- .
plan des Eisenbahnbundesamt von Bürgern mitgeteilt. ; ! *

« Hinweise zu hohem Schienenverkehrslärm an folgenden Strecken: . i
«Strecke'rl520300/ 1520310 - Verschiedene Abschnitte der Umgehungsbahn, insbesondere Verlärmung an der
.- Kanalüberführung (Dortmund-Ems-Kanal) „Lechtenbergweg“ im Bereich An den Loddenbüschen/Trauttmansdorffstraße. oo.
+ Strecke rl002660 - Bahntrasse Essen - Hamburg im Bereich Rumphorstviertel, Höhe 1. Brücke Mecklenburgerstraße ' E
. « Strecke r1502220 - im Bereich von A 1 bis Zubringer B 51 / Mecklenbeck-Süd/Albachten-Ost. Der Lückenschluß zwischen der
" bestehenden Lärmschutzwand und der westlich gelegenen Autobahn BAB 1 ist erforderlich. i
« Strecke rl028820 - Münster - Warendorf. Besonders störend wird hier das Pfeifsignal an den nicht gesicherten
Bahnübergängen dieser Strecke empfunden. ** ° ! | '

Sanierungsbereich
Strecke 2010

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Lechtenbergweg
  • An den Loddenbüschen
  • Trauttmansdorffstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0670/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37