Sachvortrag über Porz-Gremberghoven
Mitteilung BV 4276/2016 vom 02.03.2017
Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 4276/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Sachvortrag über Porz-Gremberghoven hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 06.12.2016, TOP 6.18 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz einen Sachvortrag über Porz-Gremberghoven u.a. zu den Themen Nahversorgung, Wohnungs- bau, Denkmalschutz, Nachverdichtung zu geben. Weiterhin soll ein Sachstand über folgende noch nicht erledigte Anträge/Verwaltungsvorlagen über den Stadtteil Porz-Gremberghoven gegeben werden:“ Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nimmt zu den Positionen Stellung, die in seiner Zu- ständigkeit liegen: Zu 5. AN/1284/2015 „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, eine Tempo-30 Zone auf demTeilstück der Rather Straße in Gremberghoven im Bereich des Zebrastreifens einzurichten.“ Zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind Geschwindigkeitsüber- prüfungen durch das Amt für öffentliche Ordnung oder die Polizei erforderlich. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit führt grundsätzlich nicht dazu, dass diese eingehalten wird. Nach einer Ortsbesichtigung konnte aber festgestellt werden, das im Bereich des Fußgängerüberweg schlechte Sichtverhältnisse vorhanden sind. Daher ist in dem Teilstück eine Geschwindigkeitsreduzie- rung als sinnvoll anzusehen. Die Maßnahme ist bereits angeordnet. Zu 6. AN/0585/2014 „Einrichtung einer Einbahnstraße und von „Elterntaxi“-Haltestellen vor der Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-List in Gremberghoven.“ Die Einbahnstraße auf der Breitenbachstraße im Abschnitt zwischen Hohenstaufenstraße und Teuto- nenstraße wurde bereits am 05.11.2015 eingerichtet. 2 In der Teutonenstraße zwischen Breitenbachstraße und Mathäusstraße, unmittelbar am Nebenein- gang der Schule, sind bereits zwei Bereiche mit einem zeitlich befristeten eingeschränkten Haltverbot eingerichtet. Hier besteht bereits die Möglichkeit, kurz anzuhalten, um Kinder ein- bzw. aussteigen zu lassen. Dies wird seitens der Verwaltung als ausreichend erachtet, so dass die zusätzliche Einrich- tung einer weiteren „Elterntaxi“-Haltestelle nicht geplant ist. Zu 9. AN/0680/2013 „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, einen Zebrastreifen in der Frankenstraße kurz vor der Einmündung des Fußweges Heilig-Geist-Straße zur Schulwegsicherung einzurichten.“ Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Vorschriften der StVO und den Richtlinien für Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Nach diesen Vorschriften ist die Anla- ge von Fußgängerüberwegen im Bereich von Tempo-30 Zonen entbehrlich. Die Frankenstraße ist in eine Tempo 30 Zone eingebunden, so dass die dauerhafte Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, aufgrund der örtlichen Gegebenheit (geringe Verkehrsbelastung), aus Sicht der Verwaltung hier nicht erforderlich ist.
Beratungsverlauf
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28.03.2017
TOP 9.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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