0463/2020
Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung der Initiative Kölner Jazz Haus e.V. Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik in 2020 und 2021
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/22 Vorlagen-Nummer 0463/2020 Freigabedatum 02.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung der Initiative Kölner Jazz Haus e.V. Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik in 2020 und 2021 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für die Aufstockung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an Initiative Kölner Jazz Haus e.V. in den Jahren 2020 und 2021 zum Zwecke der Stärkung des Europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik - im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen in folgender Höhe: Haushaltsjahr BKZ laut Haus- haltsplan Aufstockung BKZ neu 2020 300.000 € 100.000 € 400.000 € 2021 300.000 € 100.000 € 400.000 € Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Als eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung wurde der Stadtgarten Köln in den vergangenen drei Jahren zum Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik ausgebaut. Unter anderem wurde gemeinsam mit dem Land NRW der Betriebskostenzuschuss (BKZ) aufgestockt und die Räumlich- keiten instand gesetzt. Unter anderem konnte das Studio 672 baulich verändert und zum Klub Jaki erweitert werden. Insgesamt konnten durch die Aufstockung des BKZ und die baulichen Maßnahmen die Aufführungs- und Produktionsbedingungen der lokalen Musikszene nachhaltig verbessert und gleichzeitig eine Internationalisierung der Kölner Szene geschaffen werden. Aufgrund der Ausweitung des Konzertbetriebs im Konzertsaal durch zusätzliche Reihen und durch neue Formate und Clubnächte im Klub Jaki fallen zusätzliche Personal- und Programmkosten an. Mit der Aufstockung des bestehenden BKZ um 100.000 € in 2020 und 2021 sollen folgende zusätzliche Kosten gedeckt werden, wobei die städtischen Mittel sowohl zur Durchführung des Konzertbetriebs wie zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden: 40.000 € Programmkosten für zusätzliche Konzerte vorrangig junger Musiker*innen (Künstler- honorare, Unterbringungs- und Reisekosten) 3 18.000 € Aufstockung der bestehenden Stelle eines Büroleiters/einer Büroleiterin entspre- chend Entgeltgruppe E10, Stufe 2 sowie Personalkosten für Bürohilfe, Künstlerbetreuung und Kassenpersonal 16.000 € zusätzliche Ton- und Lichttechniker*innen (Konzertsaal und Klub Jaki) 26.000 € für ½ Personalstelle sowie Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit (Marketing, Pressearbeit, Social Media und Werbung) Das Europäische Zentrum für Jazz und aktuelle Musik wurde im Jahr 2019 vom Land NRW und der Stadt Köln mit jeweils 300.000 € gefördert. Hinzu kommt in 2020 eine Spitzenförderung des Landes NRW (Artist Development Program) in Höhe von 240.000 €. In den Jahren 2020 und 2021 wird der städtische Betriebskostenzuschuss von 300.000 € um jeweils 100.000 € auf 400.000 € aufgestockt. Finanzierung Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 200.000 € (100.000 € im Jahr 2020 und 100.000 € im Jahr 2021) steht in 2020 und 2021 im Teilplan 0416 – Kul- turförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0463/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 11.02.2020 11:11