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0463/2020

Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung der Initiative Kölner Jazz Haus e.V. Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik in 2020 und 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 02.03.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.03.2020, TOP 10.30

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4257 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0463/2020 
Freigabedatum 
02.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe der Mittelerhöhung zur institutionellen Förderung der Initiative Kölner Jazz Haus e.V. 
Europäisches Zentrum für Jazz und aktuelle Musik in 2020 und 2021 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für die Aufstockung des jährlichen 
Betriebskostenzuschusses an Initiative Kölner Jazz Haus e.V. in den Jahren 2020 und 2021 zum 
Zwecke der Stärkung des Europäischen Zentrums für Jazz und aktuelle Musik - im Teilplan 0416 - 
Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen in folgender Höhe: 
 
 
Haushaltsjahr BKZ laut Haus-
haltsplan 
Aufstockung BKZ neu 
2020 300.000 € 100.000 € 400.000 € 
2021 300.000 € 100.000 € 400.000 € 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Als eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung wurde der Stadtgarten Köln in den vergangenen 
drei Jahren zum Europäischen Zentrum für Jazz und aktuelle Musik ausgebaut. Unter anderem wurde 
gemeinsam mit dem Land NRW der Betriebskostenzuschuss (BKZ)  aufgestockt und die Räumlich-
keiten instand gesetzt. Unter anderem konnte das Studio 672 baulich verändert und zum Klub Jaki 
erweitert werden. Insgesamt konnten durch die Aufstockung des BKZ und die baulichen Maßnahmen 
die Aufführungs- und Produktionsbedingungen der lokalen Musikszene nachhaltig verbessert und 
gleichzeitig eine Internationalisierung der Kölner Szene geschaffen werden. 
 
Aufgrund der Ausweitung des Konzertbetriebs im Konzertsaal durch zusätzliche Reihen und durch 
neue Formate und Clubnächte im Klub Jaki fallen zusätzliche Personal- und Programmkosten an. Mit 
der Aufstockung des bestehenden BKZ um 100.000 € in 2020 und 2021 sollen folgende zusätzliche 
Kosten gedeckt werden, wobei die städtischen Mittel sowohl zur Durchführung des Konzertbetriebs 
wie zur Deckung der Betriebskosten verwendet werden: 
 
 40.000 € Programmkosten für zusätzliche Konzerte vorrangig junger Musiker*innen (Künstler-
honorare, Unterbringungs- und Reisekosten)

3 
 18.000 € Aufstockung der bestehenden Stelle eines Büroleiters/einer Büroleiterin entspre-
chend Entgeltgruppe E10, Stufe 2 sowie Personalkosten für Bürohilfe, Künstlerbetreuung und 
Kassenpersonal 
 16.000 € zusätzliche Ton- und Lichttechniker*innen (Konzertsaal und Klub Jaki) 
 26.000 € für ½ Personalstelle sowie Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit (Marketing,  
Pressearbeit, Social Media und Werbung) 
 
Das Europäische Zentrum für Jazz und aktuelle Musik wurde im Jahr 2019 vom Land NRW und der 
Stadt Köln mit jeweils 300.000 € gefördert. Hinzu kommt in 2020 eine Spitzenförderung des Landes 
NRW (Artist Development Program) in Höhe von 240.000 €. In den Jahren 2020 und 2021 wird der 
städtische Betriebskostenzuschuss von 300.000 € um jeweils 100.000 € auf 400.000 € aufgestockt. 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von 200.000 € 
(100.000 € im Jahr 2020 und 100.000 € im Jahr 2021) steht in 2020 und 2021 im Teilplan 0416 – Kul-
turförderung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Die Mittel stammen aus der Verteilung der Kulturförderabgabe in den Haushaltsplan 2020/2021.

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0463/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
11.02.2020 11:11