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2600/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße, Aktenzeichen 66/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 2.2

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe_

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent

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Anlage 2 Antwortschreiben

3749 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
  
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 66-24 18.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße 
auf Höhe Grünebergstraße“, Aktenzeichen 66/24 S 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.05.2024. Zunächst möchte ich mich für die 
späte Antwort entschuldigen, die auf das hohe Arbeitsaufkommen im Verkehrsdezer- 
nat zurückzuführen ist. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt 
habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienststelle einzuholen. Diese liegt 
nun vor, sodass ich Ihnen das Prüfergebnis vom Amt für Verkehrsmanagement nach- 
folgend weitergeben kann: 
„Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgän- 
gerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Nach dieser Vorschrift dürfen in der Nähe 
von Lichtsignalanlagen (LSA) sowie auf zweispurigen Straßen (pro Richtung) keine 
Fußgängerüberwege errichtet werden.  
Eine Erforderlichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist grundsätzlich 
nicht gegeben, wenn sich in zumutbarer Entfernung (bis zu 200 m) zur beantragten 
Querungsstelle bereits eine gesicherte Querungsmöglichkeit befindet. 
Etwa 100 Meter östlich und westlich der Einmündung Grünebergstraße sind auf der 
Kalker Hauptstraße bereits gesicherte und signalisierte Fußgängerquerungsanlagen 
vorhanden. Für Fußgänger*innen, die die Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grüneber- 
gstraße gesichert queren wollen, ist es zumutbar, den Weg bis zur nächsten Ampel in 
Höhe Vietorstraße oder Walter-Pauli- Ring in Kauf zu nehmen.  
Die Kalker Hauptstraße liegt im besagten Abschnitt im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln.  
Das Vorbehaltsstraßennetz (vorfahrtsberechtigtes Hauptverkehrsstraßennetz) ist das 
Verkehrsstraßennetz, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über 
die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Ziel ist es,

Seite 2/2 
über dieses Straßennetz sowohl die innerstädtischen ortsteilverbindenden als auch 
die regionalen und überregionalen Kfz-Verkehre zu führen. Grundsätzlich soll über 
das Vorbehaltsstraßennetz der Schwerverkehr sowie der Linienbusverkehr des Öf- 
fentlichen Personennahverkehrs abgewickelt werden.  
Aus verkehrlicher Sicht ist die Beibehaltung der zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung 
Westen zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßennet- 
zes zwingend erforderlich.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau     unter Telefonnummer: 0221/221-        
oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de   
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- 
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- 
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- 
den@stadt-koeln.de  mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe_

7343 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Freitag, 24. Mai 2024 20:15 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: Bürgereingabe nach §24 GO NRW: "Neuer Zebrastreifen für die Kalker 
Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße" 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW die Einrichtung eines Zebrastreifens 
auf der Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße anregen. 
 
Das Problem: 
Die Kalker Hauptstraße ist die zentrale Achse im Veedel, aber auch, wie beim 
Fußverkehrscheck Kalk bereits festgestellt, eine der zerschneidenden Achsen, die 
von zu Fuß Gehenden nur schwer überwunden werden können. Dafür werden 
Querungshilfen wie Ampeln oder Zebrastreifen benötigt. 
Dies betrifft vor allem den 300 m langen und "4-spurigen" Abschnitt der Kalker 
Hauptstraße zwischen Walter-Pauli-Ring und Vietorstraße, der aktuell zwar über 
mehrere Unterbrechungen des mittleren Grünstreifens verfügt, jedoch ausschließlich 
für den KFZ-Verkehr. Nördlich befindet sich mit den Köln Arcaden einer der am 
stärksten frequentierten Orte im Stadtteil. Südlich davon befinden sich zwei große 
Wohnanlagen (GAG & 
Erbbauverein) mit einer Kita, einem Jugendtreff und drei Spielplätzen.  
Die einzigen beiden einigermaßen sicheren Querungsmöglichkeiten (Fußverkehr 
erhält nur mit abbiegenden KFZ grün) zwischen diesen Bereichen sind die Ampeln 
am Walter-Pauli-Ring und an der Vietorstraße.  
Selbstredend nimmt niemand, der die Kalker Hauptstraße von Nord nach Süd oder 
anders herum queren muss, wie z.B. die Anwohnende der GAG oder des 
Erbbauvereins auf dem Weg zum Rewe im UG der Köln Arcaden, einen ca. 3,5 Mal 
so langen Umweg in Kauf, sondern quert die Kalker Hauptstraße auf Höhe der 
einmündenden Grünebergstraße über eine der besagten Unterbrechungen des 
mittleren Grünstreifens. 
Während des Baus der GAG-Wohnanlage befand sich genau hier ein temporärer 
Zebrastreifen, der sehr rege genutzt wurde (siehe beigefügte Fotos). Leider wurde 
dieser mit Beendigung der Baumaßmahmen vollständig zurückgebaut. Mit dieser 
Mail möchte ich die dauerhafte Wiederherstellung von genau diesem Zebrastreifen 
vorschlagen, um die Querungsmöglichkeit der Kalker Hauptstraße deutlich zu 
verbessern und für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen. 
 
Veränderungen für den Fußverkehr: 
Im Rahmen des Fußverkehrschecks Kalk wurde mehrfach hervorgehoben, dass 
fehlende Querungsmöglichkeiten Straßen eine Trennungswirkung zukommen lassen. 
Entsprechend sind in diesem Rahmen einige neue Zebrastreifen vorgeschlagen 
worden, wie z.B. auf der Kalk-Mülheimer-Straße. Wichtig ist der von mir angeregte 
Zebrastreifen vor allem um den Zielort Köln Arcaden nördlich der Kalker Hauptstraße 
mit den Wohngebäuden südlich der Kalker Hauptstraße (GAG & Erbbauverein) 
deutlich besser zu verbinden.

Nahversorger, Drogeriemärkte und weitere Dienstleister des täglichen Gebrauchs 
sind (vor allem im südwestlichen Flügel) der Köln Arcaden beheimatet. Südlich sind 
zwischen Kalker Hauptstraße und Bahndamm zudem eine Kita, ein Jugendtreff und 
drei Spielplätze vorhanden. Entsprechend hoch ist hier der Anteil von Kindern und 
Jugendlichen, die im Straßenverkehr besonders geschützt werden müssen und auf 
sichere Querungsmöglichkeiten angewiesen sind. Hier sei vor allem auch die mit 
dem Zebrastreifen deutlich bessere Anbindung der GAG-/Erbbauverein-Wohnanlage 
an den Bürgerpark zur Naherholung sowie ein sichererer Schulweg zur neuen 
Grundschule Vietorstraße durch den Bürgerpark genannt. 
Außerdem ist besagte Fußgängerfurt der Ampel an der Vietorstraße viel zu klein 
bemessen, was sich sehr gut an dem links und rechts der Furt platt getrampelten 
Grünstreifen erkennen lässt, ebenfalls als Problemstelle im Rahmen des 
Fußverkehrschecks Kalk aufgezeigt und bis heute nicht gelöst wurde. 
 
Veränderungen für den KFZ-Verkehr: 
Für den KFZ-Verkehr wird sich durch den Zebrastreifen kaum etwas an der 
bestehenden Situation verändern. Aktuell stehen diesem in Fahrtrichtung Westen 
zwei Fahrstreifen zur Verfügung, in Fahrtrichtung Osten bis zur Grünebergstraße ein 
Fahrstreifen. Voraussetzung für die Einrichtung eines Zebrastreifens ist, dass dem 
KFZ-Verkehr pro Fahrtrichtung maximal ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Um 
dies zu gewährleisten, müsste der rechte Fahrstreifen in FR Westen kurz vor dem 
Zebrastreifen enden.  
Dies wurde exakt so bereits während des Baus der GAG-Wohnanlage südlich der 
Kalker Hauptstraße mitsamt temporärem Zebrastreifen angeordnet und umgesetzt. 
Selbstredend funktioniert dies nur, wenn die Sperrfläche baulich z.B. durch 
Leitbaken, Pollern, o.ä. geschützt ist (siehe beigefügte Fotos mit und ohne Baken). 
Zwischen Vietorstraße und Zebrastreifen könnte der rechte Fahrstreifen so erhalten 
bleiben wie er aktuell ist oder teils als Ladezone für die Arcaden oder die Pizzeria La 
Rustica, als Taxistand, o.ä. gewidmet werden. Nach dem Zebrastreifen bietet es sich 
an den rechten Fahrstreifen als reinen Rechtsabbieger in die Barcelona-Allee 
umzuwandeln, um so eine eigene Abbiegespur für BesucherInnen der Köln Arcaden 
zur Verfügung zu stellen. Damit werden schneller Geradeaus-Verkehr und langsamer 
Abbiege-Verkehr effektiv getrennt und der Verkehrsfluss erhöht. Ebenfalls würde 
damit der Rechtsabbieger aus der Barcelona-Allee auf die Kalker Hauptstraße in FR 
Westen gestärkt, da (sofern gut umgesetzt) nicht mehr auf von Osten kommende 
Fahrzeuge gewartet werden muss. 
 
Veränderungen für den Radverkehr: 
Durch Markierung des Zebrastreifens mitsamt einer oder zwei Fahrradfurten wäre es 
radfahrenden Anwohnenden der GAG- & Erbbauverein-Häuser möglich, die Kalker 
Hauptstraße von ihren Wohnhäusern aus in FR Westen (Deutz, Innenstadt, etc.) 
bzw. aus Osten kommend die Kalker Hauptstraße in Richtung ihrer Wohnhäuser 
sicher zu queren. 
Aus Richtung Deutz kommender Radverkehr mit FR Osten wird bereits jetzt schon 
zwischen Walter-Pauli-Ring und Grünebergstraße auf einem Radfahrstreifen geführt. 
Dieser endet jedoch auf Höhe der Grünebergstraße. Hier wird der Radverkehr auf 
einen schmalen Schutzstreifen geleitet, da der KFZ-Verkehr zwischen 
Grünebergstraße und Kalk Post, also nur ca. 100 m, auf zwei Fahrstreifen geführt 
wird.  
Östlich der Kreuzung zur Vietorstraße steht jedoch wieder nur ein Fahrstreifen in 
Fahrtrichtung Osten zur Verfügung. Der Linksabbieger aus der Vietorstraße ist

ebenfalls einspurig. Entsprechend hat die Zweispurigkeit für den KFZ-Verkehr in FR 
Osten auf 100 m Länge zwischen Grünebergstraße und Vietorstraße keinerlei 
Relevanz oder Sinnhaftigkeit.  
Daher ist eine Fortführung des Radfahrstreifens in FR Osten auf dem rechten 
Fahrstreifen naheliegend und der Bedeutung der Kalker Hauptstraße als DIE Ost-
West-Achse für den Radverkehr angemessen. Der Radfahrstreifen sollte auf Höhe 
der Vietorstraße in den bestehenden Schutzstreifen übergehen, um nach finaler 
Entscheidung der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße 
und Kapellenstraße alle Optionen offen zu halten. Der Radverkehr hat hier die 
Wahlfreiheit zwischen Überleitung auf das nicht benutzungspflichtige Hochbord oder 
der Nutzung der Fahrbahn. 
 
 
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. 
Vielen Dank und viele Grüße aus Kalk!

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3006 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2600/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe 
Grünebergstraße, Aktenzeichen 66/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich den Aus-
führungen der Fachverwaltung, von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges abzusehen, 
an. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 24.05.2024 (Anlage 1) regt der Petent die Einrichtung eines Zebrastreifens 
auf der Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße an. 
Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 18.06.2025 die Stellungnahme des Amtes für Ver-
kehrsmanagement der Stadt Köln mitgeteilt (Anlage 2). 
Mit Schreiben vom 20.08.2025 (Anlage 3) bittet der Petent um die Beratung seiner Bürgerein-
gabe in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk. 
Stellungnahme vom Amt für Verkehrsmanagement: 
Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgängerüber-
wege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Nach dieser Vorschrift dürfen in der Nähe von Lichtsignal-
anlagen (LSA) sowie auf zweispurigen Straßen (pro Richtung) keine Fußgängerüberwege er-
richtet werden. 
Eine Erforderlichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist grundsätzlich nicht gege-
ben, wenn sich in zumutbarer Entfernung (bis zu 200 m) zur beantragten Querungsstelle be-
reits eine gesicherte Querungsmöglichkeit befindet. 
Etwa 100 Meter östlich und westlich der Einmündung Grünebergstraße sind auf der Kalker 
Hauptstraße bereits gesicherte und signalisierte Fußgängerquerungsanlagen vorhanden. Für 
Fußgänger*innen, die die Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße gesichert que-
ren wollen, ist es zumutbar, den Weg bis zur nächsten Ampel in Höhe Vietorstraße oder Wal-
ter-Pauli- Ring in Kauf zu nehmen.  
Die Kalker Hauptstraße liegt im besagten Abschnitt im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln.  
Das Vorbehaltsstraßennetz (vorfahrtsberechtigtes Hauptverkehrsstraßennetz) ist das Ver-
kehrsstraßennetz, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine 
Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Ziel ist es, über dieses Stra-
ßennetz sowohl die innerstädtischen ortsteilverbindenden als auch die regionalen und überre-
gionalen Kfz-Verkehre zu führen. Grundsätzlich soll über das Vorbehaltsstraßennetz der 
Schwerverkehr sowie der Linienbusverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs abgewi-
ckelt werden.  
Aus verkehrlicher Sicht ist die Beibehaltung der zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung Westen zur 
Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßennetzes zwingend erforder-
lich. 
 
Anlagen

Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent

535 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 20. August 2025 08:02 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Neuer Zebrastreifen für die Kalker 
Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße“, Aktenzeichen 66/24 S 
 
Sehr geehrte Frau         , 
 
vielen Dank für das Antwortschreiben. Gerne wünsche ich eine Beratung der 
Angelegenheit in der Bezirksvertretung Kalk. 
 
 
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2600/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2025
Erstellt
20.08.2025 11:30