2600/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße, Aktenzeichen 66/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 66-24 18.06.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße“, Aktenzeichen 66/24 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.05.2024. Zunächst möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen, die auf das hohe Arbeitsaufkommen im Verkehrsdezer- nat zurückzuführen ist. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienststelle einzuholen. Diese liegt nun vor, sodass ich Ihnen das Prüfergebnis vom Amt für Verkehrsmanagement nach- folgend weitergeben kann: „Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgän- gerüberwege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Nach dieser Vorschrift dürfen in der Nähe von Lichtsignalanlagen (LSA) sowie auf zweispurigen Straßen (pro Richtung) keine Fußgängerüberwege errichtet werden. Eine Erforderlichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn sich in zumutbarer Entfernung (bis zu 200 m) zur beantragten Querungsstelle bereits eine gesicherte Querungsmöglichkeit befindet. Etwa 100 Meter östlich und westlich der Einmündung Grünebergstraße sind auf der Kalker Hauptstraße bereits gesicherte und signalisierte Fußgängerquerungsanlagen vorhanden. Für Fußgänger*innen, die die Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grüneber- gstraße gesichert queren wollen, ist es zumutbar, den Weg bis zur nächsten Ampel in Höhe Vietorstraße oder Walter-Pauli- Ring in Kauf zu nehmen. Die Kalker Hauptstraße liegt im besagten Abschnitt im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Das Vorbehaltsstraßennetz (vorfahrtsberechtigtes Hauptverkehrsstraßennetz) ist das Verkehrsstraßennetz, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Ziel ist es, Seite 2/2 über dieses Straßennetz sowohl die innerstädtischen ortsteilverbindenden als auch die regionalen und überregionalen Kfz-Verkehre zu führen. Grundsätzlich soll über das Vorbehaltsstraßennetz der Schwerverkehr sowie der Linienbusverkehr des Öf- fentlichen Personennahverkehrs abgewickelt werden. Aus verkehrlicher Sicht ist die Beibehaltung der zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung Westen zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßennet- zes zwingend erforderlich.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe_
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Freitag, 24. Mai 2024 20:15 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: Bürgereingabe nach §24 GO NRW: "Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße" Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße anregen. Das Problem: Die Kalker Hauptstraße ist die zentrale Achse im Veedel, aber auch, wie beim Fußverkehrscheck Kalk bereits festgestellt, eine der zerschneidenden Achsen, die von zu Fuß Gehenden nur schwer überwunden werden können. Dafür werden Querungshilfen wie Ampeln oder Zebrastreifen benötigt. Dies betrifft vor allem den 300 m langen und "4-spurigen" Abschnitt der Kalker Hauptstraße zwischen Walter-Pauli-Ring und Vietorstraße, der aktuell zwar über mehrere Unterbrechungen des mittleren Grünstreifens verfügt, jedoch ausschließlich für den KFZ-Verkehr. Nördlich befindet sich mit den Köln Arcaden einer der am stärksten frequentierten Orte im Stadtteil. Südlich davon befinden sich zwei große Wohnanlagen (GAG & Erbbauverein) mit einer Kita, einem Jugendtreff und drei Spielplätzen. Die einzigen beiden einigermaßen sicheren Querungsmöglichkeiten (Fußverkehr erhält nur mit abbiegenden KFZ grün) zwischen diesen Bereichen sind die Ampeln am Walter-Pauli-Ring und an der Vietorstraße. Selbstredend nimmt niemand, der die Kalker Hauptstraße von Nord nach Süd oder anders herum queren muss, wie z.B. die Anwohnende der GAG oder des Erbbauvereins auf dem Weg zum Rewe im UG der Köln Arcaden, einen ca. 3,5 Mal so langen Umweg in Kauf, sondern quert die Kalker Hauptstraße auf Höhe der einmündenden Grünebergstraße über eine der besagten Unterbrechungen des mittleren Grünstreifens. Während des Baus der GAG-Wohnanlage befand sich genau hier ein temporärer Zebrastreifen, der sehr rege genutzt wurde (siehe beigefügte Fotos). Leider wurde dieser mit Beendigung der Baumaßmahmen vollständig zurückgebaut. Mit dieser Mail möchte ich die dauerhafte Wiederherstellung von genau diesem Zebrastreifen vorschlagen, um die Querungsmöglichkeit der Kalker Hauptstraße deutlich zu verbessern und für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen. Veränderungen für den Fußverkehr: Im Rahmen des Fußverkehrschecks Kalk wurde mehrfach hervorgehoben, dass fehlende Querungsmöglichkeiten Straßen eine Trennungswirkung zukommen lassen. Entsprechend sind in diesem Rahmen einige neue Zebrastreifen vorgeschlagen worden, wie z.B. auf der Kalk-Mülheimer-Straße. Wichtig ist der von mir angeregte Zebrastreifen vor allem um den Zielort Köln Arcaden nördlich der Kalker Hauptstraße mit den Wohngebäuden südlich der Kalker Hauptstraße (GAG & Erbbauverein) deutlich besser zu verbinden. Nahversorger, Drogeriemärkte und weitere Dienstleister des täglichen Gebrauchs sind (vor allem im südwestlichen Flügel) der Köln Arcaden beheimatet. Südlich sind zwischen Kalker Hauptstraße und Bahndamm zudem eine Kita, ein Jugendtreff und drei Spielplätze vorhanden. Entsprechend hoch ist hier der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die im Straßenverkehr besonders geschützt werden müssen und auf sichere Querungsmöglichkeiten angewiesen sind. Hier sei vor allem auch die mit dem Zebrastreifen deutlich bessere Anbindung der GAG-/Erbbauverein-Wohnanlage an den Bürgerpark zur Naherholung sowie ein sichererer Schulweg zur neuen Grundschule Vietorstraße durch den Bürgerpark genannt. Außerdem ist besagte Fußgängerfurt der Ampel an der Vietorstraße viel zu klein bemessen, was sich sehr gut an dem links und rechts der Furt platt getrampelten Grünstreifen erkennen lässt, ebenfalls als Problemstelle im Rahmen des Fußverkehrschecks Kalk aufgezeigt und bis heute nicht gelöst wurde. Veränderungen für den KFZ-Verkehr: Für den KFZ-Verkehr wird sich durch den Zebrastreifen kaum etwas an der bestehenden Situation verändern. Aktuell stehen diesem in Fahrtrichtung Westen zwei Fahrstreifen zur Verfügung, in Fahrtrichtung Osten bis zur Grünebergstraße ein Fahrstreifen. Voraussetzung für die Einrichtung eines Zebrastreifens ist, dass dem KFZ-Verkehr pro Fahrtrichtung maximal ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Um dies zu gewährleisten, müsste der rechte Fahrstreifen in FR Westen kurz vor dem Zebrastreifen enden. Dies wurde exakt so bereits während des Baus der GAG-Wohnanlage südlich der Kalker Hauptstraße mitsamt temporärem Zebrastreifen angeordnet und umgesetzt. Selbstredend funktioniert dies nur, wenn die Sperrfläche baulich z.B. durch Leitbaken, Pollern, o.ä. geschützt ist (siehe beigefügte Fotos mit und ohne Baken). Zwischen Vietorstraße und Zebrastreifen könnte der rechte Fahrstreifen so erhalten bleiben wie er aktuell ist oder teils als Ladezone für die Arcaden oder die Pizzeria La Rustica, als Taxistand, o.ä. gewidmet werden. Nach dem Zebrastreifen bietet es sich an den rechten Fahrstreifen als reinen Rechtsabbieger in die Barcelona-Allee umzuwandeln, um so eine eigene Abbiegespur für BesucherInnen der Köln Arcaden zur Verfügung zu stellen. Damit werden schneller Geradeaus-Verkehr und langsamer Abbiege-Verkehr effektiv getrennt und der Verkehrsfluss erhöht. Ebenfalls würde damit der Rechtsabbieger aus der Barcelona-Allee auf die Kalker Hauptstraße in FR Westen gestärkt, da (sofern gut umgesetzt) nicht mehr auf von Osten kommende Fahrzeuge gewartet werden muss. Veränderungen für den Radverkehr: Durch Markierung des Zebrastreifens mitsamt einer oder zwei Fahrradfurten wäre es radfahrenden Anwohnenden der GAG- & Erbbauverein-Häuser möglich, die Kalker Hauptstraße von ihren Wohnhäusern aus in FR Westen (Deutz, Innenstadt, etc.) bzw. aus Osten kommend die Kalker Hauptstraße in Richtung ihrer Wohnhäuser sicher zu queren. Aus Richtung Deutz kommender Radverkehr mit FR Osten wird bereits jetzt schon zwischen Walter-Pauli-Ring und Grünebergstraße auf einem Radfahrstreifen geführt. Dieser endet jedoch auf Höhe der Grünebergstraße. Hier wird der Radverkehr auf einen schmalen Schutzstreifen geleitet, da der KFZ-Verkehr zwischen Grünebergstraße und Kalk Post, also nur ca. 100 m, auf zwei Fahrstreifen geführt wird. Östlich der Kreuzung zur Vietorstraße steht jedoch wieder nur ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung Osten zur Verfügung. Der Linksabbieger aus der Vietorstraße ist ebenfalls einspurig. Entsprechend hat die Zweispurigkeit für den KFZ-Verkehr in FR Osten auf 100 m Länge zwischen Grünebergstraße und Vietorstraße keinerlei Relevanz oder Sinnhaftigkeit. Daher ist eine Fortführung des Radfahrstreifens in FR Osten auf dem rechten Fahrstreifen naheliegend und der Bedeutung der Kalker Hauptstraße als DIE Ost- West-Achse für den Radverkehr angemessen. Der Radfahrstreifen sollte auf Höhe der Vietorstraße in den bestehenden Schutzstreifen übergehen, um nach finaler Entscheidung der Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße alle Optionen offen zu halten. Der Radverkehr hat hier die Wahlfreiheit zwischen Überleitung auf das nicht benutzungspflichtige Hochbord oder der Nutzung der Fahrbahn. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank und viele Grüße aus Kalk!
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2600/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße, Aktenzeichen 66/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich den Aus- führungen der Fachverwaltung, von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges abzusehen, an. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 24.05.2024 (Anlage 1) regt der Petent die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße an. Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 18.06.2025 die Stellungnahme des Amtes für Ver- kehrsmanagement der Stadt Köln mitgeteilt (Anlage 2). Mit Schreiben vom 20.08.2025 (Anlage 3) bittet der Petent um die Beratung seiner Bürgerein- gabe in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk. Stellungnahme vom Amt für Verkehrsmanagement: Für die Errichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) sind die Richtlinien für Fußgängerüber- wege (R-FGÜ 2001) maßgebend. Nach dieser Vorschrift dürfen in der Nähe von Lichtsignal- anlagen (LSA) sowie auf zweispurigen Straßen (pro Richtung) keine Fußgängerüberwege er- richtet werden. Eine Erforderlichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist grundsätzlich nicht gege- ben, wenn sich in zumutbarer Entfernung (bis zu 200 m) zur beantragten Querungsstelle be- reits eine gesicherte Querungsmöglichkeit befindet. Etwa 100 Meter östlich und westlich der Einmündung Grünebergstraße sind auf der Kalker Hauptstraße bereits gesicherte und signalisierte Fußgängerquerungsanlagen vorhanden. Für Fußgänger*innen, die die Kalker Hauptstraße auf Höhe der Grünebergstraße gesichert que- ren wollen, ist es zumutbar, den Weg bis zur nächsten Ampel in Höhe Vietorstraße oder Wal- ter-Pauli- Ring in Kauf zu nehmen. Die Kalker Hauptstraße liegt im besagten Abschnitt im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln. Das Vorbehaltsstraßennetz (vorfahrtsberechtigtes Hauptverkehrsstraßennetz) ist das Ver- kehrsstraßennetz, über das alle Kfz-Verkehre abgewickelt werden sollen, die über die reine Erschließungsfunktion der anliegenden Nutzungen hinausgehen. Ziel ist es, über dieses Stra- ßennetz sowohl die innerstädtischen ortsteilverbindenden als auch die regionalen und überre- gionalen Kfz-Verkehre zu führen. Grundsätzlich soll über das Vorbehaltsstraßennetz der Schwerverkehr sowie der Linienbusverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs abgewi- ckelt werden. Aus verkehrlicher Sicht ist die Beibehaltung der zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung Westen zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des übergeordneten Straßennetzes zwingend erforder- lich. Anlagen
Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petent
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Mittwoch, 20. August 2025 08:02 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Re: Bürgereingabe nach § 24 GO– „Neuer Zebrastreifen für die Kalker Hauptstraße auf Höhe Grünebergstraße“, Aktenzeichen 66/24 S Sehr geehrte Frau , vielen Dank für das Antwortschreiben. Gerne wünsche ich eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Kalk. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2600/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 11:30