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RR 17/2024

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024

Sitzungsvorlage RR 28.06.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 28.06.2024, TOP 3.

Sitzungsvorlage RR (Niederschrift 15. Sitzung 03.05.2024 mit Anlage)

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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024)

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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift 15. Sitzung 03.05.2024 mit Anlage)

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Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der  
15. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
 
am Freitag, dem 3. Mai 2024, 
von 10:05 Uhr bis 12:06 Uhr, 
im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln 
Vorsitz: Rainer Deppe (CDU)

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 2 – 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1  Feststellung der Tagesordnung 5 
2  Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur 
Mitunterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024 5 
Der Regionalrat benennt Reinhold Müller zur Mitunterzeichnung der 
Niederschrift der heutigen Sitzung. 
3  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 14. Sitzung des 
Regionalrates am 23.02.2024 5 
Drucksache Nr.: RR 11/2024 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 14.  Sitzung am 
23.02.2024 einstimmig. 
4  Um-/Nachbesetzungen 5 
5  Wie geht es weiter mit der Landes- und Regionalplanung? 5 
Gespräch mit Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) 
6  Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
(Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten 
öffentlichen Auslegung 16 
Drucksache Nr.: RR 14/2024 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
1. Der Regiona lrat beschließt die Fortführung des 
Aufstellungsverfahrens des Sachlichen Teilplans 
Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf Grundlage 
des vorgelegten Zweiten Planentwurfes für den 
Regierungsbezirk Köln in der Fassung der Anlagen der 
vorliegenden Sitzungsvorlage (Teil A bis C) zum Zeitpunkt der 
Beschlussfassung.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 3 – 
2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der 
erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt. Der Öffentlichkeit 
sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen 
(einschließlich der Verfahrensbeteiligten) ist entsprechend §  9 
Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit 
§ 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Da uer von 
mindestens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu 
geben. 
3. Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind die unter Ziffer  1 
genannten Anlagen ( außer Teil  C-5.). Die 
Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, darin bis zum 
Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen 
vorzunehmen, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. 
7  Umsetzung der Vorgaben der RED-III-Richtlinie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare 
Energien 17 
Vortrag von Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH) 
Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 
8  Anträge 18 
9 Anfragen 18 
9.1  Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.04.2024: Verfahrensstand zur 
Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln 18 
Drucksache Nr.: RR 12/2024 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
9.2  Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.03.2024: Verfahrensstand zur 
Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre 18 
Drucksache Nr.: RR 10/2024 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 4 – 
10 Mitteilungen 18 
10.1  des Vorsitzenden 18 
10.2  der Bezirksregierung 18 
 
* * *

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 5 – 
1  Feststellung der Tagesordnung 
Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristgerechte 
Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Ta-
gesordnung ergeben sich nicht. 
2  Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter-
zeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat benennt Reinhold Müller zur Mitunterzeichnung der Nieder-
schrift der heutigen Sitzung. 
3  Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 14.  Sitzung des 
Regionalrates am 23.02.2024 
Drucksache Nr.: RR 11/2024   
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 14.  Sitzung am 
23.02.2024 einstimmig.  
4  Um-/Nachbesetzungen 
(keine) 
5  Wie geht es weiter mit der Landes- und Regionalplanung? 
Gespräch mit Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) 
Vorsitzender Rainer Deppe  führt ein, die weitestgehend fertiggestellte Regionalplanung 
hänge vom Landesentwicklungsplan ab, der durch die Entscheidung des OVG ins Wanken ge-
rate, sodass er die Ministerin um einen entsprechend en Fingerzeig zur landesplanerischen

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 6 – 
Grundlage bitte; brauchten Kommunen, Wirtschaft und insbesondere die Transformation im 
Regierungsbezirk doch Flexibilität und keinesfalls Stillstand, den aber die Rückkehr zum LEP 
2016 bedeuten würde. 
Bedauerlicherweise habe die Bundeswehr erst vor wenigen Wochen auf die Mindestradarfüh-
rungshöhen hingewiesen, was die Planung der Windvorrangflächen nun deutlich beeinträch-
tige, weil weder das Windenergiebedarfsflächengesetz des Bundes noch der LEP eine Höhen-
begrenzung zur Erfüllung der Flächenbeitragswerte zuließen. Tatsächlich unterliege aber mehr 
als ein Viertel der Windvorrangflächen damit nun einer faktischen Höhenbegrenzung von 
200 m. Auf dieser Grundlage würden diese Flächen aber gar nicht erst von Planern in den Blick 
genommen und damit dort auch keine Windräder gebaut.  
Er kritisiert, die LANUV -Potenzialstudie habe die Mindestradarführungshöhen ebenso wenig 
berücksichtigt wie die durch die zivile Luftfahrt im rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks 
beschränkten Bereiche. Damit würden weite Teile von der regionalen Windvorrangplanung 
ausgeschlossen. Idealerweise erreiche die Landesregierung gegenüber der militärischen und 
zivilen Luftfahrt einen Korridor von 250  m Geländehöhe für die Windenergieerzeugung, weil 
der Zeitplan für den Teilplan Erneuerbare Energien andernfalls nicht eingehalten werden 
könne. 
Um das Land weiterzuentwickeln, müsse man umsteuern und dürfe die bestehenden Probleme 
nicht einfach in die Zukunft verschieben. Im Vorfeld habe er die Ministerin b ereits schriftlich 
über fünf Themenbereiche informiert, nämlich neue ASB in der Nähe von Schienenhaltepunk-
ten, die Eigenstromversorgung energieintensiver Unternehmen, Recyclingsbaustoffe auf den 
Geländen auslaufender Kiesabbaubetriebe herzustellen, keine aussichtslosen Entwicklungen an 
ungeeigneten Altstandorten fortzusetzen, sondern nötigenfalls ein GIB auch im Freiraum zu 
errichten, und mit Blick auf die Flutprävention neue ASB auszuweisen. Insgesamt hoffe der 
Regionalrat auf viele positive Nachrichten der Ministerin. 
Ministerin Mona Neubaur (MWIKE)  stellt eingangs fest, die zahlreichen Veränderungen 
wolle und könne ihr Haus nicht alleine gestalten, sondern in Zusammenarbeit mit den Regio-
nen, die am Ende selbst Kompromisse finden müssten. Der Arbeit der Regionalräte sowie den 
Bezirksregierungen zolle sie großen Respekt, die den stark veränderten Rahmenbedingungen 
der Planung flexibel begegneten. Diese ergäben sich nicht nur aus dem Regierungswechsel, 
sondern vor allem aus der geänderten geopolitischen Lage, derentwegen man eine unabhän-
gige Energieversorgung sicherstellen müsse. 
Der Strukturwandel wirke sich insbesondere in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf 
aus. Der Regierungsbezirk Köln stelle die größte Planungsregion in Nordrhein -Westfalen mit 
vielfältigen planerischen Herausforderungen sowie Chancen dar. Letztlich gehe es darum, 
Strukturwandel und Energiewende so zu begegnen, dass man die Entwicklung des Landes bei

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 7 – 
Sicherung seiner wirtschaftlichen Zukunft nachhaltig gestalten könne. Der Regionalr at stelle 
die Weichen für ökologische Nachhaltigkeit und ökonomischen Wohlstand. 
Mit der zweiten Änderung des LEP zum Ausbau der erneuerbaren Energien habe die Landes-
regierung die Kulisse für Freiflächen für Solarenergie erheblich erweitert und das klare Ziel for-
muliert, 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, mithin 61.400  ha; 
davon entfielen auf den Regierungsbezirk Köln 15.682  ha. Dieses Ziel wolle die Landesregie-
rung nicht erst 2032, sondern bereits im kommenden Jahr erreichen, und zwar im engen Schul-
terschluss mit den sechs Planungsregionen, wenn dies auch zahlreiche Herausforderungen und 
Mehrarbeit bedeute. Dabei müsse man auch an die Populisten denken, die glauben machen 
wollten, die Antworten der Vergangenheit könnten auch die Antworten der Zukunft sein. Des-
halb möge man dieses Thema aus dem Wahljahr 2025 heraushalten und schon vorher eine 
rechtssichere Regelung für Nordrhein-Westfalen erreichen. 
Sie bezeichnet die fachliche Expertise der Regionalplanungsbehörde als hohes Gut,  auf dem 
die Regionalräte aufbauen und dem sie vertrauen könnten. In den Regionen gehe es immer 
wieder um die Anerkennung kommunaler Planung. Der LEP sehe ausdrücklich vor, dass geeig-
nete bestehende kommunale Flächen mit anderen Kriterien als neue Flächen in die Regio-
nalpläne übernommen werden könnten. Dies erlaube die differenzierte Betrachtung, um die 
Beiträge der Kommunen angemessen zu würdigen und dabei die Zukunftsfähigkeit der Kulisse 
in der gesamten Region sicherzustellen. Andere Regionen hätten dami t bereits sehr gute Er-
fahrungen gemacht, weshalb der Regionalrat Köln ebenso verfahren möge. Die verschiedenen 
Wünsche, die an den Regionalrat und an ihr Haus herangetragen würden, könne man nur ge-
meinsam moderieren, um gute Kompromisse zu finden. Nicht aber werde das Ministerium von 
oben gegen den Regionalrat entscheiden, sondern mit seiner Lösungskompetenz und seinem 
Lösungswillen unterstützen. 
Gerade in der Planungsregion Köln führe die Höhenbeschränkung zu großer Verunsicherung. 
Von Anfang an stehe ihr Haus in regelmäßigem Schriftwechsel mit dem Bundesverteidigungs-
ministerium, um schnellstmöglich Klarheit zu erzielen und damit die erforderlichen Planungs-
grundlagen zu schaffen. Allerdings erweise sich das Bundesverteidigungsministerium als nach 
wie vor anspruchsvoller Partner. Die Länder hätten mit dem Bund im Pakt für Planungs - und 
Genehmigungsbeschleunigung klare Vereinbarungen getroffen, wonach die Anrechenbarkeit 
potenziell von Höhenbeschränkungen betroffener Flächen sichergestellt werde, und zwar aus-
drücklich auch, wenn aufgrund militärischer Erfordernisse Höhenbeschränkungen erforderlich 
würden. 
Wenn auch noch einige Herausforderungen bewältigt werden müssten, könnten die Probleme 
doch auf der Grundlage des LEP gelöst werden. Dafür müsse die intensive  Abstimmung zwi-
schen Landesplanung und Regionalplanung fortgesetzt werden, um gemeinsam eine robuste 
und tragfähige Planung zu gewährleisten und den Ausbau der erneuerbaren Energien wirksam 
zu unterstützen. Weil man im Vorhinein nicht alle Restriktionen ke nnen könne, enthalte das

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 8 – 
Ziel 10.2-10 des LEP ein Monitoring der Windenergiebereiche, um die Flächen in Nordrhein -
Westfalen effizient zu nutzen. Dafür prüfe man nach einheitlichen Kriterien unter Berücksichti-
gung der Genehmigungsebene die Geeignetheit der ausgewählten Flächen. 
In seinem Urteil über die erste Änderung des LEP der Vorgängerregierung habe das OVG, des-
sen umfangreiche Urteilsbegründung inzwischen vorliege, die ihr Haus gegenwärtig auswerte, 
einige Festlegungen für unwirksam erklärt. Einige Aspe kte wirkten sich sehr substanziell aus. 
Die seinerzeit getroffenen Festlegungen zur Windenergie aber seien längst durch die inzwi-
schen in Kraft getretene zweite Änderung des LEP ersetzt worden. Andere Aspekte wolle die 
Landesregierung so weit wie möglich i m Rahmen der dritten Änderung des LEP aufnehmen 
wie etwa die Festlegung zum Schutz des Waldes. Nach dem Urteil müsse in der Zwischenzeit 
aber mit den wieder aufgelebten Festlegungen gearbeitet werden. 
In seinem zweiten Urteil habe das OVG erhebliche Zweifel an der Qualität des viel diskutierten 
Ziels 10.2-13 der zweiten Änderung des LEP sowie der Zuständigkeit des Landes geäußert. Die-
ses Ziel sei auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen erarbeitet worden, um bis zur Rechts-
kraft der Regionalpläne im Jahr 2025 die räumliche Lenkung der Windenergieflächen auf die 
von den Kommunen und Regionen gewünschten Flächen gewährleisten zu können. Nach dem 
Urteil des OVG bereiteten die regierungstragenden Fraktionen nun im Gesetzgebungsverfah-
ren zum Landesplanungsgesetz vor sorglich eine Nachfolgeregelung vor, um die räumliche 
Steuerung zu ermöglichen. Die Windenergie solle nämlich nach wie vor auf den raumordne-
risch gewollten Flächen ausgebaut werden. 
Die Vielzahl der weiteren Fragen mache es unmöglich, sie im Rahmen des heu tigen Termins 
abschließend zu beantworten, weshalb sie den Regierungspräsidenten bitte, sie nach wie vor 
konstruktiv zu begleiten. Selbstverständlich stehe auch ihr Haus weiterhin beratend zur Verfü-
gung, das die vielfältigen Flächenkonkurrenzen bei der nor drhein-westfälischen Landespla-
nung viel stärker in den Blick nehmen, ausgewogene Lösungen für alle Bedürfnisse der Men-
schen in Nordrhein-Westfalen finden und den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte 
Zukunft ermöglichen wolle. 
Bei allem Verständnis f ür Entwicklungsideen vor Ort bestünden aber gute Gründe für kon-
zentrierte und nachhaltige Siedlungsentwicklung, wie sie der LEP vorgebe. Dazu zählten Frei-
räume für die Anpassung an den Klimawandel wie Kaltluftschneisen und die Auslastung oder 
Ergänzung bestehender Infrastrukturen, anstatt sie vollständig neu zu bauen und später erhal-
ten zu müssen. Auch dabei hoffe sie auf die konstruktive Unterstützung des Regionalrats. 
Die Koalition nehme die Herausforderungen in Zeiten der Klimakrise, des wirtschaftlichen  
Drucks, der gesellschaftlichen Ansprüche und der ökologischen Krise mit ihrem feststellbaren 
Artenschwund an, die sich aus den zahlreichen Ansprüchen aus Siedlung, Verkehr, Energie, 
Naturschutz und Landwirtschaft ergäben. Dem werde man nur gerecht, wenn man gemeinsam 
nach der intelligentesten Flächenplanung strebe, Flächensparsamkeit als Prinzip verstehe und 
die Bedürfnisse so gut wie möglich in Kompromisse überführe. In diesem Sinne arbeiteten ihr

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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Haus und auch die Bezirksregierung gerne im engen Schulterschluss mit dem selbstbewussten 
Regionalrat an einer guten Flächenentwicklung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, da-
mit sich Wirtschaft und Umwelt nicht ausschlössen. Die dafür notwendigen Kompromisse 
mehrheitlich zu tragen, schütze am Ende auch die Demokratie. 
Stefan Götz (CDU) warnt, das Urteil des OVG bremse den Regionalplan, dessen Verfahren seit 
fünf bis zehn Jahren möglichst im Konsens aller Beteiligten laufe, vollständig aus. Der Regio-
nalrat brauche nun die Aussage der Ministerin, wie schnell un d in welche Richtung es weiter-
gehen werde, denn andernfalls drohe die Gefahr, dass der Regionalplan in der laufenden Wahl-
periode nicht mehr verabschiedet werden könne. Auch der Umgang mit den 
Höhenbeschränkungen müsse schnell geklärt werden, wobei es Niede rsachsen offenbar ge-
lungen sei, Flächen mit Höhenbeschränkungen zu einem geringeren Anteil anzurechnen. Den 
Kommunen werde man jedenfalls nur schwer begreiflich machen können, warum man eine 
Fläche mit Höhenbeschränkung wegen der Luftfahrt anerkenne, andere von ihnen vorgeschla-
gene mit Höhenbeschränkungen aber nicht. 
Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE)  versichert, das Urteil des OVG schnellstmöglich 
auszuwerten, das allerdings recht anspruchsvolle Vorgaben für die fachliche Begründung für 
Entwicklungen am Siedlungsrand aufstelle. Dafür brauche es nun eine umfangreiche Herlei-
tung, die leider gewisse Zeit in Anspruch nehme. Sie könne deshalb auch noch nicht sagen, ob 
es wie geplant gelingen werde, bis zum Sommer wenigstens einen Entwurf für die dritte Än-
derung des LEP vorzulegen. Alle Regionen benötigten sehr schnell Klarheit. 
Nach ihrer Erfahrung äußere die Bundeswehr stets maximale Bedenken, weshalb sie empfehle, 
in den Entwurf sicherheitshalber Flächen über den Flächenbeitragswert hinaus aufzunehmen. 
Die Landesregierung denke gegenwärtig darüber nach, parallel zum Beteiligungsverfahren 
gutachterliche Untersuchungen in Auftrag zu geben, um im Einzelfall Flächen für noch reali-
sierbare Windenergieanlagen mit einer geringeren Höhe als die der Referenzanlage aufzuneh-
men. Sie wiederholt, auch die Landesregierung wolle so schnell wie möglich, spätestens aber 
im ersten Halbjahr 2025 fertig werden. Trotzdem müsse zunächst die fachliche Arbeit erledigt 
werden. 
Der Bund habe erklärt, geeignete Flächen trotz fachrechtl icher Höhenbeschränkungen zu ak-
zeptieren, wenn dort eine marktverfügbare Windkraftanlage auch wirklich errichtet werden 
könne; daraus ergäben sich also keine Probleme für den Flächenbeitragswert. Bei kommunalen 
Flächen könne der Regionalplan ohne Höhenbegr enzung aufgestellt werden, woraufhin die 
Kommune im weiteren Verlauf die Höhenbegrenzung aufheben müsse. Auf jeden Fall dürfe es 
keine Phantomplanung geben, sondern eine Fläche müsse realistischerweise für die Windener-
gienutzung verfügbar sein.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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Thorsten Konzelmann (SPD) spricht mit Blick auf die aktuelle von der arbeitsreichsten Wahl-
periode des Regionalrats der letzten 20  Jahre, die besondere Herausforderungen bereithalte, 
nämlich die Neuaufstellung des Gesamtplans sowie der beiden Detailpläne mit den enorm en 
Hürden. Nach der Entscheidung des OVG lebten Teile des LEP 2016 wieder auf, die aber über-
holt seien, wie der Vorsitzende eingangs bereits angemerkt habe. So fehle beispielsweise der 
Hochwasserschutz nach der Katastrophe des Jahres 2021. Der LEP entfalte  also für die Arbeit 
des Regionalrats enorme Bedeutung. 
Für den Teilplan Erneuerbare Energien gebe es eine Einigung zwischen Bund, Ländern und 
Regionen, schnell zu Lösungen kommen zu wollen, was auch im Interesse der Kommunen liege. 
Er kritisiert, man habe lange auf die Studie des LANUV warten müssen, die zudem die Erwar-
tungen nicht erfülle. Trotzdem hätten die Fraktionen des Regionalrats engen Kontakt zu den 
Kommunen aufgenommen, um schnell voranzukommen. Sie stünden nun wie die Player vor 
Ort bereit. Auch die SPD-Fraktion wolle die Arbeit bis 2025 im größtmöglichen Konsens been-
den. Die ehrenamtlichen Regionalratsmitglieder sähen sich aber einer sehr intensiven Diskus-
sion ausgesetzt und brauchten daher schnellstmöglich Klarheit. 
Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) ordnet ein, nicht nur der Regionalrat Köln stehe vor be-
sonderen Herausforderungen, sondern alle Planungsregionen. Angesichts der bisher schon ge-
leisteten umfangreichen Arbeit könne sie den Unmut nur allzu gut verstehen und dankt dafür, 
dass sich die Regionalratsmitglieder trotzdem dazu bereit erklärten. Die Landesplanung versu-
che, das ihr Mögliche so schnell, so rechtssicher und so klar wie möglich beizutragen.  
Das OVG kritisiere letztlich, man habe politische Verständigungen zu Begründungen im LEP 
gemacht, anstatt eine durch besondere Expertise geprägte Herleitung der Ziele heranzuziehen. 
Weil die Landesregierung nun Rechtssicherheit anstrebe, brauchten die Analyse der Urteilsbe-
gründung und das rechtssichere Formulieren seine Zeit. Außerdem müsse selbs tverständlich 
auch die Koalition intern über die dritte Änderung des LEP diskutieren. Ihr Haus tue alles dafür, 
bis zur Sommerpause eine Vorlage ins Kabinett einzubringen, was sie aber nicht zusagen 
könne. 
Rolf Beu (GRÜNE) betont, die Regionalpläne entfalteten Gültigkeit für eine ganze Generation 
und müssten deshalb rechtssicher sein. Die Landesregierung werde gewiss das ihr Mögliche 
tun, damit man noch in der laufenden Wahlperiode alle drei Pläne abschließen könne. Über die 
Notwendigkeit der Windenergie be stehe politisch weitestgehend Einigkeit, die man vor Ort 
auch den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln müsse, beispielsweise über regionale Konzentra-
tionspläne. Er wirft die Frage auf, ob man die Einschränkungen der Bundeswehr hinnehmen 
müsse, die für fast alle kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln zur Folge hätten, dass es 
dort fast gar keine Windvorrangzonen geben werde, obwohl sie sogar ausdrücklich gewünscht 
würden.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) weist darauf hin, § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 
messe dem Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich ein überragendes öffentliches 
Interesse bei. Nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine wandle sich auch die Rechtsprechung 
und erkenne in den erneuerbaren Energien eine in der Zukunft kostengünstige Alternative, die 
die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung erhöhe und damit dem Wirtschafts- und Ener-
giestandort Deutschland zugutekomme. 
Sie spricht sich dafür aus, möglichst eng mit denjenigen zusammenzuarbeiten, die in den Re-
gionen und vor Ort erarbeiten, moderieren und gestalten müssten, um ein möglichst ambitio-
niertes Ziel und die Akzeptanz der Bevölkerung zu erreichen. Damit, wie sich die Kommunen 
zum Entwurf verhielten, müssten sich die Regionalräte auseinandersetzen und Kompromisse 
finden, wobei ihr Haus gerne beraten werde. Aus den anderen Planungsregionen wisse sie, 
dass es funktioniere und man dafür viel Kommunikation und Abwägung brauche. Dabei scheue 
sie als Ministerin den Konflikt und Probleme nicht, sodass der Regionalrat sie sicher an seiner 
Seite wisse, um einen guten Konsens zu finden. Aus diesem Grund stelle ihr Haus auch die 
Ressourcen seiner Expertinnen und Experten zur Verfügung. 
Reinhold Müller (FDP)  beklagt einen großen Scherbenhaufen, wobei sich der Regionalrat 
auch in Zusammenarbeit mit der Landesplanungsbehörde stets bemühe, gemeinsam Lösungen 
zu finden. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln arbeiteten mehr als am Limit. Auch die 
Regionalratsmitglieder opferten inzwischen zwei Tage pro Woche für ihre ehrenamtliche Ar-
beit, um den Regionalplan rechtzeitig verabschieden zu können. Dies mache die gegenwärtige 
Situation frustrierend, sodass man sehr schnell Handreichungen brauche, um das Dilemma 
rechtssicher zu überwinden. Die Kommunen erwarteten Ergebnisse. Außerdem müssten in der 
nächsten Wahlperiode neue Regionalratsmitglieder wieder bei null anfangen, was es zu ver-
meiden gelte. 
Bei Windkraft handele es sich um ein emotionales Thema, bei dem man die Bürgerinnen und 
Bürger mitnehmen und ihnen erklären müsse, was man ihnen abver lange. Das Gleiche gelte 
für die Gemeinderäte, die es ihren Bürgerinnen und Bürgern vermitteln und auch die Detail-
planung vornehmen müssten. Die dafür notwendige Zeit werde bis Anfang 2025 möglicher-
weise zu knapp. Er sei dem Regierungspräsidenten außerordentlich dankbar, die kommunalen 
Hauptverwaltungsbeamten in den Prozess einzubinden, die genauso unter Druck stünden. 
Es gehe nicht an, den Regierungsbezirk Köln bei der Verteilung der Flächen für die Windkraft 
mit den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold gleichzusetzen, der nämlich be-
reits mit der Konversion des Rheinischen Reviers kämpfen müsse. Trotzdem sollten manche 
Kommunen knapp 15 % ihrer Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen, obwohl man 
im Regierungsbezirk Köln nicht die Abstände wie in den anderen genannten Regierungsbezir-

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 12 – 
ken einhalten könne, sodass er den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehe. Auch erhöhten die we-
gen der Höhenbeschränkung wegfallenden Flächen den Flächendruck bei den anderen Kom-
munen im Regierungsbezirk. Insofern hoffe er sehr auf die Unterstützung der Landesregierung. 
Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE)  räumt ein, bei der Verteilung auf die sechs Pla-
nungsregionen spreche man über eine schwierige Aufgabe, zumal sich jede von ihnen aus ver-
schiedenen Gründen benachteiligt fühle. Für die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg, Köln 
und Detmold gebe es einen flächenbasierten Ansatz, und in den sehr dicht besiedelten Pla-
nungsräumen Düsseldorf und Ruhrgebiet eine potenzialbasierte Verteilung. Dabei müsse man 
irgendwann eine Festlegung treffen, sodass später auftretende Restriktionen wie etwa die Hö-
henbeschränkung der Bundeswehr hingenommen werden müssten. Nach ihrer Überzeugung 
handele es sich um eine im Ergebnis gerechte Lösung. Gerade die Kommunen im Rheinischen 
Revier begriffen den Ausbau der erneuerbaren Energien als Chance. 
Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) pflichtet Reinhold Müller bei, der Tagebau beschäftige 
die Region, die für die Energieerzeugung in der Bundesrepublik große Verantwortung über-
nommen habe, schon seit vielen Jahrzehnten. Die Menschen im Rheinischen Revier seien aus 
Gründen des Allgemeinwohls enteignet worden, hätten Grundstücke abgeben müssen und da-
für andere bekommen. Der Bund sehe nun im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz das Ende 
bis zum Jahr 2030 vor, was denjenigen Klarheit verschaffe, die andernfalls noch bis 2026 hätten 
abwarten müssen, wie es denn nun für sie konkret weitergehe; sie wüssten nun, dass sie nicht 
mehr umgesiedelt würden. 
Die Zeit bringe aber auch besondere Aufgaben für diejenigen mit sich, die in der Verantwor-
tung stünden, also auch die ehrenamtlichen Regionalratsmitglieder und sie als zuständige Mi-
nisterin; dabei denke sie an die Starkregenereignisse des Jahres 2021, die im Rahmen der Kli-
makrise zunähmen. Deshalb müsse man die Emi ssionen reduzieren, woran der Regionalrat 
mitarbeite. Um die Akzeptanz dafür zu schaffen, gebe es nun zum einen den Bürgerenergie-
fonds bei der NRW.BANK, um die Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommu-
nen bei Vorhaben im Bereich der erneuer baren Energien zu unterstützen. Sie wolle nämlich 
nicht, dass Investoren von außerhalb Windräder aufstellten und allein für sich den ökonomi-
schen Nutzen daraus zögen, sondern eine von der Zivilgesellschaft breit getragene Energie-
versorgung. 
Darüber hinaus habe der Landtag das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Die Landesagentur 
NRW.Energy4Climate berate die Kommunen bei der Frage, wie sie bei erneuerbaren Energien 
in Verhandlungen mit den Projektierern eintreten könnten. Das Bürgerenergiegesetz sehe eine 
verbindliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am ökonomischen Erfolg der Windener-
gieanlagen vor. So handele das Land exklusiv bei den erneuerbaren Energien und bei keiner 
anderen Form wirtschaftlicher Wertschöpfung, um die notwendigen Ambitionen umzusetzen.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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Die mittelständischen Unternehmen im Land wünschten sich, möglichst selbst Energie zu er-
zeugen. Von den Industrie- und Handelskammern werde sie aufgefordert, schneller zu handeln, 
damit die Unternehmen bei der Energieversorgung unabhängiger werden k önnten und mehr 
Planungssicherheit bei der Preisgestaltung erhielten. Auch die Kommunen stellten fest, dass 
sie profitieren und die Einnahmen für ihren Haushalt verwenden könnten. Die konkrete Ausge-
staltung im Einzelfall überlasse das Land im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung allerdings 
denjenigen, die vor Ort die politische Verantwortung trügen. 
Sie zolle den Regionalratsmitgliedern großen Respekt für ihre ehrenamtliche Arbeit, zumal sie 
in früherer Zeit selbst ehrenamtlich in der Düsseldorfer Kommunal politik engagiert gewesen 
sei, sodass sie die Herausforderung kenne, Leben, Arbeit, Ehrenamt und Familie miteinander 
zu vereinbaren, was durchaus belaste. Obwohl die Regionalräte schon immer sehr viel Arbeit 
geleistet hätten, stünden sie nun auf einmal im Scheinwerferlicht, weil in der Öffentlichkeit 
wahrgenommen werde, dass es wesentlich von ihnen abhänge, ob die Flächenausweisung gut 
gelinge. Darin liege eine Chance für die Regionalräte als wesentliches Element einer Region, 
die zusammenhalte.  
Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) hält es ebenfalls für sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger 
an der Energiegewinnung zu beteiligen. Er kritisiert, was den Regionalrat heute ausbremse, sei 
in der politischen Diskussion der letzten Jahre bereits vorgetragen worden, wie man den Land-
tagsprotokollen entnehmen könne. Insofern sollten diejenigen, die zu entscheiden hätten, auch 
auf solche Argumente hören. Landesplanung und damit zusammenhängende Gesetze müssten 
in Zukunft viel dynamischer gehalten werden, weil schlicht ga r nicht mehr die Zeit zur Verfü-
gung stehe, so lange Prozesse durchzuführen. Er warnt davor, wegen der zunehmenden 
Starkregenereignisse die Besiedlung aus den Tallagen in höher gelegene Gebiete zu verlagern, 
weil deren Versiegelung die Situation in den Täle rn verschärfe. Insofern möge man die bau-
rechtlichen Bestimmungen dahingehend anpassen, dass auch bebaute Flächen die Wasserauf-
nahme ermöglichten. 
Dr. Ralf Nolten (CDU)  stellt eingangs fest, beim Wert von 2,13  % handele es sich um eine 
politisch gegriffene Größe, die er nicht kritisiere, weil alle Planungsregionen vor bestimmten 
Herausforderungen stünden. Einige Kommunen äußerten Bedenken zu den im Vorentwurf vor-
gesehenen Flächen, böten aber Alternativen an, sodass es letztlich um die Frage gehe, ob man 
entsprechend abweichen dürfe. Außerdem könnten die Kommunen mit Flächen in ihrem Ei-
gentum ganz anders mit Investoren verhandeln und einen Vorteil für ihre Bürgerinnen und 
Bürger erzielen. Lege man die Flächen aber von oben fest, würden diese Spielräume stark ein-
gegrenzt. 
Darüber hinaus wirft er die Frage auf, ob man im Einzelfall nicht doch in Mittelgebirgslagen 
ASB unter 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Blick darauf entwickeln könne, dass man

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wegen der Starkregenereignisse ungünstig gelegene Ortschaften in Tallagen auf höhere Flä-
chen umsiedele.  
Zu den endogenen Entwicklungspotenzialen im ländlichen Raum zähle der zweite National-
park, für den die Regierungskoalition werbe. Die Fachbeiträge aus der Region, in denen Teil-
bereiche für Freizeiteinrichtungen und Erholungsanlagen vorgeschlagen würden, seien allge-
mein akzeptiert, denn nur im Randbereich des Nationalparks könne die Region auch von ihm 
profitieren. Allerdings gingen die anvisierten bis zu 230.000 Übernachtungen im Jahr haupt-
sächlich auf eine einzige Anlage zurück. Wenn man nun aber lediglich einzelne Standorte in 
den Plan aufnehme, untergrabe man den Ansatz, dass der Nationalpark eine Entwicklungs-
möglichkeit biete. 
Außerdem handele es sich beim angesprochenen Standort um Bauen im Außenbereich, sodass 
man landesplanerische Anfragen stellen könne. Auch bei vielen anderen Dingen fehle die Pla-
nungsgröße, sodass er diesen Einwand nicht gelten lasse. Insofern brauche es ein Signal, dass 
die Politik begreife, dass es sich beim ländlichen Raum um keine reine Ver- und Entsorgungs-
region handele, sondern sein Entwicklungspotenzial erkenne, sodass der Regionalplan dafür 
eine Entwicklungsmöglichkeit vorsehe. Er resümiert, letz tlich brauche der Regionalrat für die 
von ihm angesprochenen Punkte einen entsprechenden Handlungsspielraum, um zum Wohle 
der Region von der grundsätzlichen Linie abzuweichen, die er keinesfalls infrage stelle. 
Dietmar Tendler (SPD) dankt der Ministerin für die Klarstellung, kommunale Planung berück-
sichtigen zu wollen. In der Stadt Bornheim beispielsweise gebe es eine breite Akzeptanz der 
Windenergie, die aber teilweise durch nun vorgelegte Gebietsvorschläge konterkariert werde. 
Rolf Beu (GRÜNE) widerspricht Reinhold Müller, seine Fraktion stehe grundsätzlich hinter den 
Flächenzielen für die Planungsregionen. Sodann kritisiert er, Tagebau und Braunkohleverstro-
mung würden oft als Errungenschaft dargestellt, die Windkraft hingegen als Belastung. Wohl 
niemand halte Windkraftanlagen für wunderschön, aber sie trügen zur Energiesicherheit für 
das gesamte Land und dazu bei, dass auch Kommunen und die Zivilgesellschaft von ihnen 
profitieren könnten. Insofern möge man das Wording verändern. 
Michael Frenzel (SPD) bittet die Ministerin, über die nicht berücksichtigten Einschränkungen 
der Bundeswehr hinaus auch die anderen Punkte zu erklären, die im LANUV-Gutachten fehlten, 
sowie um Klarstellung, ob das Ziel 10.2-13 in das vierte Gesetz zur Änderung des LEP überführt 
werde, wie sie die Kritik des OVG an der Systematik des Übergangszeitraums beim Windkraft-
ausbau bewerte, wann der LEP denn nun veröffentlicht werde und wie sie mit der Rechtsunsi-
cherheit während des Übergangszeitraums umgehen wolle. Gegebenenfalls möge sie die Ant-
worten nachreichen.

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Stefan Götz (CDU) bedauert, dass der Regionalrat nach dem Urteil des OVG Orten mit weniger 
als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zunächst einmal nicht mehr die vorgesehenen Ent-
wicklungschancen einräumen dürfe, sodass die Ministerin den zukünftigen Umgang mit ihnen 
darstellen möge. 
Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE) räumt ein, bei der Gestaltung des Übergangs bis 
2025 handele es sich in der Tat um ein schwieriges Thema. Man werde nicht alle Probleme 
lösen können, weil der Wunsch, die Windkraft auszubauen, mit dem Anspruch kollidiere, keine 
neue Rechtsunsicherheit zu schaffen. Außerdem verlangten Kommunen Sicherheit, dass der 
Windkraftausbau auf den von ihnen ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich stattfinde. Die 
Regierungskoalition wolle das Landesplanungsgesetz anpassen, um den Zeitraum bis hoffent-
lich nur noch 2025 zu überbrücken. 
In seiner Mail habe Dr. Ralf Nolten die Sorgen der CDU-Fraktion in Bezug auf den Regionalplan 
vorab übermittelt. Sie bezeichnet es als gute Praxis, da ss ihr Haus immer Gespräche mit der 
Regionalplanung führe, anstatt einfach selbst zu entscheiden. Trotz der vor Ort gewünschten 
Entwicklung gebe es natürlich gute Gründe für den LEP, sodass man einen Ausgleich finden 
müsse. Bisweilen biete das Planungsrech t eine gewisse Flexibilität für Alternativen, bisweilen 
müsse man den Kommunen auch mitteilen, dass es sich nicht um den richtigen Standort han-
dele. Sie sagt zu, im Nachgang alle angesprochenen Fälle durchzugehen. 
Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) spricht von einem Kraftakt für den Umbau der Energie-
versorgung, den alle politischen Ebenen stemmen müssten. Nun gelte es, möglichst transpa-
rent darzustellen, wie man zu den verschiedenen Flächenbeitragswerten gekommen sei und 
wie man mit den Kommunen umgehe, die ei gene Planungen für geeignete Flächen vorlegen 
wollten, bis Rechtssicherheit im Jahr 2025 bestehe. Jedenfalls könne die Landesregierung nicht 
einfach auf Zuruf einzelner Kommunen Ausnahmen genehmigen, weil das die erhebliche ge-
leistete ehrenamtliche Arbeit der Regionalräte ad absurdum führte. Trotzdem müsse es nach 
sorgfältiger Abwägung der Interessen in Einzelfällen möglich sein, Hinweise aus den Kommu-
nen zu berücksichtigen. Es brauche aber immer ein vollständiges Bild für den gesamten Pla-
nungsraum, wofür viel Detailarbeit erforderlich sei. 
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine durch Russland begründe die Zeiten-
wende in Deutschland, auf den man entschlossen reagieren und unter Beweis stellen müsse, 
dass Europa mit erneuerbaren Energien und guter erneuerbarer Infrastruktur widerstandsfähig 
werde. Trotz der mit einer Demokratie nun einmal verbundenen zeitaufwendigen Prozesse 
bleibe Deutschland handlungsfähig und widerlege damit die Annahme von Wladimir Putin, mit 
dem Recht des Stärkeren die Stärke des Rechts überwinden zu können. Insofern arbeite auch 
der Regionalrat an Frieden, Freiheit und Sicherheit für die zukünftigen Generationen Europas.

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Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk betont, die zeitliche Planung bleibe bestehen, die sich 
zum Ende hin stauchen werde, wenn der Aufstellungsbeschluss nicht mehr vor den Sommer-
ferien erfolgen könne. Dies mache die direkte Kommunikation mit den Kommunen im Regie-
rungsbezirk besonders wichtig, die nach seiner Einschätzung gut gelingen werde. Alle Beteilig-
ten nähmen ihre Rollen mit großer Verantwortung wahr. 
6  Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockerge-
steine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Ausle-
gung 
Drucksache Nr.: RR 14/2024 
Stefan Götz (CDU) bedankt sich bei der Bezirksregierung für die gute und konstruktive Zu-
sammenarbeit der letzten Jahre. Der Entwurf werde von der Öffentlichkeit gewiss gut aufge-
nommen, sodass man das Verfahren definitiv in der laufenden Wahlperiode abschließen könne. 
Thorsten Konzelmann (SPD) schließt sich Stefan Götz an und lobt das zielorientierte Verfah-
ren. 
Reinhold Müller (FDP), Rolf Beu (GRÜNE) und Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) pflich-
ten dem Dank für ihre Fraktionen bei. 
Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk dankt Heiko Krause und dem gesamten Team eben-
falls für die hervorragende Arbeit. Der sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bereite 
auch deshalb am wenigsten Sorgen. Dies halte er mit Blick auf die großen Herausforderungen 
der nächsten Monate für wichti g. Sodann betont er im Nachgang zum Gespräch mit der Mi-
nisterin die Erforderlichkeit der Fairness im Umgang in den nächsten Monaten, um sachlich 
und vernünftig zusammenarbeiten zu können. 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des 
Sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf 
Grundlage des vorgelegten Zweiten Planentwurfes für den Regierungsbezirk 
Köln in der Fassung der Anlagen der vorliegenden Sitzungsvorlage (Teil A bis 
C) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.

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– 17 – 
2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der erneuten öf-
fentlichen Auslegung beauftragt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belan-
gen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Verfahrensbeteiligten) 
ist entsprechend § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit 
§ 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Dauer von mindestens einem 
Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
3. Gegenstand der öffentliche n Auslegung sind die unter Ziffer  1 genannten 
Anlagen (außer Teil C-5.). Die Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, da-
rin bis zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzuneh-
men, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. 
7  Umsetzung der Vorgaben der RED-III-Richtlinie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare 
Energien 
Vortrag von Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH) 
Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch  & Partner GmbH) trägt anhand einer Präsentation vor, die 
sich als Anlage zu diesem Protokoll findet, und erläutert auf Nachfrage des Vorsitzenden Rai-
ner Deppe, wann mit Ergebnissen gerechnet werden könne, gegenwärtig bearbeite man in 
der Umweltprüfung die bereits vorliegenden Abgrenzungen für die Vorranggebiete. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) bestätigt, die Bezirksregierung arbeite auch bei den 
anderen Plänen Hand in Hand mit Dr.-Ing. Katrin Wulfert zusammen und führe viele Gespräche, 
als deren Ergebnis sich manche Zonen veränderten, was wiederum Nacharbeiten auslöse. 
Gleichwohl wolle die Bezirksregierung die Arbeiten zeitnah abschließen und dem Regionalrat 
den Entwurf sodann vorlegen. 
Auf die Nachfrage von Stefan Götz (CDU) erläutert Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner 
GmbH), nach dem Gesetzentwurf müssten die Beschleunigungsgebiete im Re gionalplan se-
parat ausgewiesen werden, weshalb sie vorschlage, sie schon jetzt zu berücksichtigen. Mit der 
Festsetzung eines Beschleunigungsgebietes träten zudem die Erleichterungen ein. 
ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) ergänzt, grundsätzlich sollten alle im Regionalplan be-
schlossenen Gebiete zukünftig Beschleunigungsgebiete sein. Auf Nachfrage von Wilhelm 
Windhuis (GRÜNE) konkretisiert er, ob dies tatsächlich möglich sei, hänge von der konkreten 
Prüfung ab. 
Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis.

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
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– 18 – 
8  Anträge 
(keine) 
9 Anfragen 
9.1  Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.04.2024: Verfahrensstand zur Wasserstoff-
infrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln 
Drucksache Nr.: RR 12/2024 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
9.2  Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.03.2024: Verfahrensstand zur Wiedernutz-
barmachung der Steinbachtalsperre 
Drucksache Nr.: RR 10/2024 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
10 Mitteilungen 
10.1  des Vorsitzenden 
Vorsitzender Rainer Deppe teilt die Entscheidung des Ältestenrats mit, die heutigen Aussa-
gen der Ministerin zunächst auszuwerten, um sodann darüber nachzudenken, wie man mit den 
beiden großen Regionalplanverfahren fortfahren wolle. 
10.2  der Bezirksregierung 
(keine)

Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 
15. Sitzung  3.05.2024 
 
 
– 19 – 
 
 
 
 
 
gez. Rainer Deppe gez. Reinhold Müller 
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)

Umsetzung der Vorgaben der 
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) im 
Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien
15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Dr. Katrin Wulfert
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Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
 Hintergründe / Entwicklungen
 ausgewählte Inhalte RED (Windenergie)
 Umsetzung in nationales Recht
 Umsetzung im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien
Überblick
*https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413

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• Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien
 Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED III und IV)
(erste Entwürfe 2021 / 2022)
Hintergründe / Entwicklungen
Entwicklungen bis zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED)*
*https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413
• Verabschiedung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) am 18. Oktober 2023 
• Reaktion der EU auf Ukraine-Krieg und Energiekrise
 EU-Notfallverordnung vom 19.12.2022
 Ziel: beschleunigte Genehmigung von EE-Anlagen und Netzen
 begrenzte Gültigkeit bis 30.06.2024; Verlängerung bis 30.06.2025

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• die Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden einer 
Umweltprüfung unterzogen, ggf. einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
• die Nutzung einer bestimmten Art erneuerbarer Energie darf voraussichtlich keine 
erheblichen Umweltauswirkungen haben
• Ausschluss von 
 Natura-2000-Gebieten 
 Gebieten, die im Rahmen nationaler Programme zum Schutz der Natur und der 
biologischen Vielfalt ausgewiesen sind
 Hauptvogelzugrouten
 anderen Gebieten, die auf der Grundlage von Sensibilitätskarten ermittelt wurden
• Festlegung geeigneter Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen, um mögliche 
negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern (insbesondere zur 
Einhaltung der Verpflichtungen aus der FFH-RL und WRRL)
• Umsetzung bis 21.02.2026
ausgewählte Inhalte RED (Windenergie)
Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie 
(Artikel 15c RED)

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• Ausnahme von der Pflicht zur Durchführung einer UVP sowie der gebiets- und 
artenschutzrechtlichen Prüfung
• Durchführung eines Screenings/ Überprüfungsverfahrens
 höchstwahrscheinlich erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, die 
nicht ermittelt wurden
 Vorlage von Informationen durch den Projektträger (Merkmale, Maßnahmen, etc.)
 ggf. Durchführung einer UVP, gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung
• Festlegung von Fristen: bspw. 12 Monate für das Genehmigungsverfahren; 
Screening innerhalb von 45 Tagen
Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten 
(Artikel 16a RED)
ausgewählte Inhalte RED (Windenergie)

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• Referentenentwurf
• Einreichung von Stellungnahmen bis 11.04.2024
• Insbesondere Änderungen in ROG und BauGB 
(Ausweisung Beschleunigungsgebiete);
WindBG (Genehmigung in Beschleunigungsgebieten)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 
im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie* (03.04.2024)
Umsetzung in nationales Recht
*https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz-umsetzung-red-3-
wind-an-land-und-solarenergie.html

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• Stand: Referentenentwurf
• Diskussionen zur 
richtlinienkonformen 
Umsetzung, insbesondere in 
Bezug auf den Ausschluss 
„erheblicher 
Umweltauswirkungen“
(bspw. Sobotta 2023, 
Deutinger & Sailer 2024, 
NABU 2024) 
Umsetzung in nationales Recht

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• Prüfung der Eignung des Windenergiebereichs als Beschleunigungsgebiet im 
Prüfbogen des Umweltberichts
• vorsorglicher Ansatz unter Berücksichtigung des Ausschlusses erheblicher 
Umweltauswirkungen im Sinne der SUP 
 ggf. Rückgriff auf Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung erheblicher 
Umweltauswirkungen (bspw. Artenschutz, Gebietsschutz, 
Kulturlandschaftsbereiche, etc.)
 Dokumentation der Minderungsmaßnahmen
• Ausführungen zu Änderungen im Falle der gesetzlichen Umsetzung im ROG
(Vergrößerung der Kulisse der Beschleunigungsgebiete) 
Integration in den Umweltbericht
Umsetzung im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien

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• Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413
• Referentenentwurf Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im 
Bereich Windenergie an Land und Solarenergie
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz-
umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.html
• Deutinger/Sailer (2024): Die Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht, Nr. 35.
https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-
content/uploads/2024/02/Stiftung_Umweltenergierecht_WueStudien_35_Die-
Beschleunigungsgebiete-nach-der-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.pdf
• Lau / Wulfert / Vaut / Köstermeyer / Blew (2024): RED: Auseinandersetzung mit 
rechtlichen und fachlichen Fragen, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens 
„Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“
https://www.boschpartner.de/news/erste-zwischenergebnisse-im-f-e-vorhaben-
windenergieausbau-und-artenschutz-online-1
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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024)

614 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 17/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Fani 
Telefon -3859 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 07.06.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 28.06.2024 4. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalra-
tes am 03.05.2024 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 15. Sitzung. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift 15. Sitzung 03.05.2024 mit Anlage

Beratungsverlauf (1)

28.06.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 17/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
28.06.2024
Erstellt
07.06.2024 15:45