RR 17/2024
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024
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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift 15. Sitzung 03.05.2024 mit Anlage)
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Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 15. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am Freitag, dem 3. Mai 2024, von 10:05 Uhr bis 12:06 Uhr, im Plenarsaal der Bezirksregierung Köln Vorsitz: Rainer Deppe (CDU) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 2 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 5 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024 5 Der Regionalrat benennt Reinhold Müller zur Mitunterzeichnung der Niederschrift der heutigen Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 14. Sitzung des Regionalrates am 23.02.2024 5 Drucksache Nr.: RR 11/2024 Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 14. Sitzung am 23.02.2024 einstimmig. 4 Um-/Nachbesetzungen 5 5 Wie geht es weiter mit der Landes- und Regionalplanung? 5 Gespräch mit Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) 6 Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung 16 Drucksache Nr.: RR 14/2024 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regiona lrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf Grundlage des vorgelegten Zweiten Planentwurfes für den Regierungsbezirk Köln in der Fassung der Anlagen der vorliegenden Sitzungsvorlage (Teil A bis C) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 3 – 2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Verfahrensbeteiligten) ist entsprechend § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Da uer von mindestens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind die unter Ziffer 1 genannten Anlagen ( außer Teil C-5.). Die Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, darin bis zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. 7 Umsetzung der Vorgaben der RED-III-Richtlinie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien 17 Vortrag von Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH) Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 8 Anträge 18 9 Anfragen 18 9.1 Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.04.2024: Verfahrensstand zur Wasserstoffinfrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln 18 Drucksache Nr.: RR 12/2024 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 9.2 Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.03.2024: Verfahrensstand zur Wiedernutzbarmachung der Steinbachtalsperre 18 Drucksache Nr.: RR 10/2024 Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 4 – 10 Mitteilungen 18 10.1 des Vorsitzenden 18 10.2 der Bezirksregierung 18 * * * Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 5 – 1 Feststellung der Tagesordnung Vorsitzender Rainer Deppe begrüßt die Anwesenden und stellt die form - und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Änderungswünsche zur Ta- gesordnung ergeben sich nicht. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunter- zeichnung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat benennt Reinhold Müller zur Mitunterzeichnung der Nieder- schrift der heutigen Sitzung. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 14. Sitzung des Regionalrates am 23.02.2024 Drucksache Nr.: RR 11/2024 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift über seine 14. Sitzung am 23.02.2024 einstimmig. 4 Um-/Nachbesetzungen (keine) 5 Wie geht es weiter mit der Landes- und Regionalplanung? Gespräch mit Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) Vorsitzender Rainer Deppe führt ein, die weitestgehend fertiggestellte Regionalplanung hänge vom Landesentwicklungsplan ab, der durch die Entscheidung des OVG ins Wanken ge- rate, sodass er die Ministerin um einen entsprechend en Fingerzeig zur landesplanerischen Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 6 – Grundlage bitte; brauchten Kommunen, Wirtschaft und insbesondere die Transformation im Regierungsbezirk doch Flexibilität und keinesfalls Stillstand, den aber die Rückkehr zum LEP 2016 bedeuten würde. Bedauerlicherweise habe die Bundeswehr erst vor wenigen Wochen auf die Mindestradarfüh- rungshöhen hingewiesen, was die Planung der Windvorrangflächen nun deutlich beeinträch- tige, weil weder das Windenergiebedarfsflächengesetz des Bundes noch der LEP eine Höhen- begrenzung zur Erfüllung der Flächenbeitragswerte zuließen. Tatsächlich unterliege aber mehr als ein Viertel der Windvorrangflächen damit nun einer faktischen Höhenbegrenzung von 200 m. Auf dieser Grundlage würden diese Flächen aber gar nicht erst von Planern in den Blick genommen und damit dort auch keine Windräder gebaut. Er kritisiert, die LANUV -Potenzialstudie habe die Mindestradarführungshöhen ebenso wenig berücksichtigt wie die durch die zivile Luftfahrt im rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks beschränkten Bereiche. Damit würden weite Teile von der regionalen Windvorrangplanung ausgeschlossen. Idealerweise erreiche die Landesregierung gegenüber der militärischen und zivilen Luftfahrt einen Korridor von 250 m Geländehöhe für die Windenergieerzeugung, weil der Zeitplan für den Teilplan Erneuerbare Energien andernfalls nicht eingehalten werden könne. Um das Land weiterzuentwickeln, müsse man umsteuern und dürfe die bestehenden Probleme nicht einfach in die Zukunft verschieben. Im Vorfeld habe er die Ministerin b ereits schriftlich über fünf Themenbereiche informiert, nämlich neue ASB in der Nähe von Schienenhaltepunk- ten, die Eigenstromversorgung energieintensiver Unternehmen, Recyclingsbaustoffe auf den Geländen auslaufender Kiesabbaubetriebe herzustellen, keine aussichtslosen Entwicklungen an ungeeigneten Altstandorten fortzusetzen, sondern nötigenfalls ein GIB auch im Freiraum zu errichten, und mit Blick auf die Flutprävention neue ASB auszuweisen. Insgesamt hoffe der Regionalrat auf viele positive Nachrichten der Ministerin. Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) stellt eingangs fest, die zahlreichen Veränderungen wolle und könne ihr Haus nicht alleine gestalten, sondern in Zusammenarbeit mit den Regio- nen, die am Ende selbst Kompromisse finden müssten. Der Arbeit der Regionalräte sowie den Bezirksregierungen zolle sie großen Respekt, die den stark veränderten Rahmenbedingungen der Planung flexibel begegneten. Diese ergäben sich nicht nur aus dem Regierungswechsel, sondern vor allem aus der geänderten geopolitischen Lage, derentwegen man eine unabhän- gige Energieversorgung sicherstellen müsse. Der Strukturwandel wirke sich insbesondere in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf aus. Der Regierungsbezirk Köln stelle die größte Planungsregion in Nordrhein -Westfalen mit vielfältigen planerischen Herausforderungen sowie Chancen dar. Letztlich gehe es darum, Strukturwandel und Energiewende so zu begegnen, dass man die Entwicklung des Landes bei Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 7 – Sicherung seiner wirtschaftlichen Zukunft nachhaltig gestalten könne. Der Regionalr at stelle die Weichen für ökologische Nachhaltigkeit und ökonomischen Wohlstand. Mit der zweiten Änderung des LEP zum Ausbau der erneuerbaren Energien habe die Landes- regierung die Kulisse für Freiflächen für Solarenergie erheblich erweitert und das klare Ziel for- muliert, 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, mithin 61.400 ha; davon entfielen auf den Regierungsbezirk Köln 15.682 ha. Dieses Ziel wolle die Landesregie- rung nicht erst 2032, sondern bereits im kommenden Jahr erreichen, und zwar im engen Schul- terschluss mit den sechs Planungsregionen, wenn dies auch zahlreiche Herausforderungen und Mehrarbeit bedeute. Dabei müsse man auch an die Populisten denken, die glauben machen wollten, die Antworten der Vergangenheit könnten auch die Antworten der Zukunft sein. Des- halb möge man dieses Thema aus dem Wahljahr 2025 heraushalten und schon vorher eine rechtssichere Regelung für Nordrhein-Westfalen erreichen. Sie bezeichnet die fachliche Expertise der Regionalplanungsbehörde als hohes Gut, auf dem die Regionalräte aufbauen und dem sie vertrauen könnten. In den Regionen gehe es immer wieder um die Anerkennung kommunaler Planung. Der LEP sehe ausdrücklich vor, dass geeig- nete bestehende kommunale Flächen mit anderen Kriterien als neue Flächen in die Regio- nalpläne übernommen werden könnten. Dies erlaube die differenzierte Betrachtung, um die Beiträge der Kommunen angemessen zu würdigen und dabei die Zukunftsfähigkeit der Kulisse in der gesamten Region sicherzustellen. Andere Regionen hätten dami t bereits sehr gute Er- fahrungen gemacht, weshalb der Regionalrat Köln ebenso verfahren möge. Die verschiedenen Wünsche, die an den Regionalrat und an ihr Haus herangetragen würden, könne man nur ge- meinsam moderieren, um gute Kompromisse zu finden. Nicht aber werde das Ministerium von oben gegen den Regionalrat entscheiden, sondern mit seiner Lösungskompetenz und seinem Lösungswillen unterstützen. Gerade in der Planungsregion Köln führe die Höhenbeschränkung zu großer Verunsicherung. Von Anfang an stehe ihr Haus in regelmäßigem Schriftwechsel mit dem Bundesverteidigungs- ministerium, um schnellstmöglich Klarheit zu erzielen und damit die erforderlichen Planungs- grundlagen zu schaffen. Allerdings erweise sich das Bundesverteidigungsministerium als nach wie vor anspruchsvoller Partner. Die Länder hätten mit dem Bund im Pakt für Planungs - und Genehmigungsbeschleunigung klare Vereinbarungen getroffen, wonach die Anrechenbarkeit potenziell von Höhenbeschränkungen betroffener Flächen sichergestellt werde, und zwar aus- drücklich auch, wenn aufgrund militärischer Erfordernisse Höhenbeschränkungen erforderlich würden. Wenn auch noch einige Herausforderungen bewältigt werden müssten, könnten die Probleme doch auf der Grundlage des LEP gelöst werden. Dafür müsse die intensive Abstimmung zwi- schen Landesplanung und Regionalplanung fortgesetzt werden, um gemeinsam eine robuste und tragfähige Planung zu gewährleisten und den Ausbau der erneuerbaren Energien wirksam zu unterstützen. Weil man im Vorhinein nicht alle Restriktionen ke nnen könne, enthalte das Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 8 – Ziel 10.2-10 des LEP ein Monitoring der Windenergiebereiche, um die Flächen in Nordrhein - Westfalen effizient zu nutzen. Dafür prüfe man nach einheitlichen Kriterien unter Berücksichti- gung der Genehmigungsebene die Geeignetheit der ausgewählten Flächen. In seinem Urteil über die erste Änderung des LEP der Vorgängerregierung habe das OVG, des- sen umfangreiche Urteilsbegründung inzwischen vorliege, die ihr Haus gegenwärtig auswerte, einige Festlegungen für unwirksam erklärt. Einige Aspe kte wirkten sich sehr substanziell aus. Die seinerzeit getroffenen Festlegungen zur Windenergie aber seien längst durch die inzwi- schen in Kraft getretene zweite Änderung des LEP ersetzt worden. Andere Aspekte wolle die Landesregierung so weit wie möglich i m Rahmen der dritten Änderung des LEP aufnehmen wie etwa die Festlegung zum Schutz des Waldes. Nach dem Urteil müsse in der Zwischenzeit aber mit den wieder aufgelebten Festlegungen gearbeitet werden. In seinem zweiten Urteil habe das OVG erhebliche Zweifel an der Qualität des viel diskutierten Ziels 10.2-13 der zweiten Änderung des LEP sowie der Zuständigkeit des Landes geäußert. Die- ses Ziel sei auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen erarbeitet worden, um bis zur Rechts- kraft der Regionalpläne im Jahr 2025 die räumliche Lenkung der Windenergieflächen auf die von den Kommunen und Regionen gewünschten Flächen gewährleisten zu können. Nach dem Urteil des OVG bereiteten die regierungstragenden Fraktionen nun im Gesetzgebungsverfah- ren zum Landesplanungsgesetz vor sorglich eine Nachfolgeregelung vor, um die räumliche Steuerung zu ermöglichen. Die Windenergie solle nämlich nach wie vor auf den raumordne- risch gewollten Flächen ausgebaut werden. Die Vielzahl der weiteren Fragen mache es unmöglich, sie im Rahmen des heu tigen Termins abschließend zu beantworten, weshalb sie den Regierungspräsidenten bitte, sie nach wie vor konstruktiv zu begleiten. Selbstverständlich stehe auch ihr Haus weiterhin beratend zur Verfü- gung, das die vielfältigen Flächenkonkurrenzen bei der nor drhein-westfälischen Landespla- nung viel stärker in den Blick nehmen, ausgewogene Lösungen für alle Bedürfnisse der Men- schen in Nordrhein-Westfalen finden und den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft ermöglichen wolle. Bei allem Verständnis f ür Entwicklungsideen vor Ort bestünden aber gute Gründe für kon- zentrierte und nachhaltige Siedlungsentwicklung, wie sie der LEP vorgebe. Dazu zählten Frei- räume für die Anpassung an den Klimawandel wie Kaltluftschneisen und die Auslastung oder Ergänzung bestehender Infrastrukturen, anstatt sie vollständig neu zu bauen und später erhal- ten zu müssen. Auch dabei hoffe sie auf die konstruktive Unterstützung des Regionalrats. Die Koalition nehme die Herausforderungen in Zeiten der Klimakrise, des wirtschaftlichen Drucks, der gesellschaftlichen Ansprüche und der ökologischen Krise mit ihrem feststellbaren Artenschwund an, die sich aus den zahlreichen Ansprüchen aus Siedlung, Verkehr, Energie, Naturschutz und Landwirtschaft ergäben. Dem werde man nur gerecht, wenn man gemeinsam nach der intelligentesten Flächenplanung strebe, Flächensparsamkeit als Prinzip verstehe und die Bedürfnisse so gut wie möglich in Kompromisse überführe. In diesem Sinne arbeiteten ihr Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 9 – Haus und auch die Bezirksregierung gerne im engen Schulterschluss mit dem selbstbewussten Regionalrat an einer guten Flächenentwicklung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen, da- mit sich Wirtschaft und Umwelt nicht ausschlössen. Die dafür notwendigen Kompromisse mehrheitlich zu tragen, schütze am Ende auch die Demokratie. Stefan Götz (CDU) warnt, das Urteil des OVG bremse den Regionalplan, dessen Verfahren seit fünf bis zehn Jahren möglichst im Konsens aller Beteiligten laufe, vollständig aus. Der Regio- nalrat brauche nun die Aussage der Ministerin, wie schnell un d in welche Richtung es weiter- gehen werde, denn andernfalls drohe die Gefahr, dass der Regionalplan in der laufenden Wahl- periode nicht mehr verabschiedet werden könne. Auch der Umgang mit den Höhenbeschränkungen müsse schnell geklärt werden, wobei es Niede rsachsen offenbar ge- lungen sei, Flächen mit Höhenbeschränkungen zu einem geringeren Anteil anzurechnen. Den Kommunen werde man jedenfalls nur schwer begreiflich machen können, warum man eine Fläche mit Höhenbeschränkung wegen der Luftfahrt anerkenne, andere von ihnen vorgeschla- gene mit Höhenbeschränkungen aber nicht. Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE) versichert, das Urteil des OVG schnellstmöglich auszuwerten, das allerdings recht anspruchsvolle Vorgaben für die fachliche Begründung für Entwicklungen am Siedlungsrand aufstelle. Dafür brauche es nun eine umfangreiche Herlei- tung, die leider gewisse Zeit in Anspruch nehme. Sie könne deshalb auch noch nicht sagen, ob es wie geplant gelingen werde, bis zum Sommer wenigstens einen Entwurf für die dritte Än- derung des LEP vorzulegen. Alle Regionen benötigten sehr schnell Klarheit. Nach ihrer Erfahrung äußere die Bundeswehr stets maximale Bedenken, weshalb sie empfehle, in den Entwurf sicherheitshalber Flächen über den Flächenbeitragswert hinaus aufzunehmen. Die Landesregierung denke gegenwärtig darüber nach, parallel zum Beteiligungsverfahren gutachterliche Untersuchungen in Auftrag zu geben, um im Einzelfall Flächen für noch reali- sierbare Windenergieanlagen mit einer geringeren Höhe als die der Referenzanlage aufzuneh- men. Sie wiederholt, auch die Landesregierung wolle so schnell wie möglich, spätestens aber im ersten Halbjahr 2025 fertig werden. Trotzdem müsse zunächst die fachliche Arbeit erledigt werden. Der Bund habe erklärt, geeignete Flächen trotz fachrechtl icher Höhenbeschränkungen zu ak- zeptieren, wenn dort eine marktverfügbare Windkraftanlage auch wirklich errichtet werden könne; daraus ergäben sich also keine Probleme für den Flächenbeitragswert. Bei kommunalen Flächen könne der Regionalplan ohne Höhenbegr enzung aufgestellt werden, woraufhin die Kommune im weiteren Verlauf die Höhenbegrenzung aufheben müsse. Auf jeden Fall dürfe es keine Phantomplanung geben, sondern eine Fläche müsse realistischerweise für die Windener- gienutzung verfügbar sein. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 10 – Thorsten Konzelmann (SPD) spricht mit Blick auf die aktuelle von der arbeitsreichsten Wahl- periode des Regionalrats der letzten 20 Jahre, die besondere Herausforderungen bereithalte, nämlich die Neuaufstellung des Gesamtplans sowie der beiden Detailpläne mit den enorm en Hürden. Nach der Entscheidung des OVG lebten Teile des LEP 2016 wieder auf, die aber über- holt seien, wie der Vorsitzende eingangs bereits angemerkt habe. So fehle beispielsweise der Hochwasserschutz nach der Katastrophe des Jahres 2021. Der LEP entfalte also für die Arbeit des Regionalrats enorme Bedeutung. Für den Teilplan Erneuerbare Energien gebe es eine Einigung zwischen Bund, Ländern und Regionen, schnell zu Lösungen kommen zu wollen, was auch im Interesse der Kommunen liege. Er kritisiert, man habe lange auf die Studie des LANUV warten müssen, die zudem die Erwar- tungen nicht erfülle. Trotzdem hätten die Fraktionen des Regionalrats engen Kontakt zu den Kommunen aufgenommen, um schnell voranzukommen. Sie stünden nun wie die Player vor Ort bereit. Auch die SPD-Fraktion wolle die Arbeit bis 2025 im größtmöglichen Konsens been- den. Die ehrenamtlichen Regionalratsmitglieder sähen sich aber einer sehr intensiven Diskus- sion ausgesetzt und brauchten daher schnellstmöglich Klarheit. Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) ordnet ein, nicht nur der Regionalrat Köln stehe vor be- sonderen Herausforderungen, sondern alle Planungsregionen. Angesichts der bisher schon ge- leisteten umfangreichen Arbeit könne sie den Unmut nur allzu gut verstehen und dankt dafür, dass sich die Regionalratsmitglieder trotzdem dazu bereit erklärten. Die Landesplanung versu- che, das ihr Mögliche so schnell, so rechtssicher und so klar wie möglich beizutragen. Das OVG kritisiere letztlich, man habe politische Verständigungen zu Begründungen im LEP gemacht, anstatt eine durch besondere Expertise geprägte Herleitung der Ziele heranzuziehen. Weil die Landesregierung nun Rechtssicherheit anstrebe, brauchten die Analyse der Urteilsbe- gründung und das rechtssichere Formulieren seine Zeit. Außerdem müsse selbs tverständlich auch die Koalition intern über die dritte Änderung des LEP diskutieren. Ihr Haus tue alles dafür, bis zur Sommerpause eine Vorlage ins Kabinett einzubringen, was sie aber nicht zusagen könne. Rolf Beu (GRÜNE) betont, die Regionalpläne entfalteten Gültigkeit für eine ganze Generation und müssten deshalb rechtssicher sein. Die Landesregierung werde gewiss das ihr Mögliche tun, damit man noch in der laufenden Wahlperiode alle drei Pläne abschließen könne. Über die Notwendigkeit der Windenergie be stehe politisch weitestgehend Einigkeit, die man vor Ort auch den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln müsse, beispielsweise über regionale Konzentra- tionspläne. Er wirft die Frage auf, ob man die Einschränkungen der Bundeswehr hinnehmen müsse, die für fast alle kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln zur Folge hätten, dass es dort fast gar keine Windvorrangzonen geben werde, obwohl sie sogar ausdrücklich gewünscht würden. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 11 – Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) weist darauf hin, § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes messe dem Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse bei. Nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine wandle sich auch die Rechtsprechung und erkenne in den erneuerbaren Energien eine in der Zukunft kostengünstige Alternative, die die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung erhöhe und damit dem Wirtschafts- und Ener- giestandort Deutschland zugutekomme. Sie spricht sich dafür aus, möglichst eng mit denjenigen zusammenzuarbeiten, die in den Re- gionen und vor Ort erarbeiten, moderieren und gestalten müssten, um ein möglichst ambitio- niertes Ziel und die Akzeptanz der Bevölkerung zu erreichen. Damit, wie sich die Kommunen zum Entwurf verhielten, müssten sich die Regionalräte auseinandersetzen und Kompromisse finden, wobei ihr Haus gerne beraten werde. Aus den anderen Planungsregionen wisse sie, dass es funktioniere und man dafür viel Kommunikation und Abwägung brauche. Dabei scheue sie als Ministerin den Konflikt und Probleme nicht, sodass der Regionalrat sie sicher an seiner Seite wisse, um einen guten Konsens zu finden. Aus diesem Grund stelle ihr Haus auch die Ressourcen seiner Expertinnen und Experten zur Verfügung. Reinhold Müller (FDP) beklagt einen großen Scherbenhaufen, wobei sich der Regionalrat auch in Zusammenarbeit mit der Landesplanungsbehörde stets bemühe, gemeinsam Lösungen zu finden. Die Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln arbeiteten mehr als am Limit. Auch die Regionalratsmitglieder opferten inzwischen zwei Tage pro Woche für ihre ehrenamtliche Ar- beit, um den Regionalplan rechtzeitig verabschieden zu können. Dies mache die gegenwärtige Situation frustrierend, sodass man sehr schnell Handreichungen brauche, um das Dilemma rechtssicher zu überwinden. Die Kommunen erwarteten Ergebnisse. Außerdem müssten in der nächsten Wahlperiode neue Regionalratsmitglieder wieder bei null anfangen, was es zu ver- meiden gelte. Bei Windkraft handele es sich um ein emotionales Thema, bei dem man die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und ihnen erklären müsse, was man ihnen abver lange. Das Gleiche gelte für die Gemeinderäte, die es ihren Bürgerinnen und Bürgern vermitteln und auch die Detail- planung vornehmen müssten. Die dafür notwendige Zeit werde bis Anfang 2025 möglicher- weise zu knapp. Er sei dem Regierungspräsidenten außerordentlich dankbar, die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in den Prozess einzubinden, die genauso unter Druck stünden. Es gehe nicht an, den Regierungsbezirk Köln bei der Verteilung der Flächen für die Windkraft mit den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold gleichzusetzen, der nämlich be- reits mit der Konversion des Rheinischen Reviers kämpfen müsse. Trotzdem sollten manche Kommunen knapp 15 % ihrer Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen, obwohl man im Regierungsbezirk Köln nicht die Abstände wie in den anderen genannten Regierungsbezir- Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 12 – ken einhalten könne, sodass er den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehe. Auch erhöhten die we- gen der Höhenbeschränkung wegfallenden Flächen den Flächendruck bei den anderen Kom- munen im Regierungsbezirk. Insofern hoffe er sehr auf die Unterstützung der Landesregierung. Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE) räumt ein, bei der Verteilung auf die sechs Pla- nungsregionen spreche man über eine schwierige Aufgabe, zumal sich jede von ihnen aus ver- schiedenen Gründen benachteiligt fühle. Für die Regierungsbezirke Münster, Arnsberg, Köln und Detmold gebe es einen flächenbasierten Ansatz, und in den sehr dicht besiedelten Pla- nungsräumen Düsseldorf und Ruhrgebiet eine potenzialbasierte Verteilung. Dabei müsse man irgendwann eine Festlegung treffen, sodass später auftretende Restriktionen wie etwa die Hö- henbeschränkung der Bundeswehr hingenommen werden müssten. Nach ihrer Überzeugung handele es sich um eine im Ergebnis gerechte Lösung. Gerade die Kommunen im Rheinischen Revier begriffen den Ausbau der erneuerbaren Energien als Chance. Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) pflichtet Reinhold Müller bei, der Tagebau beschäftige die Region, die für die Energieerzeugung in der Bundesrepublik große Verantwortung über- nommen habe, schon seit vielen Jahrzehnten. Die Menschen im Rheinischen Revier seien aus Gründen des Allgemeinwohls enteignet worden, hätten Grundstücke abgeben müssen und da- für andere bekommen. Der Bund sehe nun im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz das Ende bis zum Jahr 2030 vor, was denjenigen Klarheit verschaffe, die andernfalls noch bis 2026 hätten abwarten müssen, wie es denn nun für sie konkret weitergehe; sie wüssten nun, dass sie nicht mehr umgesiedelt würden. Die Zeit bringe aber auch besondere Aufgaben für diejenigen mit sich, die in der Verantwor- tung stünden, also auch die ehrenamtlichen Regionalratsmitglieder und sie als zuständige Mi- nisterin; dabei denke sie an die Starkregenereignisse des Jahres 2021, die im Rahmen der Kli- makrise zunähmen. Deshalb müsse man die Emi ssionen reduzieren, woran der Regionalrat mitarbeite. Um die Akzeptanz dafür zu schaffen, gebe es nun zum einen den Bürgerenergie- fonds bei der NRW.BANK, um die Zivilgesellschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommu- nen bei Vorhaben im Bereich der erneuer baren Energien zu unterstützen. Sie wolle nämlich nicht, dass Investoren von außerhalb Windräder aufstellten und allein für sich den ökonomi- schen Nutzen daraus zögen, sondern eine von der Zivilgesellschaft breit getragene Energie- versorgung. Darüber hinaus habe der Landtag das Bürgerenergiegesetz verabschiedet. Die Landesagentur NRW.Energy4Climate berate die Kommunen bei der Frage, wie sie bei erneuerbaren Energien in Verhandlungen mit den Projektierern eintreten könnten. Das Bürgerenergiegesetz sehe eine verbindliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am ökonomischen Erfolg der Windener- gieanlagen vor. So handele das Land exklusiv bei den erneuerbaren Energien und bei keiner anderen Form wirtschaftlicher Wertschöpfung, um die notwendigen Ambitionen umzusetzen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 13 – Die mittelständischen Unternehmen im Land wünschten sich, möglichst selbst Energie zu er- zeugen. Von den Industrie- und Handelskammern werde sie aufgefordert, schneller zu handeln, damit die Unternehmen bei der Energieversorgung unabhängiger werden k önnten und mehr Planungssicherheit bei der Preisgestaltung erhielten. Auch die Kommunen stellten fest, dass sie profitieren und die Einnahmen für ihren Haushalt verwenden könnten. Die konkrete Ausge- staltung im Einzelfall überlasse das Land im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung allerdings denjenigen, die vor Ort die politische Verantwortung trügen. Sie zolle den Regionalratsmitgliedern großen Respekt für ihre ehrenamtliche Arbeit, zumal sie in früherer Zeit selbst ehrenamtlich in der Düsseldorfer Kommunal politik engagiert gewesen sei, sodass sie die Herausforderung kenne, Leben, Arbeit, Ehrenamt und Familie miteinander zu vereinbaren, was durchaus belaste. Obwohl die Regionalräte schon immer sehr viel Arbeit geleistet hätten, stünden sie nun auf einmal im Scheinwerferlicht, weil in der Öffentlichkeit wahrgenommen werde, dass es wesentlich von ihnen abhänge, ob die Flächenausweisung gut gelinge. Darin liege eine Chance für die Regionalräte als wesentliches Element einer Region, die zusammenhalte. Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) hält es ebenfalls für sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger an der Energiegewinnung zu beteiligen. Er kritisiert, was den Regionalrat heute ausbremse, sei in der politischen Diskussion der letzten Jahre bereits vorgetragen worden, wie man den Land- tagsprotokollen entnehmen könne. Insofern sollten diejenigen, die zu entscheiden hätten, auch auf solche Argumente hören. Landesplanung und damit zusammenhängende Gesetze müssten in Zukunft viel dynamischer gehalten werden, weil schlicht ga r nicht mehr die Zeit zur Verfü- gung stehe, so lange Prozesse durchzuführen. Er warnt davor, wegen der zunehmenden Starkregenereignisse die Besiedlung aus den Tallagen in höher gelegene Gebiete zu verlagern, weil deren Versiegelung die Situation in den Täle rn verschärfe. Insofern möge man die bau- rechtlichen Bestimmungen dahingehend anpassen, dass auch bebaute Flächen die Wasserauf- nahme ermöglichten. Dr. Ralf Nolten (CDU) stellt eingangs fest, beim Wert von 2,13 % handele es sich um eine politisch gegriffene Größe, die er nicht kritisiere, weil alle Planungsregionen vor bestimmten Herausforderungen stünden. Einige Kommunen äußerten Bedenken zu den im Vorentwurf vor- gesehenen Flächen, böten aber Alternativen an, sodass es letztlich um die Frage gehe, ob man entsprechend abweichen dürfe. Außerdem könnten die Kommunen mit Flächen in ihrem Ei- gentum ganz anders mit Investoren verhandeln und einen Vorteil für ihre Bürgerinnen und Bürger erzielen. Lege man die Flächen aber von oben fest, würden diese Spielräume stark ein- gegrenzt. Darüber hinaus wirft er die Frage auf, ob man im Einzelfall nicht doch in Mittelgebirgslagen ASB unter 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit Blick darauf entwickeln könne, dass man Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 14 – wegen der Starkregenereignisse ungünstig gelegene Ortschaften in Tallagen auf höhere Flä- chen umsiedele. Zu den endogenen Entwicklungspotenzialen im ländlichen Raum zähle der zweite National- park, für den die Regierungskoalition werbe. Die Fachbeiträge aus der Region, in denen Teil- bereiche für Freizeiteinrichtungen und Erholungsanlagen vorgeschlagen würden, seien allge- mein akzeptiert, denn nur im Randbereich des Nationalparks könne die Region auch von ihm profitieren. Allerdings gingen die anvisierten bis zu 230.000 Übernachtungen im Jahr haupt- sächlich auf eine einzige Anlage zurück. Wenn man nun aber lediglich einzelne Standorte in den Plan aufnehme, untergrabe man den Ansatz, dass der Nationalpark eine Entwicklungs- möglichkeit biete. Außerdem handele es sich beim angesprochenen Standort um Bauen im Außenbereich, sodass man landesplanerische Anfragen stellen könne. Auch bei vielen anderen Dingen fehle die Pla- nungsgröße, sodass er diesen Einwand nicht gelten lasse. Insofern brauche es ein Signal, dass die Politik begreife, dass es sich beim ländlichen Raum um keine reine Ver- und Entsorgungs- region handele, sondern sein Entwicklungspotenzial erkenne, sodass der Regionalplan dafür eine Entwicklungsmöglichkeit vorsehe. Er resümiert, letz tlich brauche der Regionalrat für die von ihm angesprochenen Punkte einen entsprechenden Handlungsspielraum, um zum Wohle der Region von der grundsätzlichen Linie abzuweichen, die er keinesfalls infrage stelle. Dietmar Tendler (SPD) dankt der Ministerin für die Klarstellung, kommunale Planung berück- sichtigen zu wollen. In der Stadt Bornheim beispielsweise gebe es eine breite Akzeptanz der Windenergie, die aber teilweise durch nun vorgelegte Gebietsvorschläge konterkariert werde. Rolf Beu (GRÜNE) widerspricht Reinhold Müller, seine Fraktion stehe grundsätzlich hinter den Flächenzielen für die Planungsregionen. Sodann kritisiert er, Tagebau und Braunkohleverstro- mung würden oft als Errungenschaft dargestellt, die Windkraft hingegen als Belastung. Wohl niemand halte Windkraftanlagen für wunderschön, aber sie trügen zur Energiesicherheit für das gesamte Land und dazu bei, dass auch Kommunen und die Zivilgesellschaft von ihnen profitieren könnten. Insofern möge man das Wording verändern. Michael Frenzel (SPD) bittet die Ministerin, über die nicht berücksichtigten Einschränkungen der Bundeswehr hinaus auch die anderen Punkte zu erklären, die im LANUV-Gutachten fehlten, sowie um Klarstellung, ob das Ziel 10.2-13 in das vierte Gesetz zur Änderung des LEP überführt werde, wie sie die Kritik des OVG an der Systematik des Übergangszeitraums beim Windkraft- ausbau bewerte, wann der LEP denn nun veröffentlicht werde und wie sie mit der Rechtsunsi- cherheit während des Übergangszeitraums umgehen wolle. Gegebenenfalls möge sie die Ant- worten nachreichen. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 15 – Stefan Götz (CDU) bedauert, dass der Regionalrat nach dem Urteil des OVG Orten mit weniger als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zunächst einmal nicht mehr die vorgesehenen Ent- wicklungschancen einräumen dürfe, sodass die Ministerin den zukünftigen Umgang mit ihnen darstellen möge. Dr. Alexandra Renz-von Kintzel (MWIKE) räumt ein, bei der Gestaltung des Übergangs bis 2025 handele es sich in der Tat um ein schwieriges Thema. Man werde nicht alle Probleme lösen können, weil der Wunsch, die Windkraft auszubauen, mit dem Anspruch kollidiere, keine neue Rechtsunsicherheit zu schaffen. Außerdem verlangten Kommunen Sicherheit, dass der Windkraftausbau auf den von ihnen ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich stattfinde. Die Regierungskoalition wolle das Landesplanungsgesetz anpassen, um den Zeitraum bis hoffent- lich nur noch 2025 zu überbrücken. In seiner Mail habe Dr. Ralf Nolten die Sorgen der CDU-Fraktion in Bezug auf den Regionalplan vorab übermittelt. Sie bezeichnet es als gute Praxis, da ss ihr Haus immer Gespräche mit der Regionalplanung führe, anstatt einfach selbst zu entscheiden. Trotz der vor Ort gewünschten Entwicklung gebe es natürlich gute Gründe für den LEP, sodass man einen Ausgleich finden müsse. Bisweilen biete das Planungsrech t eine gewisse Flexibilität für Alternativen, bisweilen müsse man den Kommunen auch mitteilen, dass es sich nicht um den richtigen Standort han- dele. Sie sagt zu, im Nachgang alle angesprochenen Fälle durchzugehen. Ministerin Mona Neubaur (MWIKE) spricht von einem Kraftakt für den Umbau der Energie- versorgung, den alle politischen Ebenen stemmen müssten. Nun gelte es, möglichst transpa- rent darzustellen, wie man zu den verschiedenen Flächenbeitragswerten gekommen sei und wie man mit den Kommunen umgehe, die ei gene Planungen für geeignete Flächen vorlegen wollten, bis Rechtssicherheit im Jahr 2025 bestehe. Jedenfalls könne die Landesregierung nicht einfach auf Zuruf einzelner Kommunen Ausnahmen genehmigen, weil das die erhebliche ge- leistete ehrenamtliche Arbeit der Regionalräte ad absurdum führte. Trotzdem müsse es nach sorgfältiger Abwägung der Interessen in Einzelfällen möglich sein, Hinweise aus den Kommu- nen zu berücksichtigen. Es brauche aber immer ein vollständiges Bild für den gesamten Pla- nungsraum, wofür viel Detailarbeit erforderlich sei. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine durch Russland begründe die Zeiten- wende in Deutschland, auf den man entschlossen reagieren und unter Beweis stellen müsse, dass Europa mit erneuerbaren Energien und guter erneuerbarer Infrastruktur widerstandsfähig werde. Trotz der mit einer Demokratie nun einmal verbundenen zeitaufwendigen Prozesse bleibe Deutschland handlungsfähig und widerlege damit die Annahme von Wladimir Putin, mit dem Recht des Stärkeren die Stärke des Rechts überwinden zu können. Insofern arbeite auch der Regionalrat an Frieden, Freiheit und Sicherheit für die zukünftigen Generationen Europas. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 16 – Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk betont, die zeitliche Planung bleibe bestehen, die sich zum Ende hin stauchen werde, wenn der Aufstellungsbeschluss nicht mehr vor den Sommer- ferien erfolgen könne. Dies mache die direkte Kommunikation mit den Kommunen im Regie- rungsbezirk besonders wichtig, die nach seiner Einschätzung gut gelingen werde. Alle Beteilig- ten nähmen ihre Rollen mit großer Verantwortung wahr. 6 Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockerge- steine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Ausle- gung Drucksache Nr.: RR 14/2024 Stefan Götz (CDU) bedankt sich bei der Bezirksregierung für die gute und konstruktive Zu- sammenarbeit der letzten Jahre. Der Entwurf werde von der Öffentlichkeit gewiss gut aufge- nommen, sodass man das Verfahren definitiv in der laufenden Wahlperiode abschließen könne. Thorsten Konzelmann (SPD) schließt sich Stefan Götz an und lobt das zielorientierte Verfah- ren. Reinhold Müller (FDP), Rolf Beu (GRÜNE) und Friedrich Jeschke (DIE LINKE./Volt) pflich- ten dem Dank für ihre Fraktionen bei. Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk dankt Heiko Krause und dem gesamten Team eben- falls für die hervorragende Arbeit. Der sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bereite auch deshalb am wenigsten Sorgen. Dies halte er mit Blick auf die großen Herausforderungen der nächsten Monate für wichti g. Sodann betont er im Nachgang zum Gespräch mit der Mi- nisterin die Erforderlichkeit der Fairness im Umgang in den nächsten Monaten, um sachlich und vernünftig zusammenarbeiten zu können. Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Sachlichen Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf Grundlage des vorgelegten Zweiten Planentwurfes für den Regierungsbezirk Köln in der Fassung der Anlagen der vorliegenden Sitzungsvorlage (Teil A bis C) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 17 – 2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der erneuten öf- fentlichen Auslegung beauftragt. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belan- gen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Verfahrensbeteiligten) ist entsprechend § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Dauer von mindestens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Gegenstand der öffentliche n Auslegung sind die unter Ziffer 1 genannten Anlagen (außer Teil C-5.). Die Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, da- rin bis zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzuneh- men, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. 7 Umsetzung der Vorgaben der RED-III-Richtlinie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Vortrag von Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH) Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH) trägt anhand einer Präsentation vor, die sich als Anlage zu diesem Protokoll findet, und erläutert auf Nachfrage des Vorsitzenden Rai- ner Deppe, wann mit Ergebnissen gerechnet werden könne, gegenwärtig bearbeite man in der Umweltprüfung die bereits vorliegenden Abgrenzungen für die Vorranggebiete. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) bestätigt, die Bezirksregierung arbeite auch bei den anderen Plänen Hand in Hand mit Dr.-Ing. Katrin Wulfert zusammen und führe viele Gespräche, als deren Ergebnis sich manche Zonen veränderten, was wiederum Nacharbeiten auslöse. Gleichwohl wolle die Bezirksregierung die Arbeiten zeitnah abschließen und dem Regionalrat den Entwurf sodann vorlegen. Auf die Nachfrage von Stefan Götz (CDU) erläutert Dr.-Ing. Katrin Wulfert (Bosch & Partner GmbH), nach dem Gesetzentwurf müssten die Beschleunigungsgebiete im Re gionalplan se- parat ausgewiesen werden, weshalb sie vorschlage, sie schon jetzt zu berücksichtigen. Mit der Festsetzung eines Beschleunigungsgebietes träten zudem die Erleichterungen ein. ORBR Gerit Ulmen (Bezirksregierung) ergänzt, grundsätzlich sollten alle im Regionalplan be- schlossenen Gebiete zukünftig Beschleunigungsgebiete sein. Auf Nachfrage von Wilhelm Windhuis (GRÜNE) konkretisiert er, ob dies tatsächlich möglich sei, hänge von der konkreten Prüfung ab. Der Regionalrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 18 – 8 Anträge (keine) 9 Anfragen 9.1 Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.04.2024: Verfahrensstand zur Wasserstoff- infrastrukturplanung im Regierungsbezirk Köln Drucksache Nr.: RR 12/2024 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 9.2 Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.03.2024: Verfahrensstand zur Wiedernutz- barmachung der Steinbachtalsperre Drucksache Nr.: RR 10/2024 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 10 Mitteilungen 10.1 des Vorsitzenden Vorsitzender Rainer Deppe teilt die Entscheidung des Ältestenrats mit, die heutigen Aussa- gen der Ministerin zunächst auszuwerten, um sodann darüber nachzudenken, wie man mit den beiden großen Regionalplanverfahren fortfahren wolle. 10.2 der Bezirksregierung (keine) Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 15. Sitzung 3.05.2024 – 19 – gez. Rainer Deppe gez. Reinhold Müller (Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln) Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien 15. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Dr. Katrin Wulfert www.boschpartner.de bosch & partner planen • beraten • forschen Büro München Pettenkoferstraße 24 80336 München Büro Herne Kirchhofstraße 2c 44623 Herne Büro Hannover Lortzingstr. 1 30177 Hannover Büro Berlin Kantstraße 67a 10627 Berlin bosch & partner planen • beraten • forschen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) Hintergründe / Entwicklungen ausgewählte Inhalte RED (Windenergie) Umsetzung in nationales Recht Umsetzung im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Überblick *https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413 bosch & partner planen • beraten • forschen • Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED III und IV) (erste Entwürfe 2021 / 2022) Hintergründe / Entwicklungen Entwicklungen bis zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED)* *https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413 • Verabschiedung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) am 18. Oktober 2023 • Reaktion der EU auf Ukraine-Krieg und Energiekrise EU-Notfallverordnung vom 19.12.2022 Ziel: beschleunigte Genehmigung von EE-Anlagen und Netzen begrenzte Gültigkeit bis 30.06.2024; Verlängerung bis 30.06.2025 bosch & partner planen • beraten • forschen • die Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden einer Umweltprüfung unterzogen, ggf. einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung • die Nutzung einer bestimmten Art erneuerbarer Energie darf voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben • Ausschluss von Natura-2000-Gebieten Gebieten, die im Rahmen nationaler Programme zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt ausgewiesen sind Hauptvogelzugrouten anderen Gebieten, die auf der Grundlage von Sensibilitätskarten ermittelt wurden • Festlegung geeigneter Regeln für wirksame Minderungsmaßnahmen, um mögliche negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern (insbesondere zur Einhaltung der Verpflichtungen aus der FFH-RL und WRRL) • Umsetzung bis 21.02.2026 ausgewählte Inhalte RED (Windenergie) Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie (Artikel 15c RED) bosch & partner planen • beraten • forschen • Ausnahme von der Pflicht zur Durchführung einer UVP sowie der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung • Durchführung eines Screenings/ Überprüfungsverfahrens höchstwahrscheinlich erhebliche unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, die nicht ermittelt wurden Vorlage von Informationen durch den Projektträger (Merkmale, Maßnahmen, etc.) ggf. Durchführung einer UVP, gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung • Festlegung von Fristen: bspw. 12 Monate für das Genehmigungsverfahren; Screening innerhalb von 45 Tagen Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten (Artikel 16a RED) ausgewählte Inhalte RED (Windenergie) bosch & partner planen • beraten • forschen • Referentenentwurf • Einreichung von Stellungnahmen bis 11.04.2024 • Insbesondere Änderungen in ROG und BauGB (Ausweisung Beschleunigungsgebiete); WindBG (Genehmigung in Beschleunigungsgebieten) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie* (03.04.2024) Umsetzung in nationales Recht *https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz-umsetzung-red-3- wind-an-land-und-solarenergie.html bosch & partner planen • beraten • forschen • Stand: Referentenentwurf • Diskussionen zur richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere in Bezug auf den Ausschluss „erheblicher Umweltauswirkungen“ (bspw. Sobotta 2023, Deutinger & Sailer 2024, NABU 2024) Umsetzung in nationales Recht bosch & partner planen • beraten • forschen • Prüfung der Eignung des Windenergiebereichs als Beschleunigungsgebiet im Prüfbogen des Umweltberichts • vorsorglicher Ansatz unter Berücksichtigung des Ausschlusses erheblicher Umweltauswirkungen im Sinne der SUP ggf. Rückgriff auf Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen (bspw. Artenschutz, Gebietsschutz, Kulturlandschaftsbereiche, etc.) Dokumentation der Minderungsmaßnahmen • Ausführungen zu Änderungen im Falle der gesetzlichen Umsetzung im ROG (Vergrößerung der Kulisse der Beschleunigungsgebiete) Integration in den Umweltbericht Umsetzung im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien bosch & partner planen • beraten • forschen • Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023L2413 • Referentenentwurf Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/240403-gesetz- umsetzung-red-3-wind-an-land-und-solarenergie.html • Deutinger/Sailer (2024): Die Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbare- Energien-Richtlinie, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht, Nr. 35. https://stiftung-umweltenergierecht.de/wp- content/uploads/2024/02/Stiftung_Umweltenergierecht_WueStudien_35_Die- Beschleunigungsgebiete-nach-der-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.pdf • Lau / Wulfert / Vaut / Köstermeyer / Blew (2024): RED: Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen, erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ https://www.boschpartner.de/news/erste-zwischenergebnisse-im-f-e-vorhaben- windenergieausbau-und-artenschutz-online-1 weiterführende Materialien Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! www.boschpartner.de bosch & partner planen • beraten • forschen Büro München Pettenkoferstraße 24 80336 München Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lortzingstr. 1 30177 Hannover Büro Berlin Kantstraße 67a 10627 Berlin Dr. Katrin Wulfert Tel. 02323-94629-24 k.wulfert@boschpartner.de
Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalrates am 03.05.2024)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 17/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Fani Telefon -3859 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 07.06.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 28.06.2024 4. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung des Regionalra- tes am 03.05.2024 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift der 15. Sitzung. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift 15. Sitzung 03.05.2024 mit Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 17/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 07.06.2024 15:45