0784/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat AN/0381/2017
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Anlage 2 - Vorabauszug AVR 27.03.2017
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 11.04.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.03.2017 öffentlich 4.10 Mitteilung betreffend "Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses vom 13.03.2017 betreffend "Blitzer- Fiasko an der BAB 3" (AN/0381/2017)" 0784/2017 MdR Krupp merkt an, dass die Argumente bezüglich des Rückzahlungsprogrammes der Stadt bereits hinreichend ausgetauscht seien. In Bezug auf die vorliegende Antwort de r Verwaltung irritiere ihn die Aussage, dass die Berichte bzw. die Zwischenstände darüber, wie viel Geld bereits zurückgezahlt wurde, nur vorgelegt werden, wenn das Gremium dies beschließt. Dies halte er für sehr formalistisch und auch für nicht erforderli ch, da der Verwaltung die Zahlen o h- nehin vorliegen und teilweise auch der Presse entnommen werden können. Insofern halte er es für angemessen, wenn auch der Ausschuss, ohne dass er das hier extra beschließen muss, über den Sachstand und über die Zahlen inf ormiert wird. Dies brauche nicht in jeder Sitzung, sollte aber ggf. in jeder zweiten Sitzung erfolgen. Die Fraktion könne selbstverständlich auch jedes Mal eine erneute Anfrage stellen, damit werde der Sache vermutlich aber nicht gedient. Herr Stadtdirek tor Dr. Keller entgegnet, dass die Verwaltung hier durchaus noch einmal deutlich machen wollte, dass in der Anfrage der SPD -Fraktion auch Elemente eines Antrages enthalten waren. Selbstverständlich würde die Verwaltung als Se r- vice für den Ausschuss die Zahlen in einem vernünftigen Turnus bekannt geben. Der Vorsitzende stellt klar, dass hiermit keine Vollzeitkraft in Gänze beschäftigt sein sollte. Herr Stadtdirektor Dr. Keller bestätigt, dass hierfür kein eigener statistischer Apparat aufgebaut werde. Man werde sich auf die Fallzahlen und demnächst vermutlich auch auf die abgeflossenen Mittel beschränken. Er glaubt, dass damit allen entsprechend gedient sei. Herr Rummel gibt bekannt, dass mit Stand von heute 21.468 Anträge gestellt worden sind. MdR Krupp möchte wissen, wie viel Geld hiervon bereits ausgezahlt worden ist. Herr Rummel räumt ein, dass sich die Auszahlung, wie der vorliegenden Mitteilung entnommen werden kann, ausgesprochen schwierig gestalte, da hierfür extra Verfah- ren aktiviert werden müs sten und sich die Vorgänge teilweise bereits im Archiv b e- finden. Außerdem müssten für die Auszahlung ein Abgleich der Daten sowie eine Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit erfolgen. Dies gestalte sich sehr schwierig, allerdings sei Lich t am Ende des Tunnels zu sehen und die Verwa l- tung denkt, dass sie in etwa 2 bis 3 Wochen so weit ist. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/325 Vorlagen-Nummer 13.03.2017 0784/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.03.2017 Verkehrsausschuss 21.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat AN/0381/2017 Anfrage AN/0381/2017 der SPD-Fraktion im Kölner Rat vom 08.03.2017 Sitzung des Hauptausschusses hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion; AN/0381/2017 Mit Schreiben vom 08.03.2017 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur Sitzung des Hauptausschusses: 1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transparent und systematisch darzustellen: - Anzahl der betroffenen Bußgeldverfahren insgesamt und unterteilt nach den von der Verwaltung vorgegebenen Rückabwicklungsverfahren, d.h. Bußgelder bis 250 €, Bußgelder ab 250 €, Nebenfolgen (Punkte/Fahrverbote) und Kombinationen aus den vorgenannten Verfahren - Anzahl der eingegangenen Anträge und deren Verfahrensstände, Mittelabfluss etc. Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss das fortgeschriebene Zahlenwerk als Mo- natsbericht regelmäßig vorzulegen. 2. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 2017 auf Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vielen Betroffenen die abge- forderten Gelder zurückzuerstatten? 3. Wie viele Verfahren sind bereits abgeschlossen worden und wie hoch ist der Betrag der be- reits zurückgezahlten Bußgelder? 4. Selbst bei optimistischen Prognosen ist absehbar, dass nur ein Bruchteil der von der Stadt eingenommenen Geldern in Höhe von 11.726.477 € Millionen Euro tatsächlich zur Auszahlung kommen wird. Wie gedenkt die Verwaltung mit den vom Rat zur Rückzahlung bereitgestellten aber letztlich nicht zurückgezahlten Bußgeldern umzugehen? 2 Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: zu 1: Die in der Anfrage als „Rückabwicklungsverfahren“ bezeichnete Vorgehensweise ist der Ge- setzeslage geschuldet, aufgrund derer es der Verwaltung weder möglich ist, die bestandskräf- tigen Bescheide wieder aufzuheben, noch über die Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbote zu entscheiden. Die Unterteilung der grundsätzlich in Betracht kommenden ca. 320.000 Fälle (453.597 Fälle insgesamt, von denen bereits 132.515 eingestellt worden waren) in die ge- wünschten Kategorien ist erst im Zuge der laufenden Bearbeitung möglich, würde eine händi- sche Auswertung erfordern und damit den Verwaltungsaufwand weiter erhöhen. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden von den Betroffenen aktiv ge- nutzt. Zum 10.03.2017, 9.00 Uhr lagen der Verwaltung nahezu 20.000 Anträge aus dem ge- samten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland vor. In dieser Zahl enthalten sind zum einen die Kontaktaufnahmen mittels des bereit gestellten online-Formulars (9.433 Anträge) bzw. des alternativen PDF-Dokuments (1.674 Anträge). Darüber hinaus sind bei der Verwal- tung auch auf anderen Wegen (beispielsweise Anrufe, Schreiben, E-Mails etc.) ca. 8.000 An- träge eingegangen, die im Sinne einer bürgerfreundlichen Lösung natürlich ebenfalls bearbei- tet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Betroffene offenbar auch mehrere Antragswege parallel beschreiten. Eine exaktere Verifizierung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien die fortgeschriebenen Zahlen vorlegen, wenn das jeweilige Gremium dies wünscht und beschließt. zu 2: Die endgültige Zahl der Betroffenen, die bis zum 30. Juni 2017 das Ausgleichsprogramm der Stadt Köln in Anspruch nehmen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorherzusa- gen. Je nach Verlauf des Ausgleichsprogrammes wird die Verwaltung auch eine Verlängerung der Frist über den 30. Juni 2017 hinaus prüfen. Das zur Verfügung gestellte online-Formular/PDF-Dokument wurde bereits auf die zwingend notwendigen Angaben begrenzt, um es so möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Auch aufgrund der erfolgten und fortlaufend aktualisierten Öffentlichkeitsarbeit geht die Verwaltung davon aus, dass noch eine Vielzahl von Betroffenen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. zu 3: Die Verwaltung wird nach Abschluss der umfangreichen technischen Vorbereitungen zu dem bislang wohl bundesweit einmaligen Ausgleichsprogramm in Kürze mit den Auszahlungen be- ginnen können. zu 4: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung am 14.02.2017 beauftragt, ein freiwilliges Aus- gleichsprogramm aufzulegen. Hierdurch soll den Betroffenen auf Antrag ein finanzieller Aus- gleich in Höhe des bereits gezahlten Betrages gewährt werden. In welcher Gesamthöhe hie- rauf basierend Auszahlungen erfolgen werden, ist derzeit von der Verwaltung nicht abzu- schätzen. Eine darüber hinausgehende Vorgehensweise ist von der vom Rat geschaffenen Rechtsgrundlage nicht gedeckt. Gez. Reker
Anlage 1 - Auszug Hauptausschuss 13.03.17
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Knaup Telefon: (0221) 221-26014 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.knaup@stadt-koeln.de Datum: 19.04.2017 Auszug aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.03.2017 öffentlich 3.3 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: Blitzer-Fiasko an der BAB3 AN/0381/2017 Antwort der Verwaltung 0784/2017 Herr Stadtdirektor Dr. Keller erläutert auf Nachfrage von Herrn Krupp, alle Antragstel- lerinnen und Antragsteller seien umgehend darüber informiert worden, dass die Aus- zahlung mehrere Wochen dauere. Die mehrwöchige Bearbeitungszeit liege in einem revisions- und missbrauchssicheren Auszahlverfahren begründet. Bezüglich der ver- bleibenden Mittel führt er aus, dass es verschiedene Vorschläge gebe und letztend- lich der Rat entscheide. Auf Nachfrage von Frau Stahlhofen antwortet Herr Stadtdirektor Dr. Keller, Erstat- tungsanträge würden unabhängig vom Eingangsweg (online, schriftlich, telefonisch) bearbeitet. Die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung werden zurückgestellt und auf Bitte von Herrn Krupp für die nächste Sitzung des Hauptausschusses erneut auf die Ta- gesordnung genommen. Die Beantwortung soll zudem dem Verkehrsausschuss und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Kenntnis gegeben werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0784/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27