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0784/2017

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat AN/0381/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.03.2017, TOP 4.10

Anlage 2 - Vorabauszug AVR 27.03.2017

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Auszug Hauptausschuss 13.03.17

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Anlage 2 - Vorabauszug AVR 27.03.2017

3003 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 11.04.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 27.03.2017 
öffentlich 
4.10 Mitteilung betreffend "Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion zur 
Sitzung des Hauptausschusses vom 13.03.2017 betreffend "Blitzer-
Fiasko an der BAB 3" (AN/0381/2017)" 
0784/2017 
MdR Krupp merkt an, dass die Argumente bezüglich des Rückzahlungsprogrammes 
der Stadt bereits hinreichend ausgetauscht seien. 
In Bezug auf die vorliegende Antwort de r Verwaltung irritiere ihn die Aussage, dass 
die Berichte bzw. die Zwischenstände darüber, wie viel Geld bereits zurückgezahlt 
wurde, nur vorgelegt werden, wenn das Gremium dies beschließt. Dies halte er für 
sehr formalistisch und auch für nicht erforderli ch, da der Verwaltung die Zahlen o h-
nehin vorliegen und teilweise auch der Presse entnommen werden können. Insofern 
halte er es für angemessen, wenn auch der Ausschuss, ohne dass er das hier extra 
beschließen muss, über den Sachstand und über die Zahlen inf ormiert wird. Dies 
brauche nicht in jeder Sitzung, sollte aber ggf. in jeder zweiten Sitzung erfolgen. Die 
Fraktion könne selbstverständlich auch jedes Mal eine erneute Anfrage stellen, damit 
werde der Sache vermutlich aber nicht gedient.  
 
Herr Stadtdirek tor Dr. Keller entgegnet, dass die Verwaltung hier durchaus noch 
einmal deutlich machen wollte, dass in der Anfrage der SPD -Fraktion auch Elemente 
eines Antrages enthalten waren. Selbstverständlich würde die Verwaltung als Se r-
vice für den Ausschuss die Zahlen in einem vernünftigen Turnus bekannt geben.  
 
Der Vorsitzende stellt klar, dass hiermit keine Vollzeitkraft in Gänze beschäftigt sein 
sollte. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller bestätigt, dass hierfür kein eigener statistischer Apparat 
aufgebaut werde. Man werde sich auf die Fallzahlen und demnächst vermutlich auch

auf die abgeflossenen Mittel beschränken. Er glaubt, dass damit allen entsprechend 
gedient sei. 
 
Herr Rummel gibt bekannt, dass mit Stand von heute 21.468 Anträge gestellt worden 
sind.  
 
MdR Krupp möchte wissen, wie viel Geld hiervon bereits ausgezahlt worden ist. 
 
Herr Rummel räumt ein, dass sich die Auszahlung, wie der vorliegenden Mitteilung 
entnommen werden kann, ausgesprochen schwierig gestalte, da hierfür extra Verfah-
ren aktiviert werden müs sten und sich die Vorgänge teilweise bereits im Archiv b e-
finden. Außerdem müssten für die Auszahlung ein Abgleich der Daten sowie eine 
Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit erfolgen. Dies gestalte sich 
sehr schwierig, allerdings sei Lich t am Ende des Tunnels zu sehen und die Verwa l-
tung denkt, dass sie in etwa 2 bis 3 Wochen so weit ist. 
 
Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/325 
 
Vorlagen-Nummer 13.03.2017 
 0784/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.03.2017 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion im Kölner Rat 
AN/0381/2017 
Anfrage AN/0381/2017 der SPD-Fraktion im Kölner Rat vom 08.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses 
hier: Beantwortung von Fragen der SPD-Fraktion; AN/0381/2017 
 
Mit Schreiben vom 08.03.2017 bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der nachfolgenden Fragen 
zur Sitzung des Hauptausschusses: 
 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transparent und 
systematisch darzustellen: 
 
- Anzahl der betroffenen Bußgeldverfahren insgesamt und unterteilt nach den von  
  der Verwaltung vorgegebenen Rückabwicklungsverfahren, d.h. Bußgelder bis 250 €,  
  Bußgelder ab 250 €, Nebenfolgen (Punkte/Fahrverbote) und Kombinationen aus 
  den vorgenannten Verfahren 
- Anzahl der eingegangenen Anträge und deren Verfahrensstände, Mittelabfluss etc. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss das fortgeschriebene Zahlenwerk als Mo-
natsbericht regelmäßig vorzulegen.  
 
2. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung bis zum Ende der Antragsfrist am 30. 
Juni 2017 auf Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung 
um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vielen Betroffenen die abge-
forderten Gelder zurückzuerstatten?   
 
3. Wie viele Verfahren sind bereits abgeschlossen worden und wie hoch ist der Betrag der be-
reits zurückgezahlten Bußgelder? 
 
4. Selbst bei optimistischen Prognosen ist absehbar, dass nur ein Bruchteil der von der Stadt 
eingenommenen Geldern in Höhe von 11.726.477 € Millionen Euro tatsächlich zur Auszahlung 
kommen wird. Wie gedenkt die Verwaltung mit den vom Rat zur Rückzahlung bereitgestellten 
aber letztlich nicht zurückgezahlten Bußgeldern umzugehen?

2 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion wie folgt: 
zu 1: 
 
Die in der Anfrage als „Rückabwicklungsverfahren“ bezeichnete Vorgehensweise ist der Ge-
setzeslage geschuldet, aufgrund derer es der Verwaltung weder möglich ist, die bestandskräf-
tigen Bescheide wieder aufzuheben, noch über die Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbote 
zu entscheiden. Die Unterteilung der grundsätzlich in Betracht kommenden ca. 320.000 Fälle 
(453.597 Fälle insgesamt, von denen bereits 132.515 eingestellt worden waren) in die ge-
wünschten Kategorien ist erst im Zuge der laufenden Bearbeitung möglich, würde eine händi-
sche Auswertung erfordern und damit den Verwaltungsaufwand weiter erhöhen. 
 
Die verschiedenen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme werden von den Betroffenen aktiv ge-
nutzt. Zum 10.03.2017, 9.00 Uhr lagen der Verwaltung nahezu 20.000 Anträge aus dem ge-
samten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland vor. In dieser Zahl enthalten sind zum 
einen die Kontaktaufnahmen mittels des bereit gestellten online-Formulars (9.433 Anträge) 
bzw. des alternativen PDF-Dokuments (1.674 Anträge). Darüber hinaus sind bei der Verwal-
tung auch auf anderen Wegen (beispielsweise Anrufe, Schreiben, E-Mails etc.) ca. 8.000 An-
träge eingegangen, die im Sinne einer bürgerfreundlichen Lösung natürlich ebenfalls bearbei-
tet werden. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Betroffene offenbar auch mehrere 
Antragswege parallel beschreiten. Eine exaktere Verifizierung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht möglich. 
 
Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien die fortgeschriebenen Zahlen vorlegen, wenn 
das jeweilige Gremium dies wünscht und beschließt. 
 
zu 2: 
 
Die endgültige Zahl der Betroffenen, die bis zum 30. Juni 2017 das Ausgleichsprogramm der 
Stadt Köln in Anspruch nehmen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös vorherzusa-
gen. Je nach Verlauf des Ausgleichsprogrammes wird die Verwaltung auch eine Verlängerung 
der Frist über den 30. Juni 2017 hinaus prüfen. 
 
Das zur Verfügung gestellte online-Formular/PDF-Dokument wurde bereits auf die zwingend 
notwendigen Angaben begrenzt, um es so möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Auch 
aufgrund der erfolgten und fortlaufend aktualisierten Öffentlichkeitsarbeit geht die Verwaltung 
davon aus, dass noch eine Vielzahl von Betroffenen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen 
wird. 
 
zu 3: 
 
Die Verwaltung wird nach Abschluss der umfangreichen technischen Vorbereitungen zu dem 
bislang wohl bundesweit einmaligen Ausgleichsprogramm in Kürze mit den Auszahlungen be-
ginnen können. 
 
zu 4: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung am 14.02.2017 beauftragt, ein freiwilliges Aus-
gleichsprogramm aufzulegen. Hierdurch soll den Betroffenen auf Antrag ein finanzieller Aus-
gleich in Höhe des bereits gezahlten Betrages gewährt werden. In welcher Gesamthöhe hie-
rauf basierend Auszahlungen erfolgen werden, ist derzeit von der Verwaltung nicht abzu-
schätzen. Eine darüber hinausgehende Vorgehensweise ist von der vom Rat geschaffenen 
Rechtsgrundlage nicht gedeckt. 
 
Gez. Reker

Anlage 1 - Auszug Hauptausschuss 13.03.17

1352 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Knaup 
Telefon:  (0221) 221-26014  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.knaup@stadt-koeln.de 
Datum: 19.04.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Hauptausschusses vom 
13.03.2017 
öffentlich 
3.3 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend: Blitzer-Fiasko an der BAB3 
AN/0381/2017 
 Antwort der Verwaltung 
0784/2017 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller erläutert auf Nachfrage von Herrn Krupp, alle Antragstel-
lerinnen und Antragsteller seien umgehend darüber informiert worden, dass die Aus-
zahlung mehrere Wochen dauere. Die mehrwöchige Bearbeitungszeit liege in einem 
revisions- und missbrauchssicheren Auszahlverfahren begründet. Bezüglich der ver-
bleibenden Mittel führt er aus, dass es verschiedene Vorschläge gebe und letztend-
lich der Rat entscheide. 
 
Auf Nachfrage von Frau Stahlhofen antwortet Herr Stadtdirektor Dr. Keller, Erstat-
tungsanträge würden unabhängig vom Eingangsweg (online, schriftlich, telefonisch) 
bearbeitet.  
 
Die Anfrage sowie die Antwort der Verwaltung werden zurückgestellt und auf Bitte 
von Herrn Krupp für die nächste Sitzung des Hauptausschusses erneut auf die Ta-
gesordnung genommen. Die Beantwortung soll zudem dem Verkehrsausschuss und 
dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
zur Kenntnis gegeben werden.

Beratungsverlauf (3)

13.03.2017 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0784/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27