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AN/1720/2023

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, Elke Schroeder (Klima Freunde) und Tobias Scholz (GUT), betr.: Ergänzungen zum Beschluss Venloer Straße

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 25.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 25.09.2023, TOP 1.3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

7000 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke/DIE PARTEI 
Elke Schroeder (Klima Freunde) Tobias Scholz (GUT) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1720/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/DIE 
PARTEI, Elke Schroeder (Klima Freunde) und Tobias Scholz (GUT), betr.: Ergänzungen 
zum Beschluss Venloer Straße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die oben genannten Fraktionen und Einzelvertreterinnen bitten Sie, den folgenden An-
trag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 25.09.2023 
zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss Ö.1.1 „Verkehrsver-
such Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe“ und fasst dar-
über hinaus folgende Begleitbeschlüsse, die im Verfahren Berücksichtigung 
finden sollen: 
1. Die Einbahnstraße soll im Bereich zwischen Ehrenfeldgürtel und Ende des 
zweispurigen Abschnitts der Venloer Straße (in Höhe des Aldi-Parkplatzes) 
eingerichtet werden, 
2. die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss kontinuierlich 
und an verschiedenen Stellen im Bereich der neuen Einbahnstraße gemes-
sen und Verstöße geahndet werden, um die Sicherheit der schwächeren 
Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen, 
3. es soll bereits während der Umsetzungsphase der Stufe 2 geprüft werden, 
an welchen Stellen eine Verbreiterung der vorhanden Schutzstreifen zu 
Radfahrstreifen möglich ist. Diese sollen dann möglichst rasch zunächst

- 2 - 
 
farblich markiert werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Radfahr-
streifen auch baulich geschützt werden können (z.B. als Protected Bi-
kelane), 
4. es sollen weitere sichere Querungsmöglichkeiten identifiziert und als Fuß-
gängerüberwege eingerichtet werden, 
5. es sollen Begleitaktionen durchgeführt werden (z.B. mit Unterstützung von 
Polizei, Verkehrswacht, etc) um “gegenseitige Rücksichtnahme” und “Ab-
standhalten” mit allen Verkehrsteilnehmer*innen einzuüben, beispielsweise 
an Zebrastreifen 
6. die o.g. Beschlusspunkte sollen möglichst zeitnah nach Beginn der 2. Stufe 
des Verkehrsversuchs umgesetzt werden. Dies darf aber nicht zu einer zeit-
lichen Verzögerung bei der Einrichtung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs 
führen. 
 
Begründung 
 
Zu Punkt 1: 
Der Verkehrsversuch sollte ursprünglich auf der ganzen Länge der Venloer Straße 
zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße eingerichtet werden. Dies hat der 
Verkehrsausschuss und die BV Ehrenfeld im November 2021 beschlossen (Vorlage 
2716/2021). Die erste Stufe des Verkehrsversuchs mit verkehrsberuhigtem Ge-
schäftsbereich mit Tempo 20 wurde zunächst zwischen Ehrenfeldgürtel und Fuchs-
straße eingerichtet. Nachdem aus der Bevölkerung und BV Ehrenfeld Hinweise ka-
men, wurde die Ampel an der Piusstraße wieder eingeschaltet. Da eine Ampel in ei-
ner Tempo 20-Zone nicht vorgesehen ist, wurde der Verkehrsversuchsbereich bis 
zur Piusstraße gekürzt. Dieses Argument für eine Verkürzung fällt nun mit der Wie-
dereinrichtung von Tempo 30 weg. Um die Zentralmoschee und die Geschäfte im 
vierspurig aufgeweiteten unteren Bereich der Venloer Straße von der Inneren Kanal-
straße aus erreichbar zu halten und die Piusstraße nicht übermäßig zu belasten, soll 
die 2. Stufe des Verkehrsversuchs nun bis zum Ende des zweispurigen Abschnitts 
der Venloer Straße eingerichtet werden. 
 
Zu Punkt 2: 
Aufgrund des Wegfalls einer Fahrspur durch die Einbahnstraße und die dadurch op-
tisch breitere Fahrbahn ist zunächst davon auszugehen, dass sich die durchschnittli-
che Geschwindigkeit des Autoverkehrs erhöhen und die Höchstgeschwindigkeit von 
Tempo 30 häufig überschritten wird. Damit erhöht sich auch das Unfallrisiko für die 
schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen. Um dem nachhaltig entgegenzuwirken, hilft 
nur die konsequente Ahndung von Tempoverstößen durch kontinuierliche Messun-
gen an verschiedenen Stellen entlang der Einbahnstraße. 
 
Zu Punkt 3: 
Um auf der Venloer Straße mehr Raum und Sicherheit für den Radverkehr zu schaf-
fen und um der optischen Verbreiterung der Fahrbahn entgegenzuwirken (siehe 
Punkt 2) ist es unerlässlich, dass die bislang viel zu schmalen Schutzstreifen, die zu-
dem Teil der Fahrbahn sind und von Autos überfahren werden dürfen, möglichst

- 3 - 
 
rasch in Radfahrstreifen ummarkiert werden. Radfahrstreifen sind nicht Teil der Fahr-
bahn und stehen ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Sie dürfen nur beim 
Ein- und Abbiegen von Autos überfahren werden oder um angrenzende Parkplätze 
oder Grundstücke zu erreichen. Geprüft werden soll, ob dies auf der gesamten 
Länge des Verkehrsversuchs möglich ist und ob nach Ende der Versuchsphase auch 
eine bauliche Trennung von der Fahrbahn, z.B. durch aufgeschraubte Elemente etc. 
sinnvoll ist. Zumindest die Markierung der Radfahrstreifen soll an allen Stellen mit 
entsprechender Fahrbahnbreite so schnell wie möglich erfolgen. 
 
Zu Punkt 4: 
Die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen zu ver-
bessern ist schon lange ein zentrales Anliegen der BV Ehrenfeld. Von Seiten der 
Bürger*innen wurde immer wieder angemahnt, dass die bisherigen Querungsmög-
lichkeiten nicht ausreichend sind. Es soll deshalb nach Einrichtung der 2. Stufe ermit-
telt werden, wo noch weitere Querungsmöglichkeiten möglichst als Zebrastreifen 
sinnvoll einzurichten sind und diese zeitnah umgesetzt werden. 
 
Punkt 5: 
Die verkehrlichen Maßnahmen entlang der Venloer Straße verlangen von allen Ver-
kehrsteilnehmer*innen hohe Flexibilität, gegenseitige Rücksichtnahme und Geduld. 
Leider war vor allem nach Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs 
festzustellen, dass viel Bürger*innen mit den zahlreichen Änderungen überfordert 
waren. Bei der 2. Stufe mit der Einrichtung der Einbahnstraße soll es mehr Hilfestel-
lung geben, zum Beispiel durch Begleitaktionen von Verwaltung, Polizei, Verkehrs-
wacht und anderen Akteuren. Dabei soll es nicht ausschließlich um die Einhaltung 
von Tempo 30 gehen, sondern z.B. auch um den gesetzlich vorgeschriebenen Ab-
stand zwischen Autos und Fahrrädern oder die Respektierung des Vorrangs von 
Fußgänger*innen an Zebrastreifen durch den rollenden Verkehr. 
 
Zu Punkt 6: 
Die o.g. Beschlusspunkte sollen auf keinen Fall dazu führen, dass die Einrichtung 
der 2. Stufe des Verkehrsversuchs verzögert wird. Sie sollten aber zeitnah nach Ein-
richtung der Einbahnstraßenregelung umgesetzt werden, damit der Verkehrsversuch 
möglichst erfolgreich wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez.  gez.  
Luise Themann   Ulrike Detjen  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Fraktion Die Linke 
  
 
gez.   gez.  
Elke Schroeder   Tobias Scholz  
KLIMA FREUNDE  GUT

Beratungsverlauf (1)

25.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1720/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
25.09.2023
Erstellt
22.09.2023 10:38