AN/1720/2023
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, Elke Schroeder (Klima Freunde) und Tobias Scholz (GUT), betr.: Ergänzungen zum Beschluss Venloer Straße
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke/DIE PARTEI Elke Schroeder (Klima Freunde) Tobias Scholz (GUT) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1720/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/DIE PARTEI, Elke Schroeder (Klima Freunde) und Tobias Scholz (GUT), betr.: Ergänzungen zum Beschluss Venloer Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die oben genannten Fraktionen und Einzelvertreterinnen bitten Sie, den folgenden An- trag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 25.09.2023 zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekräftigt den Beschluss Ö.1.1 „Verkehrsver- such Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe“ und fasst dar- über hinaus folgende Begleitbeschlüsse, die im Verfahren Berücksichtigung finden sollen: 1. Die Einbahnstraße soll im Bereich zwischen Ehrenfeldgürtel und Ende des zweispurigen Abschnitts der Venloer Straße (in Höhe des Aldi-Parkplatzes) eingerichtet werden, 2. die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h muss kontinuierlich und an verschiedenen Stellen im Bereich der neuen Einbahnstraße gemes- sen und Verstöße geahndet werden, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen zu erhöhen, 3. es soll bereits während der Umsetzungsphase der Stufe 2 geprüft werden, an welchen Stellen eine Verbreiterung der vorhanden Schutzstreifen zu Radfahrstreifen möglich ist. Diese sollen dann möglichst rasch zunächst - 2 - farblich markiert werden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Radfahr- streifen auch baulich geschützt werden können (z.B. als Protected Bi- kelane), 4. es sollen weitere sichere Querungsmöglichkeiten identifiziert und als Fuß- gängerüberwege eingerichtet werden, 5. es sollen Begleitaktionen durchgeführt werden (z.B. mit Unterstützung von Polizei, Verkehrswacht, etc) um “gegenseitige Rücksichtnahme” und “Ab- standhalten” mit allen Verkehrsteilnehmer*innen einzuüben, beispielsweise an Zebrastreifen 6. die o.g. Beschlusspunkte sollen möglichst zeitnah nach Beginn der 2. Stufe des Verkehrsversuchs umgesetzt werden. Dies darf aber nicht zu einer zeit- lichen Verzögerung bei der Einrichtung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs führen. Begründung Zu Punkt 1: Der Verkehrsversuch sollte ursprünglich auf der ganzen Länge der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße eingerichtet werden. Dies hat der Verkehrsausschuss und die BV Ehrenfeld im November 2021 beschlossen (Vorlage 2716/2021). Die erste Stufe des Verkehrsversuchs mit verkehrsberuhigtem Ge- schäftsbereich mit Tempo 20 wurde zunächst zwischen Ehrenfeldgürtel und Fuchs- straße eingerichtet. Nachdem aus der Bevölkerung und BV Ehrenfeld Hinweise ka- men, wurde die Ampel an der Piusstraße wieder eingeschaltet. Da eine Ampel in ei- ner Tempo 20-Zone nicht vorgesehen ist, wurde der Verkehrsversuchsbereich bis zur Piusstraße gekürzt. Dieses Argument für eine Verkürzung fällt nun mit der Wie- dereinrichtung von Tempo 30 weg. Um die Zentralmoschee und die Geschäfte im vierspurig aufgeweiteten unteren Bereich der Venloer Straße von der Inneren Kanal- straße aus erreichbar zu halten und die Piusstraße nicht übermäßig zu belasten, soll die 2. Stufe des Verkehrsversuchs nun bis zum Ende des zweispurigen Abschnitts der Venloer Straße eingerichtet werden. Zu Punkt 2: Aufgrund des Wegfalls einer Fahrspur durch die Einbahnstraße und die dadurch op- tisch breitere Fahrbahn ist zunächst davon auszugehen, dass sich die durchschnittli- che Geschwindigkeit des Autoverkehrs erhöhen und die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 häufig überschritten wird. Damit erhöht sich auch das Unfallrisiko für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen. Um dem nachhaltig entgegenzuwirken, hilft nur die konsequente Ahndung von Tempoverstößen durch kontinuierliche Messun- gen an verschiedenen Stellen entlang der Einbahnstraße. Zu Punkt 3: Um auf der Venloer Straße mehr Raum und Sicherheit für den Radverkehr zu schaf- fen und um der optischen Verbreiterung der Fahrbahn entgegenzuwirken (siehe Punkt 2) ist es unerlässlich, dass die bislang viel zu schmalen Schutzstreifen, die zu- dem Teil der Fahrbahn sind und von Autos überfahren werden dürfen, möglichst - 3 - rasch in Radfahrstreifen ummarkiert werden. Radfahrstreifen sind nicht Teil der Fahr- bahn und stehen ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Sie dürfen nur beim Ein- und Abbiegen von Autos überfahren werden oder um angrenzende Parkplätze oder Grundstücke zu erreichen. Geprüft werden soll, ob dies auf der gesamten Länge des Verkehrsversuchs möglich ist und ob nach Ende der Versuchsphase auch eine bauliche Trennung von der Fahrbahn, z.B. durch aufgeschraubte Elemente etc. sinnvoll ist. Zumindest die Markierung der Radfahrstreifen soll an allen Stellen mit entsprechender Fahrbahnbreite so schnell wie möglich erfolgen. Zu Punkt 4: Die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen zu ver- bessern ist schon lange ein zentrales Anliegen der BV Ehrenfeld. Von Seiten der Bürger*innen wurde immer wieder angemahnt, dass die bisherigen Querungsmög- lichkeiten nicht ausreichend sind. Es soll deshalb nach Einrichtung der 2. Stufe ermit- telt werden, wo noch weitere Querungsmöglichkeiten möglichst als Zebrastreifen sinnvoll einzurichten sind und diese zeitnah umgesetzt werden. Punkt 5: Die verkehrlichen Maßnahmen entlang der Venloer Straße verlangen von allen Ver- kehrsteilnehmer*innen hohe Flexibilität, gegenseitige Rücksichtnahme und Geduld. Leider war vor allem nach Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs festzustellen, dass viel Bürger*innen mit den zahlreichen Änderungen überfordert waren. Bei der 2. Stufe mit der Einrichtung der Einbahnstraße soll es mehr Hilfestel- lung geben, zum Beispiel durch Begleitaktionen von Verwaltung, Polizei, Verkehrs- wacht und anderen Akteuren. Dabei soll es nicht ausschließlich um die Einhaltung von Tempo 30 gehen, sondern z.B. auch um den gesetzlich vorgeschriebenen Ab- stand zwischen Autos und Fahrrädern oder die Respektierung des Vorrangs von Fußgänger*innen an Zebrastreifen durch den rollenden Verkehr. Zu Punkt 6: Die o.g. Beschlusspunkte sollen auf keinen Fall dazu führen, dass die Einrichtung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs verzögert wird. Sie sollten aber zeitnah nach Ein- richtung der Einbahnstraßenregelung umgesetzt werden, damit der Verkehrsversuch möglichst erfolgreich wird. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Luise Themann Ulrike Detjen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke gez. gez. Elke Schroeder Tobias Scholz KLIMA FREUNDE GUT
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1720/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 25.09.2023
- Erstellt
- 22.09.2023 10:38