Mandari Insight

2960/2022

Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Theater, Haushaltsjahre 2023-2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.10.2022

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Anlage 1 BV Konzeptionsförderung Theater 2023-2026

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 BV Konzeptionsförderung Theater 2023-2026

1358 Zeichen

Anlage 1 Beschlussvorlage Vergabe der Konzeptionsförderung Theater 2023 – 2026 
 
 
Gefördertes 
Theater 
Gesamtkosten 
der Institutionen 
2023 bis 2026 
Städtische 
Fördersumme 
in 2022 
Jährliche 
städtische 
Fördersumme 
2023 bis 2026 
Prozentuale 
Steigerung 
der 
städtischen 
Förderung 
CASAMAX Theater 
e. V. 
210.440 jährlich € 50.000 € 56.000 € 12 % 
Angie Hiesl 
Produktion 
359.616 € (2023) 
313.500 € (2024) 
312.950 € (2025) 
276.300 € (2026) 
88.000 € 90.000 € 2,27 % 
studiobühneköln 1.322.929 € (2023) 
1.329.229 € (2024) 
1.331.529 € (2025) 
1.333.829 € (2026) 
136.000 € 140.000 € 2,94 % 
ANALOGTHEATER 
GbR 
149.800 € (2023) 
128.800 € (2024) 
154.300 € (2025) 
128.800 € (2026) 
- 40.000 € - 
Freihandelszone e. 
V. 
336.640 € jährlich 136.000 € 152.000 € 11,76 % 
KKT Künstler:innen 
Theater 
342.000 € (2023) 
374.000 € (2024) 
374.500 € (2025) 
374.500 € (2026) 
100.000 € 110.000 € 10 % 
Theater der Keller 612.500 € (2023) 
621.000 € (2024) 
736.000 € (2025) 
761.000 € (2026) 
200.000 € 216.000 € 8 % 
Freies Werkstatt 
Theater Köln 
677.000 € (2023) 
679.000 € (2024) 
678.000 € (2025) 
678.000 € (2026) 
245.000 € 261.000 € 6,53 % 
Theater im Bauturm 
e. V. 
667.000 € (2023) 
671.000 € (2024) 
679.500 € (2025) 
683.500 € (2026) 
224.000 € 240.000 € 7,14 % 
Orangerie Theater e. 
V. 
477.980 € jährlich 150.000 € 164.000 € 9,33 %

Beschlussvorlage Rat

21119 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2960/2022 
Freigabedatum 
18.10.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Konzeptionsförderung in der Sparte Theater, Haushaltsjahre 2023-2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für 
den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 nachfolgende Zuschüsse zur Konzeptions-
förderung (institutionelle Förderung) in Höhe von insgesamt 1.469.000 Euro pro Jahr für folgende Kom-
panien bzw. Spielorte zu gewährleisten:  
 
 CASAMAX Theater e. V. mit 56.000,- € 
 Angie Hiesl Produktion mit 90.000,- € 
 studiobühneköln mit  140.000,- € 
 ANALOGTHEATER GbR mit 40.000,- € 
 Freihandelszone e.V. mit 152.000,- € 
 KKT Künstler:innen Theater mit 110.000,- € 
 Theater Der Keller mit 216.000,- € 
 Freies Werkstatt Theater Köln mit 261.000,- € 
 Theater im Bauturm e. V. mit 240.000,- € 
 Orangerie Theater e. V. mit  164.000,- € 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 verab-
schiedet wurden. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.10.2022 
Finanzausschuss 31.10.2022 
Rat 10.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.469.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023-2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.469.000 € p.a. € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
1. Ausgangssituation: 
 
Mit Beschluss des Rates vom 05.07.2018 wurde zuletzt die Vergabe der Konzeptionsförderung in der 
Sparte Theater für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 vergeben. Laut Theaterförderkonzept ist die 
Neuvergabe der Konzeptionsförderung an eine vorherige Ausschreibung der Mittel sowie an die Beteili-
gung des gewählten Theaterbeirats gebunden. Die Konzeptionsförderung ist auf vier Jahre begrenzt. Die 
Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist für Theaterbetriebe und freie Gruppen nicht limitiert. Mehrfach-
bewerbungen in Folge sind möglich. 
Der Entwurf zum Haushaltsplan 2023/2024 bzw. der Mittelfristplanung sieht für den Zeitraum vom 
01.01.2023 bis zum 31.12.2026 für die Konzeptionsförderung Theater eine Summe von 1.469.000 Euro 
jährlich vor. Der Betrag liegt damit erfreulicherweise um 100.000 Euro höher als in der vorherigen För-
derrunde. Erstmalig wurde die Antragstellung zur Konzeptionsförderung in einem rein digitalen Verfah-
ren durchgeführt, was sowohl auf Seiten der Antragstellenden als auch auf Seiten der Theaterbeirats-
mitglieder sehr positiv aufgenommen wurde.  
 
 
2. Antragsverfahren: 
 
Zur Sitzung des Theaterbeirats am 03.06.2022 lagen insgesamt fünfzehn Konzeptionsanträge vor, von 
denen zehn ein positives Votum des Theaterbeirats erhielten. Die beantragte Zuschusshöhe der zehn 
ausgewählten Theater lag mit 1.803.600 Euro deutlich über der zur Verfügung stehenden Summe, so-
dass bei der vorgeschlagenen Bemessung der Förderhöhen Abschläge gemacht werden mussten. Die-

3 
se werden sich ggf. auf die Honorarstrukturen in den Theatern auswirken, da Mehrbedarfe ab 2023 vor 
allem mit dem Wunsch nach adäquater Bezahlung der Künstler*innenhonorare und des festangestellten 
Personals in den Theaterbetrieben begründet wurden.  
 
Die Aufteilung der Mittel berücksichtigt daher, dass keines der Theater ohne eine zumindest geringe 
Erhöhung des Zuschusses in die nächste Förderperiode gehen sollte. Die vorgeschlagenen Summen 
berücksichtigen Aufstockungen zwischen 2.000 und 16.000 Euro pro Theater. Damit kann die Anhebung 
der Fördersummen bei der Konzeptionsförderung Theater in der letzten Förderperiode 2019 bis 2022 
weitergeführt werden. 
 
Intention der Konzeptionsförderung ist es, Kölner Theaterhäusern und Ensembles von herausragender 
künstlerischer Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung – sowohl 
in künstlerischer als auch struktureller Hinsicht – zu ermöglichen. Darin eingeschlossen ist auch die In-
tention, die Theater darin zu unterstützen, sich den aktuellen Richtwerten einer adäquaten Honorierung 
von Künstlerinnen und Künstlern sowie Mitarbeiter*innen anzunähern.  
In der Konsequenz werden im Rahmen der Konzeptionsförderung auch anfallende Kosten für Betrieb 
und Struktur unterstützt. Diese Förderform stellt daher neben der inhaltlichen Qualität der Arbeit beson-
dere Anforderungen an das Rechnungs- und Verwaltungswesen eines Theaterhauses bzw. Ensembles.  
 
Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 
 die sich bewerbenden Theater oder Ensembles müssen sich bereits durch mehrjährige künstleri-
sche Erfolge sowie regelmäßige künstlerische Aktivitäten ausgewiesen haben und besitzen er-
kennbares Wirkungspotenzial, 
 die sich bewerbenden Theater oder Ensembles verfügen über eine hohe künstlerische und fach-
liche Qualifikation und eine professionelle künstlerische Arbeitsweise,  
 die Theater oder Ensembles verfügen bereits bei der Bewerbung über eine professionelle Orga-
nisationsstruktur (Geschäftsführung, Finanzen, Marketing, Akquise), 
 die Bewerber*innen besitzen lokale und überregionale Ausstrahlung bzw. arbeiten vernetzt, 
 sie erhalten für ihren künstlerischen Betrieb bereits Unterstützung durch andere Geldgeber oder 
Partner.  
 
Entsprechend wurde den Bewerber*innen auferlegt, nicht nur Nachweise zur bisherigen künstlerischen 
Laufbahn und ein Konzept zur geplanten künstlerischen und strukturellen Entwicklung einzureichen, 
sondern auch Angaben zur Organisations- und Honorarstruktur und zur öffentlichen Präsenz (Vorstel-
lungsstatistik) zur Verfügung zu stellen. Zur Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Betriebes und 
dessen weiterer Entwicklung wurden zusätzlich die Wirtschaftspläne für die Jahre 2021 bis 2026 sowie 
ein Nachweis über die Ist-Zahlen des Jahres 2020 (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Ein-
nahmeüberschussrechnung) verlangt. 
 
 
3. Votum des Beirats: 
 
Für die Beurteilung der Anträge wurden folgende Kriterien durch den Beirat festgelegt:  
 Verfügt das Theater über ein langjähriges, hohes künstlerisches Niveau und besitzt weiteres 
Entwicklungspotential? 
 Arbeitet das Theater dauerhaft überregional/international und sind diese Kooperationsstruktu-
ren trag- bzw. ausbaufähig?  
 Verfügt das Theater über eine angemessene Verwaltungsstruktur sowie ein professionelles 
Management und Marketing?  
 Gibt es einen ganzjährigen Spielbetrieb mit einer ausreichenden Zahl an Vorstellungen?  
 Hat das Theater seinen Arbeitsschwerpunkt in Köln? Wie ist die Präsenz in Köln?  
 Sind die eingereichten Kostenpläne, hier insbesondere die Einnahmeerwartungen bei den 
Drittmitteln realistisch? 
 Generiert das Theater einen angemessenen Output in Relation zu den Gesamtkosten?  
 NEU: Sind Aspekte wie Diversität, Gendersensibilität und Barrierearmut im Antrag themati-
siert? 
 
Die genannten Aspekte wurden bei der Bewertung der Anträge als mögliche Merkmale, aber nicht als 
Ausschlusskriterien zugrunde gelegt. Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Erweiterung der Krite-

4 
rien um die Aspekte Diversität, Gendersensibilität sowie Barrierearmut. 
 
Der Beirat schlägt nach individueller Prüfung der Anträge mit Blick auf das Vorliegen der Kriterien fol-
gende Ensembles bzw. Spielorte zur Förderung vor: 
 
CASAMAX Theater e. V.: Fördersumme 56.000 Euro jährlich  
Das CASAMAX Theater ist auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Trotz der be-
engten Bedingungen der Spielstätte bietet das Haus ganzjährig ein regelmäßiges Theaterprogramm für 
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren an. Neben mehreren Repertoirestücken werden Theaterworkshops 
und pädagogische Vor- und Nachgespräche angeboten. Der Mehrbedarf an Förderung wird vom Thea-
ter mit der Notwendigkeit, Honorare und Gehälter anzupassen, sowie zur Kompensation einer Mieterhö-
hung und gestiegener Betriebskosten begründet. 
Der Beirat schätzt die Leistung des Theaters, in dem ein zeitgenössisches und interessantes Programm 
für junge Menschen, vor allem im Umfeld des Hauses angeboten wird, und votiert für die Fortsetzung 
der Konzeptionsförderung. Einschränkend weist der Beirat auf die begrenzte räumliche Situation hin, die 
keine optimale Entwicklungsmöglichkeit, insbesondere in Bezug auf die Barrierearmut, erlaube. Er plä-
diert für eine moderate Anhebung der Förderung um 6.000 Euro. 
 
Angie Hiesl Produktion: Fördersumme 90.000 Euro jährlich 
Die Gruppe um Angie Hiesl arbeitet interdisziplinär im Grenzbereich zwischen Theater, Tanz und Bil-
dender Kunst und ist auch international erfolgreich. Sie ist weit über die Stadt Köln hinaus bekannt und 
erhält die Spitzenförderung des Landes NRW. Schwerpunktmäßig finden ihre Performances im öffentli-
chen und halböffentlichen Raum statt, für welchen sich die Gruppe in besonderem Maße qualifiziert hat. 
Darüber hinaus strebt die Gruppe an, die Zugangsbarrieren für Hörgeschädigte zu verringern und die 
Vermittlungsangebote zu intensivieren. Der angezeigte Mehrbedarf der Gruppe resultiert aus dem 
Wunsch nach einer Stabilisierung der Personalstruktur auf angemessenem Niveau. 
Der Beirat schätzt die hohe Professionalität der Gruppe im Bereich der Bespielung öffentlicher Flächen 
sowie deren internationale Ausstrahlung. Aufgrund des schon jetzt im Vergleich zu anderen Theatern 
ohne eigene Spielstätte guten Niveaus der städtischen Förderung plädiert der Beirat für die Fortsetzung 
der Konzeptionsförderung mit einer Anhebung der Mittel von 2.000 Euro. 
 
Studiobühneköln: Fördersumme 140.000 Euro jährlich 
Die Studiobühne hat sich als wichtige experimentelle Produktionsstätte für die freie Szene etabliert. Sie 
ist Kooperationspartnerin zahlreicher freier Gruppen aus Köln sowie zahlreicher anderer Produktions-
stätten des freien Theaters in NRW und darüber hinaus. Sie veranstaltet Festivals von überregionaler 
Ausstrahlung und lädt regelmäßig Gastspielgruppen nach Köln ein. Zurzeit verfügt das Theater aufgrund 
von anstehenden Baumaßnahmen leider nicht über seine angestammte Spielstätte, sondern kann sein 
Programm nur als Gast in diversen anderen Spielstätten der Stadt umsetzen. Die Studiobühne begrün-
det den Mehrbedarf an Konzeptionsförderung mit der Absicht, das Gastspielprogramm des Hauses 
quantitativ und qualitativ weiter auszubauen, während die Personal- und Infrastruktur weitgehend durch 
die Universität zu Köln abgesichert sind. 
Der Beirat begrüßt das künstlerische Konzept der Studiobühne, welches eine Rolle als Initiatorin natio-
naler und internationaler Koproduktionen vorsieht, sowie die überregionale Vernetzung des Hauses 
durch Gastspiele. Da im Rahmen des Interims, das auch die kommende Förderperiode bestimmen wird, 
nur eine partielle Umsetzung des Konzeptes möglich sein wird, plädiert der Beirat für eine Fortsetzung 
der Förderung mit einer leichten Anpassung in Höhe von 4.000 Euro.  
 
ANALOGTHEATER GbR neu: Fördersumme 40.000 Euro jährlich  
Das Analogtheater unter der künstlerischen Leitung von Daniel Schüssler und Dorothea Förtsch arbeitet 
seit 2004 als freie Gruppe ohne eigene Spielstätte in Köln. Die Gruppe erarbeitet spartenübergreifende 
Theater- und Performance-Projekte und gehört zu den renommiertesten, bereits mehrfach mit Preisen 
ausgezeichneten freien Gruppen Kölns. Der Erstantrag auf Konzeptionsförderung wird begründet mit 
einem qualitativen und quantitativen Zuwachs in der künstlerischen Arbeit, der mit der bisher gewährten 
mehrjährigen Projektförderung nicht mehr zu gewährleisten ist.  
Der Beirat konstatiert, dass die Gruppe in der Coronazeit durch die Entwicklung vieler neuer Formate, 
den Umgang mit verschiedenen Medien und einer starken Präsenz auf der Bühne einen außerordentli-
chen Entwicklungssprung gemacht habe, der die Neuaufnahme in eine institutionalisierte Förderung von 
40.000 Euro rechtfertige. 
 
Freihandelszone e. V.: Fördersumme 152.000 Euro jährlich

5 
Das Ensemblenetzwerk Freihandelszone hat sich als Zusammenschluss von vier Theatergruppen und 
einer Tanzkompanie bewährt und überzeugt durch die Synergieeffekte einer gemeinsamen Nutzung von 
Infrastruktur und die Bündelung administrativer Aufgaben, von der alle Gruppen gleichermaßen profitie-
ren. Aufgrund der Ausweitung der künstlerischen Aktivitäten stößt das Netzwerk an seine räumlichen 
Grenzen und macht die Suche nach neuen Räumen zu einem der Kernanliegen des Konzeptionsantra-
ges. Außerdem entsteht Mehrbedarf für den Ausbau der lokalen und internationalen Vernetzung. 
Der Beirat schätzt den Zusammenschluss der Freihandelszone als modernes, zeitgemäßes Konstrukt, 
welches einige der interessantesten Kölner Gruppen einbindet und plädiert für die Fortsetzung der För-
derung und eine weitere Stärkung durch die Anhebung um 16.000 Euro. Aufgrund der Größe des Labels 
und der Qualität der beteiligten Gruppen spricht sich der Beirat hier für eine besondere Akzentsetzung 
aus, die zu der prozentual höchsten Steigerung der städtischen Förderung für die nächste Förderperiode 
führt. 
 
KKT Künstler:innen Theater: Fördersumme 110.000 Euro jährlich 
Das Kölner Künstler:innen Theater verfügt über einen der attraktivsten Theatersäle der Stadt. Der Beirat 
würdigt die Arbeit der beiden Theaterleiter*innen, die den Spielort zu einem wichtigen Standort für pro-
fessionelles Kinder- und Jugendtheater und ein umfangreiches Workshop-Angebot für unterschiedliche 
Zielgruppen entwickelt haben. Den geltend gemachten Mehrbedarf begründet das Theater mit der quan-
titativen und qualitativen Ausweitung des Programmangebotes, inklusive der Vermittlungsformate und 
hybrider Darstellungsformen. Die Weiterentwicklung des Hauses als barrierearme Spielstätte, die auch 
durch ein inklusives Publikum genutzt werden kann, wird ausdrücklich begrüßt. Der Beirat plädiert für die 
Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung um 10.000 Euro zur weiteren Stabilisierung der Perso-
nalstruktur. 
 
Theater Der Keller: Fördersumme 216.000 Euro jährlich 
Als eine der ältesten freien Spielstätten Kölns realisiert das Keller Theater einen Spielplan, der auf zeit-
genössische Dramatik und gesellschaftspolitisch relevante Themen setzt. Zunehmend öffnet sich das 
Theater auch für Kooperationen mit Kölner Künstler*innen und setzt damit spartenübergreifende Akzen-
te im Spielplan. Seit 2020 befindet sich das Theater nach dem Verlust der eigenen Spielstätte in einer 
Interimssituation in der Kölner TanzFaktur, in der nicht alle Möglichkeiten eines eigenen Hauses umge-
setzt werden können. Perspektivisch soll ab 2024/25 eine neue Spielstätte bezugsfertig sein. Den Mehr-
bedarf für die nächste Förderperiode begründet das Theater mit dem Wunsch, die künstlerisch-soziale 
Arbeit in Form von mehr Jugendarbeit und Bürger*innentheater auszubauen, sowie mit dem Ziel, die im 
NRW Kulturgesetzbuch genannten Honorare für Proben und Aufführungen zahlen zu können. Der Beirat 
bewertet die Arbeit des Theaters unter den besonderen Bedingungen des Interims als positiv und plä-
diert für die Fortsetzung der Förderung und eine Anhebung um 16.000Euro.  
 
Freies Werkstatt Theater Köln: Fördersumme 261.000 Euro jährlich 
Das Theater gehört zu den leistungsstärksten Theaterorten der Stadt und besteht seit mehr als 40 Jah-
ren. Es wurde im Rahmen einer Städtebauförderungsmaßnahme errichtet und verfügt u.a. über zwei 
kleine Spielstätten, Probebühnen auf mehreren Etagen sowie eine Künstler*innenwohnung. Das Theater 
hat sich in den letzten Jahren zunehmend für eine Zusammenarbeit mit starken Kölner Gruppen geöffnet 
und an seiner überregionalen Vernetzung gearbeitet. Inhaltlich setzt der Konzeptionsantrag sowohl auf 
einen Ausbau der Kooperation mit der Orangerie, um innerhalb Kölns Synergien zu schaffen, als auch 
auf die Stärkung des überregionalen flausen Netzwerkes, in dem Köln eine tragende Funktion innehat. 
Der Mehrbedarf des Theaters im Rahmen der Konzeptionsförderung begründet sich vor allem durch die 
geplante Anhebung der Gehälter des festangestellten Personals sowie den Wunsch, digitale und hybride 
Formate in den Spielplan zu integrieren. 
Der Beirat schätzt die gute überregionale Vernetzung des Hauses durch das flausen-Netzwerk und plä-
diert für die Aufstockung der Förderung um 16.000 Euro.  
 
Theater im Bauturm e. V.: Fördersumme 240.000 Euro jährlich 
Das Theater im Bauturm wurde 1983 gegründet und gehört zu den renommiertesten freien Theatern 
Kölns. Das Theater verfügt über eine gefestigte Organisationsstruktur und einen stabilen Kreis von 
Freund*innen und Förder*innen. Es wird durch ein dreiköpfiges Leitungsteam geführt, das den inhaltli-
chen Akzent auf eine Kombination aus lokalen Thematiken und dem Ausbau überregionaler Vernetzung 
mit renommierten Künstler*innen aus freien Theatern sowie mit Stadt- und Staatstheatern setzt. In der 
kommenden Förderperiode sollen neben der Repertoirepflege u.a. auch die Kooperation mit der Kölner 
freien Szene ausgebaut werden sowie eine Verstärkung der Vermittlungsaspekte erfolgen. Den Mehrbe-
darf für die nächste Förderperiode begründet das Theater mit der notwendigen Anpassung der Honorar-

6 
und Gehaltsstrukturen im Haus. Der Beirat begrüßt die inhaltlichen Ansätze sowie die Bestrebungen der 
Leitung, einen wertschätzenden Umgang mit den Mitarbeiter*innen zu pflegen, und plädiert für eine An-
hebung der Förderung um 16.000 Euro. 
 
Orangerie Theater e. V.: Fördersumme 164.000 Euro jährlich 
Das Orangerie Theater wurde 1990 als Spielort für freie Gruppen, die nicht über eigene Räumlichkeiten 
verfügen, etabliert. Seit 2007 erhält die Orangerie eine Konzeptionsförderung und hat sich seitdem als 
Aufführungsstätte der freien Gruppen sowohl organisatorisch als auch programmatisch stark profiliert. 
Das Haus realisiert jährlich zahlreiche Kooperationen mit freien Ensembles und bindet viele starke Ak-
teur*innen der Theater- und Tanzszene an sich und konnte die Publikumsnachfrage deutlich steigern. 
Das Theater plant, sich in der nächsten Förderperiode stärker bei der finanziellen Absicherung ausge-
wählter kooperierender Gruppen zu engagieren. Bisher wurden die Gruppen ausschließlich durch Be-
reitstellung der vorhandenen Ressourcen und der Infrastruktur unterstützt. Aus dieser konzeptionellen 
Idee begründet sich der beantragte Mehrbedarf des Hauses.  
Der Theaterbeirat sieht die besondere Bedeutung der Orangerie für die freie Szene und plädiert für die 
Fortsetzung der Förderung inklusive einer Anhebung der Mittel um 14.000 Euro.  
 
 
Die Verwaltung schließt sich nach fachlicher Abwägung den Voten des Beirats an. 
 
 
4. Umsetzung: 
 
Für die Bezuschussung zur Konzeptionsförderung (Institutionelle Förderung) Theater 2023 bis 2026 
sieht die Kulturverwaltung die Erhöhung des bisherigen Förderbudgets für dieses Förderinstrument um 
100.000 Euro von 1.369.000 Euro auf 1.469.000 Euro pro Jahr vor. 
 
 
5. Finanzierung: 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch keine Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 verab-
schiedet wurden. Demzufolge ist eine Förderung der Theaterhäuser und Ensembles entsprechend die-
ser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die 
festgelegten jährlichen Zuschusshöhen bis zum 31.12.2026 beibehalten. 
Die Mittel i. H. v. 1.469.000 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 inklusive der Mittelfristplanung 
im Teilplan 0416 – Kulturförderungen, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. 
 
Die in den Jahren 2025 und 2026 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 1.469.000 € wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des 
dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hat sich leider verzögert, so dass die regulären Vorlage-
fristen nicht eingehalten werden konnten. Eine Beschlussfassung der Konzeptionsförderung ist jedoch 
dringlich, da die in Aussicht gestellte städtische Förderung für die Theaterhäuser und Ensembles die per 
städtischem Förderkonzept zugesagte Planungssicherheit garantiert, mit der die Institutionen und Grup-
pen zwingend nötige Drittmittel von weiteren öffentlichen Förderern beantragen und Verträge eingehen 
müssen.

Beratungsverlauf (3)

25.10.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2022 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2022 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2960/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.10.2022
Erstellt
07.09.2022 13:18