Mandari Insight

2629/2019

Ackerrandstreifen im Kölner Süden

Beantwortung einer Anfrage (BV) 31.07.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2321 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 2629/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Ackerrandstreifen im Kölner Süden 
Die für die Artenvielfalt überlebenswichtigen Ackerrandstreifen, Hecken, Blühstreifen oder Flurgehöl-
ze sind in der Agrarlandschaft in und um Köln nur noch selten zu sehen. Dabei erfüllen die dort und in 
den Ackerböden lebenden Organismen wichtige Funktionen für die Erhaltung der Ertragsfähigkeit und 
Bodenfruchtbarkeit, sowie Bestäubung und Kontrolle von Schaderregern. 
Je intensiver landwirtschaftliche Böden bewirtschaftet werden, desto geringer sind Artenanzahl und 
Vorkommen der Bodenorganismen. Erhöhter Aufwand zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist nötig, 
wenn man auf diese ökologische Leistung der Natur verzichtet. Die Verbesserung durch Gesetze im 
Bereich des Pestizid- und Düngereinsatzes bringen zwar punktuell einige Verbesserungen, reichen 
aber für eine Umkehr beim Verlust der Artenvielfalt nicht aus. 
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: 
 
1. Wie fördert die Stadt Köln die Anlage solcher Ackerrandstreifen im Kölner Süden? 
2. Wie wird der Fortbestand einmal angelegter Blühstreifen, Hecken und Gehölze in Hin-
blick auf Breite (mind. 3m) und Bewuchs sichergestellt? 
3. Gibt es Fördermittel von der Stadt zum Erhalt solcher Ackerrandstreifen? 
 
 
Zu 1.: 
 
Die Stadt Köln unterstützt die Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen und Blühwiesen als Kom-
pensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Stadtgebiet Köln. 
Darüber hinaus wurden über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft insgesamt 30,5 ha Blühstreifen 
als Kompensationsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet angelegt. 
Im Rahmen des Projektes „Summendes Rheinland“ hat die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wei-
tere insgesamt 19,9 ha Blühstreifen im Kölner Stadtgebiet angelegt. 
 
Zu 2.: 
 
Der dauerhafte Erhalt von Kompensationsmaßnahmen wird vertraglich oder durch Auflagen in der 
Genehmigung gesichert. Bei der Ablöse der Pflege von Kompensationsflächen auf städtischen 
Grundstücken übernimmt die Stadt die dauerhafte Pflege. 
 
Zu 3.: 
 
Es gibt kein Förderprogramm der Stadt Köln zur Anlage und zum Erhalt von Ackerrandsteifen.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2629/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
31.07.2019
Erstellt
31.07.2019 08:35