2629/2019
Ackerrandstreifen im Kölner Süden
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2321 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 2629/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Ackerrandstreifen im Kölner Süden Die für die Artenvielfalt überlebenswichtigen Ackerrandstreifen, Hecken, Blühstreifen oder Flurgehöl- ze sind in der Agrarlandschaft in und um Köln nur noch selten zu sehen. Dabei erfüllen die dort und in den Ackerböden lebenden Organismen wichtige Funktionen für die Erhaltung der Ertragsfähigkeit und Bodenfruchtbarkeit, sowie Bestäubung und Kontrolle von Schaderregern. Je intensiver landwirtschaftliche Böden bewirtschaftet werden, desto geringer sind Artenanzahl und Vorkommen der Bodenorganismen. Erhöhter Aufwand zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit ist nötig, wenn man auf diese ökologische Leistung der Natur verzichtet. Die Verbesserung durch Gesetze im Bereich des Pestizid- und Düngereinsatzes bringen zwar punktuell einige Verbesserungen, reichen aber für eine Umkehr beim Verlust der Artenvielfalt nicht aus. In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen: 1. Wie fördert die Stadt Köln die Anlage solcher Ackerrandstreifen im Kölner Süden? 2. Wie wird der Fortbestand einmal angelegter Blühstreifen, Hecken und Gehölze in Hin- blick auf Breite (mind. 3m) und Bewuchs sichergestellt? 3. Gibt es Fördermittel von der Stadt zum Erhalt solcher Ackerrandstreifen? Zu 1.: Die Stadt Köln unterstützt die Anlage von Ackerrandstreifen, Blühstreifen und Blühwiesen als Kom- pensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Stadtgebiet Köln. Darüber hinaus wurden über die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft insgesamt 30,5 ha Blühstreifen als Kompensationsmaßnahmen im Kölner Stadtgebiet angelegt. Im Rahmen des Projektes „Summendes Rheinland“ hat die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft wei- tere insgesamt 19,9 ha Blühstreifen im Kölner Stadtgebiet angelegt. Zu 2.: Der dauerhafte Erhalt von Kompensationsmaßnahmen wird vertraglich oder durch Auflagen in der Genehmigung gesichert. Bei der Ablöse der Pflege von Kompensationsflächen auf städtischen Grundstücken übernimmt die Stadt die dauerhafte Pflege. Zu 3.: Es gibt kein Förderprogramm der Stadt Köln zur Anlage und zum Erhalt von Ackerrandsteifen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2629/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 31.07.2019
- Erstellt
- 31.07.2019 08:35