3211/2017
Umgestaltung des Spielplatzes Uferstraße in Köln-Rodenkirchen
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Neue Spielgeräte Rodenkirchen Uferstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3211/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spielplatzes Uferstraße in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Umgestaltung des Spielplatzes Uferstraße in Ro- denkirchen mit Gesamtkosten von 127.000 Euro durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 16.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 127.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen Unterhaltung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 15.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Auf dem Spielplatz Uferstraße in Rodenkirchen, gleich neben dem Rhein sehr repräsentativ gelegen, mussten die zum Teil 40 Jahre alten Spielgeräte, aufgrund von sicherheitstechnischen Anforderungen sukzessive abgebaut werden. Da der Spielplatz gerade in den Sommermonaten stark frequentiert wird, muss er dringend modernisiert und umgestaltet werden. Im Stadtteil Rodenkirchen leben derzeit 17.435 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit einem Flächen- fehlbedarf an Spiel- und Bolzplätzen von insgesamt 34.870 qm, einer hohen Einwohnerdichte, einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern sowie einem sehr hohen und wachsenden Anteil an Kindern und Jugendlichen. Von den angestrebten 2 m² Spielfläche pro Einwohner der Stadt Köln erreicht der Stadtteil Rodenkir- chen einen Wert von 0,97 m² pro Einwohner. Der stadtweite Durchschnittswert liegt bei 1,16 m² pro Einwohner. Die qualitative Aufwertung des Spielangebots auf dem Spielplatz erweist sich vor diesem Hintergrund auch aufgrund der gegebenen Bedarfslage als dringend erforderlich. Die Kinder- und Jugendverwaltung gestaltet Spiel- und Bolzplätze bereits so, dass diese barrierefrei im Sinne der Zugänglichkeit sind und als Treffpunkt für alle Kinder dienen. D. h. sie werden so ange- legt, dass sie von allen ungeachtet der Herkunft, der Religion, Handicaps usw. gemeinsam aufge- sucht und genutzt werden können. Im Hinblick auf die Umsetzung des Inklusionsgedanken wird seitens der Kinder- und Jugendverwal- tung großer Wert auf die Gestaltung der Spielflächen und die Auswahl der Spielgeräte gelegt. Dabei ist es wichtig, für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen gleichermaßen Spielreize zu bieten, damit sich die Kinder beim gemeinsamen Spielen weiterentwickeln können. Im Zuge der neuen Aufteilung des Spielplatzareals wurde dieser Gedanke umgesetzt. Es entstehen zwei Sandspielbereiche, die eine Nutzung der Bewegungsflächen durch Rollstuhlfahrer ermöglichen. 3 Durch die Positionierung der Spielgeräte können in Zukunft auch Kinder, die der Unterstützung von Begleitpersonen bedürfen, die Aufbauten aufgrund der geringen Entfernung zur Wegefläche besser erreichen. Die große Sandfläche soll zukünftig ein interessantes Spielangebot sowohl für jüngere und ältere Kinder bereithalten. Eine Spielanlage bestehend aus 1 Achteckturm mit Kletterrampe und Seilanlage ist über eine Dschungelbrücke mit dem daneben befindlichen Sechseckturm verbunden. Verschiede- ne Aufstiegsmöglichkeiten, unter anderem ein Netzaufstieg sowie eine Rutsche soll die Kinder zum Spielen und Bewegen einladen. Weiterhin ist hier für kleinere Kinder ein Spielfloß, ein Stelzensitz sowie diverse Sandspielvorrichtungen vorgesehen. Komplettiert wird das Angebot um ein bewegliches Goldgräbersieb, einen Matschtisch, ein Waben- nest sowie eine 4sitzige Edelstahlwippe. In einem weiteren Spielbereich findet eine Kombination aus barrierefreier Edelstahl-Nestschaukel/ sowie einer Doppelschaukel Platz. Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt 127.000,00 Euro erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100- 0604-0-2002, Spielplätze. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 15.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Finanzplanung entspre- chend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3211/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2017
- Erstellt
- 18.10.2017 11:08