BKA 0865
Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit)
694 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0865 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.09.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 26.09.2025 8.1.3 zur Kenntnis TOP: Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braun- kohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Karte 2. Anl. 2 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Anschreiben Belegenheitsgemeinden.pdf
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Karte)
743 Zeichen
-10 40 100 40 100 0 80 120 120 0 110 0 110 60 60 120 120 100 110 50 110 50 110 120 80 90 110 50 WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WWWWW WWWWWWW WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW WWWWWWWWWWW WWWWWWWWWWWWWW W W W W W WWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWWW Flächen ohne bergbauliche Inanspruchnahme endgültige Abbaugrenze Abbaugrenze nach Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II Sicherheitslinie nach Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II Sicherheitslinie zur endgültigen Abbaugrenze Legende Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 0 0,50,25 km Maßstab: 1:15.0000
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Anschreiben Belegenheitsgemeinden.pdf)
8104 Zeichen
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 19. August 2025 Seite 1 von 4 Aktenzeichen: Auskunft erteilt: Johanna Weber johannalivia.weber@brk.nrw.de Zimmer: W1.04.101 Telefon: (0221) 147 - 4613 , Fax: (0221) 147 - , Postanschrift: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Besucheranschrift: Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln DB bis Köln Hbf, U-Bahn 16,18 bis Neumarkt, U-Bahn 1,7 bis Aachener Straße/ Gürtel Besuchstermine nur nach tele- fonischer Vereinbarung Landeshauptkasse NRW: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentrale- buchungsstelle@ brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Hauptsitz: Zeughausstr.2-8,50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de An die Belegenheitsgemeinden Tagebau Inden – Rück-Überführung des nicht mehr für die Braun- kohlengewinnung erforderlichen Bereichs zwischen Merken und Lucherberg in die Planungshoheit der zuständigen Kommunen Sehr geehrte Damen und Herren, die Bergbautreibende RWE Power AG hat uns in einem Schreiben am 23.01.2025 die endgültige Abbaugrenze und Sicherheitslinie des Tage- baus Inden mitgeteilt und erklärt, dass sie außerhalb der (zukünftigen) Abbaugrenze endgültig keine flächige Vorfeldinanspruchnahme zwecks Braunkohlengewinnung mehr beabsichtigt. Somit können die in Rede ste- henden Flächen zwischen Merken (Gemeinde Düren) und Lucherberg (Gemeinde Inden) wieder der kommunalen Planungshoheit zugeführt werden. Eine Übersichtskarte, in der die neue Abbaugrenze und Sicher- heitslinie eingetragen ist, ist diesem Schreiben beigefügt. I. Ausgangslage Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat im Januar 2019 ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braunkohleverstromung in Deutsch- land vorgelegt. Auf dieser Grundlage trat im August 2020 das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) in Kraft, das einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenver- stromung anordnet. Die Umsetzung auf Landesebene erfolgte durch die „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregie- rung NRW vom 23.03.2021. Darin wurde das Ende des Tagebaubetriebs Inden geringfügig vorgezo- gen: Statt des ursprünglich im Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teil- abschnitt II“ anvisierten Endes im Jahr 2030 soll die Braunkohlengewin- nung bereits 2029 eingestellt werden. Entsprechend verkleinert sich die notwendige Abbaufläche. Datum: 19. August 2025 Seite 2 von 4 Bezirksregierung Köln Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 150. Sitzung am 28.05.2021 festgestellt, dass sich durch die genannte Leitentscheidung die energie- politischen und energiewirtschaftlichen Grundannahmen der Braunkoh- lenpläne „Inden I“ und „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ nicht wesent- lich geändert haben, weshalb eine Planänderung als nicht erforderlich er- achtet wurde. Damit ist der Braunkohlenausschuss auch der Empfehlung des Entscheidungssatzes 8 (Leitentscheidung 2021) nachgekommen. Ein zentrales Anliegen der Leitentscheidungen 2021 und 2023 ist es, den planerischen Zugriff auf die nicht mehr für den Braunkohlentagebau be- nötigten Flächen durch die betroffenen Kommunen möglichst frühzeitig zu ermöglichen. Hierfür kommen gemäß Leitentscheidung 2023 neben einer Braunkohlenplanänderung folgende Möglichkeiten in Betracht: Ein Zielabweichungsverfahren vom betreffenden Braunkohlenplan, neue Festlegungen in einem Regionalplan (lex posterior) und im Einzelfall die Feststellung einer punktuellen Funktionslosigkeit einer Festlegung in ei- nem (überholten) Braunkohlenplan. II. Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ Der Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ wurde am 08.03.1990 erstmalig genehmigt und zuletzt geändert (Änderung der Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung (Restsee)) mit Veröffentlichung im GV NRW am 29.09.2009. In ihm werden unter anderem Abbaugrenze, Sicherheitslinie und die ge- plante Wiedernutzbarmachung des Abbaugebiets festgelegt (zeichneri- sche Festlegung). Die damals vorgenommene Änderung des Plans ging von einem Ende des Tagebaus im Jahr 2030 aus. Mit dem wurde KVBG wurde jedoch in Anlage 2 der 01.04.2029 als end- gültiges Stilllegungsdatum des vom Tagebau Inden belieferten Kraftwerk- standorts Weisweiler festgelegt. Infolgedessen verkleinert sich die not- wendige Abbaufläche, konkret betrifft dies den Bereich zwischen den Ortsteilen Merken und Lucherberg und somit Flächen der Gemeinden In- den und Düren. Die Bergbautreibende RWE Power AG hat daraufhin eine neue Planung mit angepasster Abbaugrenze und Sicherheitslinie vorgelegt und somit über die endgültige Abbaufläche informiert. Diese Planung basiert auf dem zugelassenen Abschlussbetriebsplan „Sachlicher Teil I – Oberflä- chengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche des Datum: 19. August 2025 Seite 3 von 4 Bezirksregierung Köln Braunkohlepläne Inden I + II“. Damit geht auch die Erklärung der Nichtin- anspruchnahme der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs liegen- den Flächen des Abschlussbetriebsplans einher. Die Bergbehörde (Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ der Be- zirksregierung Arnsberg) hat für diese angepasste Abbaugrenze die Übereinstimmung mit dem Abschlussbetriebsplan bestätigt und der neuen Sicherheitslinie aus bergsicherheitstechnischer Sicht zugestimmt. Da die genannten Flächen also endgültig nicht mehr bergbaulich in An- spruch genommen werden, treten die Festlegungen des Braunkohlen- plans an dieser Stelle mit Inkrafttreten des neuen Regionalplans Köln hin- ter dessen Festlegungen zurück, die dann als „lex posterior“ gelten. III. Neuer Regionalplan Köln Nach einem breit angelegten, partizipativen informellem Planungspro- zess legte die Regionalplanungsbehörde Köln das Plankonzept 2020 über die Grundzüge für die räumliche Entwicklung des Regierungsbezirks vor, welches vom Regionalrat Köln bestätigt wurde. Am 10.12.2021 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den neuen Regio- nalplan, in dem erstmals alle bisherigen Teilabschnitte zu einem räumli- chen Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln zusammengefasst wer- den. Nach zwei öffentlichen Auslegungen fasste der Regionalrat Köln nun am 11.07.2025 den Feststellungsbeschluss für den neuen Regionalplan. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird dieser rechtsverbindlich. Für den Bereich des Braunkohlenplans Inden (Inden I und Inden II) ent- hält der Regionalplan neue Festlegungen, die sich an den Rekultivie- rungszielen der Braunkohlenplanung orientieren. Diese Festlegungen sind mit Bekanntmachung des Regionalplans maßgeblich für alle nicht mehr bergbaulich erforderlichen Bereiche im Tagebauvorfeld sowie für die übrigen Bereiche, sobald sie aus der Bergaufsicht entlassen sind. Für die von der Verkleinerung des Abbaubereichs des Tagebaus Inden betroffenen Bereiche zwischen Merken und Lucherberg ist ersteres der Fall, so dass mit Inkrafttreten des neuen Regionalplans Köln die für diese Flächen festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung maßgeb- lich werden. Datum: 19. August 2025 Seite 4 von 4 Bezirksregierung Köln Konkret legt der neue Regionalplan in seinen zeichnerischen Festlegun- gen auf den genannten Flächen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbe- reich“ (AFAB) sowie teilweise einen Regionalen Grünzug fest. IV. Fazit Mit der endgültigen Nichtinanspruchnahme der genannten Flächen (Be- reich zwischen Merken und Lucherberg, vgl. Karte) und dem Inkrafttreten des neuen Regionalplans Köln unterliegen diese wieder der Planungsho- heit der jeweils zuständigen Gemeinden (Inden und Düren). Die im Regi- onalplan festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind damit künftig bei weiteren Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Eine bergbauliche Inanspruchnahme dieser Flächen wird nicht mehr er- folgen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. i.A. Johanna Weber
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0865
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 22.09.2025 11:10