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BKA 0865

Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 26.09.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 26.09.2025, TOP 8.1.3

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braunkohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit)

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Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0865 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.09.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 26.09.2025 8.1.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Braunkohlenplan Inden Räumlicher Teilabschnitt II: Rück-Überführung von für die Braun-
kohlengewinnung nicht mehr erforderlichen Bereichen in die kommunale Planungshoheit 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Karte  
2. Anl. 2 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Anschreiben Belegenheitsgemeinden.pdf

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Karte)

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Flächen ohne bergbauliche Inanspruchnahme
endgültige Abbaugrenze
Abbaugrenze nach Braunkohlenplan
Inden räumlicher Teilabschnitt II
Sicherheitslinie nach Braunkohlenplan
Inden räumlicher Teilabschnitt II
Sicherheitslinie zur endgültigen Abbaugrenze
Legende
Land NRW (2025) Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
0 0,50,25
km
Maßstab: 1:15.0000

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 8.1.3_Tagebau Inden_Anschreiben Belegenheitsgemeinden.pdf)

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Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
 Datum: 19. August 2025 
Seite 1 von 4 
Aktenzeichen:
Auskunft erteilt:
Johanna Weber 
johannalivia.weber@brk.nrw.de
Zimmer: W1.04.101 
Telefon: (0221) 147 - 4613 ,
Fax: (0221) 147 - ,
Postanschrift: 
Bezirksregierung Köln,  
50606 Köln 
Besucheranschrift: 
Scheidtweilerstraße 4, 
50933 Köln 
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U-Bahn 16,18 bis Neumarkt,  
U-Bahn 1,7 bis  
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fonischer Vereinbarung 
Landeshauptkasse NRW: 
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Zahlungsavise bitte an zentrale-
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brk.nrw.de 
Bezirksregierung Köln 
Hauptsitz: 
Zeughausstr.2-8,50667 Köln 
Telefon: (0221) 147 – 0 
Fax: (0221) 147 - 3185 
USt-ID-Nr.: DE 812110859 
poststelle@brk.nrw.de 
www.bezreg-koeln.nrw.de
An die Belegenheitsgemeinden 
Tagebau Inden – Rück-Überführung des nicht mehr für die Braun-
kohlengewinnung erforderlichen Bereichs zwischen Merken und 
Lucherberg in die Planungshoheit der zuständigen Kommunen 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
die Bergbautreibende RWE Power AG hat uns in einem Schreiben am 
23.01.2025 die endgültige Abbaugrenze und Sicherheitslinie des Tage-
baus Inden mitgeteilt und erklärt, dass sie außerhalb der (zukünftigen) 
Abbaugrenze endgültig keine flächige Vorfeldinanspruchnahme zwecks 
Braunkohlengewinnung mehr beabsichtigt. Somit können die in Rede ste-
henden Flächen zwischen Merken (Gemeinde Düren) und Lucherberg 
(Gemeinde Inden) wieder der kommunalen Planungshoheit zugeführt 
werden. Eine Übersichtskarte, in der die neue Abbaugrenze und Sicher-
heitslinie eingetragen ist, ist diesem Schreiben beigefügt. 
I. Ausgangslage 
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, 
Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat im Januar 2019 ihre 
Empfehlungen für den Ausstieg der Braunkohleverstromung in Deutsch-
land vorgelegt. Auf dieser Grundlage trat im August 2020 das Gesetz zur 
Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) in Kraft, 
das einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenver-
stromung anordnet. 
Die Umsetzung auf Landesebene erfolgte durch die „Leitentscheidung 
2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregie-
rung NRW vom 23.03.2021. 
Darin wurde das Ende des Tagebaubetriebs Inden geringfügig vorgezo-
gen: Statt des ursprünglich im Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teil-
abschnitt II“ anvisierten Endes im Jahr 2030 soll die Braunkohlengewin-
nung bereits 2029 eingestellt werden. Entsprechend verkleinert sich die 
notwendige Abbaufläche.

Datum: 19. August 2025 
Seite 2 von 4 
Bezirksregierung Köln 
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 150. Sitzung am 28.05.2021 
festgestellt, dass sich durch die genannte Leitentscheidung die energie-
politischen und energiewirtschaftlichen Grundannahmen der Braunkoh-
lenpläne „Inden I“ und „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ nicht wesent-
lich geändert haben, weshalb eine Planänderung als nicht erforderlich er-
achtet wurde. Damit ist der Braunkohlenausschuss auch der Empfehlung 
des Entscheidungssatzes 8 (Leitentscheidung 2021) nachgekommen. 
Ein zentrales Anliegen der Leitentscheidungen 2021 und 2023 ist es, den 
planerischen Zugriff auf die nicht mehr für den Braunkohlentagebau be-
nötigten Flächen durch die betroffenen Kommunen möglichst frühzeitig 
zu ermöglichen. Hierfür kommen gemäß Leitentscheidung 2023 neben 
einer Braunkohlenplanänderung folgende Möglichkeiten in Betracht:  
Ein Zielabweichungsverfahren vom betreffenden Braunkohlenplan, neue 
Festlegungen in einem Regionalplan (lex posterior) und im Einzelfall die 
Feststellung einer punktuellen Funktionslosigkeit einer Festlegung in ei-
nem (überholten) Braunkohlenplan. 
II. Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ 
Der Braunkohlenplan „Inden, Räumlicher Teilabschnitt II“ wurde am 
08.03.1990 erstmalig genehmigt und zuletzt geändert (Änderung der 
Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 
(Restsee)) mit Veröffentlichung im GV NRW am 29.09.2009. 
In ihm werden unter anderem Abbaugrenze, Sicherheitslinie und die ge-
plante Wiedernutzbarmachung des Abbaugebiets festgelegt (zeichneri-
sche Festlegung). Die damals vorgenommene Änderung des Plans ging 
von einem Ende des Tagebaus im Jahr 2030 aus. 
Mit dem wurde KVBG wurde jedoch in Anlage 2 der 01.04.2029 als end-
gültiges Stilllegungsdatum des vom Tagebau Inden belieferten Kraftwerk-
standorts Weisweiler festgelegt. Infolgedessen verkleinert sich die not-
wendige Abbaufläche, konkret betrifft dies den Bereich zwischen den 
Ortsteilen Merken und Lucherberg und somit Flächen der Gemeinden In-
den und Düren. 
Die Bergbautreibende RWE Power AG hat daraufhin eine neue Planung 
mit angepasster Abbaugrenze und Sicherheitslinie vorgelegt und somit 
über die endgültige Abbaufläche informiert. Diese Planung basiert auf 
dem zugelassenen Abschlussbetriebsplan „Sachlicher Teil I – Oberflä-
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung für die Restfläche des

Datum: 19. August 2025 
Seite 3 von 4 
Bezirksregierung Köln 
Braunkohlepläne Inden I + II“. Damit geht auch die Erklärung der Nichtin-
anspruchnahme der außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs liegen-
den Flächen des Abschlussbetriebsplans einher. 
Die Bergbehörde (Abteilung 6 „Bergbau und Energie in NRW“ der Be-
zirksregierung Arnsberg) hat für diese angepasste Abbaugrenze die 
Übereinstimmung mit dem Abschlussbetriebsplan bestätigt und der 
neuen Sicherheitslinie aus bergsicherheitstechnischer Sicht zugestimmt. 
Da die genannten Flächen also endgültig nicht mehr bergbaulich in An-
spruch genommen werden, treten die Festlegungen des Braunkohlen-
plans an dieser Stelle mit Inkrafttreten des neuen Regionalplans Köln hin-
ter dessen Festlegungen zurück, die dann als „lex posterior“ gelten. 
III. Neuer Regionalplan Köln 
Nach einem breit angelegten, partizipativen informellem Planungspro-
zess legte die Regionalplanungsbehörde Köln das Plankonzept 2020 
über die Grundzüge für die räumliche Entwicklung des Regierungsbezirks 
vor, welches vom Regionalrat Köln bestätigt wurde. 
Am 10.12.2021 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den neuen Regio-
nalplan, in dem erstmals alle bisherigen Teilabschnitte zu einem räumli-
chen Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln zusammengefasst wer-
den. Nach zwei öffentlichen Auslegungen fasste der Regionalrat Köln nun 
am 11.07.2025 den Feststellungsbeschluss für den neuen Regionalplan. 
Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird dieser 
rechtsverbindlich. 
Für den Bereich des Braunkohlenplans Inden (Inden I und Inden II) ent-
hält der Regionalplan neue Festlegungen, die sich an den Rekultivie-
rungszielen der Braunkohlenplanung orientieren. Diese Festlegungen 
sind mit Bekanntmachung des Regionalplans maßgeblich für alle nicht 
mehr bergbaulich erforderlichen Bereiche im Tagebauvorfeld sowie für 
die übrigen Bereiche, sobald sie aus der Bergaufsicht entlassen sind. 
Für die von der Verkleinerung des Abbaubereichs des Tagebaus Inden 
betroffenen Bereiche zwischen Merken und Lucherberg ist ersteres der 
Fall, so dass mit Inkrafttreten des neuen Regionalplans Köln die für diese 
Flächen festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung maßgeb-
lich werden.

Datum: 19. August 2025 
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Bezirksregierung Köln 
Konkret legt der neue Regionalplan in seinen zeichnerischen Festlegun-
gen auf den genannten Flächen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbe-
reich“ (AFAB) sowie teilweise einen Regionalen Grünzug fest. 
IV. Fazit 
Mit der endgültigen Nichtinanspruchnahme der genannten Flächen (Be-
reich zwischen Merken und Lucherberg, vgl. Karte) und dem Inkrafttreten 
des neuen Regionalplans Köln unterliegen diese wieder der Planungsho-
heit der jeweils zuständigen Gemeinden (Inden und Düren). Die im Regi-
onalplan festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind damit 
künftig bei weiteren Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 
Eine bergbauliche Inanspruchnahme dieser Flächen wird nicht mehr er-
folgen. 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 
i.A. 
Johanna Weber

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 8.1.3
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0865
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
26.09.2025
Erstellt
22.09.2025 11:10