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Anlage eines Zebrastreifens auf der Höhe der Querung zum Discounter Aldi und Verkürzung der verlängerten Rechtsabbiegespur zu Aldi

Mitteilung BV 2207/2018 vom 04.07.2018

Stand: Am 10.09.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2207/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Anlage eines Zebrastreifens auf der Höhe der Querung zum Discounter Aldi und Verkürzung der verlängerten Rechtsabbiegespur zu Aldi hier: Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.08.2015, TOP 8.1.1 Beschluss: „Die Bezirksvertretung beschließt, auf der Höhe der Querung zu Aldi einen Zebrastreifen anzulegen bei gleichzeitiger Verkürzung der verlängerten Rechtsabbiegespur zu dem Discounter.“ Mitteilung der Verwaltung: Bei der Anordnung eines gesicherten Fußgängerüberweges sind die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Grundvoraussetzung ist, dass der Fußgängerstrom an der zu errichtenden Stelle gebündelt auftritt. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung eines Fußgängerüberweges setzen mindestens 50 querende Personen die Stunde, an einem Werktag, mit durchschnittlichem Verkehr voraus. Eine am 23.11.2017 durchgeführte Verkehrserhebung, an der dafür vorgesehen Stelle des Fußgän- gerüberweges auf Höhe der Venloer Straße 865 ergab einen Spitzenwert in der Zeit von 17:45-18:45 Uhr mit 15 querenden zu Fuß Gehenden in dem Bereich. Dem gegenüber steht eine ermittelte Fahr- zeugstärke von 636 Fahrzeugen für die stärker befahrene Fahrspur im gleichen Zeitraum. Bei dieser Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken unterhalb des für die Anlage eines Fußgängerüberwegs empfohlenen Einsatzbereichs sind, wenn überhaupt, nach den einschlägigen Vorschriften bauliche Querungshilfen ausreichend. Durch die baulich gestaltete Mittelinselführung in dem Bereich der Venloer Straße ist bereits eine Einengung sowie Trennung der Fahrspuren vorhanden, welche der Querung der Venloer Straße für zu Fuß Gehende wesentlich erleichtert. Von einer Veränderung der Verkehrssituation sieht die Verwaltung zunächst ab.
  • Anlage 1-Luftbild

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Beratungsverlauf

  1. 10.09.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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