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2207/2018

Anlage eines Zebrastreifens auf der Höhe der Querung zum Discounter Aldi und Verkürzung der verlängerten Rechtsabbiegespur zu Aldi

Mitteilung BV 04.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 12.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2003 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2207/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Anlage eines Zebrastreifens auf der Höhe der Querung zum Discounter Aldi und Verkürzung 
der verlängerten Rechtsabbiegespur zu Aldi 
hier: Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
24.08.2015, TOP 8.1.1 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung beschließt, auf der Höhe der Querung zu Aldi einen Zebrastreifen anzulegen 
bei gleichzeitiger Verkürzung der verlängerten Rechtsabbiegespur zu dem Discounter.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Bei der Anordnung eines gesicherten Fußgängerüberweges sind die rechtlichen Voraussetzungen zu 
beachten. Grundvoraussetzung ist, dass der Fußgängerstrom an der zu errichtenden Stelle gebündelt 
auftritt. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung eines Fußgängerüberweges setzen mindestens 
50 querende Personen die Stunde, an einem Werktag, mit durchschnittlichem Verkehr voraus. 
 
Eine am 23.11.2017 durchgeführte Verkehrserhebung, an der dafür vorgesehen Stelle des Fußgän-
gerüberweges auf Höhe der Venloer Straße 865 ergab einen Spitzenwert in der Zeit von 17:45-18:45 
Uhr mit 15 querenden zu Fuß Gehenden in dem Bereich. Dem gegenüber steht eine ermittelte Fahr-
zeugstärke von 636 Fahrzeugen für die stärker befahrene Fahrspur im gleichen Zeitraum. Bei dieser 
Kombination von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken unterhalb des für die 
Anlage eines Fußgängerüberwegs empfohlenen Einsatzbereichs sind, wenn überhaupt, nach den 
einschlägigen Vorschriften bauliche Querungshilfen ausreichend. 
 
Durch die baulich gestaltete Mittelinselführung in dem Bereich der Venloer Straße ist bereits eine 
Einengung sowie Trennung der Fahrspuren vorhanden, welche der Querung der Venloer Straße für 
zu Fuß Gehende wesentlich erleichtert.  
 
Von einer Veränderung der Verkehrssituation sieht die Verwaltung zunächst ab.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 865
  • Auf der Höhe
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
2207/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.07.2018
Erstellt
29.06.2018 06:39