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Halteverbot auf der Kapuzinerstraße in Weidenpesch
Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0322/2020 vom 04.03.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig zurückgezogen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 04.03.2020 AN/0322/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Halteverbot auf der Kapuzinerstraße in Weidenpesch - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes bittet die Verwaltung, 1. umgehend den Zustand auf der Kapuzinerstraße wieder herzustellen, wie er vor den Arbeiten der StEB war. 2. das Halteverbot umgehend wieder aufzuheben Begründung: Die Stadtentwässerungsbetriebe haben ihre Arbeiten auf der Kapuzinerstraße beendet. Das ist soweit schön und gut. Die Fahrbahndecke ist wieder geschlossen. Auch das ist löblich. Allerdings fehlen noch die Markierungen für die einzelnen Parktaschen. Das heißt, die Fahrbahn wurde noch nicht bemalt und es ist bislang auch nicht bekannt, wann das geschehen soll. Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge in wie vor den Reparaturen bekannter Art und Weise auf die gewohnten Parkplätze stellten, wurden zahlreich wegen Falschparkens verwarnt, denn plötzlich war dort ein Halteverbotsschild angebracht. Nicht, dass man die Parktaschen durch eines der bekannten - 2 - Baustellenschilder gesperrt hätte, um die Markierungen aufzubringen, sondern es wurde ein Halteverbot zwischen Kreisverkehr und Floriansgasse auf der Seite der Kirche eingerichtet. Nach Berichten der Geschäftsleute erscheint die Verkehrsüberwachung jeden 2. Tag und verwarnt ausnahmslos. Nach unserem Dafürhalten hätten die Straßenmarkierungen entweder sofort aufgebracht werden müssen, oder aber, falls das zu späterem Zeitpunkt geschieht, hätte man zu diesem Zeitpunkt erneut die Parkplätze sperren müssen. Ein zwischenzeitliches Verwarnen auf freien, unbenutzten Parkplätzen wird von den Menschen als Abzocke verstanden. Uns ist nicht bekannt, wer dieses Halteverbot angeordnet hat. Es handelt sich hier um eine Straße mit ausnahmslos bezirklicher Bedeutung und wenn es einen Beschluss gegeben haben sollte ein Halteverbot einzurichten, so hätte die BV 5 dazu Stellung nehmen müssen. Es ist vollkommen unersichtlich, warum es hier ein Halteverbot gibt. Es gab in all den Jahren niemals Probleme oder Schwierigkeiten. Den Kunden der Geschäftsleute werden die Parkmöglichkeiten genommen und gehbehinderte Senioren haben Schwierigkeiten in die Messe der Kirche Hl. Kreuz zu kommen. gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf
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