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AN/0322/2020

Halteverbot auf der Kapuzinerstraße in Weidenpesch

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 04.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2020, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2604 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 04.03.2020 
AN/0322/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Halteverbot auf der Kapuzinerstraße in Weidenpesch 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
 
Die BV5 Nippes bittet die Verwaltung, 
 
1. umgehend den Zustand auf der Kapuzinerstraße wieder herzustellen, wie er vor den Arbeiten 
der StEB war. 
2. das Halteverbot umgehend wieder aufzuheben 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe haben ihre Arbeiten auf der Kapuzinerstraße beendet. Das ist 
soweit schön und gut. Die Fahrbahndecke ist wieder geschlossen. Auch das ist löblich. Allerdings 
fehlen noch die Markierungen für die einzelnen Parktaschen. Das heißt, die Fahrbahn wurde noch 
nicht bemalt und es ist bislang auch nicht bekannt, wann das geschehen soll. Fahrzeughalter, die 
ihre Fahrzeuge in wie vor den Reparaturen bekannter Art und Weise auf die gewohnten Parkplätze 
stellten, wurden zahlreich wegen Falschparkens verwarnt, denn plötzlich war dort ein 
Halteverbotsschild angebracht. Nicht, dass man die Parktaschen durch eines der bekannten

- 2 - 
Baustellenschilder gesperrt hätte, um die Markierungen aufzubringen, sondern es wurde ein 
Halteverbot zwischen Kreisverkehr und Floriansgasse auf der Seite der Kirche eingerichtet. Nach 
Berichten der Geschäftsleute erscheint die Verkehrsüberwachung jeden 2. Tag und verwarnt 
ausnahmslos.  
 
Nach unserem Dafürhalten hätten die Straßenmarkierungen entweder sofort aufgebracht werden 
müssen, oder aber, falls das zu späterem Zeitpunkt geschieht, hätte man zu diesem Zeitpunkt 
erneut die Parkplätze sperren müssen. Ein zwischenzeitliches Verwarnen auf freien, unbenutzten 
Parkplätzen wird von den Menschen als Abzocke verstanden. Uns ist nicht bekannt, wer dieses 
Halteverbot angeordnet hat. Es handelt sich hier um eine Straße mit ausnahmslos bezirklicher 
Bedeutung und wenn es einen Beschluss gegeben haben sollte ein Halteverbot einzurichten, so 
hätte die BV 5 dazu Stellung nehmen müssen.  Es ist vollkommen unersichtlich, warum es hier ein 
Halteverbot gibt. Es gab in all den Jahren niemals Probleme oder Schwierigkeiten. Den Kunden 
der Geschäftsleute werden die Parkmöglichkeiten genommen und gehbehinderte Senioren haben 
Schwierigkeiten in die Messe der Kirche Hl. Kreuz zu kommen.   
 
 
 
 
 
gez. Baumann                                                                                                 gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kapuzinerstraße
  • Floriansgasse

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Details

Aktenzeichen
AN/0322/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
04.03.2020
Erstellt
04.03.2020 11:09