3589/2018
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse
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Anlage 4 Begründung
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/ 2 Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch hier: Änderung von Grünfläche, Wohnbaufläche und Gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche mit Signet „Schule“ und „Jugendeinrichtung“, sowie Gemischte Baufläche und Grünfläche 1 Gebietsbeschreibung Der Änderungsbereich der 200. Änderung des FNP befindet sich im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes, im Stadtteil Weidenpesch und liegt südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs von Köln-Weidenpesch. Die Änderung beinhaltet eine Gesamtfläche von ca. 3,3 Hektar. (Abbildung 1: Luftbild, 2018; Quelle: Amt für Liegenschaften und Kataster) 2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Sowohl im Stadtteil als auch in den angrenzenden Stadtteilen besteht eine Bedarfslage für ein Jugendangebot. Dies wurde durch die vom Jugendhilfeausschuss beauftragte Ausarbeitung "Schaffung von Kinder- und Jugendeinrichtungen" belegt, wobei der Stadtteil Weidenpesch Rangplatz 23 einnimmt. Das ortsansässige Jugendprojekt "DachloW" sei für den bestehenden Bedarf nicht ausreichend dimensioniert. Dies wurde in der Planung berücksichtigt. Daher sollen auf - 2 - / 3 dem Grundstück im süd-östlichen Bereich Flächen für eine Jugendeinrichtung ausgewiesen werden. Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit an Spiel- und Bolzplatzflächen auf. Da sich aufgrund der dichten Wohnbebauung dort kaum mehr Flächen für die Einrichtung von Spiel- und Bolzplätzen anbieten, ist es dringend erforderlich, nun im Plangebiet eine entsprechend große Spielfläche für die öffentliche Nutzung auszuweisen. In die Bedarfsermittlung ist daher der gesamte Sozialraum einzubeziehen, zumal in den beiden südlich angrenzenden Wohngebieten Grüner Hof und Mauenheim ebenfalls keine Spiel- beziehungsweise Bolzplatzflächen vorhanden sind. Somit soll im nord-östlichen Bereich des Änderungsbereiches eine Grünfläche mit Signet „Spielplatz“ dargestellt werden, um diesem Bedarf zu entsprechen. Innerhalb der beabsichtigen gemischten Baufläche soll die gegenwärtige Nutzung von Gewerbebetrieben und Wohnnutzung gesichert werden und damit der gegenwärtigen Entwicklungstendenz entsprochen werden. Mit der Änderung des FNP wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benötigte Schulentwicklung an diesem Standort, sowie einer Jugendeinrichtung und einer Spielfläche geschaffen. Das FNP-Änderungsverfahren wird im eigenständigen Verfahren durchgeführt. 3 Darstellung im FNP Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Änderungsbereiches überwiegend als Grünfläche (mit dem Signet „Friedhof“) dargestellt. Süd-östlich stellt der FNP eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche dar. 4 Berücksichtigung anderer Planungen 4.1 Regionalplan Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Waldbereich mit Überlagerung für Regionaler Grünzug dargestellt. Eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich besteht nicht. Die Anfrage nach § 34 LPlG mit Antrag auf Zielabweichungsverfahren wird gestellt, um zu prüfen, ob eine Regionalplan-Änderung oder ein Zielabweichungsverfahren aus der Planung resultieren. 4.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan trifft keine Aussage oder Restriktionen innerhalb des Änderungsbereiches. Dieser ist als „Innenbereich“ dargestellt. Südlich an die Fläche angrenzend befindet sich der von der Planung unberührte Friedhof, welcher im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet L09 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ dargestellt ist. Dieses Gebiet sieht zudem das Entwicklungsziel 2 vor, welches die „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorsieht. Die betroffenen Flächen sind durch die Planung nicht betroffen. 4.3 Bebauungsplan In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.01.2015 wurde ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ aufgestellt. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem unter der Vorlagen-Nr. 4265/2013 einzusehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGesetzbuch wurde durchgeführt vom 12. bis 19. März 2015. 4.4 Bestehende Nutzungen Das Gelände ist derzeit durch eine starke Nutzungsvielfalt geprägt. Daher soll innerhalb des Bebauungsplan-Verfahrens in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern, den ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetrieben auf dem Gelände und Fachämtern zunächst ein tragfähiges Flächen-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet werden, auf - 3 - dessen Grundlage der Bebauungsplan erstellt und anschließend die konkrete Schulplanung erfolgen kann. Um die aus einer Schulnutzung resultierenden Anforderungen an Fußgängerbeziehungen, MIV und öffentlichen Verkehr in Einklang zu bringen, wird in der Bebauungsplanung ein Verkehrsgutachten erstellt. 4.4.1 Zukünftige Darstellung im FNP Art der Darstellung bisherige FNP- Darstellung künftige FNP- Darstellung Änderung ha % ha % ha Grünfläche 1,7 52 0,2 6 -1,5 Wohnbaufläche 1,0 30 0,6 18 -0,4 Gemischte Baufläche 0,6 18 0,3 9 -0,3 Gemeinbedarfsfläche 0 0 2,2 67 +2,2 Signet „Schule“ Nein ja Signet „Jugendeinrichtung“ Nein ja Signet „Spielplatz“ Nein ja SUMME 3,3 100 3,3 100 Durch die Änderung soll künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden und um das Signet „Schule“, sowie im süd-östlichen Bereich um das Signet „Jugendeinrichtung“ ergänzt werden. Im östlichen Bereich ist eine gemischte Baufläche beabsichtigt und im nord-östlichen Bereich eine Grünfläche mit dem Signet „Spielplatz“. 5 Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB: Für das FNP-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Umweltbelange gemäß § 1a und § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB durchgeführt und deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Vorbehaltlich des Scopings sind folgende Umweltbelange durch die FNP-Änderung betroffen: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Grundwasser, Klima, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, hier: Lärm.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Seeh Az Vorlagen-Nummer 3589/2018 Freigabedatum 27.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse; hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be- reich südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich des Nordfriedhofs von Köln-Weidenpesch eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbin- dung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Alternative: keine Alternative Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. Ergänzend sollen auf dem Grundstück Flächen für eine Jugendeinrichtung sowie ein Spielplatz aus- gewiesen werden. Derzeit stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Änderungsbereiches überwiegend eine Grünflä- che dar, sowie süd-östlich eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche. Durch die Än- derung sollen künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet „Schule“, sowie im süd- östlichen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit einer „Jugendeinrichtung“ dargestellt werden. Im östli- chen Bereich soll eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden und im nord-östlichen Bereich eine Grünfläche mit Signet „Spielplatz“. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benö- tigte Schulentwicklung an diesem Standort geschaffen. Das Gelände ist derzeit durch eine starke Nutzungsvielfalt geprägt. Daher soll innerhalb des Bebau- ungsplan-Verfahrens in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern, den ortsansässigen fried- hofsbezogenen Gewerbebetrieben auf dem Gelände und Fachämtern zunächst ein tragfähiges Flä- chen-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet werden, auf dessen Grundlage der Bebau- ungsplan erstellt werden und auf dessen Grundlage anschließend die konkrete Schulplanung erfolgen kann. Um die aus einer Schulnutzung resultierenden Anforderungen an Fußgängerbeziehungen, MIV und öffentlichen Verkehr in einem Verkehrskonzept in Einklang zu bringen, wird in der Bebauungs- planung ein Verkehrsgutachten erstellt. Anlagen 1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 2 Bisherige Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 4 Begründungsentwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 200. FNP-Änderung —Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse (Text)
Anlage 0
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A N L A G E 0 611-1 seeh 3589-2018 261118ma.docx 200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse; hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Vorlage 3589/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der Schmiedegasse in Weidenpesch als Fläche für künftige Schulbaumaßnahmen planungsrecht- lich gesichert werden. Um langfristig Planungsrecht zu schaffen, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus- ses vom 22.01.2015 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beschlossen. Seinerzeit wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht für notwendig erachtet, daher nicht inner- halb des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan erwähnt und lag nicht im Rahmen der früh- zeitigen Beteiligung aus. Nach erneuter Überprüfung ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan im eigenen Verfahren zu ändern und die oben genannten Verfahrensschritte zügig nachzuholen. Um die zeitnahe Realisierung der weiterführenden Schule zu ermöglichen (vgl. Vorlage: 4265/2013), ist die Beratung dieser Beschlussvorlage zwingend im nächst möglichen Turnus am 13.12.2018 erforderlich, da das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ansonsten in weiteren zeitlichen Verzug gerät und somit das parallel laufende Verfahren zum Bebauungsplan beein- trächtigt.
Anlage 2
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WM W M M WB SO GE WB WB Anlage 2 - bisherige Darstellung - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 3
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W M W M M WB SO GE WB WB Anlage 3 - beabsichtigte Darstellung - 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Sonderbaufläche Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Dauerkleingärten Friedhof Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Post Pumpwerk Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk 1:5.000M.: 0 100 20050 Meter
Anlage 1
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 200. Änderung des Flächennutzungsplanes: Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:10.000M.:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3589/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 31.10.2018 08:25