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3589/2018

200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse

Beschlussvorlage Ausschuss 27.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 13.12.2018, TOP 7.1

Anlage 4 Begründung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Begründung

6572 Zeichen

/ 2 
 
 
Begründung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB zur  
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes 
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch 
hier:  Änderung von Grünfläche, Wohnbaufläche und Gemischter Baufläche in 
Gemeinbedarfsfläche mit Signet „Schule“ und „Jugendeinrichtung“, sowie Gemischte 
Baufläche und Grünfläche 
  
1 Gebietsbeschreibung 
Der Änderungsbereich der 200. Änderung des FNP befindet sich im Stadtbezirk 5, Köln-Nippes, im 
Stadtteil Weidenpesch und liegt südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie 
nördlich und östlich des Nordfriedhofs von Köln-Weidenpesch. Die Änderung beinhaltet eine 
Gesamtfläche von ca. 3,3 Hektar. 
 
(Abbildung 1: Luftbild, 2018; Quelle: Amt für Liegenschaften und Kataster) 
2 Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere 
auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich 
der Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert 
werden.  
Sowohl im Stadtteil als auch in den angrenzenden Stadtteilen besteht eine Bedarfslage für ein 
Jugendangebot. Dies wurde durch die vom Jugendhilfeausschuss beauftragte Ausarbeitung 
"Schaffung von Kinder- und Jugendeinrichtungen" belegt, wobei der Stadtteil Weidenpesch 
Rangplatz 23 einnimmt. Das ortsansässige Jugendprojekt "DachloW" sei für den bestehenden 
Bedarf nicht ausreichend dimensioniert. Dies wurde in der Planung berücksichtigt. Daher sollen auf

- 2 - 
 
/ 3 
 
dem Grundstück im süd-östlichen Bereich Flächen für eine Jugendeinrichtung ausgewiesen 
werden.  
Der Stadtteil Weidenpesch weist zudem ein starkes Defizit an Spiel- und Bolzplatzflächen auf. Da 
sich aufgrund der dichten Wohnbebauung dort kaum mehr Flächen für die Einrichtung von Spiel- 
und Bolzplätzen anbieten, ist es dringend erforderlich, nun im Plangebiet eine entsprechend große 
Spielfläche für die öffentliche Nutzung auszuweisen. In die Bedarfsermittlung ist daher der 
gesamte Sozialraum einzubeziehen, zumal in den beiden südlich angrenzenden Wohngebieten 
Grüner Hof und Mauenheim ebenfalls keine Spiel- beziehungsweise Bolzplatzflächen vorhanden 
sind. Somit soll im nord-östlichen Bereich des Änderungsbereiches eine Grünfläche mit Signet 
„Spielplatz“ dargestellt werden, um diesem Bedarf zu entsprechen. 
Innerhalb der beabsichtigen gemischten Baufläche soll die gegenwärtige Nutzung von 
Gewerbebetrieben und Wohnnutzung gesichert werden und damit der gegenwärtigen 
Entwicklungstendenz entsprochen werden.  
Mit der Änderung des FNP wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benötigte 
Schulentwicklung an diesem Standort, sowie einer Jugendeinrichtung und einer Spielfläche 
geschaffen. Das FNP-Änderungsverfahren wird im eigenständigen Verfahren durchgeführt.  
3 Darstellung im FNP 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche des Änderungsbereiches überwiegend als 
Grünfläche (mit dem Signet „Friedhof“) dargestellt. Süd-östlich stellt der FNP eine Wohnbaufläche 
und nördlich eine gemischte Baufläche dar. 
4 Berücksichtigung anderer Planungen 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan ist der Änderungsbereich als Waldbereich mit Überlagerung für Regionaler 
Grünzug dargestellt. Eine Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich besteht nicht. Die Anfrage 
nach § 34 LPlG mit Antrag auf Zielabweichungsverfahren wird gestellt, um zu prüfen, ob eine 
Regionalplan-Änderung oder ein Zielabweichungsverfahren aus der Planung resultieren. 
4.2 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan trifft keine Aussage oder Restriktionen innerhalb des Änderungsbereiches. 
Dieser ist als „Innenbereich“ dargestellt. 
Südlich an die Fläche angrenzend befindet sich der von der Planung unberührte Friedhof, welcher 
im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet L09 „Nordfriedhof und Ginsterpfad-Gelände“ 
dargestellt ist. Dieses Gebiet sieht zudem das Entwicklungsziel 2 vor, welches die „Erhaltung und 
Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorsieht. Die betroffenen Flächen sind durch die 
Planung nicht betroffen. 
4.3 Bebauungsplan 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 22.01.2015 wurde ein Bebauungsplan mit 
dem Arbeitstitel: "Südliche Schmiedegasse in Köln-Weidenpesch“ aufgestellt. Die Unterlagen sind 
im Ratsinformationssystem unter der Vorlagen-Nr. 4265/2013 einzusehen. Die frühzeitige 
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGesetzbuch wurde durchgeführt vom 12. bis 
19. März 2015. 
4.4 Bestehende Nutzungen 
Das Gelände ist derzeit durch eine starke Nutzungsvielfalt geprägt. Daher soll innerhalb des 
Bebauungsplan-Verfahrens in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern, den 
ortsansässigen friedhofsbezogenen Gewerbebetrieben auf dem Gelände und Fachämtern 
zunächst ein tragfähiges Flächen-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet werden, auf

- 3 - 
 
 
 
dessen Grundlage der Bebauungsplan erstellt und anschließend die konkrete Schulplanung 
erfolgen kann. Um die aus einer Schulnutzung resultierenden Anforderungen an 
Fußgängerbeziehungen, MIV und öffentlichen Verkehr in Einklang zu bringen, wird in der 
Bebauungsplanung ein Verkehrsgutachten erstellt. 
4.4.1 Zukünftige Darstellung im FNP 
 
Art der Darstellung bisherige FNP-
Darstellung 
künftige FNP-
Darstellung 
Änderung 
ha % ha % ha 
Grünfläche 1,7 52 0,2 6 -1,5 
Wohnbaufläche 1,0 30 0,6 18 -0,4 
Gemischte Baufläche 0,6 18 0,3 9 -0,3 
Gemeinbedarfsfläche 0 0 2,2 67 +2,2 
Signet „Schule“ Nein ja  
Signet „Jugendeinrichtung“ Nein ja  
Signet „Spielplatz“ Nein ja  
SUMME 3,3 100 3,3 100  
 
Durch die Änderung soll künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden und um 
das Signet „Schule“, sowie im süd-östlichen Bereich um das Signet „Jugendeinrichtung“ ergänzt 
werden. Im östlichen Bereich ist eine gemischte Baufläche beabsichtigt und im nord-östlichen 
Bereich eine Grünfläche mit dem Signet „Spielplatz“.   
5   Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB: 
Für das FNP-Änderungsverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die 
Umweltbelange gemäß § 1a und § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB durchgeführt und deren Ergebnisse 
werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
Vorbehaltlich des Scopings sind folgende Umweltbelange durch die FNP-Änderung betroffen: 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Grundwasser, Klima, umweltbezogene Auswirkungen auf den 
Menschen, hier: Lärm.

Beschlussvorlage Ausschuss

3279 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
611/1 Seeh Az 
Vorlagen-Nummer 
 3589/2018 
Freigabedatum 
27.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; 
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse; hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, für den im planungsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Be-
reich südlich der Schmiedegasse, westlich der Merheimer Straße sowie nördlich und östlich 
des Nordfriedhofs von Köln-Weidenpesch eine Planänderung gemäß § 2 Absatz 1 in Verbin-
dung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. 
2.  beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
Alternative:  
 
keine Alternative 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere auch 
im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich der 
Schmiedegasse in Weidenpesch als Grundstück für künftige Schulbaumaßnahmen gesichert werden. 
Ergänzend sollen auf dem Grundstück Flächen für eine Jugendeinrichtung sowie ein Spielplatz aus-
gewiesen werden. 
 
Derzeit stellt der Flächennutzungsplan innerhalb des Änderungsbereiches überwiegend eine Grünflä-
che dar, sowie süd-östlich eine Wohnbaufläche und nördlich eine gemischte Baufläche. Durch die Än-
derung sollen künftig größtenteils eine Gemeinbedarfsfläche mit dem Signet „Schule“, sowie im süd-
östlichen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche mit einer „Jugendeinrichtung“ dargestellt werden. Im östli-
chen Bereich soll eine gemischte Baufläche ausgewiesen werden und im nord-östlichen Bereich eine 
Grünfläche mit Signet „Spielplatz“. Damit wird die planungsrechtliche Grundlage für die dringend benö-
tigte Schulentwicklung an diesem Standort geschaffen. 
 
Das Gelände ist derzeit durch eine starke Nutzungsvielfalt geprägt. Daher soll innerhalb des Bebau-
ungsplan-Verfahrens in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern, den ortsansässigen fried-
hofsbezogenen Gewerbebetrieben auf dem Gelände und Fachämtern zunächst ein tragfähiges Flä-
chen-, Nutzungs- und Erschließungskonzept erarbeitet werden, auf dessen Grundlage der Bebau-
ungsplan erstellt werden und auf dessen Grundlage anschließend die konkrete Schulplanung erfolgen 
kann. Um die aus einer Schulnutzung resultierenden Anforderungen an Fußgängerbeziehungen, MIV 
und öffentlichen Verkehr in einem Verkehrskonzept in Einklang zu bringen, wird in der Bebauungs-
planung ein Verkehrsgutachten erstellt. 
 
 
 
Anlagen 
1 Lage des Änderungsbereiches (Plandarstellung) 
2 Bisherige Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
3 Beabsichtigte Darstellung Flächennutzungsplan (Plandarstellung) 
4 Begründungsentwurf gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur 200. FNP-Änderung  
—Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse (Text)

Anlage 0

1733 Zeichen

A N L A G E  0  
611-1 seeh 3589-2018 261118ma.docx 
 
 
 
200. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 5, in Köln-Weidenpesch; 
Arbeitstitel: Südliche Schmiedegasse; hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss über die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Vorlage 3589/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 
 
 
 
 
Aufgrund des steigenden Bedarfs an Plätzen in weiterführenden Schulen in Köln, insbesondere 
auch im Stadtbezirk 5 (Nippes), soll die ehemalige Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs südlich 
der Schmiedegasse in Weidenpesch als Fläche für künftige Schulbaumaßnahmen planungsrecht-
lich gesichert werden. 
 
Um langfristig Planungsrecht zu schaffen, wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses vom 22.01.2015 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beschlossen. Seinerzeit 
wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht für notwendig erachtet, daher nicht inner-
halb des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan erwähnt und lag nicht im Rahmen der früh-
zeitigen Beteiligung aus. Nach erneuter Überprüfung ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan 
im eigenen Verfahren zu ändern und die oben genannten Verfahrensschritte zügig nachzuholen. 
 
Um die zeitnahe Realisierung der weiterführenden Schule zu ermöglichen (vgl. Vorlage: 
4265/2013), ist die Beratung dieser Beschlussvorlage zwingend im nächst möglichen Turnus am 
13.12.2018 erforderlich, da das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ansonsten in weiteren 
zeitlichen Verzug gerät und somit das parallel laufende Verfahren zum  Bebauungsplan beein-
trächtigt.

Anlage 2

608 Zeichen

WM
W
M
M
WB
SO
GE
WB
WB
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 3

613 Zeichen

W
M
W
M
M
WB
SO
GE
WB
WB
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
Legende
Änderungsbereich
Besonderes Wohngebiet
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Sonderbaufläche
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
Fläche für Bahnanlagen
Alteneinrichtung
Dauerkleingärten
Friedhof
Grünfläche
Jugendeinrichtung
Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung, Standort unbestimmt
Kindereinrichtung
Kirche
Post
Pumpwerk
Schule
Spielplatz
Spielplatz, Standort unbestimmt
Sportplatz
Umspannwerk
1:5.000M.:
0 100 20050
Meter

Anlage 1

364 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
200. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Südliche Schmiedegasse in Köln-Nippes
- Lage des Änderungsbereiches -
Änderungsbereich
1:10.000M.:

Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3589/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.11.2018
Erstellt
31.10.2018 08:25