1459/2025/1
Mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.06. bezüglich Generalinstandsetzung der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 23.06.2025 1459/2025/1 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Sportausschuss 26.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.06. bezüglich Generalinstandsetzung der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen Im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 16. Juni 2025 erkundigte sich RM Hölzing (Bünd- nis 90 / Die Grünen), ob mit der Dachsanierung eine Solaranlage installiert würde. Antwort der Verwaltung: Das Ziel dieses Bauvorhabens ist es, die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes zu opti- mieren (Klimaneutralisierung), die Betriebskosten zu senken und die Umweltbelastung zu ver- ringern. Dementsprechend ist die Installation einer Solaranlage Bestandteil der Vorentwurfs- planung. Die wirtschaftlichen sowie statischen Gegebenheiten werden auch in den weiteren Planungen weiterhin berücksichtigt. Die baukonstruktiven und energetischen Möglichkeiten werden aktu- ell geprüft. Gez. Greitemann
Anlage 1 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss vom 23.06. und aus dem Finanzausschuss vom 30.06.2025
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Anlage 1 – Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 23. Juni 2026 zu 1459/2025 BAGW RM Kockerbeck griff den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes auf, dass dieses gerne mehr Unterlagen für die Entscheidung gehabt hätte und nicht rechtzeitig informiert worden sei und bat um Information, ob dies bis zum 02.07.2025 schon umgesetzt werden könne. RM Brust wies daraufhin, dass entgegen der Formulierung im Beschluss auf Seite 4 „die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards“ nach den geltenden Energieleitlinien der Stadt Köln gebaut werden müsse. Diese seien beschlossen und damit gültig. Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass andere Standards eingeführt werden müssen, dann müssten die Energieleitlinien zuerst angepasst zu werden und dann könne man weitere Beschlüsse fassen. Dies sei der korrekte Weg. Dieser Hinweis gelte auch für alle folgenden Vorlagen der Tagesordnung. Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat ein Übergabelaufwerk für Prüfunterlagen eingerichtet, auf welchem die zuständigen Sachgebiete während dem Erstellen einer Beschlussvorlage die vom Rechnungsprüfungsamt gewünschten Unterlagen hinterlegen. Von dort können sich die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des Rechnungsprüfungsamtes die Unterlagen nach Freigabe der Beschlussvorlage durch den Dezernenten abrufen. Dies ist in diesem Fall ausnahmsweise nicht rechtzeitig erfolgt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat sich für dieses Versehen bereits beim Rechnungsprüfungsamt entschuldigt und die Prüfunterlagen unverzüglich nachträglich zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung prüft aktuell Einsparmöglichkeiten durch die Reduzierung freiwilliger Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. In diesem Zusammenhang erörtert die Verwaltung aktuell intern auch, die geltenden Energieleitlinien der Stadt Köln anzupassen. Sollten diese Überlegungen zielführend sein, so werden sie Eingang finden in einen für die nächste Legislaturperiode geplanten Beschlussvorschlag für die Politik. Erst wenn die Politik gegebenenfalls einer Reduzierung auf die gesetzlichen Mindeststandards zustimmt werden in Folge die Energieleitlinien der Stadt Köln angepasst. Bis dahin werden sie wie beschlossen angewendet. Die hinterfragte Formulierung in der Vorlage ist somit tatsächlich falsch. Nachfrage aus dem Finanzausschuss vom 30. Juni 2026 zu 1459/2025 BAGW RM Achtelik fragte, warum die Dringlichkeit damit begründet werde, die Mängel umgehend beheben zu können, obwohl der Beschlussvorschlag lediglich den Einstieg in die Planung beinhalte. Antwort der Verwaltung: In der Anlage 0 – „Begründung der Dringlichkeit“ zur Vorlage heißt es dazu ausführlich: „Die kurzfristige Vorlage ist das Ergebnis umfassender Analysen der aktuellen Gutachten, Prüfberichte und Ortsbegehungen. Um alle relevanten Informationen präzise zusammenzustellen und die Dringlichkeit der Maßnahmen klar darzulegen, war eine sorgfältige Bearbeitung erforderlich. Die Dringlichkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der Notwendigkeit, die täglich genutzten Speiseräume unverzüglich von bestehenden Mängeln zu befreien. Ein zeitnaher Beschluss ist entscheidend, um die Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen schnellstmöglich einzuleiten. Dadurch können die Mängel in den Speiseräumen und anderen betroffenen Bereichen umgehend behoben und zusätzliche Kosten für kleinere Reparaturen vermieden werden, die bis zur endgültigen Projektrealisierung anfallen könnten. Dies ist besonders wichtig, da ein reibungsloser Schulalltag für die Lernatmosphäre und die Organisation der Schule von zentraler Bedeutung ist.“ Im Anschluss an die Planung soll dann möglichst zeitnah ein Baubeschluss für die erforderlichen Maßnahmen eingeholt werden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1459/2025/1
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 20.06.2025 12:17