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1459/2025/1

Mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.06. bezüglich Generalinstandsetzung der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 3.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss vom 23.06. und aus dem Finanzausschuss vom 30.06.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1245 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 1459/2025/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Sportausschuss 26.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
 
Mündliche Nachfrage aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 16.06. 
bezüglich Generalinstandsetzung der Gemeinschaftsgrundschule Brüder Grimm in der 
Sürther Hauptstraße 149, Rodenkirchen 
Im Ausschuss Schule und Weiterbildung am 16. Juni 2025 erkundigte sich RM Hölzing (Bünd-
nis 90 / Die Grünen), ob mit der Dachsanierung eine Solaranlage installiert würde. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Ziel dieses Bauvorhabens ist es, die langfristige Energieeffizienz des Gebäudes zu opti-
mieren (Klimaneutralisierung), die Betriebskosten zu senken und die Umweltbelastung zu ver-
ringern. Dementsprechend ist die Installation einer Solaranlage Bestandteil der Vorentwurfs-
planung. 
Die wirtschaftlichen sowie statischen Gegebenheiten werden auch in den weiteren Planungen 
weiterhin berücksichtigt. Die baukonstruktiven und energetischen Möglichkeiten werden aktu-
ell geprüft.  
 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 1 - Nachfragen aus dem Betriebsausschuss vom 23.06. und aus dem Finanzausschuss vom 30.06.2025

3836 Zeichen

Anlage 1 – Nachfragen aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft  
vom 23. Juni 2026 zu 1459/2025 BAGW 
RM Kockerbeck griff den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes auf, dass dieses 
gerne mehr Unterlagen für die Entscheidung gehabt hätte und nicht rechtzeitig 
informiert worden sei und bat um Information, ob dies bis zum 02.07.2025 schon 
umgesetzt werden könne. 
 
RM Brust wies daraufhin, dass entgegen der Formulierung im Beschluss auf Seite 4 
„die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards“ nach den 
geltenden Energieleitlinien der Stadt Köln gebaut werden müsse. Diese seien 
beschlossen und damit gültig. Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass andere 
Standards eingeführt werden müssen, dann müssten die Energieleitlinien zuerst 
angepasst zu werden und dann könne man weitere Beschlüsse fassen. Dies sei der 
korrekte Weg. Dieser Hinweis gelte auch für alle folgenden Vorlagen der 
Tagesordnung. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat ein Übergabelaufwerk für 
Prüfunterlagen eingerichtet, auf welchem die zuständigen Sachgebiete während 
dem Erstellen einer Beschlussvorlage die vom Rechnungsprüfungsamt gewünschten 
Unterlagen hinterlegen. Von dort können sich die zuständigen Sachbearbeiter und 
Sachbearbeiterinnen des Rechnungsprüfungsamtes die Unterlagen nach Freigabe 
der Beschlussvorlage durch den Dezernenten abrufen. Dies ist in diesem Fall 
ausnahmsweise nicht rechtzeitig erfolgt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat 
sich für dieses Versehen bereits beim Rechnungsprüfungsamt entschuldigt und die 
Prüfunterlagen unverzüglich nachträglich zur Verfügung gestellt. 
 
Die Verwaltung prüft aktuell Einsparmöglichkeiten durch die Reduzierung freiwilliger 
Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. In diesem 
Zusammenhang erörtert die Verwaltung aktuell intern auch, die geltenden 
Energieleitlinien der Stadt Köln anzupassen. Sollten diese Überlegungen 
zielführend sein, so werden sie Eingang finden in einen für die nächste 
Legislaturperiode geplanten Beschlussvorschlag für die Politik. Erst wenn die Politik 
gegebenenfalls einer Reduzierung auf die gesetzlichen Mindeststandards zustimmt 
werden in Folge die Energieleitlinien der Stadt Köln angepasst. Bis dahin werden sie 
wie beschlossen angewendet. Die hinterfragte Formulierung in der Vorlage ist somit 
tatsächlich falsch.

Nachfrage aus dem Finanzausschuss vom 30. Juni 2026 zu 1459/2025 BAGW 
 
RM Achtelik fragte, warum die Dringlichkeit damit begründet werde, die Mängel 
umgehend beheben zu können, obwohl der Beschlussvorschlag lediglich den 
Einstieg in die Planung beinhalte. 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Anlage 0 – „Begründung der Dringlichkeit“ zur Vorlage heißt es dazu 
ausführlich: 
„Die kurzfristige Vorlage ist das Ergebnis umfassender Analysen der aktuellen 
Gutachten, Prüfberichte und Ortsbegehungen. Um alle relevanten Informationen 
präzise zusammenzustellen und die Dringlichkeit der Maßnahmen klar darzulegen, 
war eine sorgfältige Bearbeitung erforderlich. Die Dringlichkeit der Baumaßnahme 
ergibt sich aus der Notwendigkeit, die täglich genutzten Speiseräume unverzüglich 
von bestehenden Mängeln zu befreien.  
Ein zeitnaher Beschluss ist entscheidend, um die Planung und Durchführung der 
Sanierungsmaßnahmen schnellstmöglich einzuleiten. Dadurch können die Mängel in 
den Speiseräumen und anderen betroffenen Bereichen umgehend behoben und 
zusätzliche Kosten für kleinere Reparaturen vermieden werden, die bis zur 
endgültigen Projektrealisierung anfallen könnten. Dies ist besonders wichtig, da ein 
reibungsloser Schulalltag für die Lernatmosphäre und die Organisation der Schule 
von zentraler Bedeutung ist.“ 
Im Anschluss an die Planung soll dann möglichst zeitnah ein Baubeschluss für die 
erforderlichen Maßnahmen eingeholt werden.

Beratungsverlauf (5)

23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Sportausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1459/2025/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.06.2025
Erstellt
20.06.2025 12:17