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2213/2024

Sachstandsmitteilung zum Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung vom 19.03.2024 zu TOP 3.1 "Mehr Transparenz schaffen: Keine Geschäfte mit Firmen aus Steueroasen"

Mitteilung Ausschuss 20.09.2024

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3525 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 20.09.2024 
 2213/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2024 
 
Sachstandsmitteilung zum Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses aus der 
Sitzung vom 19.03.2024 zu TOP 3.1 "Mehr Transparenz schaffen: Keine Geschäfte mit 
Firmen aus Steueroasen" 
Zum o.g. Beschluss des Ausschusses auf der Grundlage des Änderungsantrags 
AN/0484/2024 teilt die Verwaltung mit: 
 
Beschlusspunkt 1: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt, dass das Land Nordrhein-Westfalen 
ein Landes-Finanz-Kriminalamt (LFK) aufbaut. Wir bitten die Kämmerei mit dieser 
Behörde Kontakt aufzunehmen. Dabei soll eine Einladung des LFK in den Aus-
schuss geprüft w erden. 
 
Ein Verdacht auf eine Straftat wird im Antrag nicht geschildert. Sofern ein Aus-
tausch mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-West-
falen im Ausschuss gewünscht ist, kann die Kontaktaufnahme über die Geschäfts-
stelle des Ausschusses erfolgen.  
 
Beschlusspunkt 2: 
Geschäfte mit Firmen, die ihren Geschäftssitz in Steueroasen (Länder und Gebiete 
mit einem nominalen Ertragssteuersatz kleiner als 9 Prozent) sind rechtlich generell 
möglich, auch w enn Kommunen anstreben, mit ihrer Vorbildfunktion „leistungsfä-
hige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen“ (SDG 16) zu sein. Des-
halb bitten w ir die Verw altung um eine Darstellung, ob mit Richtlinien w ie beispiels-
w eise dem PCGK-Kodex derartige Möglichkeiten eingeschränkt w erden können. 
 
Der PCGK Köln richtet sich an stadtbeteiligte Unternehmen, nicht an die Stadtver-
waltung. Er gibt diesen Unternehmen Grundsätze kommunaler Unternehmensfüh-
rung vor. Die Stadt Köln ist an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden.  
 
Beschlusspunkt 3: 
Der Rat der Stadt Köln beurteilt das Thema als sehr brisant und bittet die Verw al-
tung, dem Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig über laufende Vertragsver-
handlungen mit Firmen, die ihren oder den Geschäftssitz eines gem. § 271 HGB 
mit ihnen verbunden Unternehmens in einer Steueroase haben, zu berichten, so-
w eit es sich um Vertragsw erte handelt, die den jew eiligen EU-Schw ellenw ert um 
w eniger als 10% unterschreiten. Ferner bittet er die Verw altung, bei europaw eiten

2 
 
Ausschreibungen sicherzustellen, dass die Lage des Geschäftssitzes bei der Be-
w ertung Berücksichtigung findet. 
 
Es liegt kein Beschluss des Rates vor. Eine Berichtspflicht wäre vom Rat z. B. in 
der Zuständigkeitsordnung zu regeln. Die Berücksichtigung des Geschäftssitzes als 
Kriterium in Vergabeverfahren dürfte jedoch als diskriminierend ausscheiden. Ein 
Bericht über laufende Vertragsverhandlungen widerspräche darüber hinaus den 
vergaberechtlichen Geheimhaltungsvorschriften.  
 
Beschlusspunkt 4:  
Bei der Vorbereitung von Vertragsabschlüssen sollte die Verw altung immer Einsicht 
ins Transparenzregister (Bundesanzeiger) nehmen. 
 
Die Verwaltung nimmt die Anregung zur Kenntnis. Angesichts des vorgegebenen 
Ablaufs im Vergabeverfahren erscheint sie nicht praktikabel bzw. dürfte aus den 
oben genannten Gründen im Rahmen der Vergabeentscheidung nicht berücksich-
tigt werden.  
 
Beschlusspunkt 5:  
Über Auffälligkeiten sind der Rat und seine Ausschüsse zu unterrichten. 
Sollte die Verw altung mit Unternehmen in Steueroasen doch eine Geschäftsbezie-
hung anstreben, muss die Verw altung dem Rat und seinen Ausschüssen einen al-
ternativen Beschlussvorschlag unterbreiten. 
 
Siehe Antwort zu Beschlusspunkt 3. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2213/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.09.2024
Erstellt
16.07.2024 14:35