1144/2017
Planungsbeschluss für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstaße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
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Anlage 03 (Entwurfsplanung)
2271 Zeichen
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UTE PIROETH ARCHITEKTU R
DIPL.- ING . ARCHITEKTIN BDA
Agrippinawerft 6, 50678 Köln
Tel: (+49) 221 33 19 167 Fax: (+49) 221 93 21 500
E-Mail: office@piroeth- architektur. de
Web : www .piroeth -architektur .de
NATIONALE PROJEKTE DES STÄDTEBAUS -
NEUGESTALTUNG DES TUNNELS JOHANNISSTRAßE IM RAHMEN DER "VIA CULTURALIS" IN KÖLN
E N T W U R F S K O N Z E P T
BAUHERR
Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Entwurfskonzept Trennsystem
Visualisierung Blick Richtung Chargesheimer Platz
ANLAGE 03
GSPublisherEngine 70.66.67.100
UTE PIROETH ARCHITEKTU R
DIPL.- ING . ARCHITEKTIN BDA
Agrippinawerft 6, 50678 Köln
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NATIONALE PROJEKTE DES STÄDTEBAUS -
NEUGESTALTUNG DES TUNNELS JOHANNISSTRAßE IM RAHMEN DER "VIA CULTURALIS" IN KÖLN
E N T W U R F S K O N Z E P T
BAUHERR
Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
heimat
köln
via culturalis
ferne
Entwurfskonzept
- Raumbildung
durch:
unterschiedliche Oberflächen, Raumhöhen und Licht
- Bewegungsqualität
durch eindeutige Zuordnung der Funktionsbereiche:
gehender Verkehr: Fußgänger
rollender
Verkehr: Radfahrer
- Sanierung
und Revitalisierung der bestehenden Konstruktion und Materialien
- Technikcharakter erhalten -
- Genius loci: vorhandene bauliche Strukturen werden durch Ergänzungen gestärkt
- Klassischer
Straßenquerschnitt mit differenzierten Bodenbelägen:
gehender Verkehr: Mosaik
rollender
Verkehr: Granitplatten 20/30 (Chargesheimer Platz)
- Differenzierte Deckenverkleidung:
gehender
Verkehr: Edelstahlblech, poliert ( Spiegelung Mosaikfußboden)
rollender Verkehr: Streckmetall (Bestandskonstruktion bleibt sichtbar)
- Funktionswand
mit Streckmetall-Verkleidung (Bestandskonstruktion bleibt sichtbar)
- Lichtkonzept:
indirekte Beleuchtung, keine sichtbaren Leuchtkörper
sehr
helle Beleuchtung ("überbelichtet")
- Lichtlinie in Boden und Decke
- Anstrahlung Ostwand durch indirekte Lichtlinie in der Edelstahldecke
- punktuelle Deckenstrahler beleuchten die bestehenden Stahlstützen
ENTWURFSKONZEPT TRENNSYSTEM
gehender Verkehr
Beginn
Via Culturalis
rollender VerkehrOstwand
Bestand
Funktionswand
DB
Anlage 02 (Lageplan)
9 Zeichen
ANLAGE 02
Anlage 0 (Begründung der Dringlichkeit)
601 Zeichen
A N L A G E 0 Planungsbeschluss für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstaße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Vorlage 1144/2017 hier: Begründung der Dringlichkeit Da die Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" vom Bund unterstützt wird und durch diesen ein enger Zeitrahmen zur Durchführung und Umsetzung vorgegeben ist, ist eine Verschiebung des Planungsbeschlusses in den nächsten Beschlussturnus förderschädlich.
Anlage 5 (ergänzende Mitteilung)
2328 Zeichen
A N L A G E 5 Planungsbeschluss für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstaße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" Vorlage 1144/2017 hier: ergänzende Mitteilung der Verwaltung Im Rahmen von zwischenzeitlich stattgefundenen Verhandlungsgesprächen mit dem Bahnhofs- manager Herr Rossmann erklärt die Bahn, auf die Nutzung des Tunnels Johannisstraße als Anlie- ferzone für den Hauptbahnhof unter keinen Umständen verzichten zu können. Dies hat zur Folge, dass sich die ursprünglich angenommenen Rahmenbedingungen einer ausschließlichen Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr geändert haben. Die Freigabe des Tunnels für den Lieferverkehr bedeutet gleichzeitig, dass die brand- und sicherheitstechnischen Regelungen der RABT 2006 (Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) bei der Umsetzung der Maß- nahme angewendet werden müssen. Die vorhandene anlagentechnische Brandschutzanlage (Sprinkler) der Bahn entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik und muss daher mindestens im Sinne der RABT nachgerüstet werden. Auch resultieren aus der Anwendung der RABT höhere Anforderungen an beispielsweise Materialgüte sowie die technische Gebäudeausstattung des Tunnels. Gestalterisch sei es laut Aussage des mit der Umsetzung beauftragten Büros Ute Piroeth Architektur möglich, eine Sprinkleranlage sowie entsprechende TGA in die laufende Planung zu integrieren, ohne größere gestalterische Abstriche machen zu müssen. Darüber hinaus sind aber wesentliche Änderungen im Gesamtumfang der Maßnahme, der Kosten und des Zeitplans zu er- warten, welche derzeit noch nicht absehbar sind. Im Rahmen der Ausarbeitung der Leistungspha- se 3, im Anschluss an den Planungsbeschluss, werden die veränderten Rahmenbedingungen de- tailliert geprüft und mit entsprechenden Zahlen unterlegt werden. Diese werden dann als Bestand- teil des Baubeschlusses voraussichtlich Ende 2017 vorgelegt werden können. Auch eine Vereinba- rung mit der DB über die Umsetzung der Maßnahme, die entsprechenden Zuständigkeiten sowie eine eventuelle Kostenverteilung der brandschutztechnischen Ertüchtigung zwischen der Stadt Köln und der DB soll im Rahmen des Baubeschlusses vorgelegt werden.
Anlage 4, Auszug StEA, 11.05.17
5146 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Michels Telefon: (0221) 221 - 23148 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: marianne.michels@stadt-koeln.de Datum: 08.06.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.05.2017 öffentlich 5.3 Planungsbeschluss für die Neugestaltung der Gürzenichstraße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Pro- jekte des Städtebaus" 1105/2017 und 5.4 Planungsbeschluss für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstaße im Rahmen der Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das Bundesprogramm "Nationale Pro- jekte des Städtebaus" 1144/2017 Vorsitzender Kienitz schlägt vor, die Vorlage zu TOP 5.3 wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam mit der Vorlage zu TOP 5.4 zu beraten. RM Struwe gibt bekannt, dass er an der Abstimmung und Beratung zu TOP 5.3 nicht teilnehmen werde. RM Frenzel erklärt für die SPD-Fraktion, die Vorlage zu TOP 5.3 ohne Votum und ohne Wiedervorlageverzicht in die nachfolgenden Gremien verweisen zu wollen, weil er zunächst die Beschlussvorlage zum Verkehrskonzept Innenstadt abwarten wolle. Auch zur Vorlage zu TOP 5.4 wolle er nicht auf Wiedervorlage verzichten, weil er hierzu noch Fragen habe. So möchte er beispielsweise wissen, wie und in welchem Umfang die Gitter gereinigt werden sollen und ob der Radweg anschlussfähig sei. Beigeordneter Höing erinnert daran, dass es sich zunächst einmal lediglich um einen Planungsbeschluss handele. Der Baubeschluss werde separat eingebracht. 2 RM Roß-Belkner begrüßt von Seiten der SPD die Vorlage zu TOP 5.3. Allerdings sei sie skeptisch, ob die Spurbreiten für die Anlieferverkehre ausreichend dimensioniert seien. Die Vorlage zu TOP 5.4 werde ebenfalls begrüßt. Die CDU habe aber ähnliche Be- denken wie von Herrn Frenzel ausgeführt. Zudem bittet sie um nähere Auskunft zur Beleuchtung und zur Taubenvergrämung. RM Jahn signalisiert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmung zu beiden Vorlagen. Sie bittet die Verwaltung, die Bordsteinhöhe so niedrig wie möglich, am besten ebenerdig, auszugestalten. RM Weisenstein sieht im Johannistunnel die Gefahr der Verunreinigung durch die Verrichtung von Notdurft. Er spricht sich daher dafür aus, dort eine kostenfreie Toilet- tenanlage aufzustellen. RM Breite stimmt von Seiten der FDP beiden Vorlagen zu. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzender Kienitz nacheinan- der die mündlichen Anträge des Herrn Frenzel und die Beschlussvorlagen zur Ab- stimmung: Zu Vorlage 1105/2017 -Gürzenichstraße 1. Beschluss: (mündlicher Änderungsantrag des Herrn Frenzel) Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Verkehrs- ausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt und bittet um Wiedervorlage. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion. 2. Beschluss (Abstimmung über den Wiedervorlageverzicht) Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ver- kehrsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustim- men. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion. 3. Beschluss: (Abstimmung über den unveränderten Verwaltungsvorschlag) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis des Auswahlverfahrens für die Erstellung des "Gestal- tungsplans Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürzenichstraße" 3 sowie die erfolgte Vorplanung zur Neugestaltung der Gürzenichstraße zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis der Vorentwurfspla- nung von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten gemäß den Anlagen 1 und 2 weiter zu verfolgen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Verkehrsausschuss und die Be- zirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der SPD-Fraktion. Anmerkung: RM Struwe hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesord- nungspunkt nicht teilgenommen. Zu Vorlage 1144/2017 – Tunnel Johannisstraße 1. Beschluss: (Abstimmung über den Wiedervorlageverzicht) Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ver- kehrsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustim- men. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion. 2. Beschluss: (Abstimmung über den unveränderten Verwaltungsvorschlag) Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße sowie die erfolgte Vorplanung zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung gemäß Anlage 03 auf Basis der Vorentwurfsplanung von Ute Piroeth Architektur weiter zu verfolgen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Verkehrsausschuss und die Be- zirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/61
611/2 Müll KeSB
Vorlagen-Nummer
1144/2017
Freigabedatum 05.05.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Planungsbeschluss für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstaße im Rahmen der
Fördermaßnahme "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung" gefördert durch das
Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
Beschlussorgan
Stadtentwicklungsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße
sowie die erfolgte Vorplanung zur Kenntnis;
2. beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung gemäß Anlage 03 auf Basis der Vorentwurfs-
planung von Ute Piroeth Architektur weiter zu verfolgen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung
Innenstadt ohne Einschränkung zustimmen.
Alternative: keine
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017
Verkehrsausschuss 27.06.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.778.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 1.014.500 € 57,06 %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 220.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 125.500 € 57,06 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 42.200 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 24.100 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"
Der Rat hat mit Beschluss vom 10.09.2015 (Vorlagennummer 1990/2015) die Verwaltung mit der
Weiterqualifizierung des Förderantrags "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung " beauf-
tragt und den Bedarf des Eigenanteils von einem Drittel der Gesamtprojektsumme für die Umset-
zung der einzelnen Realisierungsmaßnahmen festgestellt.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 09.12.2015 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raum-
forschung (BBSR) bekannt gegeben, dass das Förderprojekt "Via Culturalis und die Quartiere der
Domumgebung" mit einem Volumen von 4.800.000 € gefördert wird. Die Gesamtkosten des Förder-
projekts belaufen sich aktuell auf 8.412.314 €. Hiervon sind maximal 7.200.000 € (brutto) zuwen-
dungsfähig, da die Fördersumme auf 4.800.000 € (66,66 % der zuwendungsfähigen Summe) be-
grenzt wurde. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Der Eigenanteil der Stadt Köln beläuft sich
aktuell auf 3.612.314 €. Der Förderzeitraum beginnt Anfang 2016 und endet Ende 2018. Zu den
Maßnahmen des Förderprojekts gehören der Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis mit Um-
setzung der Neugestaltung der Gürzenichstraße, die Umsetzung der Neugestaltung des Kurt-
Hackenberg-Platzes, die Umsetzung der Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße sowie die be-
gleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Im Jahr 2016 konnten mittels dreier europaweiter Ausschreibungen die Maßnahmen Gestaltungsplan
Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürzenichstraße, die Neugestaltung des Tunnels
Johannisstraße sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit ausgeschrieben und vergeben werden.
Folgende Planungsbüros wurden vom Stadtplanungsamt beauftragt:
3
Gestaltungsplan Gesamtraum Via Culturalis mit Neugestaltung der Gürzenichstraße:
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten,
Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße:
Ute Piroeth Architektur, Agrippinawerft 6, 50678 Köln,
begleitende Öffentlichkeitsarbeit:
Zebralog mit Urban Media Project.
Für die Maßnahme Neugestaltung Tunnel Johannisstraße liegt die Vorentwurfsplanung des Büros
Ute Piroeth Architektur vor, auf Basis derer nun die Entwurfsplanung erstellt werden soll.
Die Planung wurde in enger Abstimmung mit den Fachämtern erarbeitet und bereits im Rahmen der
Lenkungsgruppe Masterplan am 03.04.2017 durch das Büro Ute Piroeth Architektur vorgestellt. Die
vorgesehene Gestaltung wurde hierbei seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr begrüßt.
Im parallelen Verfahren wird der Planungsbeschluss für den Gestaltungsplan Gesamtraum Via
Culturalis mit Neugestaltung der Gürzenichstraße vorgelegt.
Maßnahme Neugestaltung Tunnel Johannisstraße
Ausgangssituation
Der Tunnel Johannisstraße befindet sich im Stadtbezirk Innenstadt (Altstadt/Nord) unter der südlichen
Gleisharfe des Hauptbahnhofs. Er stellt eine wesentliche Fußgängerverbindung zwischen der Nord-
seite des Kölner Hauptbahnhofs und dessen Südseite mit der Domumgebung dar. Darüber hinaus
verbindet er das Kunibertsviertel, in welchem eine der zwölf romanischen Kirchen Kölns ansässig ist
sowie die international bekannte Musikhochschule, mit dem Weltkulturerbe Dom und der Altstadt.
Mit der baulichen Neufassung des Breslauer Platzes und dessen Nutzung als Entree der Stadt wird
diese Verbindungsachse mittelfristig noch an Bedeutung gewinnen.
Die Sperrung des Tunnels für den motorisierten Individualverkehr (MIV) im Zuge der Neugestaltung
der Domumgebung macht ihn zusätzlich zu einem der wichtigsten Verbindungen für den Fuß- und
Radverkehr.
Ziel
Der Tunnel befindet sich derzeit in einem völlig verwahrlosten Zustand, der für großes Unbehagen bei
der Durchquerung sorgt. Die Wegeverbindung wird als Angst- und Unraum wahrgenommen. Verun-
reinigungen durch Taubendreck, Urin und Vandalismus sowie eine hohe Belastung durch Lieferver-
kehr tragen maßgeblich zu diesem Unbehagen bei. Insgesamt steht der wichtigen stadträumlichen
Verbindungsfunktion des Tunnels Johannisstraße heute kein angemessener, gestalteter und gepfleg-
ter Stadtraum gegenüber. Mit einer attraktiven, den rauen Anforderungen einer Bahnhofsumgebung
gerechten Gestaltung soll dieser Raum eine Qualität bekommen, die sowohl einen willkommenen
Eingang in die Stadt bildet als auch eine schöne Achse für die Bewohnerinnen und Bewohner der
Stadt darstellt, die den Tunnel täglich nutzen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Umgestaltung
des Tunnels Am Domhof und der damit verbundenen Aufwertung des benachbarten Umfelds, ist der
desolate Zustand des Tunnels Johannisstraße besonders augenfällig und eine Verbesserung der
Situation dringend erforderlich.
Ziel ist es, eine robuste bauliche Grundstruktur zu schaffen, die langfristig gegen Vandalismus und
Verschmutzung vorbeugen kann und dabei in hohem Maß den gestalterischen Anforderungen an
Oberflächen und Details genüge leisten kann. Die voraussichtliche mittelfristige Entwicklung des
Breslauer Platzes wird die Bedeutung des Tunnels als Verbindungsachse für den Fußgänger- und
Radverkehr zur Altstadt steigern. Die Neugestaltung soll dem Rad- und Fußgängerverkehr eine Moti-
vation geben, verstärkt diese Verbindung zu nutzen. Die stadtgestalterische Verbesserung soll zu
einer Aufwertung des öffentlichen Raums im Umfeld des Hauptbahnhofs insgesamt beitragen und
dafür sorgen, dass eine angenehme und der Wichtigkeit des Umfelds angemessene Durchquerung
des Tunnels möglich wird. Neben der baulichen Umgestaltung bedarf es einer verstärkten Sozialkon-
trolle sowie weiteren flankierenden Maßnahmen wie zum Beispiel eines niedrigschwelligen Toiletten-
angebots im unmittelbaren Umfeld, um dauerhaft für einen der Örtlichkeit entsprechenden Zustand
des Johannisstraßentunnels zu sorgen.
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Entwurf
Grundidee
Der Entwurf besticht durch ein klares und einfaches Grundkonzept und spielt dabei auf eine beschei-
dene Art mit künstlerischen Elementen. Der besondere Bodenbelag und die verspiegelte Decke sind
hierbei das zentrale Entwurfsthema, durch welches der Tunnel eine gestalterische Aufwertung und
Leichtigkeit erfährt.
Der Tunnel soll die Anmutung einer hellen und freundlichen Unterführung erhalten. Er gliedert sich
räumlich in drei unterschiedliche Bereiche: Vorplatz - Unterführung - Vorplatz. Die Unterführung sel-
ber soll als besonderer Ort hervorgehoben werden, die Mündungsbereiche beziehungsweise Vorplät-
ze verstehen sich dagegen als das verzahnende Element mit der Umgebung. Der Entwurf betont den
transitorischen Charakter der Unterführung als Verbindung vom Breslauer Platz zum Dom. Die Unter-
führung erhält eine neue räumliche Qualität, welche sowohl durch das spannungsvolle Spiel mit un-
terschiedlichen Raumhöhen, verschiedenen Materialien als auch durch die Lichtplanung betont wird.
Die Fahrbahn wird im Entwurf unterteilt in einen abgesetzten Gehweg für den Fußgänger- und in eine
Fahrbahn für den Radverkehr. Dadurch sollen mögliche Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehme-
rinnen und Verkehrsteilnehmern reduziert werden. Die verkehrstechnische Wegeleitung sowie die
Gestaltung selber sind auf einer ausschließlichen Nutzung des Tunnels durch den Fuß- und Radver-
kehr basiert. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutsche Bahn AG bezüglich der derzeit noch
über den Tunnel abgewickelten Lieferverkehre mit dem Ziel, diese anders beziehungsweise verträgli-
cher abzuwickeln, muss noch ausgehandelt werden. Der gesamte Tunnel ist barrierefrei. In den Bo-
denbelag sind taktile Leitelemente integrierbar, die Materialwahl kontrastreich miteinander kombiniert.
Um der zukünftigen Verunreinigung des Tunnels entgegenzuwirken, soll im weiteren Verlauf der Pla-
nung geprüft werden, ob eine Integration von öffentlichen Urinalen in den Mündungsbereichen des
Tunnels sinnvoll bzw. realisierbar ist.
Bodenbeläge
Der Fußweg im Bereich der Unterführung ist durch eine Lichtleiste vom Radweg getrennt. Der Belag
besteht hier aus farbigem (Beton-)Steinpflaster, als Mosaik verlegt, das ein abstrahiertes Ornament
nachempfindet - eine ferne Erinnerung an ein "Foyer", eine ironische Brechung zum Begriffspaar
Heimat und Reise, aber auch eine Verneigung vor den berühmten Mosaiken in unmittelbarer Nach-
barschaft. Ebenso wie eine Referenz an bestimmte Schmuckformen der 1950er Jahre wie am Theo-
Burauen-Platz oder an der Oper. Der Radweg erhält dieselben Granitplatten wie der Vorplatz Trank-
gasse. Somit kann der Bestand erhalten bleiben, eine einheitliche Oberfläche ist gewährleistet und
die Verzahnung mit dem Stadtbild sichergestellt.
Decken- und Wandbekleidungen
Die räumliche Differenzierung des Tunnels wird auch in der Deckenbekleidung abgebildet. Der Fuß-
gängerbereich mit dem Mosaik erhält eine Decke aus polierten Edelstahlpaneelen, so dass sich hier
der farbige Boden in der Spiegelung verdoppelt und der Raum scheinbar nach oben geöffnet und
vergrößert wird. Die Decke über dem Radweg wird mit einer Konstruktion aus Streckmetall geschlos-
sen, um die Schlupflöcher für Tauben zu verschließen. Die kassettierte Decke ist revisionierbar und
transparent, wodurch die Konstruktion der Stahlträger als ein Blick in die Technikgeschichte sichtbar
bleibt und neu inszeniert wird.
Die westliche Tunnelwand mit ihrer Aufteilung und der Materialität in weißen Fliesen und bossiertem
Naturstein soll erhalten und lediglich restauriert werden. Die Werbeflächen an der Westwand sollen
im Zuge der Aufwertung entfernt werden.
Die östliche Tunnelwand soll mit einer selbständigen Konstruktion aus Streckmetall vor den vorhan-
denen Säulensockeln verschlossen werden. Die notwendigen Türen und Fluchtwege werden in die
Konstruktion integriert. Durch die Schließung der Nischen soll vor allem der Problematik des Wild-
pinkelns begegnet werden. Darüber hinaus werden die sogenannten Tatgelegenheitsräume im Sin-
ne der Kriminalprävention reduziert. Gleichzeitig wird hier mit einem adäquaten Material eine ein-
heitliche Oberfläche hergestellt, ohne den industriellen Charakter der Konstruktion und die Stützen
5
zu verdecken. Es wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft, ob weitere Maßnahmen notwendig
und sinnvoll sind, um zusammen mit dem Angebot an Urinalen das Wildpinkeln im Bereich der östli-
chen Tunnelwand wirksam zu unterbinden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Kosten
Die Gesamtkosten für Planung und Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf rund 2.000.000 €
brutto (davon Eigenanteil der Stadt Köln: 660.000 € brutto). Davon entfallen rund 220.000 € auf die
Planung und rund 1.778.000 € auf die Umsetzung der Maßnahme. Eine erste Kostenschätzung ge-
mäß DIN 276 vom planenden Büro Ute Piroeth Architektur erbrachte, dass die zur Verfügung stehen-
den Mittel in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Mittelbereitstellung Planungsauftrag: Stadtplanungsamt
Die Planungsmittel in Höhe von rund 220.000 € sind im Haushaltsplan 2016/2017 inklusive mittelfris-
tiger Finanzplanung bis 2020 im Teilergebnisplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 - Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt.
Mittelbereitstellung Umsetzung: Amt für Straßen und Verkehrstechnik und
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Die Stadt Köln beabsichtigt, mit der Deutsche Bahn AG unter anderem eine Vereinbarung dahinge-
hend abzuschließen, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Decken- und Wandbelägen, die in
den Tunnel eingebracht werden, bei der Stadt Köln verbleibt, so dass die Baukosten investiv zu fi-
nanzieren sind.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Gestaltung des Tunnelwerks sowie für die Neugestaltung
des Straßenraums innerhalb des Tunnels Johannisstraße in Höhe von insgesamt rund 1.778.000 €
werden im Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2021
im entsprechenden Produktbereich 12, Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, bei Teilplanzeile 8,
Auszahlungen für Baumaßnahmen, berücksichtigt (Amt für Straßen und Verkehrstechnik 444.500 €,
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 1.333.500 €).
Des Weiteren werden im gleichen Produktbereich entsprechende konsumtive Ansätze für die jährli-
chen Abschreibungen in Höhe von rund 42.200 € sowie für die Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten in Höhe von 24.100 € berücksichtigt.
Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer ersten Kostenschätzung gemäß DIN 276. Eine be-
lastbare Kostenberechnung wird im Rahmen der Entwurfsplanung erarbeitet und zum Baubeschluss
vorgelegt. Die Kostenschätzung basiert auf der Annahme, dass die Regelungen der RABT 2006
(Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) im Tunnel Johannisstraße nicht
greifen.
Hinweis: Aufgrund der Kostenqualität "Kostenschätzung" im Rahmen der Vorentwurfsphase können
sich bei Baumaßnahmen bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40 % ergeben. Im Pro-
jektverlauf werden die Kostenentwicklungen mitgeführt, so dass, insbesondere im Fall einer Kosten-
erhöhung, entsprechend in der Planung reagiert werden kann.
Folgekosten
Aufgrund des absehbaren erhöhten Aufwandes für die regelmäßige Reinigung der geplanten Wand-
und Deckengestaltung des Tunnels ist mit jährlichen Folgekosten von schätzungsweise rund 30.000 €
zu rechnen, die zusätzlich zu den üblichen Straßenreinigungsausgaben anfallen werden. Diese wer-
den in der nächsten Planungsphase spezifiziert und im weiteren Verlauf der Maßnahme im Haushalt
hinterlegt.
6
Weiteres Vorgehen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen des Förderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" ist die Teilnahme am Tag der
Städtebauförderung verpflichtend. Dieser findet in diesem Jahr am 13.05.2017 statt. Das genaue Ta-
gesprogramm wird derzeit von Zebralog und Urban Media Project als Büros für die Konzipierung der
Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet. Als Teil des Programms wird das Büro Ute Piroeth Architektur die
erarbeitete Vorplanung für die Neugestaltung des Tunnels Johannisstraße der Öffentlichkeit präsen-
tieren und Anmerkungen und Anregungen entgegennehmen. Diese werden im Anschluss an die Ver-
anstaltung ausgewertet und abgewogen und entsprechend in der Entwurfsplanung berücksichtigt.
Zeitplan
Folgender grober Zeitplan ist vorgesehen: Auftragserteilung Vorplanung Anfang 2017, Planungs-
beschluss im zweiten Quartal 2017, Baubeschluss im vierten Quartal 2017. Ein belastbarer Zeitplan
für die sich anschließenden Leistungsphasen der Umsetzung wird im Rahmen der Entwurfsplanung
erarbeitet und zum Baubeschluss vorgelegt.
Anlagen
01 Luftbild
02 Lageplan
03 Entwurfskonzept Ute Piroeth Architektur
Anlage 01 (Luftbild Tunnel Johannisstr.)
398 Zeichen
KölnGIS Auszug aus BirdeyeN, Abfrageebene Maßstab 11000 Datum 17.3.2016 r- N IO IO z E 32356421 Die G eoinf ormationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkei und Vollständigkei sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weiergehender Nutzung zuständig. .... - (C) ILV Fernerkundung 2014 ANLAGE 01
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1144/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27