AN/0051/2017
Halteverbot in der Brehmstraße aufheben
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Anlage_AN-Halteverbot-Brehmstrassse-aufheben
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Anlage zum Antrag: Halteverbot Brehmstraße aufheben Anfang Halterverbot Brehmstraße 3 Parken/Halten ohne- hin nicht möglich, da es entlang der ge- samten Häuserfront Garageneinfahrten gibt. Mittleres Halte- verbotszeichen Brehmstraße 5. Verbreiterung der Straße nach Brehmstraße 5, vor Haus Nr. 11 und 13, am Ende der Sack- gasse, wie zu einem Parkstreifen. Kein Anfangs-Halte- verbotszeichen von dieser Seite.
Antrag nach § 3 (FDP BV5)
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: 16.01.2017 AN/0051/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Halteverbot in der Brehmstraße aufheben - Antrag der FDP - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, das Halteverbot auf der Brehmstraße ab der Hausnummer 1 bis zum Ende der Sackgasse, Hausnummer 13, aufzuheben und die Halteverbotszeichen vor den Häusern Brehmstraße 5 und 3 abzubauen. Begründung: Vor dem Haus Brehmstraße 5 steht ein Halteverbotszeichen mit Pfeilen in beiden Richtun- gen (283-30). Ein Halteverbot macht in dieser ruhigen und kurzen Sackgasse, die aus- schließlich von Anwohnern genutzt wird, keinen Sinn. Das Schild 283-30 ist vermutlich ein vergessenes Relikt aus der Zeit, als es hier noch einen Kindergarten und eine Jugendein- richtung gab. Beide Einrichtungen gibt es aber seit vielen Jahren nicht mehr. Zu diesem mittleren Halteverbotsschild gibt es lediglich ein Anfangsschild vor dem Haus Nr. 3. Ein Anfangsschild für die andere Richtung gibt es nicht. Das mittlere Schild hat demnach keine Wirkung mehr. Vor dem Haus Nr. 3 ist ein Halten oder Parken ohnehin nicht möglich, da die gesamte Front aus Garageneinfahrten besteht. Und hinter dem Haus Nr. 5 verbreitert sich die Straße, so- dass ein Parkstreifen vor den Häusern Nr. 11 und 13 entsteht, an dem das Ender der Sack- gasse liegt. Die abgestellten Fahrzeuge der Anwohner sind weder störend noch behindernd. Von daher sollte das Halteverbot aufgehoben und die Halteverbotsschilder abmontiert wer- den. gez. Biber Happe in der Bezirksvertretung Nippes Biber Happe Slabystr. 26 50735 Köln Tel.: 0221 9726747 Fax: 0221 9746746 biber.happe@fdp-koeln.de e Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Bernd Schößler Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0051/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27