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AN/0051/2017

Halteverbot in der Brehmstraße aufheben

Antrag nach § 3 BV5 (FDP) 18.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2017, TOP 8.1.5

Anlage_AN-Halteverbot-Brehmstrassse-aufheben

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Ansehen

Antrag nach § 3 (FDP BV5)

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Anlage_AN-Halteverbot-Brehmstrassse-aufheben

420 Zeichen

Anlage zum Antrag: Halteverbot Brehmstraße aufheben
Anfang Halterverbot 
Brehmstraße 3
Parken/Halten ohne-
hin nicht möglich, da 
es entlang der ge-
samten Häuserfront 
Garageneinfahrten 
gibt.
Mittleres Halte-
verbotszeichen 
Brehmstraße 5.
Verbreiterung 
der Straße nach 
Brehmstraße 5, vor 
Haus Nr. 11 und 13,
am Ende der Sack-
gasse, wie zu einem 
Parkstreifen.
Kein Anfangs-Halte-
verbotszeichen von 
dieser Seite.

Antrag nach § 3 (FDP BV5)

2155 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister: 16.01.2017 
AN/0051/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
Halteverbot in der Brehmstraße  aufheben 
- Antrag der FDP - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die FDP in der Bezirksvertretung Nippes bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten, das Halteverbot auf der Brehmstraße ab der Hausnummer 1 
bis zum Ende der Sackgasse, Hausnummer 13, aufzuheben und die Halteverbotszeichen 
vor den Häusern Brehmstraße 5 und 3 abzubauen.  
 
Begründung:  
Vor dem Haus Brehmstraße 5 steht ein Halteverbotszeichen mit Pfeilen in beiden Richtun-
gen (283-30). Ein Halteverbot macht in dieser ruhigen und kurzen Sackgasse, die aus-
schließlich von Anwohnern genutzt wird, keinen Sinn. Das Schild 283-30 ist vermutlich ein 
vergessenes Relikt aus der Zeit, als es hier noch einen Kindergarten und eine Jugendein-
richtung gab. Beide Einrichtungen gibt es aber seit vielen Jahren nicht mehr. 
 
Zu diesem mittleren Halteverbotsschild gibt es lediglich ein Anfangsschild vor dem Haus Nr. 
3. Ein Anfangsschild für die andere Richtung gibt es nicht. Das mittlere Schild hat demnach 
keine Wirkung mehr.  
 
Vor dem Haus Nr. 3 ist ein Halten oder Parken ohnehin nicht möglich, da die gesamte Front 
aus Garageneinfahrten besteht. Und hinter dem Haus Nr. 5 verbreitert sich die Straße, so-
dass ein Parkstreifen vor den Häusern Nr. 11 und 13 entsteht, an dem das Ender der Sack-
gasse liegt. Die abgestellten Fahrzeuge der Anwohner sind weder störend noch behindernd. 
Von daher sollte das Halteverbot aufgehoben und die Halteverbotsschilder abmontiert wer-
den.  
 
 
gez. Biber Happe 
in der Bezirksvertretung Nippes 
 
Biber Happe 
Slabystr. 26 
50735 Köln 
Tel.:  0221 9726747 
Fax:  0221 9746746  
biber.happe@fdp-koeln.de 
e 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Bernd Schößler Henriette Reker 
Neusser Str.450 Hist. Rathaus 
50733 Köln 50667 Köln

Beratungsverlauf (1)

02.02.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0051/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (FDP)
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27