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V/0585/2020

Grenkuhlenweg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 18.08.2020, TOP 4.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

313 Zeichen

Grenkuhlenweg
I
I
I
I
I
Middelerstraße
zwei geplanteFreiburger Kegel
S
3,50 m2,00 m2,70 m
1,00 m
15 m
3,50 m
Freiburger Kegel
Plotdatum: 18.06.2020MaßstabBearbeitetGezeichnetBlatt  Nr.ohne
DatumApril 2020Kuhn1 (1)
Name
GrenkuhlenwegEntwurf - Geschwindigkeitsreduzierungdurch zwei Freiburger Kegel
April 2020Winter

Anlage A

1751 Zeichen

Anlage A zur V/0585/2020 
Kurzüberblick 
Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist bereits in Betrieb und das Thema Sicherheit ge-
rade in diesem Knotenpunkt wird mehr und mehr zum Thema. Der Knotenpunkt Grenkuhlenweg / 
Middelerstraße wird nach der Fertigstellung des Baugebietes als Kreisverkehr ausgebaut. In der 
Übergangszeit werden nördlich der Middelerstraße versetzt zwei Freiburger Kegel provisorisch 
aufgestellt und abmarkiert. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrssicherheitsprogramm“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll kurzfristig 2020 umgesetzt werden. Für die Maßnahme ent-
stehen Kosten in Höhe von ca. 3.200 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Beschlussvorlage

2120 Zeichen

V/0585/2020 
V/0585/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grenkuhlenweg - Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Planung und der Aufstellung der Freiburger Kegel auf der Straße Grenkuhlenweg nördlich der 
Middelerstraße wird auf Grundlage des Lageplans vom April 2020 zugestimmt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Für die Abmarkierung und Aufstellung des Kegels entstehen Kosten in Höhe von ca. 3.200 €.  
Die Kosten werden aus dem Budget der Straßenunterhaltung ( Produktgruppe 1201- Bereitstellung 
von Verkehrsflächen und -anlagen) bestritten. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Die neue Grundschule an der Middelerstraße ist bereits in Betrieb und das Thema Sicherheit gerade 
in diesem Knotenpunkt wird mehr und mehr zum Thema. De r Knotenpunkt Grenkuhlenweg / Midd e-
lerstraße wird nach der Fertigstellung des Baugebietes als Kreisverkehr ausgebaut. Dieser wird einen 
erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit beitragen. In der Übergangszeit soll eine provisorische 
Maßnahme als Schulwegsicherung und zur Geschwindigkeitsreduzierung eingerichtet werden. 
 
Planung 
 
Im o.g. Knotenpunkt werden nördlich der Middelerstraße versetzt zwei Freiburger Kegel provisorisch 
aufgestellt und abmarkiert. Die Einengung soll den Verkehr abbremsen und auf die  vorhandene Tem-
po 30 Zone aufmerksam machen.  
 
Da die Middelerstraße nur auf der nördlichen Seite über einen Gehweg verfügt, wären diese Kegel 
auch für die Grundschüler, die zur neuen Grundschule unterwegs sind, eine erhebliche Verbesserung 
in Punkto Sicherheit. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
21.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0585/2020 
 
Kosten 
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von ca. 3.200 €. Finanzmittel stehen unter 
der Produktgruppe 1201 zur Verfügung. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Middelerstraße
  • Grenkuhlenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0585/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37