BV1/202/2025
Rote Einfärbung der Radspur auf der Kreuzung Klever Straße/Fischerstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025; BV1/161/2025
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Informationsvorlage BV
2361 Zeichen
BV1/202/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Rote Einfärbung der Radspur auf der Kreuzung Klever Straße/Fischerstraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 27.06.2025; BV1/161/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, die Sichtbarkeit der Fahrradspur auf der Kreuzung Klever Straße/Fischerstraße in Fahrtrichtung Rhein zu erhöhen, indem sie rot eingefärbt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Beschluss der Vorlage OVA/046/2024 hat der Ordnungs - und Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Evaluationsberichtes, ein Konzept für den weiteren Einsatz von Roteinfärbungen an signalgeregelten Knotenpunkten zu erstellen. Dieses Umsetzungskonzept befindet sich aktuell in der Absti mmung und soll dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss noch im zweiten Halbjahr 2025 vorgelegt werden. Im Sinne der Untersuchungsergebnisse sollten zuerst die Kreuzungen bearbeitet werden, die im Zusammenhang mit Abbiegeunfällen zwischen bedingt verträglich geregeltem Kfz- und Radverkehr Auffälligkeiten zeigen. Da diese Kreuzungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, versucht das Konzept Abschnitte zusammenzufassen, entlang derer sich möglichst viele solcher oder vergleichbarer Knoten befinden. Das achsw eise Vorgehen führt zu einer durchgängigen Wiedererkennbarkeit für die Nutzer und ist in der Umsetzung insgesamt wirtschaftlicher. Je mehr auffällige Knoten sich entlang einer Radverkehrsachse befinden, desto höher erfolgt die Priorisierung. Entlang der Achse Klever Straße – Jülicher Straße befinden sich mehrere Unfallhäufungsstellen. Der genannte Knoten Klever Straße / Fischerstraße ist Bestandteil dieser Achse und in der aktuellen 3 -Jahresbetrachtung (2022/2023/2024) auch als Unfallhäufungsstelle klassi fiziert. Ein Abbiegeunfall im Sinne des Konzeptes wurde in diesem Zeitraum jedoch nicht erfasst. Seite 2 Der Knoten wird daher innerhalb des Gesamtkonzeptes berücksichtigt, aber nicht vorgezogen. Ausnahmen bilden lediglich Neuplanungen und ggf. Einzelfälle, an denen besondere Auffälligkeiten bezogen auf die beschriebenen Abbiegeunfälle erkennbar sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/202/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 18.08.2025
- Erstellt
- 18.08.2025 16:10