AN/1969/2022
Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West, Anfrage Die Linke
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Anfrage (Die Linke BV1)
3445 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1969/2022 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir möchten Sie bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.10.2021 den Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §172, Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet Neustadt Süd-West gefasst (2975/2021). Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts - und Bewohnerstruktur zu nehmen. Demgegenüber vollziehen sich derzeit zahlreiche Umwandlungsprozesse, die der Satzungsintention fundamental widersprechen. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des gekennzeichneten Gebiets, das neben Rathenauplatz und Synagogenviertel weite Teile des Zülpicher Viertels umfasst. Wie kann es sein, dass im Gebäudekomplex Kyffhäuser Straße 26 - 28 ehemalige Mietwohnungen in hochpreisige Eigentumswohnungen umgewandelt werden? Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt -koeln.de Gunda Wienke Stellv. Fraktionsvorsitzende gunda.wienke @stadt -koeln.de - 2 - Warum wurde das bis 2021 geltende Umwandlungsverbot gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz NRW nicht zur Anwendung gebracht? 2. Die geplanten Baumaßnahmen haben augenscheinlich erheblichen Einfluss auf die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken (Heinsbergstraße, Hochstadenstraße). Sind die Nachbarn, Anlieger und Eigentümer über den Planungsprozess informiert worden? Sind derartige Bauprojekte nicht wegen erheblicher Baulasten und Grundbuch-Eintragungen zustimmungspflichtig? Siehe hier: https://www.neubaukompass.de/neubau/estelle-cologne-residence-koeln/ 3. Nach Auskunft der Verwaltung kann unmittelbar mit Aufstellungsbeschluss und somit bereits vor dem Inkrafttreten der Satzung damit begonnen werden, negative städtebauliche Entwicklungen zu identifizieren und ggf. zu intervenieren. Was hat die Verwaltung seit einem Jahr unternommen, um die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse im Bereich Neustadt Süd- West zu regulieren? 4. Bereits vor der von der BV Innenstadt beantragten Prüfung auf Vorliegen der Kriterien für eine Erhaltungssatzung, gab es im Satzungsgebiet massive städtebauliche Fehlentwicklungen. So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Verstöße gegen die geltende Wohnraumschutzsatzung festgestellt worden. Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Auflistung von Leerständen und Zweckentfremdungen im Gebiet Neustadt Süd-West seit 2017 inklusive der Sach- und Bearbeitungsstände. 5. Zwecks beispielhafter Konkretisierung von 4.) bitten wir um Erläuterung des Leerstands im Haus Händelstraße 24. Mit freundlichen Grüßen Michael Scheffer Gunda Wienke Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Vorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1969/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 03.11.2022 18:47