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AN/1969/2022

Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West, Anfrage Die Linke

Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke) 08.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 01.12.2022, TOP 6.2.2

Anfrage (Die Linke BV1)

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Anfrage (Die Linke BV1)

3445 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
 AN/1969/2022 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
 
wir möchten Sie bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt zu setzen. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 14.10.2021 den Beschluss über die Aufstellung einer 
Sozialen Erhaltungssatzung gemäß §172, Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 Baugesetzbuch für das Gebiet 
Neustadt Süd-West gefasst (2975/2021). Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter 
anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes, der 
Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen als wesentliche städtebauliche 
Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts - und 
Bewohnerstruktur zu nehmen. Demgegenüber vollziehen sich derzeit zahlreiche 
Umwandlungsprozesse, die der Satzungsintention fundamental widersprechen. Dazu haben 
wir folgende Fragen: 
 
1. Der Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des 
gekennzeichneten Gebiets, das neben Rathenauplatz und Synagogenviertel weite Teile des 
Zülpicher Viertels umfasst. Wie kann es sein, dass im Gebäudekomplex Kyffhäuser Straße 26 - 
28 ehemalige Mietwohnungen in hochpreisige Eigentumswohnungen umgewandelt werden? 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Michael Scheffer  
Fraktionsvorsitzender  
michael.scheffer@stadt -koeln.de 
Gunda Wienke  
Stellv. Fraktionsvorsitzende  
gunda.wienke @stadt -koeln.de

- 2 - 
Warum wurde das bis 2021 geltende Umwandlungsverbot gemäß Wohnungsaufsichtsgesetz 
NRW nicht zur Anwendung gebracht? 
 
2. Die geplanten Baumaßnahmen haben augenscheinlich erheblichen Einfluss auf die 
Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken (Heinsbergstraße, Hochstadenstraße). Sind die 
Nachbarn, Anlieger und Eigentümer über den Planungsprozess informiert worden? Sind 
derartige Bauprojekte nicht wegen erheblicher Baulasten und Grundbuch-Eintragungen 
zustimmungspflichtig? 
 
Siehe hier: https://www.neubaukompass.de/neubau/estelle-cologne-residence-koeln/ 
 
3. Nach Auskunft der Verwaltung kann unmittelbar mit Aufstellungsbeschluss und somit 
bereits vor dem Inkrafttreten der Satzung damit begonnen werden, negative städtebauliche 
Entwicklungen zu identifizieren und ggf. zu intervenieren. Was hat die Verwaltung seit einem 
Jahr unternommen, um die Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse im Bereich Neustadt Süd-
West zu regulieren? 
 
4. Bereits vor der von der BV Innenstadt beantragten Prüfung auf Vorliegen der Kriterien  für 
eine Erhaltungssatzung, gab es im Satzungsgebiet massive städtebauliche Fehlentwicklungen. 
So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Verstöße gegen die geltende 
Wohnraumschutzsatzung festgestellt worden. Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte 
Auflistung von Leerständen und Zweckentfremdungen im Gebiet Neustadt Süd-West seit 2017 
inklusive der Sach- und Bearbeitungsstände. 
 
5. Zwecks beispielhafter Konkretisierung von 4.) bitten wir um Erläuterung des Leerstands im 
Haus Händelstraße 24. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Michael Scheffer             Gunda Wienke 
Fraktionsvorsitzender           Stellvertretende Vorsitzende

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1969/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
Datum
08.11.2022
Erstellt
03.11.2022 18:47