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AN/1023/2018

Die Stadtwerke-Affäre – Wissen und Beteiligung

Die Linke. Anfrage nach § 4 02.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 4.7

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

7424 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2018 
AN/1023/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.07.2018 
 
Die Stadtwerke-Affäre – Wissen und Beteiligung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Rates zu nehmen: 
Durch ihren Versuch, abseits der Öffentlichkeit einen neuen, hauptamtlichen 
Vorstandsposten bei den Kölner Stadtwerken zu schaffen und diesen direkt mit dem 
bisherigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Martin Börschel zu besetzen, haben Herr Börschel 
selbst, Bernd Petelkau, der Fraktionsvorsitzende der CDU, Kirsten Jahn, die 
Fraktionsvorsitzende der Grünen und der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Jörg 
Frank, dem Ansehen der Kölner Politik schweren Schaden zugefügt. Es wurde deutlich, 
dass Postengeschacher und Klüngel nicht eine vergangene Geschichte der 1990er und 
des Anfangs der 2000er Jahre sind. In neuem Gewand spielen sie auch heute noch eine 
Rolle im Wechselspiel aus Konkurrenz und Kumpanei zwischen den drei großen 
Fraktionen CDU, SPD und Grüne. 
Wie ernst die Situation ist, macht die Reaktion der Staatsanwaltschaft deutlich. Diese hat 
zwar keine Ermittlungen wegen Veruntreuung eingeleitet, weil der Stadt (bisher) kein 
finanzieller Schaden entstanden ist. Diese Begründung legt aber im Umkehrschluss nahe, 
dass die beabsichtigte Ämterpatronage Veruntreuung gewesen wäre. Es wird rechtlich zu 
prüfen sein, ob hier nicht auch wechselseitige Bestechungen vorliegen.

Anfangs wurde von den beteiligten Fraktionen Aufklärungswille demonstriert und – 
zumindest bei Grünen und SPD – personelle Konsequenzen in der Fraktionsspitze 
angekündigt. Mit dem Nachlassen der öffentlichen Aufmerksamkeit erlahmt der 
Aufklärungswille deutlich. Bis heute wurde weder seitens der SPD, der CDU noch der 
Grünen öffentlich gemacht, wie der gesamte Deal aussah, zu dem die Schaffung und 
Besetzung des Stadtwerkepostens gehörte. 
Fraktionen und auch die Fraktionsspitzen sind gegenüber dem Rat nicht 
rechenschaftspflichtig. Wenn sie nicht durch ihre Partei oder Fraktion dazu genötigt 
werden, dann wird es durch die Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen wohl keine 
weitere Aufklärung geben. 
Im Gegensatz dazu hat die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat eine Informationspflicht. 
Der Rat hat die Aufgabe, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und das ist nur 
möglich, wenn die Verwaltung die hierzu notwendigen Informationen herausgibt. 
Diese Pflicht betrifft auch die Oberbürgermeisterin als Chefin der Verwaltung. Ihr Handeln 
in der Stadtwerke-Affäre, ihre Gespräche mit Akteuren und ihr Wissen über weitere 
Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des 
Vorstandspostens sind wichtige Informationen zur Überprüfung der Arbeit der Verwaltung 
durch den Kölner Rat. 
Berichte in den Kölner Medien machen deutlich, dass die Oberbürgermeisterin früher und 
mehr Informationen hatte, als von Ihr bislang mitgeteilt worden ist. Ein Pressestatement 
der Oberbürgermeisterin in Reaktion auf diese Presseberichte kann nur als ausweichend 
bezeichnet werden. 
In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Am 9. April 2018 trafen sich Oberbürgermeisterin und Martin Börschel zu 
einer gemeinsamen Sitzung: 
Wie verlief dieses Gespräch, welche Personen waren zu welchen Themen 
anwesend und was waren die Inhalte des Gespräches am 9. April zwischen 
Oberbürgermeisterin Reker und Herrn Börschel, insbesondere: Sprach die 
Oberbürgermeisterin mit Herrn Börschel über den Stadtwerke-Konzern, die 
Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens und dessen Besetzung? 
2. „Gerüchte“ und „verdichtete Gerüchte“ vor dem 17. Mai: 
Im Interview des Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.5.2018 über die Halbzeitbilanz der 
Oberbürgermeisterin erklärte Frau Reker:  
„Es gab Gerüchte – so wie es hier viele Gerüchte gibt … Ich hatte vage gehört, 
dass Herr Börschel Geschäftsführer bei den Stadtwerken werden soll …“ 
a) Wann erhielt die Oberbürgermeisterin die ersten Hinweise oder hörte die 
ersten „Gerüchte“, über die beabsichtigte Schaffung und unmittelbare 
Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-

Konzern, wer waren die Quellen und wer die Übermittler dieser 
Informationen? 
b) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen Informationen 
nachgegangen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen von SPD, 
CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-Konzerns oder 
bei Mitgliedern des Aufsichtsrates? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls 
nein: Warum hat sie nicht versucht, die Hinweise auf diesen dreisten 
Versuch der Postenschieberei aufzuklären? 
In der Presseerklärung des Pressesprechers der Oberbürgermeisterin vom 7. Juni 
wurde davon gesprochen, dass sich die Gerüchte am Sonntag, den 15. April, 
„verdichteten“. 
c) Wie muss man sich diese Verdichtung vorstellen, welche Informationen 
trugen zu dieser Verdichtung bei, wer waren die Quellen und wer die 
Übermittler dieser Informationen? 
d) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen „verdichteten 
Gerüchten“ nachgegangen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen 
von SPD, CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-
Konzerns oder bei Mitgliedern des Aufsichtsrates? Falls ja: mit welchem 
Ergebnis? Falls nein: warum nicht? 
3. Personal-Deals unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin: 
Sind der Oberbürgermeisterin Vereinbarungen zwischen den Ratsfraktionen über 
die Neu- und Umbesetzung von Dezernentenstellen, Vorstandsposten in 
stadteigenen Betrieben und andere Leitungspositionen bekannt und ist sie an 
diesen Vereinbarungen oder an Verhandlungen über solche Vereinbarungen 
beteiligt? Was ist der Inhalt dieser Vereinbarungen und welche Rolle spielte die 
Schaffung und direkte Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens bei den 
Stadtwerken bei diesen Vereinbarungen? 
4. Durch Oberbürgermeisterin Reker in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten: 
Frau Oberbürgermeisterin Reker hat am 24. April, also eine Woche nach der 
verschobenen Aufsichtsratssitzung und am selben Tag, an dem der kritische Artikel 
des Kölner Stadt-Anzeigers „Börschels Berufung widerspricht Richtlinien“ erschien, 
ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. 
Warum wurde das Rechtsgutachten erst zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegeben, 
wurden der Oberbürgermeisterin erst zu diesem Zeitpunkt rechtliche Verstöße und 
Verstöße gegen den städtischen Kodex klar? 
5. Mögliche Gesetzesverstöße durch die am Stadtwerke-Deal Beteiligten: 
Sieht die Verwaltung durch die Planung und die versuchte Durchführung der 
Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-Konzern,

seiner direkte Besetzung ohne Ausschreibung und durch die Zurückhaltung von 
Informationen gegenüber dem Aufsichtsrat, gegenüber dem Rat und gegenüber der 
Oberbürgermeisterin die Gemeindeordnung NRW oder andere Gesetze verletzt und 
falls ja: in welchen Paragraphen? Wird die Verwaltung rechtliche Schritte gegen die 
Beteiligten einleiten und was sind die Gründe für diese Entscheidung? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 4.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1023/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
02.07.2018
Erstellt
21.06.2018 10:28