2008/0284
Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet Martinsviertel
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2008/0284
1968 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.06.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III/VI Stadtplanungsamt
Amt: Vermessungsamt
Stadtplanungsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0284
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet Martinsviertel
Vorlage vom: 09.06.2008
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt das Faltblatt zur Information der von Ausgleichsbeträgen betroffenen
Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Martinsviertel“
zur Kenntnis.
Anlagen: Faltblatt Ausgleichsbeträge
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
Begründung:
Der Magistrat hat am 10. Oktober 2007 (Vorlage 2007/548) beschlossen, entsprechend
dem mit Unterstützung des Landes Hessen entwickelten Modell, bereits vor Abschluss der
Sanierung und Aufhebung der Sanierungssatzung im „Martinsviertel“ mit den Eigentümern
freiwillige Vereinbarungen zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrags abzuschließen
und die Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH, Worms (GSW) zu
beauftragen, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern entsprechende Gespräche zu
führen. Das erstellte Faltblatt soll der vorzeitigen Information der Beteiligten dienen.
Die Freigabe des Faltblattes durch das Amt für Wirtschaftsförderung, Statistik,
Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der Rundverfügung 17 vom 15. April 2008 ist erfolgt.
Der Dezernent III Der Dezernent VI
Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat Stadtrat
Darmstadt, 09. Juni 2008
III/62 kb-st Nst. 2627
Anlage
anlage 1
4771 Zeichen
Sanierung Martinsviertel Ausgleichsbeträge für das Sanierungsgebiet Martinsviertel Ansprechpartner Sanierung Martinsviertel Ansprechpartner Ablösung Ausgleichsbeträge Stadtplanungsamt Dipl.-Ing. Birgit Krein Telef on 06151 13-3643 T elefax 06151 13-2088 E-Mail stadtplan ungsamt@darmstadt.de Vermessungsamt Dipl.-Ing. Wolfgang Krichbaum Telef on 06151 13-2627 T elefax 06151 13-2630 E-Mail v ermessungsamt@darmstadt.de Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH Lutz Müller Telef on 06241 9205524 T elefax 06241 9205599 Mobil 0173 3939895 E-Mail gs w@gsw-worms.de Stadtplanungsamt Beispiele für erfolgte Sanierung Neugestaltung Mollerplatz Neugestaltung Riegerplatz Kinderspielplatz im Achteckhausblock Was ist ein Ausgleichsbetrag und wann muss er gezahlt werden? Eine ordentliche Umgebung und ein modernisier- tes Objekt erhöhen die Chancen auf Vermietung und damit auch den Marktwert des Grundstücks. Dazu beigetragen hat in Sanierungsgebieten eine Vielzahl öffentlicher Maßnahmen, die weitgehend aus Fördermitteln finanziert wurden. Seit über 30 Jahren sind in das Darmstädter Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ erhebliche Städtebaufördermittel geflossen. Diese wurden durch den Bund, das Land Hessen und die Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist zur Erhe- bung dieser Ausgleichsbeträge verpflichtet. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) ha- ben Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungs- maßnahme einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, sofern sich die Bodenwerte der Grundstücke durch die Sanierung erhöht haben. Andererseits werden für die Herstellung oder Erneuerung von Erschlie- ßungsanlagen im Sanierungsgebiet keine Erschlie- ßungsbeiträge erhoben. Was kann auf den Ausgleichsbetrag angerechnet werden? Auch Grundstückseigentümer haben unter Um- ständen durch eigene Aufwendungen zur sanie- rungsbedingten Bodenwertsteigerung beigetragen. Im Rahmen der Ermittlung des Ausgleichsbetrages wird in jedem einzelnen Fall geprüft, ob und in welcher Höhe diese Aufwendungen berücksichtigt werden können. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Die Ausgleichsbeträge sind von denjenigen zu zahlen, die zum Abschluss der Sanierungsmaß- nahmen, also dann, wenn die Sanierungssatzung aufgehoben wird, Eigentümer sind. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer vorzei- tigen freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages zugelassen. Die vorzeitige Ablösung hat für den Eigentümer und die Stadt Vorteile. Vorteile für den Eigentümer Bei der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbe- trages gewährt die Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechende Abschläge. Damit lässt sich der zu zahlende Betrag reduzieren. Wenn das Grundstück den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechend bebaut und genutzt ist und die Vereinbarung zur Ablösung des Ausgleichs- betrags abgeschlossen ist, kann der Eigentümer die vorzeitige Entlassung seines Grundstücks aus dem Sanierungsgebiet beantragen. Der im Grund- buch eingetragene Sanierungsvermerk kann dann gelöscht werden. Vorteile für die Stadt Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihrerseits kann die mit der vorzeitigen Ablösung verbundenen Einnahmen nutzen, um die städtebaulichen Sanie- rungsmaßnahmen weiter zu finanzieren. Ausgleichsbeträge Wieso – weshalb – warum? Sie sind Eigentümer/in eines Grundstücks in dem Sanierungsgebiet „Martinsviertel“ in Darmstadt. Durch die Festlegung des Sanierungsgebietes will die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Wohn- und Lebensqualität in Ihrem Quartier nachhaltig ver- bessern. Im Rahmen von städtebaulichen Sanie- rungsmaßnahmen werden z.B. Häuser moderni- siert und instandgesetzt, Innenhöfe neu geordnet und begrünt, Straßenräume saniert und gestaltet, öffentliche Grünflächen neu geschaffen. All diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein Stadtquartier lebenswerter und attraktiver zu machen. Gleichzei- tig beeinflusst diese positive Entwicklung den Wert der in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grund- stücke. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 154 des Bauge- setzbuches vorgesehen, dass die Eigentümer als Aus- gleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermit- tel, in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke, an den entstan- denen Kosten der Sanierung zu beteiligen sind. Die städtischen Gremien haben beschlossen, auf der Basis einer Erhebung von Professor Dr. Wolf- gang Hagedorn vom Studienzentrum für europä- ische Wohnungs-, Immobilien- und Stadtwirtschaft, Detmold den Eigentümern die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages für ihr Grundstück anzu- bieten. Die Gesellschaft für Stadtentwicklung und Städtebau mbH, Worms wurde mit der praktischen Durchführung beauftragt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Riegerplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0284
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00