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1072/2022

Behinderung durch E-Roller

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.04.2022, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3609 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661 
Vorlagen-Nummer 
 1072/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 
 
Behinderung durch E-Roller 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2022, TOP 7.5 
(AN 0478-2022) 
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1) Welche Regulierungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sehen Sie als Verwaltung, die Be-
hinderung der Verkehrswege und die Verschandelung unseres Bezirks Ehrenfeld durch herumliegen-
de ERoller zeitnah und dauerhaft zu unterbinden? 
2) Ist geplant, den Verleiher*innen im Bezirk Ehrenfeld zukünftig feste Parkzonen zuzuweisen und 
das Abstellen an anderem Orten mit empfindlichen Bußgeldern zu belegen? 
3) Ist geplant, die Geschwindigkeit der E-Roller zu begrenzen? In der City von Paris wird die Höchst-
geschwindigkeit der E-Roller in Zonen mit erhöhtem Fußgänger*innenaufkommen z.B. auf 10 km/h 
abgeregelt. 
4) Ist grundsätzlich eine Verringerung der anbietenden Unternehmen oder der Anzahl der E-Roller im 
Bezirk Ehrenfeld geplant?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1.: Die Verwaltung steht in ständigem Kontakt mit den Anbietern, um diesen neuen Baustein in die 
Nahmobilität verträglich zu integrieren. Verleihsysteme sind ein wichtiger Bestandteil städtischer Mo-
bilität und werden täglich von vielen Bürger*innen genutzt. 
Die Aufgabe der Stadt Köln ist es, diesen dynamischen Prozess fachlich und planerisch zu begleiten 
und vor allem durch zukunftsfähige Entscheidungen aktiv zu gestalten. Allerdings werden die grund-
legenden rechtlichen Rahmenbedingungen vom Bundesgesetzgeber gesetzt. Diese sind auch für 
Köln bindend. Dennoch gibt es Möglichkeiten auf den Betrieb des Systems einzuwirken. Der Haupt-
ausschuss hat dazu am 19.07.2021 einen Grundsatzbeschluss gefasst, den die Verwaltung zurzeit 
umsetzt. 
Die Verwaltung erarbeitet aktuell neue Regulierungsmöglichkeiten für E-Scooter, beispielsweise eine 
Sondernutzungssatzung. Gegenüber der bisherigen freiwilligen Vereinbarung für E-Scooter haben die 
zukünftigen Regulierungsmöglichkeiten einen rechtlich bindenden Charakter mit stärkeren Regulie-
rungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.  
Dennoch wird es absehbar nicht gelingen können jegliches Fehlverhalten insbesondere der Nutzen-
den zu unterbinden. 
 
Zu 2.: Die Einrichtung von Standorten erfolgt stadtweit im Rahmen aktueller und zukünftiger Umpla-
nungen und erfolgt gemeinsam mit der Bedarfsprüfung nach Fahrradabstellanlagen, Lastenfahr-
radabstellplätze und Flächen für Leihräder. Wegen der Größe der Stadt Köln wird das  System mittel-
fristig eingerichtet werden können.  Die weitere Ausgestaltung ist aktueller Bestandteil der oben be-
schriebenen Ausarbeitungen. Der Bundesgesetzgeber hat das Abstellen von Scootern auf Gehwegen 
grundsätzlich zugelassen.  Es wird deswegen zunächst auch weiterhin auf Gehwegen abgestellte E-

2 
 
Scooter geben. 
 
Zu 3.: Die Reduzierung der Geschwindigkeit während der Fahrt ist in Deutschland rechtlich nach 
Elektrokleinstfahrzeugverordnung nicht zulässig. 
 
Zu 4.: Im Rahmen der Neuaufstellung (siehe Punkt 1) ist eine Optimierung der Verteilung und damit 
gebietsweise Reduzierung im Stadtgebiet geplant. So sollen die ausgebrachten E-Scooter über das 
ganze Stadtgebiet verteilt werden. Dazu ist ein verhältnismäßig zeitaufwändiges Ausschreibungsver-
fahren erforderlich. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zur Realisierung 
getroffen werden.

Beratungsverlauf (1)

04.04.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1072/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.04.2022
Erstellt
29.03.2022 11:05