A-N/0021/2008
Zügige Umsetzung des Bebauungsplanes östlich Sprakeler Straße
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• !" #$ %&'(!)! '&*#+%&'(!)! ' ,$ -. • /011222. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Münster, 28.11.2008 A n t r a g : Die BV Nord möge beschließen: „Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft wird gebeten, auch für das als Baugebiet ausgewiesene Gelände östlich Sprakeler Straße / westlich B219 (Gemarkung St. Mauritz, Flur 44, Flurstück 236) eine zügige Entwicklung einzuleiten, um ein kontinuierliches Wachstum des Stadtteils abzusichern.“ Begründung: Im aktuellen Handlungskonzept Sprakel wird die zeitliche Zurückstufung der baulichen Entwicklung des Gebiets östlich Sprakeler Straße/westlich B 219 vom Jahr 2010 auf das Jahr 2015 vorgeschlagen. Zunächst soll lediglich das baureife Gebiet Nördlich Landwehr bebaut werden. Eine Beschleunigung des Wachsens Sprakels ist jedoch von herausragendem Interesse für den Stadtteil. Insbesondere für eine Vermarktung noch freier Kapazitäten für Dienstleister und kleinteiligem Handel erscheint eine wachsende Bevölkerung von großem Vorteil. Zu berücksichtigen ist auch, dass der für die Vermarktung der Bauflächen Nördlich Landwehr so wichtige Lärmwall zur BAB wohl erst mit dem 6-spurigen Ausbau realisierbar wird; d.h. vorrausichtlich 2012 oder später. Der Investor östlich Sprakeler Straße hingegen würde sofort nach Vorliegen der baurechtlichen Genehmigungen im Zuge der Entwicklung Lärmschutzmaßnahmen zur DB-Strecke und zur B219 auf eigenen Kosten vornehmen. Auch dies käme Sprakel insgesamt und dem anzustrebenden Ziel eines weiteren kontinuierlichen Wachstums zur Sicherung und Erweiterung der Infrastruktur, zugute. Kita-Angebote und Grundschule wären auf einen entsprechenden Bevölkerungszuwachs eingerichtet. weitere Begründung ggf. mündlich Janning Beckmann Moll Heupel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Sprakeler Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0021/2008
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 03.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37