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AN/0356/2021

Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0269/2021 „Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!“

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 24.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 01.03.2021, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

4632 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
Für Schule und Weiterbildung 
Herrn 
Dr. Helge Schlieben 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.02.2021 
 
AN/0356/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 
 
Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0269/2021 „Bildung in Zeiten von Corona sicher und 
gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!„ 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Beschlussfassung 
in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 01.03.2021 
aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Wir fordern die Verwaltung auf, den Kölner Schulen einen guten Start in den Präsenz-
Schulbetrieb durch folgende Maßnahmen zu ermöglichen: 
 Die eventuell notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialver-
kehr sollen vom Schulträger zügig angegangen und umgesetzt werden. Bei den fest-
zulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen 
Gestaltungsspielräume. Die Verwaltung soll die für eine pädagogische Betreuung be-
nötigten Räume gewährleisten und bei individuellen Regelungen vor Ort behilflich 
sein. Hierbei soll auch geprüft werden, ob derzeit freie kulturelle Räumlichkeiten, aber

- 2 - 
 
auch außerschulische Lernorte wie z. B. Zooschule, Freiluga, Waldschule genutzt 
werden können.   
 Die Verwaltung soll mit den Trägern des Ganztags absprechen, ob und wie 
dort beschäftigtes Personal auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den 
Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden kann. 
 Die Verwaltung soll zusammen mit den Schulleitungen Möglichkeiten erörtern, 
Räume und ggf. Personal aus der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler 
aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Dist-
anzunterricht teilnehmen können, weiterhin anzubieten, so dass sie ihre Aufgaben 
unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten können (erweiterte Betreuung). 
 Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Be-
darf in der Schule, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause 
am Distanzunterricht teilnehmen können, soll sichergestellt werden.  
 Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Schulsozialarbeiterinnen 
und -arbeiter sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verstärkt dazu einge-
setzt werden, die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung deren Erziehungsbe-
rechtigten auch im häuslichen Umfeld zu unterstützen.  
 Die Verteilung der Schutzmasken und ggf. weiterer Schutzausrüstungen soll 
ab sofort für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal sichergestellt wer-
den.  
 Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine  
Querlüftung nicht möglich ist, unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit pas-
senden Luftfiltergeräten ausgestattet werden. 
 Der Fokus soll weiterhin auf stabile W-LAN-Verbindungen in den Klassenräu-
men gelegt werden. 
 Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die weiterhin im Distanz- oder 
Wechselunterricht sind, müssen mit Endgeräten und Prepaid-Internet-Karten (o. ä.) 
ausgestattet werden, wenn sie diese nicht besitzen. 
 
 
Begründung:

- 3 - 
 
Mit dem rückläufigen Verlauf des Corona-Infektionsgeschehens hat die Landesregierung von 
der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Schulbetrieb in NRW bereits wieder aufzunehmen 
und schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung zu 
ermöglichen. Trotzdem muss das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachtet und bei 
möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgegangen werden. 
Auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sind unter 
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-
22-februar-2021 die Regelungen, die auch für unsere Kölner Schulen ab dem 22. Februar 
gelten, aufgeführt. Das Amt für Schulentwicklung soll die Schulen bei dem Start in den Prä-
senzunterricht bestmöglich unterstützen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer    CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Jennifer Glashagen 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer     Volt-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0356/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
24.02.2021
Erstellt
24.02.2021 11:16