AN/0356/2021
Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0269/2021 „Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!“
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.02.2021 AN/0356/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Ersetzungsantrag zum Antrag AN/0269/2021 „Bildung in Zeiten von Corona sicher und gerecht gewährleisten – Sofortmaßnahmen für den Schulbeginn treffen!„ Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 01.03.2021 aufzunehmen: Beschluss: Wir fordern die Verwaltung auf, den Kölner Schulen einen guten Start in den Präsenz- Schulbetrieb durch folgende Maßnahmen zu ermöglichen: Die eventuell notwendigen Abstimmungen wie z.B. beim Schülerspezialver- kehr sollen vom Schulträger zügig angegangen und umgesetzt werden. Bei den fest- zulegenden Intervallen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht erhalten die Schulen Gestaltungsspielräume. Die Verwaltung soll die für eine pädagogische Betreuung be- nötigten Räume gewährleisten und bei individuellen Regelungen vor Ort behilflich sein. Hierbei soll auch geprüft werden, ob derzeit freie kulturelle Räumlichkeiten, aber - 2 - auch außerschulische Lernorte wie z. B. Zooschule, Freiluga, Waldschule genutzt werden können. Die Verwaltung soll mit den Trägern des Ganztags absprechen, ob und wie dort beschäftigtes Personal auch in der Begleitung des Distanzunterrichts in den Räumen der Schule bzw. in der pädagogischen Betreuung eingesetzt werden kann. Die Verwaltung soll zusammen mit den Schulleitungen Möglichkeiten erörtern, Räume und ggf. Personal aus der Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich am Dist- anzunterricht teilnehmen können, weiterhin anzubieten, so dass sie ihre Aufgaben unter Aufsicht in den Räumen der Schule bearbeiten können (erweiterte Betreuung). Die Betreuung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Be- darf in der Schule, auch in höheren Altersstufen, die nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen können, soll sichergestellt werden. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verstärkt dazu einge- setzt werden, die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung deren Erziehungsbe- rechtigten auch im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Die Verteilung der Schutzmasken und ggf. weiterer Schutzausrüstungen soll ab sofort für alle Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal sichergestellt wer- den. Unter Einbeziehung der Gebäudewirtschaft müssen die Räume, in denen eine Querlüftung nicht möglich ist, unmittelbar nach Ende der Praxistestphase mit pas- senden Luftfiltergeräten ausgestattet werden. Der Fokus soll weiterhin auf stabile W-LAN-Verbindungen in den Klassenräu- men gelegt werden. Insbesondere Schülerinnen und Schüler, die weiterhin im Distanz- oder Wechselunterricht sind, müssen mit Endgeräten und Prepaid-Internet-Karten (o. ä.) ausgestattet werden, wenn sie diese nicht besitzen. Begründung: - 3 - Mit dem rückläufigen Verlauf des Corona-Infektionsgeschehens hat die Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Schulbetrieb in NRW bereits wieder aufzunehmen und schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Trotzdem muss das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachtet und bei möglichen Schritten zur Öffnung der Schulen besonnen und vorsichtig vorgegangen werden. Auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sind unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/regelungen-fuer-schulen-ab-dem- 22-februar-2021 die Regelungen, die auch für unsere Kölner Schulen ab dem 22. Februar gelten, aufgeführt. Das Amt für Schulentwicklung soll die Schulen bei dem Start in den Prä- senzunterricht bestmöglich unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Jennifer Glashagen FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0356/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 24.02.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 11:16