0861/2022
Verbesserung des S-Bahn-Takts im Kölner Westen
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0861/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.05.2022 Verbesserung des S-Bahn-Takts im Kölner Westen Auf gemeinsamen Antrag (Vgl. Vorlagen-Nr. AN/2581/2021) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke und FDP hat die Bezirksvertretung Lindenthal in ihrer Sitzung am 06.12.2021 den folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Verbesserung des S-Bahn-Takts auf dem Ast Köln- Hauptbahnhof – Köln-Lövenich und weiter in den Rhein-Erft-Kreis durch eine weitere Verdichtung des Taktes in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten. Zugleich bittet die Bezirksvertretung Lindenthal den VRS die schon beschlossenen Verbesserungen für die S-Bahn am Abend und am Sonntag zügig umzusetzen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Nahverkehr Rheinland (NVR) um Stellungnahme gebeten. Gegenwärtig verkehren mit den Linien S 12 und S 19 nahezu ganztägig (ca. 6:00 - 9:00 Uhr und 12:00 - 20:00 Uhr) zwei Linien zwischen Köln Hbf und Horrem im 10-Minuten-Takt, welche alle Halte- punkte bedienen. Ergänzt werden diese Leistungen durch zwei schnelle RE-Verbindungen mit Halten in K-Ehrenfeld und Horrem (RE 1 und RE 9) sowie seit Dezember 2021 wieder durch eine weitere stündliche RB-Verbindung, welche ebenfalls nur in K-Ehrenfeld und Horrem hält (RB 38). Hinsichtlich der Beschlussforderung, den Takt der S-Bahnen auf dem Abschnitt zwischen Köln Hbf und Köln-Lövenich in der Hauptverkehrszeit (HVZ, 06:00 Uhr – 09:00 Uhr bzw. 15:00 Uhr – 18:00 Uhr) auf einen 5-Minuten-Takt zu verdichten, teilte der NVR mit, dass dieser ebenfalls die Notwendig- keit einer weiteren Angebotsverdichtung auf der angesprochenen Relation sehe. Der NVR führte aus, dass mit dem Ausbau und der Elektrifizierung der Erftbahn (Horrem <> Bedburg) die angesprochene Linie RB 38 in der Linie S 12 aufgehen würde. Durch die Umwandlung der RB 38 in die Linie S 12 würde auch die Taktdichte auf der Relation Bedburg <> Köln vom heutigen Stunden- takt bzw. 30-Minuten-Takt (bis Horrem) auf einen attraktiven 20-Minuten-Takt erhöht. In diesem Zuge würden dann die S-Bahn-Verbindungen Richtung Düren wieder von der Linie S 13 (Bonn-Oberkassel – Köln/Bonn Flughafen – Köln Hbf – Düren) übernommen und die Linie S 19 das Angebot in der HVZ zwischen Horrem – Köln Hbf – Au (Sieg) nachfragegerecht ergänzen. Nach Aussage des NVR ergibt sich damit im Zielnetz 2032 auf der Relation Horrem <> Köln Hbf ein rechnerischer 6,67-Minuten-Takt mit neun S-Bahn-Leistungen je Stunde und Richtung in den HVZ. Das entspricht einem äquivalenten Bedienangebot in der HVZ wie er auch auf dem Ast Köln Hbf – Bergisch Gladbach geplant ist. Gleichzeitig würden zudem die beiden schnellen RE-Verbindungen (zukünftig gefahren als RRX 1 und RRX 2) erhalten bleiben. 2 Weiter teilte der NVR mit, dass es aus Kapazitätsgründen (Strecke und Wendeanlagen) unter Be- rücksichtigung der zukünftigen Linien S 12, S 13 und S 19 nicht möglich sei, die S 14 ebenfalls Rich- tung Horrem zu verlängern. Hinsichtlich der Beschlussforderung nach Ausweitung des 20-Minuten-Taktes an Sonn- und Feierta- gen teilte der NVR mit, dass dieser die Forderung weiterhin begrüßt und der 20-Minuten-Takt an Sonn- und Feiertagen auf den Linien S 6, S 11, S 12 und S 19 auch bereits in den Ausschreibungs- fahrplänen für das Vergabeverfahren der S-Bahn Köln Stufe 1 (Laufzeit 12/2023 – 12/2032) berück- sichtigt wurden. Die tatsächliche Umsetzung sei jedoch zum einen abhängig von zusätzlichen Regionalisierungsmit- teln durch das Land, um die Mehrleistungen zu finanzieren. Denn ohne zusätzliche Landesmittel wäre eine Finanzierung der Ausweitung nur durch eine entsprechende Umlage auf die Kommunen denk- bar. Zum anderen ist der NVR von der Fahrzeugverfügbarkeit abhängig. Bis mindestens 2027 würden im Netz der S-Bahn Köln noch Gebrauchtfahrzeuge unterwegs sein, bevor die einzelnen Linien suk- zessive auf Neufahrzeuge umgestellt würden. Nach Aussage des NVR sei jedoch bisher noch nicht absehbar, in welchem Umfang die zusätzlichen Mehrleistungen an Sonn- und Feiertage durch die Gebrauchtfahrzeuge, welche alle modernisiert werden müssen, gefahren werden können (Stichwort: Anbindung an die Werkstatt). Aktuell geht der NVR von einer Realisierung frühestens zum Fahrplanjahr 2026 aus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0861/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.04.2022
- Erstellt
- 10.03.2022 09:21