Mandari Insight

3216/2020

Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 31.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 26.04.2021, TOP 2.1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer  17.11.2020 
 3216/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.11.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 31.08.2020 
Beantwortung der AN/1249/2020 
Fällung des NDI 608.1. (Morus alba, Volkhovener Weg 209 – 211) 
 
Herr Meder bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie konnte der gefällte Baum in diesen schlechten Zustand kommen? 
 
2. Warum wurde der Umgebungsschutz offensichtlich nicht eingehalten? 
 
3. Wie wird in der Stadt Köln grundsätzlich und regelmäßig der Zustand der NDI geprüft, 
dokumentiert und nötigenfalls durch fachgerechte Pflege erhalten? 
 
4. Warum nahm hier die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin ihre Aufgaben bzgl.  
NDI nicht wahr und wie soll das zukünftig verbessert werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1)  
Die Vitalität des Baumes war unter Berücksichtigung seines Alters und dem Klimaverlauf der letzten 
Jahre als gut zu bewerten. Ursächlich für die Fällung war ein offener und aufklaffender Zwieselriss. 
Ein Teil des zweistämmigen Baumes hatte sich aufgrund des Risses auf eine bauliche Anlage des 
Flurstückes gelegt. Durch die Auflage auf das Bauwerk wurde der vollständige Abriss verhindert. Aus 
fachlicher Sicht war ein Erhalt des Baumes nicht mehr möglich. Die Option einer statischen Stabilisie-
rung mittels Gewindestangen kommt nur in Frage, wenn der Riss weit aufklafft.  
 
Im Vorfeld lagen keine erkennbaren sichtbaren Umstände vor, die auf ein gravierendes statisches 
Problem des Zwiesels hingedeutet haben.  
 
 
Zu 2)  
Der Umgebungsschutz ist für den Zwieselriss unerheblich. Das statische Versagen bei einem Zwie-
selriss / Zwieselbruch entsteht, wie im hier vorliegenden Fall, vornehmlich durch Windeinwirkung in 
Verbindung mit dem Eigengewicht der Kronenteile.  
 
 
Zu 3)  
Die Naturdenkmale im Eigentum der Stadt Köln werden entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie 
in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und durch Regiekolonnen bzw. 
Baumpflegefachfirmen gepflegt.

2 
 
Die Naturdenkmale im Privateigentum werden durch 57 entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie 
in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und durch Baumpflegefachfir-
men gepflegt.   
 
 
Zu 4)  
Entsprechend der Mitteilung 1832/2020 vom 31.08.2020 durch 57 wurde der Sachverhalt erläutert. 
Die Stadt Köln kam Ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht nach.  
Unabhängig der fehlerhaften Baumbezeichnung wäre das Naturdenkmal 608.01 nicht in seiner Wer-
tigkeit als Naturdenkmal (gestalterischen Prägung) zu erhalten gewesen.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Volkhovener Weg 209

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3216/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.11.2020
Erstellt
03.11.2020 14:43