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Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 31.08.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3216/2020 vom 17.11.2020

Stand: Am 26.04.2021 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 17.11.2020 3216/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 30.11.2020 Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 31.08.2020 Beantwortung der AN/1249/2020 Fällung des NDI 608.1. (Morus alba, Volkhovener Weg 209 – 211) Herr Meder bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie konnte der gefällte Baum in diesen schlechten Zustand kommen? 2. Warum wurde der Umgebungsschutz offensichtlich nicht eingehalten? 3. Wie wird in der Stadt Köln grundsätzlich und regelmäßig der Zustand der NDI geprüft, dokumentiert und nötigenfalls durch fachgerechte Pflege erhalten? 4. Warum nahm hier die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin ihre Aufgaben bzgl. NDI nicht wahr und wie soll das zukünftig verbessert werden? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Die Vitalität des Baumes war unter Berücksichtigung seines Alters und dem Klimaverlauf der letzten Jahre als gut zu bewerten. Ursächlich für die Fällung war ein offener und aufklaffender Zwieselriss. Ein Teil des zweistämmigen Baumes hatte sich aufgrund des Risses auf eine bauliche Anlage des Flurstückes gelegt. Durch die Auflage auf das Bauwerk wurde der vollständige Abriss verhindert. Aus fachlicher Sicht war ein Erhalt des Baumes nicht mehr möglich. Die Option einer statischen Stabilisie- rung mittels Gewindestangen kommt nur in Frage, wenn der Riss weit aufklafft. Im Vorfeld lagen keine erkennbaren sichtbaren Umstände vor, die auf ein gravierendes statisches Problem des Zwiesels hingedeutet haben. Zu 2) Der Umgebungsschutz ist für den Zwieselriss unerheblich. Das statische Versagen bei einem Zwie- selriss / Zwieselbruch entsteht, wie im hier vorliegenden Fall, vornehmlich durch Windeinwirkung in Verbindung mit dem Eigengewicht der Kronenteile. Zu 3) Die Naturdenkmale im Eigentum der Stadt Köln werden entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und durch Regiekolonnen bzw. Baumpflegefachfirmen gepflegt. 2 Die Naturdenkmale im Privateigentum werden durch 57 entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft und durch Baumpflegefachfir- men gepflegt. Zu 4) Entsprechend der Mitteilung 1832/2020 vom 31.08.2020 durch 57 wurde der Sachverhalt erläutert. Die Stadt Köln kam Ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht nach. Unabhängig der fehlerhaften Baumbezeichnung wäre das Naturdenkmal 608.01 nicht in seiner Wer- tigkeit als Naturdenkmal (gestalterischen Prägung) zu erhalten gewesen. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 26.04.2021

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 2.1.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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