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2009/0575

Fachdienst Pflege

Magistratsvorlage 02.12.2009

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2009/0575

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Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB  XII 2008  
 
Benchmarking – Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Hilfe zur Pflege 
 
Bericht; 29.Juli 2009

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                 Bericht 2008  
   2
 
 
 
 
 
 
Stä 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum  Impressum 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11  /circle3  D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81  /circle3  Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de  
 
Erstellt für:  
 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der 
Bundesrepublik Deutschland  
Das con_sens -Projektteam:  
 
Jutta Hollenrieder 
Michael Klein 
René Ruschmeier 
Christina Weishaupt 
Titelbild:  
 
www.sxc.hu 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
H A N S E S T A D T  L Ü B E C K  
M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
 
 
 
 
 
 
1.  Vorbemerkung ............................................................................................................ 4 
2.  Kernaussagen ............................................................................................................ 7 
3.  Kommunale Leistungen im Überblick ........................................................................... 9 
3.1.  Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen ...................................................... 9 
3.2.  Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 10  
3.3.  Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 11  
4.  Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 14  
4.1.  Leistungsberechtigte .................................................................................................. 16  
4.2.  Ausgaben ................................................................................................................. 20  
5.  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 22  
5.1.  Leistungsberechtigte .................................................................................................. 22  
5.2.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 24  
5.3.  Ausgaben ................................................................................................................. 27  
6.  Hilfe zur Pflege ........................................................................................................ 31  
6.1.  Leistungsberechtigte .................................................................................................. 35  
6.2.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 38  
6.3.  Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 40  
6.4.  Ausgaben in der HzP ................................................................................................. 45  
7.  Ausblick .................................................................................................................. 49  
8.  Anlagen ................................................................................................................... 51  
 
 
Inhaltsverzeichnis  Inhaltsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
 
 
 
Abb. 1 –   EW-Entwicklung .................................................................................................... 5 
Abb. 2 –   Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ....................................................................... 9 
Abb. 3 –   Komm. Leistungsportfolio ..................................................................................... 11  
Abb. 4 –   Tabelle: Strukturdaten im Überblick ....................................................................... 12  
Abb. 5 –   Kennzahl 1: Dichte HLU LB .................................................................................. 16  
Abb. 6 –   Kennzahl 7: Fluktuationsquote HLU ...................................................................... 17  
Abb. 7 –   Kennzahl 2: Anteile HLU-LB nach Altersgruppen ..................................................... 18  
Abb. 8 –   Kennzahl 4: Anteile HLU LB nach Geschlecht ......................................................... 19  
Abb. 9 –   Kennzahl 5: Anteil von Frauen an der Bevölkerung und den 
       Leistungsbeziehenden HLU ................................................................................... 19  
Abb. 10 – Kennzahl 12: Ausgaben pro Fall (HLU) .................................................................. 20  
Abb. 11 – Kennzahl 25: Dichte GSiAE Zeitreihe ..................................................................... 23  
Abb. 12 – Kennzahl 25.1: prozentuale Veränderung der Leistungsberechtigten 
       GSiAE ................................................................................................................. 24  
Abb. 13 – Kennzahl 33: GSiAE-LB nach Geschlecht ............................................................... 25  
Abb. 14 – Kennzahl 33.1 Anteil von Frauen an der Bevölkerung und den 
       Leistungsbeziehenden GSiAE ................................................................................. 26  
Abb. 15 – Kennzahl 34: Anteil LB GSiAE nach Staatsangehörigkeit .......................................... 27  
Abb. 16 – Kennzahl 29.1.1: Netto-Ausgaben pro LB GSiAE a.v.E. pro Fall in der 
       Zeitreihe ............................................................................................................. 28  
Abb. 17 – Kennzahl 29.1.2: Netto-Ausgaben pro LB GSiAE i.E. pro Fall in der 
       Zeitreihe ............................................................................................................. 28  
Abb. 18 – Kennzahl 29.2: Ausgaben GSiAE a.v.E. pro 1000 Einwohner in der 
       Zeitreihe ............................................................................................................. 29  
Abb. 19 – Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 30  
Abb. 20 – Kennzahl 71: HzP-Dichte a.v.E ............................................................................. 35  
Abb. 21 – Kennzahl 76.1: Dichte Empfänger anderer Leistungen ............................................. 36  
Abb. 22 – Kennzahl 79: private Pflege .................................................................................. 38  
Abb. 23 – Kennzahl 73/74: Anteil Frauen im Leistungsbezug im Vergleich zum 
       Bevölkerungsanteil ............................................................................................... 39  
Abb. 24 – Kennzahl 75: Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im 
       Leistungsbezug .................................................................................................... 40  
Abb. 25 – Kennzahl 70 Anteil HzP-LB a.v.E. ......................................................................... 41  
Abb. 26 – Kennzahl 85: Nettoausgaben pro LB von HzP  i.E. .................................................. 42  
Abb. 27 – Kennzahl 86: Netto Ausgaben pro LB von HZP a.v.E. .............................................. 43  
Abb. 28 – Fallkosten HzP a.v.E. und i.E. im Vergleich ............................................................ 44  
Abb. 29 – Tabelle zentrale Kennzahlen und Kontextdaten HzP ................................................. 46  
Abb. 30 – Kennzahl 84: Nettoausgaben HzP pro Empfänger gesamt ........................................ 47  
Abb. 31 – Kennzahl 88: Nettoausgaben HzP pro 1.000 EW insgesamt .................................... 47  
Abb. 32 – Kennzahl 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI .................................................... 51  
Abbildungsverzeichnis  Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
 
 
 
Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des 
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte: 
 
Stadt  Ansprechpartner  E-Mail  
Braunschweig  Herr Spranz  ralf -werner.spranz@braunschweig.de  
Bremerhaven  Herr Pollert  heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de  
Chemnitz  Frau Dr. Wagner  nicola.wagner@stadt -chemnitz.de  
Darm stadt  Herr Dreimann  Reinhold.Dreimann@darmstadt.de  
Kassel  Herr Ruchhöft  detlev.ruchhoeft@stadt -kassel.de  
Kiel  Herr Richter  Lutz.Richter@kiel.de  
Ludwigshafen am 
Rhein 
Herr Eberle  hans -michael.eberle@ludwigshafen.de  
Lübeck  Herr Schultz  wolfgang.schultz@L uebeck.de  
Mainz  Herr Harbers  volker.harbers@stadt.mainz.de  
Oberhausen  Herr Poß  hans -georg.poss@oberhausen.de  
Salzgitter  Frau Wunderling  Katharina.Wunderling@Stadt .Salzgitter.de  
 
 
 
 
Bezeichnung  Kurzbez eichnung  
außerhalb von Einrichtungen wohnend  a.v.E.  
Bedarfsgemeinschaft  BG  
Einwohnerinnen und Einwohner  EW  
Eingliederungshilfe  EGH  
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung 
GSiAE  
Hilfe zum Lebensunterhalt  HLU  
Hilfe zur Pflege  HzP  
in Einrich tungen wohnend  i.E.  
Kennzahl  KeZa  
Leistungsberechtigte  LB  
örtlicher Träger der Sozialhilfe  ö Träger  
Sozialgesetzbuch  SGB  
überörtlicher Träger der Sozialhilfe  üö Träger  
Ansprechpartner  Ansprechpartner 
Abkürzungen  Abkürzungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
1.  Vorbemerkung 
 
Die mittelgroßen Großstädte vergleichen die Leistungs-, und Finanzdaten der Hilfe 
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und der Hilfe 
zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. 
 
Aufgrund der sehr ausdifferenzierten und komplexen Zuständigkeitslandschaft 
werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII 
in einem gesonderten Verfahren verglichen und sind somit nicht Gegenstand des 
vorliegenden Berichts. 
 
Die Ergebnisse des kommunalen Benchmarkings zu den Leistungen des SGB II 
werden in einem gesonderten Bericht dargestellt.  
 
Im Benchmarking zum SGB XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen 
gearbeitet, den „Dichten“, „Anteilen“ und den „Ausgaben pro Leistungsbezieher“. 
 
Eine Dichte-Kennzahl  bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein 
einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es 
werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller 
Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die 
Dichte der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wird beispielsweise 
die Anzahl der Leistungsbezieher am 31.12. eines Jahres ins Verhältnis gesetzt 
zu 1.000 bzw. 10.000 Einwohnern einer Stadt.  
 
Wenn Anteile  abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer 
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele 
Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Ein Beispiel wäre die 
Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: 
Wie hoch ist der Anteil von Männern an Leistungsbeziehern der HLU?  
 
Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten  handelt es sich um eine spezielle 
Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die 
Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die 
Anzahl der Leistungsberechtigten (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei 
muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende 
Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht 
mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden.  
 
Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden 
Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten 
Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. 
Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten 
gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle 
Kennzahlentypen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert 
werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg 
Einzug in die Analyse der Daten. 
 
Ein weiterer Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht 
entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der 
Texte in diesem Jahr die männliche Sprachform verwendet, dies bezieht immer 
beide Geschlechter ein. 
 
Nachfolgend ist in einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der 
beteiligten Großstädte dargestellt.  
 
A BB . 1 – EW-E NTWICKLUNG  
 Stadt 
 Gesamteinwohnerzahl 2008 
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl 
 Veränderung 
 0- unter 15 jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15- unter 65 jährigen Einwohner 
 Veränderung  
 65-jährige und Ältere Einwohner 
 Veränderung 
 Gesamteinwohnerzahl 
 Veränderung 
 0- unter 15 jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15- unter 65 jährigen Einwohner 
 Veränderung  
 65-jährige und Ältere Einwohner 
BS 240.531 0,01% -0,01% -0,18% 0,60% 0,14% -0,01% -0,08% 0,93% 
BHV 115.313 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -1,14% -3,35% 0,33% 3,30% 
C 241.493 -0,57% 2,89% -2,13% 2,03% -0,46% 2,27% -1,66% 1,62% 
DA 140.999 -0,04% 1,20% -0,50% 0,76% 0,68% 1,15% 0,62% 0,54% 
KS 191.959 -0,08% -0,85% 0,04% 0,01% 0,24% -0,93% 0,50% 0,17% 
KI 234.267 0,24% -0,50% 0,14% 1,10% 0,59% -0,74% 0,57% 1,53% 
LU 158.665 -0,31% -0,90% -0,31% 0,14% 0,23% -0,39% 0,19% 0,86% 
HL 213.385 -0,22% -1,27% -0,46% 1,03% 0,10% -1,01% -0,04% 1,15% 
MZ 196.489 -0,49% -0,21% -0,95% 1,10% 0,88% -0,01% 0,87% 1,56% 
OB 215.173 -0,80% -2,99% -0,55% -0,16% -0,54% -2,91% -0,23% 0,09% 
SZ 103.674 -0,92% -2,48% -0,98% 0,20% -1,35% -2,83% -1,62% 0,36% 
BHV: Einwohnerdaten für 2008 vom Stand Dezember 2007 
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 
2007 auf 2008 2006 auf 2007 
 
Es wird ersichtlich, dass die Einwohnerentwicklung bei allen teilnehmenden 
Städten – bis auf Braunschweig und Kiel – rückläufig ist. Auffällig ist, dass Mainz 
von 2006 auf 2007 noch einen deutlichen Zuwachs bei den Einwohnern zu 
verzeichnen hatte, nun über rückläufige Werte von 2007 auf 2008 verfügt. Kiel 
hat als einzige Stadt deutliche positive Zuwachsraten zu verzeichnen.  
 
Im Rahmen dieses Berichts sollte auch die Veränderung der Einwohnerdaten in 
den unterschiedlichen Altersgruppen berücksichtigt werden. Chemnitz, Kiel, 
Lübeck und Mainz verzeichnen einen deutlichen Anstieg bei den Einwohnern über 
65 Jahren, also der Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr dem Arbeitsmarkt 
zugänglich ist und damit dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sein wird,

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
wenn die Einkommensverhältnisse den Lebensunterhalt nicht sicherstellen 
können. Allein Chemnitz kann dies durch einen Zuwachs der Einwohner unter 15 
Jahren kompensieren. In diesen Daten zeichnet sich deutlich die sich künftig 
weiter verstärkende Alterung der Gesellschaft ab. Diese demografische 
Entwicklung wird in den nächsten Jahren verstärkt auf die Ausgaben für 
kommunale Sozialleistungen durchwirken, die in diesem Bericht erörtert werden. 
Die weitere Analyse und Begleitung von Steuerungsprozessen in diesem 
Leistungsbereich ist daher sowohl aus finanzwirtschaftlicher als auch 
kommunalpolitischer Sicht für die Städte von Bedeutung.  
 
Da aus Bremerhaven aus datentechnischen Gründen noch keine Einwohnerzahlen 
für 2008 vorliegen, werden bei allen einwohnerbezogenen Berechnungen die 
Einwohnerdaten aus 2007 verwendet.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
2.  Kernaussagen 
 
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im vorliegenden Bericht 
jeweils außerhalb von Einrichtungen, und die Leistungen aus dem Rechtskreis 
des SGB II. Die Transferleistungs-Dichte über alle betrachteten Leistungsarten 
hinweg ging zurück, weil sich die Anzahl der SGB II-Empfänger gegenüber dem 
Vorjahr wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Berichtsjahr verringerte. 
Immer mehr Menschen beziehen allerdings Leistungen der GSiAE. Die Anzahl der 
Empfänger von HLU stieg leicht an. Angesichts der wirtschaftlichen Krise zur Zeit 
der Abfassung dieses Berichts rechnet der Benchmarkingkreis jedoch mit einem 
verstärkten Anstieg zunächst der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II und 
infolgedessen auch der des SGB XII.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 
Die Zahl der Leistungsberechtigten und auch die Ausgaben für die Hilfe zum 
Lebensunterhalt sind nicht in großem Ausmaß gestiegen. Schwankungen im 
Zugang dürften größtenteils auf unterschiedliche Schnittstellengestaltungen 
zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit vorübergehend 
erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein. 
 
Die Fluktuation der Leistungsbezieher ist im Mittelwert über alle Städte leicht 
gesunken, liegt aber immer noch deutlich über 50% aller Leistungsberechtigten, 
d.h. dass mehr als die Hälfte der Personen in der HLU im Berichtsjahr den 
Leistungsbezug beendeten oder erstmalig Leistungen der HLU erhielten. Das 
Fallmanagement der SGB II-Träger spiegelt sich hier in den Daten des SGB XII-
Trägers wieder. Eine hohe Aktivität der ARGEn mit Richtung auf die Beendigung 
aus dem laufenden Leistungsbezug im SGB II schlägt sich unmittelbar in 
erhöhten Zugangsquoten in der HLU nach dem SGB XII nieder.  
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 
Fiskalisch ist dies der bedeutendste der hier betrachteten Leistungsbereiche 
(HLU, GSiAE, HzP). Seit Jahren schon steigt die Anzahl der Personen, die auf 
diese existenzsichernde Hilfeart angewiesen sind. Dieser Personenkreis wird auch 
weiterhin ansteigen, da perspektivisch immer mehr Bezieher von Leistungen nach 
dem SGB II das Rentenalter erreichen. Zusammen mit den Folgen des 
demografischen Wandels bei gleichzeitig sinkenden Rentenansprüchen liegt hier 
für die Kommunen eine besondere Herausforderung. Auch die Betrachtung aus 
der Perspektive geschlechtsspezifischer Unterschiede wird in diesem Bericht 
intensiviert, um zukünftige Entwicklungslinien aufzuzeigen.  
 
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 
Im Bereich der Hilfe zur Pflege verfügen die Kommunen über die relativ stärksten 
Steuerungsmöglichkeiten. Die demografische Entwicklung aber auch

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
Veränderungen in den Familienstrukturen verursachen eine Zunahme der 
Hilfebedürftigkeit in diesem Bereich. Diese Entwicklung wird sich auch in den 
nächsten Jahren fortsetzen. Vor Ort werden vor diesem Hintergrund 
unterschiedliche Steuerungsansätze und –konzepte entwickelt. Neben dem 
Kennzahlenvergleich untersucht der Benchmarkingkreis auch auf qualitativem 
Weg die verschiedenen Vorgehensweisen.  
 
Durch die im Jahr 2008 beschlossene Reform der Pflegeversicherung werden 
sich die Rahmenbedingungen für die örtlichen Beratungsstrukturen weiter über 
die bereits für das zweite Halbjahr 2008 im Bericht zu erkennenden Wirkungen 
hinaus ändern. Steuerungsansätze bei der Beratung Pflegebedürftiger und ihrer 
Angehöriger bleiben weiter im Fokus und sind Gegenstand des Berichts, mehr 
aber noch der unterjährigen Arbeit im Benchmarkingkreis. Abhängig von 
landesrechtlichen Regelungen besteht hier für die Kommunen Handlungsbedarf 
im Hinblick auf Vernetzungsprozesse mit den Pflegekassen und der Formulierung 
und Umsetzung eigener Interessen in diesem Kontext.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
3.  Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Vor der Darstellung der einzelnen Leistungsarten werden die betrachteten 
kommunalen Leistungen des SGB XII (zur Darstellung der Transferleistungsdichte 
ergänzt um die Leistungsbezieher nach dem SGB II) im Überblick dargestellt. Hier 
werden soziale Belastungsprofile der beteiligten Großstädte deutlich. Dann folgen 
als kommunales Leistungsportfolio die Ausgabenanteile für die einzelnen 
Leistungsarten an den Gesamtausgaben. Zum Abschluss wird die Struktur der 
Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft 
und Geschlecht zusammenfassend dargestellt.  
 
 
3.1.  Empfänger von existenzsichernden 
Transferleistungen 
 
Ein Großteil der Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage wird über das 
SGB II gewährt, das in einem gesonderten Benchmarkingbericht behandelt wird. 
In der Abb. 2 ist die Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden 
Leistungen dargestellt. Diese umfasst sowohl die Dichte der SGB II-Empfänger als 
auch die Dichte der Empfänger ambulanter Leistungen im Rahmen des 3. und 4. 
Kapitels des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung). 
A BB . 2 – K ENNZAHL 15:  TRANSFERLEISTUNGSDICHTE  
11,1 20,7 6,2 10,0 17,4 14,0 10,6 15,0 9,2 11,6 9,6 11,8 12,3 
102 
180 
130 
89 
138 143 
112 
139 
74 
122 
109 
129 122 
1,5 
2,4 
2,0 
6,1 
2,6 2,1 
0,5 
2,9 
1,4 
1,6 
1,1 
2,2 2,2 114,8 
202,9 
138,0 
105,2 
157,5 159,1 
122,7 
157,3 
84,5 
134,9 
119,9 
142,7 
136,1 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 07 MW 08 
KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro 
1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr 2008 
- differenziert nach Leistungsarten -
SUMME Dichte 
der Empfänger 
von HLU a.v.E., 
GSiAE a.v.E. und 
Leistungen nach 
SGB II pro 1.000 
EW gesamt 2008 
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW gesamt  
2008 
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW 2008 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW 2008 
 
 
Bei der Darstellung ist zu beachten, dass die Dichten für alle Leistungsarten 
jeweils auf alle Einwohner berechnet wurden und nicht auf Einwohner einer 
bestimmten Altersgruppe.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
 
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Mittelwert der Transferleistungsdichte insgesamt 
gesunken. Dies ist auf eine geringere Anzahl von Personen im SGB II 
Leistungsbezug zurückzuführen. Insgesamt spiegelt sich darin die gute 
wirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr wieder. Diese muss jedoch angesichts 
der Wirtschaftskrise zur Zeit der Berichtslegung relativiert werden. Es ist damit zu 
rechnen, dass mit Zeitverzug die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt auch den 
Leistungsbereich dieses Berichts erreichen werden. Wenn hier auch zunächst nur 
Personen betrachtet werden, die auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht erwerbsfähig 
sind, so ist zu erwarten, dass im laufenden Jahr die Dichte der SGB II 
beziehenden Personen weiter steigen wird, infolgedessen aber auch die der 
Bezieher nach dem SGB XII, da der Arbeitsmarkt für erst zu aktivierende 
Personen noch weniger aufnahmefähig ist.  
 
Die Anzahl der Leistungsbezieher der GSiAE ist gestiegen, die der HLU 
vergleichsweise leichter. Die Absicherung des Lebensunterhaltes 
Leistungsberechtigter ist dabei 'durchlässig', je nach Alter oder Erwerbsstatus 
wechseln die Betroffenen nach jeweiliger Rechtsgrundlage in andere 
Leistungsarten. Personen mit SGB II-Leistungen ohne ausreichende 
Rentenansprüche werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den 
Leistungsbezug der GSiAE wechseln. SGB II-Empfänger, die definitionsgemäß 
nicht erwerbsfähig sind, wechseln in den Leistungsbezug der HLU oder GSiAE. 
Grundsätzlich ist aus der HLU auch wieder eine Rückkehr in den Leistungsbezug 
nach dem SGB II möglich und gesetzgeberisch auch beabsichtigt. Ob die Praxis 
diesem Anspruch gerecht werden kann, wurde vom Benchmarkingkreis 
untersucht und wird im entsprechenden Kapitel dieses Berichts noch erörtert 
werden.  
 
3.2.  Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Es folgt die Darstellung der Ausgabenanteile je Leistungsart an den 
Gesamtausgaben pro Einwohner im Mittelwert aller Städte. Hier werden die im 
Rahmen des SGB XII-Benchmarking verglichenen Leistungsarten betrachtet. Die 
Ausgaben im Rahmen des SGB II und für die Leistungen der EGH werden vom 
Benchmarkingkreis gesondert betrachtet. 
 
 
 
 
 
 
 
Mittelwert 
Transferleistungs-
dichte gesunken

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 3 – K OMM . L EISTUNGSPORTFOLIO  
53,6 36,3 
10,2 
Kommunales Leistungsportfolio: 
Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking-Stä dte 
für SGB XII-Leistungen 2008 
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für GSiAE a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgabe n pro EW insgesamt 
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
Anteil der durchschnittl. Bruttoausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
*ohne Ausgaben für HLU in Einrichtungen 
**Ausgaben insgesamt = Summe der dargestellten Ausg aben 
***Für die HLU ermittelt der Benchmarkingkreis auss chließlich die Bruttoausgaben, weil nach wie vor Resteabwicklungen BSHG vorgenommen werden 
 
 
Durch die Grafik wird deutlich, dass die Ausgaben für die GSiAE unter den 
betrachteten Leistungsarten weiter die fiskalisch bedeutsamste Position 
darstellen, gefolgt von denen der Hilfe zur Pflege. Mehr als die Hälfte der 
kommunalen Ausgaben für die hier betrachteten Leistungen nach dem SGB XII 
werden für die existenzsichernden Hilfen der GSiAE aufgewendet. Diese 
Leistungsart wird auch aufgrund der demografischen Entwicklung, des sinkenden 
Rentenniveaus und des gesunkenen Rentenversicherungsbeitrages für Bezieher 
von SGB II-Leistungen weiter an Umfang und Bedeutung zunehmen. Die 
Kostenzunahme gegenüber dem Vorjahr bei der GSiAE ist plausibel angesichts 
der zunehmenden Alterung der Bevölkerung insgesamt und der längeren 
Lebenserwartung Einzelner. Diese Einflussfaktoren wirken auch kostensteigernd in 
der Hilfe zur Pflege.  
 
Unter Steuerungsgesichtspunkten können die Kommunen allerdings am ehesten 
Einfluss auf die Ausgabenentwicklung für die Leistungen der Hilfe zur Pflege 
ausüben.  
 
 
3.3.  Struktur der Personengruppen im 
Leistungsbezug 
 
Nachfolgend wird der Kreis der Leistungsbezieher für alle Leistungsarten nach 
den Merkmalen Staatsbürgerschaft und Geschlecht analysiert. In der folgenden 
Tabelle sind die entsprechenden Anteile dargestellt. Eine differenzierte 
Darstellung erfolgt in den entsprechenden Unterkapiteln des Berichts. 
 
Ausgaben für GSiAE 
bedeutendste 
Position 
HzP am stärksten 
steuerungsrelevant

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 4 – TABELLE : STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK  
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W 
Dichte HLU a.v.E. 1,5 2,4 2,0 6,1 2,6 2,1 0,5 2,9 1,4 1,6 1,1 2,2 
Dichte GSiAE a.v.E. 11,1 20,7 6,2 10,0 17,4 14,0 10,6 15,0 9 ,2 11,6 9,6 12,3 
Dichte HzP a.v.E. 1,0 2,9 1,4 1,5 3,1 2,3 0,8 1,2 2,3 1,6 0,8 1,7 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W 
Anteil Frauen 51,4 50,7 52,2 51,0 52,4 51,5 50,8 52,4 52,1 51 ,5 51,2 51,6 
Anteil EW ohne dt. 
Staatsbürgeschaft 7,7 9,5 2,9 16,4 13,2 8,6 20,5 7,8 16,0 11,6 9,1 11,2 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W 
% HLU a.v.E. 
w eiblich 48,8 48,6 37,4 42,1 45,0 47,1 47,4 42,3 51,1 44,2 48,3 45,6 
% GSiAE a.v.E. und 
i.E. w eiblich 55,1 60,0 53,1 56,5 57,1 56,1 58,4 56,6 67,5 61,1 58,9 58,2 
% HzP a.v.E. 
w eiblich 63,4 66,1 57,9 52,8 59,9 72,6 66,4 61,9 63,9 68,5 65,1 63,5 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W 
% HLU a.v.E. dt. 
Staatsangehörigkeit 92,7 88,8 94,9 82,8 87,6 91,7 76,3 92,3 81,9 88,9 86,4 87,7 
% GSiAE a.v.E. u. 
i.E. dt. Staatsangeh. 89,5 87,0 80,2 71,1 78,8 85,9 77,7 83,9 96,1 83,6 89,7 83,9 
% HzP a.v.& i.E. dt. 
Staats- 
angehörigkeit 
97,4 97,1 87,3 85,5 85,0 92,0 n.v. 93,9 90,9 95,1 99,0 92,3 
BHV: Anteil  an GSiAE a.v.E. 
BHV:  Anteil  an GSiAE a.v.E. 
Dichten SGB XII auf alle EW 
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht 
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit 
Anteile an Einwohnern Gesamt 
 
 
Analog zur Bedeutung der Ausgaben für die GSiAE in der Darstellung des 
kommunalen Leistungsportfolios wird deutlich, dass von allen Leistungsbeziehern 
die meisten Leistungen der GSiAE erhalten. Hier wird jedoch auch die 
überproportionale Bedeutung der HzP aus fiskalischer Perspektive erkennbar. 
Während die Dichte der GSiAE die der HzP um das sechsfache übertrifft, 
übersteigen die Ausgaben (siehe Abb. 3 oben) die der HzP nur um das ca. 
eineinhalbfache. Ein einzelner Leistungsfall in der HzP verursacht mithin 
wesentlich höhere Kosten als in der GSiAE. Die Ursache hierfür liegt in den hohen 
Kosten einer pflegerischen Versorgung und den abweichenden Vorschriften zur 
Berücksichtigung des Einkommens des Leistungsberechtigten. 
 
Die weiteren Mittelwerte zu den Anteilen nach Geschlecht  illustrieren: Im 
Durchschnitt beziehen weniger Frauen (45,7 %) als Männer Leistungen der HLU. 
In der quantitativ bedeutsamsten Leistungsart, der Grundsicherung im Alter und 
Anteile nach 
Geschlecht

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
bei Erwerbsminderung, sind deutlich mehr Frauen (58,2 %) als Männer auf den 
Leistungsbezug angewiesen. Weiterhin erhalten wesentlich mehr Frauen 
(63,5 %) als Männer Leistungen der HzP. Die drei Hilfearten bilden die Abfolge 
der Lebensphasen nach, woraus unter Berücksichtigung der höheren 
durchschnittlichen Lebenserwartung und des niedrigeren Rentenniveaus von 
Frauen plausibel wird, dass der Anteil der Frauen von der HLU über die GSiAE 
bis zur HzP immer größer wird.  
 
Im Durchschnitt beziehen mehr Frauen als Männer Leistungen der GSiAE, weil 
weibliche Erwerbstätige aufgrund ihrer beruflichen Biografien und des niedrigeren 
Lohnniveaus in geringerem Ausmaß als Männer ausreichende Rentenansprüche 
erwirtschaften konnten. Dazu kommt als demografischer Effekt, dass Frauen eine 
höhere Lebenserwartung als Männer haben. Beide Faktoren führen auch dazu, 
dass wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen der HzP beziehen. Speziell 
im entsprechenden Abschnitt des Kapitels zur HzP wird auf diesen 
Zusammenhang näher eingegangen. 
 
Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft unterscheidet sich 
zwischen den Städten erheblich. Die Quote ist mit 2,9 % in Chemnitz am 
niedrigsten und mit 20,5 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert haben 
11,2 % aller Einwohner eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft. Einzig 
in der Hilfe zur Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit 
7,7 % unterproportional vertreten. 
 
In den beiden anderen Hilfearten sind Personen ohne d eutsche 
Staatsangehörigkeit gegenüber ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung 
überrepräsentiert. Bei der HLU (12,1 %) ist dieser Personenkreis leicht und bei 
der GSiAE mit 16,1 % noch stärker überrepräsentiert.  
 
Den hier erhobenen Daten liegt das Merkmal Staatsbürgerschaft zugrunde. 
Hiermit werden längst nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von 
denen viele über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. 
 
Weiter ist zu beachten, dass sich für die GSiAE die Vergleichsdaten auf die 
Gesamteinwohnerschaft beziehen, während von dieser Leistungsart ganz 
überwiegend nur Personen ab einem Lebensalter von 65 Jahren betroffen sind. 
Mehr Frauen als 
Männer im 
Leistungsbezug 
GSiAE und HzP 
Anteile nach 
Staatsbürgerschaft

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
4.  Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Die Zielsetzung der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum 
Lebensunterhalt) besteht darin, den gesetzlichen Auftrag der Existenzsicherung im 
Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen und den Leistungsberechtigten dabei ein 
Leben in Würde zu ermöglichen. Wo es möglich ist, sollen die 
Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, sodass sie im günstigsten Fall nicht mehr 
auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. In der Praxis wird von vielen 
Kommunen abgewogen, in welchem Verhältnis dabei die Aussichten auf 
erfolgreiche Aktivierungsbemühungen zum damit verbundenen Aufwand stehen. 
 
Darüber hinaus stellt die HLU oft eine Übergangsstation für erwachsene 
Leistungsbezieher dar, die wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr Leistungen nach 
dem SGB II, aber aufgrund der nur befristeten Erwerbsunfähigkeit noch keine 
Leistungen der GSiAE beziehen können.  
 
Folgende Personengruppen sind anspruchsberechtigt: 
 
/boxbutton3 Personen unter 65, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind bzw. dem 
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht über ausreichendes 
Einkommen verfügen  (z. B. Personen mit EU-Rente auf Zeit; im Bezug 
vorgezogener Altersrente oder vorübergehend länger Erkrankte) 
/boxbutton3 Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll 
erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten  
 
Im Rahmen des Benchmarkings für Leistungen der HLU wird nur das 
Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen betrachtet.  
 
Kommunale Steuerungsansätze sind vor allem in der Gestaltung des 
Schnittstellenmanagements mit den Leistungsträgern nach dem SGB II gegeben 
und teilweise auch über gezielte Aktivierungsprogramme. So wird z. B. seit 
September 2005 in Kassel das Fallmanagement als steuerndes Leistungsmodul 
eingesetzt. 
 
Der Benchmarkingkreis hat sich in seiner Arbeit im Berichtsjahr mit der Praxis 
der Aktivierung im Hinblick auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 
befasst. Ziel dabei war es, Beispiele für ‚gute Praxis‘ zu finden und einen 
interkommunalen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Neben Kassel berichtet 
nunmehr auch Oberhausen von einem strukturierten Fallmanagement in der HLU. 
Mainz überprüft die Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen in einem engen 
Zeitraster von jeweils sechs Monaten. Ludwigshafen und Salzgitter verzichten 
aufgrund der sehr geringen absoluten Fallzahl auf ein strukturiertes 
Fallmanagement.  
Personengruppen in 
der HLU 
Leistungen a.v.E. im 
Fokus 
Aktivierungs-
management im 
interkommunalen 
Vergleich

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
 
Im Ergebnis muss nach derzeitigem Analysestand konstatiert werden, dass sich 
keine Kausalitäten zwischen dem Grad des Engagements im Fallmanagement der 
HLU und der Entwicklung der Leistungsbeziehendenquote feststellen lassen. 
Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, ein solches Vorgehen sei kontraproduktiv 
im Hinblick auf die Zielsetzung der HLU, ist wiederum nicht angezeigt. Zum 
einen resultiert ein Anstieg der Fallzahlen in der Regel aus dem Übergang vom 
SGB II in das SGB XII, ist also von einem Fallmanagement im SGB XII nicht 
steuerbar. Für eine ausgewogene Betrachtung müssen daher auch 
Fluktuationsdaten in der HLU ergänzend herangezogen werden. Zum anderen 
sollte beachtet werden, dass es sich bei den betroffenen Personen um Menschen 
im arbeitsfähigen Alter handelt. Wenn bei diesen Personen bereits 
Erwerbsunfähigkeit ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt 
eingetreten ist, verbleiben diese Menschen lebenslang im Transferleistungsbezug, 
wenn keine Aktivierung erfolgt. Eine strukturierte Beratung und Begleitung ist 
daher allein schon deswegen sinnvoll und notwendig, um Perspektiven für ein 
mehr selbstbestimmtes Leben offen zu halten.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
4.1.  Leistungsberechtigte 
 
In der folgenden Abbildung ist die Anzahl der Leistungsbezieher von HLU je 
10.000 EW unter 65 Jahren in der Zeitreihe 2006 bis 2008 dargestellt.  
 
A BB . 5 – K ENNZAHL 1:  DICHTE HLU  LB   
23,1 
30,9 
15,9 
83,3 
30,2 
26,0 
7,1 
29,4 
15,1 
18,6 
13,1 
26,6 
22,7 
30,2 
16,8 
78,3 
32,2 
26,5 
6,6 
38,2 
19,0 
18,6 
15,1 
27,6 
19,7 
30,8 
26,5 
74,4 
32,5 
25,8 
6,0 
37,7 
17,1 
20,1 
14,8 
27,8 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 1: Zahl der Leistungsberechtigten von Hilfe zu m Lebensunterhalt 
nach SGB XII (Drittes Kapitel) am 31.12. pro 10.000  Einwohner unter 65 Jahre 
Dichte der HLU-LB gesamt 2006 Dichte der HLU-LB gesamt 2007 Dichte der HLU-LB gesamt  2008 
Personen 
 
 
Im Mittelwert aller teilnehmenden Städte steigt die Dichte der 
Leistungsbeziehenden in der HLU langsam aber kontinuierlich an. Der Blick in die 
Einzeldaten zeigt jedoch deutliche Unterschiede im interkommunalen Vergleich.  
 
Auffallende Veränderungen gab es mit deutlichen Rückgängen gegenüber dem 
Vorjahr in Braunschweig und Darmstadt. Chemnitz, und Oberhausen verzeichnen 
demgegenüber nennenswerte Anstiege der Dichte.  
 
Die Stadt Darmstadt untersucht derzeit die Ursachen für den hohen Wert, da alle 
Leistungsbeziehenden in regelmäßigen Abständen begutachtet und deren 
vorübergehende Nichterwerbsfähigkeit somit aktuell festgestellt wurde.  
 
Die Dichte ist im Mittelwert kontinuierlich steigend. Chemnitz berichtet von 
verstärkten Prüfungen der Erwerbsfähigkeit durch die ARGE. Dadurch wurden 
zahlreiche Personen vom SGB II in das Leistungssystem der HLU überführt.  
 
Ein grundsätzlicher Erklärungsfaktor für Veränderungen bei der Zahl der HLU-
Empfänger sind die Wechselbewegungen zwischen der HLU und dem 
Leistungsbezug SGB II sowie zwischen Personen im Leistungsbezug der HLU und 
Fluktuation in der 
HLU

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
der GSiAE. Mit der nachfolgend abgebildeten Kennzahl wird deutlich, dass die 
Fluktuation in dieser Leistungsart nach wie vor hoch ist, auch wenn sie 
gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat. Die Verweilzeiten steigen insgesamt, 
was auch dadurch deutlich wird, dass die Fluktuationsraten im Vergleich zum 
Vorjahr insgesamt gesunken sind.  
Zu der Grafik ist anzumerken, dass Übergänge in andere Leistungsarten des 
SGB XII in Kassel, Kiel, Lübeck, Ludwigshafen, Oberhausen und Salzgitter 
beinhaltet, in Braunschweig, Chemnitz und Darmstadt hingegen nicht beinhaltet 
sind und in Bremerhaven und Mainz dazu keine Angabe möglich war.  
 
A BB . 6 – K ENNZAHL 7:  FLUKTUATIONSQUOTE HLU   
66 
83 
73 
46 
59 
46 
51 
63 
34 
69 
45 
58 
67 
81 
43 
33 
41 
58 
39 
64 
41 
60 
31 
51 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 7: Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit erstmaligen Bezug von HLU an allen 
HLU-BG ; Anteil der BG mit beendetem Bezug an allen BG in; jeweils  bezogen auf den 
Bestand am 
31.12. 2008  in Prozent 
Anteil der Bdg. mit erstmaligem HLU-Bezug 2008 Anteil der Bdg. mit beendetem HLU-Bezug 2008 
 
 
In der obigen Abbildung finden sich jeweils die Veränderungen der Dichtezahlen 
wieder. Ein Übersteigen der Abgangsquote über die Zugangsquote führt zu einem 
Rückgang der Dichte in der betreffenden Stadt und umgekehrt. 
 
 
Struktur der Leistungsbezieher 
 
Die Struktur der Leistungsbezieher von HLU wird, jeweils in Anteilen, nach den 
Altersgruppen und der Geschlechterverteilung dargestellt. Durch eine solche 
differenzierte Darstellung werden Unterschiede zwischen den Städten deutlich.  
 
Zunächst folgt die Darstellung der Anteile nach den beiden Altersklassen der 
unter 15-Jährigen und der 15 bis unter 65-Jährigen. Dort, wo in der Darstellung 
keine 100 %-Säule erreicht wird, sind in der Gesamtzahl der HLU-Empfänger 
auch Personen über 65 Jahre enthalten. Dieser Personenkreis erhält über die 
HLU Bezieher nach 
Altersgruppen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
HLU entweder Haushaltshilfen gewährt oder hat seine Hilfebedürftigkeit in der 
GSiAE selbst herbeigeführt, was einem Anspruch dort entgegensteht (§ 41 Abs. 4 
SGB XII). Deutlich wird, dass dieser Anteil sehr gering ist und durch die 
veränderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)1 zur Einordnung der 
reinen Haushaltshilfen noch weiter sinken wird.  
 
A BB . 7 – K ENNZAHL 2:  A NTEILE HLU-LB  NACH A LTERSGRUPPEN  
18,6 14,4 13,4 16,5 
7,6 
16,2 
23,7 
13,7 14,5 16,7 15,3 15,5 
81,4 
84,2 86,6 83,5 
91,0 
83,8 
76,3 
85,8 85,1 82,2 83,9 84,0 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten nach Altersgruppen am 31.12. 
an allen HLU-Leistungsberechtigten 0 bis unter 65 Jahren in Prozent 
Personen  15 
bis unter 65 
von allen HLU 
- Personen 
bis u. 65 J. 
2008 
Personen  0 
bis unter 15 
von allen 
HLU-
Personen bis 
u. 65 Jahre 
2008 
Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufwe isen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65  Jahre enthalten, die ergänzend HLU erhalten 
 
 
Die bei weitem größte Gruppe, im Mittelwert ca. 84 %, besteht aus den 
vorübergehend nicht erwerbsfähigen erwachsenen Leistungsbeziehern. Sowohl 
was eventuelle Wechselbewegungen in andere Leistungsarten, als auch was 
mögliche Bemühungen zur Aktivierung angeht, ist dies die relevante 
Personengruppe. Leichte Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind bei der 
insgesamt geringen Grundgesamtheit nicht weiter erläuterungsbedürftig.  
 
Die folgende Abbildung differenziert die leistungsbeziehenden Personen nach dem 
Geschlecht. 
 
Von allen Leistungsbeziehern sind 54,3 % männlichen und 45,7 % weiblichen 
Geschlechts. Im Zeitverlauf ist der Anteil der Leistungsbezieherinnen 
zurückgegangen. Bei allen Veränderungen in diesem Leistungssegment müssen 
jedoch auch wiederum die geringen absoluten Zahlen der betroffenen Personen 
berücksichtigt werden.  
 
                                           
 
1 Urteil des BSG vom 26.08.2008, Az.: B 8/9b SO 18/07 R

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A BB . 8 – K ENNZAHL 4:  A NTEILE HLU  LB  NACH GESCHLECHT  
48,8 48,6 
37,4 42,1 45,0 47,1 47,4 42,3 
51,1 
44,2 48,3 45,6 
51,2 51,4 
62,6 57,9 55,0 52,9 52,6 57,7 
48,9 
55,8 51,7 54,4 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.  nach Geschlecht 
männlich 
2008 
weiblich 2008 
 
 
Die nachfolgende Grafik vergleicht noch einmal das Geschlechterverhältnis in der 
Bevölkerung mit dem innerhalb der Gesamtgruppe der leistungsbeziehenden 
Personen in der HLU.  
 
A BB . 9 – K ENNZAHL 5:  A NTEIL VON FRAUEN AN DER B EVÖLKERUNG UND DEN L EISTUNGSBEZIEHENDEN HLU 
48,8 
48,6 
37,4 
42,1 
45,0 
47,1 
47,4 
42,3 
51,1 
44,2 
48,3 
45,6 
51,4 
50,7 
52,2 
51,0 
52,4 
51,5 
50,8 
52,4 
52,1 
51,5 
51,2 
51,6 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 5: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. im Vergleich der Einwohner insgesamt nach 
Geschlecht 
weiblich 2008 
Anteil weiblich 
an allen EW

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
Während der Bevölkerungsanteil der Frauen gleichmäßig in allen Städten nahezu 
paritätisch zu dem der Männer ist, schwankt diese Quote bei den 
Leistungsbeziehenden im interkommunalen Vergleich nicht unerheblich. Jedoch 
sind einheitlich in allen Städten die Männer in der HLU deutlich überrepräsentiert 
im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil. 
 
 
4.2.  Ausgaben 
 
Die kommunalen Ausgaben für die Leistungen der HLU je leistungsbeziehender 
Person werden in der folgenden Abbildung dargestellt.  
 
A BB . 10  – K ENNZAHL 12:  A USGABEN PRO FALL (HLU) 
5.719 
5.874 
4.762 
5.813 
5.029 
5.705 
7.296 
5.104 
4.796 
3.103 
5.594 
5.101 
6.326 
3.927 
3.650 
6.768 
5.468 
5.653 
7.954 
4.981 
5.027 
4.022 
5.396 
5.379 
6.240 
3.772 
3.847 
7.009 
5.487 
5.740 
9.365 
5.685 
6.202 
4.465 
6.729 
5.867 
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
9.000 
10.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 12: Ausgaben für laufende HLU 
pro HLU-Leistungsberechtigte in Euro 
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2006 
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2007 
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2008 
 
 
Die Datenreihen können aus zwei Perspektiven analysiert werden: Zum Einen 
vergleichend zwischen den Städten, zum Anderen die einzelnen Städte im 
Zeitverlauf.  
 
Zur ersten Frage können eine Reihe von Erklärungsfaktoren für die Unterschiede 
in den Ausgabenhöhen herangezogen werden. Die Unterkunftskosten können sich 
zwischen den Städten stark unterscheiden und beeinflussen damit die Ausgaben, 
die für den einzelnen Leistungsberechtigten anfallen. Die Struktur der Ausgaben 
in den Städten kann vom Anteil einzelner Gruppen im Leistungsbezug stark 
beeinflusst werden, zum Beispiel wenn relevante Anteile der leistungsberechtigten 
Kinder und Jugendlichen in Verwandtenpflege sind, die nur mit einem geringen 
Mietanteil in die Kosten eingehen. Insgesamt bleibt auch hier festzuhalten, dass 
die Werte aufgrund der kleinen Grundgesamtheit sehr sensibel auf Veränderungen 
Erklärungsfaktoren 
für Ausgaben-
unterschiede HLU

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
in der Zusammensetzung der Leistungsberechtigten reagieren. Bei einer sehr 
niedrigen Fallzahl können sich bereits wenige Fälle, bei denen sich das 
anrechenbare Einkommen erhöht, in einer Senkung der Ausgaben pro 
leistungsbeziehender Person auswirken.  
 
Zur Entwicklung im Zeitverlauf ist festzustellen, dass Darmstadt, Ludwigshafen, 
Mainz, Oberhausen und Salzgitter einen sehr deutlichen Anstieg der Kosten pro 
Fall verzeichnen. Insbesondere eine große Wohnungsgesellschaft in Mainz hat 
aufgrund der zu erwartenden Betriebs- und Heizkostensteigerungen die 
Vorauszahlungen auf diese Leistungen erheblich erhöht. Von dieser Erhöhung ist 
eine große Anzahl der Leistungsbezieher betroffen, die Mieter dieser Gesellschaft 
sind.
 Im Zeitverlauf kann dies jedoch nur ein einmaliger Effekt sein. In Darmstadt 
sind ebenfalls die Kosten sowohl für die Nettokaltmiete als auch für die Heizung 
und die sonstigen Nebenkosten gestiegen. In Ludwigshafen muss berücksichtigt 
werden, dass dort im Stichtagsmonat nur 84 Personen im Leistungsbezug HLU 
standen, während in allen anderen Städten die Grundgesamtheit von mehreren 
hundert Leistungsbeziehern gebildet wird. Dadurch ist die Höhe der Kosten pro 
Leitungsberechtigten in Ludwigshafen nicht unmittelbar mit der in anderen 
Städten vergleichbar. 
 
Braunschweig und Bremerhaven verzeichnen einen leichten Fallkostenrückgang, 
der jedoch keinen Anlass für eine intensivere Analyse gibt.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
5.  Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse 
 
Bedürftige Personen, die entweder das 65. Lebensjahr überschritten haben oder 
dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 
Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Der Leistungsträger kommt hier 
seiner Fürsorgepflicht nach und verfolgt in der Regel nicht das Ziel der 
Beendigung der Hilfebedürftigkeit. 
 
Die Wechselwirkungen und Übergänge aus den anderen Rechtsbereichen, 
insbesondere dem SGB II, sind für die Kommunen von großem Interesse, auch 
wenn die Bewegungen aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht vollständig 
abgebildet werden können. Für die langfristige Planung der Kommunen ist die 
Entwicklung des Rentenniveaus von großer Bedeutung. Durch vermehrt nicht zur 
Deckung des Lebensunterhaltsbedarfs ausreichende Rentenansprüche kommen 
auf die Kommunen höhere Ausgaben in der Existenzsicherung im Alter zu. Neben 
dem demografischen Wandel, der aufgrund des größer werdenden älteren 
Bevölkerungsanteils vermehrte Zugänge in die Grundsicherung im Alter bedeutet, 
werden sich Veränderungen im Bundesanteil für die Rentenbeiträge der SGB II-
Leistungen langfristig negativ für die Kommunen auswirken. 2006 hat der Bund 
die Ausgaben für die Beiträge zur Rentenversicherung von SGB II-
Leistungsempfängern reduziert, was sich auf die späteren Rentenansprüche der 
 
Leistungsbezieher entsprechend auswirkt. Inwieweit und wann sich diese Effekte 
bemerkbar machen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Sicher ist aber, dass die 
finanzielle Belastung der Kommunen in diesem Rechtskreis steigen wird. 
 
 
5.1.  Leistungsberechtigte  
 
Die Leistungsberechtigten setzen sich aus folgenden Personengruppen 
zusammen: 
 
/boxbutton3 Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (unter 65-Jährige) 
/boxbutton3 Aufstocker mit niedrigen Renten (65 Jahre und älter) 
/boxbutton3 Personen ohne Renten (65 Jahre und älter)  
 
Einleitend wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in diesem 
Bereich besonders im Zeitverlauf von Interesse für die Kommunen ist. Mit der 
folgenden Kennzahl wird die Dichte der Leistungsbezieher von GSiAE außerhalb 
und in Einrichtungen dargestellt.  
Perspektivisch: 
mehr Hilfebedürftige 
Wechselwirkungen 
und Übergänge

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 11 – K ENNZAHL 25:  DICHTE GS IAE  ZEITREIHE  
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 0 7 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 25: Dichte der Leistungsberechtigten Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung 2006-2008 je 1.000 EW über 18 Jahre 
Dichte der LB gesamt GSiAE (i.E.) Dichte der LB gesamt GSiAE (a.v.E.) 
BHV: Werte i.E. können nicht geliefert werden 
 
 
06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 0 7 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 
Dichte der LB gesamt 
GSiAE (a.v.E.) 11,5 11,9 13,0 22,9 23,9 24,9 6,0 6,7 7,1 10,1 11,7 12,0 16,8 19 ,7 20,7 13,4 14,7 16,4 11,6 12,1 12,8 14,9 16,6 17,8 10,4 11,0 1 0,8 12,8 13,5 14,0 10,5 12,4 11,6 11,8 13,0 13,6 
Dichte der LB gesamt 
GSiAE (i.E.) 4,5 4,1 4,2 n.v. n.v. n.v. 2,4 1,8 2,0 3,4 0,9 0,8 6,3 1,1 1,1 5,1 4,3 4,3 4,5 3,3 3,1 5,1 4,9 4,9 4,1 n.v. 2,6 5,7 1,4 1,5 3,3 4,2 4, 8 4,4 2,9 2,9 
HL MW OB BHV KI LU MZ C DA BS KS SZ 
 
In einigen Städten waren die Werte GSiAE i.E. 2006 wegen noch ausstehender Umstellungsarbeiten aus dem BSHG noch nicht plausibel. Die 
Werte werden der Vollständigkeit halber dennoch ausgewiesen.  
 
Wie bereits im Vorjahr stieg vor allem die Dichte der Leistungsbezieher außerhalb 
von Einrichtungen in allen Städten merklich an (Ausnahme: Mainz mit einem sehr 
geringen Rückgang). Die Gründe wurden bereits einleitend beschrieben und 
lassen sich so für alle Städte anführen. Teilweise lässt sich der Anstieg auch auf 
den Zugang bestimmter Personengruppen in den Leistungsbezug zurückführen, 
aber grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren den Anstieg: 
 
/boxbutton3 demografische Entwicklung 
/boxbutton3 Übergang SGB II ins SGB XII im Alter 
/boxbutton3 sinkendes Rentenniveau 
 
Vor allem die ostdeutschen Städte, bei denen die GSiAE-Dichte aufgrund der 
Erwerbsbiografien sehr niedrig ist, müssen sich mittelfristig auf stark steigende 
Personenzahlen im Leistungsbezug und damit auch auf steigende Ausgaben in 
diesem Bereich einstellen. Der Unterschied liegt in der ‚Vollbeschäftigung’ der 
männlichen und weiblichen Bevölkerung zu DDR-Zeiten begründet. In absehbarer 
Zeit werden immer größere Anteile von Personen aus dem SGB II-Leistungsbezug 
in die GSiAE übergehen - der Anteil dieser Gruppe ist in Chemnitz vergleichsweise 
hoch.  
 
Grundsätzliche 
Einflussfaktoren auf 
Zahl der 
Leistungsbezieher

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Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht noch einmal die prozentualen 
Veränderungen in den einzelnen Städten in den vergangenen beiden Jahren.  
 
A BB . 12 – K ENNZAHL 25.1: PROZENTUALE VERÄNDERUNG DER L EISTUNGSBERECHTIGTEN GS IAE 
13,1 
8,8 
17,1 
18,9 
22,8 22,5 
10,3 
19,4 
4,3 
9,2 
10,7 
14,3 
0
5
10 
15 
20 
25 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 25.1: Prozentuale Veränderung der Dichte der L eistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.   
(31.12.) 
von 2006 auf 2008 in Prozent 
Veränderungen der LB GSiAE a.v.E. von 2006 auf 2008 
 
Bis auf Mainz und Salzgitter (im Berichtsjahr leichter Rückgang gegenüber dem 
Vorjahr) nehmen die Dichtezahlen kontinuierlich in allen Städten zu. Über diese 
Aussage hinaus lassen sich aus den Daten bislang noch keine weiteren Schlüsse 
ziehen, weil die Zeitreihe noch zu kurz ist. Die Entwicklung wird jedoch vom 
Benchmarkingkreis weiter aufmerksam verfolgt, da hier das Spiegelbild der 
demografischen Entwicklung im Kontext der politischen Diskussion um die 
Altersarmut abgebildet wird.  
 
Im laufenden Jahr wird ein einmaliger Rückgang der Dichte bzw. deren 
verminderter Anstieg erwartet. Ursache hierfür ist die Novellierung des 
Wohngeldes, wodurch ein Teil der Leistungsbezieher wegen der Anhebung der 
Wohngeldbeträge nicht mehr auf Leistungen der GSiAE angewiesen sein wird.  
 
 
5.2.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten  
 
Im einleitenden Kapitel wurde die Struktur der Leistungsberechtigten für die 
unterschiedlichen Hilfearten außerhalb von Einrichtungen differenziert dargestellt. 
Nachfolgend werden die entsprechenden Angaben bezogen auf alle 
Leistungsbezieher in der GSiAE ausgewiesen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
Es lässt sich klar erkennen, dass sich deutlich mehr Frauen als Männer im 
Leistungsbezug GSiAE befinden. Überdurchschnittlich viele Frauen sind es in 
Bremerhaven, Kassel, Ludwigshafen, Oberhausen, und Salzgitter, also den alten 
westdeutschen Industriestandorten. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte 
dabei die in der Industrie der 50er und 60er Jahre kürzere Lebenserwartung der 
Arbeiter darstellen.  
 
A BB . 13 – K ENNZAHL 33:  GS IAE-LB  NACH GESCHLECHT  
55,1 60,0 
53,1 56,5 57,1 56,1 58,4 56,6 54,4 
61,1 58,9 57,0 
44,9 40,0 
46,9 43,5 42,9 43,9 41,6 43,4 45,6 
38,9 41,1 43,0 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 33: Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (i.E. und a.v.E.) 
nach Geschlecht 2008 
männlich 
weiblich 
Prozent 
BHV: Daten beziehen sich auf die Hilfeempfänger a.v.E. 
 
 
Deutlich unterdurchschnittlich ist die Frauenquote alleine in Chemnitz, danach 
folgt die Quote der Stadt Mainz. Diese Quote in Chemnitz ist in den speziellen 
Erwerbsbiografien der weiblichen Bevölkerung Ostdeutschlands, verbunden mit 
der Erwirtschaftung ausreichender Rentenansprüche, begründet.  
 
Dass der Anteil der Männer insgesamt niedriger ist als derjenige der Frauen, 
hängt ebenfalls mit den unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen für den 
Rentenbezug zusammen.  
 
Andererseits lassen sich deutliche Unterschiede in der Geschlechterverteilung 
feststellen, wenn die verschiedenen Altersgruppen der Empfänger differenzierter 
betrachtet werden. Bei der insgesamt kleineren Gruppe der Bezieher von 
Grundsicherung bei Erwerbsminderung (unter 65-Jährige) sind mehr Männer als 
Frauen im Leistungsbezug vertreten. Bei der größeren Gruppe der über 65-
Jährigen ist die Frauenquote deutlich ausgeprägter.  
 
Geschlechter-
Verteilung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 14 – K ENNZAHL 33.1  A NTEIL VON FRAUEN AN DER B EVÖLKERUNG UND DEN L EISTUNGSBEZIEHENDEN GS IAE 
55,1 
53,1 
56,5 
57,1 
56,1 
58,4 
56,6 
61,1 
58,9 
57,0 
51,4 
50,7 
52,2 
51,0 
52,4 
51,5 
50,8 
52,4 
52,1 
51,5 
51,2 
51,6 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
in Prozent 
KeZa: 33.1 Anteil der GSiAE-Leistungsberechtigten im Vergleich der Einwohner insgesamt nach 
Geschlecht 
Anteil Weiblich 
GSiAE gesamt 
Anteil weiblich 
an allen EW 
n.v .n.v. 
 
 
Wie bereits in der Einleitung festgestellt, sind Frauen in der Gruppe der GSiAE-
Leistungsberechtigten gegenüber ihrem Bevölkerungsanteil deutlich 
überrepräsentiert, und zwar in allen Städten. Ursachen hierfür sind das geringere 
Rentenniveau und die höhere Lebenserwartung bei den Frauen.  
 
Auch die in der folgenden Abbildung dargestellten Anteile der Empfänger von 
Personen, die Leistungen der GSiAE nach dem Merkmal Staatsangehörigkeit 
beziehen, beinhalten die Personen in und außerhalb von Einrichtungen.  
 
Im Mittelwert liegt der Anteil mit über 17 % über dem Anteil der Personen ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung. Der Anteil ist gegenüber 
dem Vorjahr (15%) deutlich gestiegen. Am höchsten sind die Anteile in 
Darmstadt, Ludwigshafen und Mainz. In diesen drei Städten leben 
vergleichsweise viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Darüber 
hinaus ist diese Gruppe im Leistungsbezug verhältnismäßig überrepräsentiert. Am 
niedrigsten sind die Anteile in Braunschweig und Salzgitter. Auffällig ist der hohe 
Wert in Chemnitz, der in der speziellen Struktur der Einwohner ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft begründet liegt. 
 
Da ehemalige Gastarbeiter nun vermehrt das Rentenalter erreichen, wird 
insgesamt ein vermehrter Zugang von Personen ohne deut sche 
Staatsangehörigkeit in den Leistungsbezug erwartet.  
 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 15  – K ENNZAHL 34:  A NTEIL LB  GS IAE  NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT  
89,5 87,0 
80,2 
71,1 
78,8 
85,9 
77,7 
83,9 
77,4 
83,6 
89,7 
82,7 
10,5 13,0 
19,8 
28,9 
21,2 
14,1 
22,3 
16,1 
22,6 
16,4 
10,3 
17,3 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 34: Leistungsberechtigte GSiAE (§ 41 ff SGB XII) nach Staatsangehörigkeit 2008 
ohne deutsche 
Staatsange-
hörigkeit 
mit deutscher 
Staatsange-
hörigkeit 
Prozent 
BHV: Werte beziehen sich nur auf LB a.v.E. 
 
 
 
5.3.  Ausgaben  
 
Vorab ist zu beachten, dass die Zuständigkeit und die Kostenträgerschaft für 
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in 
Einrichtungen in den beteiligten Städten bei unterschiedlichen Sozialhilfeträgern 
unterschiedlich geregelt sind. In Schleswig Holstein und damit den 
teilnehmenden Städten Kiel und Lübeck ist die sachliche Zuständigkeit beim 
örtlichen Träger der Sozialhilfe zusammengefasst. Ein quotales System besteht in 
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, also in den Teilnehmerstädten 
Braunschweig, Salzgitter, Ludwigshafen und Mainz. In Chemnitz, Darmstadt und 
Kassel ist der überörtliche Träger für Leistungsberechtigte, die in Einrichtungen 
betreut werden und zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, zuständig. Die Stadt 
Bremerhaven ist sachlich, bei einer quotalen Kostenerstattung durch das Land, 
auch für die GSiAE i.E. zuständig.  
 
Analog zu der Kennzahl 25, in der die Dichte der LB von GSiAE dargestellt 
werden, finden sich in der folgenden Kennzahl die Ausgaben pro 
Leistungsbezieher und Jahr in Einrichtungen und außerhalb von Einrichtungen im 
Vorjahr und Berichtsjahr.  
 
In den meisten Städten kam es im Vergleich zum Vorjahr nur zu geringfügigen 
Kostenveränderungen pro Fall. Mainz, Kiel und Ludwigshafen verzeichnen einen 
etwas deutlicheren Kostenanstieg. In Braunschweig und Salzgitter gingen die 
Kosten pro Fall zurück.  
 
Zuständigkeits-
regelungen für die 
GSiAE

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
A BB . 16 – K ENNZAHL 29.1.1: NETTO -AUSGABEN PRO LB  GS IAE  A.V.E. PRO FALL IN DER ZEITREIHE  
4.626 
4.542 
4.118 
4.028 
4.075 
4.105 
4.583 
4.576 
4.302 
4.316 
5.196 
5.298 
4.300 
4.709 
4.773 
4.823 
5.264 
5.501 
4.314 
4.309 
3.997 
4.311 
4.504 
4.593 
0
2.500 
5.000 
07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 29.1.1.: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE a.v.E. in der Zeitreihe 2007 - 2008 
 
Kiel berichtete zur Erklärung des Kostenanstiegs von einem erhöhten Anteil unter 
65-jähriger Leistungsbezieher, die über kein Renteneinkommen verfügen und 
daher in voller Höhe auf Leistungen der GSiAE zur Existenzsicherung angewiesen 
sind.  
 
Differenzierter stellt sich die Kostenentwicklung dar, wenn die Kosten der 
GSiAE i.E. betrachtet werden.  
A BB . 17 – K ENNZAHL 29.1.2: NETTO -AUSGABEN PRO LB  GS IAE  I.E. PRO FALL IN DER ZEITREIHE  
5.461 
5.666 
3.765 
3.655 
4.429 
4.728 
7.462 
7.462 
5.740 
6.155 
5.046 
5.853 
5.158 
5.229 
3.721 
3.785 
4.070 
5.164 
5.116 
5.112 
5.166 
0
2.500 
5.000 
7.500 
07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 29.1.2: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE i.E. in der Zeitreihe 2007 - 2008 
MZ: Werte i.E. 2007 lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegung nicht vor 
n.v. n.v 
.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
In Chemnitz gingen die Kosten i.E. leicht zurück. Braunschweig, Darmstadt, Kiel, 
Ludwigshafen und Oberhausen verzeichneten einen deutlicheren Kostenanstieg. 
In Oberhausen und Darmstadt wurden die fiktiven Kosten der Unterkunft neu 
berechnet, was zu einem leichten Kostenanstieg führte. Auch die Neueinführung 
des § 92a SGB XII, mit dem der Einkommenseinsatz bei Ehepaaren ermittelt 
wird, wirkte sich kostensteigernd aus.  
 
Mit der folgenden Kennzahl sind, wieder im Zeitreihenvergleich, die Ausgaben für 
GSiAE a.v.E. je 1.000 Einwohner über 65 Jahren abgebildet. Damit werden oben 
festgestellte Veränderungen durch Berücksichtigung der Einwohnerzahlen-
veränderung relativiert bzw. verstärkt.  
 
A BB . 18 – K ENNZAHL 29.2:  A USGABEN GS IAE  A.V.E.  PRO 1000  E INWOHNER IN DER ZEITREIHE  
218 
378 
94 
246 
353 
352 
215 
296 
279 
233 
180 
259 
233 
384 
97 
248 
372 
398 
249 
317 
282 
240 
181 
273 
0,0 
50,0 
100,0 
150,0 
200,0 
250,0 
300,0 
350,0 
400,0 
450,0 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Kennzahl 29.2.: Ausgaben GsiAE a.v.E. pro 1.000 EW über 65 Jahre 
Netto- Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2007 Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2008 
 
 
In der obigen Kennzahl spiegelt sich in den im Zeitreihenverlauf steigenden 
Ausgaben die gestiegene Dichte der Leistungsbezieher wieder.  
 
In allen Städten stiegen hier die Ausgaben an, wenn auch zum Teil nur sehr 
geringfügig. Die deutlichsten Steigerungen sind in Kassel, Kiel und Ludwigshafen 
zu vermerken. Alle diese Städte verzeichneten auch einen Dichteanstieg, Kassel 
hat demgegenüber aber keine nennenswerte Erhöhung der betroffenen 
Einwohnerzahl, sodass ein Anstieg der Kosten pro 1.000 Einwohner plausibel 
erscheint.  
 
Als ein Kontextdatum zur Interpretation der Entwicklungen in diesem 
Leistungsbereich wurden die Daten der deutschen Rentenversicherung Bund zum 
Durchschnittliches 
Rentenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
Rentenniveau herangezogen. Dies ist in der folgenden Abb. 16 bezogen auf alle 
Personen im Rentenbezug dargestellt.  
 
Nicht beinhaltet sind: 
/boxbutton3 Private Renten 
/boxbutton3 Betriebsrenten (dies wirkt sich vor allem auf die Werte der alten 
Industriestandorte aus) 
/boxbutton3 Pensionen der Beamten (dies wirkt sich auf die Städte mit einer hohen 
Zahl an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus)  
 
A BB . 19 – K ENNZAHL 32:  DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU  
869 
818 
975 
859 
813 
834 
905 
827 
850 
915 
884 868 
800 
820 
840 
860 
880 
900 
920 
940 
960 
980 
1.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 32: Durchschnittliches monatliches Rentenniveau in Euro nach den Angaben der DRV-Bund; 
ohne Waisenrenten, ohne private Renten, ohne Pensionen am 1.7.2007 
Euro 
 
 
Diese Kennzahl liefert einige Anhaltspunkte zur Interpretation der stark 
unterschiedlich ausgeprägten Dichte-Werte. Die Dichte der Leistungsbezieher 
a.v.E. ist in den Städten mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Rentenniveau 
wie Bremerhaven, Kassel, Kiel und Lübeck überdurchschnittlich hoch. In den 
Städten mit einem überdurchschnittlichen Rentenniveau, hier: Chemnitz und 
Ludwigshafen, ist die Dichte unterdurchschnittlich. Das Rentenniveau in 
Oberhausen ist, bei einer leicht unterdurchschnittlichen Dichte, ebenfalls 
überdurchschnittlich. Insgesamt wird die Tendenz deutlich, dass bei sinkendem 
Rentenniveau die Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE grundsätzlich steigen 
wird. Daraus einen Automatismus abzuleiten ist zwar nicht möglich, die 
Zusammenhänge können aber Anlass dazu bieten, soziale Entwicklungen vor Ort 
genauer zu untersuchen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn prognostische 
Überlegungen zur Ausgabenentwicklung im sozialen Bereich im Kontext des 
demografischen Wandels genauer untersucht werden.  
Zusammenhänge 
Rentenniveau - 
Dichte?

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
6.  Hilfe zur Pflege 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Mit den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 
bis 66 SGB XII, im folgenden auch kurz: HzP) werden pflegebedürftige Personen 
unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die 
Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder 
teilweise übernommen werden, wobei Leistungen der Pflegekassen vorrangig 
gegenüber den kommunalen Leistungen sind. Die Hilfe zur Pflege greift dort, wo 
die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedarf nicht decken und 
Hilfebedürftigkeit besteht. Leistungen der HzP können also pflegeversicherte 
Personen beanspruchen, bei denen die Leistungen der HzP ergänzend zu 
Leistungen nach dem SGB XI geleistet werden. Für Personen, die nicht 
pflegeversichert sind, wird die Versorgung in voller Höhe durch den 
Sozialhilfeträger sicher gestellt. 
 
Zum einen wird von den Kommunen Pflegegeld in den Stufen I, II und III nach 
§ 64 SGB XII gewährt und darüber hinaus noch ‚andere Leistungen der Hilfe zur 
Pflege’ nach § 65 SGB XII. Als ‚andere Leistungen’ nach § 65 SGB XII werden 
notwendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen sowie 
Pflegesachleistungen gewährt. Diese Leistungen können zusätzlich zu einem 
Pflegegeld nach § 64 SGB XII erbracht werden.  
 
Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu 
den beiden anderen im Rahmen des Benchmarking betrachteten Leistungsarten – 
durch die Kommunen mehr als in den Leistungsarten HLU und GSiAE beeinflusst 
werden, da hier auch der Leistungsumfang gesteuert werden kann. Neben einer 
gezielten Einzelfallsteuerung können die Städte auch über das Angebot oder die 
Finanzierung von koordinierenden und beratenden Dienstleistungen sowie der 
Ausgestaltung der Angebotsstruktur in der Hilfe zur Pflege Akzente setzen. 
 
Dabei bewegen sich die Steuerungsansätze vor dem Hintergrund einer 
Leistungslandschaft, die von Verflechtungen der Finanzierungsstrukturen 
zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie der 
Pflegekassen geprägt ist. Die Pflegekassen übernehmen dabei die Einstufung in 
die Pflegestufe, wobei die sich anschließende konkret-individuelle 
Bedarfsfeststellung vom Sozialhilfeträger vorgenommen wird.  
 
Weitere Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege werden sich 
möglicherweise zukünftig durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten ergeben. 
Bei diesen Pflegestützpunkten handelt es sich um örtliche Anlaufstellen, die 
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beratend und informierend zur Seite 
stehen. In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die 
durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung nach 
Leistungsinhalte 
Steuerungs-
möglichkeiten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
§ 92c SGB XI stattfinden. Durch die Pflegeberatung sollen alle regionalen 
Versorgungs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden. Bei den meisten 
Teilnehmern ist die Einrichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte noch 
nicht abgeschlossen, so dass hier nur ein zukünftig starker Einfluss vermutet 
werden kann.  
 
Die kommunalen Steuerungsansätze, die mit regional unterschiedlichen 
Schwerpunkten verfolgt werden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 
 
/boxbutton3 Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, dass Leistungsberechtigte so lange 
wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden sollen. 
/boxbutton3 Die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder im Rahmen 
nachbarschaftlicher Netzwerke soll Vorrang vor der Pflegesachleistung, 
also dem Einsatz professioneller Pflegedienste haben. 
/boxbutton3 Eine weitere fachliche Zielsetzung besteht in der Stärkung der Autonomie 
der Leistungsberechtigten, zum Beispiel durch den Einsatz persönlicher 
Budgets. 
/boxbutton3 Die fachlichen Zielsetzungen sollen mit einem möglichst wirtschaftlichen 
und wirksamen Einsatz der Ressourcen erbracht werden. 
 
Qualitatives Benchmarking 
 
Im Rahmen des Benchmarking wurden und werden aus den kommunalen 
Zielsetzungen Kennzahlen entwickelt, die als Grundlage für die inhaltliche 
Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten der Zielsteuerung bzw. der 
Zielerreichung dienen.  
 
Ergänzend dazu werden vom Benchmarkingkreis immer wieder zentrale 
inhaltliche Aspekte auf qualitativem Weg bearbeitet.  
 
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP 
 
Wie bereits im Vorjahresbericht ausführlicher dargestellt, werden die 
Entwicklungen im Bereich der HzP maßgeblich von folgenden Einflussfaktoren 
bestimmt: 
 
/boxbutton3 Der demografische Wandel, 
/boxbutton3 Die Einkommenssituation älterer Menschen (siehe auch Ausführungen zu 
möglichen Entwicklungen in der GSiAE), 
/boxbutton3 Die Veränderung der Familienbeziehungen, die zu einer zunehmenden 
Professionalisierung der Pflegearrangements führen können,  
/boxbutton3 Längere und verbesserte Gesundheit nachfolgender Generationen, 
/boxbutton3 Die Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen sowie

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2008  
 
     
/boxbutton3 Die zunehmende Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem speziellen 
Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen Anforderungen an 
die Angebotsentwicklung. 
 
Insgesamt wirkt also eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Entwicklungen in 
diesem Bereich, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Auf der 
anderen Seite lassen sich durch das Datenmaterial des Kennzahlenvergleichs 
mittlerweile Zeitreihenvergleiche über vier Jahre – seit Einführung der neuen 
Sozialgesetzgebung – anstellen. Hierdurch lassen sich Veränderungen erkennen 
und flankiert von der kontinuierlichen fachlichen Auseinandersetzung des 
Benchmarkingkreises inhaltlich einordnen.  
 
Zuständigkeiten in der HzP 
 
In den Bundesländern sind die Zuständigkeitsfragen sehr unterschiedlich geregelt. 
Auf der nächsten Seite schließt sich eine tabellarische Übersicht der 
Zuständigkeitsregelungen an. 
 
Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte wird mit den 
unterschiedlichen Zuständigkeiten folgendermaßen umgegangen:  
Die Großstädte melden neben den Fällen (sowie den entsprechenden Ausgaben), 
für die sie originär zuständig sind, nachrichtlich auch die Fälle und Ausgaben für 
die Gruppen, für die der überörtliche Träger zuständig ist. Sollte dies 
erhebungstechnisch nicht zu ermitteln sein, wird darauf im laufenden Text 
hingewiesen. 
Ziel ist es, die Personenzahlen und Ausgaben für die gleichen Personenkreise 
auch dann für alle beteiligten Städte für den Vergleich abzubilden, wenn bei einer 
Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt. 
 
Die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und Wohnform führt zu einer 
künstlichen Fragmentierung, die an den Lebensrealitäten der Klienten vorbei geht. 
Dies wird von den Experten als fachlich nicht sinnvoll und hinderlich für die 
Entwicklung nachhaltiger Versorgungskonzepte eingeschätzt. In Schleswig-
Holstein wurden beispielsweise die Zuständigkeiten komplett kommunalisiert. 
Somit ist der örtliche Sozialhilfeträger verantwortlich für das Gesamtsystem. 
Intention des Gesetzes ist die Zusammenführung der sachlichen Zuständigkeit bei 
einem Sozialhilfeträger. 
 
Komplexe 
Zusammenhänge 
zwischen den 
verschiedenen 
Einflussfaktoren 
Umgang mit 
getrennten 
Zuständigkeiten in 
der HzP: 
Datenmeldungen

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     34 
Hilfe zur Pflege im Benchmarking SGB XII - Zuständigkeiten 
 
STADT  HzP außerhalb von 
Einrichtungen 
HzP in Einrichtungen – teilstationär 
(Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege) 
HzP in Einrichtungen - stationär  
 0 - 18 
J.  
18 - 65 
J.  
65 und 
älter 
0 - 18  18 - 60  60 -
65 
65 + 
älter 
0 -18  18 -
60 
60 -u. 
65 
65 u. 
älter 
BS   (Nieders.)             
SZ    (Nieders.)             
BHV (Bremen)             
C     (Sachsen)             
DA   (Hessen) *            
KS   (Hessen) *            
KI    (Schl. -Holst.)             
HL   (Schl. -Holst.)             
LU   (Rheinl. -Pf.)     :: :::::  :::::::  ::::::  ::::::  ::::::  ::::::  :: ::::::  :::::::  
MZ   (Rheinl. -Pf.)     :::::::  :::::::  :::: :: ::::::  ::: :::  :: ::::  :::: ::::  :::::::  
OB   (LVR Rh)     :::::::  :::::::  ::::::   ::::::  ::::::  ::::::::   
*In Hessen ab 2009 Zuständigkeit beim üöSHT für das ambulant betreute Wohnen in der Altersgruppe 0-65 Jahre (in NRW bereits seit 2008, jedoch delegiert auf den örtlichen Sozialhilfeträger) 
 
 
 
 Örtlicher Träger  sachlich  zuständig  
 Überörtlicher Träger sachlich zuständig  
:::::::::  Vom überörtlichen Träger per Delegation an den örtlichen Träger übertragen

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6.1.  Leistungsberechtigte 
 
Dichte der Leistungsberechtigten a.v.E. 
 
Mit der folgenden Kennzahl 71 wird abgebildet, wie viele von 10.000 
Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten. Im Mittelwert aller Städte sind 
dies 17 Personen. Wie im Vorjahr unterscheiden sich die Dichten zwischen den 
Städten erheblich.  
 
Folgende Faktoren können Verschiebungen und Unterschiede in dieser Kennzahl 
beeinflussen: 
 
/boxbutton3 Beratungsstruktur, Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort 
/boxbutton3 Sind die Angehörigen und Betroffenen über Angebote und Leistungen 
informiert? 
/boxbutton3 Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die Personen 
werden, um so eher wechseln sie in die stationäre Pflege 
/boxbutton3 die Entwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im nennenswerten 
Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für Demenzkranke eröffnet 
wurden 
/boxbutton3 anrechenbares Einkommen der Leistungsbezieher 
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner, wie dies 
beispielsweise in Kassel der Fall ist 
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner 
/boxbutton3 der Anteil nicht pflegeversicherter Personen 
 
A BB . 20  – K ENNZAHL 71:  HZP-DICHTE A .V.E 
9,8 
31,0 
11,4 
17,2 
31,5 
15,1 
7,4 
12,6 
19,0 
13,9 
8,6 
16,2 
10,0 
31,3 
10,9 
15,9 
30,1 
20,8 
7,2 
14,0 
19,9 
13,7 
8,5 
16,6 
9,8 
28,9 
13,9 
15,2 
31,2 
22,9 
7,7 
11,6 
23,0 
15,6 
8,0 
17,1 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 71 : Dichte der Empfänger von Hilfe zur Pflege  a.v.E. 
pro 10.000 Einwohner am 31.12. 
Dichte HzP a.v.E. gesamt 2006 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2007 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2008 
MW 
 
Einflussfaktoren auf 
die Dichte a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
 
In Chemnitz, Kiel, Mainz und Oberhausen steigt die Dichte im 
Zeitreihenvergleich deutlich an. Die davon betroffenen Städte stellen fest, dass es 
zu einem Fallzahlanstieg insgesamt kommt, mithin ein Anstieg der Dichte a.v.E. 
nicht etwa dazu führt, dass es weniger Fälle in der HzP i.E. gibt. Bremerhaven, 
Darmstadt und Lübeck verzeichnen hingegen einen Rückgang der Dichte. In 
Chemnitz und Kiel ist der deutliche Anstieg darauf zurückzuführen, dass 
vermehrt Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, d.h. solche 
Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden.  
 
Als Kontextdatum findet sich in der Anlage mit Kennzahl 89.3. die Dichte der 
Leistungsbezieher nach dem SGB XI. Diese Werte geben Hinweise auf Potenziale 
an Pflegebedürftigkeit.  
 
Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP 
 
'Andere Leistungen' nach § 65 SGB XII sind überwiegend notwendige 
Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen. Diese werden ggf. 
zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt.  
 
Handlungsspielraum des Sozialhilfeträgers besteht im Rahmen des § 65 
SGB XII, nach dem ‚andere Leistungen’, das heißt weitere notwendige, aber von 
den Pflegekassen nicht getragene Leistungen finanziert werden. Dazu gehören 
Leistungen auch an Personen, die keine Einstufung in eine Pflegestufe erreichen, 
die so genannte ‚Pflegestufe 0’.  
 
A BB . 21 – K ENNZAHL 76.1:  DICHTE E MPFÄNGER ANDERER L EISTUNGEN  
1,1 
12,9 
10,6 
6,1 
21,6 
10,5 
5,7 6,7 
19,2 
11,6 
3,2 
9,9 
0,0 
2,5 
5,0 
7,5 
10,0 
12,5 
15,0 
17,5 
20,0 
22,5 
25,0 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 76.1 Dichte Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII 
pro 10.000 EW im Jahr 2008 
Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII ohne Differenzierung 
MW für Empfänger anderer Leistungen ohne Differenzierung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
 
Auch und gerade mit den 'anderen Leistungen' kann unterstützt werden, dass 
Angehörige die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen. Zu den möglichen 
Leistungen zählen zum Beispiel die Finanzierung eines Hausnotrufsystems 
(wobei hier auch unterschiedliche Einstufungen in verschiedene Leistungsarten 
des SGB XII denkbar sind), die Übernahme von Altersversorgungsbeiträgen für 
die Pflegenden oder punktuelle Pflegeunterstützung durch professionelle 
Pflegedienste sowie das „kleine Pflegegeld“ bzw. die Pflegebeihilfen.  
 
Es wird hier deutlich, dass eine kommunale Steuerungsmöglichkeit in der 
Interpretation des Begriffes der gesetzlich vorgegebenen ‚anderen Leistungen‘ 
liegt. Steuerungspotenzial ergibt sich durch restriktive bzw. extensive Auslegung. 
Während Ersteres zunächst Kosten senkt und Fallzahlen vermindert, kann 
Letzteres dazu dienen, langfristig Kosten zu vermeiden, da die Bereitschaft 
Angehöriger, die Pflege zu übernehmen, gefördert werden kann. 
 
Die großen Unterschiede in der Dichte und Ausgestaltung dieser Leistung werden 
weiterhin Gegenstand der unterjährigen Arbeit des Benchmarkingkreises sein.  
 
Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen’ können auch auf einen 
unterschiedlich hohen Informationsstand bei den Betroffenen und Angehörigen 
 
zurückgeführt werden. Die Gewährung 'anderer Leistungen' bzw. eine 
dementsprechende Beratung sind also ein Steuerungsinstrument, um ambulante 
Pflegearrangements zu unterstützen. Beratung leistet einen positiven Beitrag, 
auch hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, die 
sich auf Dauer überfordert fühlen können und vor allem auch den Austausch mit 
anderen Pflegenden und professionelle Beratung gern annehmen. So kann eine 
eventuell zunehmend anspruchsvolle Pflegesituation für pflegende Angehörige 
längerfristig besser bewältigt werden.  
 
In der folgenden Abbildung wird dargestellt, wie hoch der Anteil der 
ausschließlich von Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) gepflegten Empfänger 
an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege a.v.E. ist. Grundsätzlich stellt die 
familiäre Pflege eine Verbindung zwischen einem aus Sicht des Kostenträgers 
wirtschaftlich interessanten und fachlich als sinnvoll eingeschätzten Ansatz dar.  
 
Andere Leistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
A BB . 22 – K ENNZAHL 79:  PRIVATE PFLEGE  
19,1 
6,9 
75,3 
13,3 
2,5 
43,2 
46,9 
22,4 
28,6 
28,7 
13,9 
55,8 
11,2 
2,7 
42,6 
46,2 
20,5 
33,7 
28,3 
11,5 
4,5 
51,3 
10,9 
2,2 
32,8 
39,7 
26,2 
27,7 
23,0 
0,0 
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E., die ausschließlich durch Angehörige oder andere 
Privatpersonen betreut werden 
an allen Empfängern von HzP a.v.E. am 31.12. in Pro zent 
2006 2007 2008 
n.v. n.v. n.v 
 
 
Sehr hoch ist dieser Anteil in Chemnitz, wo mehr als 50 % aller Empfänger von 
HzP a.v.E. von Privatpersonen gepflegt werden. Auch in Mainz und 
Ludwigshafen werden vergleichsweise viele Leistungsbezieher durch Angehörige 
oder andere Privatpersonen betreut. Grundsätzlich kann davon ausgegangen 
werden, dass ein gutes ausgebautes Netz an Beratungsstellen die 
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Leistungsberechtigten bzw. ihre Angehörigen 
die Pflege selbst sicherstellen. Ein großzügiger Umgang mit den 
Ermessensleistungen des § 65 SGB XII kann ebenfalls die Bereitschaft zur 
pflegerischen Versorgung in der Familie oder durch das nähere Umfeld 
erleichtern, wenn auch dadurch weitere Kosten für den Sozialhilfeträger 
entstehen. Auch ein gut organisiertes Beratungssystem kann hier unterstützend 
wirken und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige aufzeigen. 
 
 
6.2.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 
 
Im Eingangskapitel wurden die Anteile der Leistungsberechtigten nach 
Geschlecht und Staatsangehörigkeit bereits im Querschnitt betrachtet. Die 
folgende Darstellung in der Kennzahl 73/74 ist differenzierter: Hier wird die 
Geschlechterquote auch nach ambulanter und stationärer Betreuung abgebildet.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
A BB . 23 – K ENNZAHL 73/74:  A NTEIL FRAUEN IM L EISTUNGSBEZUG IM VERGLEICH ZUM B EVÖLKERUNGSANTEIL  
68,3 
72,6 
69,1 
74,8 
79,6 
67,9 
69,3 
67,1 
68,3 
74,4 
75,8 
71,6 
63,4 
66,1 
57,9 
52,8 
59,9 
72,6 
66,4 
61,9 
63,9 
68,5 
65,1 
63,5 
51,4 
50,7 
52,2 
51,0 
52,4 
51,5 
50,8 
52,4 
52,1 
51,5 
51,2 
51,6 
0
20 
40 
60 
80 
100 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 73 und 74 : Frauenanteil an allen HzP-Empfänge rn i.E. bzw. a.v.E.  in Prozent 
KeZa 73: Anteil der weiblichen LB HzP i.E. an allen  LB-HzP i.E.  2008 
KeZa 74: Anteil der weiblichen LB HzP a.v.E. an all en LB-HzP a.v.E. 2008 
Anteil weiblich an allen EW 
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers 
 
 
Wie im Vorjahr befinden sich anteilsmäßig erheblich mehr Frauen in der 
stationären als in der ambulanten Betreuung der HzP. Der Mittelwert ging jedoch 
in beiden Leistungsausprägungen zurück. Erst Recht im Vergleich zur 
Gesamtbevölkerungsquote sind Frauen in der HzP erheblich überrepräsentiert.  
 
Eine Reihe von Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und immer im 
Zusammenhang betrachtet werden sollten, üben Einfluss darauf aus, dass 
Frauen öfter als Männer Leistungen der HzP in Anspruch nehmen und dass dies 
noch stärker im stationären als im ambulanten Bereich der Fall ist. 
 
/boxbutton3 Die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen 
/boxbutton3 Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern sich 
im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pflege oder führen 
notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst durch. Wenn dann bei 
der ehemals pflegenden weiblichen Person selbst Pflegebedürftigkeit 
eintritt, kann diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre 
Unterstützungssysteme zurückgreifen. 
/boxbutton3 Das Rentenniveau von Frauen ist im Allgemeinen niedriger als das von 
männlichen Rentnern. 
 
Kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen hier im Hinblick auf eine gezielte 
Informationspolitik was den Zugang zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten 
angeht aber auch in einer Stärkung der ehrenamtlichen nachbarschaftlichen 
Unterstützungsstrukturen.  
 
Me hr Frauen als 
Männer  im 
Leistungsbezug: 
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
Mit der folgenden Kennzahl 75 wird der Anteil von Personen ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft an allen Leistungsbeziehern von HzP abgebildet.  
 
A BB . 24 – K ENNZAHL 75:  A NTEIL VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT IM L EISTUNGSBEZUG  
97,4 97,1 
87,3 85,5 
85,0 
92,0 
0,0 
93,9 
90,9 
95,1 
99,0 
92,3 
2,6 2,9 12,7 14,5 13,3 8,0 6,1 9,1 4,9 1,0 7,5 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 75: Anteil von LB mit bzw. ohne deutsche Staat sbürgerschaft an allen HzP-LB 
Anteil der LB ohne deutsche Staatsbürgerschaft an a llen LB 2008 
Anteil der LB mit deutscher Staatsbürgerschaft an a llen LB 2008 
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers 
n.v. 
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers 
 
 
Die Abweichungen zwischen den Städten sind auffällig. In fast allen Städten ist 
der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Leistungsbezug 
geringer oder nur geringfügig größer als es dem Anteil an der Wohnbevölkerung 
insgesamt entspricht. Eine Ausnahme stellt die Situation in Chemnitz dar, wo die 
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im HzP-Bezug überrepräsentiert 
sind. Dies erklärt sich durch ein vielfach nicht ausreichend hohes 
Renteneinkommen dieses Personenkreises.  
 
In den Städten Kiel, Braunschweig, Mainz, Ludwigshafen und Lübeck existieren 
im ambulanten Bereich auf diesen Personenkreis spezialisierte Pflegedienste. In 
immer mehr Städten gibt es spezielle Beratungs- und Erbringungsangebote (z.B. 
in Ludwigshafen mit einer zusätzlichen, halben Beratungs- und 
Koordinierungsstelle „Häusliche Versorgung von Migranten“), sowohl ambulant 
als auch stationär.  
 
 
6.3.  Fokus: ambulant vor stationär 
 
Die Zielsetzung, der ambulanten Versorgung Vorzug vor der stationären zu 
geben, ist gesetzlich vorgegeben und entspricht der fachlichen Sichtweise auf die 
Thematik, was in der Regel auch dem Wunsch der Betroffenen entsprechen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
dürfte. Deshalb wird mit der Kennzahl 70 in der folgenden Abbildung, der Anteil 
der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an allen Empfängern von 
Hilfe zur Pflege dargestellt. 
A BB . 25 – K ENNZAHL 70  A NTEIL HZP-LB  A.V.E.   
19,5 
39,0 
39,3 
37,5 
45,2 
22,7 
18,4 
16,7 
39,6 
24,0 
14,0 
20,1 
39,6 
37,2 
36,8 
44,1 
31,7 
18,0 
18,0 
23,4 
13,9 
18,6 
37,5 
41,2 
41,8 
44,2 
34,2 
18,9 
15,1 
45,6 
25,5 
13,4 
30,5 
0
10 
20 
30 
40 
50 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 70: Anteil der HzP-Empfänger  a.v.E. 
Anteil an allen HzP-Empfängern (i.E. und a.v.E.) am  31.12. im Vergleich zum Vorjahr  
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2006 
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2007 
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2008 
MW 2008 
KS, DA, SZ  2006 und 2007: abgebildet ist hier die Quote der LB in örtlicher Zuständigkeit; in der Grundgesamtheit sind die LB unter 65 bzw. 
unter 60 Jahren i.E. nicht beinhaltet. HL: Daten für  2008 durch Auswertung auf Basis der amtlichen Statistikmeldungen 
n.v. 
 
Die Quote stieg von 2007 auf 2008 in Chemnitz, Darmstadt, Kiel und 
Oberhausen merklich an, in Braunschweig und Lübeck ging sie zurück. In den 
anderen Städten gab es keine auffälligen Veränderungen gegenüber den 
Vorjahreswerten. Der hohe Anteil in Kassel wurde im Bericht des Jahres 2006 
ausführlicher begründet und die dortige Steuerungspraxis in den Feldern 
Beratung und Entwicklung stationärer Angebote genauer gewürdigt. 
 
Bei einem Vergleich der ambulanten Quote werden im Mittelwert 30,5 % aller 
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen versorgt. Mit einer 
entsprechenden Auswertung aus dem Benchmarkingkreis der 16 großen 
Großstädte werden Unterschiede deutlich. Im Mittelwert der 16 großen 
Großstädte werden 42 % aller Leistungsbezieher ambulant versorgt.  
 
Generell wird eine hohe ambulante Quote begünstigt durch eine gut ausgebaute 
und vernetzte kommunale Beratungsstruktur. 
 
Auch das Verhältnis ambulanter zu stationärer Versorgung unterliegt 
verschiedenen Einflussfaktoren. Ein Grund für eine Verringerung des ambulanten 
Anteils kann an einem gestiegenen Angebot von Heimplätzen liegen. Hier kann 
sich der Markt - über die Anbieter von Pflegeheimen - unter Umständen die 
Nachfrage selbst schaffen. Auch die Einkommensstrukturen vor Ort können das 
Verhältnis beeinflussen, da ambulante Leistungsberechtigte ggf. noch mit 
Einflussfaktoren auf 
die ambulante Quote

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
anderen Finanzquellen auskommen und daher noch nicht leistungsberechtigt in 
der HzP sind. 
 
Das Interesse des Benchmarkingkreises gilt auch der Frage, ob die ambulante 
Versorgung in der Praxis tatsächlich fiskalisch gesehen günstiger ist als die 
stationäre Unterbringung der Leistungsbezieher. Dazu sind in den folgenden 
beiden Grafiken die Nettoausgaben pro Fall in Einrichtungen bzw. außerhalb von 
Einrichtungen dargestellt, jeweils mit den Werten der Jahre 2007 und 2008. 
 
A BB . 26 – K ENNZAHL 85:  NETTOAUSGABEN PRO LB  VON HZP  I.E. 
8.748 
8.163 
4.527 
6.370 
12.511 
8.974 
8.122 8.038 7.945 7.570 
8.836 
7.612 
8.612 
4.934 
8.169 
10.769 
9.457 
8.206 8.136 8.587 
7.541 8.207 
8.202   
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 85: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
pro HzP-Empfänger i.E. pro Jahr in Euro 
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro LB von HzP i.E.  2007 
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro LB von HzP i.E.  2008 
MW 2008 
 
 
Bei einigen Städten kam es zu keinen bedeutenden Veränderungen im 
Zeitvergleich. Braunschweig, Kassel und Salzgitter weisen jedoch einen 
deutlichen Rückgang der Fallkosten auf, während Darmstadt, Kiel und Mainz 
einen deutlichen Anstieg ausweisen. In Kassel ist die Veränderung durch eine 
Überarbeitung der Datenlieferung erklärbar und daher nicht inhaltlich begründet.  
 
In Rheinland-Pfalz stiegen die Entgelte für stationäre Einrichtungen und für den 
ambulanten Bereich (Vergütung ambulanter Pflegeleistungen) und es kamen in 
den letzten Jahren Investitionskosten hinzu (ab dem 01.01.2008 – Erhöhung 
von 5% auf 6%), was zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen bei den 
Fallkosten führte.  
 
In Darmstadt ergaben sich Veränderungen durch die Umstellung des Haushaltes 
auf die doppische Buchführung. Auch in Mainz sind die Veränderungen auf eine 
Modifikation des Datenerhebungsverfahrens zurückzuführen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
 
A BB . 27 – K ENNZAHL 86:  NETTO A USGABEN PRO LB  VON HZP  A.V.E.   
5.182 
8.614 
4.906 
10.440 
10.509 
9.336 
6.838 
7.287 
8.781 
3.007 
5.023 
4.478 
8.403 
5.007 
10.028 
12.497 
9.423 
7.482 
10.176 
9.366 
2.766 
4.491 
7.963 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E. 
pro HzP-Empfänger a.v.E. in Euro 
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro LB von HzP a.v.E.   2007 
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro LB von HzP a.v.E.   2008 
MW 2008 
 
 
Im Leistungsbereich a.v.E. haben Kassel, Lübeck und Mainz einen deutlichen 
Kostenanstieg zu verzeichnen, in Braunschweig und Salzgitter gingen diese 
Kosten in nennenswertem Maß zurück. Braunschweig und Salzgitter kann diese 
Entwicklung mit der Änderung durch das Pflegeversiche rungs-
Weiterentwicklungsgesetz erklären, wodurch eine Anzahl von Fällen an die 
Pflegeversicherung abgegeben werden konnte. In Kassel ist ermittelt worden, 
dass allein die 20 teuersten Fälle Gesamtkosten von ca. 2 Mio. Euro 
verursachen. Darin zeigt sich, dass im Fall der Unzumutbarkeit einer stationären 
Versorgung im Einzelfall erhebliche Kosten auf den Sozialleistungsträger 
zukommen. Die Leistungsberechtigten haben hierauf einen gesetzlichen 
Anspruch, der sicher auch gerechtfertigt ist und nicht in Frage gestellt werden 
darf. Genauso wenig ist ein solcher Kostenaufwand jedoch für die betroffene 
Kommune steuerbar. Im Ansatz werden jedoch Maßnahmen zum 
Kostenmanagement ergriffen, wobei sich die detaillierte Bedarfsprüfung 
unmittelbar anbietet. Lübeck hatte im Berichtsjahr eine starke Fluktuation in 
diesem Segment, was als ein stadtspezifischer Erklärungsansatz für höhere 
Kosten pro Fall diskutiert wird. Gerade in der Pflegestufe III, also der Pflegestufe 
mit besonders hohen Kosten, waren die Fluktuationen besonders stark 
ausgeprägt.  
 
Im Mittelwert sind die Ausgaben pro stationären Fall auch im Berichtsjahr (noch) 
höher als die im ambulanten Bereich. Im Falle einer stationären Unterbringung 
wird das Einkommen fast komplett auf die Kosten angerechnet, im Rahmen der 
ambulanten Versorgung geschieht dies nur bedingt. Zum Anderen liegen die

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Ausgaben für stationäre Fälle für den Sozialhilfeträger rein rechnerisch niedriger 
als für die ambulante Versorgung. Bei der Pflege in Einrichtungen tragen die 
Pflegekassen einen Großteil der Ausgaben, bei der Betreuung außerhalb von 
Einrichtungen geschieht das nur im gesetzlich begrenzteren Umfang.  
 
Differenzierter wird das Bild jedoch bei einem Blick auf die einzelnen Städte, wie 
die folgende Abbildung zeigt. 
 
A BB . 28 – FALLKOSTEN HZP A.V.E.  UND I .E.  IM VERGLEICH  
7.612 
8.612 
4.934 
8.169 
10.769 
9.457 
8.206 
8.136 
8.587 
7.541 
8.207 
8.202 
4.478 
8.403 
5.007 
10.028 
12.497 
9.423 
7.482 
10.176 
9.366 
2.766 
4.491 
7.963 
0
4.000 
8.000 
12.000 
16.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 85/ 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E./ i.E. 
pro HzP-LB a.v.E./ i.E. in Euro 
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HzP-LB i.E.  2008 Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. von HzP-LB a.v.E.  2008 
 
 
In Chemnitz, Darmstadt, Kassel, Lübeck und Mainz übersteigen die Kosten 
a.v.E. die der HzP i.E., teilweise erheblich. Unter Berücksichtigung der oben 
dargestellten fiskalischen Zusammenhänge ist dies bemerkenswert und muss 
weiter betrachtet werden.  
 
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ergibt sich aus dem Gesetz (§ 13 Absatz 
1 Satz 1 SGB XII). Der nächste Satz dieser Vorschrift lautet jedoch: „Der Vorrang 
der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn … eine ambulante Leistung mit 
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.“ Die oben dargestellten Zahlen 
weisen Gesamt-Nettofallausgaben bezogen auf alle Fälle der jeweiligen 
Leistungsform aus. Wenn sich somit die durchschnittlichen  Gesamtfallausgaben 
a.v.E. und i.E. annähern, bedeutet das, dass im Einzelfall  die Kosten der 
ambulanten Versorgung die der stationären bereits erheblich übersteigen. Das 
Gesetz sieht für diesen Fall die oben zitierte ‚Kostenbremse‘ vor.  
 
Eine differenziertere Betrachtung der Leistungen in der Hilfe zur Pflege nach den 
Pflegestufen erscheint daher angezeigt. Während die ambulanten Fallkosten in

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den Pflegestufen 0 und 1 im Regelfall gegenüber denen einer stationären 
Versorgung günstiger sind, kehrt sich dieses Verhältnis bei höheren Pflegestufen 
um, erst Recht unter Berücksichtigung des dadurch geänderten 
Einkommenseinsatzes nach dem SGB XII.  
 
Eine uneingeschränkte Priorisierung der ambulanten vor der stationären 
Versorgung sollte somit nicht ohne eine flankierende Betrachtung der 
Kostenfolgen vorgenommen werden.  
 
In beiden Bereichen werden die Ausgaben jedoch auch maßgeblich durch die 
Fallstruktur vor Ort beeinflusst. Speziell im ambulanten Bereich können 
vergleichsweise wenige sehr teure Fälle, zum Beispiel verursacht durch die 
sogenannte 24-Stunden-Pflege, die Ausgaben steigernd beeinflussen.  
 
 
6.4.  Ausgaben in der HzP 
 
Die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege werden auch davon beeinflusst, ob 
die personenbezogenen Investitionskosten für die HzP in Einrichtungen nach 
unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen in den Ausgaben beinhaltet 
sind.  
 
Ein Pflegewohngeld wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und 
Schleswig-Holstein gezahlt. Es ist ebenfalls eine kommunal zu tragende 
Leistung, die neben der Hilfe zur Pflege besteht. Pflegewohngeld ist ein 
bewohnerbezogener Investitionskostenzuschuss gemäß der jeweiligen 
Landesgesetzgebung, wobei die Empfänger von Pflegewohngeldleistungen nicht 
die Heimbewohner selbst, sondern die jeweiligen Einrichtungen sind. 
Nachfolgend ist die nach Bundesländern unterschiedene Situation dargestellt. 
 
/boxbutton3 Bewohnerunabhängige Investitionskostenzuschüsse durch die jeweiligen 
Bundesländer können in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gezahlt 
werden, in Schleswig-Holstein bei einer quotalen Finanzierung.  
/boxbutton3 In Hessen können Zuwendungen des Landes an örtliche Einrichtungen 
gezahlt werden.  
/boxbutton3 In Niedersachsen erhalten teilstationäre und Kurzzeitpflege-Einrichtungen 
Investitionskostenzuschüsse in Form von Zuwendungen, ebenso in 
Schleswig-Holstein und NRW.  
 
In den Berichten der Vorjahre konnte bereits festgestellt werden, dass die 
Ausgabenhöhen im Leistungsbereich der stationären Hilfe zur Pflege stark von 
den Bedingungen vor Ort abhängig sind und die Informationen über die 
Gewährung unterschiedlicher Zuwendungen nach den oben beschriebenen 
Grundlagen die Unterschiede zwischen den Städten nicht in ausreichendem 
Maße erklären können.  
Thema 
„Pflegewohngeld“

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
 
In dem Benchmarkingkreis wird der Lernprozess so organisiert, dass auf 
Grundlage des zielorientierten Kennzahlenvergleichs ein genauer Blick auf die 
örtliche Praxis bei den Städten erfolgt, die günstige Werte ausweisen. In die 
unterschiedlichen Detailanalysen und fachlichen Betrachtungen von guter Praxis 
fließen eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren ein, die sich gegenseitig 
bedingen.  
 
In der folgenden Tabelle schließt sich eine Übersicht von zentralen Kennzahlen 
und Kontextdaten der HzP an. Ausgewiesen wird auch der Anteil der über 65-
Jährigen an allen Einwohnern. 
 
A BB . 29  – TABELLE ZENTRALE K ENNZAHLEN UND K ONTEXTDATEN HZP 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
71 Dichte a.v.E. 9,8 28,9 13,9 15,2 31,2 22,9 7,7 11,6 23,0 15,6 8,0 17,1 
76 Dichte andere Lstg. a.v.E. 1,1 3,0 10,6 0,8 21,6 10,5 5,2 n.v. 19,2 11,5 2,6 9,7 
70 Anteil a.v.E. 18,6 37,5 41,2 41,8 44,2 34,2 18,9 15,1 45,6 25,5 13,4 30,5 
79 Anteil fam. Pflege an a.v.E. 11,5 4,5 51,3 n.v. 10,9 2,2 32,8 n.v. 39,7 26,2 27,7 23,0 
86 Netto Ausgaben pro Fall a.v.E. 4.478 8.403 5.007 10.028 12.497 9.423 7.482 10.176 9.366 2.7 66 4.491 7.963 
85 Netto Ausgaben pro Fall i.E. 7.612 8.612 4.934 8.169 10.769 9.457 8.206 8.136 8.587 7.541 8.207 8.202 
Einwohner 240.531 1 1 5.31 3 241 .493 1 40.999 1 91 .959 234.267 1 58.665 21 3.385 1 96.489 21 5.1 73 1 03.674 
Anteil ü 65 21,6 21,7 26,4 18,5 20,2 18,6 20,0 22,8 17,9 20,9 22,9 
Zentrale Kennzahlen und Kontextdaten  der HzP in de r Übersicht (2008) 
 
 
Zu beobachten ist: In Ludwigshafen, Oberhausen, Chemnitz, Braunschweig und 
Salzgitter werden vergleichsweise wenige Personen - bezogen auf die jeweilige 
Bevölkerung - ambulant betreut und die Ausgaben (a.v.E.) pro Fall sind in diesen 
Städten auch vergleichsweise niedrig. 
 
Die Ausgaben pro Fall werden auch durch die spezifischen Fallstrukturen 
beeinflusst. Eine in 2006 im Rahmen des Benchmarking durchgeführte Abfrage 
unter den Städten, wies für Kassel die höchste Anzahl von sogenannten 24-
Stunden Betreuungsfällen mit jährlichen Kosten von bis zu 100 Tsd. Euro pro 
Fall aus. Grundsätzliche Steuerungsansätze werden von dem Benchmarkingkreis 
im Zusammenhang mit der Profilanalyse der örtlichen Strukturen 
(Fallmanagement und Leistungsgewährung) verglichen und analysiert.  
 
Es folgen die Kennzahlen 84 und 88, mit denen die Nettoausgaben jeweils pro 
Fall und pro 1.000 Einwohner dargestellt werden.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
A BB . 30  – K ENNZAHL 84:  NETTOAUSGABEN HZP PRO E MPFÄNGER GESAMT  
8.032 
8.342 
4.668 
7.867 
11.627 
9.088 
7.890 
7.902 
0
6.501 
8.306 
7.030 
8.534 
4.964 
8.946 
11.533 
9.446 
8.069 
8.444 
8.942 
6.323 
7.710 
8.176   
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ 
KeZa 84: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt 
pro HzP-Empfänger insgesamt in Euro 
Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-LB insgesamt in Euro 2007 
Netto -Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP -LB insgesamt in Euro 2008 
MW 2008 
 
 
A
BB . 31  – K ENNZAHL 88:  NETTOAUSGABEN HZP PRO 1.000  EW  INSGESAMT  
4.491 
24.266 
6.945 
15.220 
38.995 
21.559 
5.753 
11.870 
21.497 
4.319 
3.595 
15.492 
32.566   
41.375   
9.787   
17.265   
42.357   
41.581   
27.152   
52.997   
23.555   
34.382   
42.588   
32.302   
0
20.000 
40.000 
60.000 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 88: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt 
pro 1.000 EW am 31.12. in Euro 
differenziert nach außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen 
Netto-Ausgaben a.v.E. pro 1.000 EW 2008 Netto-Ausgaben i.E. pro 1.000 EW 2008 
 
Zur Interpretation der obigen Kennzahlen sollten die Berichtsteile, in denen die 
einzelnen Ausgabepositionen differenziert dargestellt werden, hinzugezogen 
werden. Die Ausgaben je 1.000 Einwohner, die in der Kennzahl 88 dargestellt 
sind, stellen sich in den Städten niedrig dar, in denen wenige Personen 
Leistungen der HzP erhalten, bzw. wo die Fallkosten niedrig sind.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
 
Mögliche kommunale Handlungsansätze werden massiv von den Entwicklungen 
im Bereich der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung beeinflusst. Bereits seit 
längerem wird deutlich: Die Ausgaben pro Fall lassen sich im Allgemeinen nicht 
kurzfristig senken. Die Anzahl der Personen, die Leistungen der HzP in Anspruch 
nehmen, lässt sich nur schwierig beeinflussen. Ansätze, die von den Kommunen 
in diesem Bereich vorangetrieben werden können, bestehen in 
gesundheitsunterstützenden Maßnahmen und Aktivitäten der Altenhilfe. Auch 
lässt sich der Anteil der ambulanten Versorgung von kommunaler Seite aus 
beeinflussen. Hierzu wurde jedoch bereits festgestellt, dass die ambulanten Fälle 
nicht selbstverständlich die günstigeren sind.  
 
Kommunale 
Planungs- 
aktivitäten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
7.  Ausblick 
 
Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Benchmarkingkreis weiter die 
Umstellungen des kommunalen Rechnungswesens zur Doppik im Blick behalten 
sollte. Die Einführung geschieht in den am Benchmarking beteiligten Städten 
zeitversetzt. Eine Koordinierung der Umsetzungsarbeiten mit den Arbeiten im 
Benchmarkingkreis kann Synergien hervorrufen. 
 
Die Folgen der Wirtschaftskrise auf das Transferleistungsgeschehen werden vom 
Benchmarkingkreis im laufenden und den kommenden Jahren beobachtet 
werden. Im parallelen Bericht des Benchmarkingkreises zum SGB II wird näher 
darauf eingegangen. 
 
Aus den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs wurde deutlich, dass die 
Kommunen in den Leistungsarten unterschiedliche Akzente setzen. Im Hinblick 
auf den Fallzahlen- und Ausgabenanstieg für die Leistungen des 4. Kapitels steht 
weiterhin eine vertiefte Auseinandersetzung mit der demografischen Entwicklung 
und den Rückschlüssen, die daraus für die Sozialplanung und kommunale 
Ausgabenentwicklungen getroffen werden können, auf der kommunalen Agenda. 
Hier sind auch die Entwicklungen des Leistungsgeschehens im SGB II zu 
beobachten. Auch die Einkommenssituation der potenziellen Berechtigten für 
Leistungen der GSiAE soll weiter beleuchtet und der regionalen Analyse 
zugänglich gemacht werden. 
 
Neben dem quantitativen Vergleich verfolgen die teilnehmenden Städte vor allem 
in der Hilfe zur Pflege auch qualitative Lernprozesse. Wie bereits dargestellt, 
verfügen die Kommunen hier über Steuerungsmöglichkeiten.  
 
Der Benchmarkingkreis beabsichtigt, diesen Leistungsbereich genauer im 
Hinblick auf Case-Management und Bedarfsfeststellungsverfahren hin zu 
untersuchen. Über die bereits vorhandenen quantitativen Daten werden dazu – 
ungleich schwerer zu ermittelnde und vergleichbare – qualitative Informationen 
zusammengetragen und analysiert werden.  
 
Auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird in maßgeblichen Teilen erst im 
laufenden Jahr auf den hier betrachteten Leistungsbereich durchwirken. 
Einflussfaktoren der zahlreichen Neuregelungen auf die Hilfe zur Pflege nach 
dem SGB XII sind beispielsweise die Härtefallregelungen, die Verkürzung der 
Vorversicherungszeiten und die Erhöhung der Leistungen für Demenzkranke und 
in der ambulanten und stationären Versorgung. Durch die gesetzliche 
Verschränkung der Leistungen mit dem SGB XI wirken sich diese Änderungen 
auch auf Leistungsbezug im SGB XII direkt aus. 
 
Auch die beabsichtigte bundesweite Einrichtung von Pflegestützpunkten kann die 
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen positiv beeinflussen, wobei bei den 
Entwicklungen in 
der GSiAE 
Gute Praxis in der 
HzP

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2008  
     
meisten Teilnehmern die Einrichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte 
noch nicht abgeschlossen ist.  
 
Der Umsetzungsstand ist in jedem Bundesland unterschiedlich und es kann noch 
keine Aussage über eine langfristige Wirkung getroffen werden. Grundsätzlich 
sollen die Stützpunkte von den gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen 
eingerichtet und getragen werden, was somit den Einfluss der Kommune 
reduziert. Es ist jedoch auch eine Beteiligung der Träger der Alten- und 
Sozialhilfe vorgesehen. Ein kommunaler Einfluss ist durch die Gestaltung der 
Pflegestützpunktverträge mit den Pflegekassen und durch den Einsatz 
kommunaler Mitarbeiter in Pflegestützpunkten möglich.  
 
In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo), 
davon fünf in Ludwighafen, die zu 80 % vom Land und zu 20 % durch die 
jeweiligen Träger finanziert werden. In Mainz sind sechs BeKos angesiedelt, 
wobei in einer der Beratungsstellen eine halbe Vollzeitstelle in der Beratung für 
Demenzkranke bzw. deren Angehörigen tätig ist. Daraus entstehen zukünftig die 
Pflegestützpunkte. In jeder Kommune gibt es gemäß eine r 
Landesrahmenvereinbarung eine Kooperationsgemeinschaft, die sich u. a. aus 
den Sozialhilfeträgern (Land und Kommune) und den Kassen (Kranken- und 
Pflege-) zusammensetzt. Die Kooperationsgemeinschaft soll den einheitlichen 
Auf- und Ausbau, den laufenden Betrieb und die Sicherung der Qualität und 
Transparenz der Arbeit der Pflegestützpunkte in einer Kommune begleiten. 
 
In Sachsen werden statt Pflegestützpunkten sog. „Pflegenetzwerke“ geschaffen. 
Die vorhandenen lokalen Netzwerkstrukturen werden ausgebaut und erweitert. 
Darin wirken die Akteure der Pflegekassen, Kommunen, aus dem Bereich des 
bürgerschaftlichen Engagements und der sonstigen Seniorenarbeit mit. Chemnitz 
ist einer von drei Modellstandorten. Zielstellung ist die trägerneutrale, vernetzte 
Pflegeberatung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Die Kommune 
und die Pflegekassen agieren als gleichberechtigte Partner bei der 
Konzeptumsetzung. Der Vorteil dieses Konzeptes liegt darin, dass in Chemnitz 
sieben Anlaufstellen mit vernetzter Pflegeberatung vorgehalten werden können. 
Kommunalseitig wird diese Aufgabe im Seniorensozialdienst angesiedelt. Die 
(Pflege) Beratungsstellen kooperieren mit den Partnern des 
Unterstützungsnetzwerkes und entwickeln gemeinsam diese Strukturen weiter. 
Das Angebot der lokalen vernetzten Pflegeberatung wird durch eine sachsenweite 
Homepage und Servicehotline ergänzt. Diese informieren zu regionalen 
Leistungsangeboten.

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8.  Anlagen 
 
A BB . 32 – K ENNZAHL 89.3.  DICHTE L EISTUNGSBEZIEHER SGB XI 
125,2 
178,2 
124,9 107,0 
185,9 
109,6 123,7 125,4 
82,9 
166,2 
223,7 
141,1 
110,2 
68,9 
106,5 
89,6 
92,9 
86,7 61,5 
142,5 
75,5 
86,9 
113,6 
94,1 
76,5 
111,1 
83,6 
58,9 
100,4 
59,7 
41,7 
48,8 
42,0 
67,8 
76,4 
69,7 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
400 
450 
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 89.3.: Dichte der pflegebedürftigen Personen m it Leistungen nach SGB XI 
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betre ut sowie nach Erhalt von Geldleistungen 
auf 10.000 Einwohner Stand der Daten: Pflegestatist ik 2007 
Dichte der ambulant betreuten Personen, die Leistun gen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen 
Dichte der stationär betreuten Personen, die Leistu ngen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen 
Dichteder pflegebedürftigen Personen, die Leistunge n der Pflegekasse nach SGB XI ausschließlich in For m von 
Geldleistungen beziehen

2009/0575

14927 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.12.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0575 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Fachdienst Pflege 
 
Vorlage vom: 02.12.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat beschließt die Einrichtung des Fachdienstes Pflege zum 1. Januar 2010 als 
Qualitätsoffensive für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes 
Buch – (SGB XII). 
2. Zur Umsetzung der Aufgaben des Fachdienstes Pflege werden in der Abteilung Altenhilfe, 
Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen 2 Vollzeitstellen EG 9 TVÖD/A10 BBesG benötigt. Diese 
werden durch Umstrukturierungen im Rahmen der Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb 
des Amtes für Soziales und Prävention bereitgestellt.  
 
Anlagen: Benchmarkingbericht 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02. Dezember 2009: 
 
1. Fachdienst Pflege – Eine Qualitätsoffensive und nachhaltige Maßnahme zur 
Kostenoptimierung in der Sozialhilfe 
 
Ausgangslage 
 
Im Zuge der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 
Jahren auch in Darmstadt stetig ansteigen. 
 
Damit wird deutlich, dass neben der kommunalen Bete iligung an dem Pflegestützpunkt in Darmstadt 
mit einer Stelle, und den vorhandenen Beratungsangeboten des Beratungs- und Servicezentrums 
für Ältere und Menschen mit Behinderung (BuS) auch ein besonderes Augenmerk auf die 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) zu richten ist, die aus dem 
kommunalen Haushalt im Rahmen der Sozialhilfe zu finanzieren sind. 
 
Insbesondere der Bedarf an ergänzenden Sozialhilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen im 
Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Singularisierung, Hochaltrigkeit) 
erfordert aus Sicht des Sozialhilfeträgers die Konzeptionierung einer effektiven und effizienten 
Bedarfsfeststellung. Nur mit dieser Steuerungsmöglichkeit wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zukünftig zielgerichtet passgenaue Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem 
SGB XII erbringen und damit auch die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe optimieren können. 
 
Der Kennzahlenvergleich SGB XII 2008 zeigt, dass Darmstadt im Benchmarking der mittelgroßen 
Großstädte in Deutschland besonders in Bezug auf die Kosten der ambulanten Pflege deutlich über 
den Durchschnittswerten der Vergleichsstädte liegt. 
 
Für durchschnittlich 214 Fälle / Monat wurden im Jahr 2008 in Darmstadt insgesamt rund 2,4 Mio. 
Euro als ambulante Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe aufgewandt, ohne das dieser 
Leistung seitens des Sozialhilfeträgers eine professionelle Bedarfsplanung und Steuerung der Hilfe 
gegenüber stand. 
Dies hat in Darmstadt zur Folge, dass die Kosten pro Fall in der ambulanten Pflege wesentlich 
höher sind, als die der stationären Pflege.  
 
Kosten in Darmstadt:     Durchschnitt Benchmarking: 
ambulante Pflege  10.028,--Euro pro Fall  7.963,-- Euro pro Fall  
stationäre Pflege    8.169,--Euro pro Fall  8.202,-- Euro pro Fall 
(Quelle: Con_sens, Benchmarkingbericht 2008 ) 
 
Die Vergleichszahlen aus dem Benchmarkingbericht  der mittelgroßen Großstädte in Deutschland 
aus dem Jahr 2008 belegen, dass die Kosten der stationären Pflege zwar nahezu dem Durchschnitt 
entsprechen, jedoch die der ambulanten Pflege mit 2.065,-- Euro/ Fall im Jahr deutlich über dem 
Durchschnitt der Vergleichstädte liegen. 
Die Folge sind Mehrausgaben in der Sozialhilfe in Darmstadt von 441.910,-- Euro/Jahr. 
 
Insbesondere ist dies darauf zurück zu führen, dass es in Darmstadt keine individuellen 
Steuerungsmöglichkeiten in Form von Hilfeplanung zur Ermittlung der bedarfsgerechten 
Sozialhilfeleistung für  bedürftige Personen gibt. 
Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu anderen Hilfearten 
– durch die Kommunen beeinflusst werden, da hier der Leistungsumfang  gesteuert werden kann.

3 
... 
(Quelle: Con_sens, Benchmarkingbericht 2008 ) 
 
Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung  ist es daher unabdingbar, die Ausgaben in 
der Sozialhilfe für Leistungen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Hilfeplanung zu optimieren und 
damit effizienter zu gestalten. 
Das Ergebnis des Kennzahlenvergleichs aus dem Benchmarkingbericht 2008 zeigt, dass hier 
erhebliche Spielräume für Einsparungen liegen. 
 
Sozialrechtliche Aspekte 
 
Die Feststellung des Pflegebedarfs erfolgt bei Beantragung der Leistungen der Pflegeversicherung 
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hierbei wird mit Hilfe eines standardisierten 
Formulars ein sozialrechtliches Gutachten erstellt. Der diesem Verfahren zu Grunde liegende 
Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eng gefasst und entspricht aus pflegewissenschaftlicher Sicht bisher 
nicht einem ganzheitlichen bzw. umfassenden Verständnis von Pflege. Im Rahmen der 
Vorbereitungen zur Reform der Pflegeversicherung hatte das Bu ndesministerium für Gesundheit 
(BMG) im November 2006 einen Beirat mit der Aufgabe betraut, den aktuellen sozialrechtlichen 
Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung zu 
erarbeiten. Die pflegewissenschaftliche Untersuchung dazu wurde in 2008 abgeschlossen. 
Wingenfeld, Büscher, Gansweid und andere haben ein Konzept für ein neues Verständnis von 
Pflegebedürftigkeit vorgestellt. Darauf aufbauend wurde ein neues Assessment zur Einstufung in 
eine Pflegestufe entwickelt und in einem Zwischenbericht des Forschungsprojekts veröffentlicht. 
Dennoch ist im Blick auf ergänzende sozialhilferechtliche Leistungen eine Orientierung an diesem 
Verfahren für eine Bedarfsfeststellung aus Sicht des Sozialhilfeträgers erforderlich.  
Ein über die zugewiesene Pflegestufe hinaus gehender Bedarf hat sich jedoch an einem weiter 
fassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff zu orientieren. Wie die Praxis immer wieder zeigt, ist es 
nahezu die Regel, dass eine Pflegeeinstufung gemäß SGB XI nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf 
entspricht. Dieser ist jedoch durch einen individuellen Anspruch auf Sozialhilfe sicher zu stellen. 
Der Sozialhilfeträger erbringt in diesen Fällen ergänzende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB 
XII zur Deckung des individuellen Bedarfs, aufgrund eines Kostenvoranschlages des ambulanten 
Pflegedienstes. 
An dieser Stelle muss die individuelle Fallsteuerung unter Einbeziehung aller Beteiligten einsetzten. 
 
Fachliche Inhalte 
 
Für die Konzeptionierung eines “Fachdienstes Pflege” ist es daher erforderlich ein anerkanntes, auf 
dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse beruhendes Pflegeverständnis 
zugrunde zu legen. Dieses Konzept muss dabei mit dem derzeit gültigen Pflegebedürftigkeitsbegriff 
des SGB XI kompatibel sein. 
 
Bei einer Bedarfsfeststellung im Rahmen der Beantragung notwendiger Hilfen gemäß dem SGB XII 
sind daher neben den hauswirtschaftlichen auch pflegerische und weitergehende individuelle 
unterstützende Leistungen zu bestimmen.  
 
Dies setzt neben sozialpädagogischen und sozialrechtlichen Fachkenntnissen, Fachwissen im 
Bereich der Pflege voraus. Hierbei ist dieser Fokus sehr breit anzulegen, wenn hiermit alle 
Altersgruppen als Zielgruppe anvisiert werden.   
 
Als wichtige Voraussetzung zum Gelingen eines Fallsteuerungsprozesses ist hierbei auch die 
Verbesserung auf der Systemebene erforderlich, was durch die Einrichtung eines 
Pflegestützpunktes in Darmstadt und die damit einhergehende kommunale Bete iligung angestrebt

4 
... 
wird. Denn nur, wenn die Hilfemechanismen ineinander greifen und hierfür die strukturellen 
Voraussetzungen vorhanden sind, kann Hilfeplanung und Fallsteuerung gute Ergebnisse erreichen. 
 
Ziele für Darmstadt 
 
/head2right Mit dem Fachdienst Pflege wird eine Qualitätsentwicklung vor allem im Bereich ambulante 
Pflege nach dem SGB XII verfolgt. Damit werden pflegebedürftigen Menschen in Darmstadt 
fachgerechte Sozialhilfeleistungen erbracht. 
/head2right Durch Prävention und passgenaue Hilfen im ambulanten Bereich werden Qualität und 
Wirtschaftlichkeit der Sozialhilfeleistung deutlich verbessert. 
/head2right Kostenkonsolidierung im Bereich der ambulanten Pflege 
 
Diese Ziele können mit den nachfolgenden Instrumenten erreicht werden: 
 
/head2right Eine individuelle Fallsteuerung ermöglicht  es dem Sozialhilfeträger bedarfsorientiert und 
bedürfnisgerecht die für den einzelnen Menschen notwendige Sozialhilfeleistung zu 
beurteilen und umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit 
und Sparsamkeit im Kontext zu den individuellen Leistungsansprüchen des Einzelnen zu 
bewerten. 
/head2right Durch Optimierung der Hilfen im ambulanten Bereich lassen sich stationäre 
Pflegeheimaufnahmen vermeiden bzw. hinauszögern. 
 
Umsetzung 
 
Die abschließende Konzeptionierung ist in der Folge auf Basis eines sozialrechtlich und 
sozialpolitisch abgestimmten Verständnisses zu erstellen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf 
einen entsprechenden Qualifikations- und Stellenbedarf von entscheidender Bedeutung. Um 
mittelfristig entsprechend mögliche Einspareffekte im Bereich der hier ins Auge gefassten SGB XII-
Leistungen zu erreichen, sind daher vorab Investitionen im Personalbereich erforderlich. 
 
Durch die Reform des Pflegeversicher ungsgesetzes werden darüber hinaus in jedem Fall weitere 
Anforderungen an die Kommune gestellt, sei es im Rahmen der Steuerung  und Kooperation im 
Zusammenhang mit den Pflegestützpunkten oder in der individuellen Beratungsarbeit in 
Zusammenarbeit mit den Pflegekassen.  
 
Auf dieser Grundlage kann zukünftig von einem wesentlich höheren Maß an Qualität sowie von 
einer transparenteren Verlässlichkeit sowohl gegenüber möglichen Leistungsempfänger/innen als 
auch gegenüber den Leistungserbringern ausgegangen werden.  
 
 
 
 
 
Personalbedarf (qualitativ und quantitativ)  
 
Der zentrale Punkt eines entsprechenden Konzeptes sind die vorhandenen und erforderlichen 
Fachkenntnisse, die eine pflegefachliche Qualifikation vorauszusetzen. 
Die Höhe bzw. der Umfang des Personalbedarfs ist orientiert an den Fallzahlen im Bereich der 
ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB X II. 
 
Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der ambulanten 
Pflege, sowie die Kooperation mit den Pflegestützpunkten:

5 
... 
 
/head2right Hausbesuche in jedem Einzelfall (SGB XII, Sozialhilfe ambulante Pflege), 
Einzelfallsteuerung, Abstimmung der Hilfen mit allen am Prozess Bete iligten, 
Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung 
/head2right Kostensteuerung durch fachliche Prüfungen der ambulanten Kostenvoranschläge 
/head2right Kooperation mit den Leistungserbringern 
/head2right Kooperation in Pflege- bzw. Versorgungsplankonferenzen 
/head2right Kooperation mit dem Pflegestützpunkt 
 
Personalbedarfsberechnung 
 
Für die 214 Fälle der ambulanten Pflege nach SGB XII sind neben dem Fallmanagement in jedem 
Einzelfall, und der damit zusammenhängenden Administration, auch noch die Prüfung der 
abzurechnenden Leistungen und Kostenvoranschläge zeitlich zu bemessen, so dass hier 15 
Stunden/Fall zugrunde gelegt werden müssen. 
214  x 15   =  3.210 Stunden/Jahr  
 
Bei 7,8 Stunden pro Arbeitstag und 210 Arbeitstagen im Jahr käme eine Vollzeitkraft  (VK) auf 1638 
Arbeitsstunden. Dies bedeutet, dass 2  VK für den Fachdienst Pflege benötigt werden.  
 
Personalkosten: 
 
Personalkosten 
2 Stellen SB EG 9 je   54.856,38 Euro     109.712,76 Euro 
 
Sachkosten  
Fortbildung             6.000,00 Euro 
 
Gesamtkosten 
Personal- und Sachkosten    
 
 
Mögliche Einsparungen auf der Basis dieses Modells  
 
Wenn es mit dem neuen Konzept gelingt, die durchschnittlichen Fallkosten für die 
Sozialhilfeleistungen der ambulanten Hilfen zur Pflege auf den im Benchmarkingbericht ermittelten 
Durchschnittswert zu senken, ergäben sich folgende Einsparoptionen: 
 
Nettoersparnis pro Jahr: 
326.197,24 Euro 
 (Berechnung: Mehrkosten über dem Durchschnitt 441.910,-- abzüglich Personalkosten und 
Sachkosten 115.712,76 ) 
 
Die Installation eines Fachdienstes Pflege ermöglicht nach relativ kurzer Zeit erhebliche Einsparungen 
bei gleichzeitig verbesserter Qualität der Versorgung und ist damit langfristig vor allem vor dem 
Hintergrund der demographischen Entwicklung auch im Sinne einer 
Haushaltskonsolidierungsmaßnahme angelegt. 
Ohne Fachdienst Pflege wird es mangels Steuerungsmöglichkeit keinen fachlichen Einfluss auf die 
Kostenentwicklung in der Sozialhilfe geben. 
 
Rahmenbedingungen: 
 
Die Einbindung der erweiterten Aufgaben des Fachdienstes Pflege in das Sachgebiet Wirtschaftliche 
Hilfen in der Abteilung Altenhilfe und Grundsicherung ermöglicht es dem Sozialhilfeträger zukünftig für 
jeden bedürftigen, insbesondere älteren Menschen Hilfen zu vermitteln, die dem situativen Bedarf

6 
... 
entsprechen und mit dieser Qualitätsentwicklung auch den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit in der 
Sozialhilfe Rechnung zu tragen. 
Die benötigte personelle Ausstattung mit 2 Vollzeitstellen für das individuelle Fallmanagement des 
Fachdienstes Pflege im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist unter Berücksichtigung der 
weiterhin zunehmenden Aufgaben (demografische Entwicklung) in diesem Bereich knapp kalkuliert. 
Diese Investition in personelle Ressourcen wird sich jedoch entsprechend der Modellrechnung 
langfristig kostensenkend insbesondere auf die Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege auswirken. 
Ohne diese Stellen ist eine Steuerung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege nicht umzusetzen. 
 
Voraussetzung für eine Umsetzung des Fachdienstes Pflege ist eine Änderung der 
Geschäftsverteilung der Abteilung Altenhilfe und Grundsicherung, um die benötigten Vollzeitstellen 
aus diesem Bereich zu kompensieren. 
 
Zusammenfassung 
 
Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Strukturverbesserungen - Fachdienst Pflege in 
Kooperation mit dem Pflegestützpunkt -  können mit kostenneutralem Aufwand im personellen Bereich 
erhebliche Konsolidierungseffekte im Ergebnishaushalt erzielt werden. 
Gleichzeitig werden demographisch dringend notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen 
für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sowie eine qualitative Steigerung der Beratungs- und 
Unterstützungsangebote für ältere Menschen geschaffen. 
 
Darmstadt, 02.12.2009 
Ak-ks/50 14 90 
 
Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Jochen Partsch 
Bürgermeister    Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0575
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.12.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00