2009/0575
Fachdienst Pflege
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Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich SGB XII 2008
Benchmarking – Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege
Bericht; 29.Juli 2009
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
2
Stä
Impressum Impressum
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 /circle3 D-20148 Hamburg
Tel.: 0 40 - 410 32 81 /circle3 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
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www.consens-info.de
Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der
Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens -Projektteam:
Jutta Hollenrieder
Michael Klein
René Ruschmeier
Christina Weishaupt
Titelbild:
www.sxc.hu
B R A U N S C H W E I G
B R E M E R H A V E N
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
K A S S E L
L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
H A N S E S T A D T L Ü B E C K
M A I N Z
O B E R H A U S E N
S A L Z G I T T E R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
1. Vorbemerkung ............................................................................................................ 4
2. Kernaussagen ............................................................................................................ 7
3. Kommunale Leistungen im Überblick ........................................................................... 9
3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen ...................................................... 9
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 10
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 11
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 14
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 16
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 20
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 22
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 22
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 24
5.3. Ausgaben ................................................................................................................. 27
6. Hilfe zur Pflege ........................................................................................................ 31
6.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 35
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten .................................................................. 38
6.3. Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 40
6.4. Ausgaben in der HzP ................................................................................................. 45
7. Ausblick .................................................................................................................. 49
8. Anlagen ................................................................................................................... 51
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Abb. 1 – EW-Entwicklung .................................................................................................... 5
Abb. 2 – Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ....................................................................... 9
Abb. 3 – Komm. Leistungsportfolio ..................................................................................... 11
Abb. 4 – Tabelle: Strukturdaten im Überblick ....................................................................... 12
Abb. 5 – Kennzahl 1: Dichte HLU LB .................................................................................. 16
Abb. 6 – Kennzahl 7: Fluktuationsquote HLU ...................................................................... 17
Abb. 7 – Kennzahl 2: Anteile HLU-LB nach Altersgruppen ..................................................... 18
Abb. 8 – Kennzahl 4: Anteile HLU LB nach Geschlecht ......................................................... 19
Abb. 9 – Kennzahl 5: Anteil von Frauen an der Bevölkerung und den
Leistungsbeziehenden HLU ................................................................................... 19
Abb. 10 – Kennzahl 12: Ausgaben pro Fall (HLU) .................................................................. 20
Abb. 11 – Kennzahl 25: Dichte GSiAE Zeitreihe ..................................................................... 23
Abb. 12 – Kennzahl 25.1: prozentuale Veränderung der Leistungsberechtigten
GSiAE ................................................................................................................. 24
Abb. 13 – Kennzahl 33: GSiAE-LB nach Geschlecht ............................................................... 25
Abb. 14 – Kennzahl 33.1 Anteil von Frauen an der Bevölkerung und den
Leistungsbeziehenden GSiAE ................................................................................. 26
Abb. 15 – Kennzahl 34: Anteil LB GSiAE nach Staatsangehörigkeit .......................................... 27
Abb. 16 – Kennzahl 29.1.1: Netto-Ausgaben pro LB GSiAE a.v.E. pro Fall in der
Zeitreihe ............................................................................................................. 28
Abb. 17 – Kennzahl 29.1.2: Netto-Ausgaben pro LB GSiAE i.E. pro Fall in der
Zeitreihe ............................................................................................................. 28
Abb. 18 – Kennzahl 29.2: Ausgaben GSiAE a.v.E. pro 1000 Einwohner in der
Zeitreihe ............................................................................................................. 29
Abb. 19 – Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 30
Abb. 20 – Kennzahl 71: HzP-Dichte a.v.E ............................................................................. 35
Abb. 21 – Kennzahl 76.1: Dichte Empfänger anderer Leistungen ............................................. 36
Abb. 22 – Kennzahl 79: private Pflege .................................................................................. 38
Abb. 23 – Kennzahl 73/74: Anteil Frauen im Leistungsbezug im Vergleich zum
Bevölkerungsanteil ............................................................................................... 39
Abb. 24 – Kennzahl 75: Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im
Leistungsbezug .................................................................................................... 40
Abb. 25 – Kennzahl 70 Anteil HzP-LB a.v.E. ......................................................................... 41
Abb. 26 – Kennzahl 85: Nettoausgaben pro LB von HzP i.E. .................................................. 42
Abb. 27 – Kennzahl 86: Netto Ausgaben pro LB von HZP a.v.E. .............................................. 43
Abb. 28 – Fallkosten HzP a.v.E. und i.E. im Vergleich ............................................................ 44
Abb. 29 – Tabelle zentrale Kennzahlen und Kontextdaten HzP ................................................. 46
Abb. 30 – Kennzahl 84: Nettoausgaben HzP pro Empfänger gesamt ........................................ 47
Abb. 31 – Kennzahl 88: Nettoausgaben HzP pro 1.000 EW insgesamt .................................... 47
Abb. 32 – Kennzahl 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI .................................................... 51
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte:
Stadt Ansprechpartner E-Mail
Braunschweig Herr Spranz ralf -werner.spranz@braunschweig.de
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de
Chemnitz Frau Dr. Wagner nicola.wagner@stadt -chemnitz.de
Darm stadt Herr Dreimann Reinhold.Dreimann@darmstadt.de
Kassel Herr Ruchhöft detlev.ruchhoeft@stadt -kassel.de
Kiel Herr Richter Lutz.Richter@kiel.de
Ludwigshafen am
Rhein
Herr Eberle hans -michael.eberle@ludwigshafen.de
Lübeck Herr Schultz wolfgang.schultz@L uebeck.de
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de
Oberhausen Herr Poß hans -georg.poss@oberhausen.de
Salzgitter Frau Wunderling Katharina.Wunderling@Stadt .Salzgitter.de
Bezeichnung Kurzbez eichnung
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.
Bedarfsgemeinschaft BG
Einwohnerinnen und Einwohner EW
Eingliederungshilfe EGH
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
GSiAE
Hilfe zum Lebensunterhalt HLU
Hilfe zur Pflege HzP
in Einrich tungen wohnend i.E.
Kennzahl KeZa
Leistungsberechtigte LB
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger
Sozialgesetzbuch SGB
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger
Ansprechpartner Ansprechpartner
Abkürzungen Abkürzungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
1. Vorbemerkung
Die mittelgroßen Großstädte vergleichen die Leistungs-, und Finanzdaten der Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und der Hilfe
zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII.
Aufgrund der sehr ausdifferenzierten und komplexen Zuständigkeitslandschaft
werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII
in einem gesonderten Verfahren verglichen und sind somit nicht Gegenstand des
vorliegenden Berichts.
Die Ergebnisse des kommunalen Benchmarkings zu den Leistungen des SGB II
werden in einem gesonderten Bericht dargestellt.
Im Benchmarking zum SGB XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen
gearbeitet, den „Dichten“, „Anteilen“ und den „Ausgaben pro Leistungsbezieher“.
Eine Dichte-Kennzahl bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein
einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es
werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller
Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die
Dichte der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wird beispielsweise
die Anzahl der Leistungsbezieher am 31.12. eines Jahres ins Verhältnis gesetzt
zu 1.000 bzw. 10.000 Einwohnern einer Stadt.
Wenn Anteile abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele
Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Ein Beispiel wäre die
Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe:
Wie hoch ist der Anteil von Männern an Leistungsbeziehern der HLU?
Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten handelt es sich um eine spezielle
Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die
Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die
Anzahl der Leistungsberechtigten (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei
muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende
Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht
mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden.
Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden
Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten
Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden.
Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten
gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle
Kennzahlentypen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert
werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg
Einzug in die Analyse der Daten.
Ein weiterer Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht
entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der
Texte in diesem Jahr die männliche Sprachform verwendet, dies bezieht immer
beide Geschlechter ein.
Nachfolgend ist in einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der
beteiligten Großstädte dargestellt.
A BB . 1 – EW-E NTWICKLUNG
Stadt
Gesamteinwohnerzahl 2008
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0- unter 15 jährige Einwohner
Veränderung
15- unter 65 jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und Ältere Einwohner
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0- unter 15 jährige Einwohner
Veränderung
15- unter 65 jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und Ältere Einwohner
BS 240.531 0,01% -0,01% -0,18% 0,60% 0,14% -0,01% -0,08% 0,93%
BHV 115.313 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -1,14% -3,35% 0,33% 3,30%
C 241.493 -0,57% 2,89% -2,13% 2,03% -0,46% 2,27% -1,66% 1,62%
DA 140.999 -0,04% 1,20% -0,50% 0,76% 0,68% 1,15% 0,62% 0,54%
KS 191.959 -0,08% -0,85% 0,04% 0,01% 0,24% -0,93% 0,50% 0,17%
KI 234.267 0,24% -0,50% 0,14% 1,10% 0,59% -0,74% 0,57% 1,53%
LU 158.665 -0,31% -0,90% -0,31% 0,14% 0,23% -0,39% 0,19% 0,86%
HL 213.385 -0,22% -1,27% -0,46% 1,03% 0,10% -1,01% -0,04% 1,15%
MZ 196.489 -0,49% -0,21% -0,95% 1,10% 0,88% -0,01% 0,87% 1,56%
OB 215.173 -0,80% -2,99% -0,55% -0,16% -0,54% -2,91% -0,23% 0,09%
SZ 103.674 -0,92% -2,48% -0,98% 0,20% -1,35% -2,83% -1,62% 0,36%
BHV: Einwohnerdaten für 2008 vom Stand Dezember 2007
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten
2007 auf 2008 2006 auf 2007
Es wird ersichtlich, dass die Einwohnerentwicklung bei allen teilnehmenden
Städten – bis auf Braunschweig und Kiel – rückläufig ist. Auffällig ist, dass Mainz
von 2006 auf 2007 noch einen deutlichen Zuwachs bei den Einwohnern zu
verzeichnen hatte, nun über rückläufige Werte von 2007 auf 2008 verfügt. Kiel
hat als einzige Stadt deutliche positive Zuwachsraten zu verzeichnen.
Im Rahmen dieses Berichts sollte auch die Veränderung der Einwohnerdaten in
den unterschiedlichen Altersgruppen berücksichtigt werden. Chemnitz, Kiel,
Lübeck und Mainz verzeichnen einen deutlichen Anstieg bei den Einwohnern über
65 Jahren, also der Bevölkerungsgruppe, die nicht mehr dem Arbeitsmarkt
zugänglich ist und damit dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sein wird,
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
wenn die Einkommensverhältnisse den Lebensunterhalt nicht sicherstellen
können. Allein Chemnitz kann dies durch einen Zuwachs der Einwohner unter 15
Jahren kompensieren. In diesen Daten zeichnet sich deutlich die sich künftig
weiter verstärkende Alterung der Gesellschaft ab. Diese demografische
Entwicklung wird in den nächsten Jahren verstärkt auf die Ausgaben für
kommunale Sozialleistungen durchwirken, die in diesem Bericht erörtert werden.
Die weitere Analyse und Begleitung von Steuerungsprozessen in diesem
Leistungsbereich ist daher sowohl aus finanzwirtschaftlicher als auch
kommunalpolitischer Sicht für die Städte von Bedeutung.
Da aus Bremerhaven aus datentechnischen Gründen noch keine Einwohnerzahlen
für 2008 vorliegen, werden bei allen einwohnerbezogenen Berechnungen die
Einwohnerdaten aus 2007 verwendet.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
2. Kernaussagen
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, im vorliegenden Bericht
jeweils außerhalb von Einrichtungen, und die Leistungen aus dem Rechtskreis
des SGB II. Die Transferleistungs-Dichte über alle betrachteten Leistungsarten
hinweg ging zurück, weil sich die Anzahl der SGB II-Empfänger gegenüber dem
Vorjahr wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Berichtsjahr verringerte.
Immer mehr Menschen beziehen allerdings Leistungen der GSiAE. Die Anzahl der
Empfänger von HLU stieg leicht an. Angesichts der wirtschaftlichen Krise zur Zeit
der Abfassung dieses Berichts rechnet der Benchmarkingkreis jedoch mit einem
verstärkten Anstieg zunächst der Leistungsbeziehenden nach dem SGB II und
infolgedessen auch der des SGB XII.
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Die Zahl der Leistungsberechtigten und auch die Ausgaben für die Hilfe zum
Lebensunterhalt sind nicht in großem Ausmaß gestiegen. Schwankungen im
Zugang dürften größtenteils auf unterschiedliche Schnittstellengestaltungen
zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit vorübergehend
erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein.
Die Fluktuation der Leistungsbezieher ist im Mittelwert über alle Städte leicht
gesunken, liegt aber immer noch deutlich über 50% aller Leistungsberechtigten,
d.h. dass mehr als die Hälfte der Personen in der HLU im Berichtsjahr den
Leistungsbezug beendeten oder erstmalig Leistungen der HLU erhielten. Das
Fallmanagement der SGB II-Träger spiegelt sich hier in den Daten des SGB XII-
Trägers wieder. Eine hohe Aktivität der ARGEn mit Richtung auf die Beendigung
aus dem laufenden Leistungsbezug im SGB II schlägt sich unmittelbar in
erhöhten Zugangsquoten in der HLU nach dem SGB XII nieder.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Fiskalisch ist dies der bedeutendste der hier betrachteten Leistungsbereiche
(HLU, GSiAE, HzP). Seit Jahren schon steigt die Anzahl der Personen, die auf
diese existenzsichernde Hilfeart angewiesen sind. Dieser Personenkreis wird auch
weiterhin ansteigen, da perspektivisch immer mehr Bezieher von Leistungen nach
dem SGB II das Rentenalter erreichen. Zusammen mit den Folgen des
demografischen Wandels bei gleichzeitig sinkenden Rentenansprüchen liegt hier
für die Kommunen eine besondere Herausforderung. Auch die Betrachtung aus
der Perspektive geschlechtsspezifischer Unterschiede wird in diesem Bericht
intensiviert, um zukünftige Entwicklungslinien aufzuzeigen.
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
Im Bereich der Hilfe zur Pflege verfügen die Kommunen über die relativ stärksten
Steuerungsmöglichkeiten. Die demografische Entwicklung aber auch
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Veränderungen in den Familienstrukturen verursachen eine Zunahme der
Hilfebedürftigkeit in diesem Bereich. Diese Entwicklung wird sich auch in den
nächsten Jahren fortsetzen. Vor Ort werden vor diesem Hintergrund
unterschiedliche Steuerungsansätze und –konzepte entwickelt. Neben dem
Kennzahlenvergleich untersucht der Benchmarkingkreis auch auf qualitativem
Weg die verschiedenen Vorgehensweisen.
Durch die im Jahr 2008 beschlossene Reform der Pflegeversicherung werden
sich die Rahmenbedingungen für die örtlichen Beratungsstrukturen weiter über
die bereits für das zweite Halbjahr 2008 im Bericht zu erkennenden Wirkungen
hinaus ändern. Steuerungsansätze bei der Beratung Pflegebedürftiger und ihrer
Angehöriger bleiben weiter im Fokus und sind Gegenstand des Berichts, mehr
aber noch der unterjährigen Arbeit im Benchmarkingkreis. Abhängig von
landesrechtlichen Regelungen besteht hier für die Kommunen Handlungsbedarf
im Hinblick auf Vernetzungsprozesse mit den Pflegekassen und der Formulierung
und Umsetzung eigener Interessen in diesem Kontext.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
3. Kommunale Leistungen im Überblick
Vor der Darstellung der einzelnen Leistungsarten werden die betrachteten
kommunalen Leistungen des SGB XII (zur Darstellung der Transferleistungsdichte
ergänzt um die Leistungsbezieher nach dem SGB II) im Überblick dargestellt. Hier
werden soziale Belastungsprofile der beteiligten Großstädte deutlich. Dann folgen
als kommunales Leistungsportfolio die Ausgabenanteile für die einzelnen
Leistungsarten an den Gesamtausgaben. Zum Abschluss wird die Struktur der
Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft
und Geschlecht zusammenfassend dargestellt.
3.1. Empfänger von existenzsichernden
Transferleistungen
Ein Großteil der Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage wird über das
SGB II gewährt, das in einem gesonderten Benchmarkingbericht behandelt wird.
In der Abb. 2 ist die Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden
Leistungen dargestellt. Diese umfasst sowohl die Dichte der SGB II-Empfänger als
auch die Dichte der Empfänger ambulanter Leistungen im Rahmen des 3. und 4.
Kapitels des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung).
A BB . 2 – K ENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
11,1 20,7 6,2 10,0 17,4 14,0 10,6 15,0 9,2 11,6 9,6 11,8 12,3
102
180
130
89
138 143
112
139
74
122
109
129 122
1,5
2,4
2,0
6,1
2,6 2,1
0,5
2,9
1,4
1,6
1,1
2,2 2,2 114,8
202,9
138,0
105,2
157,5 159,1
122,7
157,3
84,5
134,9
119,9
142,7
136,1
0
50
100
150
200
250
300
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW 07 MW 08
KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro
1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr 2008
- differenziert nach Leistungsarten -
SUMME Dichte
der Empfänger
von HLU a.v.E.,
GSiAE a.v.E. und
Leistungen nach
SGB II pro 1.000
EW gesamt 2008
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW gesamt
2008
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW 2008
Dichte der
Emfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW 2008
Bei der Darstellung ist zu beachten, dass die Dichten für alle Leistungsarten
jeweils auf alle Einwohner berechnet wurden und nicht auf Einwohner einer
bestimmten Altersgruppe.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Mittelwert der Transferleistungsdichte insgesamt
gesunken. Dies ist auf eine geringere Anzahl von Personen im SGB II
Leistungsbezug zurückzuführen. Insgesamt spiegelt sich darin die gute
wirtschaftliche Entwicklung im Berichtsjahr wieder. Diese muss jedoch angesichts
der Wirtschaftskrise zur Zeit der Berichtslegung relativiert werden. Es ist damit zu
rechnen, dass mit Zeitverzug die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt auch den
Leistungsbereich dieses Berichts erreichen werden. Wenn hier auch zunächst nur
Personen betrachtet werden, die auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht erwerbsfähig
sind, so ist zu erwarten, dass im laufenden Jahr die Dichte der SGB II
beziehenden Personen weiter steigen wird, infolgedessen aber auch die der
Bezieher nach dem SGB XII, da der Arbeitsmarkt für erst zu aktivierende
Personen noch weniger aufnahmefähig ist.
Die Anzahl der Leistungsbezieher der GSiAE ist gestiegen, die der HLU
vergleichsweise leichter. Die Absicherung des Lebensunterhaltes
Leistungsberechtigter ist dabei 'durchlässig', je nach Alter oder Erwerbsstatus
wechseln die Betroffenen nach jeweiliger Rechtsgrundlage in andere
Leistungsarten. Personen mit SGB II-Leistungen ohne ausreichende
Rentenansprüche werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den
Leistungsbezug der GSiAE wechseln. SGB II-Empfänger, die definitionsgemäß
nicht erwerbsfähig sind, wechseln in den Leistungsbezug der HLU oder GSiAE.
Grundsätzlich ist aus der HLU auch wieder eine Rückkehr in den Leistungsbezug
nach dem SGB II möglich und gesetzgeberisch auch beabsichtigt. Ob die Praxis
diesem Anspruch gerecht werden kann, wurde vom Benchmarkingkreis
untersucht und wird im entsprechenden Kapitel dieses Berichts noch erörtert
werden.
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)
Es folgt die Darstellung der Ausgabenanteile je Leistungsart an den
Gesamtausgaben pro Einwohner im Mittelwert aller Städte. Hier werden die im
Rahmen des SGB XII-Benchmarking verglichenen Leistungsarten betrachtet. Die
Ausgaben im Rahmen des SGB II und für die Leistungen der EGH werden vom
Benchmarkingkreis gesondert betrachtet.
Mittelwert
Transferleistungs-
dichte gesunken
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 3 – K OMM . L EISTUNGSPORTFOLIO
53,6 36,3
10,2
Kommunales Leistungsportfolio:
Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking-Stä dte
für SGB XII-Leistungen 2008
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für GSiAE a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgabe n pro EW insgesamt
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
Anteil der durchschnittl. Bruttoausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt
*ohne Ausgaben für HLU in Einrichtungen
**Ausgaben insgesamt = Summe der dargestellten Ausg aben
***Für die HLU ermittelt der Benchmarkingkreis auss chließlich die Bruttoausgaben, weil nach wie vor Resteabwicklungen BSHG vorgenommen werden
Durch die Grafik wird deutlich, dass die Ausgaben für die GSiAE unter den
betrachteten Leistungsarten weiter die fiskalisch bedeutsamste Position
darstellen, gefolgt von denen der Hilfe zur Pflege. Mehr als die Hälfte der
kommunalen Ausgaben für die hier betrachteten Leistungen nach dem SGB XII
werden für die existenzsichernden Hilfen der GSiAE aufgewendet. Diese
Leistungsart wird auch aufgrund der demografischen Entwicklung, des sinkenden
Rentenniveaus und des gesunkenen Rentenversicherungsbeitrages für Bezieher
von SGB II-Leistungen weiter an Umfang und Bedeutung zunehmen. Die
Kostenzunahme gegenüber dem Vorjahr bei der GSiAE ist plausibel angesichts
der zunehmenden Alterung der Bevölkerung insgesamt und der längeren
Lebenserwartung Einzelner. Diese Einflussfaktoren wirken auch kostensteigernd in
der Hilfe zur Pflege.
Unter Steuerungsgesichtspunkten können die Kommunen allerdings am ehesten
Einfluss auf die Ausgabenentwicklung für die Leistungen der Hilfe zur Pflege
ausüben.
3.3. Struktur der Personengruppen im
Leistungsbezug
Nachfolgend wird der Kreis der Leistungsbezieher für alle Leistungsarten nach
den Merkmalen Staatsbürgerschaft und Geschlecht analysiert. In der folgenden
Tabelle sind die entsprechenden Anteile dargestellt. Eine differenzierte
Darstellung erfolgt in den entsprechenden Unterkapiteln des Berichts.
Ausgaben für GSiAE
bedeutendste
Position
HzP am stärksten
steuerungsrelevant
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 4 – TABELLE : STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W
Dichte HLU a.v.E. 1,5 2,4 2,0 6,1 2,6 2,1 0,5 2,9 1,4 1,6 1,1 2,2
Dichte GSiAE a.v.E. 11,1 20,7 6,2 10,0 17,4 14,0 10,6 15,0 9 ,2 11,6 9,6 12,3
Dichte HzP a.v.E. 1,0 2,9 1,4 1,5 3,1 2,3 0,8 1,2 2,3 1,6 0,8 1,7
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W
Anteil Frauen 51,4 50,7 52,2 51,0 52,4 51,5 50,8 52,4 52,1 51 ,5 51,2 51,6
Anteil EW ohne dt.
Staatsbürgeschaft 7,7 9,5 2,9 16,4 13,2 8,6 20,5 7,8 16,0 11,6 9,1 11,2
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W
% HLU a.v.E.
w eiblich 48,8 48,6 37,4 42,1 45,0 47,1 47,4 42,3 51,1 44,2 48,3 45,6
% GSiAE a.v.E. und
i.E. w eiblich 55,1 60,0 53,1 56,5 57,1 56,1 58,4 56,6 67,5 61,1 58,9 58,2
% HzP a.v.E.
w eiblich 63,4 66,1 57,9 52,8 59,9 72,6 66,4 61,9 63,9 68,5 65,1 63,5
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ M W
% HLU a.v.E. dt.
Staatsangehörigkeit 92,7 88,8 94,9 82,8 87,6 91,7 76,3 92,3 81,9 88,9 86,4 87,7
% GSiAE a.v.E. u.
i.E. dt. Staatsangeh. 89,5 87,0 80,2 71,1 78,8 85,9 77,7 83,9 96,1 83,6 89,7 83,9
% HzP a.v.& i.E. dt.
Staats-
angehörigkeit
97,4 97,1 87,3 85,5 85,0 92,0 n.v. 93,9 90,9 95,1 99,0 92,3
BHV: Anteil an GSiAE a.v.E.
BHV: Anteil an GSiAE a.v.E.
Dichten SGB XII auf alle EW
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Anteile an Einwohnern Gesamt
Analog zur Bedeutung der Ausgaben für die GSiAE in der Darstellung des
kommunalen Leistungsportfolios wird deutlich, dass von allen Leistungsbeziehern
die meisten Leistungen der GSiAE erhalten. Hier wird jedoch auch die
überproportionale Bedeutung der HzP aus fiskalischer Perspektive erkennbar.
Während die Dichte der GSiAE die der HzP um das sechsfache übertrifft,
übersteigen die Ausgaben (siehe Abb. 3 oben) die der HzP nur um das ca.
eineinhalbfache. Ein einzelner Leistungsfall in der HzP verursacht mithin
wesentlich höhere Kosten als in der GSiAE. Die Ursache hierfür liegt in den hohen
Kosten einer pflegerischen Versorgung und den abweichenden Vorschriften zur
Berücksichtigung des Einkommens des Leistungsberechtigten.
Die weiteren Mittelwerte zu den Anteilen nach Geschlecht illustrieren: Im
Durchschnitt beziehen weniger Frauen (45,7 %) als Männer Leistungen der HLU.
In der quantitativ bedeutsamsten Leistungsart, der Grundsicherung im Alter und
Anteile nach
Geschlecht
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
bei Erwerbsminderung, sind deutlich mehr Frauen (58,2 %) als Männer auf den
Leistungsbezug angewiesen. Weiterhin erhalten wesentlich mehr Frauen
(63,5 %) als Männer Leistungen der HzP. Die drei Hilfearten bilden die Abfolge
der Lebensphasen nach, woraus unter Berücksichtigung der höheren
durchschnittlichen Lebenserwartung und des niedrigeren Rentenniveaus von
Frauen plausibel wird, dass der Anteil der Frauen von der HLU über die GSiAE
bis zur HzP immer größer wird.
Im Durchschnitt beziehen mehr Frauen als Männer Leistungen der GSiAE, weil
weibliche Erwerbstätige aufgrund ihrer beruflichen Biografien und des niedrigeren
Lohnniveaus in geringerem Ausmaß als Männer ausreichende Rentenansprüche
erwirtschaften konnten. Dazu kommt als demografischer Effekt, dass Frauen eine
höhere Lebenserwartung als Männer haben. Beide Faktoren führen auch dazu,
dass wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen der HzP beziehen. Speziell
im entsprechenden Abschnitt des Kapitels zur HzP wird auf diesen
Zusammenhang näher eingegangen.
Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft unterscheidet sich
zwischen den Städten erheblich. Die Quote ist mit 2,9 % in Chemnitz am
niedrigsten und mit 20,5 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert haben
11,2 % aller Einwohner eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft. Einzig
in der Hilfe zur Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit
7,7 % unterproportional vertreten.
In den beiden anderen Hilfearten sind Personen ohne d eutsche
Staatsangehörigkeit gegenüber ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung
überrepräsentiert. Bei der HLU (12,1 %) ist dieser Personenkreis leicht und bei
der GSiAE mit 16,1 % noch stärker überrepräsentiert.
Den hier erhobenen Daten liegt das Merkmal Staatsbürgerschaft zugrunde.
Hiermit werden längst nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von
denen viele über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.
Weiter ist zu beachten, dass sich für die GSiAE die Vergleichsdaten auf die
Gesamteinwohnerschaft beziehen, während von dieser Leistungsart ganz
überwiegend nur Personen ab einem Lebensalter von 65 Jahren betroffen sind.
Mehr Frauen als
Männer im
Leistungsbezug
GSiAE und HzP
Anteile nach
Staatsbürgerschaft
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Die Zielsetzung der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum
Lebensunterhalt) besteht darin, den gesetzlichen Auftrag der Existenzsicherung im
Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen und den Leistungsberechtigten dabei ein
Leben in Würde zu ermöglichen. Wo es möglich ist, sollen die
Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, sodass sie im günstigsten Fall nicht mehr
auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. In der Praxis wird von vielen
Kommunen abgewogen, in welchem Verhältnis dabei die Aussichten auf
erfolgreiche Aktivierungsbemühungen zum damit verbundenen Aufwand stehen.
Darüber hinaus stellt die HLU oft eine Übergangsstation für erwachsene
Leistungsbezieher dar, die wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr Leistungen nach
dem SGB II, aber aufgrund der nur befristeten Erwerbsunfähigkeit noch keine
Leistungen der GSiAE beziehen können.
Folgende Personengruppen sind anspruchsberechtigt:
/boxbutton3 Personen unter 65, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind bzw. dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht über ausreichendes
Einkommen verfügen (z. B. Personen mit EU-Rente auf Zeit; im Bezug
vorgezogener Altersrente oder vorübergehend länger Erkrankte)
/boxbutton3 Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll
erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten
Im Rahmen des Benchmarkings für Leistungen der HLU wird nur das
Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen betrachtet.
Kommunale Steuerungsansätze sind vor allem in der Gestaltung des
Schnittstellenmanagements mit den Leistungsträgern nach dem SGB II gegeben
und teilweise auch über gezielte Aktivierungsprogramme. So wird z. B. seit
September 2005 in Kassel das Fallmanagement als steuerndes Leistungsmodul
eingesetzt.
Der Benchmarkingkreis hat sich in seiner Arbeit im Berichtsjahr mit der Praxis
der Aktivierung im Hinblick auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
befasst. Ziel dabei war es, Beispiele für ‚gute Praxis‘ zu finden und einen
interkommunalen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Neben Kassel berichtet
nunmehr auch Oberhausen von einem strukturierten Fallmanagement in der HLU.
Mainz überprüft die Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen in einem engen
Zeitraster von jeweils sechs Monaten. Ludwigshafen und Salzgitter verzichten
aufgrund der sehr geringen absoluten Fallzahl auf ein strukturiertes
Fallmanagement.
Personengruppen in
der HLU
Leistungen a.v.E. im
Fokus
Aktivierungs-
management im
interkommunalen
Vergleich
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Im Ergebnis muss nach derzeitigem Analysestand konstatiert werden, dass sich
keine Kausalitäten zwischen dem Grad des Engagements im Fallmanagement der
HLU und der Entwicklung der Leistungsbeziehendenquote feststellen lassen.
Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, ein solches Vorgehen sei kontraproduktiv
im Hinblick auf die Zielsetzung der HLU, ist wiederum nicht angezeigt. Zum
einen resultiert ein Anstieg der Fallzahlen in der Regel aus dem Übergang vom
SGB II in das SGB XII, ist also von einem Fallmanagement im SGB XII nicht
steuerbar. Für eine ausgewogene Betrachtung müssen daher auch
Fluktuationsdaten in der HLU ergänzend herangezogen werden. Zum anderen
sollte beachtet werden, dass es sich bei den betroffenen Personen um Menschen
im arbeitsfähigen Alter handelt. Wenn bei diesen Personen bereits
Erwerbsunfähigkeit ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt
eingetreten ist, verbleiben diese Menschen lebenslang im Transferleistungsbezug,
wenn keine Aktivierung erfolgt. Eine strukturierte Beratung und Begleitung ist
daher allein schon deswegen sinnvoll und notwendig, um Perspektiven für ein
mehr selbstbestimmtes Leben offen zu halten.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
4.1. Leistungsberechtigte
In der folgenden Abbildung ist die Anzahl der Leistungsbezieher von HLU je
10.000 EW unter 65 Jahren in der Zeitreihe 2006 bis 2008 dargestellt.
A BB . 5 – K ENNZAHL 1: DICHTE HLU LB
23,1
30,9
15,9
83,3
30,2
26,0
7,1
29,4
15,1
18,6
13,1
26,6
22,7
30,2
16,8
78,3
32,2
26,5
6,6
38,2
19,0
18,6
15,1
27,6
19,7
30,8
26,5
74,4
32,5
25,8
6,0
37,7
17,1
20,1
14,8
27,8
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 1: Zahl der Leistungsberechtigten von Hilfe zu m Lebensunterhalt
nach SGB XII (Drittes Kapitel) am 31.12. pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahre
Dichte der HLU-LB gesamt 2006 Dichte der HLU-LB gesamt 2007 Dichte der HLU-LB gesamt 2008
Personen
Im Mittelwert aller teilnehmenden Städte steigt die Dichte der
Leistungsbeziehenden in der HLU langsam aber kontinuierlich an. Der Blick in die
Einzeldaten zeigt jedoch deutliche Unterschiede im interkommunalen Vergleich.
Auffallende Veränderungen gab es mit deutlichen Rückgängen gegenüber dem
Vorjahr in Braunschweig und Darmstadt. Chemnitz, und Oberhausen verzeichnen
demgegenüber nennenswerte Anstiege der Dichte.
Die Stadt Darmstadt untersucht derzeit die Ursachen für den hohen Wert, da alle
Leistungsbeziehenden in regelmäßigen Abständen begutachtet und deren
vorübergehende Nichterwerbsfähigkeit somit aktuell festgestellt wurde.
Die Dichte ist im Mittelwert kontinuierlich steigend. Chemnitz berichtet von
verstärkten Prüfungen der Erwerbsfähigkeit durch die ARGE. Dadurch wurden
zahlreiche Personen vom SGB II in das Leistungssystem der HLU überführt.
Ein grundsätzlicher Erklärungsfaktor für Veränderungen bei der Zahl der HLU-
Empfänger sind die Wechselbewegungen zwischen der HLU und dem
Leistungsbezug SGB II sowie zwischen Personen im Leistungsbezug der HLU und
Fluktuation in der
HLU
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
der GSiAE. Mit der nachfolgend abgebildeten Kennzahl wird deutlich, dass die
Fluktuation in dieser Leistungsart nach wie vor hoch ist, auch wenn sie
gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat. Die Verweilzeiten steigen insgesamt,
was auch dadurch deutlich wird, dass die Fluktuationsraten im Vergleich zum
Vorjahr insgesamt gesunken sind.
Zu der Grafik ist anzumerken, dass Übergänge in andere Leistungsarten des
SGB XII in Kassel, Kiel, Lübeck, Ludwigshafen, Oberhausen und Salzgitter
beinhaltet, in Braunschweig, Chemnitz und Darmstadt hingegen nicht beinhaltet
sind und in Bremerhaven und Mainz dazu keine Angabe möglich war.
A BB . 6 – K ENNZAHL 7: FLUKTUATIONSQUOTE HLU
66
83
73
46
59
46
51
63
34
69
45
58
67
81
43
33
41
58
39
64
41
60
31
51
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 7: Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit erstmaligen Bezug von HLU an allen
HLU-BG ; Anteil der BG mit beendetem Bezug an allen BG in; jeweils bezogen auf den
Bestand am
31.12. 2008 in Prozent
Anteil der Bdg. mit erstmaligem HLU-Bezug 2008 Anteil der Bdg. mit beendetem HLU-Bezug 2008
In der obigen Abbildung finden sich jeweils die Veränderungen der Dichtezahlen
wieder. Ein Übersteigen der Abgangsquote über die Zugangsquote führt zu einem
Rückgang der Dichte in der betreffenden Stadt und umgekehrt.
Struktur der Leistungsbezieher
Die Struktur der Leistungsbezieher von HLU wird, jeweils in Anteilen, nach den
Altersgruppen und der Geschlechterverteilung dargestellt. Durch eine solche
differenzierte Darstellung werden Unterschiede zwischen den Städten deutlich.
Zunächst folgt die Darstellung der Anteile nach den beiden Altersklassen der
unter 15-Jährigen und der 15 bis unter 65-Jährigen. Dort, wo in der Darstellung
keine 100 %-Säule erreicht wird, sind in der Gesamtzahl der HLU-Empfänger
auch Personen über 65 Jahre enthalten. Dieser Personenkreis erhält über die
HLU Bezieher nach
Altersgruppen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
HLU entweder Haushaltshilfen gewährt oder hat seine Hilfebedürftigkeit in der
GSiAE selbst herbeigeführt, was einem Anspruch dort entgegensteht (§ 41 Abs. 4
SGB XII). Deutlich wird, dass dieser Anteil sehr gering ist und durch die
veränderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)1 zur Einordnung der
reinen Haushaltshilfen noch weiter sinken wird.
A BB . 7 – K ENNZAHL 2: A NTEILE HLU-LB NACH A LTERSGRUPPEN
18,6 14,4 13,4 16,5
7,6
16,2
23,7
13,7 14,5 16,7 15,3 15,5
81,4
84,2 86,6 83,5
91,0
83,8
76,3
85,8 85,1 82,2 83,9 84,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten nach Altersgruppen am 31.12.
an allen HLU-Leistungsberechtigten 0 bis unter 65 Jahren in Prozent
Personen 15
bis unter 65
von allen HLU
- Personen
bis u. 65 J.
2008
Personen 0
bis unter 15
von allen
HLU-
Personen bis
u. 65 Jahre
2008
Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufwe isen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65 Jahre enthalten, die ergänzend HLU erhalten
Die bei weitem größte Gruppe, im Mittelwert ca. 84 %, besteht aus den
vorübergehend nicht erwerbsfähigen erwachsenen Leistungsbeziehern. Sowohl
was eventuelle Wechselbewegungen in andere Leistungsarten, als auch was
mögliche Bemühungen zur Aktivierung angeht, ist dies die relevante
Personengruppe. Leichte Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind bei der
insgesamt geringen Grundgesamtheit nicht weiter erläuterungsbedürftig.
Die folgende Abbildung differenziert die leistungsbeziehenden Personen nach dem
Geschlecht.
Von allen Leistungsbeziehern sind 54,3 % männlichen und 45,7 % weiblichen
Geschlechts. Im Zeitverlauf ist der Anteil der Leistungsbezieherinnen
zurückgegangen. Bei allen Veränderungen in diesem Leistungssegment müssen
jedoch auch wiederum die geringen absoluten Zahlen der betroffenen Personen
berücksichtigt werden.
1 Urteil des BSG vom 26.08.2008, Az.: B 8/9b SO 18/07 R
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 8 – K ENNZAHL 4: A NTEILE HLU LB NACH GESCHLECHT
48,8 48,6
37,4 42,1 45,0 47,1 47,4 42,3
51,1
44,2 48,3 45,6
51,2 51,4
62,6 57,9 55,0 52,9 52,6 57,7
48,9
55,8 51,7 54,4
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Geschlecht
männlich
2008
weiblich 2008
Die nachfolgende Grafik vergleicht noch einmal das Geschlechterverhältnis in der
Bevölkerung mit dem innerhalb der Gesamtgruppe der leistungsbeziehenden
Personen in der HLU.
A BB . 9 – K ENNZAHL 5: A NTEIL VON FRAUEN AN DER B EVÖLKERUNG UND DEN L EISTUNGSBEZIEHENDEN HLU
48,8
48,6
37,4
42,1
45,0
47,1
47,4
42,3
51,1
44,2
48,3
45,6
51,4
50,7
52,2
51,0
52,4
51,5
50,8
52,4
52,1
51,5
51,2
51,6
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 5: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. im Vergleich der Einwohner insgesamt nach
Geschlecht
weiblich 2008
Anteil weiblich
an allen EW
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Während der Bevölkerungsanteil der Frauen gleichmäßig in allen Städten nahezu
paritätisch zu dem der Männer ist, schwankt diese Quote bei den
Leistungsbeziehenden im interkommunalen Vergleich nicht unerheblich. Jedoch
sind einheitlich in allen Städten die Männer in der HLU deutlich überrepräsentiert
im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil.
4.2. Ausgaben
Die kommunalen Ausgaben für die Leistungen der HLU je leistungsbeziehender
Person werden in der folgenden Abbildung dargestellt.
A BB . 10 – K ENNZAHL 12: A USGABEN PRO FALL (HLU)
5.719
5.874
4.762
5.813
5.029
5.705
7.296
5.104
4.796
3.103
5.594
5.101
6.326
3.927
3.650
6.768
5.468
5.653
7.954
4.981
5.027
4.022
5.396
5.379
6.240
3.772
3.847
7.009
5.487
5.740
9.365
5.685
6.202
4.465
6.729
5.867
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 12: Ausgaben für laufende HLU
pro HLU-Leistungsberechtigte in Euro
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2006
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2007
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 2008
Die Datenreihen können aus zwei Perspektiven analysiert werden: Zum Einen
vergleichend zwischen den Städten, zum Anderen die einzelnen Städte im
Zeitverlauf.
Zur ersten Frage können eine Reihe von Erklärungsfaktoren für die Unterschiede
in den Ausgabenhöhen herangezogen werden. Die Unterkunftskosten können sich
zwischen den Städten stark unterscheiden und beeinflussen damit die Ausgaben,
die für den einzelnen Leistungsberechtigten anfallen. Die Struktur der Ausgaben
in den Städten kann vom Anteil einzelner Gruppen im Leistungsbezug stark
beeinflusst werden, zum Beispiel wenn relevante Anteile der leistungsberechtigten
Kinder und Jugendlichen in Verwandtenpflege sind, die nur mit einem geringen
Mietanteil in die Kosten eingehen. Insgesamt bleibt auch hier festzuhalten, dass
die Werte aufgrund der kleinen Grundgesamtheit sehr sensibel auf Veränderungen
Erklärungsfaktoren
für Ausgaben-
unterschiede HLU
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
in der Zusammensetzung der Leistungsberechtigten reagieren. Bei einer sehr
niedrigen Fallzahl können sich bereits wenige Fälle, bei denen sich das
anrechenbare Einkommen erhöht, in einer Senkung der Ausgaben pro
leistungsbeziehender Person auswirken.
Zur Entwicklung im Zeitverlauf ist festzustellen, dass Darmstadt, Ludwigshafen,
Mainz, Oberhausen und Salzgitter einen sehr deutlichen Anstieg der Kosten pro
Fall verzeichnen. Insbesondere eine große Wohnungsgesellschaft in Mainz hat
aufgrund der zu erwartenden Betriebs- und Heizkostensteigerungen die
Vorauszahlungen auf diese Leistungen erheblich erhöht. Von dieser Erhöhung ist
eine große Anzahl der Leistungsbezieher betroffen, die Mieter dieser Gesellschaft
sind.
Im Zeitverlauf kann dies jedoch nur ein einmaliger Effekt sein. In Darmstadt
sind ebenfalls die Kosten sowohl für die Nettokaltmiete als auch für die Heizung
und die sonstigen Nebenkosten gestiegen. In Ludwigshafen muss berücksichtigt
werden, dass dort im Stichtagsmonat nur 84 Personen im Leistungsbezug HLU
standen, während in allen anderen Städten die Grundgesamtheit von mehreren
hundert Leistungsbeziehern gebildet wird. Dadurch ist die Höhe der Kosten pro
Leitungsberechtigten in Ludwigshafen nicht unmittelbar mit der in anderen
Städten vergleichbar.
Braunschweig und Bremerhaven verzeichnen einen leichten Fallkostenrückgang,
der jedoch keinen Anlass für eine intensivere Analyse gibt.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
5. Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiAE)
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse
Bedürftige Personen, die entweder das 65. Lebensjahr überschritten haben oder
dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt sind, haben Anspruch auf
Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Der Leistungsträger kommt hier
seiner Fürsorgepflicht nach und verfolgt in der Regel nicht das Ziel der
Beendigung der Hilfebedürftigkeit.
Die Wechselwirkungen und Übergänge aus den anderen Rechtsbereichen,
insbesondere dem SGB II, sind für die Kommunen von großem Interesse, auch
wenn die Bewegungen aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht vollständig
abgebildet werden können. Für die langfristige Planung der Kommunen ist die
Entwicklung des Rentenniveaus von großer Bedeutung. Durch vermehrt nicht zur
Deckung des Lebensunterhaltsbedarfs ausreichende Rentenansprüche kommen
auf die Kommunen höhere Ausgaben in der Existenzsicherung im Alter zu. Neben
dem demografischen Wandel, der aufgrund des größer werdenden älteren
Bevölkerungsanteils vermehrte Zugänge in die Grundsicherung im Alter bedeutet,
werden sich Veränderungen im Bundesanteil für die Rentenbeiträge der SGB II-
Leistungen langfristig negativ für die Kommunen auswirken. 2006 hat der Bund
die Ausgaben für die Beiträge zur Rentenversicherung von SGB II-
Leistungsempfängern reduziert, was sich auf die späteren Rentenansprüche der
Leistungsbezieher entsprechend auswirkt. Inwieweit und wann sich diese Effekte
bemerkbar machen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Sicher ist aber, dass die
finanzielle Belastung der Kommunen in diesem Rechtskreis steigen wird.
5.1. Leistungsberechtigte
Die Leistungsberechtigten setzen sich aus folgenden Personengruppen
zusammen:
/boxbutton3 Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (unter 65-Jährige)
/boxbutton3 Aufstocker mit niedrigen Renten (65 Jahre und älter)
/boxbutton3 Personen ohne Renten (65 Jahre und älter)
Einleitend wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in diesem
Bereich besonders im Zeitverlauf von Interesse für die Kommunen ist. Mit der
folgenden Kennzahl wird die Dichte der Leistungsbezieher von GSiAE außerhalb
und in Einrichtungen dargestellt.
Perspektivisch:
mehr Hilfebedürftige
Wechselwirkungen
und Übergänge
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 11 – K ENNZAHL 25: DICHTE GS IAE ZEITREIHE
0
5
10
15
20
25
30
06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 0 7 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 25: Dichte der Leistungsberechtigten Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung 2006-2008 je 1.000 EW über 18 Jahre
Dichte der LB gesamt GSiAE (i.E.) Dichte der LB gesamt GSiAE (a.v.E.)
BHV: Werte i.E. können nicht geliefert werden
06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08 06 0 7 08 06 07 08 06 07 08 06 07 08
Dichte der LB gesamt
GSiAE (a.v.E.) 11,5 11,9 13,0 22,9 23,9 24,9 6,0 6,7 7,1 10,1 11,7 12,0 16,8 19 ,7 20,7 13,4 14,7 16,4 11,6 12,1 12,8 14,9 16,6 17,8 10,4 11,0 1 0,8 12,8 13,5 14,0 10,5 12,4 11,6 11,8 13,0 13,6
Dichte der LB gesamt
GSiAE (i.E.) 4,5 4,1 4,2 n.v. n.v. n.v. 2,4 1,8 2,0 3,4 0,9 0,8 6,3 1,1 1,1 5,1 4,3 4,3 4,5 3,3 3,1 5,1 4,9 4,9 4,1 n.v. 2,6 5,7 1,4 1,5 3,3 4,2 4, 8 4,4 2,9 2,9
HL MW OB BHV KI LU MZ C DA BS KS SZ
In einigen Städten waren die Werte GSiAE i.E. 2006 wegen noch ausstehender Umstellungsarbeiten aus dem BSHG noch nicht plausibel. Die
Werte werden der Vollständigkeit halber dennoch ausgewiesen.
Wie bereits im Vorjahr stieg vor allem die Dichte der Leistungsbezieher außerhalb
von Einrichtungen in allen Städten merklich an (Ausnahme: Mainz mit einem sehr
geringen Rückgang). Die Gründe wurden bereits einleitend beschrieben und
lassen sich so für alle Städte anführen. Teilweise lässt sich der Anstieg auch auf
den Zugang bestimmter Personengruppen in den Leistungsbezug zurückführen,
aber grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren den Anstieg:
/boxbutton3 demografische Entwicklung
/boxbutton3 Übergang SGB II ins SGB XII im Alter
/boxbutton3 sinkendes Rentenniveau
Vor allem die ostdeutschen Städte, bei denen die GSiAE-Dichte aufgrund der
Erwerbsbiografien sehr niedrig ist, müssen sich mittelfristig auf stark steigende
Personenzahlen im Leistungsbezug und damit auch auf steigende Ausgaben in
diesem Bereich einstellen. Der Unterschied liegt in der ‚Vollbeschäftigung’ der
männlichen und weiblichen Bevölkerung zu DDR-Zeiten begründet. In absehbarer
Zeit werden immer größere Anteile von Personen aus dem SGB II-Leistungsbezug
in die GSiAE übergehen - der Anteil dieser Gruppe ist in Chemnitz vergleichsweise
hoch.
Grundsätzliche
Einflussfaktoren auf
Zahl der
Leistungsbezieher
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht noch einmal die prozentualen
Veränderungen in den einzelnen Städten in den vergangenen beiden Jahren.
A BB . 12 – K ENNZAHL 25.1: PROZENTUALE VERÄNDERUNG DER L EISTUNGSBERECHTIGTEN GS IAE
13,1
8,8
17,1
18,9
22,8 22,5
10,3
19,4
4,3
9,2
10,7
14,3
0
5
10
15
20
25
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 25.1: Prozentuale Veränderung der Dichte der L eistungsberechtigten von GSiAE a.v.E.
(31.12.)
von 2006 auf 2008 in Prozent
Veränderungen der LB GSiAE a.v.E. von 2006 auf 2008
Bis auf Mainz und Salzgitter (im Berichtsjahr leichter Rückgang gegenüber dem
Vorjahr) nehmen die Dichtezahlen kontinuierlich in allen Städten zu. Über diese
Aussage hinaus lassen sich aus den Daten bislang noch keine weiteren Schlüsse
ziehen, weil die Zeitreihe noch zu kurz ist. Die Entwicklung wird jedoch vom
Benchmarkingkreis weiter aufmerksam verfolgt, da hier das Spiegelbild der
demografischen Entwicklung im Kontext der politischen Diskussion um die
Altersarmut abgebildet wird.
Im laufenden Jahr wird ein einmaliger Rückgang der Dichte bzw. deren
verminderter Anstieg erwartet. Ursache hierfür ist die Novellierung des
Wohngeldes, wodurch ein Teil der Leistungsbezieher wegen der Anhebung der
Wohngeldbeträge nicht mehr auf Leistungen der GSiAE angewiesen sein wird.
5.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten
Im einleitenden Kapitel wurde die Struktur der Leistungsberechtigten für die
unterschiedlichen Hilfearten außerhalb von Einrichtungen differenziert dargestellt.
Nachfolgend werden die entsprechenden Angaben bezogen auf alle
Leistungsbezieher in der GSiAE ausgewiesen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Es lässt sich klar erkennen, dass sich deutlich mehr Frauen als Männer im
Leistungsbezug GSiAE befinden. Überdurchschnittlich viele Frauen sind es in
Bremerhaven, Kassel, Ludwigshafen, Oberhausen, und Salzgitter, also den alten
westdeutschen Industriestandorten. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte
dabei die in der Industrie der 50er und 60er Jahre kürzere Lebenserwartung der
Arbeiter darstellen.
A BB . 13 – K ENNZAHL 33: GS IAE-LB NACH GESCHLECHT
55,1 60,0
53,1 56,5 57,1 56,1 58,4 56,6 54,4
61,1 58,9 57,0
44,9 40,0
46,9 43,5 42,9 43,9 41,6 43,4 45,6
38,9 41,1 43,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 33: Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (i.E. und a.v.E.)
nach Geschlecht 2008
männlich
weiblich
Prozent
BHV: Daten beziehen sich auf die Hilfeempfänger a.v.E.
Deutlich unterdurchschnittlich ist die Frauenquote alleine in Chemnitz, danach
folgt die Quote der Stadt Mainz. Diese Quote in Chemnitz ist in den speziellen
Erwerbsbiografien der weiblichen Bevölkerung Ostdeutschlands, verbunden mit
der Erwirtschaftung ausreichender Rentenansprüche, begründet.
Dass der Anteil der Männer insgesamt niedriger ist als derjenige der Frauen,
hängt ebenfalls mit den unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen für den
Rentenbezug zusammen.
Andererseits lassen sich deutliche Unterschiede in der Geschlechterverteilung
feststellen, wenn die verschiedenen Altersgruppen der Empfänger differenzierter
betrachtet werden. Bei der insgesamt kleineren Gruppe der Bezieher von
Grundsicherung bei Erwerbsminderung (unter 65-Jährige) sind mehr Männer als
Frauen im Leistungsbezug vertreten. Bei der größeren Gruppe der über 65-
Jährigen ist die Frauenquote deutlich ausgeprägter.
Geschlechter-
Verteilung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 14 – K ENNZAHL 33.1 A NTEIL VON FRAUEN AN DER B EVÖLKERUNG UND DEN L EISTUNGSBEZIEHENDEN GS IAE
55,1
53,1
56,5
57,1
56,1
58,4
56,6
61,1
58,9
57,0
51,4
50,7
52,2
51,0
52,4
51,5
50,8
52,4
52,1
51,5
51,2
51,6
0
10
20
30
40
50
60
70
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ
in Prozent
KeZa: 33.1 Anteil der GSiAE-Leistungsberechtigten im Vergleich der Einwohner insgesamt nach
Geschlecht
Anteil Weiblich
GSiAE gesamt
Anteil weiblich
an allen EW
n.v .n.v.
Wie bereits in der Einleitung festgestellt, sind Frauen in der Gruppe der GSiAE-
Leistungsberechtigten gegenüber ihrem Bevölkerungsanteil deutlich
überrepräsentiert, und zwar in allen Städten. Ursachen hierfür sind das geringere
Rentenniveau und die höhere Lebenserwartung bei den Frauen.
Auch die in der folgenden Abbildung dargestellten Anteile der Empfänger von
Personen, die Leistungen der GSiAE nach dem Merkmal Staatsangehörigkeit
beziehen, beinhalten die Personen in und außerhalb von Einrichtungen.
Im Mittelwert liegt der Anteil mit über 17 % über dem Anteil der Personen ohne
deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung. Der Anteil ist gegenüber
dem Vorjahr (15%) deutlich gestiegen. Am höchsten sind die Anteile in
Darmstadt, Ludwigshafen und Mainz. In diesen drei Städten leben
vergleichsweise viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Darüber
hinaus ist diese Gruppe im Leistungsbezug verhältnismäßig überrepräsentiert. Am
niedrigsten sind die Anteile in Braunschweig und Salzgitter. Auffällig ist der hohe
Wert in Chemnitz, der in der speziellen Struktur der Einwohner ohne deutsche
Staatsbürgerschaft begründet liegt.
Da ehemalige Gastarbeiter nun vermehrt das Rentenalter erreichen, wird
insgesamt ein vermehrter Zugang von Personen ohne deut sche
Staatsangehörigkeit in den Leistungsbezug erwartet.
Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 15 – K ENNZAHL 34: A NTEIL LB GS IAE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT
89,5 87,0
80,2
71,1
78,8
85,9
77,7
83,9
77,4
83,6
89,7
82,7
10,5 13,0
19,8
28,9
21,2
14,1
22,3
16,1
22,6
16,4
10,3
17,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 34: Leistungsberechtigte GSiAE (§ 41 ff SGB XII) nach Staatsangehörigkeit 2008
ohne deutsche
Staatsange-
hörigkeit
mit deutscher
Staatsange-
hörigkeit
Prozent
BHV: Werte beziehen sich nur auf LB a.v.E.
5.3. Ausgaben
Vorab ist zu beachten, dass die Zuständigkeit und die Kostenträgerschaft für
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in
Einrichtungen in den beteiligten Städten bei unterschiedlichen Sozialhilfeträgern
unterschiedlich geregelt sind. In Schleswig Holstein und damit den
teilnehmenden Städten Kiel und Lübeck ist die sachliche Zuständigkeit beim
örtlichen Träger der Sozialhilfe zusammengefasst. Ein quotales System besteht in
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, also in den Teilnehmerstädten
Braunschweig, Salzgitter, Ludwigshafen und Mainz. In Chemnitz, Darmstadt und
Kassel ist der überörtliche Träger für Leistungsberechtigte, die in Einrichtungen
betreut werden und zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, zuständig. Die Stadt
Bremerhaven ist sachlich, bei einer quotalen Kostenerstattung durch das Land,
auch für die GSiAE i.E. zuständig.
Analog zu der Kennzahl 25, in der die Dichte der LB von GSiAE dargestellt
werden, finden sich in der folgenden Kennzahl die Ausgaben pro
Leistungsbezieher und Jahr in Einrichtungen und außerhalb von Einrichtungen im
Vorjahr und Berichtsjahr.
In den meisten Städten kam es im Vergleich zum Vorjahr nur zu geringfügigen
Kostenveränderungen pro Fall. Mainz, Kiel und Ludwigshafen verzeichnen einen
etwas deutlicheren Kostenanstieg. In Braunschweig und Salzgitter gingen die
Kosten pro Fall zurück.
Zuständigkeits-
regelungen für die
GSiAE
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 16 – K ENNZAHL 29.1.1: NETTO -AUSGABEN PRO LB GS IAE A.V.E. PRO FALL IN DER ZEITREIHE
4.626
4.542
4.118
4.028
4.075
4.105
4.583
4.576
4.302
4.316
5.196
5.298
4.300
4.709
4.773
4.823
5.264
5.501
4.314
4.309
3.997
4.311
4.504
4.593
0
2.500
5.000
07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 29.1.1.: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE a.v.E. in der Zeitreihe 2007 - 2008
Kiel berichtete zur Erklärung des Kostenanstiegs von einem erhöhten Anteil unter
65-jähriger Leistungsbezieher, die über kein Renteneinkommen verfügen und
daher in voller Höhe auf Leistungen der GSiAE zur Existenzsicherung angewiesen
sind.
Differenzierter stellt sich die Kostenentwicklung dar, wenn die Kosten der
GSiAE i.E. betrachtet werden.
A BB . 17 – K ENNZAHL 29.1.2: NETTO -AUSGABEN PRO LB GS IAE I.E. PRO FALL IN DER ZEITREIHE
5.461
5.666
3.765
3.655
4.429
4.728
7.462
7.462
5.740
6.155
5.046
5.853
5.158
5.229
3.721
3.785
4.070
5.164
5.116
5.112
5.166
0
2.500
5.000
7.500
07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08 07 08
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 29.1.2: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE i.E. in der Zeitreihe 2007 - 2008
MZ: Werte i.E. 2007 lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegung nicht vor
n.v. n.v
.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
In Chemnitz gingen die Kosten i.E. leicht zurück. Braunschweig, Darmstadt, Kiel,
Ludwigshafen und Oberhausen verzeichneten einen deutlicheren Kostenanstieg.
In Oberhausen und Darmstadt wurden die fiktiven Kosten der Unterkunft neu
berechnet, was zu einem leichten Kostenanstieg führte. Auch die Neueinführung
des § 92a SGB XII, mit dem der Einkommenseinsatz bei Ehepaaren ermittelt
wird, wirkte sich kostensteigernd aus.
Mit der folgenden Kennzahl sind, wieder im Zeitreihenvergleich, die Ausgaben für
GSiAE a.v.E. je 1.000 Einwohner über 65 Jahren abgebildet. Damit werden oben
festgestellte Veränderungen durch Berücksichtigung der Einwohnerzahlen-
veränderung relativiert bzw. verstärkt.
A BB . 18 – K ENNZAHL 29.2: A USGABEN GS IAE A.V.E. PRO 1000 E INWOHNER IN DER ZEITREIHE
218
378
94
246
353
352
215
296
279
233
180
259
233
384
97
248
372
398
249
317
282
240
181
273
0,0
50,0
100,0
150,0
200,0
250,0
300,0
350,0
400,0
450,0
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
Kennzahl 29.2.: Ausgaben GsiAE a.v.E. pro 1.000 EW über 65 Jahre
Netto- Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2007 Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2008
In der obigen Kennzahl spiegelt sich in den im Zeitreihenverlauf steigenden
Ausgaben die gestiegene Dichte der Leistungsbezieher wieder.
In allen Städten stiegen hier die Ausgaben an, wenn auch zum Teil nur sehr
geringfügig. Die deutlichsten Steigerungen sind in Kassel, Kiel und Ludwigshafen
zu vermerken. Alle diese Städte verzeichneten auch einen Dichteanstieg, Kassel
hat demgegenüber aber keine nennenswerte Erhöhung der betroffenen
Einwohnerzahl, sodass ein Anstieg der Kosten pro 1.000 Einwohner plausibel
erscheint.
Als ein Kontextdatum zur Interpretation der Entwicklungen in diesem
Leistungsbereich wurden die Daten der deutschen Rentenversicherung Bund zum
Durchschnittliches
Rentenniveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Rentenniveau herangezogen. Dies ist in der folgenden Abb. 16 bezogen auf alle
Personen im Rentenbezug dargestellt.
Nicht beinhaltet sind:
/boxbutton3 Private Renten
/boxbutton3 Betriebsrenten (dies wirkt sich vor allem auf die Werte der alten
Industriestandorte aus)
/boxbutton3 Pensionen der Beamten (dies wirkt sich auf die Städte mit einer hohen
Zahl an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus)
A BB . 19 – K ENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU
869
818
975
859
813
834
905
827
850
915
884 868
800
820
840
860
880
900
920
940
960
980
1.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 32: Durchschnittliches monatliches Rentenniveau in Euro nach den Angaben der DRV-Bund;
ohne Waisenrenten, ohne private Renten, ohne Pensionen am 1.7.2007
Euro
Diese Kennzahl liefert einige Anhaltspunkte zur Interpretation der stark
unterschiedlich ausgeprägten Dichte-Werte. Die Dichte der Leistungsbezieher
a.v.E. ist in den Städten mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Rentenniveau
wie Bremerhaven, Kassel, Kiel und Lübeck überdurchschnittlich hoch. In den
Städten mit einem überdurchschnittlichen Rentenniveau, hier: Chemnitz und
Ludwigshafen, ist die Dichte unterdurchschnittlich. Das Rentenniveau in
Oberhausen ist, bei einer leicht unterdurchschnittlichen Dichte, ebenfalls
überdurchschnittlich. Insgesamt wird die Tendenz deutlich, dass bei sinkendem
Rentenniveau die Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE grundsätzlich steigen
wird. Daraus einen Automatismus abzuleiten ist zwar nicht möglich, die
Zusammenhänge können aber Anlass dazu bieten, soziale Entwicklungen vor Ort
genauer zu untersuchen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn prognostische
Überlegungen zur Ausgabenentwicklung im sozialen Bereich im Kontext des
demografischen Wandels genauer untersucht werden.
Zusammenhänge
Rentenniveau -
Dichte?
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
6. Hilfe zur Pflege
Zielsetzung und Steuerungsinteresse
Mit den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61
bis 66 SGB XII, im folgenden auch kurz: HzP) werden pflegebedürftige Personen
unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die
Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder
teilweise übernommen werden, wobei Leistungen der Pflegekassen vorrangig
gegenüber den kommunalen Leistungen sind. Die Hilfe zur Pflege greift dort, wo
die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedarf nicht decken und
Hilfebedürftigkeit besteht. Leistungen der HzP können also pflegeversicherte
Personen beanspruchen, bei denen die Leistungen der HzP ergänzend zu
Leistungen nach dem SGB XI geleistet werden. Für Personen, die nicht
pflegeversichert sind, wird die Versorgung in voller Höhe durch den
Sozialhilfeträger sicher gestellt.
Zum einen wird von den Kommunen Pflegegeld in den Stufen I, II und III nach
§ 64 SGB XII gewährt und darüber hinaus noch ‚andere Leistungen der Hilfe zur
Pflege’ nach § 65 SGB XII. Als ‚andere Leistungen’ nach § 65 SGB XII werden
notwendige Aufwendungen und angemessene Beihilfen für Pflegepersonen sowie
Pflegesachleistungen gewährt. Diese Leistungen können zusätzlich zu einem
Pflegegeld nach § 64 SGB XII erbracht werden.
Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu
den beiden anderen im Rahmen des Benchmarking betrachteten Leistungsarten –
durch die Kommunen mehr als in den Leistungsarten HLU und GSiAE beeinflusst
werden, da hier auch der Leistungsumfang gesteuert werden kann. Neben einer
gezielten Einzelfallsteuerung können die Städte auch über das Angebot oder die
Finanzierung von koordinierenden und beratenden Dienstleistungen sowie der
Ausgestaltung der Angebotsstruktur in der Hilfe zur Pflege Akzente setzen.
Dabei bewegen sich die Steuerungsansätze vor dem Hintergrund einer
Leistungslandschaft, die von Verflechtungen der Finanzierungsstrukturen
zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie der
Pflegekassen geprägt ist. Die Pflegekassen übernehmen dabei die Einstufung in
die Pflegestufe, wobei die sich anschließende konkret-individuelle
Bedarfsfeststellung vom Sozialhilfeträger vorgenommen wird.
Weitere Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege werden sich
möglicherweise zukünftig durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten ergeben.
Bei diesen Pflegestützpunkten handelt es sich um örtliche Anlaufstellen, die
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beratend und informierend zur Seite
stehen. In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die
durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung nach
Leistungsinhalte
Steuerungs-
möglichkeiten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
§ 92c SGB XI stattfinden. Durch die Pflegeberatung sollen alle regionalen
Versorgungs- und Unterstützungsangebote koordiniert werden. Bei den meisten
Teilnehmern ist die Einrichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte noch
nicht abgeschlossen, so dass hier nur ein zukünftig starker Einfluss vermutet
werden kann.
Die kommunalen Steuerungsansätze, die mit regional unterschiedlichen
Schwerpunkten verfolgt werden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
/boxbutton3 Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, dass Leistungsberechtigte so lange
wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden sollen.
/boxbutton3 Die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder im Rahmen
nachbarschaftlicher Netzwerke soll Vorrang vor der Pflegesachleistung,
also dem Einsatz professioneller Pflegedienste haben.
/boxbutton3 Eine weitere fachliche Zielsetzung besteht in der Stärkung der Autonomie
der Leistungsberechtigten, zum Beispiel durch den Einsatz persönlicher
Budgets.
/boxbutton3 Die fachlichen Zielsetzungen sollen mit einem möglichst wirtschaftlichen
und wirksamen Einsatz der Ressourcen erbracht werden.
Qualitatives Benchmarking
Im Rahmen des Benchmarking wurden und werden aus den kommunalen
Zielsetzungen Kennzahlen entwickelt, die als Grundlage für die inhaltliche
Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten der Zielsteuerung bzw. der
Zielerreichung dienen.
Ergänzend dazu werden vom Benchmarkingkreis immer wieder zentrale
inhaltliche Aspekte auf qualitativem Weg bearbeitet.
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP
Wie bereits im Vorjahresbericht ausführlicher dargestellt, werden die
Entwicklungen im Bereich der HzP maßgeblich von folgenden Einflussfaktoren
bestimmt:
/boxbutton3 Der demografische Wandel,
/boxbutton3 Die Einkommenssituation älterer Menschen (siehe auch Ausführungen zu
möglichen Entwicklungen in der GSiAE),
/boxbutton3 Die Veränderung der Familienbeziehungen, die zu einer zunehmenden
Professionalisierung der Pflegearrangements führen können,
/boxbutton3 Längere und verbesserte Gesundheit nachfolgender Generationen,
/boxbutton3 Die Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen sowie
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
/boxbutton3 Die zunehmende Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem speziellen
Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen Anforderungen an
die Angebotsentwicklung.
Insgesamt wirkt also eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Entwicklungen in
diesem Bereich, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Auf der
anderen Seite lassen sich durch das Datenmaterial des Kennzahlenvergleichs
mittlerweile Zeitreihenvergleiche über vier Jahre – seit Einführung der neuen
Sozialgesetzgebung – anstellen. Hierdurch lassen sich Veränderungen erkennen
und flankiert von der kontinuierlichen fachlichen Auseinandersetzung des
Benchmarkingkreises inhaltlich einordnen.
Zuständigkeiten in der HzP
In den Bundesländern sind die Zuständigkeitsfragen sehr unterschiedlich geregelt.
Auf der nächsten Seite schließt sich eine tabellarische Übersicht der
Zuständigkeitsregelungen an.
Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte wird mit den
unterschiedlichen Zuständigkeiten folgendermaßen umgegangen:
Die Großstädte melden neben den Fällen (sowie den entsprechenden Ausgaben),
für die sie originär zuständig sind, nachrichtlich auch die Fälle und Ausgaben für
die Gruppen, für die der überörtliche Träger zuständig ist. Sollte dies
erhebungstechnisch nicht zu ermitteln sein, wird darauf im laufenden Text
hingewiesen.
Ziel ist es, die Personenzahlen und Ausgaben für die gleichen Personenkreise
auch dann für alle beteiligten Städte für den Vergleich abzubilden, wenn bei einer
Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt.
Die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und Wohnform führt zu einer
künstlichen Fragmentierung, die an den Lebensrealitäten der Klienten vorbei geht.
Dies wird von den Experten als fachlich nicht sinnvoll und hinderlich für die
Entwicklung nachhaltiger Versorgungskonzepte eingeschätzt. In Schleswig-
Holstein wurden beispielsweise die Zuständigkeiten komplett kommunalisiert.
Somit ist der örtliche Sozialhilfeträger verantwortlich für das Gesamtsystem.
Intention des Gesetzes ist die Zusammenführung der sachlichen Zuständigkeit bei
einem Sozialhilfeträger.
Komplexe
Zusammenhänge
zwischen den
verschiedenen
Einflussfaktoren
Umgang mit
getrennten
Zuständigkeiten in
der HzP:
Datenmeldungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
34
Hilfe zur Pflege im Benchmarking SGB XII - Zuständigkeiten
STADT HzP außerhalb von
Einrichtungen
HzP in Einrichtungen – teilstationär
(Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege)
HzP in Einrichtungen - stationär
0 - 18
J.
18 - 65
J.
65 und
älter
0 - 18 18 - 60 60 -
65
65 +
älter
0 -18 18 -
60
60 -u.
65
65 u.
älter
BS (Nieders.)
SZ (Nieders.)
BHV (Bremen)
C (Sachsen)
DA (Hessen) *
KS (Hessen) *
KI (Schl. -Holst.)
HL (Schl. -Holst.)
LU (Rheinl. -Pf.) :: ::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::: :: :::::: :::::::
MZ (Rheinl. -Pf.) ::::::: ::::::: :::: :: :::::: ::: ::: :: :::: :::: :::: :::::::
OB (LVR Rh) ::::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: ::::::::
*In Hessen ab 2009 Zuständigkeit beim üöSHT für das ambulant betreute Wohnen in der Altersgruppe 0-65 Jahre (in NRW bereits seit 2008, jedoch delegiert auf den örtlichen Sozialhilfeträger)
Örtlicher Träger sachlich zuständig
Überörtlicher Träger sachlich zuständig
::::::::: Vom überörtlichen Träger per Delegation an den örtlichen Träger übertragen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
6.1. Leistungsberechtigte
Dichte der Leistungsberechtigten a.v.E.
Mit der folgenden Kennzahl 71 wird abgebildet, wie viele von 10.000
Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten. Im Mittelwert aller Städte sind
dies 17 Personen. Wie im Vorjahr unterscheiden sich die Dichten zwischen den
Städten erheblich.
Folgende Faktoren können Verschiebungen und Unterschiede in dieser Kennzahl
beeinflussen:
/boxbutton3 Beratungsstruktur, Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
/boxbutton3 Sind die Angehörigen und Betroffenen über Angebote und Leistungen
informiert?
/boxbutton3 Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die Personen
werden, um so eher wechseln sie in die stationäre Pflege
/boxbutton3 die Entwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im nennenswerten
Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für Demenzkranke eröffnet
wurden
/boxbutton3 anrechenbares Einkommen der Leistungsbezieher
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner, wie dies
beispielsweise in Kassel der Fall ist
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner
/boxbutton3 der Anteil nicht pflegeversicherter Personen
A BB . 20 – K ENNZAHL 71: HZP-DICHTE A .V.E
9,8
31,0
11,4
17,2
31,5
15,1
7,4
12,6
19,0
13,9
8,6
16,2
10,0
31,3
10,9
15,9
30,1
20,8
7,2
14,0
19,9
13,7
8,5
16,6
9,8
28,9
13,9
15,2
31,2
22,9
7,7
11,6
23,0
15,6
8,0
17,1
0
5
10
15
20
25
30
35
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 71 : Dichte der Empfänger von Hilfe zur Pflege a.v.E.
pro 10.000 Einwohner am 31.12.
Dichte HzP a.v.E. gesamt 2006 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2007 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2008
MW
Einflussfaktoren auf
die Dichte a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
In Chemnitz, Kiel, Mainz und Oberhausen steigt die Dichte im
Zeitreihenvergleich deutlich an. Die davon betroffenen Städte stellen fest, dass es
zu einem Fallzahlanstieg insgesamt kommt, mithin ein Anstieg der Dichte a.v.E.
nicht etwa dazu führt, dass es weniger Fälle in der HzP i.E. gibt. Bremerhaven,
Darmstadt und Lübeck verzeichnen hingegen einen Rückgang der Dichte. In
Chemnitz und Kiel ist der deutliche Anstieg darauf zurückzuführen, dass
vermehrt Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, d.h. solche
Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden.
Als Kontextdatum findet sich in der Anlage mit Kennzahl 89.3. die Dichte der
Leistungsbezieher nach dem SGB XI. Diese Werte geben Hinweise auf Potenziale
an Pflegebedürftigkeit.
Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP
'Andere Leistungen' nach § 65 SGB XII sind überwiegend notwendige
Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen. Diese werden ggf.
zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt.
Handlungsspielraum des Sozialhilfeträgers besteht im Rahmen des § 65
SGB XII, nach dem ‚andere Leistungen’, das heißt weitere notwendige, aber von
den Pflegekassen nicht getragene Leistungen finanziert werden. Dazu gehören
Leistungen auch an Personen, die keine Einstufung in eine Pflegestufe erreichen,
die so genannte ‚Pflegestufe 0’.
A BB . 21 – K ENNZAHL 76.1: DICHTE E MPFÄNGER ANDERER L EISTUNGEN
1,1
12,9
10,6
6,1
21,6
10,5
5,7 6,7
19,2
11,6
3,2
9,9
0,0
2,5
5,0
7,5
10,0
12,5
15,0
17,5
20,0
22,5
25,0
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 76.1 Dichte Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII
pro 10.000 EW im Jahr 2008
Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII ohne Differenzierung
MW für Empfänger anderer Leistungen ohne Differenzierung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Auch und gerade mit den 'anderen Leistungen' kann unterstützt werden, dass
Angehörige die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen. Zu den möglichen
Leistungen zählen zum Beispiel die Finanzierung eines Hausnotrufsystems
(wobei hier auch unterschiedliche Einstufungen in verschiedene Leistungsarten
des SGB XII denkbar sind), die Übernahme von Altersversorgungsbeiträgen für
die Pflegenden oder punktuelle Pflegeunterstützung durch professionelle
Pflegedienste sowie das „kleine Pflegegeld“ bzw. die Pflegebeihilfen.
Es wird hier deutlich, dass eine kommunale Steuerungsmöglichkeit in der
Interpretation des Begriffes der gesetzlich vorgegebenen ‚anderen Leistungen‘
liegt. Steuerungspotenzial ergibt sich durch restriktive bzw. extensive Auslegung.
Während Ersteres zunächst Kosten senkt und Fallzahlen vermindert, kann
Letzteres dazu dienen, langfristig Kosten zu vermeiden, da die Bereitschaft
Angehöriger, die Pflege zu übernehmen, gefördert werden kann.
Die großen Unterschiede in der Dichte und Ausgestaltung dieser Leistung werden
weiterhin Gegenstand der unterjährigen Arbeit des Benchmarkingkreises sein.
Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen’ können auch auf einen
unterschiedlich hohen Informationsstand bei den Betroffenen und Angehörigen
zurückgeführt werden. Die Gewährung 'anderer Leistungen' bzw. eine
dementsprechende Beratung sind also ein Steuerungsinstrument, um ambulante
Pflegearrangements zu unterstützen. Beratung leistet einen positiven Beitrag,
auch hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, die
sich auf Dauer überfordert fühlen können und vor allem auch den Austausch mit
anderen Pflegenden und professionelle Beratung gern annehmen. So kann eine
eventuell zunehmend anspruchsvolle Pflegesituation für pflegende Angehörige
längerfristig besser bewältigt werden.
In der folgenden Abbildung wird dargestellt, wie hoch der Anteil der
ausschließlich von Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) gepflegten Empfänger
an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege a.v.E. ist. Grundsätzlich stellt die
familiäre Pflege eine Verbindung zwischen einem aus Sicht des Kostenträgers
wirtschaftlich interessanten und fachlich als sinnvoll eingeschätzten Ansatz dar.
Andere Leistungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 22 – K ENNZAHL 79: PRIVATE PFLEGE
19,1
6,9
75,3
13,3
2,5
43,2
46,9
22,4
28,6
28,7
13,9
55,8
11,2
2,7
42,6
46,2
20,5
33,7
28,3
11,5
4,5
51,3
10,9
2,2
32,8
39,7
26,2
27,7
23,0
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E., die ausschließlich durch Angehörige oder andere
Privatpersonen betreut werden
an allen Empfängern von HzP a.v.E. am 31.12. in Pro zent
2006 2007 2008
n.v. n.v. n.v
Sehr hoch ist dieser Anteil in Chemnitz, wo mehr als 50 % aller Empfänger von
HzP a.v.E. von Privatpersonen gepflegt werden. Auch in Mainz und
Ludwigshafen werden vergleichsweise viele Leistungsbezieher durch Angehörige
oder andere Privatpersonen betreut. Grundsätzlich kann davon ausgegangen
werden, dass ein gutes ausgebautes Netz an Beratungsstellen die
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Leistungsberechtigten bzw. ihre Angehörigen
die Pflege selbst sicherstellen. Ein großzügiger Umgang mit den
Ermessensleistungen des § 65 SGB XII kann ebenfalls die Bereitschaft zur
pflegerischen Versorgung in der Familie oder durch das nähere Umfeld
erleichtern, wenn auch dadurch weitere Kosten für den Sozialhilfeträger
entstehen. Auch ein gut organisiertes Beratungssystem kann hier unterstützend
wirken und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige aufzeigen.
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten
Im Eingangskapitel wurden die Anteile der Leistungsberechtigten nach
Geschlecht und Staatsangehörigkeit bereits im Querschnitt betrachtet. Die
folgende Darstellung in der Kennzahl 73/74 ist differenzierter: Hier wird die
Geschlechterquote auch nach ambulanter und stationärer Betreuung abgebildet.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 23 – K ENNZAHL 73/74: A NTEIL FRAUEN IM L EISTUNGSBEZUG IM VERGLEICH ZUM B EVÖLKERUNGSANTEIL
68,3
72,6
69,1
74,8
79,6
67,9
69,3
67,1
68,3
74,4
75,8
71,6
63,4
66,1
57,9
52,8
59,9
72,6
66,4
61,9
63,9
68,5
65,1
63,5
51,4
50,7
52,2
51,0
52,4
51,5
50,8
52,4
52,1
51,5
51,2
51,6
0
20
40
60
80
100
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 73 und 74 : Frauenanteil an allen HzP-Empfänge rn i.E. bzw. a.v.E. in Prozent
KeZa 73: Anteil der weiblichen LB HzP i.E. an allen LB-HzP i.E. 2008
KeZa 74: Anteil der weiblichen LB HzP a.v.E. an all en LB-HzP a.v.E. 2008
Anteil weiblich an allen EW
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers
Wie im Vorjahr befinden sich anteilsmäßig erheblich mehr Frauen in der
stationären als in der ambulanten Betreuung der HzP. Der Mittelwert ging jedoch
in beiden Leistungsausprägungen zurück. Erst Recht im Vergleich zur
Gesamtbevölkerungsquote sind Frauen in der HzP erheblich überrepräsentiert.
Eine Reihe von Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und immer im
Zusammenhang betrachtet werden sollten, üben Einfluss darauf aus, dass
Frauen öfter als Männer Leistungen der HzP in Anspruch nehmen und dass dies
noch stärker im stationären als im ambulanten Bereich der Fall ist.
/boxbutton3 Die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen
/boxbutton3 Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern sich
im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pflege oder führen
notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst durch. Wenn dann bei
der ehemals pflegenden weiblichen Person selbst Pflegebedürftigkeit
eintritt, kann diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre
Unterstützungssysteme zurückgreifen.
/boxbutton3 Das Rentenniveau von Frauen ist im Allgemeinen niedriger als das von
männlichen Rentnern.
Kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen hier im Hinblick auf eine gezielte
Informationspolitik was den Zugang zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten
angeht aber auch in einer Stärkung der ehrenamtlichen nachbarschaftlichen
Unterstützungsstrukturen.
Me hr Frauen als
Männer im
Leistungsbezug:
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Mit der folgenden Kennzahl 75 wird der Anteil von Personen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft an allen Leistungsbeziehern von HzP abgebildet.
A BB . 24 – K ENNZAHL 75: A NTEIL VON PERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT IM L EISTUNGSBEZUG
97,4 97,1
87,3 85,5
85,0
92,0
0,0
93,9
90,9
95,1
99,0
92,3
2,6 2,9 12,7 14,5 13,3 8,0 6,1 9,1 4,9 1,0 7,5
0%
20%
40%
60%
80%
100%
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 75: Anteil von LB mit bzw. ohne deutsche Staat sbürgerschaft an allen HzP-LB
Anteil der LB ohne deutsche Staatsbürgerschaft an a llen LB 2008
Anteil der LB mit deutscher Staatsbürgerschaft an a llen LB 2008
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers
n.v.
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers
Die Abweichungen zwischen den Städten sind auffällig. In fast allen Städten ist
der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Leistungsbezug
geringer oder nur geringfügig größer als es dem Anteil an der Wohnbevölkerung
insgesamt entspricht. Eine Ausnahme stellt die Situation in Chemnitz dar, wo die
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im HzP-Bezug überrepräsentiert
sind. Dies erklärt sich durch ein vielfach nicht ausreichend hohes
Renteneinkommen dieses Personenkreises.
In den Städten Kiel, Braunschweig, Mainz, Ludwigshafen und Lübeck existieren
im ambulanten Bereich auf diesen Personenkreis spezialisierte Pflegedienste. In
immer mehr Städten gibt es spezielle Beratungs- und Erbringungsangebote (z.B.
in Ludwigshafen mit einer zusätzlichen, halben Beratungs- und
Koordinierungsstelle „Häusliche Versorgung von Migranten“), sowohl ambulant
als auch stationär.
6.3. Fokus: ambulant vor stationär
Die Zielsetzung, der ambulanten Versorgung Vorzug vor der stationären zu
geben, ist gesetzlich vorgegeben und entspricht der fachlichen Sichtweise auf die
Thematik, was in der Regel auch dem Wunsch der Betroffenen entsprechen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
dürfte. Deshalb wird mit der Kennzahl 70 in der folgenden Abbildung, der Anteil
der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an allen Empfängern von
Hilfe zur Pflege dargestellt.
A BB . 25 – K ENNZAHL 70 A NTEIL HZP-LB A.V.E.
19,5
39,0
39,3
37,5
45,2
22,7
18,4
16,7
39,6
24,0
14,0
20,1
39,6
37,2
36,8
44,1
31,7
18,0
18,0
23,4
13,9
18,6
37,5
41,2
41,8
44,2
34,2
18,9
15,1
45,6
25,5
13,4
30,5
0
10
20
30
40
50
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 70: Anteil der HzP-Empfänger a.v.E.
Anteil an allen HzP-Empfängern (i.E. und a.v.E.) am 31.12. im Vergleich zum Vorjahr
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2006
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2007
Anteil der LB der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege ( i.E. und a.v.E.) 2008
MW 2008
KS, DA, SZ 2006 und 2007: abgebildet ist hier die Quote der LB in örtlicher Zuständigkeit; in der Grundgesamtheit sind die LB unter 65 bzw.
unter 60 Jahren i.E. nicht beinhaltet. HL: Daten für 2008 durch Auswertung auf Basis der amtlichen Statistikmeldungen
n.v.
Die Quote stieg von 2007 auf 2008 in Chemnitz, Darmstadt, Kiel und
Oberhausen merklich an, in Braunschweig und Lübeck ging sie zurück. In den
anderen Städten gab es keine auffälligen Veränderungen gegenüber den
Vorjahreswerten. Der hohe Anteil in Kassel wurde im Bericht des Jahres 2006
ausführlicher begründet und die dortige Steuerungspraxis in den Feldern
Beratung und Entwicklung stationärer Angebote genauer gewürdigt.
Bei einem Vergleich der ambulanten Quote werden im Mittelwert 30,5 % aller
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen versorgt. Mit einer
entsprechenden Auswertung aus dem Benchmarkingkreis der 16 großen
Großstädte werden Unterschiede deutlich. Im Mittelwert der 16 großen
Großstädte werden 42 % aller Leistungsbezieher ambulant versorgt.
Generell wird eine hohe ambulante Quote begünstigt durch eine gut ausgebaute
und vernetzte kommunale Beratungsstruktur.
Auch das Verhältnis ambulanter zu stationärer Versorgung unterliegt
verschiedenen Einflussfaktoren. Ein Grund für eine Verringerung des ambulanten
Anteils kann an einem gestiegenen Angebot von Heimplätzen liegen. Hier kann
sich der Markt - über die Anbieter von Pflegeheimen - unter Umständen die
Nachfrage selbst schaffen. Auch die Einkommensstrukturen vor Ort können das
Verhältnis beeinflussen, da ambulante Leistungsberechtigte ggf. noch mit
Einflussfaktoren auf
die ambulante Quote
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
anderen Finanzquellen auskommen und daher noch nicht leistungsberechtigt in
der HzP sind.
Das Interesse des Benchmarkingkreises gilt auch der Frage, ob die ambulante
Versorgung in der Praxis tatsächlich fiskalisch gesehen günstiger ist als die
stationäre Unterbringung der Leistungsbezieher. Dazu sind in den folgenden
beiden Grafiken die Nettoausgaben pro Fall in Einrichtungen bzw. außerhalb von
Einrichtungen dargestellt, jeweils mit den Werten der Jahre 2007 und 2008.
A BB . 26 – K ENNZAHL 85: NETTOAUSGABEN PRO LB VON HZP I.E.
8.748
8.163
4.527
6.370
12.511
8.974
8.122 8.038 7.945 7.570
8.836
7.612
8.612
4.934
8.169
10.769
9.457
8.206 8.136 8.587
7.541 8.207
8.202
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 85: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
pro HzP-Empfänger i.E. pro Jahr in Euro
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro LB von HzP i.E. 2007
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro LB von HzP i.E. 2008
MW 2008
Bei einigen Städten kam es zu keinen bedeutenden Veränderungen im
Zeitvergleich. Braunschweig, Kassel und Salzgitter weisen jedoch einen
deutlichen Rückgang der Fallkosten auf, während Darmstadt, Kiel und Mainz
einen deutlichen Anstieg ausweisen. In Kassel ist die Veränderung durch eine
Überarbeitung der Datenlieferung erklärbar und daher nicht inhaltlich begründet.
In Rheinland-Pfalz stiegen die Entgelte für stationäre Einrichtungen und für den
ambulanten Bereich (Vergütung ambulanter Pflegeleistungen) und es kamen in
den letzten Jahren Investitionskosten hinzu (ab dem 01.01.2008 – Erhöhung
von 5% auf 6%), was zu nicht unerheblichen Kostensteigerungen bei den
Fallkosten führte.
In Darmstadt ergaben sich Veränderungen durch die Umstellung des Haushaltes
auf die doppische Buchführung. Auch in Mainz sind die Veränderungen auf eine
Modifikation des Datenerhebungsverfahrens zurückzuführen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 27 – K ENNZAHL 86: NETTO A USGABEN PRO LB VON HZP A.V.E.
5.182
8.614
4.906
10.440
10.509
9.336
6.838
7.287
8.781
3.007
5.023
4.478
8.403
5.007
10.028
12.497
9.423
7.482
10.176
9.366
2.766
4.491
7.963
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E.
pro HzP-Empfänger a.v.E. in Euro
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro LB von HzP a.v.E. 2007
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro LB von HzP a.v.E. 2008
MW 2008
Im Leistungsbereich a.v.E. haben Kassel, Lübeck und Mainz einen deutlichen
Kostenanstieg zu verzeichnen, in Braunschweig und Salzgitter gingen diese
Kosten in nennenswertem Maß zurück. Braunschweig und Salzgitter kann diese
Entwicklung mit der Änderung durch das Pflegeversiche rungs-
Weiterentwicklungsgesetz erklären, wodurch eine Anzahl von Fällen an die
Pflegeversicherung abgegeben werden konnte. In Kassel ist ermittelt worden,
dass allein die 20 teuersten Fälle Gesamtkosten von ca. 2 Mio. Euro
verursachen. Darin zeigt sich, dass im Fall der Unzumutbarkeit einer stationären
Versorgung im Einzelfall erhebliche Kosten auf den Sozialleistungsträger
zukommen. Die Leistungsberechtigten haben hierauf einen gesetzlichen
Anspruch, der sicher auch gerechtfertigt ist und nicht in Frage gestellt werden
darf. Genauso wenig ist ein solcher Kostenaufwand jedoch für die betroffene
Kommune steuerbar. Im Ansatz werden jedoch Maßnahmen zum
Kostenmanagement ergriffen, wobei sich die detaillierte Bedarfsprüfung
unmittelbar anbietet. Lübeck hatte im Berichtsjahr eine starke Fluktuation in
diesem Segment, was als ein stadtspezifischer Erklärungsansatz für höhere
Kosten pro Fall diskutiert wird. Gerade in der Pflegestufe III, also der Pflegestufe
mit besonders hohen Kosten, waren die Fluktuationen besonders stark
ausgeprägt.
Im Mittelwert sind die Ausgaben pro stationären Fall auch im Berichtsjahr (noch)
höher als die im ambulanten Bereich. Im Falle einer stationären Unterbringung
wird das Einkommen fast komplett auf die Kosten angerechnet, im Rahmen der
ambulanten Versorgung geschieht dies nur bedingt. Zum Anderen liegen die
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Ausgaben für stationäre Fälle für den Sozialhilfeträger rein rechnerisch niedriger
als für die ambulante Versorgung. Bei der Pflege in Einrichtungen tragen die
Pflegekassen einen Großteil der Ausgaben, bei der Betreuung außerhalb von
Einrichtungen geschieht das nur im gesetzlich begrenzteren Umfang.
Differenzierter wird das Bild jedoch bei einem Blick auf die einzelnen Städte, wie
die folgende Abbildung zeigt.
A BB . 28 – FALLKOSTEN HZP A.V.E. UND I .E. IM VERGLEICH
7.612
8.612
4.934
8.169
10.769
9.457
8.206
8.136
8.587
7.541
8.207
8.202
4.478
8.403
5.007
10.028
12.497
9.423
7.482
10.176
9.366
2.766
4.491
7.963
0
4.000
8.000
12.000
16.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 85/ 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E./ i.E.
pro HzP-LB a.v.E./ i.E. in Euro
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HzP-LB i.E. 2008 Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. von HzP-LB a.v.E. 2008
In Chemnitz, Darmstadt, Kassel, Lübeck und Mainz übersteigen die Kosten
a.v.E. die der HzP i.E., teilweise erheblich. Unter Berücksichtigung der oben
dargestellten fiskalischen Zusammenhänge ist dies bemerkenswert und muss
weiter betrachtet werden.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ergibt sich aus dem Gesetz (§ 13 Absatz
1 Satz 1 SGB XII). Der nächste Satz dieser Vorschrift lautet jedoch: „Der Vorrang
der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn … eine ambulante Leistung mit
unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.“ Die oben dargestellten Zahlen
weisen Gesamt-Nettofallausgaben bezogen auf alle Fälle der jeweiligen
Leistungsform aus. Wenn sich somit die durchschnittlichen Gesamtfallausgaben
a.v.E. und i.E. annähern, bedeutet das, dass im Einzelfall die Kosten der
ambulanten Versorgung die der stationären bereits erheblich übersteigen. Das
Gesetz sieht für diesen Fall die oben zitierte ‚Kostenbremse‘ vor.
Eine differenziertere Betrachtung der Leistungen in der Hilfe zur Pflege nach den
Pflegestufen erscheint daher angezeigt. Während die ambulanten Fallkosten in
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
den Pflegestufen 0 und 1 im Regelfall gegenüber denen einer stationären
Versorgung günstiger sind, kehrt sich dieses Verhältnis bei höheren Pflegestufen
um, erst Recht unter Berücksichtigung des dadurch geänderten
Einkommenseinsatzes nach dem SGB XII.
Eine uneingeschränkte Priorisierung der ambulanten vor der stationären
Versorgung sollte somit nicht ohne eine flankierende Betrachtung der
Kostenfolgen vorgenommen werden.
In beiden Bereichen werden die Ausgaben jedoch auch maßgeblich durch die
Fallstruktur vor Ort beeinflusst. Speziell im ambulanten Bereich können
vergleichsweise wenige sehr teure Fälle, zum Beispiel verursacht durch die
sogenannte 24-Stunden-Pflege, die Ausgaben steigernd beeinflussen.
6.4. Ausgaben in der HzP
Die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege werden auch davon beeinflusst, ob
die personenbezogenen Investitionskosten für die HzP in Einrichtungen nach
unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen in den Ausgaben beinhaltet
sind.
Ein Pflegewohngeld wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein gezahlt. Es ist ebenfalls eine kommunal zu tragende
Leistung, die neben der Hilfe zur Pflege besteht. Pflegewohngeld ist ein
bewohnerbezogener Investitionskostenzuschuss gemäß der jeweiligen
Landesgesetzgebung, wobei die Empfänger von Pflegewohngeldleistungen nicht
die Heimbewohner selbst, sondern die jeweiligen Einrichtungen sind.
Nachfolgend ist die nach Bundesländern unterschiedene Situation dargestellt.
/boxbutton3 Bewohnerunabhängige Investitionskostenzuschüsse durch die jeweiligen
Bundesländer können in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gezahlt
werden, in Schleswig-Holstein bei einer quotalen Finanzierung.
/boxbutton3 In Hessen können Zuwendungen des Landes an örtliche Einrichtungen
gezahlt werden.
/boxbutton3 In Niedersachsen erhalten teilstationäre und Kurzzeitpflege-Einrichtungen
Investitionskostenzuschüsse in Form von Zuwendungen, ebenso in
Schleswig-Holstein und NRW.
In den Berichten der Vorjahre konnte bereits festgestellt werden, dass die
Ausgabenhöhen im Leistungsbereich der stationären Hilfe zur Pflege stark von
den Bedingungen vor Ort abhängig sind und die Informationen über die
Gewährung unterschiedlicher Zuwendungen nach den oben beschriebenen
Grundlagen die Unterschiede zwischen den Städten nicht in ausreichendem
Maße erklären können.
Thema
„Pflegewohngeld“
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
In dem Benchmarkingkreis wird der Lernprozess so organisiert, dass auf
Grundlage des zielorientierten Kennzahlenvergleichs ein genauer Blick auf die
örtliche Praxis bei den Städten erfolgt, die günstige Werte ausweisen. In die
unterschiedlichen Detailanalysen und fachlichen Betrachtungen von guter Praxis
fließen eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren ein, die sich gegenseitig
bedingen.
In der folgenden Tabelle schließt sich eine Übersicht von zentralen Kennzahlen
und Kontextdaten der HzP an. Ausgewiesen wird auch der Anteil der über 65-
Jährigen an allen Einwohnern.
A BB . 29 – TABELLE ZENTRALE K ENNZAHLEN UND K ONTEXTDATEN HZP
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
71 Dichte a.v.E. 9,8 28,9 13,9 15,2 31,2 22,9 7,7 11,6 23,0 15,6 8,0 17,1
76 Dichte andere Lstg. a.v.E. 1,1 3,0 10,6 0,8 21,6 10,5 5,2 n.v. 19,2 11,5 2,6 9,7
70 Anteil a.v.E. 18,6 37,5 41,2 41,8 44,2 34,2 18,9 15,1 45,6 25,5 13,4 30,5
79 Anteil fam. Pflege an a.v.E. 11,5 4,5 51,3 n.v. 10,9 2,2 32,8 n.v. 39,7 26,2 27,7 23,0
86 Netto Ausgaben pro Fall a.v.E. 4.478 8.403 5.007 10.028 12.497 9.423 7.482 10.176 9.366 2.7 66 4.491 7.963
85 Netto Ausgaben pro Fall i.E. 7.612 8.612 4.934 8.169 10.769 9.457 8.206 8.136 8.587 7.541 8.207 8.202
Einwohner 240.531 1 1 5.31 3 241 .493 1 40.999 1 91 .959 234.267 1 58.665 21 3.385 1 96.489 21 5.1 73 1 03.674
Anteil ü 65 21,6 21,7 26,4 18,5 20,2 18,6 20,0 22,8 17,9 20,9 22,9
Zentrale Kennzahlen und Kontextdaten der HzP in de r Übersicht (2008)
Zu beobachten ist: In Ludwigshafen, Oberhausen, Chemnitz, Braunschweig und
Salzgitter werden vergleichsweise wenige Personen - bezogen auf die jeweilige
Bevölkerung - ambulant betreut und die Ausgaben (a.v.E.) pro Fall sind in diesen
Städten auch vergleichsweise niedrig.
Die Ausgaben pro Fall werden auch durch die spezifischen Fallstrukturen
beeinflusst. Eine in 2006 im Rahmen des Benchmarking durchgeführte Abfrage
unter den Städten, wies für Kassel die höchste Anzahl von sogenannten 24-
Stunden Betreuungsfällen mit jährlichen Kosten von bis zu 100 Tsd. Euro pro
Fall aus. Grundsätzliche Steuerungsansätze werden von dem Benchmarkingkreis
im Zusammenhang mit der Profilanalyse der örtlichen Strukturen
(Fallmanagement und Leistungsgewährung) verglichen und analysiert.
Es folgen die Kennzahlen 84 und 88, mit denen die Nettoausgaben jeweils pro
Fall und pro 1.000 Einwohner dargestellt werden.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
A BB . 30 – K ENNZAHL 84: NETTOAUSGABEN HZP PRO E MPFÄNGER GESAMT
8.032
8.342
4.668
7.867
11.627
9.088
7.890
7.902
0
6.501
8.306
7.030
8.534
4.964
8.946
11.533
9.446
8.069
8.444
8.942
6.323
7.710
8.176
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ
KeZa 84: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt
pro HzP-Empfänger insgesamt in Euro
Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-LB insgesamt in Euro 2007
Netto -Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP -LB insgesamt in Euro 2008
MW 2008
A
BB . 31 – K ENNZAHL 88: NETTOAUSGABEN HZP PRO 1.000 EW INSGESAMT
4.491
24.266
6.945
15.220
38.995
21.559
5.753
11.870
21.497
4.319
3.595
15.492
32.566
41.375
9.787
17.265
42.357
41.581
27.152
52.997
23.555
34.382
42.588
32.302
0
20.000
40.000
60.000
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 88: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt
pro 1.000 EW am 31.12. in Euro
differenziert nach außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen
Netto-Ausgaben a.v.E. pro 1.000 EW 2008 Netto-Ausgaben i.E. pro 1.000 EW 2008
Zur Interpretation der obigen Kennzahlen sollten die Berichtsteile, in denen die
einzelnen Ausgabepositionen differenziert dargestellt werden, hinzugezogen
werden. Die Ausgaben je 1.000 Einwohner, die in der Kennzahl 88 dargestellt
sind, stellen sich in den Städten niedrig dar, in denen wenige Personen
Leistungen der HzP erhalten, bzw. wo die Fallkosten niedrig sind.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
Mögliche kommunale Handlungsansätze werden massiv von den Entwicklungen
im Bereich der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung beeinflusst. Bereits seit
längerem wird deutlich: Die Ausgaben pro Fall lassen sich im Allgemeinen nicht
kurzfristig senken. Die Anzahl der Personen, die Leistungen der HzP in Anspruch
nehmen, lässt sich nur schwierig beeinflussen. Ansätze, die von den Kommunen
in diesem Bereich vorangetrieben werden können, bestehen in
gesundheitsunterstützenden Maßnahmen und Aktivitäten der Altenhilfe. Auch
lässt sich der Anteil der ambulanten Versorgung von kommunaler Seite aus
beeinflussen. Hierzu wurde jedoch bereits festgestellt, dass die ambulanten Fälle
nicht selbstverständlich die günstigeren sind.
Kommunale
Planungs-
aktivitäten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
7. Ausblick
Zunächst gilt es festzuhalten, dass der Benchmarkingkreis weiter die
Umstellungen des kommunalen Rechnungswesens zur Doppik im Blick behalten
sollte. Die Einführung geschieht in den am Benchmarking beteiligten Städten
zeitversetzt. Eine Koordinierung der Umsetzungsarbeiten mit den Arbeiten im
Benchmarkingkreis kann Synergien hervorrufen.
Die Folgen der Wirtschaftskrise auf das Transferleistungsgeschehen werden vom
Benchmarkingkreis im laufenden und den kommenden Jahren beobachtet
werden. Im parallelen Bericht des Benchmarkingkreises zum SGB II wird näher
darauf eingegangen.
Aus den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs wurde deutlich, dass die
Kommunen in den Leistungsarten unterschiedliche Akzente setzen. Im Hinblick
auf den Fallzahlen- und Ausgabenanstieg für die Leistungen des 4. Kapitels steht
weiterhin eine vertiefte Auseinandersetzung mit der demografischen Entwicklung
und den Rückschlüssen, die daraus für die Sozialplanung und kommunale
Ausgabenentwicklungen getroffen werden können, auf der kommunalen Agenda.
Hier sind auch die Entwicklungen des Leistungsgeschehens im SGB II zu
beobachten. Auch die Einkommenssituation der potenziellen Berechtigten für
Leistungen der GSiAE soll weiter beleuchtet und der regionalen Analyse
zugänglich gemacht werden.
Neben dem quantitativen Vergleich verfolgen die teilnehmenden Städte vor allem
in der Hilfe zur Pflege auch qualitative Lernprozesse. Wie bereits dargestellt,
verfügen die Kommunen hier über Steuerungsmöglichkeiten.
Der Benchmarkingkreis beabsichtigt, diesen Leistungsbereich genauer im
Hinblick auf Case-Management und Bedarfsfeststellungsverfahren hin zu
untersuchen. Über die bereits vorhandenen quantitativen Daten werden dazu –
ungleich schwerer zu ermittelnde und vergleichbare – qualitative Informationen
zusammengetragen und analysiert werden.
Auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird in maßgeblichen Teilen erst im
laufenden Jahr auf den hier betrachteten Leistungsbereich durchwirken.
Einflussfaktoren der zahlreichen Neuregelungen auf die Hilfe zur Pflege nach
dem SGB XII sind beispielsweise die Härtefallregelungen, die Verkürzung der
Vorversicherungszeiten und die Erhöhung der Leistungen für Demenzkranke und
in der ambulanten und stationären Versorgung. Durch die gesetzliche
Verschränkung der Leistungen mit dem SGB XI wirken sich diese Änderungen
auch auf Leistungsbezug im SGB XII direkt aus.
Auch die beabsichtigte bundesweite Einrichtung von Pflegestützpunkten kann die
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen positiv beeinflussen, wobei bei den
Entwicklungen in
der GSiAE
Gute Praxis in der
HzP
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
meisten Teilnehmern die Einrichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte
noch nicht abgeschlossen ist.
Der Umsetzungsstand ist in jedem Bundesland unterschiedlich und es kann noch
keine Aussage über eine langfristige Wirkung getroffen werden. Grundsätzlich
sollen die Stützpunkte von den gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen
eingerichtet und getragen werden, was somit den Einfluss der Kommune
reduziert. Es ist jedoch auch eine Beteiligung der Träger der Alten- und
Sozialhilfe vorgesehen. Ein kommunaler Einfluss ist durch die Gestaltung der
Pflegestützpunktverträge mit den Pflegekassen und durch den Einsatz
kommunaler Mitarbeiter in Pflegestützpunkten möglich.
In Rheinland-Pfalz gibt es 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen (BeKo),
davon fünf in Ludwighafen, die zu 80 % vom Land und zu 20 % durch die
jeweiligen Träger finanziert werden. In Mainz sind sechs BeKos angesiedelt,
wobei in einer der Beratungsstellen eine halbe Vollzeitstelle in der Beratung für
Demenzkranke bzw. deren Angehörigen tätig ist. Daraus entstehen zukünftig die
Pflegestützpunkte. In jeder Kommune gibt es gemäß eine r
Landesrahmenvereinbarung eine Kooperationsgemeinschaft, die sich u. a. aus
den Sozialhilfeträgern (Land und Kommune) und den Kassen (Kranken- und
Pflege-) zusammensetzt. Die Kooperationsgemeinschaft soll den einheitlichen
Auf- und Ausbau, den laufenden Betrieb und die Sicherung der Qualität und
Transparenz der Arbeit der Pflegestützpunkte in einer Kommune begleiten.
In Sachsen werden statt Pflegestützpunkten sog. „Pflegenetzwerke“ geschaffen.
Die vorhandenen lokalen Netzwerkstrukturen werden ausgebaut und erweitert.
Darin wirken die Akteure der Pflegekassen, Kommunen, aus dem Bereich des
bürgerschaftlichen Engagements und der sonstigen Seniorenarbeit mit. Chemnitz
ist einer von drei Modellstandorten. Zielstellung ist die trägerneutrale, vernetzte
Pflegeberatung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen. Die Kommune
und die Pflegekassen agieren als gleichberechtigte Partner bei der
Konzeptumsetzung. Der Vorteil dieses Konzeptes liegt darin, dass in Chemnitz
sieben Anlaufstellen mit vernetzter Pflegeberatung vorgehalten werden können.
Kommunalseitig wird diese Aufgabe im Seniorensozialdienst angesiedelt. Die
(Pflege) Beratungsstellen kooperieren mit den Partnern des
Unterstützungsnetzwerkes und entwickeln gemeinsam diese Strukturen weiter.
Das Angebot der lokalen vernetzten Pflegeberatung wird durch eine sachsenweite
Homepage und Servicehotline ergänzt. Diese informieren zu regionalen
Leistungsangeboten.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2008
8. Anlagen
A BB . 32 – K ENNZAHL 89.3. DICHTE L EISTUNGSBEZIEHER SGB XI
125,2
178,2
124,9 107,0
185,9
109,6 123,7 125,4
82,9
166,2
223,7
141,1
110,2
68,9
106,5
89,6
92,9
86,7 61,5
142,5
75,5
86,9
113,6
94,1
76,5
111,1
83,6
58,9
100,4
59,7
41,7
48,8
42,0
67,8
76,4
69,7
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
BS BHV C DA KS KI LU HL MZ OB SZ MW
KeZa 89.3.: Dichte der pflegebedürftigen Personen m it Leistungen nach SGB XI
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betre ut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
auf 10.000 Einwohner Stand der Daten: Pflegestatist ik 2007
Dichte der ambulant betreuten Personen, die Leistun gen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen
Dichte der stationär betreuten Personen, die Leistu ngen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen
Dichteder pflegebedürftigen Personen, die Leistunge n der Pflegekasse nach SGB XI ausschließlich in For m von
Geldleistungen beziehen
2009/0575
14927 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.12.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0575 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Fachdienst Pflege Vorlage vom: 02.12.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat beschließt die Einrichtung des Fachdienstes Pflege zum 1. Januar 2010 als Qualitätsoffensive für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII). 2. Zur Umsetzung der Aufgaben des Fachdienstes Pflege werden in der Abteilung Altenhilfe, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen 2 Vollzeitstellen EG 9 TVÖD/A10 BBesG benötigt. Diese werden durch Umstrukturierungen im Rahmen der Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb des Amtes für Soziales und Prävention bereitgestellt. Anlagen: Benchmarkingbericht 2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 02. Dezember 2009: 1. Fachdienst Pflege – Eine Qualitätsoffensive und nachhaltige Maßnahme zur Kostenoptimierung in der Sozialhilfe Ausgangslage Im Zuge der demographischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren auch in Darmstadt stetig ansteigen. Damit wird deutlich, dass neben der kommunalen Bete iligung an dem Pflegestützpunkt in Darmstadt mit einer Stelle, und den vorhandenen Beratungsangeboten des Beratungs- und Servicezentrums für Ältere und Menschen mit Behinderung (BuS) auch ein besonderes Augenmerk auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) zu richten ist, die aus dem kommunalen Haushalt im Rahmen der Sozialhilfe zu finanzieren sind. Insbesondere der Bedarf an ergänzenden Sozialhilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Singularisierung, Hochaltrigkeit) erfordert aus Sicht des Sozialhilfeträgers die Konzeptionierung einer effektiven und effizienten Bedarfsfeststellung. Nur mit dieser Steuerungsmöglichkeit wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt zukünftig zielgerichtet passgenaue Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erbringen und damit auch die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe optimieren können. Der Kennzahlenvergleich SGB XII 2008 zeigt, dass Darmstadt im Benchmarking der mittelgroßen Großstädte in Deutschland besonders in Bezug auf die Kosten der ambulanten Pflege deutlich über den Durchschnittswerten der Vergleichsstädte liegt. Für durchschnittlich 214 Fälle / Monat wurden im Jahr 2008 in Darmstadt insgesamt rund 2,4 Mio. Euro als ambulante Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe aufgewandt, ohne das dieser Leistung seitens des Sozialhilfeträgers eine professionelle Bedarfsplanung und Steuerung der Hilfe gegenüber stand. Dies hat in Darmstadt zur Folge, dass die Kosten pro Fall in der ambulanten Pflege wesentlich höher sind, als die der stationären Pflege. Kosten in Darmstadt: Durchschnitt Benchmarking: ambulante Pflege 10.028,--Euro pro Fall 7.963,-- Euro pro Fall stationäre Pflege 8.169,--Euro pro Fall 8.202,-- Euro pro Fall (Quelle: Con_sens, Benchmarkingbericht 2008 ) Die Vergleichszahlen aus dem Benchmarkingbericht der mittelgroßen Großstädte in Deutschland aus dem Jahr 2008 belegen, dass die Kosten der stationären Pflege zwar nahezu dem Durchschnitt entsprechen, jedoch die der ambulanten Pflege mit 2.065,-- Euro/ Fall im Jahr deutlich über dem Durchschnitt der Vergleichstädte liegen. Die Folge sind Mehrausgaben in der Sozialhilfe in Darmstadt von 441.910,-- Euro/Jahr. Insbesondere ist dies darauf zurück zu führen, dass es in Darmstadt keine individuellen Steuerungsmöglichkeiten in Form von Hilfeplanung zur Ermittlung der bedarfsgerechten Sozialhilfeleistung für bedürftige Personen gibt. Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu anderen Hilfearten – durch die Kommunen beeinflusst werden, da hier der Leistungsumfang gesteuert werden kann. 3 ... (Quelle: Con_sens, Benchmarkingbericht 2008 ) Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung ist es daher unabdingbar, die Ausgaben in der Sozialhilfe für Leistungen der Hilfe zur Pflege durch individuelle Hilfeplanung zu optimieren und damit effizienter zu gestalten. Das Ergebnis des Kennzahlenvergleichs aus dem Benchmarkingbericht 2008 zeigt, dass hier erhebliche Spielräume für Einsparungen liegen. Sozialrechtliche Aspekte Die Feststellung des Pflegebedarfs erfolgt bei Beantragung der Leistungen der Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Hierbei wird mit Hilfe eines standardisierten Formulars ein sozialrechtliches Gutachten erstellt. Der diesem Verfahren zu Grunde liegende Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eng gefasst und entspricht aus pflegewissenschaftlicher Sicht bisher nicht einem ganzheitlichen bzw. umfassenden Verständnis von Pflege. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Reform der Pflegeversicherung hatte das Bu ndesministerium für Gesundheit (BMG) im November 2006 einen Beirat mit der Aufgabe betraut, den aktuellen sozialrechtlichen Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung zu erarbeiten. Die pflegewissenschaftliche Untersuchung dazu wurde in 2008 abgeschlossen. Wingenfeld, Büscher, Gansweid und andere haben ein Konzept für ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit vorgestellt. Darauf aufbauend wurde ein neues Assessment zur Einstufung in eine Pflegestufe entwickelt und in einem Zwischenbericht des Forschungsprojekts veröffentlicht. Dennoch ist im Blick auf ergänzende sozialhilferechtliche Leistungen eine Orientierung an diesem Verfahren für eine Bedarfsfeststellung aus Sicht des Sozialhilfeträgers erforderlich. Ein über die zugewiesene Pflegestufe hinaus gehender Bedarf hat sich jedoch an einem weiter fassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff zu orientieren. Wie die Praxis immer wieder zeigt, ist es nahezu die Regel, dass eine Pflegeeinstufung gemäß SGB XI nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht. Dieser ist jedoch durch einen individuellen Anspruch auf Sozialhilfe sicher zu stellen. Der Sozialhilfeträger erbringt in diesen Fällen ergänzende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zur Deckung des individuellen Bedarfs, aufgrund eines Kostenvoranschlages des ambulanten Pflegedienstes. An dieser Stelle muss die individuelle Fallsteuerung unter Einbeziehung aller Beteiligten einsetzten. Fachliche Inhalte Für die Konzeptionierung eines “Fachdienstes Pflege” ist es daher erforderlich ein anerkanntes, auf dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse beruhendes Pflegeverständnis zugrunde zu legen. Dieses Konzept muss dabei mit dem derzeit gültigen Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI kompatibel sein. Bei einer Bedarfsfeststellung im Rahmen der Beantragung notwendiger Hilfen gemäß dem SGB XII sind daher neben den hauswirtschaftlichen auch pflegerische und weitergehende individuelle unterstützende Leistungen zu bestimmen. Dies setzt neben sozialpädagogischen und sozialrechtlichen Fachkenntnissen, Fachwissen im Bereich der Pflege voraus. Hierbei ist dieser Fokus sehr breit anzulegen, wenn hiermit alle Altersgruppen als Zielgruppe anvisiert werden. Als wichtige Voraussetzung zum Gelingen eines Fallsteuerungsprozesses ist hierbei auch die Verbesserung auf der Systemebene erforderlich, was durch die Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Darmstadt und die damit einhergehende kommunale Bete iligung angestrebt 4 ... wird. Denn nur, wenn die Hilfemechanismen ineinander greifen und hierfür die strukturellen Voraussetzungen vorhanden sind, kann Hilfeplanung und Fallsteuerung gute Ergebnisse erreichen. Ziele für Darmstadt /head2right Mit dem Fachdienst Pflege wird eine Qualitätsentwicklung vor allem im Bereich ambulante Pflege nach dem SGB XII verfolgt. Damit werden pflegebedürftigen Menschen in Darmstadt fachgerechte Sozialhilfeleistungen erbracht. /head2right Durch Prävention und passgenaue Hilfen im ambulanten Bereich werden Qualität und Wirtschaftlichkeit der Sozialhilfeleistung deutlich verbessert. /head2right Kostenkonsolidierung im Bereich der ambulanten Pflege Diese Ziele können mit den nachfolgenden Instrumenten erreicht werden: /head2right Eine individuelle Fallsteuerung ermöglicht es dem Sozialhilfeträger bedarfsorientiert und bedürfnisgerecht die für den einzelnen Menschen notwendige Sozialhilfeleistung zu beurteilen und umzusetzen. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Kontext zu den individuellen Leistungsansprüchen des Einzelnen zu bewerten. /head2right Durch Optimierung der Hilfen im ambulanten Bereich lassen sich stationäre Pflegeheimaufnahmen vermeiden bzw. hinauszögern. Umsetzung Die abschließende Konzeptionierung ist in der Folge auf Basis eines sozialrechtlich und sozialpolitisch abgestimmten Verständnisses zu erstellen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf einen entsprechenden Qualifikations- und Stellenbedarf von entscheidender Bedeutung. Um mittelfristig entsprechend mögliche Einspareffekte im Bereich der hier ins Auge gefassten SGB XII- Leistungen zu erreichen, sind daher vorab Investitionen im Personalbereich erforderlich. Durch die Reform des Pflegeversicher ungsgesetzes werden darüber hinaus in jedem Fall weitere Anforderungen an die Kommune gestellt, sei es im Rahmen der Steuerung und Kooperation im Zusammenhang mit den Pflegestützpunkten oder in der individuellen Beratungsarbeit in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen. Auf dieser Grundlage kann zukünftig von einem wesentlich höheren Maß an Qualität sowie von einer transparenteren Verlässlichkeit sowohl gegenüber möglichen Leistungsempfänger/innen als auch gegenüber den Leistungserbringern ausgegangen werden. Personalbedarf (qualitativ und quantitativ) Der zentrale Punkt eines entsprechenden Konzeptes sind die vorhandenen und erforderlichen Fachkenntnisse, die eine pflegefachliche Qualifikation vorauszusetzen. Die Höhe bzw. der Umfang des Personalbedarfs ist orientiert an den Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB X II. Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der ambulanten Pflege, sowie die Kooperation mit den Pflegestützpunkten: 5 ... /head2right Hausbesuche in jedem Einzelfall (SGB XII, Sozialhilfe ambulante Pflege), Einzelfallsteuerung, Abstimmung der Hilfen mit allen am Prozess Bete iligten, Bedarfsfeststellung, Hilfeplanung /head2right Kostensteuerung durch fachliche Prüfungen der ambulanten Kostenvoranschläge /head2right Kooperation mit den Leistungserbringern /head2right Kooperation in Pflege- bzw. Versorgungsplankonferenzen /head2right Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Personalbedarfsberechnung Für die 214 Fälle der ambulanten Pflege nach SGB XII sind neben dem Fallmanagement in jedem Einzelfall, und der damit zusammenhängenden Administration, auch noch die Prüfung der abzurechnenden Leistungen und Kostenvoranschläge zeitlich zu bemessen, so dass hier 15 Stunden/Fall zugrunde gelegt werden müssen. 214 x 15 = 3.210 Stunden/Jahr Bei 7,8 Stunden pro Arbeitstag und 210 Arbeitstagen im Jahr käme eine Vollzeitkraft (VK) auf 1638 Arbeitsstunden. Dies bedeutet, dass 2 VK für den Fachdienst Pflege benötigt werden. Personalkosten: Personalkosten 2 Stellen SB EG 9 je 54.856,38 Euro 109.712,76 Euro Sachkosten Fortbildung 6.000,00 Euro Gesamtkosten Personal- und Sachkosten Mögliche Einsparungen auf der Basis dieses Modells Wenn es mit dem neuen Konzept gelingt, die durchschnittlichen Fallkosten für die Sozialhilfeleistungen der ambulanten Hilfen zur Pflege auf den im Benchmarkingbericht ermittelten Durchschnittswert zu senken, ergäben sich folgende Einsparoptionen: Nettoersparnis pro Jahr: 326.197,24 Euro (Berechnung: Mehrkosten über dem Durchschnitt 441.910,-- abzüglich Personalkosten und Sachkosten 115.712,76 ) Die Installation eines Fachdienstes Pflege ermöglicht nach relativ kurzer Zeit erhebliche Einsparungen bei gleichzeitig verbesserter Qualität der Versorgung und ist damit langfristig vor allem vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung auch im Sinne einer Haushaltskonsolidierungsmaßnahme angelegt. Ohne Fachdienst Pflege wird es mangels Steuerungsmöglichkeit keinen fachlichen Einfluss auf die Kostenentwicklung in der Sozialhilfe geben. Rahmenbedingungen: Die Einbindung der erweiterten Aufgaben des Fachdienstes Pflege in das Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen in der Abteilung Altenhilfe und Grundsicherung ermöglicht es dem Sozialhilfeträger zukünftig für jeden bedürftigen, insbesondere älteren Menschen Hilfen zu vermitteln, die dem situativen Bedarf 6 ... entsprechen und mit dieser Qualitätsentwicklung auch den Vorgaben der Wirtschaftlichkeit in der Sozialhilfe Rechnung zu tragen. Die benötigte personelle Ausstattung mit 2 Vollzeitstellen für das individuelle Fallmanagement des Fachdienstes Pflege im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist unter Berücksichtigung der weiterhin zunehmenden Aufgaben (demografische Entwicklung) in diesem Bereich knapp kalkuliert. Diese Investition in personelle Ressourcen wird sich jedoch entsprechend der Modellrechnung langfristig kostensenkend insbesondere auf die Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege auswirken. Ohne diese Stellen ist eine Steuerung der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege nicht umzusetzen. Voraussetzung für eine Umsetzung des Fachdienstes Pflege ist eine Änderung der Geschäftsverteilung der Abteilung Altenhilfe und Grundsicherung, um die benötigten Vollzeitstellen aus diesem Bereich zu kompensieren. Zusammenfassung Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Strukturverbesserungen - Fachdienst Pflege in Kooperation mit dem Pflegestützpunkt - können mit kostenneutralem Aufwand im personellen Bereich erhebliche Konsolidierungseffekte im Ergebnishaushalt erzielt werden. Gleichzeitig werden demographisch dringend notwendige Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sowie eine qualitative Steigerung der Beratungs- und Unterstützungsangebote für ältere Menschen geschaffen. Darmstadt, 02.12.2009 Ak-ks/50 14 90 Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0575
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.12.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00