Mandari Insight

4160/2018

2. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den aufgeführten Tagen und Zeiten.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 6.3.1

Anlage 2.1. Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 nur Lindenthal

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Anlage 5 Rückzug 190331_190123

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Anlage 1 2. RVO 2019

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Ansehen

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 25.03.2019 4160-2018

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme_IHK_Koeln_14.12.2018

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Anlage 2.2. Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 ohne Lindenthal und 7

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 1 und 2

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Anlage 2.1. Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 nur Lindenthal

117043 Zeichen

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
Lindenthal – Sonntag, 19.05.2019 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. 
Messe: ./. 
Örtliches Fest: ./. 
Ä
hnliche Veranstaltung: 
5. Tag der Nostalgie
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, 
dass der Tag der Nostalgie im örtlichen 
und zeitlichen Zusammenhang mit der 
beantragten Ladenöffnung am 19.05.2019 
stattfindet.  
N
ach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW vom 
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind 
der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu 
spezifizieren. Dies möchten wir im 
Folgenden darlegen.  
Zum
 Charakter der Veranstaltung: 
Zum 5. Mal in Folge soll am Sonntag, den 
19.05.2019 der Tag der Nostalgie in 
Lindenthal stattfinden. Auf dem Karl-
Schwering-Platz und entlang der Dürener 
Straße wird wieder eine große Zahl von 
historischen Automobilen gezeigt.  
Die drei beliebtesten Oldtimer werden 
durch eine große Besucherbefragung 
ermittelt und mit dem "Lindenthal Pokal" 
ausgezeichnet. Die Teilnehmer an der 
Befragung nehmen ihrerseits an einer 
Verlosung von Preisen teil, die von den 
Lindenthaler Gewerbetreibenden gestiftet 
werden. Den Höhepunkt und Abschluss 
bildet ein Auto-Corso über die Dürener 
Straße, den Karl-Schwering-Platz und 
angrenzende Straßen. 
Der Tag der Nostalgie hat sich über die 
Jahre zu einem sehr beliebten Veedels-
Fest für die ganze Familie entwickelt und 
zieht Jung und Alt gleichermaßen an. 
Für
 nostalgische Musik sorgt eine Dixie-
Band, die wieder über die Dürener Straße 
und den Karl-Schwering-Platz zieht. 
In vielen Geschäften können die Besucher

am Tag der Nostalgie mit D-Mark 
bezahlen. Darüber hinaus werden die 
Gewerbetreibenden das Thema Nostalgie 
wieder mit individuellen, kreativen Ideen 
unterstützen, z.B. durch nostalgische 
Mitarbeiter-Kleidung, besondere 
Dekoration, historische Ange-bote, Speisen 
und Getränke. 
 
Organisatorisch stellt der beliebte Tag der 
Nostalgie mit seiner Oldtimer-Ausstellung 
und -Parade eine große Herausforderung 
dar. Die Sperrung einer ausreichenden 
Zahl an Parkplätzen für die Oldtimer ist an 
einem normalen Werktag kaum umsetzbar. 
Auch eine Oldtimer-Parade lässt sich ohne 
große Verkehrsbehinderung nur an einem 
Sonntag durchführen. Und schließlich 
haben viele Oldtimerbesitzer nur an einem 
Sonntag Zeit, mit ihrem Fahrzeug für 
Stunden in Lindenthal zu verweilen. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 5. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
7.500-9.500 
 
4.280 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr. + Karl-Schwering-Platz 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 250 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2015 der Firma 
Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine 
Zahl von 856 Passanten je Stunde. Daraus 
lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag 
mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 
4.280 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. 
Damit ergibt sich eine erste 
Näherungsgröße für die zu vergleichenden 
Besucherströme. 
 
Eine Zählung der 
Veranstaltungsbesucher an den Tagen 
der Nostalgie in den zurückliegenden 
Jahren wurde leider nicht durchgeführt. 
Auch die zahlreichen Pressemeldungen 
nennen leider keine konkreten 
Besucherzahlen.  
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll jedoch der prägende Charakter des “ 
Tages der Nostalgie“ belegt werden. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu belegen, 
wird vom Oberverwaltungsgericht für das 
Land Nordrhein-Westfalen (OVG) 
anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21.06.2017 
mit dem OVG Münster beim Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen erläuterten die OVG Richter 
Details ihrer Rechtsprechung (Information

hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK 
Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist 
es zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise anhand 
von Presseberichterstattungen der letzten 
Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über 
vergangene Veranstaltungen, 
Sicherheitskonzepten für die geplante 
Veranstaltung, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand von 
der Art und dem Umfang der 
Veranstaltungsbewerbung belegt werden 
kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das 
OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Werbemittel: Im Jahr 2018 wurden 6500 
Flyer und Stimmkarten sowie 200 Plakate 
DIN A1/ A2/ A3 produziert. (Nachweis: 
Rechnungen der Druckerei können 
nachgereicht werden). Damit wird die 
Veranstaltung bei einem breiten Publikum 
lokal als auch überregional beworben.  
 
Flächen: Der Tag der Nostalgie 2019 
erstreckt sich über die Dürener Str. (von 
der Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr.) 
sowie den Karl-Schwering-Platz. 
 
Im Jahr 2017 wurden Halteverbotszonen 
im Bereich von 76 Parkplätzen an der 
Dürener Straße sowie im Bereich des 
gesamtem Karl-Schwering-Platzes 
eingerichtet. Ein großer Teil der Dürener 
Straße und der gesamte Karl-Schwering-
Platz werden somit von dem Fest geprägt. 
Zur Sicherheit der Fußgänger und 
Radfahrer wurde damals zur Auflage 
gemacht, die Radwege komplett zu 
sperren, was wiederum ein Hinweis auf die 
hohen Besucherzahlen ist. 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und der Kölner 
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl. 
Bildern über den Tag der Nostalgie 
geschrieben. (Nachweis: 
Pressemeldungen) 
Fotomaterial: Fotomaterial aus den letzten 
Jahren zeigt deutlich die hohe Zahl an

Besuchern und Oldtimern beim Tag der 
Nostalgie. Die Bürgersteige entlang der 
Dürener Str. und auch der Karl-Schwering-
Platz waren deutlich stärker gefüllt als an 
normalen Einkaufstagen. (Nachweis: 
Fotos).  
Überregionale Bedeutung: Der Tag der 
Nostalgie zieht auch Oldtimer-Fahrer und -
Freunde über die Kölner Stadtgrenzen 
hinaus an. Fotos zeigen beispielsweise 
Oldtimer aus Aachen. 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass der Tag der Nostalgie 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden.

Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(Beschl. v. 27.04.2018,4 B 571/18 – 
Beschl. v. 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen 
auf, dass eine hinreichende 
Konkretisierung der örtlichen 
Einzelhandelssituation erforderlich ist. 
 
Im Folgenden möchten auf die örtlichen 
Einzelhandelsstrukturen und 
Einzelhandelsentwicklungen auf der 
Dürenerstraße eingehen 
 
Rückläufige Frequenzen und Umsätze: 
Auch in Lindenthal leidet der stationäre 
Einzelhandel unter rückläufigen 
Frequenzen und Umsätzen. Dies ist das 
Ergebnis zahlreicher Gespräche des 
Vorstands des RLG e.V. mit seinen 
Mitgliedern. 
 
Rückläufige Frequenzen 
Im Retailbericht von Larbig & Mortag, 
2016/2017, wird ersichtlich, dass die 
Passantenfrequenz auf der Dürenerstraße 
von 856 (2015) auf 720 (2016) gesunken 
ist (Larbig & Mortag, Retailbericht Köln, 
2016/2017, S. 4).  
 
 
Kontinuierliche Abnahme der 
Einzelhandelsgeschäfte:  
Auch wenn die Leerstände nicht in 
dramatischer Form zunehmen, ist doch ein 
deutlicher struktureller Wandel sichtbar: 
Jahr für Jahr schließen 
Einzelhandelsgeschäfte und werden durch 
gastronomische Angebote ersetzt. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
von 2010 gibt dazu leider keine Auskünfte, 
so dass die Angaben auf Beobachtungen 
des RLG e.V. basieren. 
 
Unterdurchschnittliche 
Einzelhandelszentralität:  
Die Untersuchung zur 
Einzelhandelszentralität aus dem Jahr

2017 zeigt, dass aus Lindenthal Kaufkraft 
abfließt. Für das PLZ-Gebiet 50931 
(Universitätsstr. bis Gürtel) liegt die 
Zentralitätskennziffer bei 88,6 und für das 
PLZ-Gebiet 50935 (vom Gürtel 
stadtauswärts) bei nur 30,8. 
 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt 
von Sonntagsöffnungen:  
 
Eine Umfrage unter Lindenthaler 
Geschäftsleuten zur wirtschaftlichen 
Bedeutung verkaufsoffener Sonntage im 
Nachgang des Tags der Nostalgie 2018 
offenbart zahlreiche positive Effekte 
(Umfrage durchgeführt im Monat Juni 2018 
von der IHK Köln): 
87,5% der Befragten (48) haben an der 
Sonntagsöffnung teilgenommen. 
75% der Befragten gaben an, dass die 
Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für 
den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr 
hoch sei. 
Folgende Angaben unterstützen dies: 
83,3% bewerten den letzten 
verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung 
für die Geschäftslage; 73,8% gewinnen 
neue Kunden; 81% sagen aus, dass 
Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der 
Umgebung angelockt werden;  
76,2% geben an, dass die Veranstaltung 
bedeutsam ist für den Umsatz des örtlichen 
Einzelhandels ist. 
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Lindenthal.    
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 3 beziehen. Vorab möchten 
wir aus der „Anwendungshilfe für 
Kommunen“ zitieren:  
 
"Zwar müssen die Gemeinden nicht 
belegen, dass eine Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen eine positive

Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Wirkung für den Erhalt, die Stärkung 
oder Entwicklung eines zentralen 
Versorgungsbereichs haben wird. 
Allerdings muss sich der 
Verordnungsgeber vor Erlass der 
Verordnung vergewissern, dass 
die Öffnung dem Zweck jedenfalls 
förderlich ist und einen positiven Effekt 
haben kann". (Seite 24) 
Die Umfrageergebnisse unter den 
Gewerbetreibenden am Standort 
Lindenthal zeigen, dass eine 
Sonntagsöffnung positive Effekte auf die 
örtlichen Einzelhandelsstrukturen haben 
und damit der zentrale Versorgungsbereich 
gestärkt wird.   
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 4 beziehen. Die 
Umfrageergebnisse zeigen, dass 
Sonntagsöffnungen das Potential haben, 
Besucher aus anderen Stadtteilen und der 
näheren Umgebung anzulocken. Diese 
Einschätzung haben 81% der Befragten 
abgegeben. Daraus geht hervor, dass eine 
Sonntagsöffnung am Standort Lindenthal 
zu einer Belebung des 
Einzelhandelsstandortes führt.  
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 22.09.2019 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. 
Messe: ./. 
Örtliches Fest: ./. 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
„Open Air Atelier“ im Rahmen der 21. 
Street Gallery 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, 
dass die Lindenthaler Street Gallery und 
das „Open Air Atelier“ im örtlichen und 
zeitlichen Zusammenhang mit der 
beantragten Ladenöffnung am 22.09.2019 
stattfindet.  
 
Nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW vom 
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind 
der Charakter, die Größe und der 
Zuschnitt der Veranstaltung zu 
spezifizieren. Dies möchten wir im 
Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung: 
 
Am Sonntag, den 22.09.2019 bildet die 
Veranstaltung „Open Air Atelier“ 
den Höhepunkt der jährlich 
stattfindenden Street Gallery in Lindenthal. 
 
Im Jahr 2019 veranstaltet der RLG e.V. 
bereits zum 21. Mal die Street Gallery in 
Lindenthal. Es handelt sich somit um eine 
Traditionsveranstaltung, welche sich fest 
im Veedel etabliert hat und eine 
Ausstrahlwirkung auch außerhalb des 
Stadtteiles entfaltet.   
 
Eine Woche lang (vom 21.09. bis 
28.09.2019) werden über 50 Schaufenster 
entlang der Dürener Straße zu Raum für 
Kunst. Dieses traditionelle, kulturelle 
Ereignis bietet Kunstschaffenden aus der 
Region eine hervorragende Plattform zur 
Präsentation ihrer Werke und wird von den 
Bürgern Lindenthals und über Köln hinaus 
ebenso hochgeschätzt wie von den 
Künstlern und Galeristen.

Am Sonntag, den 22.09.2019 werden die 
teilnehmenden Künstler auf dem 
Bürgersteig und in den Parkbuchten 
entlang der Dürener Str. Open Air Ateliers 
errichten und vor Ort ihr künstlerisches 
Arbeiten für alle Bürger erfahrbar machen 
und erläutern. Es wird gemalt, gemeißelt 
und geschweißt werden. Für Groß und 
Klein wird künstlerisches Schaffen erlebbar 
sein. 
 
Begleitet wird das Schaffen der bildenden 
Künstler von Musikern, die ebenfalls 
entlang der Straße Kunst für die Ohren 
erzeugen. 
 
Am Tag des Open Air Ateliers wird wieder 
eine Spende der Lindenthaler 
Geschäftsleute an eine karitative 
Einrichtung in Lindenthal übergeben. Im 
Jahr 2017 ging die Spende an LebensWert 
e.V. und im Jahr 2018 an die Stiftung Villa 
Kunterbunt. 
 
Wieder ist geplant, zusätzlich auch 
den Karl-Schwering-Platz mit 
einzubeziehen. Eine große Bauzaun-
Ausstellung soll dort installiert werden. 
Dazu wurden im Jahr 2018 Zuschüsse aus 
Bezirksorientierten Mitteln gewährt, die 
auch für das Jahr 2019 wieder beantragt 
werden sollen. 
 
Hervorzuheben ist, dass die Ausstellung 
der Kunstwerke in den Schaufenstern der 
Ladenlokale erfolgt bzw. von außen durch 
die Schaufenster zu betrachten ist. Es 
handelt sich also im wahrsten Sinne des 
Wortes um eine „Street Gallery“. Dieser 
Effekt wird durch die Integration des Karl-
Schwering-Platzes noch verstärkt.  
 
Parallel findet eine Sammelausstellung 
aller Künstler im Bezirksrathaus Lindenthal 
statt, die mit einer Vernissage am Abend 
des 21.09.2019 von der 
Bezirksbürgermeisterin Fr. Blömer-Frerker 
eröffnet wird. 
 
Auch die katholische Pfarrgemeinde St. 
Stephan plant, sich an der Street Gallery 
wie im Vorjahr wieder mit einem 
Orgelkonzert zu beteiligen. 
 
Für große und kleine Kinder plant das

Malatelier Himmelblau wieder ein Malspiel.  
Außerdem werden wieder zahlreiche 
Galerien und Institutionen Lesungen an 
verschiedenen Orten in 
Lindenthal durchführen. 
 
Der RLG erstellt zu der Veranstaltung 
einen Kunstkatalog, der bereits in die 
Stadtbibliothek aufgenommen wurde. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 21. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
7.000-9.000 
 
4.280 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 250 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) + Karl-
Schwering-Platz 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 250 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2015 der Firma 
Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine 
Zahl von 856 Passanten je Stunde. Daraus 
lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag 
mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 
4.280 Einkaufsbesucher zu erwarten sind.  
 
Eine Zählung der 
Veranstaltungsbesucher der Street 
Gallery in den zurückliegenden Jahren 
wurde leider nicht durchgeführt. Auch die 
zahlreichen Pressemeldungen nennen 
leider keine konkreten Besucherzahlen.  
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll jedoch der prägende Charakter der 
“Street Gallery“ belegt werden  
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu belegen, 
wird vom Oberverwaltungsgericht für das 
Land Nordrhein-Westfalen (OVG) 
anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21.06.2017 
mit dem OVG Münster beim Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen erläuterten die OVG Richter 
Details ihrer Rechtsprechung (Information 
hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK 
Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist 
es zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise anhand 
von Presseberichterstattungen der letzten 
Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über 
vergangene Veranstaltungen, 
Sicherheitskonzepten für die geplante 
Veranstaltung, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand von 
der Art und dem Umfang der 
Veranstaltungsbewerbung belegt werden

kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das 
OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Werbemittel: Im Jahr 2018 wurden 3.000 
Kunstkataloge und über 100 Plakate DIN 
A2/ A3 produziert. (Nachweis: Rechnung 
der Druckerei kann nachgereicht werden). 
Außerdem werben große Banner über der 
Dürener Straße für die Veranstaltung. 
Damit wird die Veranstaltung bei einem 
breiten Publikum beworben.  
 
Flächen: Die Street Gallery 2019 erstreckt 
sich über die Dürener Str. (von der 
Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr., 
einschl. 250 Meter links und rechts der 
Fahrbahn) sowie den Karl-Schwering-Platz. 
Zusätzlich zu den Verkaufsflächen der 
Geschäfte wird der Karl-Schwering-Platz 
mit einer großen Bauzaun-Ausstellung 
einbezogen. 
 
Presseberichte: Kölner Stadtanzeiger, 
Kölnische Rundschau und der Kölner 
Wochenspiegel haben in jedem Jahr mit 
Vor- und Nachberichterstattung inkl. 
Bildern über die Street Gallery 
geschrieben. (Nachweis: 
Pressemeldungen) 
 
Öffentliche Zuschüsse: Für die 
Durchführung der Street Gallery 2018 
wurden bereits Zuschüsse aus 
bezirksorientierten Mitteln gewährt. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass die Street Gallery 
prägenden Charakter hat und nicht die 
Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die 
Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben.

Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(Beschl. v. 27.04.2018,4 B 571/18 – 
Beschl. v. 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen 
auf, dass eine hinreichende 
Konkretisierung der örtlichen 
Einzelhandelssituation erforderlich ist. 
 
Im Folgenden möchten auf die örtlichen 
Einzelhandelsstrukturen und 
Einzelhandelsentwicklungen auf der 
Dürenerstraße eingehen 
 
Rückläufige Frequenzen und Umsätze: 
Auch in Lindenthal leidet der stationäre 
Einzelhandel unter rückläufigen 
Frequenzen und Umsätzen. Dies ist das 
Ergebnis zahlreicher Gespräche des 
Vorstands des RLG e.V. mit seinen 
Mitgliedern. 
 
Rückläufige Frequenzen 
Im Retailbericht von Larbig & Mortag,

2016/2017, wird ersichtlich, dass die 
Passantenfrequenz auf der Dürenerstraße 
von 856 (2015) auf 720 (2016) gesunken 
ist (Larbig & Mortag, Retailbericht Köln, 
2016/2017, S. 4).  
 
Kontinuierliche Abnahme der 
Einzelhandelsgeschäfte: 
Auch wenn die Leerstände nicht in 
dramatischer Form zunehmen, ist doch ein 
deutlicher struktureller Wandel sichtbar: 
Jahr für Jahr schließen 
Einzelhandelsgeschäfte und werden durch 
gastronomische Angebote ersetzt. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
von 2010 gibt dazu leider keine Auskünfte, 
so dass die Angaben auf Beobachtungen 
des RLG e.V. basieren. 
 
Unterdurchschnittliche 
Einzelhandelszentralität:  
Die Untersuchung zur 
Einzelhandelszentralität aus dem Jahr 
2017 zeigt, dass aus Lindenthal Kaufkraft 
abfließt. Für das PLZ-Gebiet 50931 
(Universitätsstr. bis Gürtel) liegt die 
Zentralitätskennziffer bei 88,6 und für das 
PLZ-Gebiet 50935 (vom Gürtel 
stadtauswärts) bei nur 30,8 (Zahlenmaterial 
von MB Research 2017) 
 
Das OVG Münster verlangt eine 
nachvollziehbare Darlegung, dass die 
Sonntagsöffnung die mit den Sachgründen 
nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW 
verfolgten Ziele förderlich bzw. dienlich 
sind (OVG Münster, Beschl.v. 27.04.2018, 
4 B 571/18). 
 
Die Förderlichkeit und Dienlichkeit der 
Sonntagsöffnung mit den Zielsetzungen 
der Sachgründe Nr. 2-4 (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 bis 4 LÖG NRW) möchte wir im 
Folgenden mit einer Umfrage unter 
Lindenthaler Geschäftsleuten darlegen.  
 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt 
von Sonntagsöffnungen:  
 
Eine Umfrage unter Lindenthaler 
Geschäftsleuten zur Bedeutung 
verkaufsoffener Sonntage im Nachgang 
des Tags der Nostalgie 2018 offenbart 
zahlreiche positive Effekte  
(Umfrage durchgeführt von der IHK Köln im 
Monat Juni 2018):

87,5% der Befragten (N =48) haben an der 
Sonntagsöffnung teilgenommen. 
75% der Befragten gaben an, dass die 
Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für 
den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr 
hoch sei. 
Folgende Angaben unterstützen dies: 
83,3% der Befragten bewerten den letzten 
verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung 
für die Geschäftslage; 73,8% gewinnen 
neue Kunden; 81% sagen aus, dass 
Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der 
Umgebung angelockt werden;  
76,2% geben an, dass die Veranstaltung 
bedeutsam ist für den Umsatz des örtlichen 
Einzelhandels ist. 
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Die genannten Effekte gehen über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und sind ein Baustein der 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Lindenthal.    
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 3 beziehen. Vorab möchten 
wir aus der „Anwendungshilfe für 
Kommunen“ zitieren:  
 
"Zwar müssen die Gemeinden nicht 
belegen, dass eine Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen eine positive 
Wirkung für den Erhalt, die Stärkung 
oder Entwicklung eines zentralen 
Versorgungsbereichs haben wird. 
Allerdings muss sich der 
Verordnungsgeber vor Erlass der 
Verordnung vergewissern, dass 
die Öffnung dem Zweck jedenfalls 
förderlich ist und einen positiven Effekt 
haben kann". (Seite 24) 
Die Umfrageergebnisse unter den 
Gewerbetreibenden am Standort 
Lindenthal zeigen, dass eine 
Sonntagsöffnung positive Effekte auf die 
örtlichen Einzelhandelsstrukturen haben 
und damit der zentrale Versorgungsbereich 
gestärkt wird.

Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 4 beziehen. Die 
Umfrageergebnisse zeigen, dass 
Sonntagsöffnungen das Potential haben, 
Besucher aus anderen Stadtteilen und der 
näheren Umgebung anzulocken. Diese 
Einschätzung haben 81% der Befragten 
abgegeben. Daraus geht hervor, dass eine 
Sonntagsöffnung am Standort Lindenthal 
zu einer Belebung des 
Einzelhandelsstandortes führen und dem 
Ziel von Sachgrund Nr. 4 dienen kann.  
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Antrag auf Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
 
Lindenthal – Sonntag, 01.12.2019 
 
Antragsteller: Lindenthal,  
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt: ./. 
Messe: ./. 
Örtliches Fest: ./. 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
2. Lindenthaler Winterdorf (in 
Kombination mit Lindenthaler 
Lichterglanz) 
Anlassbeschreibung: Zunächst möchten wir darauf verweisen, 
dass das Lindenthaler Winterdorf im 
örtlichen und zeitlichen Zusammenhang 
mit der beantragten Ladenöffnung am 
01.12.2019 stattfindet.  
 
Nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW vom 
25.05.2018 (4 B 707/18, Juris, RN 16) sind 
der Charakter, die Größe und der Zuschnitt 
der Veranstaltung zu spezifizieren. Dies 
möchten wir im Folgenden darlegen.  
 
Zum Charakter der Veranstaltung: 
 
Im Jahr 2019 veranstaltet der RLG e.V. 
zum zweiten Mal das Lindenthaler 
Winterdorf auf dem Karl-Schwering-Platz. 
Vom 25. November bis 23. Dezember 2019 
werden wir wieder einen Weihnachtsmarkt 
mit zehn Ständen, einer kleinen Bühne und 
einem Kinderkarussell aufbauen.  
 
Das Lindenthaler Winterdorf richtet sich an 
die ganze Familie und soll wieder ein netter 
Treffpunkt für die Menschen aus dem 
Veedel sein. 
 
Den Höhepunkt des Winterdorfs bildet der 
1. Sonntag (01.12.2019). An diesem 
Sonntag wird das Lindenthaler Winterdorf 
mit zusätzlichen Hütten erweitert, die an 
markanten Punkten entlang der Dürener 
Str. errichtet werden. Diese zusätzlichen 
Hütten werden Vereinen und 
Gruppierungen aus dem Veedel kostenlos 
zur Verfügung gestellt. Die Vereine werden 
dort zugunsten Ihrer Vereinsarbeit Speisen 
und Getränke sowie weihnachtliche Artikel 
verkaufen und für Ihre Anliegen werben 
können.

Lindenthaler Lichterglanz: Parallel zum 
Winterdorf wird während der gesamten 
Adventszeit die Dürener Straße im Glanz 
von vielen tausenden Lichtern erstrahlen, 
mit denen zwischen Falkenburgstr. und 
Universitätsstraße rund 50 Bäume 
geschmückt werden. Der Lichterglanz 
bildet eine Klammer um alle Geschäfte der 
Straße und bindet sie so an das Winterdorf 
an. 
 
In Kooperation mit der Lokalpresse ist 
ein Wettbewerb zur schönsten 
weihnachtlichen (Schaufenster-) 
Dekoration geplant. Dieser Wettbewerb soll 
seinen Höhepunkt am Sonntag, den 
01.12.2019 haben. Entlang der Dürener 
Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr.) 
werden die Passanten an diesem Tag über 
die Straße schlendern und die schönste 
Weihnachtsdekoration auswählen. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
 x ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
 x eine Veranstaltung, welche zum 2. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
 x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
9.000-11.000 
 
4.280 
 
Zum Zuschnitt der Veranstaltung 
 
Karl-Schwering-Platz + Dürener Str. 
(Falkenburgstr. bis Universitätsstr.) 
 
 
Dürener Str. (Falkenburgstr. bis 
Universitätsstr., einschl. 250 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Für die Dürener Straße ergibt die 
Passantenfrequenzmessung aus dem 
Retailbericht B-Lagen Köln 2015 der Firma 
Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine 
Zahl von 856 Passanten je Stunde. Daraus 
lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag 
mit fünfstündiger Öffnung der Geschäfte 
4.280 Einkaufsbesucher zu erwarten 
sind.. 
 
Da die Veranstaltung im Jahr 2018 Art zum 
ersten Mal stattfindet, gibt es noch keine 
Zahlen zu den Veranstaltungsbesuchern 
des Lindenthaler Winterdorfs.  
 
Anhand der nachfolgenden Informationen 
soll jedoch der prägende Charakter des 
Lindenthalers Winterdorfs dargestellt 
werden. 
 
Diese Vorgehensweise, anhand von 
qualitativen Daten den prägenden 
Charakter einer Veranstaltung zu belegen, 
wird vom Oberverwaltungsgericht für das 
Land Nordrhein-Westfalen (OVG) 
anerkannt. Auf einer 
Informationsveranstaltung am 21.06.2017 
mit dem OVG Münster beim Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen erläuterten die OVG Richter 
Details ihrer Rechtsprechung (Information

hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK 
Köln). Nach Aussagen der OVG Richter ist 
es zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise anhand 
von Presseberichterstattungen der letzten 
Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über  
vergangene Veranstaltungen, 
Sicherheitskonzepten für die geplante 
Veranstaltung, Aussagen über 
Straßensperrungen, Verkehrs- und 
Parkraumkonzepten als auch anhand von 
der Art und dem Umfang der 
Veranstaltungsbewerbung belegt werden 
kann. In seinem Urteil 
(Entscheidungsdatum 07.12.2017 I 
Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das 
OVG diese Sichtweise. 
Auf einige Punkte möchten wir im 
Folgenden eingehen:  
 
Konzept: Das Lindenthaler Winterdorf wird 
ein qualitativ hochwertiger 
Weihnachtsmarkt mit zehn Ständen, einer 
Bühne und einem Kinderkarussell sein. Für 
die Konzeption des Winterdorfes wird eine 
Event- Dienstleister beauftragt.  
 
Das Lindenthaler Winterdorf richtet sich an 
die ganze Familie und soll ein netter 
Treffpunkt für die Menschen aus dem 
Veedel sein. (Das vollständige Konzept ist 
beigefügt.) 
 
Werbemittel: Für das Lindenthaler 
Winterdorf wird intensiv geworben: 
Vorberichterstattungen/ PR, Anzeigen, 
Social Media (facebook etc.), 
Straßenbanner, Plakate und Flyer werden 
in Lindenthal und darüber hinaus für die 
Veranstaltung werben. 
 
Flächen: Neben dem Winterdorf am Karl –
Schwering Platz werden am 01.12.2019 
Hütten an markanten Punkten der 
Dürenerstraße aufgestellt, die lokale 
Vereine zur Darstellung ihrer Aktivitäten 
nutzen können.  
 
Der Lindenthaler Lichterglanz mit 
stimmungsvollen Lichterbäumen und 
weihnachtlichen (Schaufenster-) 
Dekorationen erstreckt sich über die 
Dürener Str. (von der Falkenburgstr. bis zur 
Universitätsstr., einschl. 250 Meter links 
und rechts der Fahrbahn) sowie den Karl-
Schwering-Platz.

Das Lindenthaler Winterdorf wird zentral 
ungefähr mittig auf dieser Strecke auf dem 
Karl-Schwering-Platz errichtet. 
 
Presse: Schon in der Vergangenheit 
haben Kölner Stadtanzeiger und Kölner 
Wochenspiegel über den besonderen, 
weihnachtlichen Lichterglanz entlang der 
Dürener Str. berichtet (Nachweis: 
Pressemeldungen). Zum Lindenthaler 
Winterdorf und zur weihnachtlichen 
(Schaufenster-) Dekoration wird in Zukunft 
ein viel größeres Presseecho erwartet. 
 
Fotomaterial: Fotomaterial des 
weihnachtlichen Lichterglanzes finden Sie 
beigefügt. Zum Lindenthaler Winterdorf gibt 
es noch keine Fotos. 
 
Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist 
festzuhalten, dass das Lindenthaler 
Winterdorf in Kombination mit dem 
Lindenthaler Lichterglanz, dem Wettbewerb 
zur Weihnachtsdekoration und den Hütten 
entlang der Dürenerstraße prägenden 
Charakter hat und nicht die Ladenöffnung 
im Vordergrund steht.  
 
Die Ladenöffnung hat lediglich 
Annexcharakter. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines

Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(Beschl. v. 27.04.2018,4 B 571/18 – 
Beschl. v. 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen 
auf, dass eine hinreichende 
Konkretisierung der örtlichen 
Einzelhandelssituation erforderlich ist. 
 
Im Folgenden möchten auf die örtlichen 
Einzelhandelsstrukturen und 
Einzelhandelsentwicklungen auf der 
Dürenerstraße eingehen 
 
Rückläufige Frequenzen und Umsätze: 
Auch in Lindenthal leidet der stationäre 
Einzelhandel unter rückläufigen 
Frequenzen und Umsätzen. Dies ist das 
Ergebnis zahlreicher Gespräche des 
Vorstands des RLG e.V. mit seinen 
Mitgliedern. 
 
Rückläufige Frequenzen: 
Im Retailbericht von Larbig & Mortag, 
2016/2017, wird ersichtlich, dass die 
Passantenfrequenz auf der Dürenerstraße 
von 856 (2015) auf 720 (2016) gesunken 
ist (Larbig & Mortag, Retailbericht Köln, 
2016/2017, S. 4).  
 
 
Kontinuierliche Abnahme der 
Einzelhandelsgeschäfte:  
Auch wenn die Leerstände nicht in 
dramatischer Form zunehmen, ist doch ein 
deutlicher struktureller Wandel sichtbar: 
Jahr für Jahr schließen 
Einzelhandelsgeschäfte und werden durch

gastronomische Angebote ersetzt. 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
von 2010 gibt dazu leider keine Auskünfte, 
so dass die Angaben auf Beobachtungen 
des RLG e.V. basieren. 
 
Unterdurchschnittliche 
Einzelhandelszentralität:  
Die Untersuchung zur 
Einzelhandelszentralität aus dem Jahr 
2017 zeigt, dass aus Lindenthal Kaufkraft 
abfließt. Für das PLZ-Gebiet 50931 
(Universitätsstr. bis Gürtel) liegt die 
Zentralitätskennziffer bei 88,6 und für das 
PLZ-Gebiet 50935 (vom Gürtel 
stadtauswärts) bei nur 30,8. 
 
Das OVG Münster verlangt eine 
nachvollziehbare Darlegung, dass die 
Sonntagsöffnung die mit den Sachgründen 
nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW 
verfolgten Ziele förderlich bzw. dienlich 
sind (OVG Münster, Beschl.v. 27.04.2018, 
4 B 571/18). 
 
Die Förderlichkeit und Dienlichkeit der 
Sonntagsöffnung mit den Zielsetzungen 
der Sachgründe Nr. 2-4 (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 bis 4 LÖG NRW) möchte wir im 
Folgenden mit einer Umfrage unter 
Lindenthaler Geschäftsleuten darlegen.  
 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt 
von Sonntagsöffnungen:  
Eine Umfrage unter Lindenthaler 
Geschäftsleuten zur Bedeutung 
verkaufsoffener Sonntage im Nachgang 
des Tags der Nostalgie 2018 offenbart 
zahlreiche positive Effekte (Umfrage 
durchgeführt im Monat Juni 2018 von der 
IHK Köln): 
 
87,5% der Befragten (48) haben an der 
Sonntagsöffnung teilgenommen. 
75% der Befragten gaben an, dass die 
Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für 
den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr 
hoch sei. 
Folgende Angaben unterstützen dies: 
83,3% bewerten den letzten 
verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung 
für die Geschäftslage; 73,8% gewinnen 
neue Kunden; 81% sagen aus, dass 
Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der 
Umgebung angelockt werden;  
76,2% geben an, dass die Veranstaltung

bedeutsam ist für den Umsatz des örtlichen 
Einzelhandels ist. 
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Lindenthal.  
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 3 beziehen. Vorab möchten 
wir aus der „Anwendungshilfe für 
Kommunen“ zitieren:  
 
"Zwar müssen die Gemeinden nicht 
belegen, dass eine Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen eine positive 
Wirkung für den Erhalt, die Stärkung 
oder Entwicklung eines zentralen 
Versorgungsbereichs haben wird. 
Allerdings muss sich der 
Verordnungsgeber vor Erlass der 
Verordnung vergewissern, dass 
die Öffnung dem Zweck jedenfalls 
förderlich ist und einen positiven Effekt 
haben kann". (Seite 24) 
Die Umfrageergebnisse unter den 
Gewerbetreibenden am Standort 
Lindenthal zeigen, dass eine 
Sonntagsöffnung positive Effekte auf die 
örtlichen Einzelhandelsstrukturen haben 
und damit der zentrale Versorgungsbereich 
gestärkt wird. 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Des Weiteren möchten wir uns auf 
Sachgrund Nr. 4 beziehen.  
 
Die zitierten Umfrageergebnisse zeigen, 
dass Sonntagsöffnungen das Potential 
haben, Besucher aus anderen Stadtteilen 
und der näheren Umgebung anzulocken. 
Diese Einschätzung haben 81% der 
Befragten abgegeben. Daraus geht hervor, 
dass eine Sonntagsöffnung am Standort 
Lindenthal zu einer Belebung des 
Einzelhandelsstandortes führen und für die 
Zielsetzung des Sachgrundes Nr. 4 dienlich

sein kann.   
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

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Geschäften kann auch 
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berechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen im eigenen Namen. Nur eine Teilnahme 
pro Person.  Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und 
ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Gewinn besteht in dem vom RLG e.V. angegebenen 
Umfang. Mögliche (Folge-) Kosten bei der Nutzung oder durch die Nutzung des Gewinns sind 
nicht umfasst. Der RLG e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer/einer 
Teilnehmerin durch die Annahme und/oder die Nutzung des Gewinns entstehen.
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DieFaszinationvergangenerZeiten
OldtimerwarenAnziehungspunktamzweiten„TagderNostalgie“rundumdieDürenerStraße
„NächstesZielisteinAuto-Korso“
INHALT
•••••••••••••••••• •••••••••••••••• •••••••
VONHOLGERHOECK
LINDENTHAL. Ein schwelge-
rischesLächelnzeichnetesich
deutlichimGesichtvonHans-
Georg Lückesa us Rodenkir-
chenab,alserden1967erMus-
tang in seinem lime-goldenen
LackaufdemKarl-Schwering-
Platzentdeckte.„Soeinenhab
ich auch mal gefahren.Mann,
da kommenb eim Betrachten
jagleichganzvieleErinnerun-
gen zurück“, sagte der Be-
triebswirtzuseinemSohnund
dachte still an seine Jugend-
zeit in der Epoche von Rü-
schenhemden und Minirock
zurück. Auch der knallrot
leuchtendeAlfaRomeoSpider
1300, ein Ford Thunderbird
oder der exakt 50 Jahre alte
BMW700LSCoupélocktendie
Besucherdes„TagsderNostal-
gie“aufdenPlatzunddieStra-
ßenrundumdieDürenerStra-
ße. Um Fachwissen mit den
stolzenBesitzernderlegendä-
ren Oldtimer auszutauschen
oder schüchterneB licke ins
Wageninnerezuriskieren.
DerKerpenerMeinradFeld-
hoffhattefürseinendunkelro-
tenPackard1001sogareineei-
geneAbsperrungundeinDach
fürseinSchmuckstückorgani-
siert. „Der Wagenk ostete in
seinemBaujahr1933etwa4000
Dollar,heuteisterrund120000
Eurowert“,erläutertederDip-
lom-Ingenieur dem interes-
siertenPublikum.
Bei guten Witterungsbedin-
gungen und für Fahrten zu
Oldtimer-Treffen holt der
RentnerdenPackard,derseit
acht Jahren in seinem Besitz
ist,ausderGarageundgenießt
dievorbeiziehendeLandschaft
bei einer Höchstgeschwindig-
keit von 100 km/h. „Ich habe
mir vor kurzem noch einen
zweitenPackardzugelegt,der
noch ein Jahr älter ist. Hier
muss ich jedoch noch einige
Arbeiten am Motor vorneh-
men, bevor dieser fahrtüchtig
ist.“
DiefaszinierendeOldtimer-
Show war bei der Neuauflage
des Nostalgie-Tags, den der
„RingLindenthalerGeschäfts-
leute“(RLG)e.V.imvergange-
nenJahrinsLebenrief,derma-
gische Anziehungspunkt des
Frühjahrsfests für Anwohner
und Gewerbetreibende. Doch
dieZeitsollteauchdurchwei-
tere Angebote zurückgedreht
werden.
„In allen Geschäften wird
heute die D-Mark als Zah-
lungsmittel akzeptiert.Es gibt
musikalische Evergreens und
nostalgische Attraktionen vor
denFachgeschäftenundGast-
ronomien,diezudemverschie-
dene Aktionenu nd Rabatte
bieten“, sagte Bettina Spill-
mann, stellvertretende RLG-
Vorsitzende.S ie hoffte zudem
auf Besucher in historischen
Kostümen.
Am Ende der mehrstündi-
gen Veranstaltung wartete
noch ein besonderer Höhe-
punkt. „Die Besucher können
überihrenpersönlichenFavo-
ritenunterdenrund50Model-
le abstimmen.Die drei Sieger
erhalten einen Pokal, und je-
der abgegebene Wahlzettel
nimmt an einer Verlosung
wertvollerPreiseteil,dieRLG-
Mitgliedergestiftethaben.Da-
runter sind etwa Einkaufsgut-
scheine, spezielle Präsente
und andere nützliche Dinge.“
Spillmanndankteinsbesonde-
re der Sparkasse KölnBonn,
diedie„Lindenthal-Pokale“für
diesiegreichenBesitzergestif-
tethatte.
Auch in Lindenthal musste
dieVorgabederStadtKöln,ei-
nen verkaufsoffenen Sonntag
miteinerspeziellenVeranstal-
tung für die Allgemeinheitzu
verbinden,erfülltwerden.Bet-
tina Spillmann war glücklich,
dassdieseAuflagevondenört-
lichen Geschäftsleuten auf
breiterBasismitgetragenwur-
de. „Sie waren begeistert, als
sie hörten, dass wir den ´Tag
der Nostalgienach der positi-
EinbesondereHinguckerwarderPackard1001ausdemJahr1933,dessenWertsichaufrund120000
Eurobeläuft.(Fotos:Hoeck)
LeovandenBergundFriederikeMahrausZollstocksinderstseitsechsMonatenBesitzerihres„Herbies“,
einemperlweißenVW-KäferausdemJahre1963.
venResonanzimvergangenen
Premierenjahr wiederholen
wollten. Viele brachten sich
auch sogleich mit Ideen und
Vorschlägenein.“
Auch die Anwohner aus
dem Stadtteilfreutensich auf
daserstegroßeEreignisinih-
rem Veedel in diesem Jahr.
„Wirbekamenhierfürschonim
Vorfeld Lob und Dank. Viele
finden es toll, dass hier etwas
losist.SolcheVeranstaltungen
halten einen Stadtteil doch
erstamLeben.“DerRLGhofft,
diegelebteGeschichtsreiseim
kommendenJahrnochweiter
ausbauenzukönnen.„Wirwol-
len uns immer steigern, und
daher wird das Konzeptw ei-
terentwickelt.Nostalgieistein
schönes und ausbaufähiges
Thema. Da geht noch mehr“,
blickte Spillmann in die Zu-
kunft.
HANS-GEORGLÜCKES
Oldtimer-Fan
Soeinenhabich
auchmalgefah-
ren.Mann,da
kommenbeimBe-
trachtenjagleich
ganzvieleErinne-
rungenzurück.«
IN TER VI EW
BettinaSpillmann(57)iststell-
vertretende Vorsitzende des
Vereins „Ring LindenthalerG e-
schäftsleutee .V.( RLG).H olger
Hoecksprach mit ihr über den
Stadtteil.
WiekameszurIdeedes„Tags
derNostalgie“?
AlsesdieAuflagefürverkaufsof-
feneSonntagegab,parallelhier-
zueineVeranstaltungzuorgani-
sieren, haben Henning Moeller
(RLG-Vorsitzender,d.Red.)und
ich uns überlegt,w as wir ma-
chenkönnten.Lindenthalistein
lebendigesViertelundstehtfür
Traditionu nd Moderne,d aher
wolltenwiretwasHistorischesin
die heutigeZ eit holen. Schnell
warenwirbeimThema„Nostal-
gie“ und dann bei einerO ldti-
mer-Ausstellungangekommen.
DiePremiere2015wareingro-
ßerErfolg.
Stimmt.Wirhabenden„Tagder
Nostalgie“ zu unserem jährli-
chen Frühlingsfest deklariert.
DemschließensicheinStraßen-
festimSommerunddie„Street
Gallery“im Herbst an. Für den
Winter iste rstmals ein Weih-
nachtsmarktgeplant.
WiewichtigsindsolcheVeran-
staltungenfürdenZusammen-
haltimStadtteil?
Alle Beteiligten loben, dasse s
keinek ommerziellen Events
sind,sondernallesgemachtist
vonLeuten ausdemVeedelfür
dasVeedel.
WäreeineÄnderungdeserfolg-
reichenKonzeptsdenkbar?
EssollaufjedenFallregelmäßig
optimiertw erden. Wirü berle-
gen,obwirimkommendenJahr
beispielsweiseg rößereO ldti-
mer in Glaskästena usstellen.
Unser primärer Wunsch istz u-
demeinAuto-Korso allerOldti-
merüberdieDürenerStraße.
WunderderSchöpfung
erkundet:Kinderbefasstensich
beimBibeltaginLindenthalmit
denPsalmen.
26Kneipen,Barsund
Restaurantsbeteiligtensicham
„EhrenfeldHopping“:auchLe-
sungenaufdemProgramm.
Wiedas„Blattmachen“
funktioniert:Rundschau-Redak-
teurinMartinaWindrathberich-
teteausdemRedaktionsalltag.
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Donnerstag,7.April 2016KölnerStadt-Anzeiger QUERDURCHKÖLN 31
Leichtbauhalle am Butzweilerhof
INTEGRATION BisEndedesJahreswerdenfasttausendPlätzefürFlüchtlingeinOssendorfeingerichtetsein
VON HERIBERT RÖSG EN
Ossendorf.Fast tausend Plätze für
Flüchtlinge wird der Stadtteil Os-
sendorf bis zum Endes des Jahres
haben. In Kürze werden die ersten
Bewohner in eine umgebaute Ge-
werbehalle an der Mathias-Brüg-
gen-Straßeeinziehen.Bürgerwur-
den jetzt im Forumd es Montesso-
ri-Gymnasiums an der Rochus-
straße über die aktuellen Projekte
imStadtteilaufgeklärt.AnderMa-
thias-Brüggen-Straße entstand ei-
ne Notunterkunft mit Schlafkojen
fürmaximal250Menschen.„Dün-
ne Trennwände, die jedoch aus
Brandschutzgründen nicht bis zur
Hallendecker eichen, verschaffen
ein wenig Schutz der Privatsphä-
re“, erklärte Josef Ludwig. Leiter
desWohnungsamts.
Im Ossendorfer Gewerbegebiet
Am Butzweilerhof gibt es an der
Köhlstraße bereits ein Heim für
männliche Flüchtlinge. Aus der
Ehrenfelder Willkommensinitiati-
ve hat sich inzwischen ein kleiner
KreisvonHelferinnenzusammen-
gefunden,derdieBewohnerregel-
mäßig besucht und unterstützt.
Ebenfalls ausschließlich Männer
wohnen in einer kürzlich bezoge-
nen Container-Anlage an der
Heinrich-Rohlmann-Straße. Sie
bietet Platz für maximal 150 Per-
sonen.
Noch im Planungsstadium sind
dieUnterkünfteandenStandorten
Wilhelm-Schreiber-Straße und
Butzweilerhofallee. In Sichtweite
des historischen Flughafengebäu-
des Butzweilerhof ist der Bau ei-
ner Leichtbauhalle vorgesehen.
Die eingezäunte Anlage soll 400
Menschen Platz bieten. „Wir ha-
ben vor, am Butzweilerhof auch
Schulunterricht zu ermöglichen“,
sagte Josef Ludwig. Es sei zuneh-
mendschwieriger,Flüchtlingskin-
der in den Vorbereitungsklassen
der Kölner Schulen unterzubrin-
gen. Ludwig rechnet damit, dass
das Leichtbau-Projekt im Oktober
bezugsfertig sein könnte. Vom
Bau einer Leichtbauhalle auf dem
Sportplatz an der Grundschule
Wilhelm-Schreiber-Straße ist die
Verwaltunginzwischenabgerückt.
DasGrundstückistzuklein.Statt-
dessen ist nun eine Containersied-
lung für etwa3 0Familien geplant.
EineAnwohnerinitiative,d ie nach
eigenen Angaben bereits 700 Un-
terschriften gegen den Bau einer
Leichtbauhalle gesammelt hatte,
begrüßt diese Lösung. Man wolle
jedoch an den Planungen beteiligt
werden. So werde imViertel mehr
Akzeptanzerzeugt,sagteeinSpre-
cher in der Bezirksvertretung Eh-
renfeld. Hier hatten Bürger eine
Anfrage zur geplanten Unterkunft
gestellt. Ludwig sagte damals zu,
dass es auch in der Planungsphase
Bürgerinformationen geben wer-
de. Die nächsteVeranstaltung fin-
det am Mittwoch, 13. April, 19
Uhr,i nd er Aula der Grundschule
Wilhelm-Schreiber-Straßestatt.
Wirh aben vor,am
Butzweilerhof
Schulunterricht zu
ermöglichen
Josef Ludwig
Das Innered er Leichtbau-Unterkunft in Ostheim; in ähnlicher Größe
wirdamButzweilerhofgeplant. Archivfoto:Hennes
AKTION
Tagd er Nostalgie
mitOldtimernin
Lindenthal
Lindenthal. Durch die Geschäfte
bummeln und dabei in Erinnerun-
gen an vergangene Zeiten schwel-
gen:DazuhabenBesucherderDü-
rener Straße einen Sonntagnach-
mittag lang Gelegenheit. Am 10.
April öffnen an der Lindenthaler
Einkaufsmeile von1 3b is 18 Uhr
die Geschäfte, während an der
Straße und am Karl-Schwering-
PlatzausgestellteOldtimernostal-
gisches Flair verbreiten. Unter an-
deremwirdeinluxuriöserPackard
aus dem Baujahr 1933 zu sehen
sein. Die Besucher des „Tags der
Nostalgie“, so der Name der Ver-
anstaltung des Rings Lindenthaler
Geschäftsleute, können per
Stimmzettel ihren Lieblingsoldti-
mer auswählen. Am Karl-Schwe-
ring-Platz findet um 18 Uhr die
Verleihung des „Lindenthal-Po-
kals“ an die Besitzer der drei be-
liebtesten Ausstellungsstücke
statt. Wera bstimmt, wird automa-
tisch Teilnehmer einer Tombola.
Zeitgleich mit der Pokalübergabe
werden die Gewinner gezogen.
Neben der Oldtimerausstellung
gibt es weitere Programmpunkte,
diedieBesucherindieVergangen-
heit versetzen: Im Café Hirsch
spielteineBandnostalgischeLive-
Musik. Und werm öchte, kann mit
D-Mark bezahlen: Alle Geschäfte
tauschendieMark2:1gegenEuro.
VieleräumenzudemspezielleRa-
batteein.(se)
www.wirsindlindenthal.de
Ohne Schlagloch
durch den Park
SANIERUNG DiestarkbeschädigteFahrbahn
derOssendorferStraßewirdinstandgesetzt
VON HERIBERT RÖSG EN
Neuehrenfeld/Bilderstöckchen.Der
WegdurchdenBlücherparkistfür
Radfahrer stellenweise eine holp-
rige Angelegenheit. Besonders
schlaglochträchtig ist der Ab-
schnitt der alten Ossendorfer Stra-
ße, die bis zum Bau derAutobahn
vorr und 50 Jahren sogarn och für
Autos freigegeben war. Sie liegt
zwischendenFußball-undTennis-
plätzenunddemeigentlichenPark
mitLiegewiesen,WeiherundSpa-
zierwegen.
DasabersollschonbaldderVer-
gangenheit angehören. Im Mai, so
hofft GeorgT kotz vond er Pla-
nungsabteilung desAmts für Stra-
ßen und Verkehrstechnik, sollen
sämtliche Arbeiten an der Straße
durch den Park beendet sein. „Das
istnatürlichvonderWitterungab-
hängig,dochbislanggehteszügig
voran“,sagtTkotz.
Viel Sorgfalt verwenden die
Straßenbauer darauf, die gepflas-
terten Regenrinnen aus Grauwa-
ckez ub eiden Seiten der Straße
wiederherzustellen.AmEndesoll
siefastsoaussehenwiebeiderEr-
öffnungdesParksvormehrals100
Jahren.
AsphaltdeckebiszumGürtel
Zwischendiebeidengepflasterten
Streifen kommt eine glatte As-
phaltdecke.SiereichtvonderEin-
mündung am Parkgürtel in Höhe
der Rhein-Energie-Hauptverwal-
tung bis zur Einmündung der
Müngersdorfer Straße im Bereich
der Tennisanlage. Somit erhält
auch das Park-Entree am Parkgür-
tel, wo sich mehrere Auto-Stell-
plätzeeinerKleingartenanlagebe-
finden,eineAsphaltdecke.
Die rund 150 000 Euro teure
Baumaßnahme ist Teil des städti-
schen Radwegeprogramms. Nach
Fertigstellung wird die Ossendor-
fer Straße jedoch auch für alle an-
deren Verkehrsteilnehmer –a ußer
fürAutofahrer–freigegeben.
VielSorgfalt:PflastererbeiihrerArbeitimBlücherpark. Foto:Rösgen
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Der Mehrgenerationen-Trimm-Parcours
im Inneren Grüngürtel ist einen Ausflug wert
Die sogenannte Insider-Stadtfüh-
rung durch Ehrenfeld zeigt den
Stadtteil von einer ganz besonde-
ren Seite. Am Samstag, 16. April,
treffen sich Interessierte um
15 Uhr auf dem Marktplatz vor
der Kapelle St. Mariä Himmel-
fahrt, Geisselstraße 1. Von da aus
geht es über die „Kreativmeile“ bis
hin zum alten Luftschutzbunker.
Die Teilnehmer entdecken die
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Anmeldung und Infos unter:
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Bild: Belibasakis
Erlebnistour
34 QUER DURCH KÖLN Donnerstag,14.April 2016 Kölner Stadt-Anzeiger
„Nächstes Jahr fahren die Oldtimer durchs Viertel“
HenningMoeller,VorsitzenderdesRingsLindenthalerGeschäftsleute,überdenerfolgreichenTagderNostalgieinLindenthalamSonntag
Herr Moeller,a mS onntagh aben die
Lindenthaler Geschäftsleute den
Tagd er Nostalgie veranstaltet, unter
anderem haben Sie Oldtimer ausge-
stellt. Wiei st die Veranstaltung von
den Bürgern angenommen worden?
DerTagh at alle unsere Erwartun-
gen übertroffen. Zu den vonu ns
angekündigten 65 Oldtimernk a-
men noch unzählige Autoliebha-
ber dazu. Am Ende hatten wir
mehrals400OldtimeraufderDü-
rener Straße. Bei den Oldtimer-
BesitzernhattesichunsereVeran-
staltungoffenbarvorherherumge-
sprochen.DazukamdastolleWet-
ter,dawardieDürenerStraßevon
13bis18Uhrknackevoll.
Sie haben einen Pokal für den
schönsten Oldtimer ausgelost. Hat
jemand aus demVeedel gewonnen?
362 Besucher haben über das
schönste Auto abgestimmt, die
ZettellagenindenGeschäftenaus.
AmEndehateinPackard,eineArt
amerikanischerRollsRoyce,Bau-
jahr 1933, vond enen es nur noch
wenige Modelle auf derWelt gibt,
gewonnen. Der Besitzer kam aus
Frechen.
Haben sichd ann vor allem Männer
in Lindenthal die Nasen an den Au-
tos platt gedrückt?
Würdemanden-
ken( lacht). Es
waren aber auch
vieleFrauenund
Kinder,d ie ge-
guckthaben.
Beim Tagd er
Nostalgie durften
die Besucher in
den Geschäften
ausnahmsweise auchm it D-Mark
zahlen. Haben das manche tatsäch-
lichg emacht?
Ja. Mindestens sieben Geschäfte
haben mich nachträglich angeru-
fen und gefragt, wo sie das alte
Geld denn umtauschen können.
Dasgehtmittlerweilenurnochbei
derBundesbank.
Wies ind Sie auf die Idee gekommen,
den verkaufsoffenen Sonntagm it
dem Nostalgie-Motto zu verknüp-
fen?
Die Idee war, eine auf Lindenthal
gemünzte, hochwertigeAktion zu
kreieren.Wirhabeneinekaufkräf-
tige Klientel, das passte also wie
dieFaustaufsAuge.
Werden Sie das Motto im nächsten
Jahr wiederholen?
Auf jeden Fall. Dann wollen wir
die Idee sogarn och ausweiten. Es
wäre toll, wenn die Oldtimer
durchs Viertel fahren, es einen
ConcoursD’Elegancegibt.
Einigev erkaufsoffene Sonntage in
der Stadt sind von Kürzungen betrof-
fen. Auch Ihre?
Wirg ehen davona us, dass unsere
nicht gestrichen werden. Wirh a-
ben einen verkaufsoffenen Sonn-
tag Ende November im Zusam-
menhang mit dem Weihnachts-
markt. Die Street Galleryw ird
wohlimSeptemberstattfinden.
Das Gespr äch führte
Sarah Brasack Hunderte Oldtimer warteten am Sonntagi nL indenthal auf Bewunderer.F oto: Grönert
Moeller
Foto: privat
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Oldtimer-Ausstellung
am Karl-Schwering-Platz,
17.30 Uhr 
Siegerehrung & Verlosung,
anschließend 
Oldtimer-Corso
VERKAUFSOFFENER  SONNTAG
10.6.2018   13-18 UHR
DÜRENER STRASSE
Live Musik: Good-Time-Dixie Band
4. TAG DER 
NOSTALGIE

GESCHÄFTE DER DÜRENER STRASSE WERDEN ZU GALERIEN
KUNST
20. STREET GALLERY
LINDENTHAL
Sa. 3.11. bis Sa. 10.11.2018
SA. 3.11. 19 UHR VERNISSAGE Kunsthalle Rathaus Lindenthal, Aachener Str. 220  
Grußwort der Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker
SA. 3.11.- SA.10.11. „DAS GESICHT VON LINDENTHAL“ Fotoinstallation auf dem Karl-Schwering-Platz  
SO. 4.11.- DO. 8.11. SAMMELAUSSTELLUNG* Kunsthalle Rathaus Lindenthal, Aachener Str. 220
SO. 4.11. 14 UHR | MO. 5.11. 19 UHR | DO. 8.11. 17 UHR MALSPIEL FÜR GROSS & KLEIN
je 45 Min., Bachemer Str. 46, 50931 Köln im Malatelier Himmelblau  
Anmeldung: info@malatelier-himmelblau.de, Stichwort: „20. Street Gallery“
SO. 4.11. 18 UHR LESUNG AMOS PLAUT Der israelische Künstler liest in der Galerie Hubert Wichelmann aus seinem 
autobiographischen Roman „Erste Rasur“. Anmeldung erbeten unter Handy 0172-2429447 oder E-mail: info@wirsindlindenthal.de
DI. 6.11. & Mi. 7.11. 17 UHR KÖLNZEIT INTERAKTIVE LESUNG FÜR KINDER 
(6-11 Jahre) je 45 Min., Bachemer Str. 46, 50931 Köln im Malatelier Himmelblau
DO. 8.11. 17 UHR LESUNG AMOS PLAUT Kunsthalle Rathaus Lindenthal, Aachener Str. 220 (ohne Voranmeldung)
FR. 9.11. 19 UHR ORGELKONZERT - BILD wird Klang wird BILD - Musik & Kunst im  Dialog St. Stephan, Bachemer Str. 104 a
SA. 10.11. 16 UHR FINISSAGE „DAS GESICHT VON LINDENTHAL“ Karl-Schwering-Platz
*Die Öffnungszeiten der Sammelausstellung in der Kunsthalle finden Sie auf der RLG e.V. Website www.wirsindlindenthal.de
DER EINTRITT 
FÜR ALLE 
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IST FREI

DÜRENER STR.
KlosterStr.
Geibelstr.
Hans-Sachs-Str.
DÜRENER STR.
Theresienstr.
Lindenburger  AlleeSchuhmannstr.
Theresienstr.
Landgrafenstr.
Hillerstr.
LINDENTHALGÜRTEL
7
31 32
Wittgensteinstr.
1.  GrünMarie
2.  Café Hirsch
3.  Amei Food Culture
4.  Café Zweiblatt
5. Laufwerk
6.  KönigReich
7.  Cologne Couture
8.  Adamarina
9.  Weinkontor
10. Eiscafé Azzurro
11.  Adler Apotheke
12.  Gianni Schuhmode
13.  Sanitätshaus Salgert
14.  M´Philippi
15.  APRICOT room
16.  Cosimo Kinderschuhe
17.  Hosenmatz
18.  Buchhandlung Kaiser
19.  vom Fass
20.  Nordstern
21.  Corner 212
22.  S.A.L.E.
23.  Koch Schuhmode
24.  EP: Zabel
25.  KLEE stilvoll leben
26. Optik Baart
27.  Raumdesign Ariane Nitschke
28.  Falkenburg Apotheke
29.  Café Bonnen
30.  Estilo Argentino West
31.  Radio Reymer
32.  Colflor Blumendesign 
33.  Fleischerei Eckart
34.  Köttgen Hörakustik
35.  Volksbank Köln Bonn eG
36.  Somewear
37.  Wolford Boutique
38.  die Brille
39.  Dahlmeyer
40.  Lindenthal Apotheke
41.  A+E Idee
42.  Luissa goes shopping
43.  Marc O´Polo
44.  Sparkasse KölnBonn
45.  50 Grad Cologne
46.  Brillen Galerie
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RATHAUS LINDENTHAL
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Bachemer Str.
33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
8
291213
1
1419 18 17 162324 2226
1120
10
2829
456
25
3
152130
47 48 49 50 51
Fotoinstallation 
DAS GESICHT VON 
LINDENTHALKARL- 
SCHWERING- 
PLATZ
AUSSEN-
AUSSTELLUNG

Donnerstag,22.Oktober 2015 Kölner Stadt-Anzeiger QUER DURCH KÖLN 31
Ausd em Schaufenster in die weite Welt
STREET GALLERY EineWochelanggibteswiederKunstinGeschäftenzusehen–NikeSeifertstartetehierihreKarriere
VON SUSANNE ESCH
Lindenthal. Die Entstehungsge-
schichteihrerGemäldegleichtder
vonL andschaften. Immer neue
Schichten vonK alk, Leim, ver-
schiedenen Farbpigmenten und
manchmalauchBlattgoldhatNike
Seiferta uf Leinwand auf- und
dann wieder abgetragen, mit Ma-
lermesser,MeißeloderSchmirgel-
papierbearbeitet,alsseiensieNa-
turgewalten ausgesetzt gewesen.
Die Ergebnisse dieserArbeit sind
abstrakt.IhreStrukturenundFarb-
schattierungen erinnerns chemen-
haftanDinge,wiegeisterhaftlich-
te Gestalten, türkisgrünes Wetter-
leuchten zwischen tiefgrauen Ne-
belwänden oder an brennende
Mohnfelder,e nglisch „Burning
Poppyfields“. So lautet der Titel
eines vonS eiferts Kunstwerken,
dienuneineWochelangimMode-
geschäftCorner212,anderDüre-
nerStraße,EckeWittgensteinstra-
ßeundinderTanzschulevanHas-
selt,ausgestelltsind.
WährendderStreetGalleryLin-
denthal des Rings Lindenthaler
Geschäftsleute, die vom2 4. bis
zum 31. Oktober stattfindet, sind
in insgesamt 53 Geschäften und
ihren Schaufensternw ährend der
Öffnungszeiten Gemälde, Skulp-
turen, Fotografien und Installatio-
nendiverserKünstlerzusehen.
So zeigt der Regisseur der Köl-
nerStunksitzung,JunSchäffer,im
Cologne Couture, einem Geschäft
fürAbendgarderobeanderGeibel-
straße/Ecke
DürenerStraße
multimediale
Installationen,
die auch akus-
tisch erlebbar
sind. Skulptu-
renderArgenti-
nierin Viviana
Meretta sind im
Schuhhaus Rösler
an der Dürener
Straße 234 ausge-
stellt. Der Mitbe-
gründer der
Street Gallery,
Dan Hepperle,
zeigt seine bunt-
grafischen Wer-
ke in der Buch-
handlung Kaiser an der Dürener
Straße202.
„MitderStreetGallerymöchten
wireinmalimJahrdasAlltägliche
mit dem Besonderen verbinden“,
erklärtBettinaSpillmann,Inhabe-
rin des Modegeschäfts Cologne
CoutureundstellvertretenderVor-
sitzende des Rings Lindenthaler
Geschäftsleute. „Wir möchten
auchsolchenKünstlerneineMög-
lichkeit geben, ihre Werkez uz ei-
gen, die nicht vone iner Galerie
vertreten sind. Wirh aben den
Raum, die Künstler die Objekte.
Das ist eine Win-Win-Situation.“
Beider17.AuflagederVeranstal-
tunghaben20Geschäftemehrihre
Schaufenster zur Verfü-
gunggestelltalszuletzt.
UndauchdieKünst-
ler wissen die Street
GalleryL indenthal zu
schätzen, selbst wenn
sie mittlerweile auch
auf internationalen-
Kunstmessen unter-
wegs sind,w ie Sei-
fert: „Mit den Aus-
stellungenbeiderLin-
denthaler Street
Galleryb egann mein
Erfolg. Nun ist es fast
ein bisschen, wie nach
Hause zu kommen“,
sagt sie.Wers ich einen
Überblick verschaffen
möchte,kannamSams-
tag, 31.Oktober,u m1 2
UhrimRahmenderFi-
nissage an einem
Kunstspaziergang mit
Martina Weigand teil-
nehmen.Treffpunkt
istbeiGalerieNr.6.
www.wirsind/
lindenthal.de
So wirde in Bild von Nike Seifert im Schaufenster.
desGeschäftsCorner212präsentiert...
Mit den Ausstellungen
bei der Lindenthaler und
Rodenkirchener Street
Gallery begann mein
Erfolg.Nun iste sf aste in
bisschen, wie wieder nach
Hause zu kommen
NikeSeifert
NOTIERT ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••
Bickendorf.ZumHerbstballunter
demMotto„Galantundelegant“
lädtdieGemeindeZudenHeiligen
Rochus,DreikönigenundBartholo-
mäusinsneuePfarrzentrumBiOs-
InnanderRochusstraße.Dervon
angehendenVeranstaltungskauf-
leutendesJosephDuMont-Berufs-
kollegsgestalteteAbendamSams-
tag,24.Oktober,19Uhr,bietetMu-
sik-undTanzvorträge,einBüffet,
andemSpeisenvordenAugender
Gästezubereitetwerden,sowieei-
neTombola,derenErlösfürdieKin-
dertagesstättederPfarreibe-
stimmtist.Eintrittskartenzum
Preisvon25EurosindimPfarrbüro,
Rochusstraße141,erhältlich.(Rös)
Neuehrenfeld.DasBegegnungs-
zentrumNachbarschaftshausan
derAnsgarstraße5lädtamSonn-
tag,25.Oktober,11Uhr,zumTag
deroffenenTürundstelltseineAn-
gebotevor.KurseundoffeneGrup-
penpräsentierensich,esbesteht
dieMöglichkeit,mitNachbarnins
Gesprächzukommen.DieEinrich-
tungwurde2009durchdieWoh-
nungsgenossenschaftDieEhrenfel-
dergegründet.(Rös)
Lövenich.Der3.LövenicherDe-
monstrationszugfüreineVerbesse-
rungderVerkehrssituationim
StadtteilfindetDienstag,27.Okto-
ber,16.30bis18Uhr,statt.Treff-
punktistderKirchplatzanderDr.
Johannes-Honnef-Straße.DerWeg
führtvomKirchplatzüberdie
MoltkestraßeunddieKölnerStraße
biszumFuchsweg.Danachgehtes
zurückdurchdieZaunstraße,die
WiddersdorferLandstraßeunddie
Johanniterstraße.Um17.30Uhrfin-
detaufdemSportplatzeineKund-
gebungmitPolitikernstatt.Veran-
stalteristderBürgervereinLöve-
nichimBrennpunkt.(eic)
www.loevenich-im-brenn-
punkt.de
3VYcZ_Xdec

EYVcVdZV_dec
 5åcV_Vc
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CRfeV_decRfTYdec
<]`deVcdec

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8VZSV]dec

DTYR]]dec

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DEC66E 82==6CJ
 ...einweiteresihrerWerke
tragenNikeSeifert(r.)und
GeschäftsinhaberinSand-
raKehrlinsModegeschäft
Corner212,DürenerStra-
ße,EckeWittgenstein-
straße,woesnunausge-
stelltist.Fotos:Esch
Kopernikusstraße 33-35
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Telefon 02271 47580
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Sonntag,
25. Oktober 2015
10.00 bis 18.00U hr
Genießen Sie Ihren
Sonntag bei uns!
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•B lumen &P flanzen
•G eflügel &L amm
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•B rot &K äse
•P asta &W ein
•K affee &K uchen
•L eckeresv om Grill
•K inderkarussell
g
UnsereA usstellungwird geöffnetsein,jedochleiderohneBeratungundohneVerkauf unseres
Sortimentsan diesemTag!
UnterdiesemMo$overanstaltetdieFirmaJ.BaetzHolzgroßhand-
lung GmbH & Co. KG am 25. Oktober 2015 ihren diesjährigen
Kunsthandwerker- & Schlemmermarkt von 10 bis 18 Uhr.
Die Besucher erwartet ein a$rak#ves Marktprogramm mit rund 30
Ausstellern. An den Ständen werden handgefer#gte Produkte wie
Seidenschals, Taschen, Mützen, Kinderspielzeuge, Püppchen aus Filz,
Schmuck aus Edelstahl und echten Perlen, Ledertaschen, Glasperlen,
Modeschmuck, Accessoires, Holzsachen, Handgefer#gtes aus Papier
(wie Bastel- und Geschenkar#kel) präsen#ert. Des Weiteren werden
dieMarktbesucherKölnbilder,PostkartenundTassenvorfinden.
AuchsollendieDekora#onenfürHausundGartennichtfehlen.Hier-
zu werden floris#sche Herbstarbeiten, Blumen, Dekora#onen für in-
nen und außen sowie Gartenkeramik und Skulpturen aus Holz und
Metallangeboten.
FürdasleiblicheWohlwirdebenfallsgesorgtmitdiversenAngeboten
wieGeflügel&Lamm,Schinken&Salami,Brot&Käse,Pasta,Kaffee&
Kuchen, Leckeres vom Grill, Monschauer Senf, Räucherwürstchen,
Öle,Essige,Pesto,Dips,Likör&Spirituosen.
DamitsichaufdemHandwerker-&SchlemmermarktdieganzeFami-
lie wohlfühlt, bietet die Firma für die Kleinsten: Kinderschminken,
Bastelak#onen,KinderkarussellundGlücksradan.
AndiesemTagwirddieAusstellungderFirmaJ.BaetzHolzgroßhand-
lungGmbH&Co.KGundDerkleineBaetzgeöffnetsein,jedochohne
BeratungundVerkaufdeseigenenSor#ments.
Kunsthandwerker- & SchlemmermarktKunsthandwerker- & Schlemmermarkt
Fang Dir ein Huhn!g

Donnerstag,22.Oktober 2015 Kölner Stadt-Anzeiger QUER DURCH KÖLN 31
Ausd em Schaufenster in die weite Welt
STREET GALLERY EineWochelanggibteswiederKunstinGeschäftenzusehen–NikeSeifertstartetehierihreKarriere
VON SUSANNE ESCH
Lindenthal. Die Entstehungsge-
schichteihrerGemäldegleichtder
vonL andschaften. Immer neue
Schichten vonK alk, Leim, ver-
schiedenen Farbpigmenten und
manchmalauchBlattgoldhatNike
Seiferta uf Leinwand auf- und
dann wieder abgetragen, mit Ma-
lermesser,MeißeloderSchmirgel-
papierbearbeitet,alsseiensieNa-
turgewalten ausgesetzt gewesen.
Die Ergebnisse dieserArbeit sind
abstrakt.IhreStrukturenundFarb-
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leuchten zwischen tiefgrauen Ne-
belwänden oder an brennende
Mohnfelder,e nglisch „Burning
Poppyfields“. So lautet der Titel
eines vonS eiferts Kunstwerken,
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geschäftCorner212,anderDüre-
nerStraße,EckeWittgensteinstra-
ßeundinderTanzschulevanHas-
selt,ausgestelltsind.
WährendderStreetGalleryLin-
denthal des Rings Lindenthaler
Geschäftsleute, die vom2 4. bis
zum 31. Oktober stattfindet, sind
in insgesamt 53 Geschäften und
ihren Schaufensternw ährend der
Öffnungszeiten Gemälde, Skulp-
turen, Fotografien und Installatio-
nendiverserKünstlerzusehen.
So zeigt der Regisseur der Köl-
nerStunksitzung,JunSchäffer,im
Cologne Couture, einem Geschäft
fürAbendgarderobeanderGeibel-
straße/Ecke
DürenerStraße
multimediale
Installationen,
die auch akus-
tisch erlebbar
sind. Skulptu-
renderArgenti-
nierin Viviana
Meretta sind im
Schuhhaus Rösler
an der Dürener
Straße 234 ausge-
stellt. Der Mitbe-
gründer der
Street Gallery,
Dan Hepperle,
zeigt seine bunt-
grafischen Wer-
ke in der Buch-
handlung Kaiser an der Dürener
Straße202.
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wireinmalimJahrdasAlltägliche
mit dem Besonderen verbinden“,
erklärtBettinaSpillmann,Inhabe-
rin des Modegeschäfts Cologne
CoutureundstellvertretenderVor-
sitzende des Rings Lindenthaler
Geschäftsleute. „Wir möchten
auchsolchenKünstlerneineMög-
lichkeit geben, ihre Werkez uz ei-
gen, die nicht vone iner Galerie
vertreten sind. Wirh aben den
Raum, die Künstler die Objekte.
Das ist eine Win-Win-Situation.“
Beider17.AuflagederVeranstal-
tunghaben20Geschäftemehrihre
Schaufenster zur Verfü-
gunggestelltalszuletzt.
UndauchdieKünst-
ler wissen die Street
GalleryL indenthal zu
schätzen, selbst wenn
sie mittlerweile auch
auf internationalen-
Kunstmessen unter-
wegs sind,w ie Sei-
fert: „Mit den Aus-
stellungenbeiderLin-
denthaler Street
Galleryb egann mein
Erfolg. Nun ist es fast
ein bisschen, wie nach
Hause zu kommen“,
sagt sie.Wers ich einen
Überblick verschaffen
möchte,kannamSams-
tag, 31.Oktober,u m1 2
UhrimRahmenderFi-
nissage an einem
Kunstspaziergang mit
Martina Weigand teil-
nehmen.Treffpunkt
istbeiGalerieNr.6.
www.wirsind/
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Mit den Ausstellungen
bei der Lindenthaler und
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bisschen, wie wieder nach
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demMotto„Galantundelegant“
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Rochus,DreikönigenundBartholo-
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tag,24.Oktober,19Uhr,bietetMu-
sik-undTanzvorträge,einBüffet,
andemSpeisenvordenAugender
Gästezubereitetwerden,sowieei-
neTombola,derenErlösfürdieKin-
dertagesstättederPfarreibe-
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Rochusstraße141,erhältlich.(Rös)
Neuehrenfeld.DasBegegnungs-
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tag,25.Oktober,11Uhr,zumTag
deroffenenTürundstelltseineAn-
gebotevor.KurseundoffeneGrup-
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dieMöglichkeit,mitNachbarnins
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UnsereA usstellungwird geöffnetsein,jedochleiderohneBeratungundohneVerkauf unseres
Sortimentsan diesemTag!
UnterdiesemMo$overanstaltetdieFirmaJ.BaetzHolzgroßhand-
lung GmbH & Co. KG am 25. Oktober 2015 ihren diesjährigen
Kunsthandwerker- & Schlemmermarkt von 10 bis 18 Uhr.
Die Besucher erwartet ein a$rak#ves Marktprogramm mit rund 30
Ausstellern. An den Ständen werden handgefer#gte Produkte wie
Seidenschals, Taschen, Mützen, Kinderspielzeuge, Püppchen aus Filz,
Schmuck aus Edelstahl und echten Perlen, Ledertaschen, Glasperlen,
Modeschmuck, Accessoires, Holzsachen, Handgefer#gtes aus Papier
(wie Bastel- und Geschenkar#kel) präsen#ert. Des Weiteren werden
dieMarktbesucherKölnbilder,PostkartenundTassenvorfinden.
AuchsollendieDekora#onenfürHausundGartennichtfehlen.Hier-
zu werden floris#sche Herbstarbeiten, Blumen, Dekora#onen für in-
nen und außen sowie Gartenkeramik und Skulpturen aus Holz und
Metallangeboten.
FürdasleiblicheWohlwirdebenfallsgesorgtmitdiversenAngeboten
wieGeflügel&Lamm,Schinken&Salami,Brot&Käse,Pasta,Kaffee&
Kuchen, Leckeres vom Grill, Monschauer Senf, Räucherwürstchen,
Öle,Essige,Pesto,Dips,Likör&Spirituosen.
DamitsichaufdemHandwerker-&SchlemmermarktdieganzeFami-
lie wohlfühlt, bietet die Firma für die Kleinsten: Kinderschminken,
Bastelak#onen,KinderkarussellundGlücksradan.
AndiesemTagwirddieAusstellungderFirmaJ.BaetzHolzgroßhand-
lungGmbH&Co.KGundDerkleineBaetzgeöffnetsein,jedochohne
BeratungundVerkaufdeseigenenSor#ments.
Kunsthandwerker- & SchlemmermarktKunsthandwerker- & Schlemmermarkt
Fang Dir ein Huhn!g

Dienstag,2 7.Oktober 2015 Kölner Stadt-Anzeiger QUER DURCH KÖLN 31
Im Vorbeigehen Kunstb etrachten
STREET GALLERY 53Geschäftebeteiligensichander17.AuflagederVeranstaltung,dievomRingLindenthalerGeschäftsleuteorganisiertwurde
VON ALEXA NDER FIGGE
Lindenthal. DieKunstistzurückge-
kehrti nd ie Schaufenster der Ge-
schäfterundumdieDürenerStra-
ße. Die Street Gallery,organisiert
vomRingLindenthalerGeschäfts-
leute, hat sie angelockt. Im Wein-
kontor Lindenthal (Geibelstraße
33) etwaf ügen sich die Gemälde
der Künstlerin Marion Recht har-
monischindieAuslagederunzäh-
ligen Flaschen mit Rebensaft.
Schließlich zeigten ihre Stillleben
unter anderem Szenen mit Wein-
trauben.AuchdasBildeinesriesi-
genSpargelpasstgutzueinerFla-
che Weißwein. „Ich kenne die
Künstlerin schon seit meiner Ju-
gend,d al ag es nahe, ihre Bilder
auszustellen“, so Inhaber Hans
Spernat.
Ganz andere Kunst gibt es ge-
genüber der Weinhandlung im
Modegeschäft Cologne Couture
zu erleben: die digitalen Installa-
tionenvonJunSchäffer.ImSchau-
fenster zeigt ein Bildschirmd ie
historische Aufnahme des Doms,
und im Inneren zwischen Pull-
overnu nd Röcken stellt ein Fern-
seher die blaue Weite des Meeres
dar.EineberuhigendeSzene,doch
gehörtzudemKunstwerknochein
Kopfhörer.DieAudiospurspiegelt
eine Rettungsaktion im Mittel-
meerwiederundspieltaufdieak-
tuellenFlüchtlingsströmean.
„Ich habe Gänsehaut bekom-
men, als ich die Paddelgeräusche
und kurz darauf Stimmen und
Schreie gehörth abe“, sagt Juliane
ReyesN ovas ichtlich gerührt. Die
Designerin hat den Katalogz ur
Ausstellung entworfen und be-
sucht nun die verschiedenen
Standorte der Kunst. Dazu zählt
auchdasAtelierAkzente(Dürener
Straße 137) vonG oldschmied
Dirk Fiebig. In der Auslage des
kleinen Ladens stehen neben sei-
nen Schmuckkreationen die
Schrottskulpturen vonM ichael
Heinrichsdorff. Die groben Kom-
binationen aus Holz und Eisen
sind wie geschaffen die filigran
gearbeitetKettenundRingezuak-
zentuieren.
Und auch bei Froschkönig’s
Kindermoden passen die knall-
bunten Gemälde vonU rsula
Reinsch gut zu den Schaufenster-
puppen mit der aktuellen Winter-
ausstattungfürKinder.DieKünst-
lerin hat die Kunstfigur „Cicolet-
ta“ erfunden. Eine junge Frau die
auf mehreren Bilderna uftaucht.
Der Zyklus zeigt die Figur in ver-
schiedenenKleidernundSituatio-
nenunderzähltsoeinekleineGe-
schichte.
Insgesamt 53 Geschäfte beteili-
gen sich an der 17. Auflage der
Street Gallery, die noch bis zum
31. Oktober läuft. Dann findet
auch ein Kunstspaziergang statt,
bei dem alle Stationen besichtigt
werden.Treffpunkt ist um 12 Uhr
beiCologneCoutureanderDüre-
ner Straße 142. Den Katalogz ur
Ausstellunggibtesindenbeteilig-
ten Geschäften. Eine Karte mit
den Standorten findet sich auch
auf der Homepage des Ring Lin-
denthalerGeschäftsleute.
www.wirsindlindenthal.de
Ichh abe Gänsehaut
bekommen, als ich die
Paddelgeräusche und kurz
darauf Stimmen und
Schreie gehört habe
Juliane Reyes Nova
DerRingLindenthalerGeschäftsleutehatrundumdieDürenerStraßeeineStreetGalleryorganisiert:InSchaufensternundVerkaufsräumenlocktKunstzumHinschauen.Fotos:af
Einladung zur Informationsveranstaltung
Prostata:FrühzeitigHandeln,Heilungschancensteigern
Über50ProzentderMännerüber50habeneinevergrößerteProstata.WanneineBehandlung
sinnvollundnotwendigistundwiegutartigeundbösartigeProstataerkrankungen
unterschiedenwerden,erläutertDr.med.PetraStamm,ChefärztinderKlinikfürUrologie
desHeiligGeist-Krankenhauses.InsbesonderebeiProstatakrebsgilt:Jeeherer
erkanntwird,umsogrößersinddieHeilungschancen.
DerEintrittistfrei.UmtelefonischeVoranmeldungunterTelefon:0221224-2586
beiFrauClaudiaEfferwirdgebeten.Einlass:ab18:30Uhr·BeginndesVortrags:19:00Uhr.
18.11.2015
19:00 Uhr
Veranstaltungsort:
studio dumont
Breite Straße 72
50667 Köln

Dienstag,2 7.Oktober 2015 Kölner Stadt-Anzeiger QUER DURCH KÖLN 31
Im Vorbeigehen Kunstb etrachten
STREET GALLERY 53Geschäftebeteiligensichander17.AuflagederVeranstaltung,dievomRingLindenthalerGeschäftsleuteorganisiertwurde
VON ALEXA NDER FIGGE
Lindenthal. DieKunstistzurückge-
kehrti nd ie Schaufenster der Ge-
schäfterundumdieDürenerStra-
ße. Die Street Gallery,organisiert
vomRingLindenthalerGeschäfts-
leute, hat sie angelockt. Im Wein-
kontor Lindenthal (Geibelstraße
33) etwaf ügen sich die Gemälde
der Künstlerin Marion Recht har-
monischindieAuslagederunzäh-
ligen Flaschen mit Rebensaft.
Schließlich zeigten ihre Stillleben
unter anderem Szenen mit Wein-
trauben.AuchdasBildeinesriesi-
genSpargelpasstgutzueinerFla-
che Weißwein. „Ich kenne die
Künstlerin schon seit meiner Ju-
gend,d al ag es nahe, ihre Bilder
auszustellen“, so Inhaber Hans
Spernat.
Ganz andere Kunst gibt es ge-
genüber der Weinhandlung im
Modegeschäft Cologne Couture
zu erleben: die digitalen Installa-
tionenvonJunSchäffer.ImSchau-
fenster zeigt ein Bildschirmd ie
historische Aufnahme des Doms,
und im Inneren zwischen Pull-
overnu nd Röcken stellt ein Fern-
seher die blaue Weite des Meeres
dar.EineberuhigendeSzene,doch
gehörtzudemKunstwerknochein
Kopfhörer.DieAudiospurspiegelt
eine Rettungsaktion im Mittel-
meerwiederundspieltaufdieak-
tuellenFlüchtlingsströmean.
„Ich habe Gänsehaut bekom-
men, als ich die Paddelgeräusche
und kurz darauf Stimmen und
Schreie gehörth abe“, sagt Juliane
ReyesN ovas ichtlich gerührt. Die
Designerin hat den Katalogz ur
Ausstellung entworfen und be-
sucht nun die verschiedenen
Standorte der Kunst. Dazu zählt
auchdasAtelierAkzente(Dürener
Straße 137) vonG oldschmied
Dirk Fiebig. In der Auslage des
kleinen Ladens stehen neben sei-
nen Schmuckkreationen die
Schrottskulpturen vonM ichael
Heinrichsdorff. Die groben Kom-
binationen aus Holz und Eisen
sind wie geschaffen die filigran
gearbeitetKettenundRingezuak-
zentuieren.
Und auch bei Froschkönig’s
Kindermoden passen die knall-
bunten Gemälde vonU rsula
Reinsch gut zu den Schaufenster-
puppen mit der aktuellen Winter-
ausstattungfürKinder.DieKünst-
lerin hat die Kunstfigur „Cicolet-
ta“ erfunden. Eine junge Frau die
auf mehreren Bilderna uftaucht.
Der Zyklus zeigt die Figur in ver-
schiedenenKleidernundSituatio-
nenunderzähltsoeinekleineGe-
schichte.
Insgesamt 53 Geschäfte beteili-
gen sich an der 17. Auflage der
Street Gallery, die noch bis zum
31. Oktober läuft. Dann findet
auch ein Kunstspaziergang statt,
bei dem alle Stationen besichtigt
werden.Treffpunkt ist um 12 Uhr
beiCologneCoutureanderDüre-
ner Straße 142. Den Katalogz ur
Ausstellunggibtesindenbeteilig-
ten Geschäften. Eine Karte mit
den Standorten findet sich auch
auf der Homepage des Ring Lin-
denthalerGeschäftsleute.
www.wirsindlindenthal.de
Ichh abe Gänsehaut
bekommen, als ich die
Paddelgeräusche und kurz
darauf Stimmen und
Schreie gehört habe
Juliane Reyes Nova
DerRingLindenthalerGeschäftsleutehatrundumdieDürenerStraßeeineStreetGalleryorganisiert:InSchaufensternundVerkaufsräumenlocktKunstzumHinschauen.Fotos:af
Einladung zur Informationsveranstaltung
Prostata:FrühzeitigHandeln,Heilungschancensteigern
Über50ProzentderMännerüber50habeneinevergrößerteProstata.WanneineBehandlung
sinnvollundnotwendigistundwiegutartigeundbösartigeProstataerkrankungen
unterschiedenwerden,erläutertDr.med.PetraStamm,ChefärztinderKlinikfürUrologie
desHeiligGeist-Krankenhauses.InsbesonderebeiProstatakrebsgilt:Jeeherer
erkanntwird,umsogrößersinddieHeilungschancen.
DerEintrittistfrei.UmtelefonischeVoranmeldungunterTelefon:0221224-2586
beiFrauClaudiaEfferwirdgebeten.Einlass:ab18:30Uhr·BeginndesVortrags:19:00Uhr.
18.11.2015
19:00 Uhr
Veranstaltungsort:
studio dumont
Breite Straße 72
50667 Köln

Lindenthal -
Rheinische Anzeigenblätter | Mein Blatt | Kölner Wochenspiegel | Lindenthal 
Kunst im alltäglichen Leben: 19. Street Gallery Lindenthal noch bis zum 14. Oktober 
09.10.17, 15:44 Uhr 
Geschäftsführer Uwe Schwarzkamp (Mitte) nahm den Spendenscheck im Wert von 1.000 Euro für seinen Verein „LebensWert“ entgegen.Foto: Kellner 
(nk) Mit einer Vernissage in der Kunsthalle des Bezirksrathauses eröffnete die 19. Street Gallery Lindenthal. Noch bis zum 14. Oktober sind in Läden entlang der Dürener Straße in insgesamt 46 Läden Kunstwerke unterschiedlicher Künstler ausgestellt. „Als musikalischen Programmpunkt haben wir erstmalig das ökumenische Abendlob mit 100 Sängern und Instrumentalisten integriert, sowie Lesung, Signierstunde und ein „Shop-Konzert“.
Ebenfalls wurde wieder eine Sammelausstellung in der Kunsthalle des Rathauses zusammengestellt, in der weitere Werke teilnehmender Künstler zu sehen sind“, berichtete Bettina Spillmann aus der Arbeitsgruppe des „Street Gallery des RLG e.V.“. Die Finissage findet wieder als „Kunstspaziergang“ am 14. Oktober mit der Kunstkennerin Marina Weigand statt. „Ich habe den Eindruck, es wird immer qualitätsvoller“, so die Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker bei der Vernissage. Bilder wie die von Ricarda Nowak oder Ruth Moneke lassen zumindest diesen Eindruck entstehen. Die Künstlerin Ricarda Nowak stellt in ihren Landschaftsbildern mit Leuchtfarben beeindruckende großformatige Wandmalereien dar. In der Kunsthalle hängt ein nächtliches Bild von Bergen in Norwegen, die Lichter der Häuser werfen Helligkeit in die Umgebung, die sich auch auf dem Wasser gemütlich widerspiegelt. Ruth Moneke hat in der Kunsthalle ein Gemälde von sich ausgestellt, das die Weite des Meeres und über diese Weite die Grenzen eines Raumes, einen Kronleuchter, zeigt. Weitere Kunstwerke der Künstlerinnen sind zu sehen im ColFlor Blumendesign an der Rondorfer Hauptstraße 90 von Ricarda Nowak und im Köttgen Hörakustik an der Dürener Straße 229 von Ruth Moneke. Weitere Orte und Künstler finden Sie unter www.wirsindlindenthal.de
Erstmalig, aber nicht einmalig, wurde mit der Hilfe der Sparkasse KölnBonn eine Spende in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation überreicht. In diesem Jahr ging die Spende an den LebensWert e.V. LebensWert ist eine 1997 am Klinikum der Universität zu Köln gegründete Initiative für krebskranke Patienten.
Durch psychologische Gesprächsangebote sowie durch bewegungs-, kunst- und musiktherapeutische Angebote bietet LebensWert den Krebspatienten und deren Angehörigen eine umfassende und direkte seelische Hilfe bei Ängsten, Sorgen und Nöten, die mit der Erkrankung oft einhergehen (Psychoonkologie). Dadurch werden die Patienten zu Mitkämpfern im Behandlungsverlauf, ihre Zukunft bekommt eine Perspektive und wird wieder lebenswert.
„Unsere Angebote stehen allen Krebspatienten der Universitätsklinik Köln und der niedergelassenen Praxen der Kölner Region zur Verfügung“, so der Geschäftsführer Uwe Schwarzkamp.
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Kölner Wochenspiegel43.KW 26. Oktober 2016
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nelles
Tel. 0 22 1 / 95 44 14 - 129
Fax 0 22 1 / 95 44 14 - 429
mathias.nelles@koelner-wochenspiegel.de
Immer gut beraten!
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Lindenthal, Sülz, Klettenberg, Zollstock
Einladung zur Jubiläumsausstellung
16 Jahre GoldschmiedeAndrea Quast
Das möchte möchte ich gerne mit Ihnen feiern!
Goldschmiede Andrea Quast
Landgrafenstrasse 67, 50931 Köln, Telefon: 0221.28 28 562
mail.me@andrea-quast.de
Die Goldschmiede zeigt ausgefallenen Schmuck und verwöhnt Sie
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es in dieser Zeit als besonderen Anreiz 16 % auf die ausgestellten
Schmuckstücke.
Bei jedem Kauf erhält man zusätzlich ein besonderes Geschenk!
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kunst
ausstellung
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Mi. 26.10. – Fr. 28.10. von 10.00 bis 18.00 Uhr
Sa. 29.10., 10.00 bis 16.00 Uhr;So. 30.10. nurvon 15.00 bis 18.00 Uhr
STREET GALLERY
LINDENTHAL
Sonntag, 30. Oktober bis Samstag, 5. November 2016
Verkaufsoffener Sonntag: 30. Oktober 2016
EIN RICHTIG GUTES
STÜCK KÖLN!
Seitüber30JahreninKöln-Lindenthal.
WirunterstützenMenschen,
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Bürozeiten:Mo.,Di.,Fr.9.30–12.00Uhr,Do.15.00–17.30Uhr
Lindenthalgürtel30,50935Köln·Telefon:0221/4769844
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Lindenthaler Dienste e. V.
SINNVOLL UND SOLIDARISCH LEBEN
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50931 Köln-Lindenthal
Telefon: 0221 – 404946
Fax 0221 – 29 78 98 41
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ausstellender
Künstler:
Herr Ryszard Zan
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 ausstellende Künstlerin: Elfi Sautot
 

	
 	 



  


 



 

  

 


 

	
 	 



  


 



 

  

 



Lindethal (red). Der „Ring
Lindenthaler Geschäftsleute“
(RLG)freutsich,die„18.Street
Gallery“ anzukündigen. Genau
vor18JahrenwurdedieVeran-
staltung unter Mitwirkung des
ausstellenden Künstlers Dan
Hepperle (Buchhandlung Kai-
ser) ins Leben gerufen: Lin-
denthaler Geschäfte schaffen
Raum für die Kunst in Farbe,
BildundForm.
Vor zwei Jahren erschien
erstmaligein Kunstkatalog,ei-
ne handliche, vierfarbige Bro-
schüre mit Lageplan sowie Be-
schreibungen und Abbildun-
gen aller „Galerien“undihrer
jeweiligen Künstler, um dieser
besonderen Ausstellung Nach-
haltigkeit zu verschaffen. Das
Kölner Stadtarchiv hat die bei-
den Büchlein übrigens bereits
aufgenommen.MitdemKunst-
katalogalsWegweiseristesei-
ne besondere Freude, die „Ga-
lerien“ zu besuchen oder an-
ders gesagt: in Geschäfte zu
gehen, um Kunst zu schauen.
Und hierbei fällt auf, wie le-
bendig diese Symbiose auf
Zeit zwischen Geschäft, Ange-
bot und Kunstwerken vollzo-
genwerdenkann:Farblichund
inhaltlich abgestimmt, werden
die Exponate entweder offen-
sichtlich in den Schaufens-
tern oder auch zwischen Wa-
ren präsentiert und überra-
schen das Auge des Betrach-
tersmitneuemKontext. Jedes
Jahr trifft man auf der Street
Gallery bekannte Künstler mit
neuenWerken,aberauchneue
KünstlermitneuerKunst oder
neue „Galerien“. Hier wur-
de schon manches Talent ent-
deckt, entwickelt und bekannt
gemacht. Das Programm der
Street Gallery gestaltet sich
wie folgt: Die Vernissage und
Beginn der Sammelausstel-
lung findet am Samstag, 29.
Oktober, 18 bis 20 Uhr in
der Kunsthalle am Lindentha-
ler Rathaus (Aachener Stra-
ße 220), statt. Bezirksbürger-
meisterin Helga Blömer-Frer-
ker und ein Vertreter des RLG
werdendieseVeranstaltunger-
öffnen. Am Sonntag, 30. Okto-
ber, ist in den Geschäften ent-
lang der Dürener Straße offizi-
eller Start von 13-18 Uhr (ver-
kaufsoffen),teilweiseunterAn-
wesenheit der Künstler. Been-
det wird die Street Gallery mit
einem Kunstspaziergang am
5. November, geleitet von der
ehemaligenGaleristinundMa-
lerin Frau Martina Weigand.
Treffpunkt ist um 12 Uhr die
Kölner Kaffeemanufaktur (Dü-
renerStraße123).
Viel Raum für die Kunst
InGeschäftenaufderDürenerStraßewirddie„18.StreetGallery“präsentiert
n Bummeln ist ausdrücklich erwünscht: In über 40 Geschäften an der Dürener Straße veran-
staltet der Ring Lindenthaler Geschäftsleute die „Street Gallery“. Dabei bietet sich in einigen
Geschäften die Gelegenheit, persönlich mit den Künstlern zu sprechen. Foto: Krzysztof Swider
Der Plan zum Ausschneiden
"

Bild: Krzysztof Swider Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018

Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018

Vorstellung der Brüder & Organisatoren: 
 
• Timo Schulte 
* Eventorganisation seit über achtzehn Jahren  
* Initiator + Veranstalter „Refrather Winterdorf“ seit 6 Jahren 
* Referenzen: Harley-Davidson Europe, PUMA SE, Volkswagen 
* Motto: „Die Liebe zum Detail“ 
 
 
 
• Phil Schulte  
* Regisseur mit Liebe zu seinem Veedel 
* Referenzen: ZDF, WDR, ARD uvm. 
* Motto: „Maach et.“ 
 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
„Lindenthal – Das Veedel mit Herz.“

Wichtige Fakten 
 
 Ein Winterevent für die ganze Familie 
 Netter Treffpunkt für die Menschen aus dem Veedel 
 Stärkung des Standorts Lindenthal 
 Enge Zusammenarbeit mit den Lindenthaler Kaufleuten 
 Angenehme Öffnungszeiten zum Schutze der Anwohner 
 Keine überheblichen Verkaufspreise im Winterdorf 
 Großes Interesse an Sauberkeit und Struktur im Winterdorf 
 
 
 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
„Lindenthal – Das Veedel mit Herz.“

Fakten des neuen Lindenthaler Veedel Winter Events 2018: 
 
Ein Winterdorf für alle einheimischen Bewohner und Freunde von Lindenthal, die 
die Geselligkeit unter Freunden und Nachbarn suchen. 
 
• Terminplan:  
– Aufbau: 19.November bis 25. November 2018 
– Veranstaltung: 26. November bis 23. Dezember 2018 (28 Veranstaltungstage)   
– Abbau: 27. Dezember bis 30. Dezember 2018 
  
• hochwertige Bewirtung 
ausgewählter Gastronom aus dem Veedel verköstigt die Besucher mit 
Speisen 
 
• 6 Verkaufsstände mit liebevoll geschmückten Holzhütten und ausgewählten 
regionalen Produkten, einer kleinen Bühne, einem kleinem Kinderkarussell 
und attraktiven überdachten Stehmöglichkeiten erstrahlen im 
weihnachtlichen Glanz 
 Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
„Lindenthal – Das Veedel mit Herz.“

Veranstaltungsort des neuen Lindenthaler Veedel Winter Events 2018: 
 
Karl - Schwering Platz 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
„Lindenthal – das Veedel mit Herz.“

5 Ausstellerhütten 
 1 Glühweinhütte 
 1 Crepeshütte           Stehtischmülleimer 
 2 Imbisshütten           Sitztisch 
 1 Bühne 4x3m 
 1 Karussell 
 1 Toilettenwagen 
Dürener Straße 60,00 m 
4,5 x 2,2m 3,0 x 2,0m 3,0 x 2,0m 4,5 x 2,2m 4,5 x 2,2m 5,5 x 2,2m 
Parkautomat 
10,40 m 
5m 
Karrussell 
Bühne 
Drinks 
Adamarina Aussteller 
frei 
Geschenke 
+ Waffeln  
Aussteller 
frei 
Crepes  
3,5 x 2,5m 
Aussteller 
frei 
WC 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Platzplanung 
32A CEE 
230V 
 63A CEE 
 16A CEE 
 230V 
230V 
 230V 
32A CEE 
 16A CEE 
16A CEE 
 230V 
16A CEE 
16A CEE 
Wasser 
Wasser 
Wasser

5 Ausstellerhütten 
 1 Glühweinhütte 
 1 Crepeshütte           Stehtischmülleimer 
 2 Imbisshütten            
 1 Bühne 4x3m 
 1 Karussell 
 1 Toilettenwagen 
Dürener Straße 
60,00 m 
4,5 x 2,2m 3,5 x 1,8m 
FREI 
3,5 x 1,8m 
4,5 x 2,2m 
 
3,5 x 1,8m 5,5 x 2,2m 
Parkautomat 
10,40 m 
5m 
Karrussell 
Bühne 
Drinks 
Terrasse 
Terrasse  
i Crepes  
3,5 x 2,5m 
FREI 
WC 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Platzplanung 
Terrasse 
Terrasse Terrasse

Programmhighlights 2018  
26.1 1. – 09.12.2018 
DATUM PROGRAMM BEGINN ENDE 
Mo, 26.11.2018 Offizielle Eröffnung durch den Vorstand Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V. 19:00 20:00 
Fr, 30.11.2018 VinoRosso – Alpine World Music aus Italien 19:00 20:00 
Sa, 01.12.2018 Fabian Kronbach – Kölner Newcomer 19:00 20:00 
1. Advent 
So, 02.12.2018 
Zirkus Antavia – Die große Zirkusshow 15:00 16:00 
Brigosco – Kölner Gospelchor 17:00 18:00 
Do, 06.12.2018 Fug & Janina – Kinderliedermacher aus  dem TV 17:00 18:00 
Der Nikolaus kommt ins Winterdorf… (Kostenlose Weckmänner) 18:00 19:00 
Fr, 07.12.2018 Die Drei Liköre 19:00 20:00 
Sa, 08.12.2018 The Busquitos – Comedy Jazz aus Amsterdam 19:00 21:00 
2. Advent 
So, 09.12.2018 
Pelemele – Die Kinderrock Band No.1 15:00 16:00 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018

Programmhighlights 2018  
10.12. – 23.12.2018 
DATUM PROGRAMM BEGINN ENDE 
Fr, 14.12.2018 La Mäng – Kölsche Musik 19:00 20:00 
Sa, 15.12.2018 The Rockhouse Brothers aus Hamburg 19:00 20:00 
3. Advent 
So, 16.12.2018 
Zirkus Antavia – Die große Zirkusshow 15:00 16:00 
Fr, 21.12.2018 Drachenfelser Brass Band 19:00 20:00 
Sa, 22.12.2018 Goldplay unplugged – No. 1 Tribute Band von Coldplay 19:00 20:00 
04. Advent 
So, 23.12.2018 
New Life Gospel – Afroamerikanische Gospelchor  19:00 20:00 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018

Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Programmhighlights 2018

Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Programmhighlights 2018

Mit unseren unterschiedlichen Sponsoringpaketen richten wir uns an alle 
regionalen Unternehmen und Unternehmer, die im Rahmen einer 
Sponsoringpartnerschaft Ihr ganz persönliches Interesse an dieser 
Veranstaltung als gesellschaftliches Kulturevent in der Region zum 
Ausdruck bringen möchte – ohne Ihr Engagement können wir das 
Bühnenprogramm in der Ausmaße kostentechnisch nicht auf die Beine 
stellen. 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Sponsoring

250 € 
Keine 
Begrenzung 
500 € 
Max. 8 
Sponsoren 
750 € 
Max.7 
Sponsoren 
1500 € 
Max. 5  
Sponsoren 
Hauptsponsor (1x) 
5000 € 
Facebook - Verlinkung X X X X 3x 
Sponsorentafel im Winterdorf X X X groß 
Logo im Programmflyer (20.000 Auflage / 
Verteilung KSTA) X X X Vorderseite 
A3 Plakate auf der Dürener Straße X X groß 
Verkehrsbanner (2x) an 
Hauptverkehrsstraße und auf 
Promotionfahrzeug 
X X groß 
Sonderaktionen (z.B. Bühnenprogramm / 
Presenter, Exponateausstellung) X X 
Bühnenbanner X X Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Sponsoring

Für Rückfragen stehen Ihnen die Veranstalter von Schulte & Schulte jederzeit 
und gerne Rede und Antwort: 
 
Programm,   
Sponsoring &     Organisation & 
Technische Leitung    Sponsoring 
 
Timo Schulte     Phil Schulte 
 
timo@schulteundschulte.de   phil@schulteundschulte.de  
+49-151-15188542    +49-172-2854115 
 
 
Projektgesellschaft:   Schulte & Schulte | Die Agentur 
      Mohnweg 14 
      51427 Bergisch Gladbach 
      www.schulteundschulte.de 
      www.refrather-winterdorf.de 
Ein Konzept von Schulte & Schulte | Die Agentur 2018 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anlage 5 Rückzug 190331_190123

1017 Zeichen

—
—
Stadt Köln
Peter Brandt
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbeabteilung (321/1) 
Ottmar-Pohl-Platz 1
50475 Köln
Köln, 23.01.2019
Antrag verkaufsoffener Sonntage für 31.03.2019
Sehr geehrter Herr Brandt,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Schreiben müssen wir leider den Antrag, für den beantragten verkaufsoffenen 
Sonntag am 31.03.2019, zurück ziehen.
Für die Installation „Geschichte erlevve“ fehlen uns leider noch immer Genehmigungen der 
Stadt Köln. Sodass wir die Bronzeplatten noch nicht in das öffentliche Bild einfügen können.
Wir hoffen, dass Sie für unsere Situation Verständnis haben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Vringsveedel,
Hans HausmannMitglied des Vorstandes
Interessengemeinschaft Severinsviertel e.V
Kartäuserhof 50· D-50678 Köln
Fax 0221 932 06 26
www.severinsviertel.info
info@severinsviertel.info
Sparkasse Köln-Bonn
IBAN: DE32370501981929964995
BIC: COLSDE33XXX
Vorstand
Vorsitzende Dr. Thorsten Fröhlich,
Wilhelm von der Gathen
IG Severinsviertel e.V. · Kartäuserhof 50 · 50678 Köln

Anlage 1 2. RVO 2019

1749 Zeichen

Anlage 1 
 1 
2. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2019  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt und Porz-Mitte 
     vom ??.??.2019 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
 
(1) Im Stadtteil Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
15.12.2019, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
 
(2) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 05.05.2019, 
Sonntag, dem 13.10.2019 und am Sonntag, dem 01.12.2019 in der Zeit von 13 bis 
18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
 
Kernbereich Innenstadt  
Rhein - Straße Heumarkt - Pipinstr. - Cäcilienstr. - Hahnenstr. - Aachener Str. - Brüsseler Str. - 
Venloer Str. - Magnusstr. - Zeughausstr. - Komödienstr. - Trankgasse - Rhein 
 
Porz-Mitte 
 
Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – Mühlenstraße – Ernst-
Mühlendyck-Straße – Hauptstraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2019. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 6, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 25.03.2019 4160-2018

4870 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 26.03.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 25.03.2019  
öffentlich 
9.2.3 2. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten 
4160/2018 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen kritisiert, dass die Fachverwaltung nicht an der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen teilgenommen hat. 
 
Herr Bronisz bittet die Fachverwaltung um Mitteilung, warum die Satzung den zu be-
teiligenden Stellen (z.B.: Verdi) nicht vorgelegt wurde. 
 
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion stellen einen gemeinsa-
men Änderungsantrag. 
 
1. Beschluss:  
 
Die Vorlage soll wie folgt geändert werden: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der 
in der Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Of-
fenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zei-
ten in geänderter Form: 
Entgegen der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend 
genannten Anträge für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt: 
 
7. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirche-
ner Kunstmeile 
8. Sürth, Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth

10. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirche-
ner Winterzauber 
 
 
Begründung: 
Für alle drei Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller hinreichend die 
Aspekte des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen statio-
nären Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden. Niedrigste Werte 
der Einzelhandelszentralität sowie hohe Werte von Landenleerständen überzeu-
gen insoweit als Gründe. 
In Bezug auf die beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener Winter-
zaubers muss die gleiche rechtliche Begründung wie auch für die Innenstadt gel-
ten, nämlich dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Mit 
dem VG Köln ist auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass auch ohne 
exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung eines Weihnachtsmark-
tes, wie dem des Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des 
Herrn Bronisz bei Enthaltung zweier Stimmen der CDU -Fraktion mit vier Stim-
men der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion, zwei Stimmen der 
FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper) 
 
Sodann lässt Herr Homann über die geänderte Vorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der 
Anlage 01 beigefügten 2. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten 
von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten in geänder-
ter Form: 
Entgegen der ursprünglichen Verwaltungsvorlage werden die nachfolgend ge-
nannten Anträge für den Stadtbezirk Rodenkirchen genehmigt: 
 
7. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirche-
ner Kunstmeile 
8. Sürth, Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth 
  
10. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener 
Winterzauber 
 
Begründung: 
Für alle drei Sonntagsöffnungen sind seitens der Antragsteller hinreichend die As-
pekte des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots begründet und dargelegt worden. Niedrigste Werte der Ein-

zelhandelszentralität sowie hohe Werte von Landenleerständen überzeugen insoweit 
als Gründe. 
In Bezug auf die beantragte Ladenöffnung anlässlich des Rodenkirchener Winter-
zaubers muss die gleiche rechtliche Begründung wie auch für die Innenstadt gelten, 
nämlich dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen sind. Mit dem 
VG Köln ist auch die BV-Rodenkirchen der Auffassung, dass auch ohne exakte Dar-
stellung von Besucherzahlen die Bedeutung eines Weihnachtsmarktes, wie dem des 
Rodenkirchener Winterzaubers offensichtlich ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen  und zweier Stimmen der 
CDU-Fraktion gegen die Stimme des Herrn Bronisz mit vier Stimmen der SPD-
Fraktion, zwei Stimmen der CDU-Fraktion, den zwei Stimmen der FDP-Fraktion 
und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Küpper)

Anlage 3 Stellungnahme_IHK_Koeln_14.12.2018

2904 Zeichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
 
Per Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
philip.reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
14. Dezember 2018 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 08.11.2018 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 08.11.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen 2019 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Der Landesgesetzgeber hat durch die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW neue 
Handlungsspielräume zur Rechtfertigung von verkaufsoffenen Sonntagen eingeführt.   
 
Die neuen Sachgründe, die ein öffentliches Interesse begründen können, hat der Gesetzgeber dabei 
in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW definiert. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass die 
Stadtverwaltung die neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtfertigung von 
Sonntagsöffnungen voll ausschöpft und in ihrem Abwägungsprozess berücksichtigt.  
 
Damit die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen jedoch 
herangezogen werden können, bedarf es einer ausreichenden Informationsgrundlage und 
Konkretisierung der neuen Sachgründe.  
 
Die jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Köln, Beschl. 30.10.2018 - 1 L 2477/18 
(Neustadt -Süd), Beschl. 04.12.2018 - 1 L 2649/18 (Rodenkirchen), 1 L 2650/18 (Sürth), 1 L 2651/18 
(Lindenthal) als auch das Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW, Beschl. 02.11.2018 - 4 B 1577/18 
haben deutlich gemacht, dass eine hinreichende Konkretisierung von örtlichen Problemlagen 
erforderlich ist. Das Verwaltungsgericht Köln hat bei seinen Entscheidungen zudem bemängelt, dass 
verkaufsoffene Sonntage nicht in ein städtisches Gesamtkonzept integriert sind. Um den gerichtlichen 
Anforderungen zu entsprechen, empfehlen wir daher dringend, verkaufsoffene Sonntage in das 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln zu integrieren. Darüber hinaus regen wir an, die

14. Dezember 2018 | Seite  2 
 
erforderlichen Informationsgrundlagen zu beschaffen, damit die Stadtverwaltung ihre r 
Plausibilitätsprüfung nachkommen und die Sachgründe Nr. 2 - 5 (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr.2 -5 LÖG NRW) 
nachvollziehbar darlegen kann.  
 
Im Ergebnis unterstützen wir die gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften.  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
 
 
 
Philip Reichardt, M.A. 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 2.2. Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 ohne Lindenthal und 7

91571 Zeichen

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
Antragsteller: ISK Carrée e.V. 
Geschäftsstelle 
Hans-Josef Schulte 
Berrenrather Str. 256 
50939 Köln 
Tel: 0221 34669416 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
M
esse: Kunstmeile 
16. kunst im carrée
Ö
rtliches Fest: 
Ä
hnliche Veranstaltung: 
Anlassbeschreibung: Seit 17 Jahren jährlich stattfindende 
Kunstmeile im Veedel Sülz/Klettenberg. 
Für die Dauer von einer Woche stellen 
Künstlerinnen und Künstler in den 
Institutionen, Geschäften und 
Einrichtungen aus. Die 
Eröffnungsveranstaltung findet in der Regel 
an einem verkaufsoffenen Sonntag statt, 
um möglichst viel Publikum zu erreichen. 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja die Kunstausstellung 
☐ nein
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für
eine Genehmigung durch den Rat der
Stadt Köln)
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung
X eine Veranstaltung, welche zum 17. Mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X ja, die Kunst steht im Vordergrund! 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
  
An dem betreffenden Sonntag wird es 
einen Rundgang durch alle Lokalitäten 
geben, in denen Kunst ausgestellt ist. Zu 
einem großen Teil sind es Händler, die ihre 
Ladenlokale für die Ausstellung von Kunst 
an diesem Tag zur Verfügung stellen. 
Zweck ist es, dass die Besucher der 
einzelnen „kleinen Kunstausstellungen“ in 
den einzelnen Lokalitäten neben der 
Betrachtung der Kunst auch in eine 
Diskussion mit den Künstlern einsteigen 
können. Dies wäre im öffentlichen Raum so 
nicht möglich. 
Bei den Kunstwerken handelt es ich um 
hochwertige und teure Arbeiten, die nicht 
auf der Straße ausgestellt werden können. 
 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Deutlich mehr als wegen der 
Verkaufsstellenöffnung. 
Die attraktiven Ausstellungsorte und die 
Möglichkeiten zu einem privaten Austausch 
über die jeweiligen Kunstobjekte machen 
den Reiz dieser Veranstaltung aus und 
bilden den Hauptanlass zum Besuch der 
umfunktionierten Ladenlokale. 
 
Viele der Kunstinteressierten kaufen auch 
Artikel des täglichen Bedarfs und gehen in 
Geschäfte, die sie sonst nicht besucht 
hätten. Im letzten Jahr gab es viele 
Kunstinteressierte, die an dem Sonntag 
kamen und enttäuscht vor den 
geschlossenen Geschäften standen - ein 
Besuch zur Kunst war ihnen aus zeitlichen 
Gründen in der Woche nicht möglich. 
 
innerhalb von: Sülzgürtel .-Zülpicher 
Straße,  Universitätsstr. - Luxemburger 
Str. bis Klettenberggürtel 
Sülzburgstraße / Gottesweg bis 
Rhöndorfer Straße. 
 
ca. 60 Mitglieder der z. Zt. 75 ISK 
Geschäfte und ca. 10 Nicht-ISK Mitglieder 
werden sich an der an der Kunstmeile 
beteiligen. Diese Geschäfte und

Institutionen liegen in einer Größenordnung 
zwischen 50-100 qm Verkaufsfläche. 
Einige auch größer. 
 
      
 
      
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Siehe beigefügtes pdf für die 
Veranstaltung- und Verkaufsfläche im 
letzten Jahr 
      
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Siehe angehängten Brief an 
 Herrn Peter Brandt. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. 
 
Eine Möglichkeit, sich auf die neuen 
Sachgründe zu stützen, ist die Darlegung,

hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
dass eine Sonntagsöffnung den in § 6 Abs. 
1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG genannten Zielen 
dient bzw. ihre Verwirklichung steigern 
kann (OVG Münster, Beschl. v. 
27.04.2018, 4 B 571/18). 
 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt 
von Sonntagsöffnungen:  
Eine Umfrage unter Geschäftsleuten in 
Sülz/Klettenberg zur Bedeutung 
verkaufsoffener Sonntage im Nachgang 
des Carrée-Festes 2018 offenbart 
zahlreiche positive Effekte (Die Umfrage 
wurde von der IHK Köln im September 
2018 durchgeführt ): 
 
An der Unternehmensbefragung haben 
sich Einzelhandels-, Gastronomie-  und 
Handwerksbetriebe am Standort 
Sülz/Klettenberg beteiligt (N=19)  
 
94,2% der Befragten stimmen der Aussage 
zu, dass das Carrée-Fest eine gute 
Werbung für die Geschäftslage sei. 47,1% 
stimmen der Aussage voll zu sowie 52,9 
stimmen der Aussage zu, dass das 
Stadtteilfest Besucher aus anderen 
Stadtteilen oder der Umgebung anlockt.  
 
Betrachtet man ausschließlich die 
Umfrageergebnisse der teilnehmenden 
Einzelhandelsbetriebe ergeben sich 
weitere positive Effekte von 
Sonntagsöffnungen, die das örtliche 
Einzelhandelsangebot stärken können. 
 
90% der an der Umfrage teilnehmenden 
Einzelhändler (N=10) geben an, dass die 
Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für 
den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr 
hoch sei. 70 % der befragten Einzelhändler 
stellen an einem verkaufsoffenen Sonntag 
fest, dass die Verweildauer von Kunden 
höher ist. Ebenfalls geben 70% der 
befragten Einzelhändler an, dass bei einer 
Sonntagsöffnung die Bereitschaft zur 
Beratung bei Kunden höher ist.  
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein 
verkaufsoffener Sonntag dazu beitragen 
kann, die Sichtbarkeit des Standortes 
Sülz/Klettenberg zu steigern und das 
örtliche Einzelhandelsangebot 
überregionalen Besuchern zu präsentieren.  
 
 Das Viertel ist durch seine Aktivitäten,

Feste, Kunstmeilen mit v.o. Sonntagen für 
die Geschäftsinhaber sehr attraktiv. Um die 
Attraktivität des Viertels zu erhalten, ist es 
notwendig, Aktionen wie diese Kunstmeile 
anzubieten. Nur ein lebendiges, 
individuelles Stadtviertel hat langfristig die 
Chance im regionalen Wettbewerb zu 
bestehen. 
Das Kunst-Event im Besonderen sorgt in 
der tristen Jahreszeit für einen 
Kulturtourismus bei dem das Publikum 
neben der Kunst, neue inhabergeführte 
Geschäfte entdecken kann, die ein 
individuelles Sortiment führen und sich vom 
online-Handel abheben. Das wiederum 
stärkt die Vielfalt und Entwicklung des 
stationären Einzelhandelsangebots und 
fördert den Absatz im Veedel. 
      
      
      
      
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Die Attraktivität des Viertels und damit die 
Akzeptanz bei der Wohnbevölkerung ist 
ebenfalls dazu geeignet, den zentralen 
Versorgungsbereich zu stärken und zu 
erhalten. Es wird immer wichtiger, dem 
Viertel eine ureigene Identität zu verleihen, 
dies den Bewohnern einfach macht, sich zu 
identifizieren. Dort wo man gerne lebt, kauft 
man auch gerne ein. Ansonsten bestünde 
die Gefahr dass der Nah-
Versorgungsbereich im Besonderen für 
Senioren und nicht ganz mobile Menschen 
nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und 
keine Vielfalt mehr vorhanden ist, weil dann 
die Geschäfte schließen. 
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Das Kunst-Event dient auch einer 
Belebung des Einkaufszentrums 
Sülz/Klettenberg (Sülzburgstr/Gottesweg., 
Luxemburger Straße, Berrenrather Straße 
sowie die Zülpicher Straße wo unsre 
Mitglieder ansässig sind.) und wirkt einer 
Abwanderung von Einzelhändlern 
entgegen.

Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Durch die Kunst im Carrée steigern wir die 
Attraktivität des Stadtteils, mit weiteren 
Angeboten für die Freizeitgestaltung, den 
Kulturtourismus und machen das Veedel 
lebenswert. 
Beim Rundgang zur Kunst lassen sich 
attraktive Sporteinrichtungen entdecken, 
die man sonst als Besucher vielleicht nicht 
wahrnehmen würde.

ISK-CARREE e.V.-Vorsitzende Sebastian Berges c/o Apotheke am Questerhof, 
Geschäftstelle: Hans-Josef Schulte, Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
Tel.: 0221 34669416, Fax: 0221 34669418, Mobil: 0177 6863473 
Sparkasse KölnBonn IBAN DE47 3705 0198 0008 7620 64  SWIFT_BIC: COLSDE33 
Mail: vorstand@isk-carree.de  -  www.carree-suelz-klettenberg.de 
 
Interessengemeinschaft Sülz-Klettenberg CARREÉ  E.V. 
 
 
ISK Carrée e.V. / Geschäftsstelle H-J Schulte 
Berrenrather Str. 256, 50939 Köln 
 
Stadt Köln 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
z.Hd. Herrn Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
   
Köln, den 30. September  2018 
 
Betr.:  V.O. Sonntag am 3.November 2019 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
traditionell findet die als festes kulturelles Herbst-Event und  etablierte Kunst im Carrée in 
Köln-Sülz/Klettenberg statt. 
 
Diese Kunstmeile, die alljährlich unter einem bestimmten künstlerischen Leitthema steht, 
lockt viele Besucher aus Köln und aus dem nahen Umland (Hürth, Frechen, Brühl, 
Bergheim, Bergisch Gladbach) in das Stadtviertel. Wir erwarten, wie in den Vorjahren, ca. 
15.000 bis 20.000 Besucher. Diese Veranstaltung ist ein Forum für ca. 60 bis 70 Künstler 
sich zu präsentieren und wird aufgrund der sehr knappen Ausstellungsmöglichkeiten in Köln 
sehr gern angenommen. Während einer Woche präsentieren die Geschäftsleute Kunst zu 
einem künstlerischen Leitthema in ihren Geschäften und öffentlichen Einrichtungen und 
Institutionen. Ein großer Teil der Ausstellungsorte sind Mitglieder der ISK Carrée e.V., die    
z. Zt. 75 Mitglieder hat. - Etwa 20% der Ausstellungsorte sind Nicht-Mitglieder. 
 
Damit die Kunstwerke entsprechend gewürdigt werden können und Gespräche zwischen 
Besuchern und Künstlern stattfinden können, ist eine Sonntagsöffnung von 13-18 Uhr im 
Anschluss der Vernissage erforderlich - u. A. für all Diejenigen, die in der Woche den ganzen 
Tag arbeiten müssen. Ebenso werden in einzelnen Geschäften Kunst-Aktionen stattfinden, 
die Technik und Arbeitsweise den Besuchern näherbringen. Darüber hinaus stehen die 
Künstler an diesem Tag den Besuchern für individuelle Gespräche zur Verfügung. Einige 
Geschäftsinhaber nutzen den v. o. Sonntag zur Vernissage mit Ihrem ausstellenden 
Künstler. Das macht einen Besuch im Einkaufsviertel besonders interessant, da dem 
Besucher nicht nur ein Augenschmaus, sondern auch Informationen und Wissenswertes 
rund um die ausgestellte Kunst vermittelt werden. Diese Art der Präsentation und auch der 
Kunst- Aktionen sind während der Woche mit Publikumsverkehr und Geschäftsbetrieb nicht 
möglich, daher ist eine sonntägliche Öffnungszeit erforderlich. 
 
Die Veranstaltung bietet während der ganzen Woche kostenlose Kunstspaziergänge 
durch eine versierte Kunsthistorikerin an. Dabei kann man nicht nur neue Kunstwerke 
entdecken, sondern auch besondere inhabergeführte Fachgeschäfte und kulturelle 
Veranstaltungsorte im Veedel mit ihrem individuellen Angebot kennenlernen. Über die Jahre 
konnten wir eine wachsende Akzeptanz und steigende Besucherzahlen verzeichnen. Ebenso 
findet die Veranstaltung in der Presse eine positive Beachtung.

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Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 05.05.2019 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Autofrühling 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 32 Jahre 
- Präsentation von mind. 14 Automarken 
der in Porz ansässigen Autohäuser, mit 
Neuheiten und Serviceleistungen. Begleitet 
von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, 
Zubehör). Mobilität durch Fahrräder, E-
Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch 
Bühne für musikalisches Programm, 
Kinderbelustigungen (s.u.) und 
Kulinarisches wie Reibekuchen Bratwurst, 
Crepes und Süßwaren unter Beteiligung 
von Marktbeschickern des Porzer 
Wochenmarktes und in Zusammenarbeit 
mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, sowie 
anderer Vereine. 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung

Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5000 
 
620 m²  (Autos und Fahrräder) 
2890 m² 
 
8600 m²  + Verkaufsstände (260 m²)  
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Porzer Autofrühling 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste, wie Hüpfburg, 
Kinderkarussel und selbstzufahrende 
Minicars. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Porzer Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt, wobei diese Getränke, 
selbsterstellten Kuchen für einen guten 
Zweck anbieten,  Die Vereine stellen sich

Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
vor und können sich präsentieren. Porzer 
Bürger und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen. 
Ein musikalisches Programm   u.a. der Carl 
Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. 
 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“

Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche

Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
 
Geplante Teilnehmer Porzer Autofrühling 5.5.2019   
 
1. Mercedes Benz, Niederlassung Köln - Porz (4 Neuwagen, 4 Junge 
Sterne) 
2. La Linea, Humbodlststr. Porz, 6 x Volvo, 6 x Ford 
3. CCC Smart Center Godorf,  6 - 8 Smart 
4. Autohaus Ulmer, 6 Fiat und 4 Lancia 
5. Autohaus Schmitz GmbH, 6 x Citroen, 6 x  Peugot, 6 x Mazda 
6. Autohaus Löko Porz, 8 x Huyndai 
7. Autohaus H3, 6 x Toyota, 5 x Opel 
8. Auto Laukat, 6 x Nissan Gebrauchtwagen, 4 x Subaru, 3x Oldtimer 
9. Auto Karst, 5 x Nissan Neuwagen 
10. Getra Autohaus, 4 x Jeep, 3 x Crysler 
11. VW - auf Anfrage mind. 6 Fahrzeuge 
 
12. Fahrradhaus Pesch 
13. Fahrrad Engel 
14. Liebe - Bike und Elektrofahrräder 
15. Augla - Autoglas 
16. ADAC Infostand 
17. HUK Autoversicherung 
18. Bosch Autoelektrik 
19. Premio Reifenservice 
20. ADCF Infostand

Summe 1 - 11: ca. 80 - 100 PKW, diverse Fahrräder und Elektroräder 
 
 
 
 
Positionierung wie in der beiliegenden Skizze:  
Josefstr, Hermannsplätzchen, Bahnhofstr., An der Sparkasse (1.-11.) 
 
Infostände und Kleinaussteller (12. - 20.) Josefstr. und Bahnhofstr.

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 13.10.2019 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Musikalischer Herbst 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Fest  in der Porzer 
Innenstadt seit mehr als 40 Jahre 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, 
dann Porzer und Kölner Gruppen und 
Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch   
Kinderbelustigungen (s.u.) und 
Kulinarisches wie Reibekuchen Bratwurst, 
Crepes und Süßwaren unter Beteiligung 
von Marktbeschickern des Porzer 
Wochenmarktes, Auftritte verschiedener 
Porzer Karnevalsvereinen. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit 
dem Bürgerverein Porz-Mitte,  
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: X eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 10.500 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 5500 
 
2220 m²  incl. Bühnen 
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse,  der Musikalische Herbst 
statt. Mit vielen Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste, wie Riesenrutsche, 
Hüpfburg oder Stadtrally. Mit Beteiligung 
der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine 
und Karnevalsvereine) wird eine schöne 
Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich 
vor und können sich präsentieren, wobei 
diese Getränke, selbsterstellten Kuchen, 
Flammkuchen und Gulaschkanone für 
einen guten Zweck anbieten. Porzer Bürger 
und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen und sich an verschiedenen 
Musikrichtungen erfreuen. 
Ein musikalisches Programm  durch 
verschiedene Künstler.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale

gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich 
u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße und verteilen sich über das 
gesamte Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer

Auffassung eine Ausnahme vom 
verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
 
 
Hier beispielhaft das Plakat aus 2017

Antrag Verkaufsoffene Sonntage in Köln Porz Mitte 01.12.2019 
 
 
Antragsteller: ISG Porz 
  
   
 
Bezeichnung des Anlass: Porzer Adventsmarkt 
 
Anlassbeschreibung: Traditionelles Adventsmarkt  in der Porzer 
Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahres als 
Weihnachtsmarkt mit Ständen von 
regionalen Ausstellern, Kunstgewerbe, 
Handarbeiten, Schnitzereien, 
Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm 
mit Nikolaus und Märchenzelt, 
Glühweinstand und der Beteiligung 
ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein 
Porz-Mitte 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung 
zur langfristigen Standortsicherung, zur 
Belebung der Innenstadt von Porz um eine 
weitere Abwanderung der Kunden zu 
stoppen, der Porzer will sich in seinem 
Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, 
wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
X  eine Veranstaltung, welche jährlich 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
X ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
ca. 9000 am Sonntag Nachmittag 
 
ca. 4500 
 
1520 m²   
 
8520 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
Plan laut Anlage 
Frequenzmessung und Gutachten 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
 
Wir möchten zunächst darauf verweisen, 
dass nach dem Urteil vom 
Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) 
vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) 
Weihnachtsmärkte als tauglicher Anlass 
eingestuft  und den öffentlichen Charakter 
eines Sonntags maßgeblich prägen 
können.  
Alle Jahre wieder findet auf dem 
Hermannsplatz , Josefstrasse und der 
Bahnhofstrasse, sowie Cafe Gecko der 
Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus 
kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer 
Vereine (Bürgervereine und 
Karnevalsvereine) wird eine 
vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die 
Vereine stellen sich vor und können einen 
Adventsbasar mit gestalten. Porzer Bürger 
und Gäste können so die Vereine 
kennenlernen. 
Ein musikalisches Programm

dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz 
Musikschule und Porzer Künstler. 
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren 
fester Bestandteil im Porzer 
Terminkalender 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW 
möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 
2. Nr. 2 - 4 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, 
Nr.3, Nr. 4) stützen.  
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für 
die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG 
NRW“ ist zu entnehmen, dass für 
Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege 
angeführt werden können, die eine 
konkrete Gefährdung des örtlichen 
Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). 
 
Auch die Urteile vom OVG NRW  
(27.04.2018,4 B 571/18 -   
25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass 
eine hinreichende Konkretisierung der 
örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich 
ist.  
 
Der Einzelhandel in der Porzer Innenstadt 
steht in besonderer Weise unter Druck. Im 
Abschlussbericht „Integriertes 
Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
(ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  
Gefährdung des Einzelhandels ausführlich 
dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, 
Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation 
bezieht sich auf das gesamte 
Bezirksteilzentrum Porz. 
 
Ausgelöst wurden die „Trading Down“ 
Effekte vor allem durch die Schließung des 
Hertie Warenhauses. In der Folge kam es 
zu vermehrten Leerständen,  
Frequenzrückgängen und zu massiven 
Verschlechterungen von Lagequalitäten 
(Abschlussbericht ISEK, Seite 21). 
 
Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale 
gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, 
Kartierung). Die Leerstände erstrecken sich

u.a. über die Bahnhofsstraße, 
Hermannstraße, Josefstraße, Hauptstraße, 
Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und 
verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum. 
 
Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt 
sich ebenfalls in dem Indikator der 
Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 
51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer 
Research GmbH).  
 
Die schwierige Wettbewerbssituation für 
Einzelhändler mit Sortiment mittel-und 
langfristigen Bedarf zeigt sich auch in dem 
Einkaufsverhalten der Porzer 
Innenstadtbesucher. Nach einer 
Datenerhebung der BBE Handelsberatung 
aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass 
Einzelhandelsangebote des mittel-und 
langfristigen Bedarfes  nur im geringen 
Ausmaß wahrgenommen werden 
(Präsentation vom 18.02.2016, 
„Revitalisierung der Innenstadt von Köln-
Porz“, Folie 13).  
 
Eine Stärkung des 
Einzelhandelsangebotes in der Porzer 
Innenstadt ist ein explizites Ziel im 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 
42-43).  
 
Aufgrund der positiven Effekte von 
Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung 
für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen 
und angrenzenden Kommunen, ist eine 
Sonntagsöffnung ein probates Instrument 
der Einzelhandelsförderung.  
 
Diese Zielsetzung geht über „bloße 
Umsatzinteressen und alltägliche 
Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ 
hinaus und dient der nachhaltigen 
Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Porz Mitte.    
 
Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches 
Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz 
Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag 
zu fördern und rechtfertigt nach unserer 
Auffassung eine Ausnahme vom

verfassungsrechtlich geschützten 
Sonntagsschutz.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
  
Siehe oben 
 
Plan der Porzer City

Anlage 4

524 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
I 28.01.2019 
32 Herr Brandt 
321 26447 
 Anlage 4 
Antragsrücknahme 
31.03.2019 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
 
Mit Schreiben vom 23.01.2019 nimmt die Interessengemeinschaft Severinsviertel ihren 
Antrag auf Genehmigung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
31.03.2019, zurück (s. Anlage 5). 
 
Dieser Antrag hatte bereits in der Verwaltungsvorlage 4160/2018 wegen fehlender 
Genehmigungsfähigkeit keine Berücksichtigung gefunden.

Beschlussvorlage Rat

23602 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
I/32/321 
Vorlagen-Nummer 
 4160/2018 
Freigabedatum 
25.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
2. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2019 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 
Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten 2. Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 
Wirtschaftsausschuss 14.03.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.03.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.03.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen in der 
Wahlperiode des aktuellen Rates wiederholt die Sach- und Rechtslage zum Thema verkaufsoffene 
Sonn- und Feiertage und das LÖG NRW, zuletzt mit der Verwaltungsvorlage 3431/2018, ausführlich 
erläutert. Sie verzichtet daher in dieser Vorlage auf eine Wiederholung. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat zwischenzeitlich erfolgreich gegen die Sonntagsöffnungen 
in den Quartieren Sürth, Lindenthal und Rodenkirchen (beabsichtigte Sonntagsöffnung 09.12.2018; 
Verwaltungsvorlage 2533/2018) Eilanträge gestellt. Diesen Anträgen ist das Verwaltungsgericht Köln 
mit den jeweiligen Beschlüssen vom 03.12.2018 gefolgt. 
 
Der von ver.di gegen die Verkaufsstellenöffnung am 16.12.2018 im Kernbereich Innenstadt (Verwal-
tungsvorlage 0249/2018) gestellte Eilantrag wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln vom 
04.12.2018 zurückgewiesen.  
 
Nachfolgende Anträge, die keine Berücksichtigung in die Verwaltungsvorlage 3431/2018 gefunden 
haben, sind für das Jahr 2019 von den Interessengemeinschaften der Quartiere (Anlage 2 bis 2.2) 
gestellt worden. 
 
Die Verwaltung hat die vorgetragenen Anlassbegründungen der Interessengemeinschaften anhand 
der allgemein bekannten höchstrichterlichen Urteile und der zuletzt bekanntgewordenen Rechtspre-
chung zum neuen LÖG NRW (Verwaltungsgerichte, hier insbesondere Köln; OVG Münster) geprüft.  
 
Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, werden nachfolgend die Termine lediglich benannt und 
nicht wiederholend beschrieben.  
 
Mit Ausnahme der Anträge für den Kernbereich Innenstadt am 15.12.2019 und die Anträge für das 
Quartier Porz-Mitte, sind die Anträge der Interessengemeinschaften im Lichte der aktuellen Recht-
sprechung nicht geeignet den grundgesetzlich geschützten Sonn- und Feiertag zurückzudrängen.  
 
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat in ihren Urteilen sehr deutlich gemacht, dass von den Kommu-
nen ein schlüssig verfolgtes gemeindliches Gesamtkonzept gefordert ist und nur gewichtige im Ein-
zelfall festzustellende öffentliche Interessen eine Sonntagsöffnung rechtfertigen. Das Oberverwal-
tungsgericht Münster hebt hervor, dass nur bei deutlich erkennbaren schwachen „Stadtteilen/ Stadt-
teilzentren“ (im Vergleich zu anderen Stadteilen/ Stadtteilzentren) insbesondere der Sachgrund 3 
„Erhalt, Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereich“ (evtl. in Kombination mit 2 
und/ oder 4) greifen kann. 
 
Zu den anderen Sachgründen des § 6 LÖG NRW könnten zu diesem Zeitpunkt aufgrund fehlender 
Datenbasis nur pauschale Aussagen für alle Anträge getroffen werden. Zudem fehlt es zur Zeit an 
einem schlüssig verfolgten gemeindlichen Gesamtkonzept für die Stadt Köln, in dessen Rahmen 
verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche verankert 
sind. 
 
Eine rechtssichere Belastbarkeit ist auf Basis dieser Beurteilung jedoch nicht möglich.  
Eine Belastbarkeit der Daten wird aber explizit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert, um den 
grundgesetzlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz zurückzudrängen. 
 
Nicht geeignet und damit genehmigungsunfähig sind daher die Anträge für: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
1. Severinsviertel, Interessengemeinschaft Severinsviertel, 31.03.2019, Geschichte erleeven; 
2. Neustadt Süd, Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz, Südstadtfrühling, 31.03.2019, 
3. Severinsviertel, Interessengemeinschaft Severinsviertel, 19.05.2019, Eröffnung der 2. Gesund-
heitswoche im Vringsveedel, Wat für die Jesundheit

3 
4. Neustadt Süd, Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz, Südstadt-Kulturherbst, 
29.09.2019 
5. Severinsviertel, Interessengemeinschaft Severinsviertel, 01.12.2019, Vringsadvent und Weih-
nachtsmarkt auf dem Chlodwigplatz 
6. Neustadt Süd, Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz, Vreedelsadvent und Südstadt-
Krippenweg; 01.12.2019, 
 
Stadtbezirk 2: 
 
7. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 31.03.2019, Rodenkirchener Kunstmeile 
8. Sürth, Dorfgemeinschaft Sürth, 19.05.2019, 960 Jahre Sürth 
 
9. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 29.09.2019, Rodenkirchener Lifestyle Tag 
10. Rodenkirchen, Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 01.12.2019, Rodenkirchener Winterzauber 
 
Stadtbezirk 3: 
 
11. Lindenthal, , Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 19.05.2019, Tag der Nostalgie 
12. Lindenthal, Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 22.09.2019, 21. Street Gallery 
13. Sülz/Klettenberg, Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 10.11.2019, Kunst im Carée 
14. Lindenthal, , Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 01.12.2019, Lindenthaler Winterdorf 
 
Geeignet und genehmigungsfähig sind im Lichte der Rechtsprechung die nachfolgenden An-
träge: 
 
Stadtbezirk 1: 
 
15. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 15.12.2019, Weihnachten in Köln 
 
Zum Antrag von Stadtmarketing Köln sind die gelieferten Besucherberechnungen nachvollzieh-
bar dargestellt und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung der für den 
15.12.2019 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der Kölner Weihnachtsmärkte. 
 
Die Anlassbeschreibung legt nachvollziehbar und sehr konservativ dar, dass die Kölner Weih-
nachtsmärkte in den letzten Jahren rund 4. Mio. Besucher anzogen. Nach Einschätzung der 
Verwaltung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besu-
chern (https://www.rundschau-online.de/region/koeln/koeln-archiv/koelner-weihnachtsmaerkte-
sechs-millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. 2015 kamen nach Schätzung 
von KölnTourismus knapp 6 Mio. Besucher von auswärts zu den Kölner Weihnachtsmärkten in 
der Innenstadt. Bundesweiter Rekordhalter ist der Weihnachtsmarkt am Kölner Dom mit vier Mil-
lionen Besuchern (https://www.ksta.de/wirtschaft/85-millionen-besucher-weihnachtsmaerkte-sind-
sehr-beliebt-1651080 ). Die erhebliche Zahl der Weihnachtsmarktbesucher ist durch Berichter-
stattung in den Kölner Printmedien bestätigt. 
 
Heruntergerechnet auf einen Sonntag als Weihnachtsmarkttag beschreibt der Antrag in seiner 
konservativen Darstellung und aus Sicht der Verwaltung eine zu niedrig angesetzte Besucherzahl 
eine Gesamtbesucherzahl zwischen 145.900 bis ca. 152.800 Menschen. Tatsächlich dürfte we-
gen der anzusetzenden rund 6 Mio. allein auswärtiger Besucher ein erheblich größerer Besu-
cherandrang an dem verkaufsoffenen Sonntag auf die zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen 
Weihnachtsmärkte zu verzeichnen sein. 
 
Mit diesen Besucherzahlen und der Größe der zentral in der Kölner Innenstadt gelegenen Weih-
nachtsmärkte prägen die Kölner Weihnachtsmärkte in herausragender Weise den öffentlichen 
Charakter des Sonntages. 
 
Dem stehen nachvollziehbar durch die bundesweite Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung 37,4 % an Besuchern gegenüber, 
die allein wegen des Einkaufens in die Kölner City kommen. Dies entspricht in absoluten Zahlen

4 
zwischen 54.600 und 57.150 Besuchern. Diese Anzahl hat die Antragstellerin mit einer tatsächli-
chen Besucherzählung anlässlich der ANUGA am 08.10.2017 abgeglichen und kommt auch hier 
nachvollziehbar auf eine prognostizierte Besuchermenge von rund 51.100 bis ca. 57.150 Men-
schen, die nur zum Einkaufen aufgrund eines verkaufsoffenen Sonntag nach Köln kommen. Da-
bei wurde die in der Vorweihnachtszeit grundsätzlich höhere Einkaufsaffinität bereits berücksich-
tigt. 
 
Zu den Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte) kommen daher erheblich mehr Besucher, als Besu-
cher, die zu der Verkaufsstellenöffnung zu erwarten sind. 
 
Damit haben die zentralen Kölner Weihnachtsmärkte eine größere prägende Wirkung auf den 
Sonntag als die Verkaufsöffnung und bieten im Gegensatz zur Ladenöffnung ersichtlich den 
hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt der Besucher. 
 
Neben der Gegenüberstellung der Besucherzahlen kommt es nach der Rechtsprechung auch 
noch auf den Gesamtcharakter und die besondere Atmosphäre einer Veranstaltung an. Bei den 
Weihnachtsmärkten handelt es sich – wie der Antrag zutreffend hervorhebt – um ein langjähri-
ges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen normalen Leben 
deutlich abhebt. Insbesondere im letzten Jahrzehnt, in dem die Kölner Innenstadtweihnachts-
märkte regelmäßig ausgeschrieben werden und im Vergleich zur Vergangenheit einen qualitativ 
hochwertigen Charakter erreicht haben, haben die Kölner Weihnachtsmärkte mit ihrer unter-
schiedlichen Ausgestaltung und jeweils ganz eigenen Prägung das Bild der Kölner Innenstadt 
nachhaltig und positiv beeinflusst und verändert. Der Bummel über die Weihnachtsmärkte stellt 
einen ersichtlichen Besuchermagneten dar, der sich deutlich von anderen Märkten in Köln abhebt 
und eine auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt ganz erhebliche Menge auswärtiger 
Besucher anlockt. Auch diese spezifische Weihnachtsmarktatmosphäre, die durch einen Mas-
senandrang auswärtiger Besucher gekennzeichnet ist, trägt zum verfassungsrechtlichen Aus-
nahmecharakter der Ladenöffnung am beantragten Dezembersonntag bei. 
 
Auch ein hinreichender räumlicher Bezug ist gegeben. Unter Verweis auf den beigefügten Stadt-
plan legt der Antrag nachvollziehbar die ersichtliche Nähe der zentralen Kölner Weihnachtsmärk-
te zur Kölner Innenstadt dar.  
 
Der Rat hat mit der Verwaltungsvorlage 0249/2018 auch im Jahr 2018 den Antrag anlässlich der 
Weihnachtsmärkte im Kernbereich Innenstadt genehmigt.  
 
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat zudem mit Urteil vom 31.08.2017; 3 C 9/17  für den 
Leipziger Weihnachtsmarkt bestätigt, dass Weihnachtsmärkte als ausreichender Anlass zu sehen 
sind. Hier war allein aufgrund des hohen Besucheraufkommens des Leipziger Weihnachtsmark-
tes dessen prägende Wirkung auch im Falle der Öffnung der Verkaufsstellen prognostiziert wor-
den. 
 
Die Verwaltung hält den Antrag gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW auch im Lichte der 
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.12.2018 für genehmigungsfähig. Auch das 
Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr zwei Sonntagsöffnungen anlässlich des Leipziger Weih-
nachtsmarktes bestätigt. Dabei geht es – wie das Verwaltungsgericht Köln davon aus, dass auch 
ohne exakte Darstellung von Besucherzahlen die Bedeutung des Weihnachtsmarktes offensicht-
lich ist  
 
Stadtbezirk 7: 
 
16. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 05.05.2019, Porzer Autofrühling 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 32 Jahre  
- Präsentation von mind. 14 Automarken der in Porz ansässigen Autohäuser, mit Neuheiten und 
Serviceleistungen. Begleitet von Servicedienstleistern (Glas, Reifen, Zubehör). Mobilität durch

5 
Fahrräder, E-Bikes und ADFC Stände. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Bühne für musikalisches Programm, Kinderbelustigun-
gen (s.u.) und Kulinarisches wie Reibekuchen Bratwurst, Crepes und Süßwaren unter Beteiligung 
von Marktbeschickern des Porzer Wochenmarktes und in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein 
Porz-Mitte, sowie anderer Vereine. 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse,  der 
Porzer Autofrühling statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste, wie Hüpfburg, 
Kinderkarussel und selbstzufahrende Minicars. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bür-
gervereine und Karnevalsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt, wobei diese Getränke, 
selbsterstellten Kuchen für einen guten Zweck anbieten,  Die Vereine stellen sich vor und können 
sich präsentieren. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen. Ein musikali-
sches Programm   u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Porzer Künstler. Diese Veranstaltung 
ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“ 
 
Neben dem Anlassgrund werden die nachfolgenden Sachgründe des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2-4 
LÖG NRW vorgetragen. Sie teilt hierzu mit: 
 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 - 4 
LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4) stützen. 
 
Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem 
neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege an-
geführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018, 4 B 571/18 
- 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Ein-
zelhandelssituation erforderlich ist und es einer belegbaren besonderen örtlichen Problemlage 
bedarf, um ein öffentliches Interesse und damit eine Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Der Ein-
zelhandel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise unter Druck. Im Abschlussbericht 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 04.05.2018 ist die  Gefährdung 
des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschlussbericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefähr-
dungssituation bezieht sich auf das gesamte Bezirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die 
„Trading Down“Effekte vor allem durch die Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge 
kam es zu vermehrten Leerständen,  Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen 
von Lagequalitäten (Abschlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich 
mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die 
Leerstände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, Haupt-
straße, Wilhelmstraße und verteilen sich über das gesamte Bezirksteilzentrum. Die konkrete Ge-
fährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator der Einzelhandelszentralität wider. 
Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 70,3 auf, sodass es an diesem Standort 
nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). 
Die schwierige Wettbewerbssituation für Einzelhändler mit Sortiment mittel-und langfristigen Be-
darf zeigt sich auch in dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Daten-
erhebung der BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2016 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote 
des mittel-und langfristigen Bedarfes  nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Präsen-
tation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz“, Folie 13). Eine Stärkung 
des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel im „Integriertes Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte“  (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-43). Aufgrund der positiven 
Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstandort, Aktivierung 
von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung 
ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Um-
satzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nach-
haltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentli-
ches Interesse, den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu för-

6 
dern und rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich ge-
schützten Sonntagsschutz.“ 
 
Im Quartier Porz-Mitte sind die von der Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte vorgetragenen Sach-
gründe von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Verwaltungsvorlage 
2533/2018 geprüft und explizit als genehmigungsfähig eingestuft worden. Zuletzt am 05.12.2018 
wurde von der Vertretung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Genehmigungsfähigkeit der 
Anlässe für dieses Quartier nicht in Abrede gestellt. Von einer Klage gegen die von dort einge-
reichten Anlässe ist nicht auszugehen. 
 
17. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 13.10.2019, Musikalischer Herbst 
 
Die Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte teilt zu Anlassbeschreibung mit: 
 
„Traditionelles Fest in der Porzer Innenstadt seit mehr als 40 Jahre 
- Beginnend mit einem Jazz Frühstück, dann Porzer und Kölner Gruppen und Künstler. 
- umfangreiches Begleitprogramm durch Kinderbelustigungen (s.u.) und Kulinarisches wie Rei-
bekuchen Bratwurst, Crepes und Süßwaren unter Beteiligung von Marktbeschickern des Porzer 
Wochenmarktes, Auftritte verschiedener Porzer Karnevalsvereinen. 
Seit 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte, 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse,  der Mu-
sikalische Herbst statt. Mit vielen Überraschungen für unsere kleinen Gäste, wie Riesenrutsche, 
Hüpfburg oder Stadtrally. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Porzer Bürgervereine und Karne-
valsvereine) wird eine schöne Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können sich 
präsentieren, wobei diese Getränke, selbsterstellten Kuchen, Flammkuchen und Gulaschkanone 
für einen guten Zweck anbieten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen 
und sich an verschiedenen Musikrichtungen erfreuen.  
 
Ein musikalisches Programm durch verschiedene Künstler. Diese Veranstaltung ist seit vielen 
Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“ 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragenen Sachgründe, wie 
sie diese im Antrag für den 05.05.2019 vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte 
verwiesen. 
 
18. Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft Porz-Mitte, 01.12.2019, Porzer Adventsmarkt 
 
Den Anlassgrund für den Porzer Adventsmarkt beschreibt die Innenstadtgemeinschaft mit: 
 
„Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 20 Jahren als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, Kunst-
gewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm mit Nikolaus 
und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Vereine 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte 
- Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Belebung der 
Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der Porzer will sich 
in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren Porzern mehr bieten als 
nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
„Wir möchten zunächst darauf verweisen, dass nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht 
NRW (OVG NRW) vom 07.12.2017 (4 B 1538/17 – RN 20) Weihnachtsmärkte als tauglicher An-

7 
lass eingestuft  und den öffentlichen Charakter eines Sonntags maßgeblich prägen können. 
Alle Jahre wieder findet auf dem Hermannsplatz, Josefstrasse und der Bahnhofstrasse, sowie 
Cafe Gecko der Porzer Adventsmarkt statt. Der Nikolaus kommt mit Überraschungen für unsere 
kleinen Gäste. Mit Beteiligung der Porzer Vereine (Bürgervereine und Karnevalsvereine) wird ei-
ne vorweihnachtliche Stimmung erzeugt. Die Vereine stellen sich vor und können einen Advents-
basar mit gestalten. Porzer Bürger und Gäste können so die Vereine kennenlernen.  
Ein musikalisches Programm weihnachtliche Musik, u.a. der Carl Stamitz Musikschule und Por-
zer Künstler.  
 
Diese Veranstaltung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil im Porzer Terminkalender“ 
 
Neben dem Anlassgrund wiederholt die Innenstadtgemeinschaft vorgetragene Sachgründe, wie 
sie diese im Antrag für den 05.05.2019 vorgetragen hat. 
 
Zur Beurteilung der Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG NRW wird auf das o.a. Genannte 
verwiesen. 
 
Verfahrenshinweise: 
 
Mit Schreiben vom 26.10.2018 ist den nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutionen 
Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden. Die Anhörungsfrist wurde im Laufe des Verfahrens 
noch einmal und insbesondere im Hinblick auf diese Verwaltungsvorlage bis zum 14.12.2018 ver-
längert. 
 
Der Evangelische Stadtkirchenverband Köln hat über die bereits aus der Verwaltungsvorlage 
3431/2018 bekannte Stellungnahme von seinem Anhörungsrecht keinen Gebrauch mehr ge-
macht. 
 
Mit Schreiben vom 14.12.2018 werden die gestellten Anträge durch die Industrie- und Handels-
kammer zu Köln - IHK- (Anlage 3) unterstützt. Die IHK hebt in ihrer Stellungnahme besonders 
hervor, dass das Verwaltungsgericht Köln bemängelt, dass die verkaufsoffenen Sonntage nicht in 
ein städtisches Gesamtkonzept integriert sind. 
 
Eine ergänzende Stellungnahme des Handelsverbandes Aachen Düren Köln wurde nicht mehr 
eingereicht. 
 
Der DGB hat über die aus der Vorlage 3431/2018 bekannte Stellungnahme hinaus nichts ergän-
zend mitgeteilt. 
 
Der Katholikenausschuss der Stadt Köln sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben 
auch für diese Verwaltungsvorlage keine Stellungnahmen eingereicht. 
 
Fazit: 
 
Lediglich die in dieser Verwaltungsvorlage benannten Termine für den Kernbereich Innenstadt 
am 15.12.2019 und alle für das Quartier Porz-Mitte benannten Termine begründen das öffentli-
che Interesse und genügen den rechtlichen Anforderungen des § 6 LÖG NRW. Sie sind daher 
aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig. 
 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte 2. Ordnungsbehördliche Verordnung 
in den von den Interessengemeinschaften beantragten Grenzen. 
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass, soweit Anlässe einer Marktfestsetzung oder einer Sondernut-
zungserlaubnis bedürfen, diese rechtzeitig von den Veranstaltern beantragt und von der Verwaltung 
festgesetzt werden. 
 
Anlagen

8 
Anlage 1      RVO 2019 
Anlage 2     Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 1 und 2 
Anlage 2.1  Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 nur Lindenthal 
Anlage 2.2 Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 3 ohne Lindenthal und 7 
Anlage 3 Stellungnahme IHK Köln 14.12.2018 
 
Hinweis:  Der Umdruck erfolgt lediglich für die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaf-
ten und die Stellungnahme der IHK (Anlage 3). Die Nachweise zu den Anträgen ent-
nehmen Sie bitte dem Ratsinformationssystem.

Anlage 2 Anträge für 2. Vorlage Stadtbezirk 1 und 2

238645 Zeichen

1 
Antrag offener Sonntag 15.12.2019 für die Kölner Innenstadt 
Antragsteller: STADTMARKETING KÖLN 
Bezeichnung des Anlass: Weihnachten in Köln 
W
eihnachtsmärkte: 
25. N
ovember – 23. Dezember 2019 – 29 Tage
So
.-Mi.:  jeweils von 11.00-21.00 Uhr geöffnet 
Do.-Sa.: jeweils von 11.00-22.00 Uhr geöffnet 
Täglich: 10 bzw. 11 Std. 
Gesamt: 302 Stunden 
O
ffener Sonntag:  
15.12.2018, 13.00- 18.00 Uhr 
Anlassbeschreibung: Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein 
geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 
Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und 
stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen 
Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt 
außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so 
dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung 
nicht gehindert sind und Störungen der 
Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden 
verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die 
betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.  
Die a m 22.03.2018 in Kraft getretene Neufassung 
des Ladenöffnungsgesetztes NRW ermöglicht 
Verkaufsstellen explizit aus Anlass von Märkten 
aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die 
Öffnung an bestimmten Sonntagen. 
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich 
möglich, wenn die Sonntagsöffnung von 
Verkaufsstellen zugrunde liegenden Veranstaltung 
(Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW) von 
öffentlichem Interesse sind. Ein öffentliches Interesse 
liegt dann vor, wenn die Veranstaltung viele 
Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt 
Köln, sondern auch auswärtige Besucher in hohem 
Maße anzieht. 
Ein Markt muss damit die „Hauptsache“ sein und die 
Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf ein 
Markt nicht nur deshalb veranstaltet werden, um 
formell die rechtlichen Voraussetzungen für die 
eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonnt ag zu 
schaffen.

2 
 
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange, 
Vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können 
in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit 
zurück verfolgt werden. Stellten die 
Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig 
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern  
und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten 
und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das 
bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht 
heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt 
dieser Veranstaltung im Vordergrund (ideelle 
Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu 
Treffpunkten und  Orten der Geselligkeit und 
Kommunikation geworden. 
 
Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, 
die Veranstalter erfüllen m üssen. Besinnlichkeit, die 
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, 
Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen 
gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeut ung und 
spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten 
beim Besuch eines  Weihnachtsmarktes wider 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V. Bonn, S. 3) 
 
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt 
wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt, 
Die ständige Weiterentw icklung der Sortimente der 
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik 
der Märkte und die musikalischen 
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind 
neben den unzähligen charitativen Projekten, die im 
Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden Ga rant 
für das hohe Niveau und die ständige 
Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und 
somit der Weihnachtsstadt Köln. 
 
Die sich jährlich wiederholenden Märkte ín der Stadt 
haben eine große Tradition, sind imageprägend und 
tragen in einer der dicht be siedelsten Regionen 
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit 
nationaler und internationaler Bedeutung bei. 
 
Die Kölner Weihnachtsm ärkte gehörten in den 
vergangenen Jahren immer zu den beliebtesten 
Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem 
Nürnberger Christkindlmarkt. 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/u
mfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-groessten-
weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/) 
 
Charitative Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte 
werden sich auch bei den Partnern des Handels 
wieder finden.

3 
 
 
Abgrenzung „alltägliches Erwerbsinteresse“ vs. 
besonderes „Shopping-Interesse“ 
Weihnachtszeit  
Das BVerfG führt im besagten Urteil vom 1. 
Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 BvR 2858/07 
-, aus, dass ein „alltägliches Erwerbsinteresse“ 
("Shopping-Interesse") potenzieller Käufer 
grundsätzlich nicht genügt, um eine Ladenöffnung an 
Sonntagen (also auch an Sonntagen, die in der 
Advents-/Weihnachtszeit liegen) genehmigungsfähig 
„zu machen“. Hier ist ebenfalls festzuhalten: Es 
genügt grundsätzlich nicht alleine, es darf aber in 
den Anträgen dennoch vorgetragen werden und 
muss dann auch in der Abwägung der 
Genehmigungsbehörden berücksichtigt werden.  
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, was unter einem 
„alltäglichen Erwerbsinteresse“ zu verstehen ist. 
Unter Alltag versteht man im allgemeinen 
gewohnheitsmäßige Abläufe bei (zivilisierten) 
Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Der Alltag 
ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und 
Arbeitswegen, Konsum (Einkauf und Essen), 
Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller 
Betätigung, Arztbesuche, Schlaf u. v. m. geprägt. Der 
Alltag wird unter anderem als Gegensatz zum 
Feiertag oder Festtag bzw. zum Urlaub gesehen. In 
gleicher Weise impliziert auch der vom BVerfG 
verwendete Begriff des „alltäglichen 
Erwerbsinteresses“ die Möglichkeit - wenn nicht gar 
Notwendigkeit - weitergehender Differenzierungen 
für solche Fälle, in denen es zwar um 
„Erwerbsinteressen“ potentieller Käufer geht, diese 
aber aufgrund besonderer Umstände nicht mehr den 
„alltäglichen“ Erwerbsinteressen zugeordnet werden 
können. Entsprechende 
Differenzierungsmöglichkeiten deutet das 
Bundesverfassungsgericht an, wenn es von 
„Besonderheiten der Vorweihnachtszeit“ spricht. 
(BVerfG, 1. Dezember 2009, - 1 BvR 2857/07 -, - 1 
BvR 2858/07 -, Rn. 177). Was ist aber das 
„Besondere der Vorweihnachtszeit“ im Hinblick auf 
das Konsumverhalten der Verbraucher? Hier kann im 
Vergleich zum alltäglichen“ Erwerbsinteressen der 
Konsumenten auf  
 das zei tl i ch sehr kompri mi erte Konsumverhal ten 
der Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit (zeitlicher 
Rhythmus bzw. enges, periodisch wiederkehrendes 
Zeitfenster),  
 sei ner produktmäßi gen Ori enti erung auf 
vorwiegend werthaltige/höherwertige Güter 
(Schmuck, Uhren, Unterhaltungselektronik, Möbel 
etc.)  
 und dem regel mäßi g eher fami l i är konzipierten 
Einkaufsmodus

4 
 
verwiesen werden.  
 
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes 
Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. 
stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 
% eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim 
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 
35 % steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund 
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Diese Werte 
korrespondieren auch weitestgehend mit 
Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015. Für Einkäufe oder gar spezifische 
Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 
37,4 % der rund 1.000 befragten Personen die 
Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man 
beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 % für 
allgemeine Einkäufe sowie 15,9 % für spezifische 
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher 
und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten 
Befragung im Dezember 2015 –  Kurzfassung; 
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK 
Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptg rund 
für den Besuch der Innenstädte anlässlich von 
Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt 
und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit 
„Bummeln und Freunde“ nehmen ca. 43 % diesen 
„geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. 
Auf die Frage, warum  Besuche/Reisen zu 
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten 
kumuliert 60,5 % der Befragten die Gesichtspunkte 
„schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und 
„Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher 
und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten 
Befragung im Dezember 2015, Präsentation 
anlässlich eines Expertenseminar zu Essener 
Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart 
Nr. 22). Diese Werte weichen von „normalen“ bzw. 
„alltäglichen“ Verhaltensmustern der Verbraucher ab, 
wie Studien bzw. Untersuchungen belegen. Auf die 
Frage, aus welchem primären Grund die 
Verbraucher eine Innenstadt aufsuchen, gaben im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ 2014 des 
Instituts für Handelsforschung an der Universität zu 
Köln an einem Donnerstag im September (n=16.653) 
rund 53 % an, zum Einkaufen in die 
sogar nahezu 65 % von 16.574 befragten Personen. 
Insofern kann das alltägliche Erwerbsverhalten nicht 
annähernd mit dem (Shopping)Verhalten anlässlich

5 
 
von Weihnachtsmärkten verglichen werden.  
Ein anderer Unterscheidungspunkt ergibt sich, wenn 
die Personenanzahl beim Einkaufen mit denen 
anlässlich des Besuches eines Weihnachtsmarktes 
verglichen wird.  
Besucher von Weihnachtsmärkten kommen im 
Allgemeinen nicht allein, sondern in Begleitung. In 
der Regel kommen mehr als zwei Drittel aller 
Besucher von Weihnachtsmärkten und/oder in 
Begleitung von Familienangehörigen, 
Lebenspartnern und Freunden/Bekannten. Lediglich 
durchschnittlich 10 % der Besucher sind alleine 
unterwegs (Exemplarisch: Untersuchung zum 
Weihnachmarkt in Göttingen. Thomas Wieland: 
Göttinger Weihnachtsmarkt 2008 – Attraktivität, 
Einzugsgebiet, soziodemographisches Profil und 
aktionsräumliches Verhalten der Besucher. 
Ergebnisse einer Besucherbefragung im Dezember 
2008. Geographisches Institut der Universität 
Göttingen, Abteilung Humangeographie. S. 13f.; 
Besucherbefragung Weihnachtsmarkt 2008 Leipzig. 
Endbericht. S.19f. ). Diese Werte stehen im 
deutlichen Kontrast zu den Ergebnissen diverser 
Befragungen/Studien an anderen Wochentagen. Im 
Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts 
für Handelsforschung an der Universität zu Köln, 
wurde für einen Donnerstag im September 2014 
ermittelt, dass 56 % aller befragten Besucher (n= 
16.653) alleine zum Einkaufen in die Innenstädte 
kommen. Für einen Samstag im September 2014 
ermittelt die Studie (Befragte Personen n = 16.574) 
einen Anteil der Menschen, die alleine zum 
Einkaufen unterwegs sind, von rund 40 %. Noch 
höhere Anteile des „Single-Shoppings“ liefern die 
Ergebnisse der bundesweiten „Untersuchung 
Kundenverkehr“ des Handelsverbandes BAG aus 
Oktober 2008. Bei rund 4,8 Mio. erfassten 
Konsumenten in deutschen Innenstädten ergaben 
sich für drei Erhebungstage folgende Anteile von 
„Single-Shoppern“: Donnerstag = 63,6 % , Freitag = 
62,1 % sowie Samstag = 48,7 %. Damit ist eindeutig, 
dass die Personenanzahl als ein taugliches 
Abgrenzungskriterium des weihnachtlichen 
(Einkaufs)Verhaltens zum alltäglichen 
Erwerbsverhalten angesehen werden kann bzw. 
muss.  
Eine besondere Bedeutung im Zusammenhang mit 
dem Thema Weihnachtsmarkt im hiesigen Kontext 
hat auch eine Entscheidung des 
Bundesverwaltungsgerichts, die die Position der 
Weihnachtsmärkte und Volksfeste wesentlich 
gestärkt hat (BVerwG 8 C 10.08 vom 27.05.2009). 
Demnach trägt ein Weihnachtsmarkt mit kulturellem, 
sozialem und traditionsbildendem Charakter zur 
Wahrnehmung der Angelegenheiten der örtlichen 
Gemeinschaft bei. Das BVerwG erkennt an, dass bei

6 
 
einem Weihnachtsmarkt mit dem umschriebenen 
Charakter wirtschaftliche Belange grundsätzlich und 
eindeutig zurücktreten. Eine reine oder auch 
überwiegende Betrachtung von Weihnachtsmärkten 
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verkennt nach 
Auffassung des BVerwG das Vorliegen sozialer, 
kultureller und traditioneller, 
gemeinschaftsbezogener Gemeinwohlbelange, des 
örtlichen Zusammengehörigkeitsgefühls unter den 
Bürgern, der Wahrung von Tradition und religiöser, 
historischer ortsbezogener Gebräuche. Eine 
Reduzierung dieser gemeinwohlorientierten Belange 
auf eine wirtschaftliche Betätigung im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung eines 
Weihnachtsmarktes verkennt den Begriff der 
Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises. 
Ergänzend dazu stellt der Deutsche Bundestag die 
Bedeutung der Weihnachtsmärkte als anerkanntes 
Kulturgut und wichtigem kommunikativen Treffpunkt 
für Jung und Alt, für Besucher aus nah und fern dar 
(Quelle: Euro Professional Online 17.12.2009).  
Gerichte haben seit jeher bei der Ausrichtung von 
traditionellen und traditionsbildenden Volksfesten 
und Weihnachtsm ärkten den Charakter der 
Daseinsvorsorge hervorgehoben (BayVGH, Urteil 
vom 23. März 1988 -  4 B 86.02336 - GewArch 1988, 
245). Die sozialen Gesichtspunkte wie Veranstaltung 
von Altennachmittagen, das Auftreten von 
Musikkapellen und das Bestehen von 
Kindernachmittagen spielen bei derartigen 
Veranstaltungen eine erhebliche Rolle (vgl. BayVGH, 
a.a.O. S. 246). Es ist auch seit Langem anerkannt, 
dass für einen traditionsbildenden und traditionellen 
Weihnachtsmarkt das Besucherinteresse, vertraute 
und beliebte Dar bietungen aus früheren 
Veranstaltungen wieder zu finden und den Kontakt 
mit den Bürgern untereinander sicherzustellen, eine 
wesentliche Rolle spielt (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. 
März 1980 - 22.B 1297/79 - GewArch 1980, 299). 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den 
Hauptgrund für 
Besucher/Besucherinnen die 
Veranstaltung zu besuchen oder 
steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass 
und wie die hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 
LÖG NRW genannten öffentlichen Interessen 
durch die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen 
gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder 
Shoppinginteresse hierbei nicht im Vordergrund 
steht. 
X ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln)

7 
 
Bei dem Anlass handelt es sich um: x eine historische Veranstaltung 
 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
 
      
 
Besteht ein unmittelbar räumlicher 
und zeitlicher Bezug zur 
Anlassveranstaltung und den zur 
Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche 
Veranstaltung in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen sind, stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig 
zeitgleich, jedoch zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und 
Verkaufsstellenöffnung muss ein angemessenes 
Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine 
Verkaufsstellenöffnung zu erreichen, wie z.B. der 
Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 
Zeltverkaufsstellen von Reisegewerbetreibenden, 
Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und 
Eiertierveranstaltungen werden nicht genügen, 
Verkaufsstellenöffnungen zu genehmigen. 
Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen 
Veranstaltungen in den Straßenzügen, die zur 
Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. 
Verbindungs- und Nebenstraßen, wenn die 
Veranstaltungsorte über diesen Bereich verteilt 
sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, 
wird nicht genehmigungsfähig sein; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr 
Besucher als die der 
Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der 
Besucherprognose gestellt (vgl. Beschluss des VG 
Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der 
Verwaltung; 
X  ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für eine 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen 
Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
In den letzten Jahren zog der Kölner 
Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. 
Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/24744
0/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-den-
groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). 
 
Trotz der großen und in den vergangenen Jahren 
stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner 
Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung 
aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im 
Rahmen der Prognose für 2019 gehen wir aktuell 
von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, 
dass rund 250.000 Besucher weniger kommen. Die 
3,75 Mio. von uns prognostizierten Besucher werden

8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 29 
Tage verteilt. Somit würden- idealtypisch- rund 
129.300 Besucher am Sonntag (15.Dezember 2019) 
zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrung aus den 
vergangenen Jahren zählt das dritte 
Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als 
der frequenzstärkste Besuchertag der 
Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache 
gehen wir an diesem Sontag – in einem 
konservativen Ansatz- von höheren 
Besucheranteilen von 5-10 Prozent aus, was absolut 
dann etwa 135.700 bis 142.200 Menschen am 
Sonntag „ausmachen“ würde. 
 
Diese Spanne scheint auch im Hinblick auf die 
Ergebnisse einer Zählung/Befragung anlässlich der 
Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittel-
Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 2017 in Köln 
realistisch bzw. angemessen zu sein. Im Rahmen 
dieser Zählung /Befragung konnten 104.520 
Personen am 8. Oktober 2017 in der Zeit zwischen 
13.00-18.00 Uhr gezählt werden. Da der 
Weihnachtsmarkt augenscheinlich und grundsätzlich 
viel breitere Bevölkerungsschichten anspricht als die 
ANUGA, scheint die prognostizierte Besuchermenge 
in einer Spanne von rund 135.700 bis 142.200 
Menschen plausibel und nachvollziehbar. 
 
Überregional bekannte und bedeutende 
Weihnachtsmärkte, wie die Kölner 
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit 
überdurchschnittliche Besucherraten bei 
Einzugsgebieten über 50km auf: teilweise über 50% 
der Besucher reisen aus weiter entfernten 
Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von 
Tagesreisen mit dem Ziel des 
Weihnachtsmarktbesuches spricht.  
 
Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 
2%. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und 
Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung 
zeichnen sich durchüber dem Durchschnitt liegenden 
Anteilen von ausländischen Besucher  aus. (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6) 
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Zählung/Befragung 
vom 8.Oktober 2017, wonach rund 8% der 
auswärtigen Besucher am Sonntag aus dem Ausland 
stammen und überwiegend Touristen sind, läßt sich 
für den 15.Dezember 2019 ein noch höherer Anteil 
dieser Besuchergruppen erwarten. Für diese 
Gruppen steht der verkaufsoffene Sonntag 
besonders mit dem Besuchsmotiv 
„Stadtbesichtigung“ in Verbindung.

9 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen 
Verkaufsstellenöffnung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
a. Gemäß der bereits oben erwähnten und zitierten 
Studie des Bundesverbandes Deutscher 
Schausteller und Marktkaufleute e.V. rechnen wir in 
einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz auf den 
Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen 
Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 
51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die 
Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen 
würden.  
 
b. Setzt man die ebenso bereits oben erwähnte, 
bundesweite Befragung von 
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 
2015 durch die Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung (GMA) und der MK Illumination 
GmbH als Ausgangsbasis an und geht man von 
145.900 bis 152.800 Besuchern für die Kölner 
Weihnachtsmärkte am 15. Dezember 2019 aus, so 
würden zwischen nahezu 54.600 und 57.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner 
Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den 
Weihnachtsmarkt besuchen.  
 
c. Die unter a. und b. ermittelten Werte sind auch im 
Abgleich mit den Daten der Zählung/Befragung 
anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und 
Genussmittel-Ausstellung (ANUGA) am 8. Oktober 
2017 in Köln realistisch bzw. angemessen. Demnach 
waren (lediglich) ca. 22 % der Besucher am 8. 
Oktober 2017 ausschließlich wegen des 
verkaufsoffenen Sonntags in die Kölner Innenstadt 
gekommen.  
 
Da in der Vorweihnachtszeit von einer grundsätzlich 
höheren Einkaufsaffinität bzw. Einkaufsneigung 
auszugehen ist, ist die prognostizierte 
Besuchermenge in einer Spanne von rund 51.100 bis 
ca. 57.150 Menschen plausibel und nachvollziehbar.  
 
In jedem Fall ist die gesetzliche Forderung, wonach 
für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die 
entsprechende Anlassveranstaltung ohne die 
Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als 
der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich 
erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch 
abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich 
andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten 
lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten 
Berechnungen belegen können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf 
hinzuweisen, dass eine schematische 
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden 
Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den

10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veranstaltungsfläche: 
Verkaufsfläche: 
geöffneten Geschäften zur Beurteilung der 
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein 
nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt 
das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 
520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 
(VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 
festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei 
der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages 
anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den 
Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre 
einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im 
vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt 
sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit 
zahlreichen Elementen, das sich vom 
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben 
abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen 
Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, 
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) 
Bild der Kölner Innenstadt positiv verändert und ein 
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für 
einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach 
gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann 
angenommen, wenn die Verkaufsfläche der 
Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich 
größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. 
Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte 
sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine 
grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch 
keine allgemeinen Näherungswerte.  
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in 
der Kölner Innenstadt eine Fläche von rund 18.500 
Quadratmetern ein. Zusätzlich müssen den Märkten 
die sie verbindenden bzw. zu-/abführenden 
Straßen/Zuwegungen hinzugerechnet werden. 
Folgende Straßen sind diesbezüglich von Relevanz: 
An St. Agatha, Apostelstrasse, Brückenstrasse, 
Cäcilienstrasse, Deutzer Brücke, Große Sandkaul, 
Hahnenstrasse, Hohenzollernring, Komödienstrasse, 
Ludwigstrasse, Minoritenstrasse, Marspfortengasse, 
Magnusstrasse, Nord-Südfahrt, Pipinstrasse, 
Rheinuferstrasse/Tunnel, Straße um Neumarkt, 
Trankgasse, Tunisstrasse, Zeughausstrasse,  
Diese Straßen stehen im inhaltlich-thematischen 
Kontext zu den Weihnachtsmärkten. Sie dienen 
gleichermaßen der Erreichbarkeit bzw. 
Zugänglichkeit von Ausstellern/Marktanbietern und 
Besuchern/Kunden. Sie nehmen nach unseren 
Berechnungen gemeinsam eine Fläche von etwa 
224.000 Quadratmetern ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 242.850 
Quadratmeter. Damit wäre die Gesamtfläche des 
Weihnachtsmarktes noch immer deutlich kleiner als 
die Fläche der Geschäfte.

11 
 
 
Dem steht eine theoretisch maximale 
Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von 
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach 
COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. 
Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst 
kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in 
der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben 
können.  
Allerdings müssen weitere Aspekte berücksichtigt 
werden:  
1. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen 
mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den 
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der 
Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer 
Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch 
tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa 
in Berlin, der Stadt mit den meisten 
Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 
% der Einzelhändler nicht regelmäßig an den 
Öffnungen (diese Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). 
Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des 
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn 
Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt 
mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % 
auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der 
Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im 
Einzelhandel gehen wir für Köln während des 
verkaufsoffenen Sonntags am 16.12. 2018 von einer 
„Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 
Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur 
vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt 
sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 
bis 266.900 Quadratmetern.  
2. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem 
auch insofern, als dass sich die ermittelte 
Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in 
Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei 
einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) 
Betrachtung würde das Verhältnis zur 
Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte 
Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht 
werden.  
 
Gesamtfazit: 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch 
im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle 
relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit 
einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von 
Verkaufsstellen stehen. Demnach sind die Kölner 
Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend 
und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich

12 
 
als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen 
und veranstaltet. 
 
 
 
 
 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, 
Veranstaltungsfläche und 
Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt 
Köln in einer für die gerichtliche Überprüfung 
nachvollziehbaren und dokumentierten Klarheit 
über Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
COMFORT Städtereport Köln 2016 
 
Passanten Befragung und Zählung offener Sonntag 
08.10.2017 
 
Vitale Innenstädte 2014 Köln 
 
Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn 
 
Die nachfolgend genannten 
Sachgründe wurden im Rahmen der 
Novellierung des LÖG geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis 
dahin ausschließlich aufgrund von 
Veranstaltungen von den zur 
Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften 
genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der 
Verwaltung ist nicht beabsichtigt und 
vom Rat in Richtung Verwaltung 
(politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht 
aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe 
können allerdings kumulativ 
vorliegen und der Verwaltung dazu 
dienen, dem Rat das öffentliche 
Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu 
begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengeme
inschaften gefordert, diese 
Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und 
überprüfbare Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept liegt hier 
zum Download bereit. Es wird 
gefordert, dass die Kommune auf der 
Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der 
genannten Sachgründe verfolgt.

13 
 
Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  
Sonntagsöffnungen noch nicht als 
Mittel, um das öffentliche Interesse in 
Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die 
nachfolgend genannten Sachgründe 
können daher derzeit nicht mit dem 
aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung eines 
vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum 
Gesetzesentwurf ist zu entnehmen, dass der 
stationäre Einzelhandel vielerorts einer Gefährdung 
durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen 
begegnet werden. Hier sei auf den Beschluss des 
OVG Münster vom 27.04.2018 hingewiesen. Die 
Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die 
allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer 
jeden Kommune ganzjährig bestehende 
Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von 
der Regel der Sonn- und Feiertagsruhe zu 
begründen. Die Kammer weist ausdrücklich darauf 
hin, dass der Einzelhandel selbst und ausdrücklich 
gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem 
gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz 
gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die 
nachprüfbar ausführen, dass der stationäre 
Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt 
bestehender oder Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der 
Stärkung oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche 
(Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und 
ältere Teile der Bevölkerung; 
Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich 
geschützte Versorgungsinteresse der Bevölkerung, 
insbesondere der weniger mobilen und älteren 
Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da 
ihnen eine herausragende Bedeutung für den 
Bestand und die Entwicklung der Städte und 
Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur 
Stadtteilzentren, die im überörtlichen 
Funktionszusammenhang eine bedeutende Rolle 
einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren.

14 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer 
drohenden Verödung der Innenstädte mit 
negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse 
der Bevölkerung begegnet werden. Zielrichtung der 
Regelung ist es, umfangreichen Leerständen bei 
Gewerbe- und Wohnimmobilien und der 
Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der 
Innenstädte und örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche 
Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune 
als attraktiver und lebenswerter 
Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die 
Freizeitgestaltung, als Wohn- und 
Gewerbestandort sowie Standort von 
kulturellen und sportlichen 
Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und 
lebenswerter Standort wahrgenommen zu werden 
und sich entsprechend selbst darstellen zu können 
und sichtbar zu machen, stellt aus Sicht des 
Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den 
Erhalt kleinerer Kommunen ab, da diese im 
Gegensatz zu größeren Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und 
Unternehmen anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte ist seit 
vielen Jahren unumstritten und spiegelt sich in den 
Statistiken und Umfragen wider. Einen hohe Anteil 
haben dabei die nationalen und internationalen 
Gäste, die die Stadt für einen Tagesausflug oder 
Wochenendreise nutzen. Mehrere hundert Busse 
reisen jedes Adventswochenende an und ein großer 
Anteil an Gästen aus dem Umland nehmen Köln mit 
seiner schönen weihnachtlichen Atmosphäre wahr.  
 
Bei den Beweggründen zum Besuch der Kölner 
Innenstadt stellten in der Besucherbefragung am 
8.10.2017 die Befragten das „Bummeln“, das 
„Spazierengehen“ und die „Stadtbesichtigung“ als 
Hauptmotive dar. Rund 60 % aller befragten 
Besucher gaben diese Beweggründe an. Diese 
Aussagen unterstreichen einmal mehr die 
Beweggründe für einen Köln- Besuch. Dabei spielt 
gerade die vorweihnachtliche Atmosphäre eine 
große Rolle, um den Aufenthalt in der emotionalsten 
Zeit des Jahres so attraktiv wie möglich werden zu 
lassen. Neuere Erkenntnisse setzen das 
„Erlebnisshopping“ als Pendant zum Online-Kauf, 
das gerade in der Adventszeit forciert werden kann. 
Weihnachtsmärkte zu besuchen, Geschenke 
einzukaufen, das vielfältige Gastronomieangebot zu 
nutzen und den Aufenthalt mit einem Museums oder 
Musicalbesuch zu kombinieren ist in Köln mit kurzen 
Distanzen fussläufig gut möglich. 
 
In einer der dicht besiedelsten Regionen ist es 
außerdem wichtig, sich von umliegenden 
Kommunen „abzuheben“ und die 
Alleinstellungsmerkmale der Stadt 
herauszustellen. Diesem Anspruch wird Köln in der 
Adventszeit mehr als gerecht und dieser Status 
Quo sollte in den nächsten Jahren nicht nur 
beibehalten, sondern auch weiter forciert werden. 
Diese Entwicklungen werden nicht nur den 
Anforderungen an den Tourismusstandort, 
sondern auch einem attraktiven Wohn- und 
Arbeitsstandort gerecht.

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel Innenstadt
Messe-
gelände
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 2
Stadtplan Passagen 2018

© STADTMARKETING KÖLN | 2016 1
Stadtplan Handel und Weihnachtsmärkte Innenstadt
Weihnachtsmärkte:
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt
Möglicher 
geöffneter 
Bereich 
Handel 
Innenstadt

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: ABC – Aktionsgemeinschaft rund um 
Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V. 
c/o Alice Baker 
Bonner Wall 27 
50677 Köln 
01732947686 
Bezeichnung des Anlass: Markt: 
Messe: 
Örtliches Fest: 
 
Ähnliche Veranstaltung: 
Südstadt-Kulturherbst 29.09.2019 
Anlassbeschreibung: In 2019 wird der Südstadt- Kulturherbst 
zum 6. Mal stattfinden und so endgültig 
zum festen Programmpunkt im 
Kalender der ABC. 
In den Räumlichkeiten zahlreicher 
Gewerbetreibenden – Restaurants, 
Dienstleister, Einzelhändler finden am 
Sonntag, dem 29.09.2019 
Ausstellungen, Lesungen und 
Konzerte statt. 
Sämtliche Angebote sind kostenfrei. 
Bevorzugt sollen Künstler und 
Kunstschaffende aus dem Veedel 
präsentiert werden – vor allem 
junge, unbekannten Künstler wird 
hier ein Plattform gegeben, sich 
vorzustellen und ihre Arbeit einem 
breiteren Publikum bekannt zu 
machen. 
Desweiteren sind Führungen durchs 
Veedel durch renomierte Stadtführer 
geplant. 
Mit eingebunden werden dann auch zu 
dem Zeitpunkt noch leerstehende 
Geschäfts-Immobilen, genau so wie die 
vielen Theater in der Südstadt.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x☐ ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
☐x eine Veranstaltung, welche zum 6. mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe. 
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
x☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
☐ x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Ca. 3000 
 
Ca. 1000 
 
Das gesamte Einzugsgebiet der ABC -: Die 
Genehmigung für den VOS muß für den 
gesamten Einzugsbereich der ABC gelten 
– s. beigefügtern Plan, da die Geschäfte 
sich nicht auf ein oder zwei Straßen 
konzentrieren. 
 
 
 
Ca. 50-60 Gewerbetreibende, ca. 5000m²

Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
 
Wir werden in 2018 Zählungen in den 
einzelnen Räumlichkeiten durchführen. 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen. 
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/- 
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots 
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
Ein Problem für die bestehenden 
Geschäfte ist. z.B. erhöhter Leerstand, 
Wegfall einiger attraktiven Geschäfte, zu 
viel Gastronomie statt Einzelhandel. 
Zudem hat sich das Kaufverhalten der 
Menschen in den letzten Jahren deutlich 
verändert – nicht nur in Bezug auf den 
Onlinehandel. Einkaufen will immer häufiger 
„erlebt werden“, was jedoch im hektischen 
Alltag oftmals nicht möglich ist.

genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze) 
Es fehlt vielfach der Laufkunde, da die 
Geschäfte nicht zentral zusammen liegen, 
sondern über die Fläche verstreut sind. Der 
Kunde muß gezielt geführt werden, es muß 
ihm gezeigt werden, welche geschäftliche 
Vielfalt es gibt. Es ist unsere Anliegen, diese 
Vielfalt zu erhalten, was nur möglich ist, 
wenn die Geschäfte ausreichend bekannt 
sind und genutzt werden. Der 
Verkaufsoffene Sonntag dient dazu, dies bei 
möglichst vielen Menschen noch einmal zu 
verdeutlichen. 
Eine Öffnung am Sonntag bietet den 
Besuchern und Kunden die Gelegenheit, 
die Geschäfte in Ruhe zu entdecken und 
sich beraten zu lassen, da auch sie mehr 
Zeit mitbringen, als im normalen hektischen 
Alltag. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Noch gibt es in der Südstadt eine gute 
Deckung mit den Waren des täglichen 
Bedarfs. In den letzten Jahren sind 
allerdings immer wieder Fachgeschäfte 
weggefallen und meistens durch 
Gastronomie ersetzt worden. Es ist unser 
Bestreben, ein weiteres Sterben des 
Einzelhandels zu verhindern. Nur 
attraktive, wertige Geschäfte ziehen 
weitere interessante Geschäftsideen an. 
Durch die Öffnung am Sonntag können die 
Geschäftsinhaber sich besonders 
darstellen und ihre Stärken und 
Besonderheiten hervorheben. 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Die Einzelhandelssituation in der Südstadt 
hat sich stark verändert. Mehrere große 
Mieteinheiten (ehem. Strauß, 2 x 
Santander Bank, ehem. Apotheke z. 
Goldenen Horn, Domino Pizza) stehen 
leer. Es sind größere Geschäfte. Dies führt 
zu einem etwas trostlosen Bild. Der 
Leerstand macht die Straßen für 
Laufkundschaft unattraktiv. Oftmals werden 
ehemalige Einzelhandelsgeschäfte durch 
Gastronomie ersetzt, da die höhere Mieten 
erziehlen. Das führt wiederum dazu, dass 
insbesondere kleine, neue und junge 
Geschäftsideen/-inhaber, keine Möglichkeit 
sehen, ein Geschäftslokal anzumieten. Die 
noch bestehenden oder auch dazu 
gekommenen kleineren Geschäfte

konnten sich zwar etablieren, leiden aber 
teilweise unter rückläufigen 
Geschäftszahlen.. Dem wollen wir mit 
verschiedenen Aktionen, eben auch dem 
Kulturherbst entgegen wirken. 
Der verkaufsoffene Sonntag ist eine gerade 
für die kleinen Einzelhändler günstige 
Möglichkeit, Marketing zu betreiben und 
auf ihre Produkte und Dienstleistungen 
aufmerksam zu machen. 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Der Südstadt- Kulurherbstes soll mit seinen 
interessanten und neuartigen 
Kulturangeboten auch Besucher aus den 
umliegenden Stadtteilen (Rodenkirchen, 
Sülz, Zollstock, Raderberg etc.) in die 
Südstadt zeihen und somit die Vielfalt der 
Geschäfte aufzeigen.. Eine 
Sonntagsöffnung ihrer Geschäfte bietet 
den Einzelhändlern zusätzlich die 
Möglichkeit, noch einmal durch besondere 
Aktionen und in einer entspannten 
Einkaufsatmosphäre auf sich und ihr 
vielfältiges Angebot aufmerksam zu 
machen und so neue Kunden zu gewinnen 
und bestehende Kunden weiter an sich zu 
binden. 
Das Ziel soll sein, die Südstadt allgemein 
als Einkaufsziel für die südlichen und 
südwestlichen Stadtteile bekannt zu 
machen und zu etablieren.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: ABC – Aktionsgemeinschaft rund um  
Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V. 
c/o Alice Baker 
Bonner Wall 27 
50677 Köln 
01732947686 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
„Gemeinsam in der Südstadt“ 
Anlassbeschreibung: Die Südstadt verändert sich zur Zeit sehr 
stark – einhergehend mit einer 
Gentrifizierung und veränderten 
Infrastruktur – auch bedingt durch den Bau 
der Nord-Süd-Bahn. Zudem hat es in der 
Vergangenheit viele Diskussionen über die 
Nutzung des Straßenraumes etc. gegeben, 
oftmals auch sehr kontorvers. 
Die ABC möchte daher einen neuen Weg 
gehen und am 31.3. eine Aktion starten, 
die viele Anwohner der Südstadt mit 
einbezieht.  
 
Geplant ist, dass die Gewerbetreibenden 
der Südstadt eine „Patenschaft“ für eine 
der vielen gemeinnützigen 
Vereine/Organisationen etc. in der 
Südtstadt übernehmen. Diese 
Organisationen erhalten dann an dem Tag 
Gelegenheit, sich in dem jeweiligen 
Geschäft/Gastätte etc. zu präsentieren und 
auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen, 
können Mitglieder werben und ggfs. auch 
Spenden sammeln.  
Wichtig ist, dass die 
Vereine/Organisationen einen direkten 
Bezug zur Südstadt haben.

Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x☐ ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
☐ eine Veranstaltung, welche zum 6. mal 
stattfindet 
x☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
x☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
☐x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Unbekannt -  
 
Ca. 800 
 
Das gesamte Einzugsgebiet der ABC -: Die 
Genehmigung für den VOS muß für den 
gesamten Einzugsbereich der ABC gelten 
– s. beigefügtern Plan, da die Geschäfte 
sich nicht auf ein oder zwei Straßen 
konzentrieren. 
 
 
 
 
Ca. 30-40  Gewerbetreibende, ca. 4000m²

Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
      
Da neue Veranstaltung liegen keine 
Nachweise vor. 
      
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich

genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Noch gibt es in der Südstadt eine gute 
Deckung mit den Waren des täglichen 
Bedarfs. In den letzten Jahren sind 
allerdings immer wieder Fachgeschäfte 
weggefallen und meistens durch 
Gastronomie ersetzt worden. Es ist unser 
Bestreben, ein weiteres Sterben des 
Einzelhandels zu verhindern.  
Durch die Verbindung von Gewerbe und 
der Sichtbarkeit der vielfältigen Vereine, 
Organisationen und sozialen Einrichtungen 
soll allen bewußt werden, wie wichtig der 
Erhalt des stationären Einzelhandels ist.  
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
Die Einzelhandelssituation in der Südstadt 
hat sich stark verändert. Mehrere große 
Mieteinheiten (ehem. Strauß, 2 x 
Santander Bank, ehem. Apotheke z. 
Goldenen Horn, Domino Pizza) stehen 
leer. Es sind größere Geschäfte. Dies führt 
zu einem etwas trostlosen Bild. Der 
Leerstand macht die Straßen für 
Laufkundschaft unattraktiv. Oftmals werden 
ehemalige Einzelhandelsgeschäfte durch 
Gastronomie ersetzt, da die höhere Mieten 
erziehlen. Das führt wiederum dazu, dass 
insbesondere kleine, neue und junge 
Geschäftsideen/-inhaber, keine Möglichkeit 
sehen, ein Geschäftslokal anzumieten.  
Eine Sonntagsöffnung ist insbesondere für 
den kleinen Einzelhandeln die beste 
Marketingmöglichkeit, um auf seine 
Produkte und Leistungen und die 
Wichtigkeit des stationären Einzelhandels 
aufmerksam zu machen.  
 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Bei dieser Veranstaltung geht es uns im 
Besonderen darum, die verschiedensten 
Gruppen einander näher zu bringen. 
Gleichzeitig soll sichtbar werden, dass die 
Einzelhändler und Gewerbetreibende ein 
wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft 
sind, über die Versorgung der Bürger 
hinaus. Es geht um ein Miteinander und 
darum zu erfahren, welche vielfältigen 
Organisationen/ Vereine es in der Südstadt 
gibt, die ein hohes Maß an ehrenamtlicher

Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Arbeit erbringen. Die Bewohner, aber auch 
die Besucher erfahren so möglicherweise 
von Vereinen, die sie vorher nicht kannten. 
Die Lebensqualität der Südstadt wird 
dadurch über das Einzelhandels- und 
Gastronomieangebot hinaus gezeigt. Damit 
erhöht sich die Attraktivität des Südstadt – 
Ziel ist, dass die Menschen hier nicht nur 
gerne einkaufen, sondern weitere Vorteile 
und lebenswerte Anreize in der Südstadt 
sehen.

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller: ABC – Aktionsgemeinschaft rund um  
Bonner Straße/Chlodwigplatz e.V. 
c/o Alice Baker 
Bonner Wall 27 
50677 Köln 
01732947686 
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
      
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
      
Ähnliche Veranstaltung: 
Veedels-Advent mit Südstadt-Krippenweg 
Verkaufsoffener Sonntag am 01.12.2019 
Anlassbeschreibung: In 2019 jährt sich der Südstadt-
Krippenweg zum 8. Mal. Die 
Teilnehmer unter den 
Gewerbetreibenden wächst jährlich und 
wir rechnen mit mind. 25-30 
Krippenstationen. Dabei nehmen nicht 
nur Mitglieder mit Ladenlokal an diesem 
Krippenweg teil, sondern auch 
Gastronomen, Dienstleister. Durch 
diese Aktion alle Mitglieder der ABC ein 
gemeinschaftliches Event schaffen. 
Der Krippenweg führt durch die 
gesamte Südstadt (s. Plan) in jeder 
Straße gibt es Teilnehmer. Die Krippen 
sind in der Regel so ausgestellt, dass 
sie von aussen gesehen werden. 
Begleitend dazu gibt es eine Broschüre, 
über den gesamten Kölner Krippenweg, 
in dem der Südstadt-Krippenweg noch 
einmal separat beschrieben wird und 
alle Stationen aufgelistet sind. Es gibt 
mehrere öffentliche Führungen, aber 
auch gebuchte private Führungen 
während der gesamten Adventszeit. 
Zusätzlich bewirbt die ABC den 
Krippenweg per Socialmedia.

Für den 01.12. sind   Führungen mit 
besonderem Schwerpunkt geplant.  
Ein weiteres Highlight wird die 
„Wunschkrippe“ sein.  
Geplant ist eine weitere Krippenstation 
in Höhe der Fußgängerquerung Bonner 
Straße/Zugweg/Elsaßstraße. 
Ähnlich wie bei einem „Wunschbaum“ 
werden Wünsche „bedürftiger“ 
Kinder/Menschen präsentiert, die 
jemand anders erfüllen kann. Im 
Vorfeld werden wir diese in der Krippe 
sammeln und am 01.12. dann an 
„Schenkwillige“ Menschen verteilen.  
Das Sammeln der Wünsche erfolgt in 
Zusammenarbeit mit den 
gemeinnützigen Organisationen der 
Südstadt und der beiden Kirchen. 
 
Zur gleichen Zeit findet auch der 
Weihnachts-Markt auf dem 
Chlodwigplatz statt, im Jahr 2019 von 
der IG Severinsviertel ausgerichtet. 
Da der Verkaufsoffene Sonntag 
gleichzeitig und im Verbund mit der IG 
Severin gestaltet und durchgeführt wird, 
wird auch in 2019 auf dem 
Weihnachtsmarkt eine 
Weihnachtskrippe installiert. Sie gilt für 
die Führungen als Start- und Endpunkt. 
 
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
hierbei nicht im Vordergrund steht. 
x☐ ja 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln) 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
☐x eine Veranstaltung, welche zum 8. mal 
stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
x☐ ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln)

zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
☐x ja 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsfläche: 
Aufgrund des Weihnachtsmarktes, des 
Krippenweges und der angebotenen 
Führungen rechnen wir mit ca. 3000 
Besuchern (Erfahrungswerte der letzten 
Jahre). 
Der Organisator des Krippenweges hat die 
angebotenen Führungen in den  letzten 
Jahr stetig erhöht. 
 
 
Ca. 1500  
 
Das gesamte Einzugsgebiet der ABC -: Die 
Genehmigung für den VOS muß für den 
gesamten Einzugsbereich der ABC gelten 
s. beigefügter Plan, da die Geschäfte sich 
nicht auf ein oder zwei Straßen 
konzentrieren.  
 
 
 
Ca. 50 Gewerbetreibe mit 
durchschnittlicher Ladenfläche von 100 m², 
also ca. 5000 m²           
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
 
Zeitungsberichte aus den letzten Jahren. 
 
 
Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten

Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst und 
ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
Der Krippenweg, aber auch der 
Weihnachtsmarkt auf dem Chlodwigplatz 
zieht gilt als Treffpunkt der Südstädter und 
der Menschen aus den umliegenden 
südlichen und westlichen Stadtteilen. 
 Mit dem Verkaufsoffenen Sonntag zeigen 
wir die Vielfalt der Südstadt und das es 
eben nicht nötig ist, für seine Weihnachts- 
und Geschenkeinkäufe in die Innenstadt zu 
fahren. Noch bietet die Südstadt ein 
vielfältiges Angebot – über Bekleidung, 
Accessoires, Bücher, Design- und 
Lifestyle-Artikel, Kinderspielsachen etc. 
Insbesondere der hier in der Südstadt 
ansäßige unternehmergeführte 
Einzelhandel sieht sich rückläufiger 
Umsätzen und einem veränderten 
Kundenverhalten ausgesetzt. , Wegfall 
einiger attraktiven Geschäfte, zu viel 
Gastronomie statt Einzelhandel, die 
ebenfalls dazu beitragen. Es fehlt vielfach 
der Laufkunde, da die Geschäfte nicht 
zentral zusammen liegen, sondern über die 
Fläche verstreut sind. Der Kunde muß also 
gezielt geführt werden, es muß ihm gezeigt 
werden, welche geschäftliche Vielfalt es 
gibt. Es ist unsere Anliegen, diese Vielfalt

zu erhalten, was nur möglich ist, wenn die 
Geschäfte ausreichend bekannt sind und 
genutzt werden. Der Verkaufsoffene 
Sonntag dient dazu, dies bei möglichst 
vielen Menschen noch einmal zu 
verdeutlichen.  
Eine Öffnung am Sonntag bietet den 
Besuchern und Kunden die Gelegenheit, 
die Geschäfte in Ruhe zu entdecken und 
sich beraten zu lassen, da auch sie mehr 
Zeit mitbringen, als im normalen hektischen 
Alltag. 
 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
Noch gibt es in der Südstadt eine gute 
Deckung mit den Waren des täglichen 
Bedarfs. In den letzten Jahren sind 
allerdings immer wieder Fachgeschäfte 
weggefallen und meistens durch 
Gastronomie ersetzt worden. Es ist unser 
Bestreben, ein weiteres Sterben des 
Einzelhandels zu verhindern. Nur 
attraktive, wertige Geschäfte ziehen 
weitere interessante Geschäftsideen an.  
Durch die Öffnung am Sonntag können die 
Geschäftsinhaber sich besonders 
darstellen und ihre Stärken und 
Besonderheiten hervorheben.  
 
 
 
 
 
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen. 
Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt. 
Die geplanten Aktionen am 01.12,, 
Sonderführungen für den Südstadt-
Krippenweg und die „Wunschkrippe“ 
werden Besucher aus den umliegenden 
Stadtteilen (Rodenkirchen, Sülz, Zollstock, 
Raderberg etc.) anziehen. Eine 
Sonntagsöffnung ihrer Geschäfte bietet 
den Einzelhändlern die Möglichkeit, auch 
diese „Besucher“ auf sich und ihr 
vielfältiges Angebot aufmerksam zu 
machen und so neue Kunden zu gewinnen 
und bestehende Kunden weiter an sich zu 
binden.

Das Ziel soll sein, die Südstadt allgemein 
als Einkaufsziel für die südlichen und 
südwestlichen Stadtteile bekannt zu 
machen und zu etablieren.

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 1 - 
 
Sonntagsöffnung zur 
17. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
 
 
Termin: Sonntag, 31.03.2019 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung der Geschäftsöffnung: Maternusplatz, 
Hauptstraße, Barbarastraße, Rheingalerie mit Seitenstraße, 
Maternusstraße mit Seitenstraßen, Rathausplatz, Sommershof, 
Wilhelmstrasse. 
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-
Westfalen 
Anlass: 17. Rodenkirchener Kunstmeile 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Die 17. Kunstmeile ist eine Rodenkirchener Traditions -
veranstaltung, die seit 200 1 stattfindet. Die Sonntage waren von 
2001 bis 2016 jeweils verkaufsoffen.  Wie in den vergangenen 
Jahren wird die Kunstmeile 2019 wieder ein großes Kulturfest 
werden, das immer mehr auch überregionale Bedeutung erhält. 
Nicht nur die Anzahl der ca. 3.000 Besucher an einem Vernissage -
Sonntag, die nac h Rodenkirchen strömen, sondern auch die Zahl 
der teilnehmenden, professionellen Künstler, die ihre Werke 
präsentieren, steigt jedes Jahr: 2018 wurden an 55 
Ausstellungsorten 58 künstlerische Positionen jeder Kunstgattung 
aus neun Nationen gezeigt – insgesamt waren 2018 jedoch sogar 
rund 400 aktive Kreative an der Kunstmeile beteiligt.

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 2 - 
Als separate Datei fügen wir hinzu den Ausstellungskatalog 
„Kunstmeile 2018“ mit allen Ausstellern und Ausstellungsorten. 
Hierbei ist, wie nachfolgend auch geschildert, dass der gesamte 
Stadtteil mit vielen Gliederungen und Teilbereichen des 
öffentlichen, sozialen und kulturellen Lebens von Rodenkirchen 
konstitutiv an der Kunstmeile beteiligt sind. Es ist in der Tat eine 
kulturelle Traditionsveranstaltung für den ganzen Ort, weit über die  
Geschäftswelt hinaus. 
Kunstmeile_2018_ka
talog_oB.pdf   
 
 
 
Verzeichnis der Geschäfte AIDA Mode (Knopp, Andreas R.) 34 
AXA Claus Decker (Heil, Alex) 48 
Benetton Rodenkirchen (Peltzer, Michael) 24 
Bischoff Betten (Helker, Mcichaela) 33 
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule) 12 
Brauhaus Quetsch (Raab, Walter) 13 
Caritas-Altenzentr. (Künstlergruppe St. Maternus) 71 
Das Sylter (Kilders, Monika) 56 
Diakonie Michaelshoven e.V. / Imhoff 
(Offenes Atelier – ein inklusives Angebot) 37 
Domizil Immobilien (Broden, Kathrin) 30 
E Libby Op den Rhein (Antes, Nancy) 44 
Eiscafé Marco (Hiob, Astrid) 60 
Epi GmbH & Co. KG (Klein, Ursula) 55 
Franzi‘s Dessous UG (Hilfsprojekt, ) 54 
Fuchte Zahnheilkunde (Dahmen, Ludolf) 23 
Goldschmiede Alius (Locher-Otto, Barbara) 21 
Hinger d‘r Heck (Glatzer, Dr. Elke) 70 
Hörgeräte Baschlebe (Florin, Ekkehard) 27 
Hollenders Mode (Zieleke, Corinna) 20 
Im Sommershof (Jugend-Kunstschule) 36 
in focus galerie (verschiedene Künstler) 50 
in focus galerie (verschiedene Künstler) 51 
Jonen Hören und Sehen (Jäkel, LEONI A.) 35 
Juwelier Behrendt (Blanke, CG) 64 
KBB Verlag (Mann, Marek) 49 
KLAMÖTTCHEN 2 (Palacios, Celeste) 61 
Kölner Bank eG (Laufenberg, Gerda) 62 
Köttgen Hörakustik (Magsumbol, Jayson) 25 
La Buona Tavola (Geiter, Renate) 66 
Marc Schmitz GmbH (Schäfer, Utta) 32 
Maternus Apotheke (Franzen, Claudia) 53 
Maternus Seniorencentrum (Friedrich, Knuth) 47 
Mayersche Buchhandlung Köhl (Bischof, Petra) 40 
Mayersche Buchhandlung Köhl 
(Gymnasium Rodenkirchen) 41 
MC Mode (Höppener, Wolfgang) 31 
Metzgerei Gillessen (Behnke, Tim) 65 
Modetreff (Minrath, Jörg) 29 
Musikschule MuR 128 (Fochtman, Roy) 46 
N. Steckelbach GmbH (Adscheid, Dr. Reinhold) 68 
Nina Maintzer Schmuck (Vortmann, Joanna) 67 
NOVOTERGUM Süd GmbH (Albrecht, Lucie) 38 
Palladio (Schmitz, Jürgen) 58 
Privat-Galerie (Hardt, Doris) 14 
Rathaus Rodenkirchen (Rieger, Joachim) 42 
Rechtsanwältin Ebel-Philippi (Compère, Nicole) 72 
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margareta) 16 
Rheinstation (AMROT) 18 
Rheinstation (Ney, Susanne) 19 
Kapellchen (de Payrebrune, Jeannette) 17 
Rust Herrenmoden (Pfeffer, Klaus) 22 
Schuhaus Müller GmbH (Sommer, Seona) 59 
Sparkasse KölnBonn (Budimlija, Zrinka) 57 
Tanzschule van Hasselt (Seifert, Nike) 39 
Via Moda (Wegener-Botz, Elisabeth) 52 
Villahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz) 43 
VITA VERDE Naturkost (Lebrun, Dorothée) 45 
Walterscheidt | Bistro Verde (Hülbach, Alexandra) 63 
Wiesel Apotheke (Klapp, Carola) 26 
Woman & Fashion (Krüger, D. St.) 69

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 3 - 
 
 
Der Fokus liegt also nicht nur jeweils auf den Einzelkünstlern, 
sondern auch auf dem verbindenden und die Gemeinschaft 
stärkenden Element der kreativen Tätigkeit. So nehmen rund 200 
Jugendliche und Kinder aus Rodenkirchen teil, die am Gymnasium  
Rodenkirchen, der  Gesamtschule Rodenkirchen , der 
renommierten Jugendkunstschule Ro denkirchen sowie dem 
offenen Atelier der Diakonie Michaelshoven (Flüchtlingshilfe) extra 
Projekte für die Kunstmeile gestalten , diese am Vernissage -
Sonntag ausstellen  und so zum ersten Mal ihre Werke einer 
großen Öffentlichkeit präsentieren können.  
Auch die ältere Generation ist immer mit der Künstlergruppe des 
Caritas Altenzentrums  von Sankt Maternus  vertreten. Mit den 
Musikern, Tänzern und Literaten, die das umfangreiche 
Rahmenprogramm am Eröffnungssonntag und der Laufzeit 
gestalten, sind so fast über 4 00 Kreative an der Kunstmeile 
beteiligt. 
  
Als Ausstellungsorte sind das Bezirksrathaus Rodenkirchen, die 
katholische Kirche St. Maternus, die evangelische 
Kirchengemeinde Rodenkirchen, das Maternus -Seniorencentrum 
Köln-Rodenkirchen, das Caritas -Altenzentrum St. Maternus , 
diverse Kanzleien, Arztpraxen, Privatwohnungen, Restaurants und 
Gaststätten sowie Geschäfte im gesamten Ortsteil, bis hinunter an 
den Rhein vertreten – die Orte werden einheitlich mit Fahnen 
gekennzeichnet und auch durch Führungen sowie ei nem 
Rahmenprogramm mit Konzerten, Lesungen, Workshops und 
Performances miteinander verbunden. Hinzu kommen als 
„unterirdische Ausstellungsräume“ noch die beiden Tiefgaragen 
„Maternusplatz“ und „Sommershof“, in denen Graffitis und junge 
Kunst präsentiert wird. 
Den Besuchern werden 2019 auch mobile Hilfsmittel (Rikschas, 
Kunsttaxen etc.) angeboten, mit denen weiter auseinanderliegende 
Orte besucht und Kunsttouren durch Rodenkirchen unternommen 
werden können. Die Künstler werden nach der großen Vernissage 
im Sommershof den ganzen Sonntag an ihren Ausstellungsorten 
präsent sein und Auskunft über ihr Schaffen geben sowie zum Teil 
ihre Arbeitstechniken präsentieren.

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 4 - 
 
 
Begleitet wird die Kunstmeile immer von einem vierfarbigen, rund 
80 Seiten starken Katalog (siehe oben), der in einer Auflage von 
5000 Exemplaren erscheint. Er stellt nicht nur jeweils auf einer 
Seite die teilnehmenden Künstler dar, sondern enthält auch einen 
Veranstaltungskalender mit dem Rahmenprogramm und einen 
detaillierten Ortsplan, der Spaziergänge zu den Kulturorten 
vereinfacht. 
 
Erstmalig wird die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. den 
Sonntag der Vernissage als „ Tag des Kunsthandwerks “ als 
zentrale Veranstaltung auf dem Maternusplatz ausrichten. Hierbei 
handelt es sich um einen exklusiven Mix hochwertigen 
Kleinkunstangebots aus der Region.  
Die seit vielen Jahren für die Aktionsgemeinschaft tätige 
Kunstkuratorin Alexa Jansen, die für uns künstlerische 
Choereographie und Matching zwischen Künstlern und Ausstellern 
organisiert, wird an diesem Vernissage-Sonntag über 20 Aussteller 
mit Ständen kunstorientierter Produkte auf dem Maternusplatz 
platzieren.  
Daneben richten wir als Aktionsgemeinschaft öffentliche 
Mitmachaktionen wie kollektives Malen für Schüler und 
ambitionierte Laien aus. Auch die se werden von der Kuratorin mit 
den o.a. Schulen organisiert. Hinzu kommen an diesem 
Vernissage-Sonntag für ein breites Publikum kunstorientierte 
Vorführungen wie Schnellzeichnen und der Deutsche Meister in 
der Disziplin „Kettensägen-Holzskulpturen“. 
 
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, 
Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt 
Köln von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen,

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 5 - 
 
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener 
LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in 
Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die 
räumliche Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die 
zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt 
die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie - und Ausgehst andort durch, was zunehmend 
auch in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit 
den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt 
des Rodenkirchener Einzelhandels zu präse ntieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher 
Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und 
verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen 
und Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche 
Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und 
attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online -Handel 
aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des 
Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des 
standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe 
Besucherfrequenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut 
Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch 
Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 6 - 
 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind 
zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun  
Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in 
Arbeit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das 
vielfältige Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz 
überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 
 
 Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren 
unter nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen 
seit gut 12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch 
Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 
angegeben mi t 2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nich t darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum  immer noch ungewöhnlich 
große, vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ 
hochwertige inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, 
gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte 
ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen j edoch zum Teil 
in den Nebenlagen außerhalb der Hauptstraße, was von der 
Bevölkerung dann partiell gar nicht wahrgenommen und geschätzt 
wird.

Rodenkirchen Antrag VOS 31. März 2019.docx - 7 - 
 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) 
besucht. Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre 
Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu 
werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an 
dem beantragten Sonntag 31.3.2019 Marketingmaßnahmen  
 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - 
und Wochenend -Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt 
der verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren.

Antrag VOS 29. September 2019.docx 
  
Sonntagsöffnung zum 
7. Rodenkirchener Lifestyle Tag 
 
 
Termin: Sonntag, 29.09.2019 von 13-18  
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen Uhr 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
 Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, 
Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, 
Rathausplatz, Sommershof, Wilhelmstrasse, Uferstrasse (Kirmes) 
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-
Westfalen 
Anlass: 7. Rodenkirchener Lifestyle-Tag 
 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
 
Der 7. Lifestyletag ist eine Rodenkirchener Traditionsveranstaltung, 
die seit 2013  stattfindet. Die Sonntage waren von 2013  bis 2016 
jeweils verkaufsoffen.  Wie in den vergangenen Jahren wird der 
Lifestyletag 2019 wieder Tausende Besucher nach Rodenkirchen 
ziehen. Die Veranstaltung ist von Vielfalt und räumlicher 
Ausdehnung ein Magnet für Besucher aus dem Stadtbezirk und dem 
Umland. Dies zeigte sich auch in den Jahren 2017 und 2018, als der 
Sonntag nicht verkaufsoffen war. Der Rodenkirchener Lifestyletag 
subsumiert mehrere Veranstaltungen an einem Tag. Zunächst zu 
nennen ist der Antikmarkt, der mit über 50 Ausstellern nostalgische 
Devotionalien auf dem Maternusplatz anbietet.  
 
Die Aktionsgemeinschaft e.V. repräsentiert an diesem Sonntag mit 
vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wieder 
Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung: So sind beim

Antrag VOS 29. September 2019.docx 
 
Lifestyletag 2019 als Säulen des Stadtteillebens wieder die 
Bürgervereinigung Rodenkirchen mit über 800 Mitgliedern, der TV 
Rodenkirchen mit seinen über 3.500 Mitgliedern mit eigenen 
Ständen auf dem Maternusplatz Hinzu wird der Platz der 
Rheingalerie mit e iner Oldtimer-Ausstellung belebt. Jahrelang kam 
hinzu eine Modenschau lokaler Modehändler im Sommershof (Dies 
ist für 2019 noch nicht final bestätigt). Schließlich ist Tradition, dass 
auf dem Rathausplatz ein Kinderflohmarkt mit über 30 Ständen von 
den Sch ülern der Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule und der 
Grüngürtelschule zusammen mit dem evangelischen Kindergarten 
ausgerichtet wird.  
 
 
Hinzu kommt die Maternus-Kirmes, die an diesem Wochenende am 
Rheinufer stattfindet  und an diesem Sonntag alljährlich mehrere  
Tausend Besucher und Gäste aus Stadt und Umland anlockt, (diese 
Kirmes wird aber nicht von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen 
ausgerichtet). Dieser Sonntag hat in den letzten Jahren tausende 
Besucher nach Rodenkirchen  gezogen, die von Vielfalt der 
angebotenen Attraktionen und Veranstaltungen angelockt wurden. 
Dieser Veranstaltungstag ist inzwischen fest im Jahreskalender der 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen verankert. 
 
 
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung 
und Entwicklung eines  vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln 
von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgungsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der St adt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, 
Rodenkirchener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,  
Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in Rodenkirchen  und 
Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche 
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen 
Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen definiert. Daher führt die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ihrer eigenen

Antrag VOS 29. September 2019.docx 
 
Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im 
Rahmen der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes 
zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion 
Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als 
der Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch 
in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt. Die 
Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den 
verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des 
Rodenkirchener Einzelhandel s zu präsentieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens 
zu verfestigen.  
 
Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage tragen dazu 
bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesellschaftliche, 
kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden 
und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre 
Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche 
Alternative zum wachsenden Online -Handel aufzuzeigen. Hier 
wurden immer wieder vom örtlichen Hand el positiv erwähnt, dass 
die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher 
aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich 
zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass 
Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenki rchener 
Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen 
Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im 
Jahr 2012/2013 w aren laut Zentrenkonzept 130 
Einzelhandelsbetriebe angegeben. Durch Inhaber -Aufgabe und 
andere strukturelle Probleme betreiben derzeit knapp 115 Betriebe 
Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige Standorte 
von Einzelhandelsbetrieben sind z wischen 2012 -2018 allein im 
Stadtteil Rodenkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese 
Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche 
Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige 
Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend  
noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen.

Antrag VOS 29. September 2019.docx 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 
 
Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter 
nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 
12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands -
Dokumentation) im Vergleich war Jah re 2012/2013 angegeben mit 
2% (S eite 308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).    
 
Ursache sind  der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter 
Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für potentielle 
Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, 
vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige 
inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gemeinsam 
mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu 
lassen.  
Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen 
außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell 
gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird.

Antrag VOS 29. September 2019.docx 
 
 
 
 
5.Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertagen ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch 
Spazierwege wie Forstbotanischer und Finke ns Garten) besucht. 
Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder 
auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils.  
Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen 
an dem beantragten Sonntag 29.09.2019 Marketingmaßnahmen 
"Besuch uns in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und 
Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende 
auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit- und 
Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der 
verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren.

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
 
Sonntagsöffnung zum 
13. Rodenkirchener Winterzauber 
 
Termin: Sonntag, 1.12.2019 von 13-18 Uhr 
Antrag: Sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen 
Ort: Stadtteil Rodenkirchen 
Örtliche Ausdehnung: Maternusplatz, Hauptstraße, Barbarastraße, 
Rheingalerie mit Seitenstraße, Maternusstraße mit Seitenstraßen, 
Rathausplatz, Sommershof  
Ausrichter: Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
Rechtsgrundlage: Novelle Ladenöffnungsgesetz 2018 Nordrhein-
Westfalen 
Anlass: 13. Rodenkirchener Winterzauber 
 
 
1. Beschreibung Veranstaltung/ Anlass:  
Der Winterzauber ist eine Rodenkirchener  Traditionsveranstaltung, 
die seit 2005 stattfindet. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag-
Sonntag statt. Am Sonntag um Nikolaus feiern Erwachsene und 
Kinder im Ort gemeinsam mit einem echten Nikolaus, der auf der 
Bühne mit den Menschen feiert, weihn achtliche Lieder singt und 
Geschenke verteilt.  
 
Eingebettet ist dieser Nikolausmarkt in einen geschmückten 
Weihnachtsmarkt vom 6. -9.12. auf dem Maternusplatz mit Hütten, 
Weihnachtsbaum und Eistockschiess-Stand. Der Dorfcharakter wird 
durch die einheitlich gestalteten Weihnachtsmarktbuden erreicht. Im 
Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem 
Weihnachtsmarkt, davon ca. 2.500 Besucher am Sonntag, belegt

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
durch Zeitungs-Berichterstattung und Bonverkauf an den diversen 
Glühweinständen.  
 
Dies war 2017 auch ohne verkaufsoffenen Sonntag so, was die 
Bedeutung der Veranstaltung unterstreicht. Die Besucher auf der 
Bühne finden zwischen Donnerstag bis Sonntag statt, wie 
beispielsweise gemeinsames Singen von Weihnachtsliedern.  
 
Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten treten mit 
musikalischen oder anderen Darbietungen auf.  
Wie auch stets in den letzten Jahren, hat auch beim 13. 
Rodenkirchener Winterzauber die Aktionsgemeinschaft e.V. mit 
vielen ehrenamtlich tätigen Vereinen im Stadtbezirk wie der 
Kooperationen zur Unterstützung der Veranstaltung geschlossen:  
 
So sind beim Winterzauber 2019 wieder die Bürgervereinigung 
Rodenkirchen mit über 800 Mitgliedern, der TV Rodenkirchen mit 
seinen über 3.500 Mitgliedern mit Ständen vor Ort- ebenso sind das 
Gymnasium Rodenkirchen, die Katholische Grundschule 
Mainstraße, der evangelische Kindergarten, die Music Academy 
Köln-Süd und die örtlichen Tanzschulen mit Ständen und zum Teil 
gemeinsamen Hütten sowie besonders herausragend mit 
kostenlosen Programmbeit rägen als ehrenamtliche Vereinsträger 
und -partner der Rodenkirchener Aktionsgemeinschaft e.V. dabei.  
 
Das Bühnenprogramm auf dem Maternusplatz findet statt mit 
Beteiligung der OGS Mainstra ße und der Realschule Köln Godorf.  
Die Hütten und Stände am Weihnachtsmarkt finden statt unter 
regelmäßiger Beteiligung gemeinnütziger Stände der Rotarier, 
Lions-Club und der Schnieke -Funken (soziale Integration 
hilfsbedürftiger Kinder in den Karneval). Außerdem ist die 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e V. in den Tagen des 
Winterzaubers Annahmesteller der Weihnachtspäckchen der Kölner 
Tafel e.V..

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
 
Weihnachtlicher Bezug und räumliche Ausdehnung werden zudem 
durch den „ Rodenkirchener Krippenweg“  durch von 
Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der 
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung gestellte ganz 
individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Rodenkirchener 
Winterzauber zusätzlich in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich 
ausgedehnt.  
 
Hinzu kommen auf den Platz der Rheingalerie  noch weitere 
gastronomische Buden, die den Gedanken des Winterzaubers dort 
thematisch und physisch aufgreifen.  
 
Ebenso gibt es im Sommershof weihnachtliche 
Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenverkauf und Gebäck.  
Hinzu kommt zusätzlich die Rodenkirchener 
Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte Hauptstraße vom 
nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und 
auf der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum 
Sommershof gespannt als  zusätzliche räumliche und thematische 
Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Winterzauber“.  
 
 
 
2. und 3. Begründung des Öffentlichen Interesses: Erhalt, Stärkung 
und Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots und zentraler Versorgungsbereiche: 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln 
von 2013 das Oberzentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. 
Demnach werden in Rodenkirchen zentrale Versorgu ngsbereiche 
vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen 
Interesse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen 
Veranstaltungen wie der Rodenkirchener Kunstmeile, 
Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, 
Rodenkirchener Sommertagen , Rodenkirchener 
LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Winterzauber in 
Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt.  
Oben ist die räumliche Ausdehnung der sonntäglichen 
Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Rodenkirchen

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
definiert.  
 
Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit 
ihrer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem 
Roten Punkt“ im Rahmen der Umsetzung des 
Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur 
Stärkung der Zentrenfunktion Rode nkirchens als 
Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der Gastronomie - 
und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das 
Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rückt.  
 
Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbindung mit den 
verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des 
Rodenkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im 
Bewusstsein der Bürgerinnen, Bürger und Besucher Rodenkirchens 
zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen Sonntage 
tragen dazu bei,  die neuen Bürgerinnen und Bürger in das 
gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von 
Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, 
stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine 
deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen.  
 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit 
Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung  beigetragen hat. Diese 
belegt, dass Sonntagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener 
Einzelhandels stärken und fördern.  
 
Gleichzeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort 
für weitere Neuansiedlungen zur Erweiterung des standorttypischen 
Branchenmixes durch eine hohe Besucherfrequenz empfehlen. Im 
Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 
Einzelhandelsbetriebe angegeben.  
 
Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel - und langfristigen 
Bedarfs. An bisherige Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
zwischen 2012 -2018 allein im Stadtteil Rodenkirchen neun 
zusätzliche Maklerbüros eingezogen.  
Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Arbeit befindliche 
Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige 
Einzelhandelsangebot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend 
noch belegter Ladenlokale leider stark abgenommen. 
 
 
4. Begründung Öffentliches Interesse: Belebung Ortskerne und 
Stadtteilzentren 
 Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter 
nachprüfbarem Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 
12 Monaten z.T. ca . 11% der Lokale leer (Siehe auch Leerstands -
Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angegeben mit 
2% (seite308 https://www.stadt -
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirch
en.pdf).   Ursache sind der Rückzug älterer Inhaber, d. h. nicht 
erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmieten, die für 
potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe 
Kurzdokumentation).  
 
Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet -Funktion des 
Rodenkirchener Einzelhandels als Frequenzbrin ger. Dennoch 
verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im gleichnamigen 
Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, 
vielfältige und weiterwachsende Anzahl qualitativ hochwertige 
inhabergeführter Fachgeschäfte und ist stets bemüht, gem einsam 
mit den Immobilieneigentümern neue Fachgeschäfte ansiedeln zu 
lassen.  
 
Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Nebenlagen 
außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell 
gar nicht wahrgenommen und geschätzt wird.

Antrag VOS 1.12.2019 Winterzauber 
 
 
5. Begründung Öffentliches Interesse: Überörtliche Sichtbarkeit als 
attraktiver und lebenswerter Standort 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn - und Feiertage ein touristischer 
Standort. So wird der Ort wegen seiner topo -  und geographischen 
Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage mit ausgeprägter touristisch 
angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber auch 
Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. 
Daher betreibt die AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder 
auch die touristische Sichtbarkeit des Stadtteils. Hierzu werden in 
den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem 
beantragten Sonntag 1.12.2019 Marketingmaßnahmen "Besuch uns 
in Rodenkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufst ellern, 
Displays etc. betrieben, um Naherholung suchende auswärtige 
Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit - und 
Wochenend-Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der 
verkaufsoffene Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr 
Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren.

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16KUNSTMEILE16KUNSTMEILE16
KUNSTMEILE16KUNSTMEILE16
14. bis 29. April
RODENKIRCHEN
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag 
9.5.2014
Moonlight 
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes  
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile  
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.  
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –  
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:

2
Impressum:
16. Kunstmeile Rodenkirchen
Herausgeber und Veranstalter
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
Vorsitzender: Wolfgang Behrendt
Maternusstraße 14a | 50996 Köln
info@treffpunkt-rodenkirchen.de
Gestaltung und Produktion 
Werbeagentur & Verlag 
perey-medien, Ralf Perey 
Auf der Ruhr 82 | 50999 Köln
info@perey-medien.de 
www.perey-medien.de
Kuratorin und verantwortlich für den Inhalt
Alexa Conen-Jansen
Alexa.Jansen.Galerie
Galerie und Kunstberatung
Pantaleonswall 50 | 50676 Köln
kunstmeile-rodenkirchen@alexajansen.com
www.alexajansen.com
März 2018
Unterstützt von

3
die 16. RODENKIRCHENER KUNSTMEILE öff  net ihre 
Pforten und wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen. In 
diesem Jahr treff  en Sie an 57 Ausstellungsorten mehr 
als 60 außergewöhnliche Künstler und ihre vielfältigen 
Werke. 
Die Vernissage startet am 14. April in den Räumen der 
Tanzschule van Hasselt im Sommershof und setzt sich 
dort mit diversen Aktionen fort. Im Anschluß daran 
verbreitet sich die Kunst im ganzen Ort – überall laden 
Geschäftsleute und ihre Künstler zu Betrachtung, Be-
geisterung, Kunstkritik und Gespräch. In entspannter 
Atmosphäre haben Sie an zahlreichen Ausstellungs-
orten bei Kunst, Musik und Getränk Gelegenheit zu 
opulentem Kunstgenuß. 
Der kreative Nachwuchs im Kölner Süden beteiligt 
sich ebenfalls zahlreich: rund 200 Kinder und Jugend-
liche des Rodenkirchener Gymnasium, der Gesamt-
schule, der Jugend-Kunstschule und der Diakonie 
Michaelshoven beteiligen sich mit ihren Werken.
Neben hochkarätiger Kunst in den temporären 
Galerien gibt es während der – wieder zweiwöchigen- 
RODENKIRCHENER KUNSTMEILE ein abwechs-
lungsreiches Rahmenprogramm mit Kunst-Aktionen, 
Führungen, Musik und Events. Unter dem Motto 
‚Musik triff  t Kunst’ bietet die örtliche Gastronomie 
laufende Highlights in lebendigem Rodenkirchen-Am-
biente - gesellen Sie sich dazu und feiern Sie mit.
Dass Kreative und Kunstschaff  ende mit ungewöhnli-
chen Ideen und Gestaltungswünschen seit Jahren in 
Rodenkirchen aktiv sein können verdanken wir dem 
stetigen Engagement der ansässigen Unternehmer, 
die sich alljährlich auf ‚ihre’ Künstler einlassen und ihre 
Geschäfte zur Verfügung stellen. Ebenso gilt unser 
Dank den beteiligten Künstlern, die der mittlerweile 
traditionellen Kunstmeile Qualität und überregionale 
Bedeutung verleihen.
Die wiederum zahlreiche Teilnahme der Rodenkirche-
ner Unternehmer ist erneut eine Bereicherung für den 
Ort und eine Bestätigung für den Zusammenhalt im 
Dorf. Wir danken Allen, die sich vom Wegfall des ver-
kaufsoff  enen Sonntags nicht haben beirren lassen und 
die aus jeder Situation das Beste machen! Roden-
kirchen ist das ‚Dorf mit Charme’ im Kölner Süden. 
Damit es so bleibt, bewegen wir viel – machen Sie mit! 
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche 16. RODENKIR-
CHENER KUNSTMEILE - genießen Sie ausgewählte 
Kunst und kreative Atmosphäre in Rodenkirchen – 
wo sonst!
Der Vorstand der
AKTIONSGEMEINSCHAFT RODENKIRCHEN
Liebe Kunstinteressierte,
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag 
9.5.2014
Moonlight 
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes  
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile  
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.  
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –  
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:

4
Werbeaktivitäten der  
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V.
2014 / 2015
Zeitraum               09.05. bis 14.05.2016
während                         „Malbücher für Erwachsene – der neue Trend“  
der Öffnungszeiten       zum Entspannen, Stressabbau, Spaßhaben und Kreativsein.
                                          Stadtteilbibliothek, Rodenkirchen, Schillingsrotter Straße 38 
Montag                 09.05.2016
19.30 Uhr                       Jazz am Montag in der Quetsch 
                                       Eintritt frei, Reservierung unter  0221 26036308 
Dienstag                10.05.2016
19.00 Uhr                       Lesung mit Isabel Bogdan aus Ihrem Buch: „Der Pfau“
                                       Buchhandlung Köhl, Eintritt 13 Euro
Mittwoch              11.05.2016
18.30 Uhr                       „Vom Kommen und Gehen der Liebe“ 
                                       Ein Zyklus von Jazzstandards: Wolfgang Behrendt and Friends; 
                                          Bistro Verde; Eintritt 12Euro, Beginn 19.00 Uhr
20.00 Uhr                       Jazz o´what – Jazz Standards mit Stefan Kaiser und Band 
                                       Hinger d´r Heck, Wilhelmstraße 58; Eintritt frei, uSwg.
Donnerstag           12.05.2016
19.00 Uhr                       Vernissage der  Ausstellung „ Vor unserer Haustür“   
                                       von Hedwig Thielen , Hotel Begardenhof
Freitag                  13.05.2016
15.00 – 17.00 Uhr          „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt“  
                                       Experimenteller Umgang mit Papierarten und Farbsorten für Kinder von 
                                          5 – 11 Jahren; Bistro Verde; 20Euro inkl. Material. 
                                          Anmeldung : anja.faerber@auf-ihre-eigene-art.de
19.00 Uhr                       Kulinarische Reise durch andere Kulturen 
                                       begeben Sie sich auf eine Weltreise de s Essens, mit exotischem, unbekannten 
                                          und leckeren Gerichten. Hotel Begardenhof ; Moderation Claudia Scarpatetti, 
                                          Einlass 19.00 Uhr Beginn 19.30 Uhr , 39 Euro inkl. 1 Sekt. Reservierung bis 
                                          11.5.2016 unter 0221-9854710  
Programmübersicht 1. bis 24. Mai 2016
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. | www.treffpunkt-rodenkirchen.de
E-Mail: info@treffpunkt-rodenkirchen.de | Telefon: 0221 393432 
kulturwoche_flyer_2016_FIN.qxp_kwflyer  09.05.16  09:49  Seite 5
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
1. bis 31. Mai

5
bei der 16. Kunstmeile Rodenkirchen stehen erneut 
die Bandbreite künstlerischen Schaffens und die Viel-
seitigkeit der Werke im Mittelpunkt. Gezeigt werden 
Fotografie, Malerei, Zeichnung, Graphik, Bildhauerei, 
Collagen und Objekte. Besonders anerkennenswert 
ist, dass wieder Kinder und Jugendliche der Gesamt-
schule, des Gymnasiums und der Jugendkunstschule 
in ein großes Ausstellungsprojekt eingebunden sind 
und so die Gelegenheit bekommen, ihre Kreativität 
einem großen Publikum zu präsentieren.
Die Kunstmeile Rodenkirchen lädt alle Interessierten 
dazu ein, sich im eigenen Stadtteil mit der Kunst auf 
eine ganz besondere Weise auseinanderzusetzen, 
denn die etwa 60 Ausstellungsflächen finden sich 
in Geschäften, Büros, Gastronomiebetrieben und 
Arztpraxen. Für diese schöne Kunstinitiative, die 
dabei auch den Stadtteil Rodenkirchen als attraktives 
Einkaufszentrum präsentiert, danke ich der Aktions- 
gemeinschaft Rodenkirchen sehr herzlich.
Der 16. Rodenkirchener Kunstmeile wünsche ich einen 
erfolgreichen Verlauf mit vielen kunstinteressierten 
Besucherinnen und Besuchern.
 
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Liebe Kunstinteressierte, 
sehr geehrte Damen und Herren,
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin 
der Stadt Köln

6
U
P
P
P
P
P
Homburgerstr.
Rheinstraße
Oststraße
Walther-Rathenau-Straße
Mettfelder Straße
Gudrunstraße
Sürther Straße
Gustav-Radruchstr.
Adamstraße
Mittelstraße
Schillingsrotter Straße
Gunterstraße
Nibelungenweg
Wilhelmstraße
Augustastraße
Barbarastraße
Kirchstraße
Hauptstraße
Weißer Straße
Ringstraße
Brückenstraße
Maternusstraße
So kommen Sie 
nach Rodenkirchen 
Stadtbahn:16, 17 
Bus: 130, 131, 135
Autobahn: A4 
Hier können 
Sie parken
Kunstmeile 
Rodenkirchen
14. bis 29. April 2018
Vernissage im 
Sommershof
14. April | 14.00 Uhr
P
16
17
20
22
23
31 32
33
34
35 36 37 39
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60
61 53
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49
12-13
18-19
14
30
21
24
27
26
72
40-41
50-51

7
Inhaltsverzeichnis
3 Liebe Kunstinter essierte
5
 Grußwort Bür
germeisterin Henriette Reker
6
 Straßenplan
7
 Inhaltsverzeichnis
8
 Pogramm zur 16. Kunstmeile
11
 Musik trift Kunst - Musikpr
ogramm
12
 Brauhaus Quetsch
 
 Jugend-Kunstschule
13
 Brauhaus Quetsch
 
 W
alter Raab
14
 Privat-Galerie  Doris Har
dt
16
 Restaurant Fährhaus
 
 Margar
eta Nilson
17
 Rdk. Kapellchen
 
 Jeannette de Payr
ebrune
18
 Rheinstation
 
AMROT
19
 Rheinstation
 
 Susanne Ney
20
 Hollenders Mode
 
 Corinna Zieleke
21
 Goldschmiede Alius
 
 Barbara Locher
-Otto
22
 Rust Herr
enmoden 
 Klaus Pfeffer
23
 Fuchte Zahnheilkunde
 
 Ludolf Dahmen
24
 Benetton Rodenkir
chen 
 Michael Peltzer
25
 Köttgen Hörakustik 
 Jayson Magsumbol
26
 Wiesel Apotheke
 Car
ola Klapp
27
 Hör
geräte Baschlebe
 Ekkehar
d Florin
29
 Modetr
eff 
 Jörg Minrath
30
 Domizil Immobilien
 
  Kathrin Br
oden
31
 MC Mode
 W
olfgang Höppener
32 Mar c Schmitz GmbH  Utta Schäfer
33
 Bischoff Betten
 Michaele Helker
34
 AIDA Mode
 Andr
eas R. Knopp
35
 Jonen Hör
en und Sehen
 LEONI A. Jäkel
36
 Sommershof
 
Jugend-Kunstschule
37
 Diakonie Michaelshoven
 Offenes Atelier
38
 NOVOTERGUM Süd GmbH
 Lucie Albr
echt
39
 T
anzschule van Hasselt
 Nike Seifert
40
 Mayersche Buchhandlung Köhl
 
Petra Bischof
41
 Mayersche Buchhandlung Köhl
 
  
  Gymnasium Rodenkir
chen
42
 Rathaus Rodenkir
chen
 Joachim Rieger
43
 V
illahotel Rheinblick
 Lutz V
oigtländer
44
 E Libby Op den Rhein
 Nancy Antes
45
 VIT
A VERDE Naturkost
 Dor
othée Lebrun
46
 Musikschule
 MuR 128
 Roy Fochtman
47
 Mater
nus Seniorencentrum 
 Knuth Friedrich
48
 AXA Claus Decker
 Alex Heil
49
 KBB V
erlag
 Mar
ek Mann
50
 in focus galerie
 verschiedene Künstler
51
 in focus galerie
 verschiedene Künstler
52
 V
ia Moda
 Elisabeth W
egener-Botz
53
 Mater
nus Apotheke
 Claudia Franzen
54
 Franzi‘s Dessous
 
Hilfsprojekt
55 Epi GmbH & Co. KG  Ursula Klein
56
 Das Sylter
 Monika Kilders
57
 Sparkasse KölnBonn 
 Zrinka Budimlija
58
 Palladio
 Jürgen Schmitz
59
 Schuhaus Müller GmbH 
 Seona Sommer
60
 Eiscafé Mar
co
 Astrid Hiob
61
 Klamöttchen 2
 Celeste Palacios
62
 Kölner Bank eG
 Ger
da Laufenberg
63
 W
alterscheidt Bistro Verde
 Alexandra Hülbach
64
 Juwelier Behr
endt
 CG Blanke
65
 Metzger
ei Gillessen
 T
im Behnke
66
 La Buona T
avola
 Renate Geiter
67
 Nina Maintzer Schmuck
 Joanna V
ortmann
68
 N. Steckelbach GmbH
 Dr
. Reinhold Adscheid
69
 W
oman & Fashion
 D. St. Krüger
70
 Hinger d‘r Heck
 Dr
. Elke Glatzer
71
 Caritas-Altenzentrum   
 Künstlergruppe St. Mater
nus
72
 Rechtsanwältin Ebel-Philippi 
 
Nicole Compère
Seite Seite Seite

8
11. April | Mittwoch
19 Uhr, MuR Musikschule, Hauptstraße 128, Vernissage mit Wer -
ken des Fotografen Roy Fochtman
14. April | Samstag 
14 Uhr, Tanzschule van Hasselt, Sommershof, Vernissage der 
Kunstmeile mit Tanz von Tomás Zybura und Natalia Murariu zu Wer -
ken von Nike Seifert und Auftritt des Chors VO!CE Rodenkirchen 
14 bis 18 Uhr, Sommershof, kostenfreie Mitmachaktionen der Ju-
gend-Kunstschule für Alle zwischen sechs und 99 Jahren
19 Uhr, in focus Galerie, Hauptstraße 114, Vernissage der Grup-
penausstellung „So beautiful“ mit Meisterwerken der Fotografie von 
1940 bis heute 
tagsüber und abends: Musikprogramm in vielen Ausstellungsorten 
und Gastronomien
15. April | Sonntag
15 bis 17 Uhr, Caritas-Altenzentrum St. Maternus, Brückenstraße 
21, Vernissage der Künstlergruppe St. Maternus, mit Musik von Jens 
Hillebrand
16. April | Montag
17 bis 19 Uhr, Rodenkirchener Kapellchen, Steinstraße, Ausstel-
lung mit Werken von Jeannette de Payrebrune, die Künstlerin musi-
ziert von 17.30 bis 18.30 Uhr
18.30 Uhr, Sparkasse KölnBonn, Maternusplatz 10, Vernissage mit 
Werken von Zrinka Budimlija
19 Uhr,  Palladio, Maternusplatz 11, Vernissage mit Werken des  
Fotografens Jürgen Schmitz und Musik von Wolfgang Behrendt &  
Friends
 
Programm zur 16. Kunstmeile
Vernissage im 
Sommershof
14. April | 14.00 Uhr

9
17. April | Dienstag
14 bis 18 Uhr, Sommershof, kostenfreie Mitmachaktionen der Ju-
gend-Kunstschule für Alle zwischen sechs und 99 Jahren
18. April | Mittwoch
14 bis 18 Uhr, Sommershof, kostenfreie Mitmachaktionen der Ju-
gend-Kunstschule für Alle zwischen sechs und 99 Jahren
19.30 Uhr,  Maternus Apotheke, Hauptstraße 100, „Wechsel-Jahre 
und andere Gemeinheiten -  Malerei trifft Text trifft Medizin trifft Phar -
mazie“ mit Martina Köllner, Apothekerin, Carla Berling, Autorin, Dr. Bri-
gitte Steinfort-Görner, Ärztin, und Claudia Franzen, Malerin
19. April | Donnerstag
15 bis 17 Uhr, Nord- und Mitte-Führung mit der Kuratorin Al-
exa Jansen, Treffpunkt: MC-Mode, Hauptstraße 67, Anmeldung an 
kunstmeile-rodenkirchen@alexajansen.com
17 bis 19 Uhr, Rodenkirchener Kapellchen, Steinstraße, Ausstel-
lung mit Werken von Jeannette de Payrebrune, die Künstlerin musi-
ziert von 17.30 bis 18.30 Uhr
20. April | Freitag 
14 bis 17 Uhr, Treffpunkt Fährhaus, Steinstraße 1, Skizzen-Work-
shop am Rhein mit Margareta Nilson, Infos und Anmeldung unter mar-
gareta.nilson@gmx.net
 
20 Uhr, Atelier Gerda Laufenberg, Mühlenweg 3, Literatur und Mu-
sik, „Seltsame Saiten“, Geschichten von Daniil Charms, gelesen von 
Madeleine Milojcic, musikalisch umrahmt von Marius Peters. Eintritt 
gegen Spende, Anmeldung unter 0177/2178286 erwünscht
21. April | Samstag
14 bis 18 Uhr, Sommershof, kostenfreie Mitmachaktionen der Ju-
gend-Kunstschule für Alle zwischen sechs und 99 Jahren
22. April | Sonntag
16 Uhr, Atelier Gerda Laufenberg, Mühlenweg 3, „48 Kölner Köp-
fe – warum nur Frauen – und wer sind die überhaupt?“, ein Vorstel-
lungsnachmittag des Projekts „48 Kölner Köpfe“ von und mit Gerda 
Laufenberg
23. April | Montag
17 bis 19 Uhr, Rodenkirchener Kapellchen, Steinstraße, Ausstel-
lung mit Werken von Jeannette de Payrebrune, die Künstlerin musi-
ziert von 17.30 bis 18.30 Uhr
24. April | Dienstag
14 bis 18 Uhr, Sommershof, kostenfreie Mitmachaktionen der Ju-
gend-Kunstschule für Alle zwischen sechs und 99 Jahren

10
25. April | Mittwoch
10 bis 12 Uhr, Süd- und Mitte-Führung mit der Kuratorin Alexa 
Jansen, Treffpunkt: Vita Verde Naturkost, Sürther Straße 2, Anmel-
dung an kunstmeile-rodenkirchen@alexajansen.com 
19 bis 21 Uhr, MuR Musikschule, Hauptstraße 128, kostenfreier 
Foto-Workshop „Bildkomposition und –analyse“ mit dem Fotografen 
Roy Fochtman
26. April | Donnerstag
11 bis 18 Uhr, Sommershof, spannender Rückblick auf die Grün-
dung der Jugend-Kunstschule vor 29 Jahren im Sommershof. 
17 bis 19 Uhr, Rodenkirchener Kappelchen, Steinstraße, Ausstel-
lung mit Werken von Jeannette de Payrebrune, die Künstlerin musi-
ziert von 17.30 bis 18.30 Uhr
28. April | Samstag
10 bis ca. 11.30 Uhr, Fotoexkursion mit Dr. Elke Glatzer, „Klei-
ne Dinge ganz groß“ – Makrofotografie und Geologisches im Auenwald,  
bequeme Schuhe und Kamera bitte mitbringen, Treffpunkt Parkplatz 
Campingplatz Berger, Uferstraße 71, 50996 Köln, Kostenbeitrag 12 Euro, 
Anmeldung unter kunstmeile-rodenkirchen@alexajansen.com

11
14. April
10.00 Uhr Musikschule MuR 128
 
 V
orspiel der Schülerinnen & Schüler  
 
12.00 Uhr
 Musikschule MuR 128
 
 Monique & Michelle Moller
, Gesang/Pop 
15.00 Uhr
 Das
 Sylter 
  
Angelika Görs Acoustic Duo
15.00 Uhr
 W
oman & Fashion 
 
 Duo Barrique - Gipsy Jazz
15.00 Uhr
 Kammermusiksaal Rodenkir
chen
 
 Chor VO!CE Rodenkir
chen
  
Chorische Highlights 
16.00 Uhr
 Musikschule MuR 128
 
 Isabel Hahn & Daniela Gruss
 
 Gesang - Klassik
19.00 Uhr
 La Buona T
avola
  
Copa de Luxe
19.00 Uhr
 Bistr
o Verde
  
Dahmenwahl, Eintritt 15 Euro
19.00 Uhr
 Quetsch
  
Beatnixx - Oldies der 60er & 70er
15. April  
15.00 Uhr Caritas Altenzentrum St. Mater nus
 
 Jens Hillebrand – Klavier
16. April  
19.00 Uhr Palladio
 
 W
olfgang Behrendt & Friends
21. April  
19.00 Uhr Kammermusiksaal Rodenkir chen
 
 Klavierabend Daniel Kasparian 
19.00 Uhr
 Musikschule MuR 128
 
 W
erke von Bach/Platz/Mozart/Chopin
Musik trifft Kunst
Musik zur 16. Kunstmeile

12
Brauhaus Quetsch
Hauptstraße 7
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 26036803
www.brauhaus-quetsch.de
Jugend-Kunstschule Rodenkirchen e.V.
Die Jugend-Kunstschule wurde 1989 gegründet und vermittelt Kindern 
und Jugendlichen im Alter von vier bis 18 Jahren Sicherheit im Umgang 
mit allen Kunstformen. Sie haben hier die Möglichkeit, künstlerische 
Ausdrucks- und Gestaltungsformen kennen zu lernen.
Angebote gibt es in folgenden Bereichen: Bildnerisches Gestalten, 
Stimmbildung, Tanz, Theater/Schauspiel, Fotografie, Video-Film, 
Keramik, Drucken, Skulptur-Objekt-Trommelbau, Trommelspiel und 
Bildhauerei.
Künstlerkontakt 
Youth Art School, Jugend-Kunstschule Rodenkirchen e.V.
Ingeburg Zimmermann, Kierberger Straße 2, 50969 Köln
Telefon 0221 354552, www.jugend-kunstschule-rodenkirchen.de 
Ausstellung
„Kleine Künstler stellen sich vor!“ bis Mittwoch, 30. April 2018
Schülerinnen und Schüler der Jugend-Kunstschule 
Rodenkirchen zeigen Bilder und Collagen  
2. Austellung im Sommershof
„Erinnerungskisten“ mit Aktionsprogramm

13
Brauhaus Quetsch
Hauptstraße 7
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 26036803
www.brauhaus-quetsch.de
Walter Raab
Die Bildende Kunst, besonders die Malerei, hat im Leben von Walter 
Raab immer eine unverzichtbare Bedeutung gehabt. Die Beweggründe 
für diese lebenslange, nicht ganz beschreib- und erklärbare Faszination 
vermutet er in dem Geschenk eines Wasserfarbkastens zur Einschu-
lung, der auch die kriegsbedingte Evakuierung überstand und seine 
anfänglichen Malaktivitäten unterstützte. 
Unter den vielen Techniken der Malerei entwickelte Walter Raab seit 
den siebziger Jahren eine besondere Neigung zum Aquarell. Er betrieb 
intensive autodidaktische Studien über die Geschichte und die Technik 
des englischen Aquarells. Als gebürtigem Südstadtkölner nehmen die 
Köln-Motive einen Großteil seiner Malerei ein, wobei nicht die architek-
tonischen Genauigkeiten, sondern die Atmosphäre und die Stimmung 
einer Szene das Bild bestimmen sollen. Seine heimliche Liebe ist die 
mediterrane Landschaft, wo die Farben zu ihrer völligen Entfaltung 
aufblühen können. Seit 1986 zeigt er regelmäßig Ausstellungen mit 
seinen Werken. 
Künstlerkontakt 
Kalscheurer Weg 29, 50969 Köln
Telefon: 0221 361813, raab.walter@t-online.de
  
www
.aquarelle-raab.de
 
„Rheinauhafen im Umbau“, 30 x 40 cm, Aquarell, 2008 
„Leinpfad im Weißer Bogen“, 35 x 48 cm, Aquarell, 2016

14
Privat-Galerie Doris Hardt
Die Kölnerin Doris Hardt führte fast dreißig Jahre lang ihre Galerie 
Can Daifa auf Ibiza und zeigte dort sehr erfolgreich international be-
kannte spanische Künstler sowie junge Newcomer der spanischen 
Kunstszene. In ihrer Rodenkirchener Galeriewohnung im 7. Stock 
präsentiert sie zur Kunstmeile einen spannenden Querschnitt von 
Werken aus ihrer langjährigen Tätigkeit sowie Arbeiten von Juan 
Alcade, der im Februar dieses Jahres 100 Jahre alt wurde und ein 
Wegfährte von Picasso in dessen Pariser Jahren war. Wie zahlrei-
che spanische Intellektuelle musste Alcade nach dem Spanischen 
Bürgerkrieg und dem Faschismus Francos aus Spanien nach Paris 
fliehen. Dort traf er unter anderem auf den späteren Literaturnobel-
preisträger José Cela, den Pantomimen Marcel Marceau und auch 
Pablo Picasso. „Wir haben zusammen im Hotel der Immigranten 
Teller abgewaschen“, so erinnert sich der Hundertjährige. Auch das 
Spanische Königshaus gehört heute zu der Sammlerschaft von 
Alcade.
Zudem sind erneut Werke von Miguel Carlos Montesino de Arago-
nes zu sehen, den Doris Hardt exklusiv in Deutschland vertritt. Er 
wurde in Spanien mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet und der 
spanische Staat fördert große Projekte von ihm. Seine Bilder faszi-
nieren durch die gelungene Mischung von Licht, Form und Farbe. 
Er malt mit kräftigen Farben und schafft eine gekonnte Technik aus 
Collage und Ölmalerei.

15
Arte Doris Hardt
Hauptstraße 28
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon 0152 06061962
arte.dorishardt@t-online.de
Öffnungszeiten
Samstag, 14. April, 15 bis 18 Uhr
während der Kunstmeile täglich von 17 bis 20 Uhr
und jederzeit gerne nach telefonischer Vereinbarung
Bild links „Stier“:
Toro - Miguel Carlos Montesino de Arago-
nes, Öl auf Leinwand
Bilder Seite 15: Juan Alcade
Links: Sie denkt an nichts
Öl auf Leinwand
Rechts: New York City
Öl auf Leinwand
Bild unten: Juan Alcade Anfang 2018  
in seinem Madrider Atelier

16
„Märzhochwasser“, 2017, 30x40 cm, Acryl auf Leinwand
Margareta Nilson 
Den Rhein erlebt Margareta Nilson jeden Tag - das ständige Farbenspiel 
des Wassers und das Leben der Bäume im Wechsel der Jahreszeiten 
fasziniert sie. Bäume sind das zentrale Thema der Werke, die sie für die 
Kunstmeile ausgewählt hat. Bäume sind für sie eine Quelle der Inspiration 
durch ihre Schönheit, ihre Kraft und ihre Lebendigkeit. Sie verkörpern 
zugleich Stabilität und Bewegung: ein Baum ist tief verwurzelt und streckt 
sich gleichzeitig zum Himmel. Ohne Wurzeln kann man nicht fliegen! 
Kurzvita
Margareta Nilson ist in Schweden geboren und aufgewachsen. Nach Ro-
denkirchen kam sie 1976, zwischen 1995 und 2011 hat sie in Lissabon 
gelebt und wohnt jetzt wieder in Rodenkirchen. Sie hat u.a. bei Nextart 
Formação Artistica in Lissabon und bei der Freien Kunstakademie 
Artefact in Bonn Zeichnen und Malerei studiert und Malreisen in Europa, 
Südamerika und Nordafrika unternommen. Sie hat an zahlreichen Aus-
stellungen, u.a.  in Deutschland, Portugal und Schweden teilgenommen.
Künstlerkontakt 
margareta.nilson@gmx.net, www.margaretartist.com
Den Verkaufserlös auf der Kunstmeile spendet 
Margareta Nilson vollständig an die SOS-Kinderdörfer!
Restaurant Fährhaus
Steinstraße 1
50996 Köln-Rodenkirchen 
Telefon: 0221 329149
www.faehrhauskoeln.de
Skizzen-Workshop am Rhein | 20. April 
| 14 - 17 Uhr

17
Jeannette de Payrebrune
Für diesen besonderen Ort, das Rodenkirchener Kapellchen, wählte 
Jeannette de Payrebrune ihre aktuellen Gemälde aus, die einen spiri-
tuellen Bezug haben und sich an Himmelslandschaften anlehnen. Es 
sind jedoch frei von der Künstlerin entwickelte Farbkompositionen, die 
in vielen Schichten nach altmeisterlicher Art mit Ölfarben gemalt wur-
den und sich im Wesentlichen von ihrer Dynamik her unterscheiden. 
Kurzvita
Jeannette de Payrebrune wurde 1968 in Köln geboren und ist seit 2003 
als freischaffende Künstlerin tätig. Ihre Arbeiten wurden in zahlreichen 
Einzel- und Gruppenausstellungen im In- und Ausland gezeigt. Seit 
2007 hat sie ein Atelier im Kunstzentrum Wachsfabrik. 
Künstlerkontakt
Atelier 10 / Wachsfabrik, Industriestraße 170, 50999 Köln
Mobil: 0163 5671907, www.payrebrune-art.de
Öffnungszeiten und Konzert
Samstag, 14. April, 15 bis 18 Uhr, Montag, 16. April, Donnerstag,  
19. April, Montag, 23. April, und Donnerstag, 26. April, jeweils von  
17 bis 19 Uhr. An diesen Tagen musiziert die Künstlerin jeweils von 
17.30 bis 18.30 Uhr zu ihren Werken
Katholische Kirche im Rheinbogen
Pfarrgemeinde St. Joseph und Remigius
Köln-Rodenkirchen / Sürth / Weiß
Rodenkirchener Kapellchen
Steinstraße
50996 Köln-Rodenkirchen 
Telefon: 0221 392360
www.rheinbogen-kirche.de
„Allegro I“, 2017, Öl auf Leinwand, 90 x 90 cm

18
Rheinstation
Karlstraße 7-9
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 80024124
www.rheinstation-koeln.de
AMROT
Allen Objekten von AMROT ist etwas sehr Schroffes, Rohes oder Sprö-
des inne und doch scheinen seine Figuren auch sehr zart und sensibel 
- und manchmal sogar verletzlich. Diese Widersprüche seiner kunstvollen 
Figuren machen den großen Reiz aus, indem sie auch beim Betrachter 
verschiedene Gefühle auslösen. AMROTs archaische Wesen sind einem 
gleichermaßen vertraut aber auch fremd, anziehend aber auch bedroh-
lich, fern und trotzdem heutig. Ein neuer Schwerpunkt in seinem Werk ist 
die MiniARTur.
Kurzvita
AMROT wurde 1962 in Enger (NRW) geboren, studierte 1985-93 
Visuelle Kommunikation und Bildhauerei an der Fachhochschule  
Bielefeld, lebt seit 1993 in Berlin. Öffentliche Aufträge und
Auszeichnungen sowie zahlreiche Ausstellungen im In-und Ausland.
Künstlerkontakt 
Telefon: 030 80920616, Mobil: 0176 52350111
contact@amrot.eu, www.amrot.eu
„Kleine Sitzende XIII_04_17 “
Mischtechnik, 38 x 22 x 22 cm

19
„Hafentunnel“
Alu Dibond, 2004, 70 x 100 cmRheinstation
Karlstraße 7-9
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 80024124
www.rheinstation-koeln.de
Susanne Ney
Digitale Fotografie ermöglicht Susanne Ney 
seit fast zwanzig Jahren, Ausschnitte von 
dem, was um sie herum geschieht, in Bilder 
zu verwandeln. Oft werden Kleinigkeiten zur 
Hauptsache und zeigen so, wie bereichernd 
die bewusste Wahrnehmung des Alltäglichen 
sein kann. So möchte Susanne Ney ihre 
Bilder als Sehhilfe für das Spannende  
verstanden wissen, das uns immer und 
überall begegnet.
Ihre Motive sind Beobachtetes, Zuhause oder 
auch auf Reisen. Allgemeingültiges unserer 
Zeit und Besonderheiten, die Menschliches 
in Sachen spiegeln, werden fotografisch 
dokumentiert. Nicht ist gestellt, alle Fotos sind 
das Ergebnis des Unterwegsseins mit offenen 
Augen. 
Künstlerkontakt
susanne.ney@koeln.de

20
Corinna Zieleke
Hollenders Mode
Hauptstraße 39-41
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 395560
www.mode-hollenders.de
Landschaft und Himmel entstehen bei Corinna Zieleke aus inneren Bildern, 
sie werden in Acryl angelegt und teils mit Öl ausgearbeitet - gegenständlich 
in feinen farblichen Nuancierungen, auch abstrahiert und kräftig im Gestus.
Die Abstraktionen entwickeln sich aus dem Prozess unter Verwendung von 
unterschiedlichen Materialien (Sand, Kreide, Paste etc.) und unterschiedli-
chen Werkzeugen (Pinsel, Spachtel, Schütten etc.). In vielfachen Überlage-
rungen verdichten sie sich zu einer Bildkomposition mit Tiefe und Raum.
Kurzvita  
Corinna Zieleke ist Malerin und Psychotherapeutin,  gebürtig in der 
Lüneburger Heide, lebt und arbeitet sie heute in der Kölner Südstadt. Sie 
beschäftigt sich intensiv mit Acryl- und Ölmalerei und Mischtechniken und 
absolvierte Studien an der Kunstakademie in Bad Reichenhall. Seit 2007 
ist sie in Ausstellungen im Kölner Raum präsent, so unter anderen bei der 
Kunstmeile Rodenkirchen, im Lichthof Köln, DAS DUO Bonn und in der 
Kanzlei Dr. Hannes/Schwab in Koblenz.
Künstlerkontakt 
Landskronstraße 11, 50969 Köln
Telefon: 0221 442808, corinna.zieleke@t-online.de,  
www.corinnazieleke.de
„Spiegelung“, 
100 x 100 cm, 2017, Acryl auf Leinwand

21
Barbara Locher-Otto
Goldschmiede Alius
Hauptstraße 39-41
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 391615
www.goldschmiede-alius.de/
Barbara Locher-Otter zeigt Objekte aus der Werkreihe „Logo“, die aus 
über Jahre gewachsenen Plakatschichten von Litfaßsäulen geschaffen 
werden. Angelehnt an Logos, Icons und Apps zeigen sie Ikonen einer 
globalisierten Welt. Ob das zwitschernde Vögelchen von Twitter, die 
Muschel von Shell, das lächelnde Gespenst von Snapchat oder Apples 
Apfel - sie alle sind weltweit bekannt in ihrer fast kindlichen und einfachen 
Bildsprache. Das Material der Litfaßsäule bietet eine sinnliche Erfahrung 
in der heutigen Welt, in der Digitalisierung im Vordergrund steht. 
Kurzvita 
Kunststudium an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft, 
Alfter, bei Bonn, Bachelor of Fine Arts B.F.A., Bildende Kunst, Bild-
hauerei. Meisterschülerin bei Professor Andreas Kienlin. Verschiedene 
Projekte und Ausstellungen. Als Künstlerin nutzt Barbara Locher-Otto 
gerne Material, in dem Geschichte steckt: Altkleider, Stoffe, Litfaßsäu-
len, Glas und andere und schafft Objekte, Fotografien und Installatio-
nen als Spiegel zeitgenössischer Themen. So entstehen zusätzliche 
Wahrnehmungs- und Zugangsebenen. 
Künstlerkontakt 
und/art, Heinrichstraße 3, 50999 Köln, Telefon 02236 9699644
blo@undart.de, www.undart.de 
 „Meinl“, Schichten von Litfaßsäulen,  70 x 90 cm

22
Klaus Pfeffer
Schon seit Kindertagen galt die private Leidenschaft des 1949 
in Köln geborenen Architekten Klaus J. Pfeffer dem Automobil-
rennsport. Über 25 Jahre lang fuhr er Langstrecken- und Berg- 
rennen und besitzt heute die DMSB-Internationale C-Lizenz, 
um wieder im klassischen Rennsport mitzuwirken. Nachdem 
seit 1970 dreißig Jahre lang der Architektur-Modellbau das 
zweite Standbein neben dem Planungsatelier war, entstand im 
Jahr 2000 die Idee der 3-dimensionalen Themenboxen, der 
3D-design-objects. Geschaffen werden sie unter anderem für 
Oldtimerfans, die ihre Liebhaberstücke stets im Kleinformat ge-
genwärtig haben können. Oder für Rennfahrer, die so sämtliche 
in der Laufbahn gefahrenen Rennfahrzeuge bewahren können. 
Dabei wird jedes Modell dem Original angepasst, in Farbe, Be-
reifung und Sponsoren-Outfit – vor dem Hintergrund, dem The-
ma, des jeweiligen Einsatzes. Zusätzlich setzt Klaus Pfeffer auch 
Design-Ideen für Sponsoren vor der endgültigen 1:1 Lackierung 
um. In der Regel werden die Automodelle im Maßstab 1 : 43 
bearbeitet und in 15 x 25 cm großen Boxen präsentiert, gerahmt 
in Alublockrahmen, auf Wunsch indirekt beleuchtet. Es gibt aber 
auch Sondergrößen bis 1 x 1,25 Meter sowie Themenkästen für 
private und berufliche Anlässe.  
Die 3d-design-objects werden deutschlandweit und  
international in Ausstellungen präsentiert.
Rust Herrenmoden
Hauptstraße 39-41
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 395999
ch@rust-herrenmoden.de
Künstlerkontakt 
Dipl. Ing. Klaus Pfeffer
Helmutweg 16
50999 Köln-Weiß
Mobil: 0171 3475568
pfefferplan@3d-design-objects.com
www.3d-design-objects.com
HERRENMODEN

23
Ludolf Dahmen
Praxis für Zahnheilkunde
Tobias Fuchte
Kirchstraße 1-3 
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 392580
info@zahnarzt-fuchte.de
„Cosplay_01“ 40 x 60 cm,  
Ausbelichtung
 
von analogem 
Mittelformatnegativ, 2006.
Der Fotograf zeigt Ausschnitte aus einigen seiner frühen Japan-Arbeiten, die während zweier 
Stipendienaufenthalte entstanden sind. Der rote Faden der vier kurzen Geschichten ist dabei 
der Bezug zu Themen wie Maskerade und Klischees. Man sieht in der Portraitserie „Look“ sehr 
modebewusste Jugendliche, die nicht dem Klischee der konformen, angepassten Jugend Japans 
entsprechen wollen. Im Gegenteil – es kommen mittlerweile ja viele stilprägende Modetrends aus 
Japan zu uns nach Europa. So wie z.B. die Maskerade der „Cosplayer“: Masken und Verkleidun-
gen haben in Japan eine lange Tradition und sind sehr beliebt. Das zeigt sich dann auch in den 
Fotos über den europäisch anmutenden Stadtteil Kitano in Kobe und das Deutsche Kultur-Dorf 
„Ueno“ auf der Pazifikinsel Mijako-jima. Hier haben die Besucher die Möglichkeit, einen Eindruck 
von Europa zu erhalten, sich ländertypisch zu verkleiden. Der Charme besteht jedoch darin, dass 
es sich mehr um eine „Vorstellung“ von Europa handelt und eher Klischees als Realitäten bedient 
werden.
Kurzvita 
Ludolf Dahmen studierte Fotodesign mit Schwerpunkt Bildjournalismus an der Fachhochschule 
Dortmund und arbeitet seit nunmehr bald 20 Jahren für viele renommierte Kunden als freiberuflicher 
Fotograf - zuerst im redaktionellen Kontext, später verstärkt in den Bereichen der Unternehmens-
kommunikation und der sozialen Fotografie. Er erhielt zahlreiche Stipendien und Auszeichnungen.
Künstlerkontakt 
Ludolf Dahmen Fotografie, Mobil: 0171 4853804,  
info@ludolfdahmen.de, www.ludolfdahmen.de

24
Michael Peltzer
„In Michael Peltzers Malerei entwickelt sich nicht nur der aller Malerei 
zugrunde liegende Konflikt von Form und Inhalt, sondern auch von 
Schein und Substanz. Eine eruptive Kraft lässt in der Substanz des 
Malmaterials einen außerbildlichen Verweis aufscheinen: einen Ge-
genstand, eine Figur, eine Landschaft. Dieses schafft eine sehr eigene 
Dynamik und Dramatik der eigentlich unspektakulär ins Bild gesetzten 
Dinge. Das Stadium des „Dazwischen“, des Unvollendeten ist das 
entscheidende Spannungsmoment dieser eigentümlichen Bildwelt, die 
so stark den Bedingungen des Bildes verhaftet ist.“
Prof. Dr. Ferdinand Ulrich, Kunsthalle Recklinghausen
Kurzvita 
Michael Peltzer wurde 1977 in Bonn geboren und studierte ab 2001 
Freie Kunst an der Kunstakademie Münster bei den Professoren 
Gunther Keusen, Daniele Buetti und Michael van Ofen. 2006 wurde er 
zum Meisterschüler von Michael van Ofen ernannt und erhielt 2008 den 
Akademiebrief. Er zeigte bislang seine Werke in zahlreichen Einzel- und 
Gemeinschaftsausstellungen, zuletzt in der Barlachhalle in Hamburg 
sowie in der Evelyn Drewes Galerie, Hamburg, Berlin und London.
Künstlerkontakt
Koblenzer Str. 98, 50968 Köln, Kbrono1@gmx.de
Benetton Rodenkirchen
Hauptstraße 70
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 394596
„Beatgirls“, 60 x 50 cm, Acryl auf Nessel, 2012

25
Jayson Magsumbol
“G E N E R A T I O N” nennt der Künstler seine Serie aus 
Fotomontagen. Auf den ersten Blick mögen die Bilder ver-
störend wirken, aber wenn man genauer hinschaut sieht 
man, wie das Leben seine Spuren auf unseren Gesichtern 
hinterlässt. Für das Projekt wurden ein Kind und ein gleich-
geschlechtlicher Elternteil zu einem Gesicht, einem Kopf 
und einer Person zusammengeführt. Ein interessanter Blick 
in die Zukunft wird ermöglicht. 
Kurzvita 
Jayson Magsumbol hat seine Wurzeln auf den Philippinen. 
Er ist in Duisburg geboren und lebt seit 2010 in Düsseldorf. 
Magsumbol ist in der IT-Branche tätig und beschäftigt sich 
in seiner Freizeit leidenschaftlich mit der Fotografie. Einen 
großen Gefallen findet er in der Hochzeitsfotografie.  
Künstlerkontakt 
jay@magicweddingmoments.de 
www.magicweddingmoments.de, www.strobix.de 
Köttgen Hörakustik
Hauptstraße 74
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 3989300
www.koettgen-hoerakustik.de
„Lloyd-Lolo2, Projekt Generation“, 60 x 40 cm, Foto auf Leinwand

26
Carola Klapp
Wiesel – Apotheke 
Hauptstr. 49
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon:  0221 9352815
apotheke-rodenkirchen.de
Spiegelung”, 100 x 120 cm, 
Acryl/Mischtechnik auf Leinwand, 2017
Carola Klapp hat ein breites Repertoire an Techniken und Motiven. Die 
Themen ihrer Arbeiten sind realistisch, zum Teil gegenständlich und 
finden sich genauso in der Abstraktion. Kompositionen von Emotionen 
und Gedanken verbinden sich in ihren Arbeiten zu einer Einheit.
In verschiedenen Farbkompositionen entstehen unter Verwendung der 
unterschiedlichsten Malmittel, wie Acryl, Lack, Kreide oder auch Beize 
Bilder, in die der Betrachter Formen und Geschichten assoziiert - selbst 
beurteilen zu dürfen und zu fühlen ist sehr wichtig.
Experimentelles Arbeiten und spontane Intuition sind für Carola Klapp 
ein wesentlicher Bestandteil in der Entwicklung ihrer Malerei.
Kurzvita
Carola Klapp, geboren 1962 in Köln, stellt seit 2012 ihre Werke in 
verschiedenen Ausstellungen im Raum Brühl (Galerie am Schloss, 
Gieseler Galerie, Rathausgalerie) und Köln aus. Auch im Wesselinger 
Dreifaltigkeits-Krankenhaus und in Sceaux, Frankreich, waren ihre 
Werke zu sehen. Seit 2017 hat sie eine Ateliergemeinschaft mit der 
Künstlerin Margot Keila in Wesseling.
Künstlerkontakt 
Mathias-Leyendecker-Straße 49
50389 Wesseling-Berzdorf
Telefon: 0151/67527868
carola.klapp@t-online.de
Instagram: carola_artist 
Wiesel Apotheke
Natürlich gesund leben.

27
Ekkehard Florin
Kurzvita
Ekkehard Florin, Jahrgang 1959, lebt in Köln und ist seit 
2014 als freiberuflicher Fotograf und Webdesigner tätig. 
Nach dem Studium zum Photoingenieur arbeitete er für 
Medienagenturen als Berater und Projektmanager. Die Liebe 
zur künstlerischen Fotografie war jedoch immer Bestandteil 
seines Schaffens, der er in den letzten Jahren durch die 
intensive Auseinandersetzung mit digitalen Techniken neue 
Möglichkeiten der Gestaltung hinzufügte. 2017 nahm er an 
der 13. Kalkkunst und an den 4. Brücker Kunsttagen teil.
Hörgeräte Baschlebe 
Hauptstraße 59
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 84637809
www.baschlebe.de
„Cologne - places I remember“,  
digitale Fotografie auf Alu Dibond ,  
60 x 40 cm, 2016
There are Places I Remember – Mit seinen Bildcollagen 
aus urbanen Fragmenten versucht Ekkehard Florin foto-
grafische Eindrücke von Orten und Situationen visuell zu 
komprimieren und verschmelzen zu lassen. Mit den Mög-
lichkeiten der digitalen Bearbeitung ist dies ein ständiger 
kreativer Prozess, bis Formen, Farben und Strukturen der 
einzelnen Aufnahmen ineinander zerfließen und ein neues 
Gesamtbild ergeben.
Bei seiner Art, sich einem Ort fotografisch zu nähern, ist 
in den einzelnen Aufnahmen die lokale Zuordnung nahezu 
austauschbar. Erst in der subjektiven Zusammenstellung 
und Auswahl der Motive kehrt die Individualität einer Stadt 
oder einer Situation für den genauen Beobachter zurück.
Künstlerkontakt 
Mobil: 0157 37946344,  
eflorin@photowerkstatt.koeln, 
www.photowerkstatt.koeln

28
Programm
2018
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag 
9.5.2014
Moonlight 
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes  
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile  
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.  
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –  
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
Winterzauber
Kultur.Frühling@
Rodenkirchen
Kunstmeile
6.  – 9. Dezember
Lifestyle-Tag
22. – 23. September
Antikmarkt & Oldtimershow
Sommertage
7. und 8. Juli
14. – 29. April
Wine-Time
im Mai
31. Mai – 3. Juni
2. Rodenkirchener Weintage
Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. 
www.treffpunkt-rodenkirchen.de

29
Jörg Minrath
Aufgewachsen in einer Künstlerfamilie entdeckte Jörg Minrath 
schon sehr früh seine Begabung für die Komposition von Farben 
und Formen. Ab seinem 20. Lebensjahr zog es ihn nach Frank-
reich. Hier sammelte er in Städten wie Paris, Bordeaux und 
Biarritz umfangreiche künstlerische Eindrücke. Diese finden sich 
in seinen Werken wieder. Die Suche nach immer neuen Formen 
und Farbkombinationen machen seine Werke zu einem äußerst 
dekorativen und repräsentativen Blickfang.
Kurzvita
Jörg Minrath wurde 1967 in Köln geboren, von 1987 bis 1996 lebte 
er als freischaffender Künstler in Paris und von 1996 bis 2001 in 
Bordeaux. Seit 2001 lebt und arbeitet er in Köln. Seine Werke wer-
den in zahlreichen Ausstellungen und Messen im In- und Ausland 
gezeigt und sind in vielen Sammlungen vertreten.
Künstlerkontakt 
Atelier Jörg Minrath
Försterstr. 25, 50825 Köln
 
T
elefon 0221 789 64619, Mobil 0163 4205503
info@minrath-art.de, www.minrath-art.de
 
MODETREFF
Hauptstr. 92
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 35 39 921
„pointe“, 100 x 100 cm, Strukturarbeit auf Leinwand, 2017

30
Kathrin Broden 
Mit ihren Fotoarbeiten entführt Kathrin Broden den Betrachter an  
geheimnisvolle Orte
 
und lässt ihn eintauchen in die Welt verfallener 
Gemäuer. Schwerpunkt ihrer Kunst sind „Lost Places“, verlassene Orte 
und Gebäude. Dorthin nimmt sie uns mit, zieht uns in einen viele Jahre 
dauernden Prozess und macht uns zu Zeugen von Zeitgeschichte - 
vordergründig der von Gebäuden, aber damit verbunden auch die von 
Menschen und Epochen.
 
Sie versucht, die besondere Atmosphäre  
dieser Orte einzufangen und ihre Aura lebendig werden zu lassen.  
Die eigene Faszination für diese Gebäude will sie mit ihr
en Bildern an den 
Betrachter weitergeben und den besonderen Zauber, die Schönheit, auch 
im Verfall, herausheben.
 
Ihre Bilder zeigen eine historische Zwischenwelt 
aus gestern und heute.
Kurzvita
Aus Ratingen stammend, lebt Kathrin Broden seit 1994 in Hennef 
und machte 1999 an der dortigen Kunstakademie ihren Abschluss als 
Diplom-Grafik-Designerin. Seit 2009 begann sie sich verstärkt mit der 
Fotografie auseinanderzusetzen und nimmt seit 2011 an zahlreichen 
nationalen und auch internationalen Ausstellungen teil. 
Künstlerkontakt 
brokat-grafik@web.de, www.brokatgrafik.wordpress.com
Domizil Immobilien
Hauptstraße 94
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 8002121
www.domizil-koeln.de
„Taubenschloss“
 65 x 50 cm, Fotografie auf Hahnemühlepapier, 2017

31
Wolfgang Höppener
Wolfgang Höppener, „Static Dynamic“, beginnt seine Werke mit einem 
ersten Hammerschlag. Ein Stahlstift, an sich in seiner Eigenschaft nur 
statisch, wird in Beziehung zu seinesgleichen gestellt. Dadurch ergeben 
sich dynamische Formen, die Bewegung und Lebendigkeit entstehen 
lassen. Je nach Betrachtungswinkel und Lichtverhältnissen entwickeln 
sich unterschiedliche Spannungsverhältnisse.
 
„Der Meister mit dem Hammer setzt die Nägel wie der impressionisti-
sche Maler die Farbtupfer. Allerdings wirken diese Tupfer sowohl klarer 
und härter und auch plastischer. Ganz entscheidend für die Wirkung ist 
der Standort des Betrachters zum Bild, indem die genagelten Umrisse 
sich je nach Perspektive anders darstellen.“ 
Kölner Stadt-Anzeiger, 17.10.2017
Kurzvita
Wolfgang Höppener ist Architekt und Künstler aus Köln,  
eine weiße Leinwand und rohe Stahlstifte sind Ausdruck  
seiner nüchternen und klaren Kreativität.
Künstlerkontakt
Mobil: 0162 4145088, wolfganghoeppener@yahoo.de
MC Mode
Hauptstraße 67
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 391487
www.mcmode-koeln.de
„Face“, 100 x 100 cm, Drahtstift auf Leinwand

32
Utta Schäfer Kurzvita
Utta Schäfer wurde 1960 
geboren, sie lebt und 
arbeitet in Köln. Wäh-
rend des Studiums und 
im Beruf setzt sie sich 
praktisch und theore-
tisch mit künstlerischen 
Themen und Techniken 
auseinander. Von 2005 
bis 2013 besuchte sie 
mehrere Jahreskurse am 
Weiterbildungszentrum 
der Alanus Hochschu-
le, Alfter. 2007 war sie 
Gründungsmitglied der 
Künstlergruppe Rømme.
Künstlerkontakt 
utta.schaefer@koeln.de, 
www.roemme.de
o.T., Serie KörperHaltungen II
2017, Bronze, ca. 3x2x7 cm, Unikate
Marc Schmitz GmbH
Barbarastraße 5
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 37984703
www.marcschmitz.de
Die Bildhauerei ist das bevorzugte Ausdrucksmittel von Utta 
Schäfer, lange arbeitete sie mit dem Werkstoff Holz, seit 2016 
auch mit der Technik des Bronzegusses. 
Seit 2012 steht für sie mit der Serie „KörperHaltungen“ die Aus-
einandersetzung mit der Körpersprache im Mittelpunkt. Neben 
ausdrucksstarken Posen aus Alltag, Sport und Tanz interessie-
ren die Künstlerin auch die unterschiedlichen Gemütszustände, 
Stimmungen und Gefühle. Für Utta Schäfer ist Kommunikation ein 
Vieles mehr als das gesprochene Wort. Neben der gesprochenen 
Aussage finden für sie viele Botschaften einen Weg von Mensch 
zu Mensch, wobei manchmal sogar die Körpersprache das ge-
sprochene Wort Lüge straft. Bewusst werden bei ihren Skulpturen 
ein Gesicht, eine Frisur oder die Kleidung weggelassen, um so 
den Fokus auf die Körpersprache zu lenken – unser Körper als 
der Spiegel innerer Haltungen.

33
Bischoff Betten
Hauptstraße 71-73 | Sommershof
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 395141
www.bischoff-betten.de
Michaele Helker
Thema der Arbeiten von Michaele Helker ist die Wahrneh-
mung unserer sich ständig verändernden Umwelt und die 
Orientierung des Einzelnen in komplizierten Alltagsstruktu-
ren. Dieser Ansatz führt sie in ihren Bildserien zu Zeich-
nungen und Collagen aus „Fundstücken“, die mit vielen 
Farbschichten verschleiert werden. Es geht um das nicht 
mehr sichtbare Vergangene, das dennoch immer durchzu-
leuchten scheint.
Kurzvita 
Michaele Helker (*1963) begann zuerst mit Zeichen- und 
Malunterricht bei Alexander Deisenroth, anschließend folgte 
das Studium von Kommunikationsdesign in Wiesbaden 
und Sydney. Danach war sie mehrere Jahre als Art Directo-
rin in Frankfurt am Main tätig, seit 2009 arbeitet sie als freie 
Grafikerin und Malerin in ihrem Atelier in Köln.
Künstlerkontakt 
Atelier Michaele Helker,  
Rolandstrasse 69, 50677 Köln
www.Michaele-Helker.de 
Michaele_Helker@web.de
DRAHT-los_0170 (Kontrollverlust) 
 50 x 50 cm, Collage und Tusche auf  Holzmalkörper, 2016

34
Im Rahmen der Werkreihe ZUCHTERFOLG von Andreas Knoop sind 
weitere neue Werke entstanden, die zur Kunstmeile gezeigt werden. 
In bekannter Manier reißt der Maler wieder bevorzugt Tiere Afrikas aus 
ihrem natürlichen Umfeld und bringt sie in untypischen, abstrakten Um-
gebungen in Bezug zum Menschen. Beide Spezies erscheinen dabei 
als Einheit im Werk, unzertrennlich und sich gegenseitig vermeintlich 
respektierend. Aber welcher Erfolg will hier erfahren werden und vor 
allem, wessen Zucht führte hier zum Erfolg? Dem Betrachter wird seine 
eigene, individuelle Interpretation der spannungsgeladenen Szenarien 
überlassen.
Zudem zeigt Knoop zur Kunstmeile 2018 auch bisher unveröff  entlichte 
Arbeiten, die einer neuen, noch zu defi  nierenden Werkreihe zuzuordnen 
sein werden.
Kurzvita 
Knoop, Jahrgang 1965, lebt und arbeitet
seit 2005 in Köln-Rodenkirchen.
Künstlerkontakt 
Carl-Spitzweg-Straße 4, 50999 Köln,
Mobil: 0151 11168647, andreasknoop@gmx.de, 
www.andreasknoop.de 
 
Andreas R. Knoop 
AIDA Mode
Hauptstraße 71-73 | Sommershof
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 3981277
www.aida-textil.de
Nestwiege,
140 x 100 cm, Öl auf Leinwand, 2017

35
LEONI A. Jäkel 
Im Angesicht der Vergänglichkeit nimmt Jäkel wechselnde Natur-
schauspiele kontemplativ in sich auf und hält diese „magischen 
Momente“ fotografisch fest. Ihre malerischen Arbeiten setzen auf 
ihren fotografischen Kunstwerken auf. Oft sind es Ausschnitte aus 
mehreren Fotos, die sie malend verbindet und zu neuen Universen 
formt - in Freiheit zu weiterer Abstraktion, Wahrnehmungsgrenzen 
überwindend. Es entstehen abstrakt expressionistisch wirkende 
Kunstwerke, die sie als Weg zum inneren Universum empfindet.  
Nicht allein ums Motiv geht es ihr, sondern auch um die Sichtweise, 
um Immaterielles und das Wesen der Dinge. 
Kurzvita
LEONI  A. Jäkel studierte Kunst/Heilpädagogik in Köln, Mitgliedschaft 
im BBK und im Internationalen Künstlerverein. In mehr als 25 Jahren 
zeigte sie ihre Arbeiten in Galerien, öffentlichen Räumen und auf 
Kunstmessen (Kölner Liste, Art´pu:l Emmerich) im In- und Ausland, 
seit 1984 lebt sie als freiarbeitende Künstlerin in Köln Rodenkirchen.
Künstlerkontakt 
LEONI A. Jäkel Atelier, Mittelstr. 24 -26, 50996 Köln 
Mobil 0173 138 9670, www.leoni-art.de
Jonen Hören und Sehen
Hauptstraße 71-73 | Sommershof
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 3579911
www.jonen.de
Universe of the Sea“,
Triptychon, 90 x 210 cm, 
Öl auf Leinwand, 2015-16

36
Jugend-Kunstschule Rodenkirchen e.V.
Ausstellung „Erinnerungskisten“
SchülerInnen des Leistungskurses Kunst der Gesamtschule 
Rodenkirchen und der SchülerInnen des Ateliers Grüngürtel-
schule der Jugend-Kunstschule Rodenkirchen teilen sich kunst-
voll ihre Erinnerungen mit!
Künstlerkontakt: 
Youth Art School, Jugend-Kunstschule Rodenkirchen e.V.
Ingeburg Zimmermann, Kierberger Straße 2, 50969 Köln
Telefon 0221 354552, www.jugend-kunstschule-rodenkirchen.de 
Aktionsprogramm:
Kostenfreie Mitmachaktionen für Kunstinteressierte 
von sechs bis 99 Jahren jeweils von 14 bis 18 Uhr: 
• Samstag, 14. April
• Dienstag, 17. April, 
• Mittwoch, 18. April
• Samstag, 21. April
• Dienstag, 24. April
Ein ausführliches Programm hängt vor Ort aus.
Sommershof
Hauptstraße 71-73
50996 Köln-Rodenkirchen
Kultur.Frühling@Rodenkirchen
Freitag 
9.5.2014
Moonlight 
Shopping
Musikalische Highlights, gastronomische Leckereien, großartige Künstler , kurzum: 
Lebensfreude pur . Das alles ist „Kultur .Frühling@Rodenkirchen” vom 7. bis zum 
14. Mai 2014. Treffpunkt Rodenkirchen hat für den Wonnemonat ein buntes  
Programm mit Kleinkunst, literarischen Flashmobs, Jazzmusik, Chansons und, und, 
und zusammengestellt.
Schon am 9. Mai 2014 lädt die Rodenkirchener Geschäftsmeile  
zum „Moonlight Shopping“ bis 22 Uhr ein.  
Dazu erwartet Sie Live-Musik auf 3 Bühnen.
Treffpunkt Rodenkirchen –  
Wir bringen Leben in das Veedel!
Präsentiert von
Mit freundlicher Unterstützung von:
2. Austellung im Brauhaus Quetsch
„Kleine Künstler stellen sich vor!“
Donnerstag, 26. April, 11 bis 18 Uhr: 
Spannender Rückblick auf die Gründung der 
Jugend-Kunstschule vor 29 Jahren im Sommershof.

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Offenes Atelier – ein inklusives Angebot
Seit März 2016 findet im Berufskolleg Michaelshoven freitags von 15-17 Uhr ein „Offenes 
Atelier“ statt. Das Offene Atelier versteht sich als Raum, in dem sich Jeder in seiner Kre-
ativität ausprobieren und entfalten kann, sei es in der Auseinandersetzung mit Ton, Stein, 
Holz, Farbe oder anderen Materialien. Entstanden ist das Projekt 2015 aus einer inklusi-
ven Malgruppe, seit 2016 wird es auch von vielen Flüchtlingskindern und Jugendlichen 
aus der Turnhalle Mainstraße regelmäßig besucht. Ermöglicht wird das Offene Atelier 
durch die Unterstützung des Berufskollegs Michaelshoven, durch die Stiftung „Einfach 
Helfen“ der Diakonie Michaelshoven sowie durch ehrenamtliches Engagement.
Seit Dezember 2016 finden in den Flüchlingsunterkünften Eygelshovener Straße und 
Ringstraße zusätzlich zwei kunstpädagogische Gruppen für Flüchtlingskinder statt. Sie 
werden finanziert durch die Imhoff Stiftung und die Diakonie Michaelshoven. Viele der 
Kinder besuchen auch freitags das Offene Atelier.
Alle drei Gruppen stellen entstandene Werkstücke aus und geben so einen Einblick in 
ihre Arbeit. 
Die Projekte umfassen: Bildnerisches Gestalten, Druckverfahren, Keramik, Skulpturales 
Arbeiten. Die fachliche Leitung haben: Brigitte Maxrath-Enger, Annette Ronicke und 
Susana Nazario Trippel.
Künstlerkontakt: Offenes Atelier, Berufskolleg Michaelshoven, Pfarrer-te-Reh-Str. 5, 
50999 Köln, Brigitte Maxrath-Enger, Mobil: 0163 2338676, maxrath@gmx.net
Diakonie Michaelshoven e.V.
Ausstellungsort im Sommershof
Hauptstraße 71-73
50999 Köln
Telefon: 0221 9956-0

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NOVOTERGUM Süd GmbH
Hauptstraße 71-73 | Sommershof
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 9924411
www.novotergum.de
Lucie Albrecht
„Beige kann ich auch noch wenn ich tot bin…“ – dies ist das Motto 
von Lucie Albrecht, deren Leidenschaft der Expressionismus und 
die Pop Art sind. Die Künstlerin präsentiert sich in Rodenkirchen mit 
bunten, phantasievollen Tieren, die ihr eigenes Leben führen, einen 
eigenen Namen haben und nicht zufällig Erinnerungen wecken.
Kurzvita 
Lucie Albrecht wurde in Pilsen (Tschechien) geboren, sie lebt und 
arbeitet im Bergischen Land. Studium der Diplom-Pädagogik an der 
Kölner Uni. Studium der Malerei und Grafik an der privaten Malakademie 
Köln. Meisterschülerin von Prof. J. Knabe. Bislang zeigte sie zahlreiche 
Einzel- und Gruppenausstellungen in Köln-Bonner Raum, Frankreich 
und Tschechien.
Künstlerkontakt 
Adelenhof 38, 51503 Rösrath, Telefon: 0173/5998870
lucie.albrecht@t-online.de, www.lucie-albrecht.eu
Akiko und Akamaru 
je 150 cm,  Holz, Acrylfarben, Leder, 
Stoffe, Metall, Kunsthaare, 2017

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Tanzschule van Hasselt 
Hauptstraße 71-73 | Sommershof
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 9988460
www.vanhasselt.de
Nike Seifert
Die Bilder von Nike Seifert wirken auf den Betrachter wie 
ein Farbenparadies und wecken unterschiedlichste Asso-
ziationen. Manche Arbeiten sind stark und farbgewaltig, 
mache wiederum zart und meditativ.
Nike Seifert malt intuitiv und spontan und verwendet aus-
schließlich natürliche Pigmente sowie edle und außerge-
wöhnliche Materialien wie zum Beispiel Blattgold, Eiseno-
xide, Champagnerkreide, Geigenlack.  In aufwendigen 
Arbeitsvorgängen entstehen auf der Leinwand Strukturen 
und ein faszinierendes Farbspektrum.
Kurzvita 
Nike Seifert, geboren 1970, ist als freischaff  ende Künstle-
rin in Köln tätig und hat ihre Arbeiten in zahlreichen Einzel- 
und Gruppenausstellungen gezeigt. Messebeteiligungen 
im In-und Ausland wie ArtFair Köln, AFF Amsterdam, Arte 
Padua, Arte Lucca, Art Karlsruhe etc.
Künstlerkontakt 
Mobil: 0171 7778453, atelier@nikeseifert.de, 
www.nikeseifert.de
Bear Dance 
Mischtechnik auf Leinwand, 
2017, 140 x 160 cm
Tanzperformance | 14. April 
| 14 Uhr

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Mayersche Buchhandlung Köhl
Hauptstraße 81-83
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 394405
www.buchhandlung-koehl.de
Petra Bischof 
Petra Bischof gibt Farben und Formen den Raum, sich innerhalb einer 
Planung außerplanmäßig zu verselbständigen. Sie schafft in Ihren 
Bildern Verbindungen, um sie auch wieder bewusst zu unterbrechen. 
Wie bei alten Mauern, bei denen teilweise Fragmente fehlen oder die 
Fassade blättert. Dies erreicht sie durch Herausarbeiten vieler Farb- 
und Materialschichten, bis eine Dreidimensionalität entsteht.
Kurzvita 
Petra Bischof wurde 1968 in Köln geboren. Nach einer Grafik-Design 
Schule und einer Siebdrucklehre in einer Kunstdruckerei absolvierte sie 
ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln mit 
dem Schwerpunkt Kulturmarketing. Seit 2001 arbeitet sie im Rahmen 
von Workshops in freier experimenteller Malerei mit Helmut Brandt in 
Köln zusammen. Sie wird vertreten durch Galerie Luzia Sassen in Köln 
und arbeitet mit der Galerie Arte Casa in Puerto Andratx (Mallorca) 
zusammen. Petra Bischof hat ihre Arbeiten in diversen Einzel- und  
Sammelausstellungen im Raum Köln und im Ruhrgebiet gezeigt.
Künstlerkontakt 
Mobil: 0163 5099732, info@petra-bischof.de
www.petra-bischof.de, Instagram: petrabischofcologne
o.T.
80 x 80 cm
Mischtechnik auf 
 Leinwand, 2018
o.T.
110 x 120 cm
Mischtechnik auf 
Leinwand, 2017

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Gymnasium Rodenkirchen
Das Gymnasium Rodenkirchen freut sich, wieder in der Mayerschen 
Buchhandlung Köhl ausstellen zu dürfen. Thematisch passend werden 
gebundene Arbeiten und lyrisch-künstlerische Kombinationen präsen-
tiert. 
Der Leistungskurs Kunst der Jahrgangsstufe 11 von Dagmar Bätz 
hat sich intensiv mit dem Künstler  und der Biografi  e Francisco de 
Goyas beschäftigt und kleine Heftchen mit comicsprachlichen Mitteln 
gezeichnet und koloriert. Ein aufregendes Künstlerleben wurde in Bilder 
übersetzt, bei dem erzählerische Mittel nur reduziert eingesetzt wurden, 
um sich so dem Werk Goyas anzunähern. 
Der Grundkurs Kunst  desselben Jahrgangs bei U.H. Bendix hat sich 
ebenfalls mit Goyas Porträts beschäftigt und diese auf vielfältige Art 
und Weise, als Collage und als Inszenierte Fotografi  e verfremdet und in 
die Gegenwart geholt.
Die Klassen 7a und 7c haben sich literarisch und künstlerisch dem 
Thema Liebe genähert. Sie haben Musterpapiere entworfen, Me-
talldeckel durchgedrückt und damit ihre selbst gebastelten Kladden 
geschmückt. Darin befi  nden sich eigene Texte zur Liebe, die kalligrafi  ert 
und illustriert wurden - sie werden zur Vernissage präsentiert. Als Ge-
meinschaftsprojekt haben sie fi  ligrane Mobiles mit poetischen Liebes-
botschaften angefertigt.
Mayersche Buchhandlung Köhl
Hauptstraße 81-83
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 394405
www.buchhandlung-koehl.de

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Rathaus Rodenkirchen
Hauptstraße 81-83
50996 Köln-Rodenkirchen
Joachim Rieger
Wegen Baustelle geöffnet – Ein positiver Blick
„Wegen Baustelle geöffnet“- Köln scheint nur noch aus Baustellen zu 
bestehen, die Menschen sind genervt von Behinderungen und Dreck. 
Schnell werden dabei die schönen Seiten unserer Stadt übersehen,  
so fürchtet Joachim Rieger. In seiner  Ausstellung richtet er daher den 
Blick auf die schönen, auf die charmanten und liebenswerten Seiten der 
Rheinmetropole - vorbei an den Baustellen.
Kurzvita
Joachim Rieger lebt als freier Fotograf und Buchautor in Köln.  
Er ist in Köln geboren und machte eine Ausbildung zum Fotofachla-
borant, danach war er geschäftsführender Gesellschafter der „taimlab 
Fotofachlabor GmbH“ in der Kölner Südstadt, sowie Ausbilder für 
Fotofachlaboranten und Fotomedienlaboranten. Später dann Inhaber 
der Agentur „kommART“. Seit 2003 freier Fotograf, Ausbilder für  
Fotografen und Inhaber der Fotoschule „Spass am Foto“.  
Die Schwerpunkte in der Fotografie von Joachim Rieger liegen in 
lebendigen und feinfühligen Bildern von Menschen  und Unterneh-
men, sowie Städten und Regionen.
Künstlerkontakt
Thymianweg 13, 51061 Köln, Telefon: 0221 739 18 75 
Mobil: 0172 77 12 113, JR@fotografie-joachimrieger.de,
www.fotografie-joachimrieger.de, www.gluecksmomente.com
www.spass-am-foto.de
Ausstellungsort
Foyer des Rathaus Rodenkirchen 
Hauptstraße 85, 50996 Köln
Öffnungszeiten
Mo, Mi und Fr, 7.30 bis 12 Uhr
Dienstag 9.30 bis 18 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 16 Uhr
„Wegen Baustelle geöffnet“, 
70x150 cm, fineART Druck kaschiert auf Dibond

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„Wegen Baustelle geöffnet“, 
70x150 cm, fineART Druck kaschiert auf Dibond
„Adrienne Morgan 
Hammond“, 
Gospel Sängerin, 
2004, 60 x 60 cm
„Baaba Maal“, 
Musiker, 
2005, 33 x 33 cm
Villahotel Rheinblick
Uferstraße 20
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 3409140
www.villahotel-rheinblick.de
Lutz Voigtländer hat mit seinen Fotos einen vollkommen 
eigenen und auch eigenwilligen „Look“ gefunden. Der in 
Köln geborene Fotograf, der sowohl für größere Magazine 
als auch für Jazz- und Musikfachzeitschriften arbeitet, sucht 
ungewöhnliche Räume und Plätze außerhalb der Bühne, 
die meist durch einen grafischen Reiz gekennzeichnet sind, 
um die portraitierten Musiker und Schauspieler in Szene zu 
setzen. In Voigtländers Bildern kommt stets die Persönlich-
keit durch, und zwar gleichermaßen die des Portraitierten wie 
die des Fotografen. Das Spektrum der portraitierten Künstler 
reicht von Newcomern bis zu „Legenden“,und erlaubt auch 
mal den Blick über den so genannten Tellerrand hinweg - 
ganz im Sinne der Vielfalt.
Künstlerkontakt
www.lutzvoigtlaender.com
Lutz Voigtländer

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E Libby Op den Rhein
Heilpraktiker Psychotherapie
Mettfelder Straße 1
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0178 1341222
www.1-lotse.com
Neben Yoga und der Liebe zur Natur bietet die Malerei Nancy Antes 
die Möglichkeit, sich auszudrücken. Schon als Kleinkind war Malen ihre 
Lieblingsbeschäftigung. Angeregt durch die vielen tollen Bilder, die ihr 
Vater überall hinmalte, manchmal sogar auf Bananenschalen, wurde 
sie schon als  Kind inspiriert, die Welt mit ihren vielen Farben wahr-
zunehmen. In den vergangenen Jahren entstanden viele Bilder, alle in 
Acryl gemalt.
Kurzvita
Nancy Antes wurde 1962 in Köln geboren. Im Alter von fünf Jahren 
verbrachte sie ein Jahr in Kanada, seither lebt sie in Köln. 1996 zog 
sie mit ihrem Mann nach Köln-Weiß. Seit ihrem BWL Studium arbeitet 
sie bei einer Versicherung. Immer wieder auf der Suche nach neuen 
Herausforderungen hat sie letztes Jahr die Prüfung zur Yogalehrerin 
abgelegt. 
Künstlerkontakt
Am Wingert 38, 50999 Köln, Telefon: 02236 380229
Mobil: 0172 9362989, nancy.antes@gmail.com
Nancy Antes
„Bambus“, 60 x 80 cm, Acryl auf Leinwand

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Orte Der Kraft (SERIEN I-III): Die Erforschung der Natur und deren spiritueller Grenzräume sind die treibenden Motive der Arbei-
ten der Fotografin Dorothée Lebrun, die vor 8 Jahren aus Köln-Rodenkirchen nach Toulouse zog und nun dort lebt. Inspiriert 
von der Düsseldorfer Schule und der Becher-Klasse fotografiert sie im Ansatz der New Topographics, der eine sehr ruhige und 
distanzierte Sichtweise auf die Motive erlaubt. Die 3 Serien „Orte der Kraft“ umfassen Bilder von 1000-jährigen Olivenbäumen 
(Serie I), von Naturwesen (Serie II), die sich in Felsen oder anderen Natur- und Landformen manifestieren und von megalithischen 
Stätten (Serie III). In Zeiten von zunehmender Entfremdung der Natur und dem sog. „Natur-Defizit-Syndrom“ sind die mannigfalti-
gen, oft vergessenen Kraftorte mit ihren starken Energiefeldern für die Menschen umso wichtiger geworden.
Dorothée Lebrun
VITA VERDE Naturkost
Sürther Straße 2
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 396201
www.vitaverde.de, info@vitaverde.de
aus der Serie „Orte der Kraft I:“,  
60 x 90 cm, lim. Auflage, Fineart Papier auf Alu-Dibond
Kurzvita
Dorothée Lebrun ist seit dem 15. Lebensjahr  
autodidaktische Fotografin, ihr Arbeitsfelder sind  
New Topographics, Bildjournalismus und die  
Standfotografie. Sie zeigte bislang Ausstellungen  
in Toulouse, Köln und Nürnberg.
Künstlerkontakt
25 rue Nestor Brun, 
F- 31300 Toulouse, Telefon 0157 39157347,  
info@photo-lebrun.de, www.photo-lebrun.de

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Roy Fochtman
Musiker bewegen ihre Zuhörer durch ihre Musik. Dieser Moment, 
eingefangen in der Kamera, erreicht wiederum die Zuschauer durch 
seine Stille. So entsteht eine komplette Abbildung des Musikgefühls 
als Fotografie.
 
Doch nicht nur Musiker übertragen diese Gefühle, 
man findet sie überall im wahren Leben wieder. Mein Ziel ist es, 
echte Momente einzufangen, die den Zuschauer fühlen lassen.
 
In dieser Ausstellung möchte ich Momente der Fr
eude mit Ihnen 
teilen. Ein Paar genießt die Zweisamkeit im Tanz, ein Mädchen freut 
sich über die Sonne auf ihrer Haut. Solche und andere Momente 
werden Sie miterleben. Natürlich wird das Thema Musik am Aus-
stellungsort  nicht aus den Augen verloren.
Kurzvita
Roy Fochtman wurde 1992 in Buenos Aires, Argentinien, geboren. 
Dort ist er in einer Kultur aufgewachsen, in der das Leben gefeiert 
wird. Diese Einstellung hat er mit sich genommen, als er 2010 nach 
Deutschland kam. Als Fotograf und Filmemacher möchte er diese 
Lebensfreude in die Gesellschaft tragen.
Künstlerkontakt 
Mainstraße 32, 50996 Köln, 
Mobil: 0157 8673 0152, www.royfochtman.com 
Musikschule MuR 128 
Musikunterricht in Rodenkirchen &  
Kammermusiksaal Cologne-Rodenkirchen
Hauptstr. 128
50996 Köln-Rodenkirchen 
www.musikunterrichtinrodenkirchen.de
„Minimalistic Beach“, 75 x 50 cm, Foto-Abzug auf Dibond, 2016
Vernissage | 11. April 
| 19.00 Uhr
Workshop 
 
Mittwoch, 25. April, 
19 bis 21 Uhr 
 
Kostenfreier Fotoworkshop 
zum Thema „Bildkomposi-
tion und –analyse“, in der 
Musikschule

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Schon viele Jahre malt Knuth Friedrich, mittlerweile bevorzugt mit 
Acryl. In seinem neuesten Projekt, dem Werkzyklus „Japanese 
Deconstructivism“ beschäftigt er sich mit Tradition und modernen 
Brüchen, Farbverläufen und bewusster Unschärfe, Verfremdung, 
Verhüllung und Transparenz.
Kurzvita
Knuth Friedrich lebt und arbeitet in Köln, seit 2016 absolviert er ein 
Privatstudium für Freie Kunst in Köln. Seit 2015 als Künstler mit 
kontinuierlicher Ausstellungsaktivitäten tätig, u.a. in Rodenkirchen  
(Hotel Begardenhof, Altenberger Hof, Kultur in der Sackgasse, 
Kunstmeile, Bistro Walterscheidt). Seine Kenntnisse der Malerei 
hat er sich in den 80ern durch jahrelange Ausbildung und Ausbau 
seiner Fertigkeiten bei einem chilenischen Lehrer angeeignet. Erste 
Ausstellung im Alter von 12 Jahren, künstlerische Früherziehung.  
Künstlerkontakt  
Weidengasse 44, 50999 Köln, Telefon 02236 9617430,  
knuth.friedrich1@gmail.com, www.knuth-friedrich.de              
Knuth Friedrich
Maternus Seniorencentrum
Hauptstraße 128
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 3598484
www.koeln.maternus.de
„Trees & Morning Fog“, 30 x 40 cm, Acryl auf Leinwand, 2017

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Alex Heil
Die Künstlerin Alex Heil malt Wasser. Sie bezieht ihre Motive aus 
ihrer unmittelbaren Umgebung und macht sie so für den Betrachter 
erlebbar. Kontinuum ihrer Bildkomposition ist der Kontrast zwischen 
der strengen Geometrie der Schwimmbecken und der organisch 
fließenden Bewegtheit des Wassers, das alle Formen und Gerad-
linigkeiten zu spielerischen Figuren verzerrt und so eine einmalige 
komplexe Ästhetik schafft, die in der Realität nicht reproduzierbar 
ist. Die Malerei hingegen kennt diese Grenze nicht, und so halten 
die Arbeiten von Alex Heil genau diese flüchtigen Momente fest. 
Zentrale Bildelemente sind zufällige, fast schon ornamentierte  
Formen, wie man sie kennt, aber kaum wahrnimmt. Mit ihren Bil-
dern fixiert Alex Heil genau diese facettenreichen Augenblicke, ohne 
dabei auf etwas hinweisen zu wollen. Sie lässt Spielraum für eigene 
Interpretation zu, distanziert sich aber selbst davon: „Meine Arbei-
ten haben keine tiefere Aussage, mir geht es nur um die Ästhetik. 
Das klingt oberflächlich und ist auch genau so gewollt.“ Sehen, 
betrachten, eintauchen. Genau darum geht es.
Künstlerkontakt 
Mobil: 0176 45151516, post@alexheil.de, www.alexheil.de
AXA Geschäftsstelle 
Claus Decker
Hauptstraße 122-124
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 93729950
oT, 60 x 100 cm, Öl auf Leinwand, 2017
oT, 50 x 100 cm, Öl auf Leinwand, 2017

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„Alter Markt“, 2010, Acryl auf Leinwand, 90x 100 cm
Marek Mann
Marek Mann ist ein deutscher Maler, Grafiker, Illustrator und Kin-
derbuch-Autor. Er wurde im Mai 1942 in Lemberg geboren und 
studierte 1962 bis 1968 Grafik, Buchillustration und Malerei an 
der Akademie der Bildenden Künste in Warschau. 1968 schloss 
er sein Studium mit dem Magister ab. Bis 1975 arbeitete er als 
Maler, Grafiker und Illustrator in Polen, 1975 siedelte er nach 
Deutschland über, wo er bei Bekannten in Köln-Rodenkirchen 
unterkam. „Ich habe mich sofort in Rodenkirchen verliebt“, sag-
te er später immer wieder. Vor zwei Jahren siedelte Marek Mann 
noch einmal um, mit seiner Frau Fatima lebt er seitdem in deren 
Heimat Brasilien. Als freischaffender Künstler entwarf er Plakate, 
Cover für Platten, Buchumschläge, illustrierte Zeitschriften und 
Bücher, darunter 48 Kinderbücher, bei denen er meist auch 
der Autor war. Als Jazz-Drummer nahm Mann an zahlreichen 
Konzerten und Musikaufnahmen teil. Der Zyklus „Jam-Session“ 
ist eine Verbindung der beiden Passionen.
Der Bilderbogen stellt sechs Bilder von Marek Mann aus dem 
Jahr 2010 aus, sie zeigen in schwarz und weiß die zerbombte 
Kölner Innenstadt im Jahr 1945. 
Künstlerkontakt
Kölner Bilderbogen-Verlag, redaktion@bilderbogen.de.
KBB Verlag
Gustav-Radbruch-Straße 10
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 9352688
www.bilderbogen.de
Öffnungszeiten 
Montag bis Freitag 
von 9 bis 12.30 Uhr geöffnet
Am Tag der Vernissage zusätzlich von  
14 bis 18 Uhr   
Donnerstag 19.4. von 15 bis 18 Uhr

50
„so beautiful“
„So beautiful“ führt den Betrachter auf eine Rei-
se, um Meisterwerke der Fotografie von 1940 bis 
heute zu entdecken, die sich auf die Schönheit 
der Frau konzentrieren. 
Ein dominierender Schwerpunkt in der Samm-
lung der Galerie waren immer Frauenbilder; ob 
in humanistischen, modischen oder konzeptio-
nellen Kontexten, ein Thema von Eleganz und 
Grazie vereint sie über Kulturen und Zeiträume 
hinweg. Ergänzend erzählen die Fotografien in 
dieser Ausstellung vom Alltagsleben, von Moral-
vorstellungen, vom Wandel der Mode und vom 
Schönheitsideal einer Epoche.
Die Gruppenausstellung zeigt Werke berühmter 
Fotografen u.a.: Lillian Bassman, Ruth Bernhard, 
Edouard Boubat, Jean Philippe Charbonnier, 
Lucien Clergue, Frantisek Drtikol, Elliott Erwitt, 
Franco Fontana, Greg Gorman, René Groebli, FC 
Gundlach, Frank Horvat, William Klein, Helmut 
Newton, Marc Riboud, Willy Ronis, Jan Saudek, 
Jeanloup Sieff und Karin Székessy.
 
F.C. Gundlach,  
Grit Hübscher mit Weißfuchsstola, Berlin 1955, Vintage

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in focus galerie
Burkhard Arnold
Hauptstraße 114
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 1300341
www.infocusgalerie.com
Öffnungszeiten:
15.04. - 18.05.2018
Di. u Mi. 16 – 19 Uhr 
Do. u Fr. 15 – 19 Uhr
Sa. 11 – 16 Uhr
19.05 - 7.07.2018 
Do. u Fr. 15 – 19 Uhr  
und nach Vereinbarung
René Groebli,   
Auge der Liebe,1952
Vernissage | 14. April 
| 19 - 21.30 Uhr

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Elisabeth Wegener-Botz
Seit vielen Jahren begeistert Elisabeth Wegener-Botz der Ton als Gestaltungs-
element - durch seinen stets veränderbaren Charakter, zunächst weich und 
knetbar, später bei der fortgeschrittenen Skulptur, lederhart und schnitzbar 
beinahe wie Holz. Ihre Vorliebe gilt dem figürlichen Gestalten. Meist drücken 
ihre Geschöpfe Gelassenheit aus, Menschen wie Tiere. Aber auch situative 
Bewegungen werden von ihr des öfteren dargestellt. Die meisten Arbeiten 
werden nach Abschluss in Bronze gegossen. Die Formate sind häufig 20 
bis 30 cm groß, wobei der Künstlerin die Ausarbeitung des Gesichtsaus-
drucks
 
trotz der geringen Größe wichtig ist. 
Einige Arbeiten sind großformatig, häufig mit partiellem Farbauftrag, um die 
Gleichförmigkeit der Bronze durch Akzentuierung aufzubrechen.
Künstlerkontakt 
info@botz-skulpturen.de, www.botz-skulpturen.de 
Via Moda
Hauptstraße 102
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 393596
www.via-moda.de
„Fabeltiere“
„Thomas Mann mit Bauschan“

53
Maternus Apotheke 
Hauptstraße 100
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 393570
www.maternus-apotheke.de
Claudia Franzen
Wir erleben uns selbst: „Bei den meisten Darstellungen von Menschen 
– auch Portraits – fehlt dem Betrachter ein persönlicher Bezug und den 
Wenigsten gelingt, den wahren Charakter zu erfassen oder gar seine 
Authentizität zu prüfen. Trotzdem funktioniert ein Begreifen, denn der 
Betrachter induziert Bilder und Muster seiner eigenen Erfahrungen auf 
das Bildmodell, frei von den objektiven Eigenschaften der abgebildeten 
Person. 
Wir erleben nicht den bestimmten Menschen oder das Werk des Künst-
lers, sondern in erster Linie uns selbst.“
Claudia Franzen
Kurzvita
Die Schwerpunkte in der Arbeit der Rodenkirchener Künstlerin Claudia 
Franzen liegen in der Malerei und dem Teppich-Design nach eigenen 
Entwürfen, die sie in Kooperation mit Teppichmanufakturen im Mittleren 
Atlas, Marokko, realisiert. Zudem veranstaltet sie Malkurse und –unterricht 
für Starter und Fortgeschrittene. 
Künstlerkontakt 
Atelier Claudia Franzen
Falderstraße 44-48, 50999 Köln, Mobil: 0173 2531409
atelier@claudiafranzen.de, www.claudiafranzen.de
„Woman House“,  
120 x 160 cm, 2018,  
Öl und Lack  
auf Leinwand 
Mittwoch, 18. April, 19.30 Uhr 
„Wechsel-Jahre und andere Gemeinheiten -  
Malerei trifft Text
 
trifft Medizin trifft Pharmazie“ 
mit Martina Köllner, Apothekerin,  
Carla Berling, Autorin,  
Dr. Brigitte Steinfort-Görner, Ärztin,  
und Claudia Franzen, Malerin.

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Hilfsprojekt „Schweine für Swasiland“ 
MobiDiK-Swasiland ist vorwiegend ein Projekt zur medizinischen Versorgung 
der Aids-Waisen auf dem Land, für die die ohnehin ungenügenden staatlichen 
Angebote nicht zu erreichen sind. Zusammen mit ihrem Partner „Hand in Hand 
Swasiland“ kümmert sich die THOMAS ENGEL-Stiftung um die Versorgung 
von mehr als 3.000 Aidswaisenkindern. „Hand in Hand Swasiland“ ist über-
wiegend in Shiselweni, dem abgelegensten und ärmsten Distrikt des Landes, 
im ländlichen Süden von Swasiland tätig. Die Aidswaisenkinder werden dort 
in 100 NCP‘s (Neighbourhood Care Points) versorgt. Diese Einrichtungen sind 
mit unseren Kindertagesstätten vergleichbar, allerdings wesentlich kleiner und 
primitiver.
In den über das Land verstreuten 100 NCP‘s kümmern sich etwa 700  
ehrenamtlich tätige Caregivers (Betreuerinnen) um die Kinder im Vorschulalter. 
Sie erhalten dort u.a. Vorschulunterricht und mittags eine warme Mahlzeit. 
Nachmittags kehren die Kinder wieder in ihre Hütten zurück, wo sie dann 
von älteren Geschwistern, Großmüttern oder sonstigen Gemeindemitgliedern 
betreut werden.
Das Hilfsprojekt „Schweine für Swasiland“ wird auch vom Rotary Club Wörth-
see und dessen Gründungspräsidenten Frank Ingerfurth unterstützt, der die 
handgefertigten Schweinchen in Europa vertreibt. Der volle Spendenerlös geht 
an die Aidswaisen.
Franzi‘s Dessous UG 
Hauptstraße 102-104 
50996 Köln-Rodenkirchen 
Passage zum Maternusplatz
Telefon: 0221 9372621 
www.franzisdessous.de
Kontakt
www.handinhand-ev.org/mediengalerie/
www.thomasengel-stiftung.org/index.php/mobidik.html

55
Ursula Klein 
Strukturen von verfallenen Häusern in alten Gassen, bröckelige Hausanstriche, 
verwitterte Fassaden, verrostete Rohre und Pflanzen, die aus Mauern wachsen 
– das alles begeistert Ursula Klein. Sie versucht, mit Acrylfarben ihre Eindrücke 
auf Leinwand festzuhalten. Dabei geht es ihr nicht darum, das Gesehene genau 
und naturgetreu wiederzugeben, sondern vielmehr um die Reduzierung auf das 
Wesentliche durch Vereinfachen und Weglassen. Die auf der Kunstmeile gezeigten 
Bilder sind 2017 in der Provence entstanden.
Kurzvita
Ursula Klein, Grafik-Designerin, ist seit 2013 Mitglied des 
Kölner Künstlernetzwerks SüdArt in der alten Dorfschule Meschenich.  
Sie lebt und arbeitet in Köln.
Künstlerkontakt
Mobil 0157 37732013, ursula.klein@netcologne.de
Épi GmbH & Co. KG
Maternusplatz 4
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 93721712
www.epi-cologne.eu
von oben nach unten
„Alte Fassade mit Persönlichkeit“, 80 x 100cm, Acryl auf Leinwand,  2017
„Cafe Louve“, 80 x 100cm, Acryl auf Leinwand,  2017

56
Das Sylter
Maternusplatz 6
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 93459176
Monika Kilders
Im Mittelpunkt der Malerei von Monika Kilders steht die Darstellung 
von Menschen. Dabei ist die Faszination für Licht ein verbindendes 
Element in ihren Werkreihen. Es tritt in Form von Spiegelungen auf 
Wasseroberflächen oder feuchtem Untergrund in Erscheinung und kann 
die Reflexion des Sonnenlichts am Meer oder auf nassen Straßen sein. 
Dabei rückt sie von der realistischen Darstellung von Menschen teilwei-
se ab und gibt wie bei dem Bild „Schwimmerin“ der Fragmentierung, 
Deformation und Abstraktion der menschlichen Gestalt Raum. Dabei ist 
das Spiel mit Bewegungsschärfe, Schärfe und Unschärfe von Schatten 
ein typisches Stilelement.
Kurzvita
Monika Kilders studierte an der Fachhochschule für Kunst und De-
sign in Köln und Germanistik und Textilgestaltung an der Universität 
zu Köln. Von 1975 bis 2010 unterrichtete sie als Lehrerin an einer 
Kölner Realschule Deutsch, Kunst und Textilgestaltung. Seit 2002 
absolvierte sie intensive Studien der Malerei bei Volker Altrichter und 
Prof. Thomas Egelkamp an der Bonner Kunstakademie und schloss 
dort 2013 ihr Masterstudium Freie Kunst ab. Zahlreiche Einzel- und 
Gemeinschaftsausstellungen. Sie lebt und arbeitet in Köln.
Künstlerkontakt 
Judenpfad 51a, 50999 Köln, Telefon: 02236/67886
mo-kilders@web.de, www.monika-kilders.de
„Schwimmerin II“,  70 x 60 cm, Acryl auf Leinwand, 2017

57
Zrinka Budimlija 
In ihrem Werkzyklus „Die blauen Bilder“ beschäftigt sich 
Zrinka Budimlija mit dem Vergangenen, der Erinnerung, 
den Momenten, die unwiederbringlich sind. Das Blau 
als Thema ihrer Malerei erzeugt Melancholie und verleiht 
ihren Werken traumähnliche Qualität. Vorwiegend setzt 
sie sich mit der Portraitmalerei auseinander. Einen 
Menschen zu porträtieren bedeutet für sie, ihn richtig 
anzusehen und wahrnehmen, so wie man in unserer 
schnelllebigen Zeit es eigentlich gar nicht mehr schafft. 
Kurzvita
Zrinka Budimlija ist eine kroatisch-deutsche Malerin, 
Autorin und Regisseurin, sie wurde 1977 in Zagreb 
geboren. Sie studierte an der Akademie der bildenden 
Künste in Zagreb und an der Kunsthochschule für Me-
dien Köln. Sie erschafft sowohl freie als auch Auftrags-
arbeiten. Die Künstlerin lebt und arbeitet in Köln.
Künstlerkontakt 
post@bildmeisterin.de, www.bildmeisterin.de
Sparkasse KölnBonn 
Maternusplatz 10
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 226-98510
www.sparkasse-koelnbonn.de
„Mutter Schwester Kind“,  
140 x 110 cm, Öl und Acryl auf Leinwand, 2017
Vernissage | 16. April 
| 18.30 Uhr

58
Jürgen Schmitz
Jürgen Schmitz arbeitet hauptberuflich als Sport-
regisseur fürs Fernsehen und als Filmemacher im 
Bereich Sport, insbesondere Motorsport. Sein hohes 
technisches Wissen, verbunden mit der Akribie, die 
als Sportregisseur unabdingbar ist, hat ihn neben-
beruflich zu einem Fotografen reifen lassen, des-
sen außergewöhnliche Bilder in Komposition und 
Sichtweise sowie mit dem sicheren Blick für Details 
beeindrucken.
Beim Fotowettbewerb „Chargesheimer Reloaded“ 
gehörte er zu den Gewinnern, in einem Wettbewerb 
von National Geographic ist er mit einem Bild zur Zeit 
in der engeren Auswahl.
Künstlerkontakt 
Sportregisseur / Fotograf
www.leicacologne.de
 
www
.instagram.com/juergen.schmitz
www.twitter.com/leicacologne
Palladio Rodenkirchen
Maternusplatz 11
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 98549760
www.palladio-rodenkirchen.de
“Buick”, Köln Spichernstraße – Leinwanddruck,  
120 x 180 cm, Digitalfotografie 
Vernissage | 16. April 
| 19.00 Uhr

59
Jürgen Schmitz Seona Sommer
Die Künstlerin aus Köln-Brück malt einzigartige und berühren-
de Porträts. Auf der Grundlage eines Referenzfotos beschäf-
tigt sie sich intensiv mit dem Wesen eines Menschen und 
arbeitet dabei insbesondere seine Liebenswürdigkeit heraus. 
Realistische Details spielen dabei eine ebenso große Rolle wie 
die Abbildung von Emotionen und Körpersprache. 
In der Flüchtigkeit des Augenblicks verlieren wir den Sinn 
für die Feinheiten in der zwischenmenschlichen – auch der 
nonverbalen – Kommunikation. Dies gilt für uns vertrauten 
Menschen genauso wie für uns (scheinbar) Unbekannte.  
Gefühle oder Emotionen kommen uns im Alltag oft abhanden 
und wir suchen nach einer Manifestierung, um die Leben-
digkeit unserer Seele zu erhalten. Die Porträts von Seona 
Sommer können Vertrautes – teilweise Verlorengegangenes 
– wiederbeleben und konservieren. Sie berücksichtigt dabei 
auch die unterschiedliche Wirkung verschiedener Maltechni-
ken (Bleistift, Softpastell, Kohle oder Öl).
Künstlerkontakt
Lindlarer Str. 28, 51109 Köln  
Mobil: 0173 6387214, www.sommerkunst.net
Orthopädie-Schuhtechnik
Schuhmode für Sie und Ihn
Sanitätshaus
Telefon: 0221 393186
www.orthopaedie-mueller.de
50996 Köln-Rodenkirchen, Maternusplatz 2
„KB“, 90 x 60 cm, Öl auf Leinwand, 2016

60
Eiscafé Marco
Maternusplatz 1
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 50005676 
Astrid Hiob
Künstlerkontakt
Merlinweg 45 
50997 Köln
Mobil: 0173 2537873
www.alba-foto.de
Aurora Borealis oder auch Polarlichter genannt, 
sind Leuchterscheinungen, die meistens im  
Norden jenseits 66,5°
 
nördlicher Breite zu sehen 
sind, oder auf der Südhalbkugel und dort als 
Aurora Australis bezeichnet werden. Je nach In-
tensität können Polarlichter verschiedene Farben 
von grün, blau-violett bis rot haben. Auch in den 
Formen können Aurora Borelis nicht verschiede-
ner sein, so ist jedes einzelne Bild einzigartig.
Die Fotografie und auch das Reisen begleiten 
Astrid Hiob schon fast ein Leben lang. In den 
letzten Jahren hat sie die nordischen Länder, 
insbesondere Schottland, Norwegen und Island, 
für sich entdeckt und lieben gelernt. In Island er-
lebte sie auch zum ersten Mal das phan
 tas
 tische 
Schauspiel der Aur
ora Borealis, das sie 
in den Bann zog und nicht mehr los lässt.

61
KLAMÖTTCHEN 2  
KLEINE SCHUHE
Maternusstraße 3
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 395192
Celeste Palacios
Celeste Palacios wurde in Argentinien geboren. An der Akademie 
der schönen Künste in Cór
doba erhielt sie 2004 ihr Diplom als 
Kunstlehrerin. Anschließend arbeitete sie als Kunstlehrerin und 
freischaffende Künstlerin in Argentinien. Sie stellte ihre Werke 
sowohl dort als auch im Ausland aus.
Seit 2007 lebt sie in Köln. Hier ist sie weiterhin als freischaffende 
Künstlerin
 
und Illustratorin tätig. In mehreren Städten wie Berlin, 
Hamburg, Stuttgart und San Diego (California) wurden ihre
 
Bilder 
ausgestellt. Illustriert hat sie für Zeitschriften
 
aus Mexiko, Spani-
en, Argentinien und Deutschland. 
Als Künstlerin hatte Celeste Palacios immer schon den Wunsch 
nach einem eigenen Atelier und einer Malschule. Nach länge-
rem Suchen fand sie im September 2017 dafür den passenden 
Raum: an der Bachemer Str. 46 in Köln Lindenthal.
Künstlerkontakt
Telefon 0221 80063375, info@malatelier-himmelblau.de
www.celestepalacios.com, www.malatelier-himmelblau.de 
„Bambi“,  
100 x 70 cm,  
Acryl auf Leinwand
„Kolibri“,  
100 x 70 cm, 
Acryl auf Leinwand

62
Kölner Bank
Maternusstraße 1
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 20032004 
www.koelnerbank.de
Gerda Laufenberg
Die Rodenkirchener Malerin und Illustratorin Gerda 
Laufenberg präsentiert ihre soeben fertiggestellte Arbeit 
“48 Kölner Köpfe“. An dem Werk arbeitet die Künstlerin 
seit einigen Jahren, sie gestaltet es immer wieder um, 
nimmt Köpfe heraus, fügt neue hinzu, aktualisiert. 
Das Original im Format ca. 3,80 x 3,60m wurde erstma-
lig am 8.3.2018 anlässlich des Weltfrauentags im Kölner 
Rathaus gezeigt. Zu sehen sind darauf 48 Porträts von 
bekannten und bedeutenden Kölner Persönlichkeiten. 
Stadtgründerin Agrippina macht den Anfang, es folgen 
47 weitere Köpfe, bis hin zu Bettina Böttinger und Ober-
bürgermeisterin Henriette Reker - zufälligerweise? nur 
Frauen. Das Bild ist eine Antwort auf Gerhard Richters 
Werk “48 Köpfe“, das 1972 auf der Biennale in Venedig 
präsentiert wurde  - und nur berühmte Männer zeigt. 
Auf der Kunstmeile zeigt Gerda Laufenberg von ihr 
ausgewählte Ausschnitte aus der Porträtsammlung und 
ein verkleinertes Gesamtbild als handsignierte, limitierte 
Druckgrafik sowie weitere neue Arbeiten. 
Künstlerkontakt 
Atelier Mühlenweg 3, 50996 Köln 
Mobil: 0177 2178286, www.GerdaLaufenberg.de
Freitag, 20. April um 20 Uhr* 
 
„Seltsame Saiten“ Literatur/
Musik - Geschichten von Daniil 
Charms, dem Großmeister der 
absurden Komik, gelesen von 
Madeleine Milojcic, musikalisch 
bereichert vom fulminanten 
Gitarristen Marius Peters.
Eintritt gegen eine 
 
 
angemessene Spende,  
vorherige Anmeldung aus orga-
nisatorischen Gründen
erwünscht (0177 2178286)
Sonntag, 22. April um 16 Uhr*
„48 Kölner Köpfe – warum 
nur Frauen -
 
 und wer sind die 
überhaupt?“ ... 
Ein Vorstellungsnachmittag bei 
dem Sie von der Künstlerin alles 
über die Entstehung des Bildes 
„48 Kölner Köpfe“ erfahren, von 
der Entstehung bis zur Fertig-
stellung, von der Schwierigkeit, 
aus vielen Frauen die 
 
„richti-
gen 48“ auszuwählen, von der 
Möglichkeit, alles wieder 
 
zu 
ändern ... 
Sie haben die Gelegenheit, jede 
Menge Fragen zu stellen. Zum 
Beispiel: Warum nur Frauen?....
* Beide Veranstaltungen im  
Atelier Gerda Laufenberg

63
Alexandra Hülbach
Die verschiedenen Darstellungsmethoden beziehungsweise der 
Ausdruck künstlerischer Möglichkeiten treiben Alexandra Hülbach 
dazu an, immer wieder zu experimentieren und Landschaften oder 
Stimmungen immer anders darzustellen. Sie arbeitet mit den un-
terschiedlichsten Materialien, so auf Leinwand, Dibond, Glas, mit 
Übermalungen und kontrastierenden Farben.
Farbe verhält sich auf unterschiedlichen Maluntergründen anders: 
Die Reflexe von Licht und Schatten auf Glas und die anderen 
Trocknungsprozesse haben sie dazu inspiriert, vielschichtige Glas-
arbeiten anzufangen. Hier experimentiert sie neben der Farbe und 
den Schattenspielen, die die einzelnen Seiten auf die Rückwand 
werfen, auch mit Verdrehungen. Diese Arbeiten sind spannend und 
obwohl Alexandra Hülbach vorher skizziert, was sie malt und ihre 
Motive genau überlegt, so entsteht doch oft zum Schluss ein völlig 
anderes Bild - durch die Art der Vermalung, die Verdrehung und 
die Abstraktion.
Künstlerkontakt 
Atelier im Kunstwerk 
Deutz- Mühlheimer Strasse 127-129, 51063 Köln
Mobil: 0170 4561034, alex@huelbach.com 
Instagram: justme_AlexH
Walterscheidt | Bistro Verde
Maternusstraße 6
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 9355040
www.walterscheidt.net
„Mandelblüte“, Schattenspiele auf 3 Ebenen, 
34 x 44 x 3 cm, Acryl auf Glas

64
CG Blanke
Drucktechnik faszinierte CG Blanke schon immer, bereits als Schülerin begann 
sie künstlerisch mit Monotypien, die sich ohne Druckerpresse umsetzen lassen. 
Seit sie die Möglichkeit hat, in einer Graphikwerkstatt auf Tiefdruckpressen zu 
arbeiten, liegt ihr Schwerpunkt auf Kaltnadel- und Ätzradierungen. Parallel ex-
perimentiert sie mit neuen Materialien und Techniken, sie druckt auf Gold oder 
Folien, nutzt Styropor und andere Kunststoffe als Druckstöcke. 
CG Blanke entwickelt Bildreihen als Serien im Sinne eines Werkprozesses.  
Sie beschäftigt sich vorher über einen längeren Zeitraum mit einem Themen-
komplex, bis sie später dazu druckt. In einer Serie kann sie viele Facetten 
darstellen und unterschiedliche Varianten eines Themas erzählen.
Die Künstlerin möchte Dinge so mitteilen, dass ihr gewähltes Thema für den 
Betrachter spürbar ist. Zugleich sollen die Darstellungen aber so viel Raum  
lassen, dass jeder mit seinen persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen  
Anknüpfungspunkte für seinen eigenen Dialog mit den Bildern findet. 
Kurzvita
CG Blanke wurde 1965 in Remscheid geboren und absolvierte eine 
Ausbildung zur Druckformherstellerin Offsetdruck . Sie studierte Kunstge-
schichte und Romanistik an der Universität zu Köln und Kulturmanagement  
an der Technischen Universität Kaiserslautern. Zahlreiche Ausstellungen in 
Köln, z.B. bei der Kölner Graphikwerkstatt.
Künstlerkontakt
CG Blanke, mail@cgblanke.de, www.cgblanke.de
Juwelier Behrendt
Maternusstraße 14
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 393432
www.juwelier-behrendt.com
„Lorely 5“, ca.15 x 15 cm, Blattgold 24 Karat,  
Monoprint/Mischtechnik auf MDF, 2017
Edition zur Kunstmeile

65o.T., Mischtechnik, 21 x 15 cm 
Metzgerei Gillessen
Maternusstraße 16-18
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 93551122
www.metzgerei-gillessen.de
Tim Behnke
Schon während der Schulzeit absolvierte Tim Behnke ein 
Praktikum bei der Kölner Kunstmesse Art.Fair und stellte 
gemeinsam mit seinem Kunst-Leistungskurs auf der 
Kunstmeile Rodenkirchen aus.
Er beschäftigt sich mit verschieden Bereichen der Kunst wie 
Graffi   ti, Popart, psychedelischer Kunst und Naturalismus. 
Auf Reisen nach Indonesien, Indien, Afrika und Südame-
rika nahm er kulturelle Eindrücke und Anreize auf, die sich 
häufi  g in seinen Werken widerspiegeln. Er experimentiert mit 
Materialien wie Faserminen, Buntstiften, Aquarellfarben oder 
Kohle und kombiniert verschiedene Techniken der Zeich-
nung, Malerei oder der Spraytechnik.  
Kurzvita
Tim Behnke, Jahrgang 1996, ist in Köln-Rodenkirchen auf-
gewachsen. Nach längeren Reisen und einer Studienzeit in 
Göttingen wohnt er aktuell wieder in Rodenkirchen.
Künstlerkontakt
Albrecht-Dürer-Str. 10, 50999 Köln
Mobil 0157 83806154, timbehnke@ymail.com

66
Renate Geiter
Renate Geiter wurde 1971 in Cochem an der Mosel geboren und ist zum 
Studium nach Köln gezogen. Zwei Jahre nach dem Studium arbeitete sie 
zunächst noch als Architektin, doch seit 2001 widmet sie sich der Kunst.
Eine neue Ära begann 2016 mit einer Ausstellung in der Galerie Display in 
Zollstock: Um als unbekannte Künstlerin Besucher in die kleinste Galerie 
Kölns zu locken, entstand die Idee, für die Zollstocker ihr Viertel zu malen. 
Zunächst fotografierte Renate Geiter die für sie interessanten Straßenzüge 
und malte sie anschließend in ihrem ganz eigenen Stil. Hier vereinte sich 
nun erstmalig die zwanzigjährige Erfahrung als Künstlerin mit dem Blick und 
dem Raumempfinden der Architektin. Es entstanden Bilder zu Bayenthal, 
Marienburg und zum Rathenauviertel. 
Eindrucksvoll findet Renate Geiter, dass jedes Viertel etwas ganz beson-
deres hat. Sich malerisch mit einem Viertel zu beschäftigen, ist für sie das 
beste Mittel, um die Schönheit der eigenen Heimat zu erfahren. Extra für 
die Kunstmeile „erwanderte“ sie sich Rodenkirchen, das nächste Ziel ist 
Ehrenfeld. 
Künstlerkontakt
Paul-Nießen-Straße 32, 50969 Köln, Mobil 0152 04623837 
www.renate-geiter.de
La Buona Tavola 
Maternusstraße 26
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 29968441
www.labuonatavola.de
„Rodenkirchener Brücke“
Acryl auf Holz, 80 x 100 cm, 2018
„Rodenkirchener Brücke2“
Acryl auf Holz, 80 x 60 cm, 2018

67
Joanna Vortmann
Die Arbeitsschwerpunkte von Joanna Vortmann liegen auf der Umsetzung künstlerischer 
Thesen, thematisch-konzeptioneller Arbeiten sowie Video-Sound-Installationen, die 
archaische Naturereignisse als bewegtes Bild zeigen. Sie widmet sich in verschiedenen 
Werken menschlichen Grundemotionen, wie z.B. Stärke und Schwäche. Die Erforschung 
von Transformation und Transzendenz schwingt in allen Arbeiten mit. Ihre Werke werden 
in zahlreichen Ausstellungen der Öffentlichkeit vorgestellt und wurden mehrfach nominiert, 
die Werkgruppe „Utopia“, die verdrängte Gefühle zeigt, mit einem Preis ausgezeichnet.
“Essential Malta“ ist ein Werk, das bei langjährigen Besuchen auf den maltesischen Inseln 
im Winter entstanden ist. Unübersehbar für diese Jahreszeit sind dramatische Himmel 
und stürmische Wellen. Die künstlerische Frage lautet: Was bleibt, wenn die dramati-
schen Elemente der Insel weggenommen werden?
Keine Himmel, keine Meere?
Kurzvita 
Joanna Vortmann wurde in Bochum geboren. Sie studierte an der freien Akademie der 
Bildenden Künste in Essen im Fachbereich Fotografie/Medien. Ihr Studium schloss sie mit 
besonderer Auszeichnung ab. Sie lebt als Fotokünstlerin in Köln. Die Werke von Joanna 
Vortmann sind konzentriert und zeigen ihre Liebe zur Fotografie und zu bewegten Bildern.
 
Künstlerkontakt 
www
.fotovideokunst.net,  
info@fotovideokunst.net, Mobil 0160 96610629
Nina Maintzer Schmuck
Wilhelmstraße 68
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 8004661
www.ninamaintzer.de
„Essential Malta“
Fine Art im Objektrahmen, 
30 x 40 cm

68
Dr. Reinhold Adscheid
Dr. Reinhold Adscheid wurde 1959 in Köln geboren und absolvierte 
ein Studium der Astrophysik an der Universität Bonn. Als promovier-
ter Teilchenphysiker ist er als Software Engineer tätig. Nach diversen 
Ortswechseln in Deutschland und einigen Jahren im europäischen 
und asiatischen Ausland, lebt und arbeitet er seit 2009 wieder in 
Köln. Seine Arbeiten entstehen aus der selbst gestellten Frage:  
Wie sähe die Welt aus, wenn wir sie aus verschiedenen Positionen 
in Zeit und/oder Raum gleichzeitig sehen könnten? Was heraus 
kommt, ist kein Bild von etwas, sondern ist selber eine vierdimensi-
onale Raum-Zeit-Blase. Der Betrachter kann und muss sich selbst 
durch diesen Irrgarten des virtuell-realen Objektes bewegen. Oder 
er kann sich einfach faszinieren lassen. Letztendlich stellt er sich die 
Frage: Wieviel Realität ist eigentlich in unserer Wahrnehmung?
Mit seiner von ihm über Jahre entwickelten besonderen Technik der 
Mehrfachbelichtungen versucht Dr. Reinhold Adscheid, herauszufin-
den, ob unsere Konzepte von der Umwelt, von den Gegenständen, 
wirklich unabhängig vom Betrachter sind.
Künstlerkontakt  
Niehler Straße 330, 50735 Köln, Mobil: 0175 5826350
„Taksensand“,  
60 x 40 cm, Pigmentdruck auf Hahnemühle
 N. Steckelbach GmbH
Wilhelmstraße 66
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 352001
www.steckelbach-immobilien.de

69
D. St. Krüger
Wie in den vergangenen Jahren zeigt D. St. Krüger wieder neue 
Interpretationen, Provokationen und Sichtweisen althergebrachter 
Symbolik aus unserem christlichen Abendland. Um bösen Reak-
tionen hinsichtlich seiner Kunst zuvorzukommen, erwähnt Krüger 
gerne, dass er diese und ähnliche Arbeiten letztes Jahr in der 
Abtei Brauweiler ausgestellt hat, wo die Verantwortlichen sich
 
 hoch-
erfreut über die kritische Auseinandersetzung gegenüber christlicher 
Symbolik gezeigt hätten.
Auch Kardinal Wölki gab seinen Segen zu der Ausstellung.
Um sein Spektrum zu ergänzen, zeigt Krüger aber auch eher deko-
rative Bilder und Objekte aus dem Sujet „objets trouvés“.
Kurzvita 
D.St. Krüger studierte bis 1981 Musik an der Musikhochschule 
in Aachen. Er war als Bildender Künstler Schüler u.a. von Rente 
Biermann-Ernst und Jupp Ernst sowie von Josef Ferdinand Seitz. 
1991 gewann er den 1. Preis des Neuen Aachener Kunstvereins 
NAK. Ausstellungen in Paris, Bozen und den Beneluxländern.
Instrumentalpädagoge an der Musikschule Düren, 
Experimente zur Verschmelzung von Malerei und Musik, 
Mitglied des „Artist Space“ in New York, USA. 
Künstlerkontakt 
www.dst-krueger.de
Woman & Fashion
Wilhelmstraße 49, 50996 Köln
Telefon: 0221 395246
ibzben@outlook.de
 F ashion&
W OMAN
Zweite Hand-
Erste Klasse
Wilhelmstraße 49 · 50996 Köln
T elefon: 0221- 395246
„Geflügel“, 100 x 20 x 20 cm,  2017
14. April 
| 15 Uhr Duo Barrique - Gipsy Jazz

70
Hinger d‘r Heck
Wilhelmstraße 58
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 394358
Dr. Elke Glatzer
Für Elke Glatzer steht die Fotografie im Schnittpunkt von Kunst und Technik. 
Mit der Kamera beobachtet sie ihre Umwelt aufmerksam und nimmt Details 
wahr. Ein häufig wiederkehrendes Thema ihrer Arbeit ist die Gestaltung der 
Landschaft durch den Menschen. So sind auch Brücken mit ihrer Symbolkraft 
ein immer wiederkehrendes Motiv. Eine sachliche Darstellung und der liebevolle 
Blick auf skurrile Details schließen sich in ihrem Werk nicht gegenseitig aus. 
Kurzvita 
Elke Glatzer, die seit ihrer Kindheit fotografiert, studierte Physik und Geologie 
in Köln. Sie beschäftigte sich auch intensiv mit Philosophie, Kunst und Textilge-
staltung. Ihre künstlerische Ausbildung ergänzte sie durch Kurse bei den Malern 
Seyyit Bozdogan und Samarpan sowie bei dem Kölner Architekturfotografen 
Thomas Riehle. Ihre naturwissenschaftliche Ausbildung nennt sie einen „Kolla-
teralnutzen“ für die Fotografie. Einigen ist sie noch als langjährige Redakteurin 
des „Weisser Dorfecho“ in Erinnerung.  Seit 1993 stellt Elke Glatzer regelmäßig 
aus - neben Fotografien auch Malereien und Textilobjekte. Sie veranstaltet 
Fotoexkursionen und -kurse,  darunter einige als Dozentin der Melancht-
hon-Akademie. Elke Glatzer wohnt mit ihrer Familie in Köln-Weiß.
Künstlerkontakt 
www.fotografie-glatzer.de, post@fotografie-glatzer.de
Telefon: 02236 3289025, Mobil: 0157 5616 9589
Hohenzollernbrücke (Juni 2015), 60 x 60 cm
Digitaldruck auf Polyester-Stoff, Aluminium-Leuchtrahmen,  
Helligkeit dimmbar
Fotoexkursion im Auenwald 
| 28.4. | 10 Uhr

71
Caritas-Altenzentrum St. Maternus
Das Caritas-Altenzentrum St. Maternus liegt zentral und 
dennoch ruhig im Herzen von Rodenkirchen, in einer grünen 
Oase. In St. Maternus stehen 115 Bewohnerzimmer für die 
vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung, dabei 
handelt es sich überwiegend um Einzelzimmer.
Insgesamt finden hier 128 Bewohner in der vollstationären 
Pflege ein Zuhause, acht zusätzliche Plätze sind für die Kurz-
zeitpflege reserviert. In der Tagespflege gibt es Plätze für 13 
Gäste. Vielfältige Angebote zur Alltagsgestaltung sorgen für 
Abwechslung und schaffen Kontakte: Dazu gehören, neben 
anderen Angeboten, auch kulturelle Veranstaltungen und 
regelmäßige Kunstausstellungen für Bewohner, Angehörige 
und Gäste. 
Die ausgestellten Werke im Rahmen der Kunstmeile werden 
unter dem Titelthema „a journey into our heart“ gezeigt und 
sind in Kreativangeboten von den BewohnerInnen sowie den 
Gästen der Tagespflege gestaltet worden.
Vernissage mit Musik | 15. April 
| 15 - 17 Uhr
Caritas Altenzentrum St. Maternus
Brückenstraße 21
50996 Köln-Rodenkirchen
Telefon: 0221 35950

72
Nicole Compère
Es waren nur ein paar Stunden, aber das erste Erlebnis des bewussten 
Sehens und Wahrnehmens hinterließ bei Nicole Compère einen bleibenden 
Eindruck: Vor über dreißig Jahren begann sie ein Praktikum bei dem Kölner 
Fotografen Werner Unger und wurde aufgefordert, eine Serie von Fenstern zu 
fotografieren. Sie durchstreifte zu Fuß die Straßen, schlich sich in Hinterhöfe 
und entdecke Ein – und Ausblicke.
Das war es, was sie in Zukunft tun wollte, und bei dieser tiefen Freude und 
der Lust am Sehen, Hinsehen und Entdecken, ist es bis heute geblieben.
Im Laufe der vergangenen 28 Jahre, in denen Nicole Compère als freiberuf-
liche Architektur- und Innenarchitekturfotografin für nationale und internatio-
nale Auftraggeber gearbeitet hat, sind die gezeigten Aufnahmen entstanden. 
Bilder, frei von Vorgaben. Momente der Stille und des Entdeckens.
Kurzvita 
Nicole Compère wurde 1962 geboren und lebt und arbeitet in Köln. Im 
Anschluss an ein Studium in Köln (Germanistik, Theater, Film- und Fernseh-
wissenschaften) machte sie 1986 eine Ausbildung zur Fotografin und arbeitet 
seit den 90er Jahren freiberuflich als Architekturfotografin. Seit 1986 zeigt sie 
ihre Werke in Einzel- und Gruppenausstellungen.
Sie ist berufenes Mitglied der DGPh Deutsche Gesellschaft für Photografie e.V.
Künstlerkontakt 
nicole@compere.de, www.compere.de
Rechtsanwältin 
Ebel-Philippi
Adamstraße 24
50996 Köln
Telefon: 0221 39806993
„Paris, Jardin des plantes“, 1989

73
Verzeichnis der Künstler
Adscheid, Dr. Reinhold (N. Steckelbach GmbH) 68
Albr
echt, Lucie (NOVOTERGUM Süd GmbH)
 38
AMROT
,  (Rheinstation)
 18
Antes, Nancy (E Libby Op den Rhein)
 44
Behnke, T
im (Metzgerei Gillessen)
 65
Bischof, Petra (Mayersche Buchhandlung Köhl)
 40
Blanke, CG (Juwelier Behr
endt)
 64
Br
oden, Kathrin (Domizil Immobilien)
 30
Budimlija, Zrinka (Sparkasse KölnBonn)
 57
Compèr
e, Nicole (Rechtsanwältin Ebel-Philippi)
 72
Dahmen, Ludolf (Fuchte Zahnheilkunde)
 23
de Payr
ebrune, Jeannette (Rdk. Kapellchen)
 17
Florin, Ekkehar
d (Hörgeräte Baschlebe)
 27
Fochtman, Roy (Musikschule MuR 128)
 46
Franzen, Claudia (Mater
nus Apotheke)
 53
Friedrich, Knuth (Mater
nus Seniorencentrum)
 47
Geiter
, Renate (La Buona Tavola)
 66
Glatzer
, Dr. Elke (Hinger d‘r Heck)
 70
Gymnasium 
Rodenkirchen   
(Mayersche Buchhandlung Köhl)
 41
Har
dt, Doris (Privat-Galerie)
 14
Heil, Alex (AXA Claus Decker)
 48
Helker
, Michaele (Bischoff Betten)
 33
Hilfspr
ojekt,  (Franzi‘s Dessous UG)
 54
Hiob, Astrid (Eiscafé Marco) 60
Höppener
, Wolfgang (MC Mode)
 31
Hülbach, Alexandra (W
alterscheidt Bistro Verde)
 63
Jäkel, LEONI A. (Jonen Hör
en und Sehen)
 35
Jugend-Kunstschule (Brauhaus Quetsch)
 12
Jugend-Kunstschule (Im Sommershof)
 36
Kilders, Monika (Das Sylter)
 56
Klapp, Car
ola (Wiesel Apotheke)
 26
Klein, Ursula (Epi GmbH & Co. KG)
 55
Knopp, Andr
eas R. (AIDA Mode)
 34
Krüger
, D. St. (Woman & Fashion)
 69
Künstlergruppe St. Mater
nus (Caritas-Altenzen.)
 71
Laufenberg, Ger
da (Kölner Bank eG)
 62
Lebrun, Dor
othée (VITA VERDE Naturkost)
 45
Locher
-Otto, Barbara (Goldschmiede Alius)
 21
Magsumbol, Jayson (Köttgen Hörakustik)
 25
Mann, Mar
ek (KBB Verlag)
 49
Minrath, Jörg (Modetr
eff)
 29
Ney
, Susanne (Rheinstation)
 19
Nilson, Margar
eta (Restaurant Fährhaus)
 16
Offenes Atelier (Diakonie Michaelshoven / Imhoff)
 37
Palacios, Celeste (KLAMÖTTCHEN 2)
 61
Peltzer
, Michael (Benetton Rodenkirchen)
 24
Pfeffer
, Klaus (Rust Herrenmoden)
 22
Raab, Walter (Brauhaus Quetsch) 13
Rieger
, Joachim (Rathaus Rodenkirchen)
 42
Schäfer
, Utta (Marc Schmitz GmbH)
 32
Schmitz, Jürgen (Palladio)
 58
Seifert, Nike (T
anzschule van Hasselt)
 39
Sommer
, Seona (Schuhaus Müller GmbH)
 59
V
erschiedene Künstler (in focus galerie)
 50
V
erschiedene Künstler (in focus galerie)
 51
V
oigtländer, Lutz (Villahotel Rheinblick)
 43
V
ortmann, Joanna (Nina Maintzer Schmuck)
 67
W
egener-Botz, Elisabeth (Via Moda)
 52
Zieleke, Corinna (Hollenders Mode)
 20
Seite Seite Seite

74
Verzeichnis der Geschäfte
AIDA Mode (Knopp, Andreas R.) 34
AXA Claus Decker (Heil, Alex)
 48
Benetton Rodenkir
chen (Peltzer, Michael)
 24
Bischoff Betten (Helker
, Mcichaela)
 33
Brauhaus Quetsch (Jugend-Kunstschule)
 12
Brauhaus Quetsch (Raab, W
alter)
 13
Caritas-Altenzentr
. (Künstlergruppe St. Maternus)
 71
Das Sylter (Kilders, Monika)
 56
Diakonie Michaelshoven e.V
. / Imhoff  
(Offenes Atelier – ein inklusives Angebot)
 37
Domizil Immobilien (Br
oden, Kathrin)
 30
E Libby Op den Rhein (Antes, Nancy)
 44
Eiscafé Mar
co (Hiob, Astrid)
 60
Epi GmbH & Co. KG (Klein, Ursula)
 55
Franzi‘s Dessous UG (Hilfspr
ojekt, )
 54
Fuchte Zahnheilkunde (Dahmen, Ludolf)
 23
Goldschmiede Alius (Locher
-Otto, Barbara)
 21
Hinger d‘r Heck (Glatzer
, Dr. Elke)
 70
Hörgeräte Baschlebe (Florin, Ekkehar
d)
 27
Hollenders Mode (Zieleke, Corinna)
 20
Im Sommershof (Jugend-Kunstschule)
 36
in focus galerie (verschiedene Künstler)
 50
in focus galerie (verschiedene Künstler)
 51
Jonen Hör
en und Sehen (Jäkel, LEONI A.)
 35
Juwelier Behrendt (Blanke, CG) 64
KBB V
erlag (Mann, Marek)
 49
KLAMÖTTCHEN 2 (Palacios, Celeste)
 61
Kölner Bank eG (Laufenberg, Ger
da)
 62
Köttgen Hörakustik (Magsumbol, Jayson)
 25
La Buona T
avola (Geiter, Renate)
 66
Mar
c Schmitz GmbH (Schäfer, Utta)
 32
Mater
nus Apotheke (Franzen, Claudia)
 53
Mater
nus Seniorencentrum (Friedrich, Knuth)
 47
Mayersche Buchhandlung Köhl (Bischof, Petra)
 40
Mayersche Buchhandlung Köhl
  
(Gymnasium Rodenkirchen)
 41
MC Mode (Höppener
, Wolfgang)
 31
Metzger
ei Gillessen (Behnke, Tim)
 65
Modetr
eff (Minrath, Jörg)
 29
Musikschule MuR 128 (Fochtman, Roy)
 46
N. Steckelbach GmbH (Adscheid, Dr
. Reinhold)
 68
Nina Maintzer Schmuck (V
ortmann, Joanna)
 67
NOVOTERGUM Süd GmbH (Albr
echt, Lucie)
 38
Palladio (Schmitz, Jürgen)
 58
Privat-Galerie (Har
dt, Doris)
 14
Rathaus Rodenkir
chen (Rieger, Joachim)
 42
Rechtsanwältin Ebel-Philippi (Compèr
e, Nicole)
 72
Restaurant Fährhaus (Nilson, Margar
eta)
 16
Rheinstation (AMROT) 18
Rheinstation (Ney
, Susanne)
 19
Kapellchen (de Payr
ebrune, Jeannette)
 17
Rust Herr
enmoden (Pfeffer, Klaus)
 22
Schuhaus Müller GmbH (Sommer
, Seona)
 59
Sparkasse KölnBonn (Budimlija, Zrinka)
 57
T
anzschule van Hasselt (Seifert, Nike)
 39
V
ia Moda (Wegener-Botz, Elisabeth)
 52
V
illahotel Rheinblick (Voigtländer, Lutz)
 43
VIT
A VERDE Naturkost (Lebrun, Dorothée)
 45
W
alterscheidt | Bistro Verde (Hülbach, Alexandra)
 63
W
iesel Apotheke (Klapp, Carola)
 26
W
oman & Fashion (Krüger, D. St.)
 69
Seite Seite Seite

75
WINE-TIME
1. Rodenkirchener Weintage
Geöffnet jeden Abend bis 22.00 Uhr
31. Mai bis 3. Juni 2018 
Maternusplatz

76

Leerstandssituation 
in Rodenkirchen 
Aufgenommen auf der Hauptstraße in Rodenkirchen

Leerstandssituation 
in Rodenkirchen 
Aufgenommen auf der Hauptstraße in Rodenkirchen

A SEITE 33NUMMER 286
DIENSTAG, 8. DEZEMBER 2015
KÖLN
SÜD&SPORT
LiebgewonnenundmitNeuemergänzt
NochbisHeiligeDreiKönigesindinRodenkirchenBesonderheitenzubewundern
DasEiswar
nichte cht,der
Spaßallemal
Einbesonderes„Dankeschön“
andieRodenkirchener
INHALT
•••• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •
VONSANDRAMILDEN
RODENKIRCHEN. „Vier Tage
lang herrschthier Remmidem-
mi. Eigentlich ist der ,Winter-
zauber’ ja eine durchgehende,
dreiwöchige Veranstaltung“,
fasste Oliver Kehrl vom Treff-
punkt Rodenkirchen die be-
liebten Veranstaltungr und um
den Maternusplatz zutreffend
zusammen.
Altbekanntes wurde in die-
sem Jahr mit Neuem bunt ge-
mischt. Denn erstmals räumte
der Markt seinen angestamm-
ten Platz,u me inem kleinen
Weihnachtsmarktu nd vor al-
lem der Schlittschuhbahn
Raum für den Rodenkirchener
Winterzauber zu bieten.
Die kleine Bühne bot mit
zehn Veranstaltungen pro Tag
ein üppiges, bunt gemischtes
Programm. Vond er ortsansäs-
sigen Tanzschule bis hin zur
abendlichen Livemusik,e s
weihnachtet sehr in Rodenkir-
chen. Auch der Rodenkirche-
ner Krippenweg lädt noch bis
zum 6. Januar zum Schaufens-
terbummel in den Geschäften
ein, denn insgesamt 25 Krip-
pen –d ie meisten aus privater
Hand mit einer entsprechen-
den privaten Geschichte –l a-
den zum Rodenkirchener
Krippenweg ein, der dieses
Jahr bereits zum dritten Mal
stattfindet.
Frisch geschlagenwaren die
Weihnachtsbäumea us dem
Bergischen. „Die Nordmann-
tanne bleibt im Trend“, wusste
Landschaftsgärtner Friedrich
Bock, der zahlreiche Bäume
verkaufte und erklärte: „Die
Tanne ist zwar langweilig, aber
sie ist einfach zu schmücken,
nadelt kaum. Und eine Fichte
pikst nun mal wie jeck.“
Auf Vorbestellunghält er für
seine Kunden auch Exotische-
res parat, denn der eine oder
andere hätte gerne eine Kiefer
oder Korkfichte.Die Preise der
Nordmänner seien im Ver-
gleich zum letzten Jahr mit 22
bis 24 Euro stabil. Besonders
aber mochte Bock die tolle At-
mosphäre auf dem Maternus-
platz: „Die Pänz hatten ihren
Spaß, die Musik war eine ge-
lungene Mischung aus Konser-
ve und Livemusik“, resümierte
der Landschaftsgärtner.M issi-
on erfüllt, so Bock: „Im Wesent-
lichen geht es doch darum, At-
traktionenzu bieten,d amit der
Einzelhandel vor Ort genutzt
wird.“
In ganz anderer Mission wa-
ren sechs junge Frauen unter-
wegs, die sich vom Gymnasium
Rodenkirchen kennen und
mittlerweilestudierenoder ar-
beiten. Spontan waren sie zu
sechst nach Kos geflogen, jetzt
liegt ihr Ansinnen, den Verein
„helping hands Köln Süd“ zu
gründen, zur Absegnung beim
Notar.M it 160 Kilo Sachspen-
den im Gepäck halfen sie auf
der griechischen Insel eine
Woche lang, Güter für Flücht-
linge zu verteilen. „Es war eine
ganz andere, eine Grenzerfah-
rung“, meinte die Mittzwanzi-
gerin. Mit den ortsansässigen
Willkommens-Initiativen wol-
len sie nun an einem Strang
ziehen. Für den Weihnachts-
markt hielten sie an ihrem
Stand Tüten bereit, die mit ei-
nem Sachwert von zehn Euro
gefülltw erdens ollen. Die „hel-
ping hands“ wollen die Tüten
am 23. Dezember in der Turn-
halle am Grüngürtel verteilen.
Die Vereinsmitglieder hatten
auch Listen dafür ausgelegt,
wie man die Tüten weihnacht-
lich füllen könnte. Knete oder
Stiftef ür die Kinder,H ygiene-
artikel oder eine schöne Hand-
creme etwa für die Erwachse-
nen.
Auch die Kölner Tafelw ar
vertreten, für die viele Päck-
chen gepacktwurden.Die Mie-
ten für die Stände waren eher
symbolischer Natur.D as Resü-
mee der Veranstalter fiel
durchweg positiv aus. „Wir wa-
ren selbst überrascht, wie gut
der Winterzauber angenom-
men wurde“, meinte Oliver
Kehrl. Tatsächlich herrschte
großes Gedränge vor der klei-
nen Bühne. Schließlichkam da
auch der Nikolaus: „Wir haben
500 Schokoladen-Nikoläuse
besorgt. Das reicht ganz be-
stimmt nicht“,m einteW olf-
gang Behrendt von der AG.
Nur für die Gesellschaft für
Aufführungsrechte (Gema)
musste die AG tief in die Ta-
sche greifen. „Ich sehe hier nur
gut gelaunte Eltern und fröhli-
che Kinder.D as sollted er Aus-
schlag für eine gelungeneV er-
anstaltung sein“, schloss der
Vorsitzende der AG.
Die Hände zumH immel–daskönnenschondieKleinsten.EtwadieDrei-bisVierjährigenausderTanzschuleHasselt.(Fotos:Milden)
Glühwein geht
immer–auch
wennesmit
teilweiseüber
zehnGrad
nichtwirklich
winterlichkalt
war.
SammelnGeschenkefürFlüchtlingeundgründendenVerein„helping
hands“:LaraBrovot,JaninaSchröderundBiancaGroos(v.l.).
•••• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •
VONSANDRAMILDEN
RODENKIRCHEN. Eigentlich
ging die Veranstaltung am
Donnerstag erst um 16 Uhr los.
Doch kaum waren die Holz-
plankeng elegt und mit schwe-
ren Plastikplatten versehen,
standen die Kinder schon ab 14
Uhr Schlange. Denn wann
kann man schon mal in Roden-
kirchen mitten auf dem Ma-
ternusplatz die Schlittschuhe
anziehen?
Überlegt hatte sich das
Event mit einem kleinen Weih-
nachtsmarkt und ortsansässi-
ger Gastronomie die Aktions-
gemeinschaftR odenkirchen –
sie lud zum „Winterzauber“
ein. Wegen des großen An-
drangsh atten die Mitglieder
bereits vor dem offiziellen
Start die Bahn eröffnet. „Wir
haben überlegt, was wir für die
Pänz machen können und im
Internet nach einer passenden
Möglichkeit gesucht“, erzählte
Ralf Duschat, Mitglied im Vor-
stand der AG. Und sie wurden
fündig. „Wir brauchten etwas
für vier Tage, eine richtige Eis-
bahn wäre nicht zu stemmen
gewesen“, so Duschat weiter.
Deshalb wurde kurzerhand ei-
ne Schlittschuhbahn aufge-
baut.
Pauline und Keira fanden es
dennochganz schön schwierig,
sich auf den glitschigen Platten
zu bewegen. „Das ist gar nicht
so einfach. Es ist ein bisschen
so, als ob man mit Rollschuhen
versucht über Rasen zu fah-
ren“, fachsimpelten die beiden
Gymnasiasten, denn man
rutschte eher über die Plan-
ken, als dass man laufen konn-
te. Doch der Spaß überwog.
Die Platten wurden tatsäch-
lich mit einer Lauge einge-
schmiert,u md as „Eisgefühl“
nachzuahmen. Auf zehn mal 20
Metern ließ es sich dann zu-
mindest bei konstant gutem
Wetter ganz lustig hin und her
rutschen.„ Die Schlittschuhe
wurden extra scharf geschlif-
fen, damit sie greifen“,e rzählte
Duschat.
Der Spaß, samt Schlitt-
schuhverleih war für die Pänz
im übrigen kostenlos.Es sei ein
Dankeschönan alle Bürger,d ie
regelmäßig die Geschäftswelt
im Ort beleben,s od ie Veran-
stalter.U nd so rutschtend ie
Kids über die Bahn, während
sich die Eltern bei einem Glas
Glühweind ie Zeit vertrieben
oder den verkaufsoffenen
Sonntag nutzten, um schon
mal ihre Weihnachtseinkäufe
zu erledigen.
Das Ganze bei Musik und
guter Laune und einem bunt
geschmückten Weihnachts-
baum aufd er Marktmitte.
Nicht ganz wie am Rockefeller
Centeri nN ew York, aber zu-
mindest ein bisschen.
VieleG eschäfteb oten dazu
einenb esonderen Rabatt an,
„Ein VIP-Sale“wie Oliver Kehrl
vond er AG es nannte, eigens
für den Winterzauber.E ine
Spendenboxl ud dennoche in,
einenO bolus zu hinterlassen.
„Wir sammeln für die Kölner
Tafel“,m einteD uschat.D enn
der Spaß soll auch den sozialen
Einrichtungen im Ort ein we-
nig weihnachtlichen Benefit
ermöglichen.
Gar nicht so
einfach,vor-
wärtszukom-
menaufder
Schlittschuh-
bahn.Keira
undPauline
hattenwieviele
andereeinen
Riesenspaß
aufdemrut-
schigenUnter-
grund.
EinmalimJahrwirdesaufdemMaternusplatzinRodenkirchennichtnurwinterlich,sondernauchproppenvoll.Beimdiesjährigen
„Winterzauber“konntendiePänzüberdieerstmalsinstallierteSchlittschuhbahnrutschen.
LärmschutzfüreineWie-
se:StadtlässtMaueraufGelände
anderKapellenstraßeweitvor
derVermarktungerrichten.
FetteWiesesollabma-
gern:IneinemTeilderSürther
AuewerdenPflegemaßnahmen
durchgeführt.
Erstspenden,dannzu-
rückkaufen:Südstädterund
FreundetrinkenfleißigGlühwein
fürdengutenZweck.
S.35 S.37S.36

Beachte: 
Maximal drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr in Köln (Selbstbeschränkung durch 
Beschluss des Kölner Rates; zu beachten ist ebenfalls die angelegte Liste gesperrte 
Feiertage) 
Bitte beachten Sie als Interessengemeinschaften, dass die Werbung für Ihre 
Anlassveranstaltung im Vordergrund steht. Werbung für die Verkaufsstellenöffnung muss 
eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele für eine geeignete Werbemaßnahme 
entnehmen Sie der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums. Verstößen wird im Wege 
des Verwaltungszwangsverfahrens begegnet werden. 
 
 
Antragsteller:       
Dorfgemeinschaft Sürth e.V. 
      
 
Bezeichnung des Anlass: Markt:  
7.  Marktplatzfest mit Flohmarktständen 
und 3. Garagenflohmarkt in ganz Sürth 
Messe: 
      
Örtliches Fest: 
960 Jahre Sürth 
Ähnliche Veranstaltung: 
      
Anlassbeschreibung: 19.  Mai 2019 
Anlass des Jahrestages 960 Jahre Sürth 
findet ein Festakt mit Programm statt, 
das allerdings bis zur Antragstellung noch 
nicht festgelegt ist. Dieses Fest findet 
hauptsächlich auf dem Sürther Marktplatz 
und den anliegenden Straßenzügen 
(Falderstraße, Sürther Hauptstraße) statt, 
die zur Ladenöffnung vorgesehen sind. 
Programm und weitere Einzelheiten 
reichen wir nach. 
 
 
Wir weisen darauf hin, dass sich die 
räumliche Ausdehnung der beantragten 
Ladenöffnung im engen räumlichen 
Zusammenhang mit der 
Veranstaltungsfläche befindet.  
 
      
Bei den in Frage kommenden 
Einzelhändlern, die an der 
Sonntagsöffnung teilnehmen, handelt es 
sich um inhabergeführte Geschäfte.  
Bildet die Anlassveranstaltung den Hauptgrund 
für Besucher/Besucherinnen die Veranstaltung 
zu besuchen oder steht die Ladenöffnung im 
Vordergrund? 
Die Verwaltung muss insbesondere darlegen, dass und wie die 
hinter den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 5 LÖG NRW genannten 
öffentlichen Interessen durch die Ladenöffnung an Sonn- und 
Feiertagen gefördert werden können. Dabei ist vor allem 
herauszuarbeiten, warum das Umsatz- oder Shoppinginteresse 
☐ ja   X 
☐ nein 
(wenn nein, keine Aussicht auf Erfolg für 
eine Genehmigung durch den Rat der 
Stadt Köln)

hierbei nicht im Vordergrund steht. 
Bei dem Anlass handelt es sich um: ☐ eine historische Veranstaltung 
☐ eine Veranstaltung, welche zum 7. 
bzw.3.Mal stattfindet 
☐ erstmalig stattfindende Veranstaltung 
     Festakt zum Jahrestag  
Besteht ein unmittelbar räumlicher und 
zeitlicher Bezug zur Anlassveranstaltung und 
den zur Öffnung vorgesehenen 
Verkaufsstellen? 
Hinweis: Von einer räumlichen Nähe ist regelmäßig 
insbesondere dann auszugehen, wenn die örtliche Veranstaltung 
in den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen sind, 
stattfindet. 
Eine zeitliche Nähe besteht dann, wenn die örtliche 
Veranstaltung am selben Tag, nicht notwendig zeitgleich, jedoch 
zeitlich überlappend stattfindet. 
 
Zwischen Veranstaltung und Verkaufsstellenöffnung muss ein 
angemessenes Verhältnis bestehen. Die in der Vergangenheit 
geschaffenen Anlässe um eine Verkaufsstellenöffnung zu 
erreichen, wie z.B. der Flohmarkt auf einem Möbelhausgelände, 
sogenannte Bauernmärkte mit 10 Zeltverkaufsstellen von 
Reisegewerbetreibenden, Grillfest (Spanferkelgrillen) in einem 
Gewerbegebiet, Hüpfburgen- und Eiertierveranstaltungen 
werden nicht genügen, Verkaufsstellenöffnungen zu 
genehmigen. Orientieren Sie sich hier an die vom Rat zuletzt 
genehmigten Anlässe.  
 
Räumliche Nähe ist gegeben bei örtlichen Veranstaltungen in 
den Straßenzügen, die zur Ladenöffnung vorgesehen ist; 
Gesamtveranstaltungsbereich einschl. Verbindungs- und 
Nebenstraßen, wenn die Veranstaltungsorte über diesen Bereich 
verteilt sind; eine Ausweitung über den Bereich hinaus, wird 
nicht genehmigungsfähig sein; 
☐ ja  X 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Zieht die Anlassveranstaltung mehr Besucher 
als die der Verkaufsstellenöffnung? 
Fragestellung wird trotz Wegfall der Besucherprognose gestellt 
(vgl. Beschluss des VG Düsseldorf v. 22.05.2018);entgegen der 
Anwendungshilfe; juristische Bewertung der Verwaltung; 
☐ ja  X 
☐ nein (wenn nein, keine Aussicht auf 
Erfolg für eine Genehmigung durch den 
Rat der Stadt Köln) 
Besucher wegen Anlassveranstaltung: 
 
Besucher wegen Verkaufsstellenöffnung: 
 
Veranstaltungsfläche: 
 
Verkaufsfläche: 
3000 
 
750 
 
1600 m² 
 
200 m² 
 
Quellenangabe und Belege zu 
Besucheraufkommen, Veranstaltungsfläche 
und Verkaufsfläche: 
Das OVG Münster verlangt, dass sich die Stadt Köln in einer für 
die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren und 
dokumentierten Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt 
der Veranstaltung verschafft (auch hier VG Düsseldorf) 
     Fotomaterial zum Marktplatzfest

Die nachfolgend genannten Sachgründe 
wurden im Rahmen der Novellierung des LÖG 
geschaffen.  
Verkaufsoffene Sonntage wurden bis dahin 
ausschließlich aufgrund von Veranstaltungen 
von den zur Antragstellung berechtigten 
Interessengemeinschaften genehmigt. 
Eine Antragstellung von Seiten der Verwaltung 
ist nicht beabsichtigt und vom Rat in Richtung 
Verwaltung (politische/wirtschaftspolitische 
Erwägungen) auch nicht aufgegeben. 
Die nachfolgenden Sachgründe können 
allerdings kumulativ vorliegen und der 
Verwaltung dazu dienen, dem Rat das 
öffentliche Interesse über den Anlass-bezug/-
zusammenhang hinaus zu begründen. 
Hier sind die 
Antragsberechtigten/Interessengemeinschaften 
gefordert, diese Sachgründe geltend zu 
machen/nachzuweisen und überprüfbare 
Belege vorzulegen. 
 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept liegt 
hier zum Download bereit. Es wird gefordert, 
dass die Kommune auf der Grundlage eines 
Einzelhandelskonzepts mit der 
Sonntagsöffnung gezielt einen der genannten 
Sachgründe verfolgt. Derzeit enthält das 
Einzelhandelskonzept  Sonntagsöffnungen 
noch nicht als Mittel, um das öffentliche 
Interesse in Gestalt der benannten weiteren 
Sachgründe zu fördern. Die nachfolgend 
genannten Sachgründe können daher derzeit 
nicht mit dem aktuellen Einzelhandelskonzept 
begründet werden. 
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung eines vielfältigen stationären 
Einzelhandelsangebots  
Hinweis: Der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf ist zu 
entnehmen, dass der stationäre Einzelhandel vielerorts einer 
Gefährdung durch den Online-Handel unterliegt. Dem soll durch 
begrenzte Freigabe von Sonntagsöffnungen begegnet werden. 
Hier sei auf den Beschluss des OVG Münster vom 27.04.2018 
hingewiesen. Die Kammer kommt hier nämlich, anders als der 
Gesetzgeber zu dem Ergebnis, dass die allgemeine, für den 
stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjährig 
bestehende Konkurrenzsituation zum Onlinehandel für sich 
genommen nicht geeignet ist, eine Ausnahme von der Regel der 
Sonn- und Feiertagsruhe zu begründen. Die Kammer weist 
ausdrücklich darauf hin, dass der Einzelhandel selbst 
und ausdrücklich gefordert ist, stets gewichtige, im Einzelfall 
festzustellende und in der Abwägung dem gebotenen Sonn- und 
Feiertagsschutz gegenüberzustellende öffentliche Interessen 
vorzutragen. 
Es werden danach Belege benötigt, die nachprüfbar ausführen, 
dass der stationäre Einzelhandel vor Ort gefährdet ist. (z.B. 
Leerstände; Verarmung des Angebots, Erhalt bestehender oder 
Schaffung neuer Arbeitsplätze)  
      
Unseren Antrag möchten wir neben Sachgrund 
Nr. 1 auf Sachgrund Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 
stützen (§ 6 Abs. 1 S 2. Nr. 2-4 LÖG NRW) und 
im Folgenden in einem Absatz behandeln. 
      
Der Einzelhandelsstandort Sürth weist eine 
enorm niedrige Einzelhandelszentralität aus. 
Im Jahr 2017 betrug der Wert für Sürth 34,6 
(PLZ-Gebiet 50999, Zahlenmaterial Michael 
Bauer Research GmbH). Dieser Wert ist damit 
im Vergleich zu anderen Kölner Stadtteilen 
einer der geringsten Werte überhaupt. Damit 
kommt es am Einzelhandelsstandort Sürth zu 
nachweislich zu Kaufkraftabflüssen und ist ein 
Anhaltspunkt dafür, dass der örtliche 
Einzelhandel einer Gefährdung unterliegt.  
Laut Einzelhandels- und Zentrenkonzept der 
Stadt Köln wird der Einzelhandelsstandort 
Sürth als Nahversorgungszentrum eingestuft.

Der Erhalt und die Stärkung des örtlichen 
Einzelhandelsangebotes und des 
Nahversorgungszentrums liegt damit im 
Öffentlichen Interesse und dient der 
wohnortsnahen Versorgung der Sürther 
Bevölkerung. Aufgrund des 
Besucherandranges zum Marktplatzfest bietet 
dieser Anlass eine geeignete Gelegenheit, dass 
sich der örtliche Einzelhandel einem breiten 
Publikum präsentieren kann. Wir sehen daher 
einen verkaufsoffenen Sonntag als einen 
Baustein, der lokalen Einzelhandel zu 
unterstützen.  
 
Der Festakt und die beantragte Ladenöffnung 
haben damit das Potential, eine Belebung des 
Stadtteiles Sürth zu erzielen und auf das 
örtliche Einzelhandelsangebotes und seine 
Besonderheiten aufmerksam zu machen.  
      
      
 
Ladenöffnung dient dem Erhalt, der Stärkung 
oder Entwicklung zentraler 
Versorgungsbereiche (Versorgungsinteresse, 
insbesondere weniger mobiler und ältere Teile 
der Bevölkerung; Sicherstellung wohnortnaher 
Versorgung) 
Hinter dem Sachgrund steht das grundgesetzlich geschützte 
Versorgungsinteresse der Bevölkerung, insbesondere der 
weniger mobilen und älteren Teile der Bevölkerung. Zentrale 
Versorgungsbereiche müssen erhalten bleiben, da ihnen eine 
herausragende Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung 
der Städte und Gemeinden, insbesondere der Sicherstellung 
wohnortnaher Versorgung zukommt. Als zentrale 
Versorgungsbereiche gelten daher nicht nur Stadtteilzentren, die 
im überörtlichen Funktionszusammenhang eine bedeutende 
Rolle einnehmen, sondern auch die Quartiers- und 
Nahversorgungs- bzw. Nahbereichszentren. 
      
      
      
      
      
      
Ladenöffnung dient der Belebung der 
Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder 
Ortsteilzentren 
Mit dem Sachgrund soll der Gefahr einer drohenden Verödung 
der Innenstädte mit negativen Auswirkungen 
auf die örtlichen Lebens- und Wohnverhältnisse der Bevölkerung 
begegnet werden. Zielrichtung der Regelung ist es, 
umfangreichen Leerständen bei Gewerbe- und Wohnimmobilien 
und der Abwanderung von Einzelhändlern und 
Einzelhändlerinnen oder deren Geschäftsaufgabe 
entgegenzuwirken. Er soll der Belebung der Innenstädte und 
örtlichen Zentren dienen. 
      
      
      
      
      
      
 
Ladenöffnung steigert überörtliche Sichtbarkeit 
der jeweiligen Kommune als attraktiver und 
lebenswerter Standort, insbesondere für den 
Tourismus und die Freizeitgestaltung, als 
Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort 
von kulturellen und sportlichen Einrichtungen 
Das Interesse von Kommunen, als attraktiver und lebenswerter 
Standort wahrgenommen zu werden und sich entsprechend 
selbst darstellen zu können und sichtbar zu machen, stellt aus 
Sicht des Landesgesetzgebers ebenfalls einen gewichtigen 
Sachgrund dar. Der Sachgrund zielt auch auf den Erhalt 
kleinerer Kommunen ab, da diese im Gegensatz zu größeren 
Städten mehr 
Schwierigkeiten haben, neue Einwohner und Unternehmen 
anzuziehen.

Er wird daher hier nicht weiter ausgeführt.

Beratungsverlauf (7)

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.03.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.03.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.03.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4160/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.01.2019
Erstellt
11.12.2018 13:33