4382/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung Fahrradstraße Weidengasse in Köln-Poll und Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg (Az.: 02-1600-124-21)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2894 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 4382/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung Fahrradstraße Weidengasse in Köln-Poll und Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg (Az.: 02-1600-124-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die derzeitige Anordnung des Weidenwegs als Fahrradstraße beizubehalten. Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, zu prüfen, ob die Fahrradstraße Weidenweg in Köln-Poll entfallen bzw. durch eine andere Regelung ersetzt werden kann. Der Petent ist mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten einverstanden (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Fahrradstraße Weidenweg besteht seit 2012 und wurde durch das Markieren von Piktogrammen auf der Fahrbahn im Jahr 2020 ergänzt. Die Straße ist somit gut als Fahrradstraße erkennbar. Im Rahmen mehrerer Ortstermine hat die Verwaltung festgestellt, dass sich die Mehrheit der Verkehrs- teilnehmenden an die geltenden Vorschriften der Fahrradstraße hält. Die Polizei bewertet das Unfall- geschehen auf dem Weidenweg als unauffällig. Die vom Petenten angeregte Schaffung einer Tempo-20 Zone kann aufgrund der geltenden Regeln der StVO nicht umgesetzt werden, da es sich bei dem entsprechenden Abschnitt nicht um einen „zentralen städtischen Bereich[…] mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthalts- funktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche)“ handelt. Aus Sicht der Verwaltung soll der Weidenweg als Fahrradstraße bestehen bleiben. Die Einrichtung der Fahrradstraße Weidenweg geht auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Porz zurück. Auf Grundlage dieser und weiterer Fahrradstraßen, konnte die Verwaltung wertvolle Erfahrungen bezüg- lich der Ausgestaltung von Fahrradstraßen sammeln und die Gestaltungsprinzipen von Fahrradstra- ßen konsequent weiterentwickeln. Durch die geltenden Regeln in Fahrradstraßen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für alle Ver- kehrsteilnehmenden auf 30 km/h reduziert und der Kfz-Verkehr auf schwächere Verkehrsteilnehmen- de hingewiesen. Zusätzlich wird der Radverkehr auf dieser wichtigen rechtsrheinischen Radroute entlang des Rheins gebündelt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Fahrradstraße Weidenweg besteht bereits seit 2012. Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung würde sich an der bestehenden Regelung nichts ändern. Anlagen 1. Eingabe 2. Ergänzung Umwidmung Weidenweg 3. Neue Fahrradstraßen Poll
Anlage 3- Neue Fahrradstraßen Poll
2453 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
01.06.2021
„Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung
NRW folgende Anregung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit relativ problemlose Fahrradstrecken (ggfls.
auch als Fahrradstraßen) alternativ zum Weidenweg in und durch Poll - vorrangig In der
Westhovener Aue / Westhover Weg, Poller Rheindamm - gebaut oder ausgebaut bzw. fest geplant
werden können.
Da unbestritten der dringende Bedarf einer schnellen Radwegverbindung von Porz /Westhoven
durch Poll nach Köln /Deutz besteht, wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit dies
z.B. durch Einbeziehung der Strecke Westhovener Aue, Westhover Weg, über den Rheindamm,
Alfred-Schütte-Allee möglich ist.
Begründung:
Die Radwegverbindungen Porz-Köln über Weidenweg am Rhein entlang bzw. über Kölner Str. /
Siegburger Str. sind durch vielerlei Konflikte problematisch. Daher sollten – beginnend mit
Teilstrecken - Alternativen gesucht werden (siehe hierzu auch Schreiben und Plan der „IG
Schutzstreifen der Poller Geschäftsleute Siegburger Str.“ vom 25.06.2018 „Alternativen zum
Fahrradschutzstreifen Siegburger Str.“
Obwohl auch nicht optimal, sollten diese Strecken sollten soweit wie möglich den „Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen“ (ERA) des BMVI und Ähnlichem entsprechen und möglichst „zukunftssicher“ sein,
Vorteile gegenüber Weidenweg sind z.B.
- kein regelmäßiger LKW-Verkehr,
- keine Wohnanlieger,
- keine „gewerblichen“ o.ä. Anlieger
- Möglichkeit zumindest auf dem südlichen Westhover Weg einen Fußweg anzulegen
- Gute Sichtbeziehungen
- Weitaus geringerer Fußgängerverkehr
Aber auch hier ist die Kreativität von Politik, Verwaltung, Verbänden etc. gefragt, um Lösungen zu
finden
Gez. Hans Burgwinkel
Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang
veröffentlicht werden…
An die Bezirksvertretung 7
der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin
Beschwerdeausschuss
Frau Bezirksbürgermeisterin
Leiter Bürgeramt
SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke
BV 7 Porz (/ Poll)
Presse (Köln)
per e-mail
Anlage 2 - Ergänzung_Umwidmung_Weidenweg
6475 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
31.05.2021
„Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
Ergänzungen / Begründungen zu Bürgerantrag „Umwidmung Fahrradstraße Weidenweg“
Es ist unzweifelhaft, dass ein dringender Bedarf für eine schnelle Radwegverbindung von
Porz /Westhoven durch Poll nach Köln /Deutz besteht. Daher war die Umwidmung des
Weidenweges in Poll in eine Fahrradstraße vor etlichen Jahren sinnvoll.
Inzwischen hat sich viel geändert, insbesondere nutzen mehr Personen das Fahrrad und es
gibt vermehrt E-Bikes und ähnliches. Dadurch werden von Fahrradfahrern
Geschwindigkeiten von über 30 km/h erreicht. Dies ist nur schwierig zu kontrollieren…
und es wird immer gefährlicher…
Zudem gibt es immer mehr Erfahrungen mit Fahrradstraßen und somit auch neue
Empfehlungen („Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ -ERA - des BMVI, „Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ -VwV-StVO, „Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen“ - RASt).
Daher und aus unten genannten Gründen erscheint mir die Nutzung des Weidenweges
nicht mehr sinnvoll und es sollte eine andere Route, z.B. über den Westhover Weg,
überlegt werden. Durch diesen „Mittelweg“ könnte sowohl der Radverkehr von der Kölner
Str./Siegburger Str. als auch vom Leinpfad konzentriert werden.
Gegen die bestehende Widmung des Weidenweges spricht:
1. Der Weidenweg ist keine ruhige, „normale“ Anliegerstraße ohne besonderes Konfliktpotential
2. Er ist eine Erschließungsstraße:
2.1. Mit Fremdverkehr/ Gästen/Ausländern
2.2. Mit LKW-Verkehr (Lieferfahrzeuge etc)
2.3. In Einzelfällen auch Busse für
2.3.1. Restaurant Wiesenhaus
2.3.2. Campingplatz Wiesenhaus
2.3.3. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus
2.3.4. Restaurant Fischerhaus
2.3.5. Städtischer Campingplatz,
2.3.6. Schützenplatz (hier ist zukünftig mehr /wieder Publikum zu erwarten)
3. Er ist ein wichtiger und notwendiger Zugangsweg für Fußgänger für
3.1.1. Erholungsgebiet Rheinufer / Poller Sport- und Spielwiesen
3.1.2. Eventplatz „Schützenplatz“
3.1.3. Restaurant Wiesenhaus
3.1.4. Campingplatz Wiesenhaus
3.1.5. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus
3.1.6. Restaurant Fischerhaus
3.1.7. Städtischer Campingplatz,
An die Bezirksvertretung 7
der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin
Beschwerdeausschuss
Frau Bezirksbürgermeisterin
Leiter Bürgeramt
SPD, Grüne, CDU, FDP
BV 7 Porz (/ Poll)
Presse (Köln)
per e-mail
4. Er ist ganz oder teilweise der einzige barrierefreie Zugang zu
4.1.1. Erholungsgebiet Rheinufer / Poller Sport- und Spielwiesen
4.1.2. Restaurant Wiesenhaus
4.1.3. Campingplatz Wiesenhaus
4.1.4. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus
4.1.5. Restaurant Fischerhaus
4.1.6. Städtischer Campingplatz,
4.1.7. Schützenplatz
4.1.8. Privaten Grundstücken (sogar einziger! Zugang)
5. Fahrradstraßen sind gemäß einschlägigen Richtlinien grundsätzlich nicht für Fußgänger vorgesehen.
6. Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen lt STVO – wie in
anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar.
7. Fahrradstraßen sollen speziell gestaltet sein, z.B.
7.1. konfliktfrei,
7.2. mit Sichtbeziehungen an potentiellen Konfliktpunkten, z.B. Einmündungen
7.2.1. Campingplatz,
7.2.2. Wiesenhaus,
7.2.3. Brücke /Westhover Weg oder Weidenweg (Weg entlang Autobahn)
7.2.4. Private Zufahrten
8. möglichst mit barrierefreien Gehwegnasen an potentiellen Knoten- und Konfliktpunkten, z.B. vor
8.1.1. Restaurant / Campingplatz Wiesenhaus
8.1.2. Vereinsgeländen zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus
8.1.3. Restaurant Fischerhaus
8.1.4. Städtischer Campingplatz,
8.1.5. Private Ein- und Ausgänge
9. Die Breite soll mind. 4,50, mit LKW-Verkehr mind. 5,50 m (engste Stellen auf Weidenweg
3,80m!!!) betragen. Bei geringeren Fahrgassenbreiten können diese Verkehrsarten laut
Richtlinien nicht zugelassen werden. DIES IST AUF EINER FAHRRADSTRASSE
WEIDENWEG UNMÖGLICH!
10. Zusätzlich sind lt. ERA am Fahrbahnrand grundsätzlich 0,75 Meter breite Sicherheitsstreifen zur
Fahrbahn anzuordnen.
11. Da an Fahrradstraßen schräg oder senkrecht Parken zu gefährlichen Situationen führt, müssen
vorhandene entsprechende Anliegerparkplätze bis zu 3m breite Sicherheitszonen haben (unmöglich
auf Weidenweg!)
12. Laut § 25 Absatz 3 StVO müssen Fußgänger Fahrradstraßen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs
zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Dies kann nur an zwei Stellen
gewährleistet werden
12.1. Auf der Gemeinde
12.2. Brücke /Westhover Weg oder Weidenweg (Weg entlang Autobahn)
13. Für Querungen werden besondere – z.T. aufwändige - bauliche Maßnahmen empfohlen.
14. Laut § 25 Absatz 1 StVO dürfen (hier müssen!) Fußgänger auf der Fahrbahn – hier Fahrradstraße –
nur dann gehen, wenn die Straße keinen Gehweg oder Seitenstreifen hat.
15. Wenn Fußgänger Fahrbahn benutzen müssen – am Weidenweg sogar vollständig – sind Konflikte
durch bauliche Maßnahmen oder deutliche Markierungen auszuschalten. DIES IST AUF EINER
FAHRRADSTRASSE WEIDENWEG UNMÖGLICH!
16. Auch für Rollerfahrer, Inline-Skater etc. sind Lösungen zu suchen, denn auch sie dürfen die
Fahrbahn einer Fahrradstraße nicht benutzen.
Viele der o.g. Punkte werden am Weidenweg nicht berücksichtigt und /oder
eingehalten bzw. sind sogar unmöglich. Daher muss die Widmung des
Weidenweges allein aus rechtlichen Gründen aufgehoben werden. Meines
Erachtens könnte bereits jetzt die Stadt Köln haftbar bzw. mithaftbar sein,
für alle Unfälle zumindest mit Fußgängern – sogar z.T. unabhängig von der
Schuldfrage….
Hier ist aber auch die Kreativität von Politik, Verwaltung, Verbänden etc. gefragt, um Lösungen zu
finden.
Gez. Hans Burgwinkel
PS
siehe hierzu auch Schreiben und Plan der „IG Schutzstreifen der Poller Geschäftsleute Siegburger Str.“
vom 25.06.2018 „Alternativen zum Fahrradschutzstreifen Siegburger Str.“
PPS
Ist ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Kfz frei” oder “Kfz-Verkehr frei” überhaupt zulässig
(VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43)?
Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang
veröffentlicht werden…
Anlage 1- Eingabe
2397 Zeichen
Hans Burgwinkel Schenkspfad 5,
51105 Köln (Poll),
Tel.: 0221/835 836
Fax 0221/830 22 57
Mobil 0171-5282817
Hjburg@aol.com
19.05.2021
„Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)
hier:
Umwidmung Fahrradstraße Weidenweg in Köln-Poll
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die gefährliche Widmung des
Weidenweges in Köln-Poll als Fahrradstraße ganz oder zumindest in Höhe des
Campingplatzes bzw. der Bebauung entfallen kann…
Begründung:
Der Weidenweg in Poll ist im Bereich zwischen Autobahn und Alfred-Schütte-Allee als
„Fahrradstraße“ ausgewiesen. Dies mag eventuell sinnvoll sein, ist aber im Bereich der
Bebauung, des Campingplatzes und insbesondere in Höhe der Gaststätte „Poller Fischerhaus“ in
vielfältiger Weise für nahezu alle Verkehrsteilnehmer besonders gefährlich. Daher sollte in
diesem Bereich die Ausweisung als Fahrradstraße aufgehoben werden und unter Beteiligung
der Anwohner eine andere Lösung, z.B. „Tempo 20 km/h“, gefunden werden. Auch in der Nähe
des Schützenplatzes entstehen gefährliche Situationen…
Durch die Vorfahrtsberechtigung für Radfahrer kommt es regelmäßig zu gefährlichen
Situationen / Beinahekollisionen, insbesondere mit rasenden und aggressiven Radfahrern bzw.
E-Bikes u.ä.:
- Allgemein auf der gesamten Strecke mit Spaziergängern
- Insbesondere wenn Gäste – mehr oder minder „aufmerksam“ - das Poller Fischerhaus
verlassen und die Straße ohne Schutzzone betreten…
- Wenn Anlieger mit ihren Autos aus ihren Garagen / Einfahrten herausfahren wollen,
- Wenn Gäste des Campingplatzes – insbesondere mit Wohnanhängern – aus oder in den
Campingplatz fahren
- der einzig barrierefreie Zugang von Alt-Poll / Alfred-Schütte-Allee zum Schützenplatz und
zur Erholungszone Rheinufer wird für Eltern mit Kindern, Alte und Behinderte zum
gefährlichen Risikobereich.
Gez. Hans Burgwinkel
Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen in diesem Zusammenhang veröffentlicht
werden…
Ich möchte – sofern es unter Corona-Bedingungen sinnvoll ist – reden…
An die Bezirksvertretung 7
der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin
Beschwerdeausschuss
Frau Bezirksbürgermeisterin
Leiter Bürgeramt
SPP, Grüne, CDU, FDP
BV 7 Porz (/ Poll)
Presse (Köln)
per e-mail
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Alfred-Schütte-Allee
- Kölner Straße
- Siegburger Straße
- Westhover Weg
- Schenkspfad 5
- Weidenweg 3
- Mittelweg
- In der Westhovener Aue
- Auf der Gemeinde 12
- Weidengasse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4382/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.01.2022
- Erstellt
- 20.12.2021 10:43