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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung Fahrradstraße Weidengasse in Köln-Poll und Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg (Az.: 02-1600-124-21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4382/2021 vom 12.01.2022

Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 4382/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Umwidmung Fahrradstraße Weidengasse in Köln-Poll und Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg (Az.: 02-1600-124-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, die derzeitige Anordnung des Weidenwegs als Fahrradstraße beizubehalten. Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, zu prüfen, ob die Fahrradstraße Weidenweg in Köln-Poll entfallen bzw. durch eine andere Regelung ersetzt werden kann. Der Petent ist mit der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten einverstanden (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Fahrradstraße Weidenweg besteht seit 2012 und wurde durch das Markieren von Piktogrammen auf der Fahrbahn im Jahr 2020 ergänzt. Die Straße ist somit gut als Fahrradstraße erkennbar. Im Rahmen mehrerer Ortstermine hat die Verwaltung festgestellt, dass sich die Mehrheit der Verkehrs- teilnehmenden an die geltenden Vorschriften der Fahrradstraße hält. Die Polizei bewertet das Unfall- geschehen auf dem Weidenweg als unauffällig. Die vom Petenten angeregte Schaffung einer Tempo-20 Zone kann aufgrund der geltenden Regeln der StVO nicht umgesetzt werden, da es sich bei dem entsprechenden Abschnitt nicht um einen „zentralen städtischen Bereich[…] mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthalts- funktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche)“ handelt. Aus Sicht der Verwaltung soll der Weidenweg als Fahrradstraße bestehen bleiben. Die Einrichtung der Fahrradstraße Weidenweg geht auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Porz zurück. Auf Grundlage dieser und weiterer Fahrradstraßen, konnte die Verwaltung wertvolle Erfahrungen bezüg- lich der Ausgestaltung von Fahrradstraßen sammeln und die Gestaltungsprinzipen von Fahrradstra- ßen konsequent weiterentwickeln. Durch die geltenden Regeln in Fahrradstraßen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für alle Ver- kehrsteilnehmenden auf 30 km/h reduziert und der Kfz-Verkehr auf schwächere Verkehrsteilnehmen- de hingewiesen. Zusätzlich wird der Radverkehr auf dieser wichtigen rechtsrheinischen Radroute entlang des Rheins gebündelt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Fahrradstraße Weidenweg besteht bereits seit 2012. Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung würde sich an der bestehenden Regelung nichts ändern. Anlagen 1. Eingabe 2. Ergänzung Umwidmung Weidenweg 3. Neue Fahrradstraßen Poll
  • Anlage 3- Neue Fahrradstraßen Poll

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    Hans Burgwinkel Schenkspfad 5, 51105 Köln (Poll), Tel.: 0221/835 836 Fax 0221/830 22 57 Mobil 0171-5282817 Hjburg@aol.com 01.06.2021 „Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Neue Fahrradstrecken durch Köln-Poll, hier Westhover Weg Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit relativ problemlose Fahrradstrecken (ggfls. auch als Fahrradstraßen) alternativ zum Weidenweg in und durch Poll - vorrangig In der Westhovener Aue / Westhover Weg, Poller Rheindamm - gebaut oder ausgebaut bzw. fest geplant werden können. Da unbestritten der dringende Bedarf einer schnellen Radwegverbindung von Porz /Westhoven durch Poll nach Köln /Deutz besteht, wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, inwieweit dies z.B. durch Einbeziehung der Strecke Westhovener Aue, Westhover Weg, über den Rheindamm, Alfred-Schütte-Allee möglich ist. Begründung: Die Radwegverbindungen Porz-Köln über Weidenweg am Rhein entlang bzw. über Kölner Str. / Siegburger Str. sind durch vielerlei Konflikte problematisch. Daher sollten – beginnend mit Teilstrecken - Alternativen gesucht werden (siehe hierzu auch Schreiben und Plan der „IG Schutzstreifen der Poller Geschäftsleute Siegburger Str.“ vom 25.06.2018 „Alternativen zum Fahrradschutzstreifen Siegburger Str.“ Obwohl auch nicht optimal, sollten diese Strecken sollten soweit wie möglich den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) des BMVI und Ähnlichem entsprechen und möglichst „zukunftssicher“ sein, Vorteile gegenüber Weidenweg sind z.B. - kein regelmäßiger LKW-Verkehr, - keine Wohnanlieger, - keine „gewerblichen“ o.ä. Anlieger - Möglichkeit zumindest auf dem südlichen Westhover Weg einen Fußweg anzulegen - Gute Sichtbeziehungen - Weitaus geringerer Fußgängerverkehr Aber auch hier ist die Kreativität von Politik, Verwaltung, Verbänden etc. gefragt, um Lösungen zu finden Gez. Hans Burgwinkel Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden… An die Bezirksvertretung 7 der Stadt Köln  Frau Oberbürgermeisterin  Beschwerdeausschuss  Frau Bezirksbürgermeisterin  Leiter Bürgeramt  SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke  BV 7 Porz (/ Poll)  Presse (Köln) per e-mail
  • Anlage 2 - Ergänzung_Umwidmung_Weidenweg

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    Hans Burgwinkel Schenkspfad 5, 51105 Köln (Poll), Tel.: 0221/835 836 Fax 0221/830 22 57 Mobil 0171-5282817 Hjburg@aol.com 31.05.2021 „Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Ergänzungen / Begründungen zu Bürgerantrag „Umwidmung Fahrradstraße Weidenweg“ Es ist unzweifelhaft, dass ein dringender Bedarf für eine schnelle Radwegverbindung von Porz /Westhoven durch Poll nach Köln /Deutz besteht. Daher war die Umwidmung des Weidenweges in Poll in eine Fahrradstraße vor etlichen Jahren sinnvoll. Inzwischen hat sich viel geändert, insbesondere nutzen mehr Personen das Fahrrad und es gibt vermehrt E-Bikes und ähnliches. Dadurch werden von Fahrradfahrern Geschwindigkeiten von über 30 km/h erreicht. Dies ist nur schwierig zu kontrollieren… und es wird immer gefährlicher… Zudem gibt es immer mehr Erfahrungen mit Fahrradstraßen und somit auch neue Empfehlungen („Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ -ERA - des BMVI, „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ -VwV-StVO, „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ - RASt). Daher und aus unten genannten Gründen erscheint mir die Nutzung des Weidenweges nicht mehr sinnvoll und es sollte eine andere Route, z.B. über den Westhover Weg, überlegt werden. Durch diesen „Mittelweg“ könnte sowohl der Radverkehr von der Kölner Str./Siegburger Str. als auch vom Leinpfad konzentriert werden. Gegen die bestehende Widmung des Weidenweges spricht: 1. Der Weidenweg ist keine ruhige, „normale“ Anliegerstraße ohne besonderes Konfliktpotential 2. Er ist eine Erschließungsstraße: 2.1. Mit Fremdverkehr/ Gästen/Ausländern 2.2. Mit LKW-Verkehr (Lieferfahrzeuge etc) 2.3. In Einzelfällen auch Busse für 2.3.1. Restaurant Wiesenhaus 2.3.2. Campingplatz Wiesenhaus 2.3.3. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus 2.3.4. Restaurant Fischerhaus 2.3.5. Städtischer Campingplatz, 2.3.6. Schützenplatz (hier ist zukünftig mehr /wieder Publikum zu erwarten) 3. Er ist ein wichtiger und notwendiger Zugangsweg für Fußgänger für 3.1.1. Erholungsgebiet Rheinufer / Poller Sport- und Spielwiesen 3.1.2. Eventplatz „Schützenplatz“ 3.1.3. Restaurant Wiesenhaus 3.1.4. Campingplatz Wiesenhaus 3.1.5. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus 3.1.6. Restaurant Fischerhaus 3.1.7. Städtischer Campingplatz, An die Bezirksvertretung 7 der Stadt Köln  Frau Oberbürgermeisterin  Beschwerdeausschuss  Frau Bezirksbürgermeisterin  Leiter Bürgeramt  SPD, Grüne, CDU, FDP  BV 7 Porz (/ Poll)  Presse (Köln) per e-mail 4. Er ist ganz oder teilweise der einzige barrierefreie Zugang zu 4.1.1. Erholungsgebiet Rheinufer / Poller Sport- und Spielwiesen 4.1.2. Restaurant Wiesenhaus 4.1.3. Campingplatz Wiesenhaus 4.1.4. Vereinsgelände zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus 4.1.5. Restaurant Fischerhaus 4.1.6. Städtischer Campingplatz, 4.1.7. Schützenplatz 4.1.8. Privaten Grundstücken (sogar einziger! Zugang) 5. Fahrradstraßen sind gemäß einschlägigen Richtlinien grundsätzlich nicht für Fußgänger vorgesehen. 6. Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater müssen lt STVO – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. 7. Fahrradstraßen sollen speziell gestaltet sein, z.B. 7.1. konfliktfrei, 7.2. mit Sichtbeziehungen an potentiellen Konfliktpunkten, z.B. Einmündungen 7.2.1. Campingplatz, 7.2.2. Wiesenhaus, 7.2.3. Brücke /Westhover Weg oder Weidenweg (Weg entlang Autobahn) 7.2.4. Private Zufahrten 8. möglichst mit barrierefreien Gehwegnasen an potentiellen Knoten- und Konfliktpunkten, z.B. vor 8.1.1. Restaurant / Campingplatz Wiesenhaus 8.1.2. Vereinsgeländen zwischen Autobahnbrücke und Wiesenhaus 8.1.3. Restaurant Fischerhaus 8.1.4. Städtischer Campingplatz, 8.1.5. Private Ein- und Ausgänge 9. Die Breite soll mind. 4,50, mit LKW-Verkehr mind. 5,50 m (engste Stellen auf Weidenweg 3,80m!!!) betragen. Bei geringeren Fahrgassenbreiten können diese Verkehrsarten laut Richtlinien nicht zugelassen werden. DIES IST AUF EINER FAHRRADSTRASSE WEIDENWEG UNMÖGLICH! 10. Zusätzlich sind lt. ERA am Fahrbahnrand grundsätzlich 0,75 Meter breite Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn anzuordnen. 11. Da an Fahrradstraßen schräg oder senkrecht Parken zu gefährlichen Situationen führt, müssen vorhandene entsprechende Anliegerparkplätze bis zu 3m breite Sicherheitszonen haben (unmöglich auf Weidenweg!) 12. Laut § 25 Absatz 3 StVO müssen Fußgänger Fahrradstraßen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überschreiten. Dies kann nur an zwei Stellen gewährleistet werden 12.1. Auf der Gemeinde 12.2. Brücke /Westhover Weg oder Weidenweg (Weg entlang Autobahn) 13. Für Querungen werden besondere – z.T. aufwändige - bauliche Maßnahmen empfohlen. 14. Laut § 25 Absatz 1 StVO dürfen (hier müssen!) Fußgänger auf der Fahrbahn – hier Fahrradstraße – nur dann gehen, wenn die Straße keinen Gehweg oder Seitenstreifen hat. 15. Wenn Fußgänger Fahrbahn benutzen müssen – am Weidenweg sogar vollständig – sind Konflikte durch bauliche Maßnahmen oder deutliche Markierungen auszuschalten. DIES IST AUF EINER FAHRRADSTRASSE WEIDENWEG UNMÖGLICH! 16. Auch für Rollerfahrer, Inline-Skater etc. sind Lösungen zu suchen, denn auch sie dürfen die Fahrbahn einer Fahrradstraße nicht benutzen. Viele der o.g. Punkte werden am Weidenweg nicht berücksichtigt und /oder eingehalten bzw. sind sogar unmöglich. Daher muss die Widmung des Weidenweges allein aus rechtlichen Gründen aufgehoben werden. Meines Erachtens könnte bereits jetzt die Stadt Köln haftbar bzw. mithaftbar sein, für alle Unfälle zumindest mit Fußgängern – sogar z.T. unabhängig von der Schuldfrage…. Hier ist aber auch die Kreativität von Politik, Verwaltung, Verbänden etc. gefragt, um Lösungen zu finden. Gez. Hans Burgwinkel PS siehe hierzu auch Schreiben und Plan der „IG Schutzstreifen der Poller Geschäftsleute Siegburger Str.“ vom 25.06.2018 „Alternativen zum Fahrradschutzstreifen Siegburger Str.“ PPS Ist ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Kfz frei” oder “Kfz-Verkehr frei” überhaupt zulässig (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43)? Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden…
  • Anlage 1- Eingabe

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    Hans Burgwinkel Schenkspfad 5, 51105 Köln (Poll), Tel.: 0221/835 836 Fax 0221/830 22 57 Mobil 0171-5282817 Hjburg@aol.com 19.05.2021 „Bürgeranträge“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Umwidmung Fahrradstraße Weidenweg in Köln-Poll Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die gefährliche Widmung des Weidenweges in Köln-Poll als Fahrradstraße ganz oder zumindest in Höhe des Campingplatzes bzw. der Bebauung entfallen kann… Begründung: Der Weidenweg in Poll ist im Bereich zwischen Autobahn und Alfred-Schütte-Allee als „Fahrradstraße“ ausgewiesen. Dies mag eventuell sinnvoll sein, ist aber im Bereich der Bebauung, des Campingplatzes und insbesondere in Höhe der Gaststätte „Poller Fischerhaus“ in vielfältiger Weise für nahezu alle Verkehrsteilnehmer besonders gefährlich. Daher sollte in diesem Bereich die Ausweisung als Fahrradstraße aufgehoben werden und unter Beteiligung der Anwohner eine andere Lösung, z.B. „Tempo 20 km/h“, gefunden werden. Auch in der Nähe des Schützenplatzes entstehen gefährliche Situationen… Durch die Vorfahrtsberechtigung für Radfahrer kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen / Beinahekollisionen, insbesondere mit rasenden und aggressiven Radfahrern bzw. E-Bikes u.ä.: - Allgemein auf der gesamten Strecke mit Spaziergängern - Insbesondere wenn Gäste – mehr oder minder „aufmerksam“ - das Poller Fischerhaus verlassen und die Straße ohne Schutzzone betreten… - Wenn Anlieger mit ihren Autos aus ihren Garagen / Einfahrten herausfahren wollen, - Wenn Gäste des Campingplatzes – insbesondere mit Wohnanhängern – aus oder in den Campingplatz fahren - der einzig barrierefreie Zugang von Alt-Poll / Alfred-Schütte-Allee zum Schützenplatz und zur Erholungszone Rheinufer wird für Eltern mit Kindern, Alte und Behinderte zum gefährlichen Risikobereich. Gez. Hans Burgwinkel Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden… Ich möchte – sofern es unter Corona-Bedingungen sinnvoll ist – reden… An die Bezirksvertretung 7 der Stadt Köln  Frau Oberbürgermeisterin  Beschwerdeausschuss  Frau Bezirksbürgermeisterin  Leiter Bürgeramt  SPP, Grüne, CDU, FDP  BV 7 Porz (/ Poll)  Presse (Köln) per e-mail Anlage

Beratungsverlauf

  1. 27.01.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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