AN/0717/2025
Dem Vorschlag des BUND Köln folgen - Bestellung eines Erbbaurechts für die „Gleueler Wiesen“ zur dauerhaften und nachhaltigen ökologischen Sicherung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12
5660 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.05.2025 AN/0717/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.05.2025 Dem Vorschlag des BUND Köln folgen - Bestellung eines Erbbaurechts für die „Gleueler Wiesen“ zur dauerhaften und nachhaltigen ökologischen Sicherung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 27.05.2025 zu setzen. Begründung der Dringlichkeit Die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens seitens der Stadt Köln. (remember: Im Rechtsstreit geht es um einen B -Plan, der laut „Kompromisslösung" hinfällig ist). Da ist doch was im Busch!!! Zur Rechtslage Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 24.11.2022 (7 D 2/ 21.NE) den Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln -Sülz – auf die Normenkontrolle einer als Umweltvereinigung anerkannten Bürgerinitiative für unwirksam erklärt. Im Zuge der Revisionen hob das Bundesverwaltungsgericht (BV erwG, Urteil vom 24.4.2024 – 4 CN 2.23 – (OVG Münster)) die Entscheidung der V orinstanz allerdings auf und verwies den Rechtsstreit an das OVG Münster zurück. An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Isabell Ullrich Isabell.Ullrich@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln -Sülz – wirksam, weshalb für die Erteilung einer Baugenehmigung geltendes Planungsrecht vorliegt. Inzwischen hat die Stadt Köln gegenüber dem OVG Nordrhein-Westfalen das von der Antragstellerin „BI Grüngürtel für alle“ mit Schriftsatz vom 15.01.2025 beantragte Ruhen des V erfahrens abgelehnt und das OVG um eine T erminierung des weiteren V erfahrens gebeten. Beschluss (Vorschlag des BUND Köln) Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Für den geschützten Landschaftsbestandteil innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Mi- litärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler Straße (K 3) in Köln-Sülz, „Gleueler Wiesen“ wird ein Erbbaurecht zu Gunsten des BUND mit der Maßgabe bestellt, die öffentliche Grünfläche für die gesamte Bestellzeit auf Basis einer Pflegever- einbarung ökologisch zu schützen und zu bewirtschaften. 2. Das Erbbaurecht wird auf Basis des „Baustein 2“ (0149/2024) für 80 Jahre mit bis zu zwei V erlänge- rungen über jeweils 10 Jahre bestellt. 3. Der Erbbauzins wird dauerhaft ausgesetzt, da für die Bestellzeit eine Pflegevereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Erbbaurechtsnehmer geschlossen wird, die den gemeinwohlorientierten Zielen des „Baustein 2“ entspricht. 4. Gegenstand der Pflegevereinbarung ist die Durchführung von Pflegemaßnahmen zum Zweck des Biotopschutzes im o.a. geschützten Landschaftsbestandteil. Die vorgesehenen Pflegemaßnah- men führt der BUND nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt durch. Die Stadt – das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen – übernimmt weiterhin die V erkehrssicherungspflicht für die auf dem überlassenen Areal vorhandenen Bäume. 5. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stadt - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie Untere Naturschutzbehörde, kurz UNB genannt - dürfen auf dem Gelände keine V eränderungen, die nicht den in der Pflegevereinbarung genannten Maßnahmen entsprechen, vor- genommen werden. Die Errichtung von Aufbauten auf dem Gelände wird ausdrücklich untersagt. Begründung Die Gleueler Wiesen, die sich parallel zum Decksteiner Weiher in Köln Sülz erstrecken, sind ein Kernelement des landschaftsgeschützten Äußeren Grüngürtels. Auf den Gleue ler Wiesen beabsichtigt der 1. FC Köln weiterhin drei Großspielfelder und vier Kleinspielfeldern auf Grundlage des Bebauungsplans Nummer 63419/02 zu errichten und dadurch die Wiesen zu versiegeln. Durch die Bestellung eines Erbbaurechts an einen Umweltverband kann dauerhaft gewährleistet werden, dass die Gleueler Wiesen nicht bebaut werden. Die Wiese als T eil eines einzigartigen Konzepts einer Wald- und Wiesenlandschaft, bietet heute der Wohnbevölkerung wohnortnahes Grün und trägt dazu bei, die angrenzenden Viertel mit Kaltluft in heißen Sommern zu versorgen. Die Gleueler Wiese gehört zum Wiesentyp Glatthaferwiese. Die artenreichen - 3 - Glatthaferwiesen gehören zu den geschützten Lebensraumtypen (LRT 6510, Biotoptyp EA1). Daher bedürfen sie der besonderen Obhut und Pflege. Der am 05.12.2024 erfolgte Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3130/2024) schafft keinen dauerhaften Schutz der Gleueler Wiesen. Diese Neuaufstellung des B -Plans erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), die der Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. Derzeit ist weder die Beschlussfassung über eine B -Plan- Satzung noch die notwendige FNP-Änderung absehbar. Hingegen kann ein Erbbaurecht zeitnah bestellt werden. Dieses Erbbaurecht schützt vor den Auswirkungen der immer noch anhängenden Rechtsprechung. Im Unterschied zu einer eigentumsähnlichen Regelung, wie z.B. das Erbbaurecht, kann das kommunale Planungsrecht jederzeit geändert werden, z.B. durch Aufhebung einer Bebauungsplan-Satzung. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Berrenrather Straße
- Unter Goldschmied 6
- Gleueler Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0717/2025
- Typ
- KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 23.05.2025 10:09