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AN/0717/2025

Dem Vorschlag des BUND Köln folgen - Bestellung eines Erbbaurechts für die „Gleueler Wiesen“ zur dauerhaften und nachhaltigen ökologischen Sicherung

KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12 23.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 3.1.10

KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

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KLIMA FREUNDE-GUT Dringlichkeitsantrag nach § 12

5660 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.05.2025 
AN/0717/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.05.2025 
 
Dem Vorschlag des BUND Köln folgen - Bestellung eines Erbbaurechts für die „Gleueler Wiesen“ 
zur dauerhaften und nachhaltigen ökologischen Sicherung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 27.05.2025 zu setzen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens seitens der Stadt Köln. 
(remember: Im Rechtsstreit geht es um einen B -Plan, der laut „Kompromisslösung" hinfällig ist). Da ist 
doch was im Busch!!!  
 
Zur Rechtslage 
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 24.11.2022 (7 D 2/ 21.NE) den Bebauungsplan 
Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln -Sülz – auf die 
Normenkontrolle einer als Umweltvereinigung anerkannten Bürgerinitiative für unwirksam erklärt. 
Im Zuge der Revisionen hob das Bundesverwaltungsgericht (BV erwG, Urteil vom 24.4.2024 – 4 CN 2.23 
– (OVG Münster)) die Entscheidung der V orinstanz allerdings auf und verwies den Rechtsstreit an das 
OVG Münster zurück. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
Karina Syndicus 
karina.syndicus@stadt -koeln.de 
 
Isabell Ullrich  
Isabell.Ullrich@stadt -koeln.de 
 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln  
Telefon: 0221 -221-35604

- 2 - 
 
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der Bebauungsplan Nummer 63419/02 – Arbeitstitel: 
Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln -Sülz – wirksam, weshalb für die Erteilung einer 
Baugenehmigung geltendes Planungsrecht vorliegt. 
Inzwischen hat die Stadt Köln gegenüber dem OVG Nordrhein-Westfalen das von der Antragstellerin „BI 
Grüngürtel für alle“ mit Schriftsatz vom 15.01.2025 beantragte Ruhen des V erfahrens abgelehnt und das 
OVG um eine T erminierung des weiteren V erfahrens gebeten. 
 
 
Beschluss (Vorschlag des BUND Köln) 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Für den geschützten Landschaftsbestandteil innerhalb des Äußeren Grüngürtels zwischen der Mi-
litärringstraße (L 34), der Berrenrather Straße (K 2), dem Decksteiner Weiher sowie der Gleueler 
Straße (K 3) in Köln-Sülz, „Gleueler Wiesen“ wird ein Erbbaurecht zu Gunsten des BUND mit der 
Maßgabe bestellt, die öffentliche Grünfläche für die gesamte Bestellzeit auf Basis einer Pflegever-
einbarung ökologisch zu schützen und zu bewirtschaften. 
2. Das Erbbaurecht wird auf Basis des „Baustein 2“ (0149/2024) für 80 Jahre mit bis zu zwei V erlänge-
rungen über jeweils 10 Jahre bestellt. 
3. Der Erbbauzins wird dauerhaft ausgesetzt, da für die Bestellzeit eine Pflegevereinbarung zwischen 
der Stadt Köln und dem Erbbaurechtsnehmer geschlossen wird, die den gemeinwohlorientierten 
Zielen des „Baustein 2“ entspricht. 
4. Gegenstand der Pflegevereinbarung ist die Durchführung von Pflegemaßnahmen zum Zweck des 
Biotopschutzes im o.a. geschützten Landschaftsbestandteil. Die vorgesehenen Pflegemaßnah-
men führt der BUND nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt durch. Die Stadt – das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen – übernimmt weiterhin die V erkehrssicherungspflicht für die 
auf dem überlassenen Areal vorhandenen Bäume. 
5. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der  Stadt - Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen sowie Untere Naturschutzbehörde, kurz UNB genannt - dürfen auf dem Gelände keine 
V eränderungen, die nicht den in der Pflegevereinbarung genannten Maßnahmen entsprechen, vor-
genommen werden. Die Errichtung von Aufbauten auf dem Gelände wird ausdrücklich untersagt. 
 
 
Begründung 
Die Gleueler Wiesen, die sich parallel zum Decksteiner Weiher in Köln Sülz erstrecken, sind ein 
Kernelement des landschaftsgeschützten Äußeren Grüngürtels. 
Auf den Gleue ler Wiesen beabsichtigt der 1. FC Köln weiterhin drei Großspielfelder und vier 
Kleinspielfeldern auf Grundlage des Bebauungsplans Nummer 63419/02 zu errichten und dadurch die 
Wiesen zu versiegeln. 
Durch die Bestellung eines Erbbaurechts an einen Umweltverband kann dauerhaft gewährleistet werden, 
dass die Gleueler Wiesen nicht bebaut werden. 
Die Wiese als T eil eines einzigartigen Konzepts einer Wald- und Wiesenlandschaft, bietet heute der 
Wohnbevölkerung wohnortnahes Grün und trägt dazu bei, die angrenzenden Viertel mit Kaltluft in heißen 
Sommern zu versorgen. Die Gleueler Wiese gehört zum Wiesentyp Glatthaferwiese. Die artenreichen

- 3 - 
 
Glatthaferwiesen gehören zu den geschützten Lebensraumtypen (LRT 6510, Biotoptyp EA1). Daher 
bedürfen sie der besonderen Obhut und Pflege. 
Der am 05.12.2024 erfolgte Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (3130/2024) schafft 
keinen dauerhaften Schutz der Gleueler Wiesen. 
Diese Neuaufstellung des B -Plans erfordert die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), die der 
Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. Derzeit ist weder die Beschlussfassung über eine B -Plan-
Satzung noch die notwendige FNP-Änderung absehbar. 
Hingegen kann ein Erbbaurecht zeitnah bestellt werden. Dieses Erbbaurecht schützt vor den 
Auswirkungen der immer noch anhängenden Rechtsprechung. 
Im Unterschied zu einer eigentumsähnlichen Regelung, wie z.B. das Erbbaurecht, kann das kommunale 
Planungsrecht jederzeit geändert werden, z.B. durch Aufhebung einer Bebauungsplan-Satzung. 
 
gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Berrenrather Straße
  • Unter Goldschmied 6
  • Gleueler Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0717/2025
Typ
KLIMA-GUT Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
23.05.2025
Erstellt
23.05.2025 10:09