2667/2020
Kostenschätzung zum Bürgerbegehren des Bündnisses "Klimawende Köln"!
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 01.09.2020 2667/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.09.2020 Kostenschätzung zum Bürgerbegehren des Bündnisses "Klimawende Köln"! Die Initiative „Klimawende Köln“ plant die Durchführung eines Bürgerbegehrens unter dem Titel „100 % Ökostrom bis 2030 - Da simmer dabei“. Hierzu hat das Bündnis folgende Fragestellung formuliert: Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwi rken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneu- erbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Miete r- strommodellen zur Verfügung stellen? Ergänzend wird ausgeführt: Als erneuerbare Energien gelten dabei Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Der Begriff „liefern“ umfasst den Vertrieb und den Handel von Strom. Die Verwaltung ist gemäß § 26 Abs. 2, Satz 5 GO NRW verpflichtet, den Initiatoren die mit der Durch- führung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten mitzuteilen (Kostenschätzung). Für die Aus- wirkungen auf den Gemeindehaushalt legt die Rechtsprechung einen weiten Kostenbegriff zu Grun- de, der letztlich jede durch das verfolgte Begehren zurechenbar bedingte Vermögensminderung sei- tens der Gemeinde erfasst. Zur Vorbereitung der Schätzung hat die Verwaltung die Konzernoberge- sellschaft der RheinEnergie AG (RE), die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), aufgefordert ihr eine Kos- tenschätzung aus Unternehmenssicht zur Verfügung zu stellen. Parallel wurde seitens der Stadt außerdem das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH (WI) beauftragt, diese Schätzung im Hinblick auf die Angemessenheit der durch die RE verwendeten Methodik zu prüfen, ergebnisrelevante Annahmen kritisch zu reflektieren sowie die Plausibilität der erzielten Ergebnisse zu überprüfen. Die von der SWK bei der RE angeforde rte Kostenschätzung und das Validierungsgutachten des WI liegen nunmehr vor: Vor dem Hintergrund des verfügbaren Zeitrahmens und unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten einer abgrenzbaren Kostenschätzung bei dauerhaft wirkenden Maßnahmen konzentriert sich die Kos- tenschätzung auf eine zeitpunktbezogene Betrachtung (hier: 2030) und in diesem Zusammenhang auf die wesentlichen Ergebnistreiber, nämlich - die Mehrkosten aus dem alleinigen Bezug von Ökostrom und dessen nicht kostendeckender Ver- marktung bei der RE den einzubeziehenden Beteiligungen sowie 2 - die Mehrkosten aus dem veränderten Kraftwerks- und/oder Heizwerkseinsatz zur Bedienung der Wärmelieferverpflichtung (insbesondere im Bereich Fernwärme). Beide Effekte bewegen sich nach Einschätzung der RE selbst bei konservativer (= kostenminimaler) Betrachtung jeweils im hohen zweistelligen bis hin zum dreistelligen Mio. €-Bereich. Angesichts der Größenordnung dieser beiden Ergebnistreiber wurde darauf verzichtet finanziell weniger relevante Sachverhalte (maximal im einstelligen Mio. €-Bereich) exakt zu quantifizieren. Hierzu gehören z. B. - das entfallende Eigenergebnis der RheinEnergie Trading aus dem (Grau-)Stromhandel, - das entfallende Ergebnis aus dem Fernwärmeneugeschäft. Nur zum Teil (für den Bereich der Kraftwerke) in die Kostenschätzung einbezogen ist der mit der Ver- änderung des Geschäftsumfangs der RE dann einherge hende Arbeitsplatzabbau. Eine Quantifizie- rung der strukturpolitischen Effekte in der Stadt Köln wurde nicht vorgenommen. Auf Basis dieser Parameter geht die RE im kostenminimalen Fall ab 2030 von einer jährlichen Ergeb- nisbelastung von rd. 236,3 Mio. € (zusätzlich einem Einmaleffekt für 2030 in Form eines Verlustes aus Anlagenabgang von rd. 84,4 Mio. €, d. h. insg. 320,7 Mio. €) aus. Hiervon entfallen rd. 104 Mio. € auf Mehrkosten aus verändertem Heiz-/ Kraftwerksbetrieb in den Kölner Anlagen (zur Bedienung der Wärmelieferverpflichtung), rd. 37,4 Mio. € auf Mindererträge aufgrund des Wegfalls des positiven Er- gebnisbetrages des Kraftwerks Rostock und rd. 94,9 Mio. € auf Mehrkosten aus der Ökostromb e- schaffung/- vertrieb. In seinem Gutachten zur Kostenschätzung kommt das WI zu dem Ergebnis, dass die Kostenschä t- zung der RE als grundsätzlich valide anzusehen ist. Jedoch vertritt der Gutachter in Bezug auf das HKW Rostock die Auffassung, dass dieses Kraftwerk (aufgrund der absehbaren umweltpolitischen Entwicklung) wahrscheinlich vor 2030 vom Netz genommen wird und demnach in 2030 keinen E r- gebnisbeitrag mehr liefert. Diesem Effekt in Höhe von rd. 37,4 Mio. € wird daher durch Angabe einer Kostenbandbreite Rechnung getragen. Der Gutachter hat zudem Anmerkungen zur Berechnung der Mehrkosten aus der Ökostrombeschaffung gemacht. Da die Mehrkosten der Höhe nach aber als ins- gesamt plausibel festgestellt worden sind, wurde auf eine aufwändige, zeitintensive Modellierung ei- nes Transformationspfades verzichtet. Daneben hat der Gutachter die Frage der Abzinsung der Kosten auf das Entscheidungsjahr 2020 aufgeworfen. Nach kommunalrechtlicher Prüfung liegt der Kostenschätzung eine Darstellung der Kos- ten in Nominalwerten des Jahres 2030 zugrunde. Neben den unmittelbaren Kosten auf Ebene des Unternehmens und deren Abbildung im Haushalt sind bei den Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde auch zwangsläufige Folgekosten wie der Ausfall oder die Minderung von Erträgen zu berücksichtigen. Die Kosten der RE werden über die Stadtwerke Köln in voller Höhe über die Ergebnisbeteiligung an die Stadt (Wegfall von Ergebnisaus- schüttung sowie Zuschussbedarf in Höhe der darüberhinausgeh enden Deckungslücke) weiterg e- reicht. Im Rahmen der Kostenermittlung für den Haushalt der Stadt Köln sind außerdem Mindererträ- ge bei der Gewerbesteuer zu berücksichtigen, welche im vorliegenden Fall mit rd. 5 – 10,5 Mio. € zu beziffern sind. Die aus dem Bürgerbegehren resultierenden Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln werden stichtagsbezogen angegeben und betragen ab dem Jahr 2030 zunächst zwischen 203,9 Mio. € und 246,8 Mio. € jährlich. In 2030 fallen zudem zusätzlich einmalig 84,4 Mio. € an. Das Ergebnis der Kostenschätzung wurde der Initiative mitgeteilt. Gez. Prof. Dr. Diemert 3 Anlagen: Anlage 1: Kostenschätzung der RheinEnergie AG für das Bürgerbegehren Bündnis „Klimawende Köln“ Anlage 2: Gutachten zur Kostenschätzung der Rheinenergie AG zum Bürgerbegehren des Bündnis- ses „Klimawende Köln“
Anl. 2 Gutachten Kostenschätzung RE
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Gutachten | August 2020 Gutachten zur Kostenschätzung der Rheinenergie AG zum Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“. Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick Dr.-Ing. Arjuna Nebel Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 2 | Wuppertal Institut Herausgeber: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH Döppersberg 19 42103 Wuppertal www.wupperinst.org Autorin/Autor: Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick Wissenschaftlicher Geschäftsführer E-Mail: manfred.fischedick@wupperinst.org Dr.-Ing. Arjuna Nebel Senior Researcher im Forschungsbereich Systeme und Infrastrukturen, Abteilung Zukünftige Energie- und Infrastrukturen E-Mail: arjuna.nebel@wupperinst.org Gutachten Inhaltsverzeichnis Wuppertal Institut | 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 1 Zusammenfassung 4 2 Einleitung 7 3 Grundverständnis für die Kostenschätzung 9 3.1 Bewertung der Methodik 9 3.2 Bewertung der zentralen Annahmen 9 4 Kreis der einzubeziehenden Rheinenergie-Gesellschaften 11 4.1 Bewertung der Methodik 11 4.2 Bewertung der zentralen Annahmen 11 5 Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 12 5.1 Bewertung der Methodik 12 5.2 Bewertung der zentralen Annahmen 12 6 Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE-Strom 14 6.1 Bewertung der Methodik 14 6.2 Bewertung der zentralen Annahmen 15 7 Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 18 7.1 Bewertung der Methodik 18 7.2 Bewertung der zentralen Annahmen 18 8 Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock 20 8.1 Bewertung der Methodik 20 8.2 Bewertung der zentralen Annahmen 20 9 Einordnung 22 9.1 Kostenschätzung 22 9.2 Verallgemeinerbarkeit des Bürgerbegehrens 24 Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 4 | Wuppertal Institut 1 Zusammenfassung Das Wuppertal Institut ist von der Stadt Köln beauftragt worden, die von der Rhein- energie AG (im Folgenden RE) vorgelegte Kostenschätzung zum Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ gutachterlich zu prüfen. Dies umfasst u. a. die Prü- fung der Angemessenheit der durch die RE verwendeten Methodik, die kritische Re- flexion ergebnisrelevanter Annahmen sowie die Überprüfung der Plausibilität der erzielten Ergebnisse. Aufgrund der großen Dynamik im Energiemarkt sind Aussagen, gerade Aussagen zu Kosten, immer mit hohen Unsicherheiten verbunden. Insofern handelt es sich bei der vorgelegten Kostenschätzung um eine typische „wenn-dann“ Zuordnung, d. h. um eine auf Annahmen beruhende Kostenschätzung und keine Projektion respektive Voraussage. Für die Bewertung der Ergebnisse ist entsprechend eine hohe Transpa- renz bezüglich der Annahmen erforderlich. Dem Gutachter wurden dafür alle not- wendigen Zahlen seitens der RE zur Verfügung gestellt und bei Bedarf erläutert. Der durch die RE durchgeführten Kostenschätzung liegt ein Fundamentalmodell des Elektrizitätsmarktes zugrunde, welches die Erwartung der zukünftigen Preise und Erlösmöglichkeiten (hier vor allem der erzielbaren Strompreise) seitens der RE ab- bildet. Die Nutzung eines solchen Modells halten die Gutachter für notwendig und zielführend. Die Vorgehensweise entspricht vollständig der energiewirtschaftlichen Praxis. Das gleiche Modell nutzt die RE auch selber, um aus betriebswirtschaftlicher Sicht Investitionsentscheidungen abzuleiten. Die von der RE für die Kostenschätzung definierte Systemgrenze (z. B. in Bezug auf die betrachteten RE-Gesellschaften) und das als Bezugsrahmen ausgewählte Refe- renzszenario für die Entwicklung des Unternehmens (d. h. eine Entwicklung ohne Vorgaben von außen) sind schlüssig abgeleitet und plausibel. Sinnvollerweise bezieht die Kostenschätzung auch die Seite der Fernwärmebereitstellung seitens der RE mit ein, da sich die RE nicht zuletzt auf Wunsch und mit Unterstützung der Politik von Bundes- und Landesebene als Kraft-Wärme-Kopplungsstandort (KWK) erfolgreich etabliert hat. Die RE wählt für die Ableitung der Kosten eine zeitpunktbezogene Betrachtung, d. h. sie bestimmt mit welchen Kosten im Jahr 2030 gegenüber dem ausgewählten Refe- renzpfad zu rechnen ist. Sie geht dabei (modelltheoretisch) „von einem sprunghaften Übergang“ vom Referenzpfad auf den im Bürgerbegehren spezifizierten Alternativ- pfad (100 % erneuerbare Energien) im Jahr 2030 aus. Nur bei der Modellierung von Stromerzeugung/-bezug aus erneuerbaren Energien wird ein linearer Ausbaupfad unterstellt. In der Praxis würde selbstverständlich für den gesamten Kraftwerkspark der RE ein schrittweiser Übergang erfolgen. Die Modellierung eines solchen Trans- formationspfades ist allerdings sehr aufwendig und konnte aufgrund des kurzen ver- fügbaren Zeitrahmens für die Erstellung der Kostenschätzung verständlicherweise nicht umgesetzt werden. Damit bleiben die für die Bewertung durchaus relevanten dynamischen Kosteneffekte allerdings außen vor. Dies gilt für höhere Zusatzkosten vor dem Jahr 2030 genauso wie für erwartbare Kostendegressionseffekte nach 2030. Über potentielle Einnahmeausfälle für die Stadt Köln, die vor oder nach dem Bezugs- jahr 2030 anfallen, können daher keine expliziten Aussagen getroffen werden. Gutachten Zusammenfassung Wuppertal Institut | 5 Neben der Reflexion der verwendeten methodischen Ansätze, ist es auch Aufgabe der Gutachter, auf unterschiedliche Einschätzungen oder hohe Unsicherheiten in Bezug auf ergebnisrelevante Annahmen hinzuweisen. Dies gilt unabhängig von der Tatsa- che, dass de facto nur an einigen wenigen Stellen die Auswirkungen alternativer An- nahmen quantifiziert werden können, ohne umfassende Modellrechnungen durchzu- führen. Besonders bedeutsam und mit quantifizierbaren, die Kostenschätzung senkenden Effekten verbunden sind dabei u. a. • die Annahmen zum Ergebnisbeitrag des Steinkohlekraftwerks Rostock (d. h. eine Außerbetriebnahme vor dem Jahr 2030), • die Annahmen zu den Mehrkosten des Strombezugs aus erneuerbaren Energien und der Verteilung der Herkunftsnachweise und hier vor allem das Verhältnis des Kapazitätszubaus Photovoltaik zu Windenergie sowie insbesondere der Übergang auf eine zeitpunktbezogene Betrachtung bei der Windenergie Relevant aber im Rahmen des Gutachtens nicht genau quantifizierbar sind u. a. • Annahmen zu den CO 2-Preisen im Fundamentalmodell durch einen Über- gang auf eine andere Bezugsgröße (d. h. Übergang vom New Policy Scena- rio der Internationalen Energieagentur auf das, sich am Pariser Klima- schutzabkommen orientierende Sustainable Development Scenario) • Annahme einer vollständigen Abkehr der Fernwärmeerzeugung durch die RE (führt für die RE zu geringeren Kosten, verlagert Kosten allerdings auf die Kundenseite, die für sich eine vollständig neue Wärmeversorgung auf- bauen müssten und von den Skaleneffekten der Fernwärme nicht mehr profitieren könnten). Ein weiterer für die Bewertung der Kosten relevanter Punkt ist, dass die Kosten als nominale (d. h. nicht inflationsbereinigte) Kosten für das Jahr 2030 statt als reale Kosten ausgewiesen werden. Ob nominale oder reale Größen zu betrachten sind, ist letztlich eine kommunalverfassungsrechtlich zu klärende Fragestellung, die hier nicht behandelt werden kann, auf den generellen Unterschied sei hier aber hingewie- sen. Ungeachtet der kritischen kostenrelevanten Annahmen führt eine Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien bei der RE (vor allem auch aufgrund der Konsequenzen auf der Seite der Fernwärmeerzeugung) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu substanti- ellen Mehrkosten. Dabei scheint allerdings nicht ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Kunden der RE gewillt ist, für grünen Strom höhere Strompreise zu akzep- tieren. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Sensibilität gegenüber den Folgen des Klimawandels auf der Zeitachse steigen dürfte und eine bis zum Jahr 2030 sinkende EEG-Umlage Spielräume eröffnen dürfte. Unabhängig davon stellt die Umsetzung eines solchen Transformationspfads über einen so kurzen Zeitraum für Regionalversorger wie die RE ein große Herausforde- rung dar und würde die kommunalen Haushalte belasten. Ein derartiger Übergang ist aus eigener Kraft vermutlich kaum zu schaffen, sondern auf förderliche Rahmen- Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 6 | Wuppertal Institut bedingungen seitens des Bundes angewiesen. Schafft der Bund entsprechende Vo- raussetzungen, ist eine Vorreiterrolle für die RE (als regionaler Versorger mit hohem Bekanntheitsgrad) durchaus möglich und wäre mit einer hohen Impulswirkung ver- bunden. Eine derartige Impulsgeberfunktion ist aber nicht zwingend nur mit einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 erreichbar. Insofern kann die von der RE durchgeführte Kostenschätzung und die hier vorge- nommene Einordnung helfen, eine vertiefende Diskussion über adäquate Ausbau- ziele erneuerbarer Energien und die Zukunft der Fernwärmeversorgung zu führen, in die die Stadt, RE und die Zivilgesellschaft eingebunden werden sollten. Gutachten Einleitung Wuppertal Institut | 7 2 Einleitung Das Wuppertal Institut ist von der Stadt Köln beauftragt, die vorgelegte Kostenschät- zung der Rheinenergie AG (im Folgenden RE) zum Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ gutachterlich zu prüfen. Zu diesem Zweck wurden dem Wupper- tal Institut (im Folgenden die Gutachter) Unterlagen zur Kosteschätzung von der RE zur Verfügung gestellt und in drei virtuellen Workshops umfangreiche Rückfragen der Gutachter mit der RE ausführlich diskutiert. Die Kostenschätzung der RE gliedert sich in folgende, für die Kostenausweisung rele- vante Unterpunkte: • Grundverständnis für die Kostenschätzung • Kreis der einzubeziehenden RheinEnergie-Gesellschaften • Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell • Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE-Strom • Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung • Auswirkungen auf den Wärmevertrieb • Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock Zu den einzelnen Unterpunkten wird in diesem Gutachten gemäß Auftrag jeweils eine Bewertung der Angemessenheit der durch die RE verwendeten Methodik durch- geführt und soweit sinnvoll Hinweise zu möglichen alternativen Vorgehensweisen gegeben. Hinzukommt eine kritische Reflexion der zentralen Annahmen, die seitens der RE für die ergebnisrelevanten Faktoren getroffen wurden. Dabei sei vorausge- schickt, dass die Entwicklung des Energiesystems mit hohen Unsicherheiten verbun- den und durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet ist. Dies gilt mit Blick auf das Zieljahr der Kostenschätzung 2030 sowohl für die technologische Entwicklung, die Markt- und Preisentwicklung sowie politische und gesellschaftliche Faktoren. Bei der Bewertung und Einordnung der Ergebnisse der Kostenschätzung ist dies zu berück- sichtigen. Letztlich handelt es sich diesbezüglich immer um eine „wenn-dann“-Zu- ordnung, d. h. „wenn“ die Annahmen, die seitens der RE zugrunde gelegt worden sind in der Realität zutreffen, „dann“ ist mit dem dargestellten Kosteneffekt zu rech- nen. Umgekehrt bedeutet dies, dass es zu einer signifikanten Abweichung kommen kann, wenn die reale Entwicklung in maßgeblichen Bereichen von den getroffenen Annahmen abweicht. Insofern handelt es sich tatsächlich um eine auf Annahmen be- ruhende Kostenschätzung und keine Projektion respektive Voraussage. Abschließend ordnet das Gutachten die Kostenschätzung als Ganzes und die Zielset- zung des Bürgerbegehrens in einem größeren Kontext ein. Dies betrifft vor allem auch die Frage nach einer Verallgemeinerbarkeit des Vorgehens und dem Effekt ei- ner potenziellen Ausweitung der Zielvorgabe auf andere Regionen in Deutschland. Damit soll deutlich gemacht werden, dass in einem Verbundsystem wie dem europäi- schen Strommarkt eine rein regionale Betrachtung nicht zwingend zielführend ist, sondern immer auch beachtet werden muss, wie sich andere Marktteilnehmer ver- halten und welche Auswirkungen das eigene Verhalten möglicherweise an anderer Stelle auslöst. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 8 | Wuppertal Institut Das hier vorliegende Gutachten beschränkt sich in bewusst knapper Form auf die Re- flektion der wesentlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Kostenschätzung. Da- bei wird davon ausgegangen, dass der Stadt die Kostenschätzung der RE in vollstän- diger Form vorliegt und innerhalb des Gutachtens entsprechend keine Zusammen- fassung der Ergebnisse der Kostenschätzung erfolgen muss. Die im Rahmen der Ge- spräche mit der RE diskutierten Fragen und Anmerkungen der Gutachter können als ergänzendes Material verstanden werden, das der Stadt Köln bereits im Kontext der Gespräche mit der RE zur Verfügung gestellt worden ist. Auch dieses Material wird als bekannt vorausgesetzt und hier nicht vollständig wiederholt, wenngleich an vielen Stellen in diesem Gutachten auf die verschiedenen Punkte noch einmal dezidiert ein- gegangen wird. Zum Hintergrund: Der Stadt Köln liegt der Text eines Bürgerbegehrens des Bündnisses „Klimawende Köln“ vor. Die Antragsteller möchten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid vorlegen: „ Soll die Stadt Köln im Rah- men ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlag en erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?“ In der erläuternden Begründung hierzu heißt es: „Der Begriff „liefern“ umfasst den Vertrieb und den Handel von Strom.“ Zugleich wurde die von der Verwaltung gemäß § 26 Abs. 2 Satz 5 GO NRW unverzüglich vorzulegende Kostenschätzung beantragt. Im Rahmen der Schätzung sind die Kosten zu ermitteln, die voraussichtlich bei einem positiven Votum über den Bürgerentscheid entstehen w ürden. Mit den Kosten der Maßnahme sind dabei grundsätzlich die Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt ge- meint, wobei nicht nur die unmittelbaren Kosten der v orgeschlagenen Maßnahme, sondern auch zwangsläufige Folgekosten, Verzicht auf Einnahmen und die Kosten ei- ner erzwungenen Alternativmaßnahme zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung hat die Konzernobergesellschaft der RheinEnergie AG, die Stadtwerke Köln GmbH aufge- fordert, ihr eine Kostenschätzung aus Unternehmenssi cht vorzulegen. Diese Kosten- schätzung ist seitens der Stadt Köln zu bewerten. Der Gutachter unterstützt die Stadt mit diesem Gutachten bei der Bewertung. Gutachten Grundverständnis für die Kostenschätzung Wuppertal Institut | 9 3 Grundverständnis für die Kostenschätzung 3.1 Bewertung der Methodik Die RE stellt in ihrer der Stadt Köln übermittelten Kostenschätzung für zentrale Be- griffe des Bürgerbegehrens ihre Interpretation und die sich daraus ergebenen Konse- quenzen (z. B. hinsichtlich der Systemgrenze und des Bezugsrahmens respektive des Referenzszenarios, d. h. der Entwicklung wie sie die RE von sich aus, ohne äußere Vorgaben verfolgen würde) vor. Die einzelnen Vorgaben wurden im Rahmen des ers- ten Gespräches zwischen Gutachter und RE intensiv diskutiert. Das Vorgehen ist für die Gutachter insgesamt schlüssig und als nachvollziehbar zu bezeichnen. Es stellt, gerade vor dem Hintergrund der begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit eine Mög- lichkeit dar, zu einer seriösen Kostenabschätzung zu kommen. 3.2 Bewertung der zentralen Annahmen Auch wenn Vorgehen und zentrale Interpretationen der Vorgaben des Bürgerbegeh- rens von den Gutachtern als grundsätzlich schlüssig nachvollzogen werden, ist doch auf eine alternative Vorgehensweise für die Kostenschätzung hinzuweisen, die von Seiten der RE aus unterschiedlichen Gründen nicht gewählt worden ist bzw. in der Kürze der Zeit aufgrund des deutlich höheren Aufwandes nicht gewählt werden konnte. Dies betrifft in erster Linie die Annahme, dass im Rahmen der Kostenschät- zung im überwiegenden Maße davon ausgegangen wird, dass eine „Umschaltung“ im Jahr 2030 auf die Ziele des Bürgerbegehrens erfolgen wird (d. h. im hypothetischen Sinne unterstellt wird, dass es zu einer Systemveränderung „über Nacht“ kommt). Dieses Vorgehen ist unter dem engen zeitlichen Rahmen für die Kostenschätzung verständlich, muss sich aber aus zwei Gesichtspunkten einer kritischen Einordnung stellen: 1. Zeitpunktbezogene Betrachtungen haben grundsätzlich immer ihre Schwä- chen. Dies gilt erst recht für Bereiche wie die Energiewirtschaft mit sehr langen Betriebszeiten von Kraftwerken und Infrastrukturen. Insofern spricht vieles dafür, im Rahmen einer Differenzkostenabschätzung eine vergleichende Betrachtung von Transformationspfaden durchzuführen. Eine Betrachtung von Transformationspfaden ermöglicht eine Berücksich- tigung der notwendigen Investitionen und Anpassungsanstrengungen über einen längeren Zeitraum, d. h. hier in den Jahren zwischen 2020 und 2030 und darüber hinaus und erlaubt eine ganzheitliche Bewertung. Sie unterstellt keinen sprunghaften Übergang im Jahr 2030, sondern neben der Referenzentwicklung eine bewusste und zielorientierte Entwicklung in Richtung eines 100 %-Erneuerbare-Energien-Pfades, wie er als Zielset- zung des Bürgerbegehrens formuliert wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dieses alternative Vorgehen zu einer Veränderung der Kostenschät- zung führen. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass sich die an- fallenden Zusatzkosten auf der Zeitachse ungleich verteilen und sich die realen Kosten durch die Berücksichtigung der Inflation von Jahr zu Jahr unterscheiden. Wie groß der zu erwartende Unterschied ist und wie rele- vant dieser ist, lässt sich allerdings nicht mit Sicherheit sagen. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 10 | Wuppertal Institut Dass dieses Vorgehen seitens der RE nicht gewählt worden ist, hängt damit zusammen, dass die Abbildung eines alternativen Transformationspfades mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist und eine umfassende Optimie- rungsrechnung für den Aufbau eines gegenüber den bisherigen Planungen deutlich anderen Erzeugungs- und Bezugsportfolios erfordert hätte. 2. Allerdings ist auch das von der RE gewählte Vorgehen nicht an jeder Stelle völlig in sich konsistent. So wurde bei der Beschaffung der erneuerbaren Energien von der Prämisse „Umstellung über Nacht“ abgewichen und an- genommen, dass diese schon ab dem Jahr 2020 linear ansteigt. Dieses Vorgehen ist inhaltlich nachvollziehbar, da große zusätzliche Beschaf- fungsmengen in der Praxis tatsächlich nicht von heute auf morgen bereit- gestellt werden können, stellt aber dennoch einen Bruch mit der ansonsten gewählten Methodik dar. Dies ist insofern als durchaus kritisch zu bewer- ten, da die angenommenen Kosten der Windenergie in früheren Jahren deutlich höher sind als für den Zubau im Jahr 2030. Eine Anwendung der auch sonst gewählten Methodik würde in diesem Bereich zu einer merkli- chen Verringerung der ausgewiesenen Kosten führen (vgl. Kapitel 6). Gutachten Kreis der einzubeziehenden Rheinenergie-G esellschaften Wuppertal Institut | 11 4 Kreis der einzubeziehenden Rheinenergie-Gesellsch aften 4.1 Bewertung der Methodik Die RE stellt zwei Alternativen bei der Einbeziehung von RE-Gesellschaften vor. Diese Unterscheidung ist für die Gutachter schlüssig und nachvollziehbar. 4.2 Bewertung der zentralen Annahmen Die RE schlägt vor, nur die Tochterunternehmen einzubeziehen, welche verbundene Unternehmen i. S. der §§ 15 ff. AktG sind. Die Fokussierung auf Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung ist aus Sicht der Gutachter ein angemessenes Vorgehen, da nur für diese davon ausgegangen werden kann, dass derart substantielle Entschei- dungen wie der vollständige Übergang auf erneuerbare Energien auch durchgesetzt werden können. Durch die gewählte Vorgehensweise ist auch die Einbeziehung der materiell zurechenbaren Assets wie dem Steinkohlekraftwerk Rostock (wie auch dem Kraftwerk Niehl 3) gewährleistet, was aus Sicht der Gutachter aus sachlichen Grün- den und nicht zuletzt wegen der hohen energiewirtschaftlichen Bedeutung des Kraft- werks von zentraler Bedeutung ist. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 12 | Wuppertal Institut 5 Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.1 Bewertung der Methodik Den energiewirtschaftlichen Berechnungen der RE liegt ein Fundamentalmodell des Elektrizitätsmarktes zugrunde, welches die Erwartung der zukünftigen Preise und Erlösmöglichkeiten (hier vor allem der erzielbaren Strompreise) der RE abbildet. Die Nutzung eines solchen Modells halten die Gutachter für notwendig und zielführend. Die Vorgehensweise entspricht vollständig der energiewirtschaftlichen Praxis. 5.2 Bewertung der zentralen Annahmen Zentrale Annahmen, welche in das energiewirtschaftliche Fundamentalmodell einge- flossen sind, können aus Sicht der Gutachter vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Bürgerbegehrens gleichwohl als kritisch betrachtet werden. Grundsätzlich ist aber anzumerken, dass die zentralen, dem gewählten Fundamentalmodell zugrunde- liegenden Annahmen konsistent sind und das Modell im Unternehmen selbst für die Ableitung von Investitionsentscheidungen genutzt wird. Dabei kommt es in regelmä- ßigen Abständen zu einer Aktualisierung des Fundamentalmodells. Die für 2020 an- stehende Aktualisierung des Modells seitens der RE war zum Zeitpunkt der Kosten- abschätzung allerdings noch nicht vollständig umgesetzt. Zu den kritischen Annahmen im verwendeten Fundamentalmodell: 1. Die RE referenziert bei CO 2- und Brennstoffpreisen auf das New Policy Scenario (NPS – WEO 2018) der International Energy Agency (IEA). Hier stellt sich die Frage, ob dies aus heutiger Sicht noch angemessen ist. Das NPS unterstellt im Wesentlichen, dass die heute in der Umsetzung befind- lichen Politikmaßnahmen greifen und einen Beitrag zum Klimaschutz leis- ten. Ein dezidiertes Klimaschutzziel wird aber nicht angestrebt. Hinter- grund für das kritische Hinterfragen sind u. a. die Ziele der Europäischen Union (im Rahmen des 2019 verabschiedeten European Green Deal und der Ankündigung der EU bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wer- den zu wollen) und Deutschlands (im Rahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes) bis 2050 treibhausgasneutral werden zu wollen. Auf globaler Ebene gilt die Zusage der Staatengemeinschaft aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, das 2 °C-Ziel einhalten zu wollen, was ebenfalls eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts erfordert. Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus naheliegend, als Referenz auf das Szenario Sustainable Development (SDS) der IEA zu wechseln, das eine Entwicklung skizziert mit der die Pariser Klimaschutzziele eingehalten wer- den können. Neben zahlreichen anderen ergebnissensitiv wirkenden Annah- men bei einem derartigen Wechsel, dürften vor allem die unterschiedlichen CO 2-Preisannahmen eine hohe Relevanz haben. Nachfolgende Tabelle macht die Unterschiede deutlich, wie sie von der IEA dokumentiert werden. So ergibt sich interpolativ für das Jahr 2030 im Szenario NPS ein CO 2-Preis von 31 Euro/t CO 2, während das Szenario SDS von einem CO 2-Preis von 89 Gutachten Energiewirtschaftliches Preisprämissenmod ell Wuppertal Institut | 13 Euro/t CO 2 ausgeht (im Vergleich: der heutige CO 2-Preis im Rahmen des Eu- ropäischen Emissionshandelssystem liegt zwischen 20 und 25 Euro/t CO 2)1. Unterstellt man die höheren CO 2-Preise gemäß des Szenario SDS hätte dies beispielhaft erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Kohlekraftwerks Rostock und positive Auswirkungen auf die relative Wettbe- werbsfähigkeit erneuerbarer Energien. Quelle: International Energy Agency, World Energy Outlook 2018. Wie dargestellt, ist das von der RE gewählte Vorgehen aus der inneren Logik des Un- ternehmens heraus plausibel und in sich vollständig konsistent. Grundsätzlich wäre es aber sinnvoll, mit dem Szenario SDS eine andere Bezugsbasis zu wählen oder auf der Grundlage dieses Szenarios eine Sensitivitätsanalyse durchzuführen. Allerdings ist eine Umstellung eines Fundamentalmodells mit einem sehr großen Aufwand ver- bunden und für die hier durchzuführende Kostenabschätzung insofern nicht ange- messen. Damit bleibt es hier bei dem qualitativen Hinweis, dass eine derartige Um- stellung eine erheblich mindernde Wirkung auf die ausgewiesenen Kosten hätte. – – –– 1 Für ein typisches Gas-GUD-Kraftwerk würde das Zug rundelegen des höheren CO 2-Preises zu Zusatzkosten von mehr als 20 Euro/MWh führen und damit in signifikanter Größenordnung liegen. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 14 | Wuppertal Institut 6 Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE- Strom 6.1 Bewertung der Methodik Um die Mehrkosten für die Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien zu ermitteln, geht die RE davon aus, dass hinreichend viele Herkunftsnachweise (HKN) aus erneuerbaren Energien Anlagen, welche in Deutschland stehen, zu beschaffen sind. Die Zusatzkosten für Eigenerzeugung und Strombezug aus erneuerbaren Ener- gien berechnen sich aus dem Produkt von Strommenge und der Summe aus den Mehrkosten gegenüber dem Marktpreis für Graustrom und dem Herkunftsnachweis. Dabei geht die RE davon aus, dass Strom aus Photovoltaikanlagen schon vor dem Jahr 2030 konkurrenzfähig ist (d. h. die Stromgestehungskosten dem Marktpreis für Graustrom entsprechen), während dies für Strom aus Windkraftwerken nach den Annahmen der RE erst ab dem Jahr 2030 der Fall ist. Um die mit dem Ausbau erneuerbaren Energien korrespondierenden Zusatzkosten zu ermitteln werden vier Anlagenkategorien gebildet und für das Jahr 2030 jeweils die Menge der HKN abgeschätzt, welche die RE dort zu einem bestimmten Preis er- werben kann. Dieses Vorgehen scheint den Gutachtern prinzipiell schlüssig zu sein, da hiermit sichergestellt wird, dass die RE proaktiv handelt, eine direkte Beziehung zum Ort der Stromerzeugung (deutsche Herkunftsnachweise) hergestellt wird und Strom aus EEG-Anlagen (Erneuerbaren-Energien-Gesetz) nicht zur Anrechnung kommt. Anders ausgedrückt, es wird für den Aufbau des 100 %-Erneuerbaren-Ener- gien-Profils der RE unterstellt, dass neben der Eigenstromerzeugung nur der Erwerb von Strom aus Anlagen erfolgen kann, die keine Einspeisevergütung bekommen, denn nur diese können HKN generieren. Für die HKN wird angenommen, dass sich für diese Preise am Markt bilden und HKN den spezifischen (ideellen) Mehrwert des Stroms reflektieren. Dieser Logik folgend, sind auch für die Eigenerzeugung entspre- chende Kosten für HKN anzusetzen, da die RE alternativ die Möglichkeit hätte, die HKN zu vermarkten (Opportunitätskostenprinzip). Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang allerdings auf die Anmerkungen zur ab- weichenden Methodik bei der Beschaffung von HKN aus Windenergieanlagen aus Abschnitt 3.2. Für Windenergieanlagen wird von der RE davon ausgegangen, dass ein sukzessiver Aufbau von Erzeugungskapazitäten erfolgt und insofern nicht nur Kosten, wie sie im Jahr 2030 entstehen würden, bestimmend sind, sondern auch deutlich höhere Kosten aus dem Zubau in den Jahren vor 2030 zur Anrechnung kommen, in dem ein Mittelwert für den gesamten Zeitraum gebildet wird. Bei der Photovoltaik ist die Vorgehensweise für die Kostenberechnung unerheblich, da so- wohl für das Jahr 2030 als aber auch die Jahre zuvor davon ausgegangen wird, dass diese wettbewerbsfähig ist und außer für HKN keine Mehrkosten gegenüber Graus- trom anfallen. Aus Gründen der Konsistenz sollte auch bei der Windenergie auf eine zeitpunktbezogene Betrachtung übergegangen werden. Zudem erscheint es auch nicht unmöglich, dass mit dem entsprechenden Vorlauf von zehn Jahren für das Jahr 2030 und Folgejahre ein PPA (Power Purchased Agreement) abgeschlossen werden kann, das einen Bezug von Windstrom (respektive von HKN) in der benötigten Grö- ßenordnung sicherstellt. Gutachten Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE-Strom Wuppertal Institut | 15 6.2 Bewertung der zentralen Annahmen Die RE hat die folgenden vier Kategorien definiert: 1. EE-Anlagen, die (aufgrund der Regelungen des EEG) von der Einspeise- vergütung ausgenommen sind 2. EE-Bestandsanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten 3. EE-Bestandsanlagen, die ihre maximale Förderdauer überschritten haben 4. EE-Neuanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten Diese Definition ist nach Auffassung der Gutachter sinnvoll. Auf der Kategorisierung aufbauend definiert die RE Kosten je HKN für jede der Kategorien. Die Kostenan- nahmen bewegen sich aus Sicht der Gutachter im Rahmen vergleichbarer Abschät- zungen wie sie aus der energiewirtschaftlichen Diskussion bekannt sind. Allerdings sei darauf verwiesen, dass gerade Abschätzungen für den Marktpreis für HKN aus Deutschland für das Jahr 2030 (d. h. in zehn Jahren von heute aus betrachtet) auf- grund der großen Marktdynamik, die im Bereich des Ausbaus erneuerbarer Energien zu erwarten ist und weiter fortschreitender technologischer Entwicklungen, mit ho- hen Unsicherheiten verbunden sind. Für HKN, die quasi das Qualitätssiegel für grünen Strom sind, geht die RE für das Jahr 2030 konkret von Kosten in Höhe von 5 Euro/MWh aus. Dies erscheint durch- aus plausibel, auch wenn der Marktpreis für HKN in den letzten Jahren deutlich da- runter gelegen hat. Verschiedene Quellen (z. B. Aurora Research; Institut für Zu- kunftsenergiesysteme in einer 2019 für das Umweltbundesamt veröffentlichten Stu- die) sprechen für 2019 von Preisen deutlich unterhalb von 1 Euro/MWh 2. Dies gilt allerdings für HKN für Strom von (bestehenden) skandinavischen Wasserkraftwer- ken und nicht für HKN für Strom aus neuen deutschen Wind- oder Solaranlagen. Aufgrund der hohen von der RE zu kontrahierenden Menge an Strom (> 7,6 TWh) aus erneuerbaren Energien, kann für das Jahr 2030 zudem von einem signifikanten Wettbewerb mit anderen Unternehmen um HKN ausgegangen werden, der sich auf die Preise niederschlagen dürfte. Dass HKN in der von der RE genannten Größen- ordnung liegen könnten oder auch noch höher, zeigt ein Blick in die Niederlanden wo HKN in 2019 mit bis zu 8 Euro/MWh vermarktet wurden. Für jede der Kategorien wird abgeschätzt, welchen Anteil die RE an den wahrschein- lich verfügbaren HKN zu dem angesetzten Preis im Jahr 2030 beschaffen könnte. Dieser Anteil wird für die Anlagenkategorien 1 und 3 auf 1,5 % festgelegt. Dies ent- spricht dem derzeitigen Anteil des Stromabsatzes der RE am gesamtdeutschen Stromabsatz. Die Bezugsmöglichkeiten für Strom aus der Kategorie 2 werden aus ökonomischen Gründen als nicht relevant angesehen. Die dann noch verbleibende zu beschaffende Strommenge muss konsequenterweise aus Kategorie 4 bezogen wer- den, d. h. aus Neuanlagen. Die Gutachter sehen bei den dargestellten Annahmen der RE vor allem zwei Punkte als diskussionswürdig an, welche signifikante Auswirkung auf die Kostenschätzung haben: – – –– 2 In 2018 haben die HKN für die gleichen Wasserkraf twerke noch bei zwischen 1 und 2,5 Euro/MWh gelegen. Hintergrund war die deutlich geringere Wassermenge in diesem Jahr. Dieses Beispiel zeigt die hohe dargebotsabhängige Volatilität der Preise für HKN. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 16 | Wuppertal Institut 1. Der für die Kategorie 1 und 3 festgelegte Anteil von 1,5 % erscheint den Gutachtern eher als untere Grenze der möglichen Annahmen. Grundsätz- lich kann nicht vorausgesagt werden, wie sich die Nachfrage nach HKN auf dem Markt entwickeln wird und sich die einzelnen Unternehmen in Deutschland verhalten werden. Insofern ist die Festsetzung des erreichba- ren Anteils entsprechend des heutigen Stromabsatz der RE zunächst ein- mal pragmatisch. Diese Annahme ist aber letztlich nur dann gerechtfertigt, wenn man davon ausgeht, dass es eine vollständige Konkurrenz um die HKN aus Deutschland gibt und auch alle anderen Unternehmen HKN ent- sprechend ihres Stromabsatzanteils beschaffen wollen. Da die RE bei Er- folg des Bürgerbegehrens in Bezug auf die Geschwindigkeit des Ausbau des Anteils erneuerbaren Energien angesichts der aktuellen Marktdynamik höchstwahrscheinlich eine Vorreiterrolle einnehmen würde, ist eine voll- ständige Konkurrenz im Bereich HKN als Grundannahme zumindest frag- lich. Andererseits ist zu konstatieren, dass die über die Kategorien 1 und 3 zu beschaffenden Strommengen eher gering sind, die Auswirkungen auf das absolute Ergebnis der Kostenschätzung selbst bei einer Verdopplung oder Verdreifachung des Anteils dementsprechend begrenzt sind. Zudem ist zu beachten, dass der ökologische Mehrwert von kontrahierten Be- standsanlagen gering ist und kein Ausbauimpuls generiert wird. 2. Die RE nimmt an, dass es beim Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen (Kategorie 4) zu einem kapazitätsseitig identischen Ausbau von Wind- und PV-Anlagen kommt und ein, dem gesamtdeutschen Zubau proportionaler, Erwerb von HKN aus diesen Anlagen erfolgt. Aufgrund der spezifisch hö- heren Kosten, die für die Windenergie angesetzt worden sind, ist dies eine ergebnisrelevante Setzung. Seit einigen Jahren und auch aktuell erfolgt kapazitätsseitig ein eher überproportionaler Ausbau der Photovoltaik. Nicht zuletzt aufgrund der großen Akzeptanzprobleme der Windenergie in vielen Regionen Deutschlands, spricht aus heutiger Sicht durchaus einiges dafür, dass dieser Trend anhalten wird. Zudem hat die RE unabhängig von dem Zubaugeschehen in Deutschland grundsätzlich immer die Möglich- keit, ihr eigenes Portfolio durch Eigenerzeugung und Beschaffung optimal zu gestalten. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass ein höherer, kostengünstigerer Photovoltaikanteil sinnvoll integriert werden könnte. Auf der anderen Seite ist grundsätzlich anzumerken, dass die Möglichkeit ei- ner vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien seitens der RE impli- ziert, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland insgesamt ge- genüber dem bisherigen Maß stark zunehmen muss. Erfolgt dies nicht, würde dies dazu führen, dass – einen konstanten Stromabsatz unterstellt – ein unre- alistisch hoher Anteil des nationalen Zubaus allein für die RE zu Verfügung stehen müsste. Ohnehin erscheint ein 100 %-Szenario nur dann möglich, wenn die RE selber in eine großmaßstäbliche Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien einsteigt, also Teil eines forcierten Ausbaupfades ist, was einem gegenüber heute deutlich verändertem Geschäftsmodell der RE entsprechen würde. Gutachten Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE-Strom Wuppertal Institut | 17 3. Entsprechend der Interpretation des Bürgerbegehrens wird unterstellt, dass ausschließlich deutsche HKN erworben werden. Es sei entsprechend darauf hingewiesen, dass in der energiewirtschaftlichen Praxis durchaus von dieser Vorgabe abgewichen wird und von einigen etablierten und aus ökologischer Perspektive angesehenen Anbietern europäische HKN zu- grunde gelegt werden (z. B. von Greenpeace Energy), die gerade bei hoher Konkurrenz im Markt ggf. kostengünstiger zur Verfügung stehen könnten. 4. Kostenrelevanz der abweichenden Methodik bei der Behand- lung der Windenergie : Wie dargestellt, wird für den Aufbau einer Windstromerzeugungs-/-bezugsstruktur von einem stufenweisen, sich über das gesamte Jahrzehnt erstreckenden, Pfad ausgegangen und für die Jahre vor 2030 deutlich höhere Kosten angenommen. Für den Zeitraum 2020 bis 2030 ergeben sich für die Windenergie hierdurch im Mittel Kos- ten oberhalb des Marktpreises für Graustrom in Höhe von 16 Euro/MWh (onshore) bzw. 17 Euro/MWh (offshore). Im Gegensatz dazu werden für das Jahr 2030 ausschließlich die Kosten für die HKN in Ansatz gebracht, da davon ausgegangen wird, dass die Windenergie ebenso wie die Photo- voltaik zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich wettbewerbsfähig ist (d. h. ein wirtschaftlicher Betrieb erwartet wird). Würde man entsprechend für die Windenergie aus Konsistenzgründen von einer zeitpunktbezogenen Be- trachtung für das Jahr 2030 ausgehen, ergäben sich gegenüber der Kostenschätzung der RE um etwa 57,5 Mio. Euro geringere Kos- ten . Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 18 | Wuppertal Institut 7 Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.1 Bewertung der Methodik Die RE erstellt ein Basisszenario der Wärmeversorgung, welches den derzeitigen Pla- nungsstand der RE für die Wärmeversorgung im Jahr 2030 aufzeigt. Für die Berech- nung der Kosten werden dann zwei weitere Szenarien erstellt, eines, welches den rei- nen Kesselbetrieb 2030 vorsieht und eines, welches den bestehenden Anlagenpark mit synthetischem erneuerbaren Gas versorgt. Die Zusatzkosten für die Kostenschät- zung ergeben sich dann entsprechend aus einer Differenzbetrachtung der unter- schiedlichen Szenarien. Die Gutachter halten diese Vorgehensweise für grundsätzlich geeignet, die sich im Anlagenpark der RE ergebenen Kosten abzubilden. Aufgrund der starken Orientie- rung der RE auf den Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und des damit verbundenen (und auch politisch gewollten) starken Ausbau der Fernwärme in Köln, ist es für die Kostenschätzung unerlässlich, dass auch der Bereich der Wärme- bereitstellung einbezogen wird und entsprechend alternative Methoden der Fernwär- meversorgung betrachtet und kostenseitig bewertet werden. Aufgrund der mit beiden Varianten verbundenen hohen Kosten, stellt sich allerdings die Frage, ob nicht in der Konsequenz für die RE der vollständige Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung die bessere, zumindest aber günstigere Lösung wäre. Zu prü- fen wäre bei dieser Radikalvariante sicherlich, ob die bestehenden Fernwärmelie- ferverpflichtungen (vor allem die Versorgung der Industriekunden mit Prozess- dampf) einem vollständigen Ausstieg entgegenstünden, was im Rahmen dieses Gut- achtens nicht möglich ist. Zu betonen ist bei dieser Radikalvariante zudem, dass eine vollständige Abkehr der RE von der Fernwärmeerzeugung zwar zu geringeren Kosten für die RE führt, die Kosten allerdings auf die Kundenseite verlagert würden, die für sich eine vollständig neue Wärmeversorgung aufbauen müssten und von Skalenef- fekten der Fernwärme nicht mehr profitieren könnten. Eine Quantifizierung der je- weiligen Effekte erfordert aufwendige Modellrechnungen, die im Rahmen des Gut- achtens nicht möglich sind. 7.2 Bewertung der zentralen Annahmen Nach Sichtung der durch die RE zur Verfügung gestellten Unterlagen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass das dargestellte Basisszenario für beide Zielszenarien als Referenz dienen kann. Die Zielszenarien scheinen (ergänzt um die oben skizzierte Radikalvariante) eine angemessene Bandbreite der zukünftigen Kosten abzudecken, wenn sie auch nicht eine aus ökologischer oder ökonomischer Sicht wünschenswerte Umsetzung widerspiegeln, sondern eher als „Grenzszenarien“ anzusehen sind. Der Ersatz der durch eine hohe Brennstoffausnutzung gekennzeichneten KWK-Anlagen der RE in Szenario 1, der sich aus dem Vermarktungsverbot von Strom aus mit fossi- len Brennstoffen betriebenen Anlagen zwangsläufig ergibt, durch einfache reine Heizwerke ist für die Aufrechterhaltung der Fernwärmeversorgung in Köln zwar ver- gleichsweise kostengünstig, energetisch aber sehr ineffizient und führt letztlich zu höheren, der Fernwärme zuzurechnenden CO 2-Emissionen als heute. Der Ersatz des Brennstoffs in Szenario 2, d. h. die Umstellung auf synthetisches aus erneuerbaren Energien stammendes Methan, ermöglicht dagegen die Weiternutzung der KWK- Gutachten Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerze ugung Wuppertal Institut | 19 Anlagen und würde zugleich zu einer CO 2-freien Fernwärmeversorgung in Köln füh- ren. Aufgrund der noch vergleichsweise frühen Entwicklungsphase von syntheti- schen Gasen (bis dato befinden sich diese noch im Pilot- bzw. Demonstrationssta- dium) ergeben sich für den Bezugszeitpunkt relativ hohe Kosten. Aufgrund der Kos- tenstruktur resultiert für die Kraftwerke eine geringe Auslastung, so dass die Fern- wärmeversorgung auch in diesem Szenario zu großen Teilen durch Heizwerke er- folgt. Für die Folgejahre, d. h. mit zunehmender Marktpenetration von synthetischen Gasen (und weiter steigenden CO 2-Preisen) dürften die Zusatzkosten deutlich sin- ken. Dies macht noch einmal die Problematik der Kostenschätzung bezogen auf ei- nen einzelnen Zeitpunkt (hier das Jahr 2030) im Unterschied zu einem Vergleich ei- nes längeren Transformationszeitraums (z. B. 2020 bis 2050) deutlich. Die von der RE getroffenen Annahmen zu Fix-, Personal- und Sachkosten für die Wärmeversorgung erscheinen den Gutachtern als angemessen. Wie dargestellt spannen die beiden betrachteten Szenarien unter der Maßgabe der Aufrechterhaltung der Fernwärmeversorgung die Bandbreite der möglichen Ent- wicklungen ab. Grundsätzlich bestehen für Köln und die RE auch andere Optionen für die Versorgung der Stadt mit Fernwärme. Eine Bestimmung eines optimalen Ver- sorgungspfades ist aber aufwendig und verständlicherweise im Rahmen der Kosten- schätzung von der RE nicht durchgeführt worden. Die Gutachter sehen eine Prüfung weiterer alternativer Technologien der Wärmeversorgung wie Solarthermie, Power2Heat und elektrische Wärmepumpen aber unabhängig von der hier durchge- führten Kostenschätzung grundsätzlich als wichtigen Baustein an, um zu einer öko- nomisch und ökologisch sinnvollen Wärmeversorgung zu kommen. Den Gutachtern ist bekannt, dass die RE bezogen auf einige der alternativen Optionen bereits Poten- tialanalysen durchgeführt hat. Aufgrund der sich stetig verändernden technischen aber auch marktlichen Rahmenbedingungen sollten derartige Untersuchungen regel- mäßig wiederholt werden. Aus Sicht der Gutachter sollte über den Betrieb der BHKWs hinaus auch an anderer Stelle der Einsatz von fester Biomasse geprüft wer- den. Die Gutachter unterstützen die Empfehlung der RE, für die Kostenschätzung das Szenario mit den geringeren Kosten auszuwählen (d. h. Szenario1), auch wenn hier- durch eine energetisch ineffiziente Versorgung über Heizwerke zur Vergleichsgrund- lage gemacht wird. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 20 | Wuppertal Institut 8 Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock 8.1 Bewertung der Methodik Die RE geht nach den Ergebnissen ihres Fundamentalmodells für 2030 davon aus, dass das Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock in diesem Jahr ein positives Ergebnis von etwa 37,4 Mio. Euro erzielen kann. Die Gutachter können die Methodik für die Berechnung des Ergebnisses des Stein- kohlekraftwerks Rostock unter den gesetzten Annahmen nachvollziehen. Allerdings haben die Gutachter eine andere Einschätzung darüber, ob das Heizkraftwerk Rostock im Jahr 2030 überhaupt noch in Betrieb ist, bzw. gehen sie je nach Entwick- lung fundamentaler Indikatoren (z. B. CO 2-Preis im Europäischen Emissionshan- delssystem, Entwicklung Kohle- und Erdgaspreis, gesellschaftliche Akzeptanz und Kundenpräferenzen, praktische Erfahrungen mit den von der Bundesregierung im Rahmen des Kohleausstiegsgesetz implementierten Ausschreibungsrunden für die Stilllegung von Steinkohle-Kraftwerken) davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit ei- ner früheren Außerbetriebnahme durchaus hoch ist. 8.2 Bewertung der zentralen Annahmen Die RE unterstellt in der Kostenschätzung, dass das Steinkohlekraftwerk Rostock im Jahr 2030 am Elektrizitätsmarkt aktiv sein wird und einen signifikanten Erlös er- wirtschaften kann. Im Gegensatz dazu gehen die Gutachter davon aus, dass das Steinkohlekraftwerk Rostock vor dem Hintergrund der energiewirtschaftlichen Ent- wicklungen, der politischen Klimaschutzambitionen auf nationaler und europäischer Ebene (so diskutiert die Europäische Union aktuell über eine Anhebung des Klima- schutzziels für 2030 von bisher 40 % Minderung der CO 2-Emissionen gegenüber 1990 auf 50 bis 55 %, was dann auch eine Ambitionssteigerung auf nationaler Ebene in Deutschland zufolge hätte) und vor allem vor dem Hintergrund der durch das Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung ausgelösten Dynamik nicht davon aus, dass das Steinkohlekraftwerk Rostock im Jahr 2030 in jedem Fall noch am Elektrizi- tätsmarkt teilnehmen wird 3. Im Fall einer früheren Außerbetriebnahme wä- ren die Kosten (bzw. hier das Wegfallen des positiven Ergebnisses des Kraftwerks) für den Bilanzpunkt 2030 in der Kostenschätzung mit null anzunehmen. Sollte entgegen der Erwartung der Gutachter eine wirtschaftliche Betriebsweise des Steinkohlekraftwerks Rostock im Jahr 2030 möglich sein, gehen die Gutachter da- von aus, dass die RE ihren Anteil am Steinkohlekraftwerk Rostock beispielsweise an den Mehrheitseigentümer EnBW veräußern könnte. Die Veräußerungserlöse werden in einem solchen Fall aufgrund der nur noch begrenzten Restlaufzeit der Anlage – – –– 3 Grundsätzlich schließt das Kohleausstiegsgesetz d er Bundesregierung einen Betrieb von Steinkohlekraftwerken nicht aus. Laut Gesetz können in 2030 noch rund 8 GW Steinkohle und 9 GW Braunkohle im Betrieb sein. Damit würden sich Betriebs- chancen gerade für vergleichsweise junge Kraftwerke wie das HKW Rostock ergeben. Allerdings werden die gesetzlichen Vorgaben von der Entwicklung des Marktes überlagert. Schon in 2019 und im ersten Halbjahr 2020 (mit der Besonderheit eines deutlichen auf die Covid19-Pandemie zurückzuführenden Rückgangs der Stromnachfrage) ist die Steinkohleverstro- mung marktbedingt drastisch zurückgegangen. Die jüngsten Entwicklungen in Großbritannien zeigen, wie schnell sich heute angestammte Märkte verändern können. U. a. durch die Einführung einer zusätzlichen Klimaschutzabgabe auf Steinkohle- kraftwerke (Carbon Price Support) ergänzend zum Zertifikatepreis aus dem Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) hat sich der Anteil der Steinkohle am britischen Strommix von rund 25 % in 2015 auf quasi Null in 2020 reduziert. Gutachten Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock Wuppertal Institut | 21 höchstwahrscheinlich zwar nicht in der gleichen Größenordnung liegen wie die ent- gangenen Betriesberlöse (so wie sie die RE heute abschätzt), würden aber für die Kostenschätzung dennoch reduzierend wirken. Ein Indiz dafür, dass die RE selbst grundsätzlich Zweifel an einem längerfristig Ge- winn-erwartenden Betrieb des Heizkraftwerks hat, zeigt die im Juni 2020 vorgenom- mene Sonderabschreibung für das Steinkohlekraftwerk Rostock seitens des Unter- nehmens, die mit Blick auf eine Risikominimierung vorgenommen wurde. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 22 | Wuppertal Institut 9 Einordnung 9.1 Kostenschätzung Die von der RE ausgewiesenen Zusatzkosten liegen je nach Szenario zwischen 236,3 und 569,4 Mio. Euro für das Jahr 2030 (Kostenschätzung ohne Berücksichtigung der Abschreibung für die KWK-Anlagen 4). Für die Stadt Köln wären damit drastische Er- lösrückgänge gegenüber der heutigen Situation verbunden (zum Vergleich: der Ge- winn der RE vor Steuern betrug im Jahr 2019 rund 158 Mio. Euro). Die Gutachter sehen die Kostenschätzung der RE als grundsätzlich valide an. Sie ge- hen davon aus, dass die ermittelten Kosten auf der Basis der von der RE verwende- ten Methodik und der Eigenlogik des Unternehmens folgend (sich an einem Funda- mentalmodell für die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu orientieren, das auch für die aktuellen Investitionsentscheidungen des Unterneh- mens Verwendung findet) in einer realistischen Größenordnung liegen. Gleichzeitig sehen die Gutachter einige Annahmen kritisch und verstehen ihren Gut- achterauftrag darin, auf potenzielle Annahmen hinzuweisen, die sich als besonders ergebnisrelevant erweisen könnten ohne selbst Modellrechnungen durchführen zu können und die Auswirkungen alternativer Annahmen vollständig quantifizieren zu können. Dabei konzentriert sich das Gutachten hier auf Annahmen, deren Verände- rung in jedem Fall zu einer signifikanten Verringerung der in der Kostenschätzung ausgewiesenen Kosten führen würde. Besonders bedeutsam sind dabei wie in den vorhergehenden Kapiteln abgeleitet u. a. • die Annahmen zum Ergebnisbeitrag des Steinkohlekraftwerks Rostock (vgl. Kapitel 5) • die Annahmen zu den Mehrkosten des Strombezugs aus erneuerbaren Energien und hier die Verteilung der Herkunftsnachweise auf Photovoltaik und Windenenergie, vor allem aber der der Übergang auf eine zeitpunkt- bezogene Betrachtung bei der Windenergie (vgl. Kapitel 8) sowie (aufgrund der hohen Unsicherheiten weniger gut quantifizierbar) • die Annahmen zur Entwicklung der CO 2-Preise im Fundamentalmodell (vgl. Kapitel 5) und • die Annahmen über die weitere Ausgestaltung der Fernwärmeversorgung respektive als Radikalvariante eine vollständige Abkehr der Fernwärmeer- zeugung durch die RE (vgl. Kapitel 7). Unabhängig davon ist die Bezugnahme auf ein spezifisches Jahr (hier 2030), die aus pragmatischen Gründen im Rahmen der Kostenabschätzung nachvollziehbar ist, problematisch. Eine vergleichende Betrachtung des Transformationspfades von heute bis 2030 und darüber hinaus würde die Genauigkeit der Kostenschätzung noch einmal erheblich erhöhen und die Dynamik der vollständigen Umstellung des Erzeu- gungsportfolios angesichts der langen Betriebszeit der Anlagen besser abbilden. Eine – – –– 4 Die Abschreibung für die KWK-Anlagen, die von der RE für das Jahr 2030 ausgewiesen werden, werden hier zunächst au- ßen vorgelassen, da sie die Kostenbilanz des Jahres 2030 als Einmaleffekt einseitig belasten und in Folgejahren nicht mehr auftreten. Gutachten Einordnung Wuppertal Institut | 23 solche Betrachtung erfordert aber umfangreiche Energiesystemmodellrechnungen und wäre mit einem hohen Aufwand verbunden. Ein weiterer für die Bewertung der Kosten relevanter Punkt ist, dass die Kosten als nominale (d. h. nicht inflationsbereinigte) Kosten für das Jahr 2030 statt als reale Kosten ausgewiesen werden. Für Zukunftsbetrachtungen ist es durchaus üblich, die in der Zukunft entstehenden Kosten auf ein früheres Bezugsjahr (hier z. B. 2020) ab- zuzinsen respektive inflationsbereinigt vorzulegen. Nur dann können die berechne- ten Kosten mit aktuellen Zahlen (z. B. die heutige Gewinnabführung an die GEW Köln AG) sinnvoll in Beziehung gesetzt werden. Ob nominale oder reale Größen zu betrachten sind, ist letztlich aber eine kommunalverfassungsrechtlich zu klärende Fragestellung, die hier nicht behandelt werden kann, auf den generellen Unterschied sei hier aber hingewiesen. Die Gutachter gehen im Gegensatz zur RE nicht davon aus, dass eine Kostenweiter- gabe im Bereich Stromversorgung über Preisanpassungen zumindest anteilmäßig nicht möglich wäre. Die zusätzlichen Kosten für HKN aus Deutschland, die von der RE mit 5 Euro/MWh angenommen wurden, würden die heutigen Arbeitspreise nur um etwa 5 % steigen lassen, bezogen auf die Tarifstrompreise von Haushaltskunden wären es sogar weniger als 2 %. Wenn weitere Kostenbestandteile der Kostenschät- zung auf die Arbeitspreise umgelegt werden würden (z. B. der veränderte Heizkraft- werksbetrieb bzw. der Ersatz durch Heizwerke), würden sich die Zusatzkosten natür- lich weiter erhöhen. Dennoch scheint nicht ausgeschlossen, dass ein nennenswerter Anteil der RE-Kunden bereit wäre, auch einen deutlich höheren Aufschlag für ökolo- gisch hochwertigen Strom sowie klimaverträgliche Fernwärme zu zahlen (willingness to pay) bzw. sogar neue Kunden mit dem Angebot eines Premiumproduktes gewon- nen werden könnten. Die Kriterien des Ökostroms der RE wären auf jeden Fall im Jahr 2030 weit aus strenger als sie es heute für die meisten der etablierten Ökostromanbieter sind, gerade deshalb könnte es eine erhöhte Zahlungsbereitschaft bei den Kunden der RE geben. Überschlägige Rechnungen zeigen, dass bei einer vollständigen Umlage der Diffe- renzkosten von Szenario 1 (Szenario Heizkessel) in Höhe von 236,3 Mio. Euro (Kos- tenschätzung ohne Berücksichtigung der Abschreibung für die KWK-Anlagen und ohne Berücksichtigung der ausgewiesenen kostenreduzierenden Faktoren) bei einem zugleich gegenüber heute konstanten Stromabsatz Zusatzkosten für die Stromkun- den von rund 3,1 ct/kWh resultieren würden. Bezogen auf den heutigen Haushalts- stromtarif wären dies etwa 10 %. Aus heutiger Sicht mag die Bereitschaft derartige Zusatzkosten zu tragen angesichts der überschaubaren Anteile der Kunden, die schon jetzt Premiumprodukte wählen (z. B. Regionalstromangebote), als unwahr- scheinlich eingeschätzt werden. Man darf aber nicht vergessen, dass wir über das Jahr 2030 sprechen und die Sensibilität, eigene Beiträge für den Klimaschutz leisten zu müssen, in den nächsten zehn Jahren deutlich ansteigen kann und vermutlich im Zuge der immer spürbarer werdenden Folgen der Klimaerwärmung auch werden. Diese Einschätzung trifft sicher primär auf die Haushaltskunden und einen Teil der gewerblichen Kunden zu, eher nicht oder kaum auf die industriellen Kunden der RE. Hinzu kommt, dass bis 2030 von einer deutlichen Senkung der EEG-Umlage auszu- gehen ist, was den Spielraum für die Kunden ggf. erhöht. Gutachten Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Ene rgie gGmbH 24 | Wuppertal Institut Die Gutachter sehen wie dargestellt eine der größten Herausforderungen für die Ein- ordnung und Bewertung der Kostenschätzung in der adäquaten Abbildung der Aus- wirkungen des Bürgerbegehrens auf die Wärmeversorgung. Hier bestehen die größ- ten technischen, organisatorischen und ökonomischen Herausforderungen für die RE, es entstehen in diesem Bereich aber auch nach den Berechnungen der RE je nach Szenario mehr als 44 % der in der Kostenschätzung ausgewiesenen Zusatzkos- ten. Die hier angestellten Überlegungen zum Radikalszenario (vollständige Aufgabe der Fernwärmebereitstellung am Standort Köln) machen di Brisanz deutlich. Schließlich sei noch einmal darauf verwiesen, dass es aufgrund der hohen Unsicher- heiten und Dynamiken im System sinnvoll erscheint, über Sensitivitätsanalysen (z. B. die Annahme höherer CO 2-Preise) eine robustere Einschätzung über die Variations- breite der resultierenden Kosten zu erlangen. Aus den erwähnten Gründen ist dies mit einem deutlichen höheren, vor allem auch zeitlichen Aufwand verbunden. 9.2 Verallgemeinerbarkeit des Bürgerbegehrens Etwa 60 % der Versorgung von Endkunden im Bereich Strom wird heute durch, auf kommunaler respektive regionaler Ebene tätige Unternehmen abgedeckt. Prinzipiell könnten diese alle das Ziel eines ähnlichen Bürgerbegehrens sein. Sollten die Ziele des Bürgerbegehrens einer 100 % Stromversorgung aus erneuerbaren Energien für alle kommunalen und regionalen Unternehmen bis 2030 umgesetzt werden, er- scheint dies den Gutachtern bei Beibehaltung der heutigen Logik der Unterscheidung zwischen EEG-Strom und Strom aus erneuerbaren Energien mit HKN als nur sehr schwer umsetzbar. Die besonderen Herausforderungen lägen in einem solchen Fall in folgenden Punkten: • Die Nettostromerzeugung im Jahr 2030 wird nach den aktuellen politi- schen Vorgaben zu über 65 % aus erneuerbaren Anlagen kommen, welche bei Fortsetzung des heutigen Förderrahmens zu großen Teilen über das EEG finanziert und auf dem Graustrommarkt vermarktet werden. Damit fallen rund 65 % der Nettostromerzeugung für die Lieferung von HKN aus Deutschland aus. Damit die Nachfrage nach HKN aus Deutschland auch nur annährend bedient werden könnte, müssten die kommunalen und re- gionalen Unternehmen innerhalb der nächsten 10 Jahre dafür sorgen, dass entsprechend ihres Marktanteils 60 % der Nachfrage durch neu gebaute EE-Anlagen außerhalb des EEGs bereitgestellt werden. Das würde in der Konsequenz eine Umstellung auf mehr als 100 % erneuerbare Energien in Deutschland bis 2030 bedeuten und damit einen massiven Exportüber- schuss zur Folge haben. Ein weitgehendes Umschwenken der Unternehmen erscheint demnach nur dann möglich, wenn auf nationaler Ebene auf eine andere Fördersystematik übergangen wird und Strom aus erneuerbaren Energien im deutlich größeren Umfang direkt vermarktet wird und nicht über das EEG in den Strommix ge- langt und dort als Graustrom vermarktet wird. • Gleichzeitig würde die gesamte kommunale Wärmeversorgung in den nächsten 10 Jahren komplett umgestellt werden müssen, sofern sie auf KWK-Anlagen basiert was in vielen Kommunen der Fall ist. So gut wie alle Gutachten Einordnung Wuppertal Institut | 25 kommunalen KWK-Kraftwerke würden ihren Betrieb einstellen oder auf erneuerbare Brennstoffe umstellen müssen. Konzepte für „grüne Fern- wärme“ sind an verschiedenen Stellen in der Entwicklung und teilweise auch bereits in der Umsetzung. Vielfach ist hier der Umstellungshorizont aber eher das Jahr 2035 oder 2040 (z. B. Stadtwerke München) als 2030 und liegen bezogen auf einzelne Alternativoptionen (z. B. Geothermie) günstigere Bedingungen vor als in Köln. Bei einer Umstellung auf Power2Heat Konzepte oder den Einsatz von synthetischen Gasen in den bestehenden KWK-Anlagen würde der Stromverbrauch in Deutschland signifikant ansteigen. Aufgrund der begrenzten Flächenpotenziale ist eine Herstellung der synthetischen Gase in Deutschland vermutlich nicht, zu- mindest nicht vollständig möglich und müssten entsprechend Im- portstrukturen eingeführt werden. • Die Transformationsgeschwindigkeit des Energiesystems wäre in einem solchen Fall sehr hoch, der Anlagen- und Netzausbau müsste in Größen- ordnungen über den heutigen Ausbauraten liegen. Eine der größten Her- ausforderungen liegt diesbezüglich in der Überwindung der vielen Kon- flikte auf der lokalen Ebene, d. h. eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für diesen beschleunigten Umbau zu gewinnen. • Die Finanzierung einer solchen Transformation über einen so kurzen Zeit- raum würde die kommunalen Unternehmen vor große Herausforderungen stellen, die kommunalen Haushalte stark belasten, sofern von Seiten des Bundes keine unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden. • Grundsätzlich können derartige 100 %-Strategien damit kaum aus eigener Kraft umgesetzt werden, sondern sind aus unterschiedlichen Gründen auf förderliche Rahmenbedingungen seitens des Bundes angewiesen. Stimmen die übergeordneten Rahmenbedingungen, ist eine Vorreiterrolle einzelner kommunaler Unternehmen aber natürlich möglich und könnten eine Impulswirkung auslösen. Die RE könnte unter diesen Voraussetzungen als regionaler Versorger mit hohem Bekanntheitsgrad eine wichtige Rolle spielen. Die Impulsgeberfunktion ist aber nicht zwingend nur mit einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Ener- gien bis zum Jahr 2030 erreichbar. Insofern kann die von der RE durchgeführte Kos- tenschätzung und die hier vorgenommene Einordnung helfen, eine vertiefende Dis- kussion über adäquate Ausbauziele erneuerbarer Energien und die Zukunft der Fern- wärmeversorgung zu führen, in die die Stadt, RE und Zivilgesellschaft eingebunden werden sollte.
Anl. 1 Kostenschätzung RE
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Köln, 29. Juni 2020 Kostenschätzung für das Bürgerbegehren Bündnis „Klimawende Köln“ Gliederung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 2 1. Ausgangssituation 2. Zusammengefasstes Ergebnis 3. Grundverständnis der RheinEnergie für die Kostenschätzung 4. Kreis der einzubeziehenden RheinEnergie-Gesellschaften 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 6. Auswirkungen auf die Beschaffung und den Vertrieb von EE-Strom 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 8. Auswirkungen auf den Wärmevertrieb 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 10. Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei der RheinEnergie AG rheinenergie.com 1. Ausgangssituation 1.1 Auftrag 1.2 T ext und Begründung des Bürgerbegehrens Kostenschätzung Bürgerbegehren 1. Ausgangssituation 1.1 Auftrag 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 4 ─ Das Bündnis „Klimawende Köln“ plant die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid unter dem Titel „100 % Ökostrom bis 2030 – Da simmer dabei“. Hierzu hat es folgende Fragestellung formuliert: „Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?“ ─ Ergänzend wird ausgeführt: „Als erneuerbare Energien gelten dabei Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Der Begriff „liefern“ umfasst den Vertrieb und den Handel von Strom.“ ─ Die Verwaltung ist nun gem. § 26 Abs. 2 Satz 5 GO NRW verpflichtet, eine Kostenschätzung (Benennung der bei der Durchführung der verlangten Maßnahme entstehenden Kosten im Sinne von Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt) vorzulegen. Sie hat die Erstellung der Schätzung mit Schreiben vom 03.03.2020 bei der Stadtwerke Köln GmbH (bzw. in der Folge bei der RheinEnergie AG) beauftragt. 5 1. Ausgangssituation 1.2 Text und Begründung des Bürgerbegehrens 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH rheinenergie.com 2. Zusammengefasstes Ergebnis 2.1 Ergebnistreiber 2.2 Wirtschaftliche Bewertung 2.3 Inhaltliche Bewertung 2.4 Ausblick: Klima-Roadmap für die RheinEnergie Kostenschätzung Bürgerbegehren 2. Zusammengefasstes Ergebnis 2.1 Ergebnistreiber 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 7 Wie im Folgenden ausführlich dargestellt, sind die wesentlichen Ergebnistreiber im Rahmen der Kostenschätzung ─ die Mehrkosten aus dem alleinigen Bezug von Ökostrom und dessen nicht kostendeckender Vermarktung bei der RheinEnergie sowie den einzubeziehenden Beteiligungen sowie ─ die Mehrkosten aus dem veränderten Kraftwerks- und/oder Heizwerkseinsatz zur Bedienung der Wärmelieferverpflichtung. Beide Effekte bewegen sich nach Einschätzung der RheinEnergie selbst bei konservativer (= kostenminimaler) Betrachtung jeweils im hohen zweistelligen bis hin zum dreistelligen Mio. €-Euro-Bereich. Angesichts der Größenordnung dieser beiden Ergebnistreiber erscheint es verzichtbar, kleinere Sachverhalte (maximal im einstelligen Mio. €-Bereich) exakt zu quantifizieren. Hierzu gehören beispielhaft ─ das entfallende Eigenergebnis der RheinEnergie Trading aus dem (Grau-)Stromhandel, ─ das entfallende Ergebnis aus dem Fernwärmeneugeschäft. Nur zum Teil (für den Bereich der Kraftwerke) in die Kostenschätzung einbezogen, aber für die Stadt Köln strukturpolitisch von hoher Bedeutung, ist der mit der Veränderung des Geschäftsumfangs der RheinEnergie dann einhergehende massive Arbeitsplatzabbau. Eine Quantifizierung der strukturpolitischen Effekte in der Stadt Köln wurde seitens RheinEnergie nicht vorgenommen. 8 2. Zusammengefasstes Ergebnis 2.2 Wirtschaftliche Bewertung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH veränderter Heiz-/Kraftwerksbetrieb Kölner Anlagen Szenario 1 "Kessel" -104,0 Mio. € Szenario 2 "Grüngas" -437,1 Mio. € Verlust aus Anlagenabgang (einmalig) -84,4 Mio. € 0,0 Mio. € Entfall der Ergebnisses des Kraftwerks Rostock (RERo) Vertrieb Ökostrom- beschaffung/-vertrieb der RheinEnergie incl. einzubeziehender Beteiligungen Summe (jährlich) -236,3 Mio. € -569,4 Mio. € zzgl. Verlust aus Anlagenabgang -84,4 Mio. € 0,0 Mio. € Szenarien -37,4 Mio. € Erzeugung Bewertungsfeld Szenario "Deutsche HKN" -94,9 Mio. € ─ Die nebenstehende Darstellung zeigt die Bandbreite der Kostenbelastung unter jeweiligem Ansatz von Minimal- und Maximalszenarien auf. ─ Zwischenwerte ergeben sich durch die Kombination alternativer Erzeugungs- und Vertriebsszenarien. ─ RheinEnergie geht im kostenminimalen Fall von einer jährlichen Ergebnisbelastung von rd. 240 Mio. € und zusätzlich einem Einmaleffekt in Form eines Verlustes aus Anlagenabgang von rd. 85 Mio. € aus. 2. Zusammengefasstes Ergebnis 2.3 Inhaltliche Bewertung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 9 ─ RheinEnergie hat auftragsgemäß eine Abschätzung der Mehrkosten vorgenommen, die (unter Ansatz definierter Prämissen) bei Umsetzung des Bürgerbegehrens voraussichtlich anfallen werden. ─ Die RheinEnergie hat bei ihrer Kostenschätzung das Ziel verfolgt, dem inhaltlichen Anspruch des Bürgerbegehrens gerecht zu werden und daraus eine kostenminimale Größe (Untergrenze) abzuleiten. ─ Die von RheinEnergie abgeleiteten Szenarien – insbesondere im Bereich der Wärmerzeugung – sind primär unter diesem Aspekt der Kostenminimierung zu bewerten. Jede andere – im Zweifel ökologisch vorteilhaftere – Variante wäre in der Realisierung mit höheren Kosten verbunden. ─ Bereits das kostenminimale Ergebnis zeigt, dass die Umsetzung des Bürgerbegehrens die Leistungsfähigkeit nicht nur der RheinEnergie AG, sondern des Stadtwerke Konzerns insgesamt dauerhaft überfordern würde. ─ RheinEnergie stellt mit der Klima-Roadmap für Köln einen eigenen Ansatz zur ökologischen Wende vor, der nach unserer Überzeugung realistisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Daraus geht hervor, dass insbesondere der zeitliche Horizont bei der stufenweisen Dekarbonisierung der Energieversorgung der Kölner Haushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe der entscheidende Faktor für einen wirtschaftlich vertretbaren und versorgungssicheren Pfad darstellt. 2025 2020 2030 2040 Wasser Strom KWK/Wärme klimaneutral 5.100.000 t/a CO2 0 t/a CO2 klimaneutral klimaneutral klimaneutral 10 HKN 500.000 t/a CO2 TankE 190.000 t/a CO2 Köln Solar 5.000 t/a CO2 BHKW Merheim 50.000 t/a CO2 HKN 25.000 t/a CO2 Wasserwende/Aufforstung 25.000 t/a CO2 EE-Ausbau/PPA 500.000 t/a CO2 bundesweiter EE-Ausbau 900.000 t/a CO2 HKW Merkenich 200.000 t/a CO2 Minderung Kondstrom bis zu 400.000 t/a CO2 P2H/WP/Abwärme/Solarth. bis zu 100.000 t/a CO2 HKW Rostock 840.000 t/a CO2 Wasserstoff bis zu 1.200.000 t/a CO2 PuG KWK-Ausbau min. 100.000 t/a CO2 rheinenergie.com 3. Grundverständnis der RheinEnergie für die Kostenschätzung 3.1 Notwendige Auslegung von Interpretationsspielräumen 3.2 Bestimmung der betroffenen Unternehmen 3.3 Umsetzungspfad 3.4 Energiewirtschaftliche Abgrenzung Kostenschätzung Bürgerbegehren 3. Grundverständnis für die Kostenschätzung 3.1 Notwendige Auslegung von Interpretationsspielräumen 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 12 ─ Der Wortlaut des Bürgerbegehrens bedarf der Festlegung, die Forderungen des Bürgerbegehrens hinsichtlich der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien umzusetzen. ─ Die Forderung, auch den Handel von Strom auf erneuerbare Energien zu beschränken, schließt deutliche Konsequenzen für den bestehenden Anlagenpark der RheinEnergie zur sicheren Strom- UND Wärmeerzeugung ein. Ihr kann durch unterschiedliche Konzepte bei der Bewirtschaftung der Heizkraftwerke Rechnung getragen werden. ─ Da sich die Umsetzungsvarianten in ihren Auswirkungen auf die Kosten deutlich unterscheiden, führen diese Spielräume zu großen Bandbreiten in der Kostenschätzung. ─ Nachfolgend ist das Verständnis des Bürgerbegehrens dargestellt, das der Kostenschätzung zugrunde liegt. 13 3. Grundverständnis für die Kostenschätzung 3.2 Bestimmung der betroffenen Unternehmen 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 14 3. Grundverständnis für die Kostenschätzung 3.3 Umsetzungspfad 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 15 3. Grundverständnis für die Kostenschätzung 3.4 Energiewirtschaftliche Abgrenzung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH rheinenergie.com 4. Kreis der einzubeziehenden RheinEnergie-Gesellschaften 4.1 Beteiligungsübersicht 4.2 Alternative „verbundene Unternehmen“ 4.3 Alternative „sämtliche Beteiligungsunternehmen“ 4.4 Entscheidung 4.5 Betroffenheit der Gesellschaften hinsichtlich Folgekosten aus Bürgerentscheid Kostenschätzung Bürgerbegehren Beteiligungsübersicht der RheinEnergie AG Stand: 31.08.2019 RheinEnergie AG, Köln Grundkapital 400 Mio. € BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach Stammkapital 22,89 Mio. € ENERGOTEC Energietechnik GmbH, Köln Stammkapital 0,11 Mio. € Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), Leverkusen Kommanditkapital 22 Mio. € Stadtwerke Troisdorf GmbH, Troisdorf Stammkapital 25,566 Mio. € Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs- gesellschaft mbH, Leverkusen Stammkapital 0,025 Mio. € AggerEnergie GmbH, Gummersbach Stammkapital 33,617 Mio. € 100 % COLONIA-CLUJ-NAPOCA-Energie S.R.L., Cluj-Napoca Stammkapital 12,88 Mio. RON * GT-HKW Niehl GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth Stammkapital 17 Mio. € RheinEnergie Express GmbH, Köln Stammkapital 0,5 Mio. € 100 % RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € RheinEnergie AG, Köln Grundkapital 400 Mio. € Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG, Bornheim Kommanditkapital 0,010 Mio. € 100 % ENTALO GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal Kommanditkapital 0,010 Mio. € 100 % RheinEnergie Biokraft Randkanal-Nord GmbH & Co. KG, Köln Kommanditkapital 0,025 Mio. € RheinEnergie Biokraft Verwaltungs GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € 100 % 100 % chargecloud GmbH, Köln Stammkapital 0,03 Mio. € cowelio GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € Stromkontor Rostock Port GmbH, Rostock Stammkapital 0,3 Mio. € 56,63 % 50,1 % 40 % 33,33 % 33,33 % Stadtwerke Pulheim GmbH, Pulheim Stammkapital 0,025 Mio. € 49 % Stadtwerke Sankt Augustin GmbH, Sankt Augustin Stammkapital 0,1 Mio. € 45 % 62,7445 % 49 % 50 % 50 % 49 %87,8 % TankE GmbH, Köln Stammkapital 0,030 Mio. € 80 % 100 % 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 17 4.1 Beteiligungsübersicht (I/II) GEW Köln AG, Köln Grundkapital 255,7 Mio. € 100 % NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Köln Stammkapital 9,21 Mio. € BRUNATA-METRONA GmbH, Hürth Stammkapital 11 Mio. € RheinEnergie AG, Köln Grundkapital 400 Mio. € RW Beteiligungs GmbH, Düsseldorf Stammkapital 0,025 Mio. € 20 % Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf Grundkapital 117,490 Mio. € Anteile an verbundenen Unternehmen Übrige Beteiligungen 1,69 % Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, Essen Stammkapital 0,128 Mio. € 100 % 80 % 21,4 % 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH Stand 31.12.2019 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 18 4.1 Beteiligungsübersicht (II/II) Anteile an verbundenen Unternehmen Übrige Beteiligungen rhenag Rheinische Energie AG, Köln Grundkapital 40 Mio. € Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen Stammkapital 1,133 Mio. € evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen Stammkapital 4,505 Mio. € RheinEnergie Windkraft GmbH, Köln ** Stammkapital 0,025 Mio. € ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG, Köln Kommanditkapital 0,018 Mio. € Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn Stammkapital 75,325 Mio. € RheinEnergie HKW Rostock GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € MVV Energie AG, Mannheim Grundkapital 168,72 Mio. € 100 % RheinEnergie Trading GmbH, Köln Stammkapital 10 Mio. € AS 3 Beteiligungs GmbH, Essen Stammkapital 0,025 Mio. € 8KU GmbH, Berlin Stammkapital 0,2 Mio. € * umgerechnet per 31.12.2019: 2 ,691 Mio. € Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln Stammkapital 3,534 Mio. € 49 % 100 % ** RheinEnergie Windkraft GmbH inkl. 16 weiterer Beteiligungs gesellschaften Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG, Lohmar Kommanditkapital 1 Mio. € Stadtwerke Lohmar Verwaltungs - GmbH, Lohmar Stammkapital 0,025 Mio. € 49 % RheinEnergie Solar GmbH, Köln Stammkapital 0,025 Mio. € RheinWerke GmbH, Düsseldorf Stammkapital 0,025 Mio. € 50 % 100 % 16,3 % 33,33 % 49 % GWAdriga GmbH & Co. KG, Berlin Kommanditkapital 0,5 Mio. € GWAdriga Verwaltungs GmbH, Berlin Stammkapital 0,025 Mio. € 31 % 31 % 49 % 49 % RheinEnergie Industrielösungen GmbH, Ludwigshafen am Rhein Stammkapital 0,025 Mio. € 100 % 100 % 12,5 % 13,71 % 6,67 % 100 % 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH Stand 31.12.2019 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 4.2 Alternative „verbundene Unternehmen“ 19 Problemstellung: Nach dem Antrag des BB soll die Stadt Köln i.R. ihrer Unternehmensbeteiligungen bei der RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen («TU») auf die Durchführung der verlangten Maßnahmen hinwirken; Frage: Kreis der in die Kostenschätzung nach § 26 Abs. 2 S. 5 GO NW einzubeziehenden Tochterunternehmen? Es bestehen u.E. folgende Alternativen für die Bestimmung der in eine belastbare Kostenschätzung einzubeziehenden TU 1. Alternative: Einzubeziehen sind verbundene Unternehmen i.S. der §§ 15 ff. AktG ─ Folge: Beschränkung des Kreises der einzubeziehenden TU auf Unternehmen, auf welche die RheinEnergie typisiert einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (Mehrheitsbeteiligungen) ─ Verbundene Unternehmen zum 31.12.2019: 18 Gesellschaften (100%-Beteiligungen ENERGOTEC, ENTALO, GT-HKW Niehl, RE Biokraft RKN, RE Biokraft Verw. GmbH, RE HKW Niehl 3, RE HKW Rostock, RE Industrielösungen, RE Solar, RE Trading, RE Windkraft, RNG, cowelio sowie Mehrheitsbeteiligungen RE Express, TankE, AggerEnergie, GVG, BELKAW) ─ Begründung: Nur ggü. beherrschten TU haben die Einwirkungsmöglichkeiten der RheinEnergie eine Rechtsqualität, kraft derer sie das jeweilige TU zur Durchführung auch wirtschaftlich nachteiliger Umsetzungsmaßnahmen veranlassen kann ─ Weiter gehende Differenzierungen nach dem Grad der Beherrschung im Einzelfall sind u.E. mit dem Antragswortlaut nur schwer vereinbar und bergen das Risiko einer zu großen Einengung des «Schätzungsrahmens» 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 4.3 Alternative „sämtliche Beteiligungsunternehmen“ 20 2. Alternative: Berücksichtigung sämtlicher Beteiligungsunternehmen der RheinEnergie AG ─ Einzubeziehen sind neben verbundenen Unternehmen i.S. der §§ 15 ff. AktG auch sonstige RE-Beteiligungen; insg. 40 Beteiligungen nach Beteiligungsübersicht zum 31.12.2019 (Anm.: Veräußerung MVV-Beteiligung in 2020) ─ Folge: Voraussichtliche Kosten auf der Ebene von Minderheitsbeteiligungen der RheinEnergie (z.B. SW-Beteiligungen, rhenag, SKR Port GmbH, chargecloud) sind bei der Kostenschätzung ebenfalls zu berücksichtigen ─ Begründung: ─ Gegenstand der Kostenschätzung nach § 26 Abs. 2 S. 5 GO NW sind die finanz. Auswirkungen auf Gemeindehaushalt; die Berücksichtigung sämtlicher «Kostentreiber» bei der RheinEnergie und ihren Beteiligungsunternehmen dient insoweit dem Ziel einer möglichst zutreffenden Ermittlung der Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Köln ─ Denn die Umsetzung des Bürgerbegehrens kann auch bei nicht beherrschten Beteiligungsunternehmen (z.B. SKR Port GmbH) zu erheblichen Kosten führen mit der Folge einer entsprechenden Minderung der jeweiligen Gewinnabführung an die Konzernspitze ─ Aber: Eintrittswahrscheinlichkeit mangels rechtlicher Durchsetzbarkeit hochgradig unsicher 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 4.4 Entscheidung 21 Entscheidung: ─ Votum für Alternative 1, weil die RheinEnergie auf die anderen Beteiligungsunternehmen mangels typisiert beherrschender Gesellschafterstellung keine lenkende Einflussnahme ausüben kann ─ Materiell zurechenbare Assets (z.B. HKW Rostock) werden erfasst, nicht zurechenbare abgegrenzt (z.B. SWT) ─ Somit höhere Belastbarkeit der Schätzungsprämissen ─ Systematisch saubere Abgrenzung; klar kommunizierbar 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 4. Kreis der einzubeziehenden Gesellschaften 4.5 Betroffenheit der Gesellschaften hinsichtlich Folgekosten aus Bürgerentscheid 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 22 Aufgrund des unterschiedlichen Geschäftszwecks der Gesellschaften sind sie nicht gleichermaßen vom Ausgang des Bürgerentscheids betroffen, d.h. es sind nicht für jede der 18 einzubeziehenden Gesellschaften Folgekosten zu erwarten. Gesellschaft Betroffenheit Erläuterung ENERGOTEC nein ruhend ENTALO nein Zweckgesellschaft GT-HKW-Niehl (ja) im Kraftwerksportfolio RE Biok. RKN nein bereits heute EE RE Biok. Verw. nein Zweckgesellschaft RE HKW Niehl 3 (ja) im Kraftwerksportfolio RE HKW Rostock ja RE Industrielösg. nein ruhend RE Solar nein bereits heute EE Gesellschaft Betroffenheit Erläuterung RE Trading ja RE Windkraft nein bereits heute EE RNG nein § 7a (4) EnWG cowelio nein u.a. Mieterstrom RE Express ja TankE (ja) Mobilitätslösungen AggerEnergie ja GVG nein reiner Gasanbieter BELKAW ja rheinenergie.com 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.1 Methodik (Europäisches Strommarktmodell) 5.2 Eingangsprämissen (Input Strommarktmodell) 5.3 Ergebnisse (Output Strommarktmodell) Kostenschätzung Bürgerbegehren 24 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.1 Methodik (Europäisches Strommarktmodell) 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH Zentrales Element bei der Ermitt- lung der jährlich aktualisierten Preisprämissen der RheinEnergie bildet das europäische Strom- marktmodell des Energie- dienstleisters enervis. Links sind die üblichen Eingangs- größen beispielhaft dargestellt und rechts übliche Ergebnisse. Das Modell selber ist ein Gleich- gewichtsmodell, in dem stündlich die kostenminimale Strom- bedarfsdeckung bis 2050 in Deutschland (unter Berück- sichtigung des europäischen Auslands) ermittelt wird. 25 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.2 Eingangsprämissen: „Storyline“ und Szenarienausrichtung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH „Storyline“ Best Guess-Szenario • Anstieg der Brennstoff- und CO2-Preise • Ausbau EE gemäß politischen Zielen + modellendogen • Kohleausstieg bis 2038 • „Klassische“ Stromnachfrage excl. Sektorkopplung Wärme und Verkehr rückläufig • Zunehmende Elektrifizierung im Wärme- und Verkehrssektor Trend: Moderate Sektorkopplung, konsequente Umsetzung der Energiewende Szenarienausrichtung Best Guess Strommarktdesign Deutschland EOM; Lastflexibilitäten und Netzersatzanlagen gem. BNetzA NEP 2030 Szenario C (2018), künftig etwa 9 GW Quelle CO2- und Brennstoffpreisannahmen 2025-2040 IEA WEO 2018 „new policies scenario“ Betriebsdauer Kohlekraftwerke DE Kohleausstieg gem. Empfehlung Kohlekommission Ausbaupfade Erneuerbare Energien Weiterer Ausbau in Europa / DE: Zubau angelehnt an aktuellen Zielen im EEG 2017 bzw. Energiesammelgesetz / Quotendeckel 2030: 63% EE-Anteil (inkl. modellendogen) an Bruttostromverbrauch Stromnachfrage „Klassische“ Stromnachfrage excl. Sektorkopplung Wärme und Verkehr rückläufig Sektorkopplung Wärmemarkt1) 2050 DE: 27 TWh Stromnachfrage Wärmepumpen Sektorkopplung Verkehrssektor1) 2050: E-Mobility Marktanteil 50% davon 60% gesteuertes Laden Wesentlicher Datenlieferant des Strompreismodells ist der World-Energy-Outlook der International Energy Agency vom November 20181) und hierbei das in der Energiewirtschaft übliche „new policies scenario“; daneben werden weitere fachlich fundierte und anerkannte Daten herangezogen wie z.B. Netzentwicklungsplan der BReg, …; ein über die Ziele des EEG 2017 hinausgehender EE- Ausbau kann das Strommarktmodell von sich aus (endogen) marktlich zubauen. 1) im November 2019 lag zwar eine Aktualisierung des WEO 2019 vor, dieser ist aber deutlich nach Beginn der Rechnungen zu der Kostenschätzung Anfang Juni 2020 vom Vorstand als aktualisiertes Preisprämissenmodell der RheinEnergie freigegeben worden. 26 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.2 Eingangsprämissen: Brennstoffpreisannahmen 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043 2045 2047 2049 Brennstoffpreisannahmen coal cif ARA (€/tSKE) Best_Guess_Szenario Gas TTF (€/MWh) Best_Guess_Szenario CO2 (€/t) Best_Guess_Szenario Die eingeflossenen commodity- Preise sind bis 2021 Marktpreise, diese interpolieren auf die WEO- Preise in 2027 und entsprechen ab da den WEO-Preisen. 27 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.2 Eingangsprämissen: Entwicklung der EE-Kapazitäten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 0 50 100 150 200 250 300 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043 2045 2047 2049 GWel. Summe PV & Wind Σ PV & Wind Best_Guess_Szenario 28 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.2 Eingangsprämissen: Entwicklung der EE-Erzeugung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 0 100 200 300 400 500 600 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043 2045 2047 2049 TWhel. Summe PV & Wind Σ PV & Wind Best_Guess_Szenario 29 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.2 Eingangsprämissen: Nachfragentwicklung und EE-Erzeugung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2019 2021 2023 2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043 2045 2047 2049 TWhel. Best_Guess_Szenario Wärmepumpe E-Mobilität Nachfrage 1) EE-Erzeugung Best_Guess_Szenario 1) ohne Pumparbeit, PtX, Großbatterien (werden in der Modellierung berechnet) EE-Anteil 2030 64% 30 5. Energiewirtschaftliches Preisprämissenmodell 5.3 Ergebnisse: Entwicklung der Stromerzeugung (inkl. gesetzl. geplantem Kohleausstieg) 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 0 100 200 300 400 500 600 700 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048 2049 2050 TWhel. Stromerzeugung Best_Guess_Szenario Kernenergie Braunkohle Steinkohle Gas Öl Wasser sonstige EE Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Speicher Lastkappung Nachfrage rheinenergie.com 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb von EE-Strom 6.1 Vertriebsstrategie der RheinEnergie 6.2 Interpretation des Bürgerbegehrens 6.3 Kriterien für die EE-Strombeschaffung 6.4 Mögliche Anlagenkategorien 6.5 T abellarische Zusammenstellung der Mehrkosten 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.1 Vertriebsstrategie der RheinEnergie 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 32 Der Endverbraucher behält die Hoheit über seine CO2-Emissionen ─ Wir verstehen unseren Kunden als Souverän, der für seinen Ressourcenverbrauch selbst die Verantwortung übernimmt. ─ Unsere Verantwortung ist es, ihm dazu geeignete Produkte zur Auswahl zu stellen: • Stromseitig bieten wir vier Qualitäten an, vom Graustrom bis hin zum Premium-Regionalstromprodukt. • Auch beim Gasverbrauch ermöglichen wir den Bezug von Biogas und bieten ein Produkt mit CO 2-Kompensation an. ─ Eine obligatorische Belieferung mit Ökostrom oder -gas ohne Berücksichtigung des Kundenwunsches widerspräche diesen Leitlinien und wäre in Bezug auf die Kostentragung nur in weitestgehend wirkungsloser Dosierung denkbar. Höhere, unbestellte Preisbestandteile quittieren Kunden vorhersehbar mit einem Anbieterwechsel. ─ Aufgrund zu erwartender hoher Kündigungsraten wird aktuell und perspektivisch keine Möglichkeit gesehen, die Mehrkosten der Beschaffung von EE-Strom in nennenswertem Umfang an Endkunden weiterzugeben. RheinEnergie investiert zunehmend in den Ausbau des erneuerbaren Erzeugungsportfolios ─ Den Ausbau erneuerbarer Energien betreiben wir mit Hochdruck unter bestmöglicher Nutzung der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Der Ausbau des erneuerbaren Erzeugungsportfolios erfolgt dabei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. ─ Unsere Wertschöpfung trägt maßgeblich zum Gestaltungsspielraum der Stadt Köln bei. 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.2 Interpretation des Bürgerbegehrens 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 33 Die Frage, über welche die Bürger der Stadt Köln nach dem Wunsch der Bürgerbewegung „Klimawende Köln“ abstimmen sollen lautet: “Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?” ─ Die Formulierung „im Rahmen von Stromlieferverträgen“ wird so interpretiert, dass die Beschaffung allein von Herkunftsnachweisen nicht ausreichend ist. Vielmehr muss zusätzlich eine bilanzielle Lieferung aus dem individuellen Bilanzkreis erfolgen, dem auch die EE-Anlage zugeordnet ist. ─ Die Formulierung „aus veröffentlichten Anlagen“ wird so interpretiert, dass es sich dabei um Anlagen handeln muss, die gemäß Marktstammdatenregisterverordnung §15 (1) im Marktstammdatenregister veröffentlicht werden. ─ Dabei handelt es sich um deutsche Anlagen, so dass – anders, als bei europäischen HKN – auch die Vollkosten der Anlage berücksichtigt werden. Erst dadurch kann ein wirksamer Anreiz zur Substitution fossiler Erzeugung durch regenerative Energieträger gegeben werden, der bei HKN aus geförderten europäischen Anlagen fehlt. 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 34 ─ Es dürfen nur deutsche Herkunftsnachweise für die Lieferung eingesetzt werden. ─ Zusätzlich ist eine bilanzielle Lieferung aus dem Bilanzkreis der EE-Anlage mit dem Vorlieferanten zu vereinbaren. ─ Für deutsche EE-Anlagen, die über die Einspeisevergütung bzw. die geförderte Direktvermarktung subventioniert werden, dürfen keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Eine Versorgung aus 100% regenerativer Erzeugung darf gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Stromkennzeichnung nicht aus solchen Anlagen erfolgen. ─ Somit können HKN nur aus folgenden (deutschen) Anlagekategorien bezogen werden: 1) EE-Anlagen, die von der Einspeisevergütung ausgenommen sind (alte, große Laufwasserkraft) 2) EE-Bestandsanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten 3) EE-Bestandsanlagen, die ihre maximale Förderdauer überschritten haben 4) EE-Neuanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten 6.3 Kriterien für die EE-Strombeschaffung 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.4.1 Anlagenkategorie 1: EE-Anlagen, die von der Einspeisevergütung ausgenommen sind 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 35 ─ Nur für Anlagen, die keine öffentliche Förderung erhalten, können in Deutschland Herkunftsnachweise ausgestellt werden. ─ Ein kleiner Teil deutscher EE-Bestandsanlagen kommt derzeit ohne Förderung aus. Dabei handelt es sich mit 94% um Wasserkraftanlagen (Quelle: UBA). Das deutsche Herkunftsnachweisregister hat für diese Anlagen 1.127 GWh Herkunftsnachweise für das Erzeugungsjahr 2019 ausgegeben. ─ Auf Nachfrage bei Vorlieferanten / Erzeugern sind jedoch bereits alle Mengen kontrahiert und stehen dem Markt für die nächsten Jahre nicht mehr zur Verfügung. Dies verdeutlicht eine hohe Nachfrage nach diesen HKN. ─ Für das Jahr 2030 wird unterstellt, dass dennoch eine anteilige Beschaffung solcher HKN gelingen kann. ─ Der Anteil wird entsprechend dem Anteil des RheinEnergie-Absatzes am Netto-Stromabsatz in Deutschland angenommen. Ein höherer Anteil widerspräche dem Nachhaltigkeitsgedanken, so dass RheinEnergie die EE-Mengen auf Kosten anderer Mitwettbewerber kontrahieren würde. ─ Netto-Stromabsatz 2019 BRD: 512 TWh; RE-Absatz (incl. verbundener Unternehmen): 7,6 TWh 1,5 % ─ Demnach könnten im Jahr 2030 rd. 17 GWh des RE-Absatzes mit HKN aus derzeit ungeförderten deutschen EE-Anlagen eingesetzt werden. ─ Das Preisniveau für solche HKN wird mit 5 €/MWh abgeschätzt. 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.4.2 Anlagenkategorie 2: EE-Bestandsanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 36 ─ Für EE-Anlagen, die heute eine EEG-Einspeisevergütung oder eine Förderung der Direktvermarktung erhalten, können keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden. ─ Somit kann die EE-Erzeugung aus solchen Anlagen auch nicht genutzt werden, um die intendierte Forderung nach Stromversorgung auf Basis von 100% EE sicherzustellen (vgl. gesetzliche Vorgaben der Stromkennzeichnung). ─ Um HKN zu erzeugen und damit zur 100%igen EE-Versorgung beizutragen, müssten diese EE-Anlagen auf ihre EEG- Förderung verzichten. ─ Die Opportunitätskosten eines solchen Verzichts bewegen sich somit nach Abzug des Preises für die (Grau-) Stromvermarktung an der Börse in der Größenordnung von 130 €/MWh. ─ Dieser hohe Preis ist im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Alternativen nicht konkurrenzfähig, so dass diese Beschaffungsvariante nicht weiter verfolgt wird. ─ Darüber hinaus schafft diese Beschaffungsvariante auch keinen Vorteil für die Umwelt, da keine neuen Anlagen gebaut werden. Es findet lediglich eine Umverteilung der Kosten statt, – weg von der „sozialisierten EEG-Umlage“ – hin zu individuell durch das EVU bzw. dessen Kunden zu tragenden Kosten. 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.4.3 Anlagenkategorie 3: EE-Bestandsanlagen, die ihre maximale Förderdauer überschritten haben 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 37 ─ Bis 2030 fallen deutschlandweit rd. 18 GW PV- und 27 GW Windanlagen aus der EEG-Förderung. ─ Bei etwa der Hälfte der meist kleinen PV-Anlagen kann eine Eigenverbrauchsoptimierung unterstellt werden, so dass diese dem Markt nicht zur Verfügung stehen. ─ Für den Rest wird unterstellt, dass er wettbewerbsfähig Strom erzeugt. Ein Aufpreis zum Graustrom ergibt sich allein aus der Nachfrage nach den dort generierten HKN. ─ Die deutschlandweit dem Markt zur Verfügung stehende Menge aus solchen Post-EEG-Anlagen ergibt sich unter Berücksichtigung typischer Vollbenutzungsstunden zu rd. 47.000 GWh. ─ Der Preis für HKN aus diesen EE-Anlagen wird - wie bei Anlagenkategorie 1 - mit 5 €/MWh angenommen. ─ Die deutschlandweite Nachfrage nach derartigen HKN ist hoch, so dass eine anteilige Beschaffung gemäß dem Anteil der RheinEnergie am deutschen Netto-Stromabsatz (1,5 %) angenommen wird => rd. 710 GWh. ─ Bioenergieanlagen werden aufgrund ihres hohen Betriebskostenanteiles nach Auslaufen der EEG-Förderung voraussichtlich stillgelegt. 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.4.4 Anlagenkategorie 4: EE-Neuanlagen, die auf eine Einspeisevergütung verzichten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 38 ─ Nach Ausschöpfung der mengenmäßig begrenzten Anlagenkategorien 1 und 3 muss der verbleibende Rest des Endkundenabsatzes gemäß Preisrangfolge durch EE-Neuanlagen gedeckt werden. ─ Ob solche Anlagen in ausreichender Anzahl in Deutschland gebaut werden können und ein entsprechender Anteil zur Deckung der RheinEnergie-Nachfrage zur Verfügung steht, wird an dieser Stelle nicht bewertet, sondern unterstellt. ─ Neue, große PV-Freiflächenanlagen kommen zunehmend mit konkurrenzfähigen Stromgestehungskosten auf den Markt und agieren außerhalb des Förderregimes. Das Marktpreisniveau für solche HKN wird mit 5 €/MWh abgeschätzt. ─ Auch neue Windenergieanlagen werden zunehmend wirtschaftlich betreibbar, (die Erzeugungskosten sinken das, (Grau-) Strompreisniveau steigt). Bis 2030 wird ein wirtschaftlicher Betrieb erwartet. Mit dem Anlagenbau muss aber bereits jetzt begonnen werden. Auf einem linearen Pfad von 2020 bis 2030 ergibt sich daher ein Durchschnittspreis oberhalb des Marktpreises für Graustrom, so dass mit über den Anlagenpark gemittelten Mehrkosten in 2030 von rd. 16 €/MWh (onshore) bzw. 17 €/MWh (offshore) zu rechnen ist. ─ Der weitere Ausbau von Windenergie- und PV-Leistung wird bis 2030 in gleicher Größenordnung erwartet. Die höheren Vollbenutzungsstunden bei Wind ergeben daher ein Übergewicht der Stromerzeugung durch Wind. Die durch diese Anlagenkategorie zu deckende Strommenge der RheinEnergie in Höhe von rd. 6.900 GWh wird somit durch 5.000 GWh Windenergieerzeugung und 1.900 GWh PV gedeckt. Dies entspricht rd. 7,4 % am erwarteten Zubau in Deutschland. ─ Als Mehrkosten ergibt sich ein durchschnittlicher Aufpreis von 13,20 €/MWh. 39 6. Auswirkungen auf Beschaffung und Vertrieb (von EE-Strom) 6.5 Tabellarische Zusammenstellung der Mehrkosten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH Anlagenkategorie Menge Aufpreis Mehrkosten 1 Bestandsanlagen ohne Einspeisevergütung 17 GWh 5 €/MWh 0,08 Mio. € 2 Bestandsanlagen mit Verzicht auf Einspeisevergütung 0 GWh 130 €/MWh 0,0 Mio. € 3 Bestandsanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung 709 GWh 5 €/MWh 3,5 Mio. € 4 EE-Neuanlagen (Residualmenge) 6.896 GWh 13,2 €/MWh 91,2 Mio. € Summe: 7.623 GWh 94,9 Mio. € rheinenergie.com 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.1 Beschreibung der Wärmenetze und Erzeugungsstandorte 7.2 Beschreibung der Szenarien und energiewirtschaftlichen Annahmen für die HA Kraftwerke (K) 7.3 Annahmen zu Kostenarten 7.4 Energiewirtschaftliche Auswertungen 7.5 Empfehlung Szenario 7.6 Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock Kostenschätzung Bürgerbegehren rheinenergie.com 7.1 Beschreibung der Wärmenetze und Erzeugungsstandorte 7.1.1 Erläuterungen zu den Wärmenetzen - Übersicht 7.1.2Wärmenetze und Erzeugungsstandorte Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 41 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.1.1 Erläuterungen zu den Wärmenetzen - Übersicht 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 42 Die RheinEnergie betreibt 4 größere Heißwasser-Fernwärmenetze und 1 Dampfwärmenetz. Damit versorgt die RheinEnergie zahlreiche Haushalte, Gewerbe und Industriekunden in Köln. Die Wärmeabgabe in alle Fernwärmenetze beträgt durchschnittlich 1,4 TWh pro Jahr (2010-2019). Tendenz in den letzten Jahren leicht steigend. Die Vorlauftemperaturen in den Fernwärmenetzen liegen zwischen 90°C und 130°C und die Rücklauftemperaturen zwischen 60°C und 90°C. Insgesamt umfassen alle Fernwärmenetze eine einfache Länge von ca. 370 km (jeweils Vor- und Rücklaufleitung). Das Dampfnetz erstreckt sich über eine einfache Länge von ca. 4 km. Die Dampfabgabe beträgt im Schnitt 0,6 TWh pro Jahr und erfolgt mit ca. 230°C und 12 bar. 43 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.1.2 Wärmenetze und Erzeugungsstandorte 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH Installierte Leistungen: Pel = 1.031 MW (brutto) PFW = 860 MW Fernwärme PD = 257 MW Prozessdampf Dampfnetze: Kölner Norden Fernwärmenetze: Junkersdorf Innenstadt / Deutz Merheim Neue Stadt / Bocklemünd BHKW Junkersdorf HKW Merheim HKW Niehl HW Südstadt HKW Merkenich HKW = Heizkraftwerk; BHKW = Blockheizkraftwerk; HW = Heizwerk; RMVA = Restmüllverbrennungsanlage; Pel = elektrische Leistung; PFW = Fernwärmeleistung (Heißwasser); PD = Dampfwärmeleistung Projizierter Stand 2030 RMVA Niehl rheinenergie.com 7.2 Beschreibung der Szenarien und energiewirtschaftliche Annahmen für die Hauptabteilung Kraftwerke (K) der RheinEnergie 7.2.1 Übersicht der Szenarien 7.2.2 Erläuterung des Basisszenarios 7.2.3 Erläuterung des Vergleichsszenarios 1 7.2.4 Erläuterung des Vergleichsszenarios 2 Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 44 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.2.1 Übersicht der Szenarien Hauptabteilung Kraftwerke (K) – I/II 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 45 Basis [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 1 [Reiner Kesselanlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 2 [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030 und Einsatz von „grünem Gas“] Energiepreise Gemäß aktueller Preisprämissen (PPM) der RE für 2030 nominal Gemäß aktueller Preisprämissen (PPM) der RE für 2030 nominal Gemäß aktueller Preisprämissen (PPM) der RE für 2030 nominal mit der Ausnahme von „grünem“ Gas nach Agora* Anlagenpark Innenstadtnetz Niehl 3, Niehl 2, Kessel 3/5 Kessel 5 & Zubau von 400 MW Kesselkapazität wie Basis Anlagenpark Merkenich Modernisierte GuD (Bl.6 stilllg.), Reservekessel, Kessel 4, AVG (Strom- u. Wärmelieferung) Reservekessel & Zubau von 200 MW Kesselkapazität, AVG (Wärmelieferung) wie Basis Anlagenpark Merheim BHKW, Kessel 2/8/9 Kessel 2/8/9 & Zubau von 20 MW Kesselkapazität wie Basis KWK-Förderung Für modernisierte GuD und modernisiertes BHKW (25%- Kriterium) entfällt wie Basis * Agora Studie: Die zukünftigen Kosten strombasierter synthetischer Brennstoffe (Mittel der angegebenen Referenzpreise für synthetisches Methan) 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.2.1 Übersicht der Szenarien Hauptabteilung Kraftwerke (K) – II/II 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 46 Basis [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 1 [Reiner Kesselanlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 2 [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030 und Einsatz von „grünem Gas“] Sachkosten für Anlagenpark in KWK, Fortschreibung WV für reinen Kesselanlagenpark wie Basis Personalkosten für Anlagenpark in KWK für reinen Kesselanlagenpark wie Basis Gaskapazitäten für Anlagenpark in KWK für reinen Kesselanlagenpark wie Basis Abschreibungen Veränderungen bis 2030 (Ende planmäßiger Abschreibung) + Veränderungen aus der GuD Modernisierung Veränderungen bis 2030 (Ende planmäßiger Abschreibung) + Kesselzubau wie Basis Verlust aus Anlagenabgang keiner alle noch bestehenden (+ neu hinzu gekommenen) KWK-Anlagenwerte keiner 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.2.2 Erläuterung des Basisszenarios [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030] 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 47 ─ Der aktuelle, hochmoderne und effiziente KWK-Anlagenpark der RE wird weiterhin in 2030 betrieben. ─ Mit dem Ausstieg aus der Braunkohlestrom- und Wärmeerzeugung (Block 6) am Standort Merkenich, spätestens Ende 2025, wird die ebenfalls am Standort befindliche GuD-Anlage entsprechend der bisherigen Erkenntnisse der Planung umfangreich modernisiert. Dadurch wird diese Anlage eine Förderung nach dem KWKG erhalten. ─ Die gerade in Betrieb genommenen BHKW-Module am Standort Merheim werden nach Ende der ersten Förderung (voraussichtlich 2029) ebenfalls wieder modernisiert und erhalten wiederum eine Förderung nach dem KWKG. Des weiteren ergänzt ein Fernwärmespeicher in Merheim das Anlagenportfolio. ─ Dieses Szenario stellt mit großem Abstand das wirtschaftlichste Szenario dar. ─ Die Wärme wird hocheffizient und mit geringen spez. CO2-Emissionen erzeugt (Schätzung < 70 g/kWh). Der Primärenergiefaktor liegt im Bereich der Kappungsgrenze nach aktuellem Entwurf des GEG. 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.2.3 Erläuterung des Vergleichsszenarios 1 [Reiner Kesselanlagenpark in 2030 und Einsatz von fossilem Gas] 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 48 ─ Aus dem Vermarktungsverbot von fossiler Stromerzeugung resultiert faktisch die Stilllegung des kompletten KWK- Anlagenparks der RE. Dies bedeutet die Abkehr vom bisherigen Geschäftsmodell der Erzeugung von Strom und Wärme in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. ─ Damit entfällt auch der bisherige Ergebnisbeitrag aus der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung und die Wärme muss deutlich teurer in reinen Kesselkapazitäten erzeugt werden. ─ Um die Wärmelieferverpflichtungen (Fernwärme und Industriedampf) weiter erfüllen zu können, müssen weitere, neue Kesselkapazitäten zugebaut werden. Die Erzeugung der Wärme erfolgt dann in den FW-Netzen Innenstadt und Merheim ausschließlich in diesen. ─ Im Wärmeverbund Merkenich wird angenommen, dass weiterhin Dampf von der AVG bezogen werden kann. Da es sich bei der Vertragsbeziehung aber bisher um einen integrierten Strom- und Wärmeliefervertrag handelt, ist es fraglich, zu welchen Konditionen und ob dies zukünftig geschehen könnte (optimistische Annahme). Der bisher von der RET vermarktete Strom der AVG unterliegt zukünftig ebenfalls dem Vermarktungsverbot, da er nicht zu 100% EE-Strom darstellt. Wenn keine Wärme mehr von der AVG geliefert oder der Preis deutlich ansteigen würde, verschlechtert sich das ausgewiesene Ergebnis dieses Szenarios noch einmal deutlich. ─ Dieses Szenario hat zusätzlich weitreichende Folgen für das Produkt Fernwärme (über die wirtschaftlichen hinaus). Die spez. CO2-Emissionen verdreifachen sich gegenüber der Erzeugung in KWK und durch den dann hohen Primärenergiefaktor (PEF) bei reiner Kesselerzeugung können keine Neukundenanschlüsse mehr realisiert werden. Perspektivisch stellt dieses Szenario das Ende der Fernwärme in Köln dar. 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.2.4 Erläuterung des Vergleichsszenarios 2 [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030 und Einsatz von „grünem Gas“] 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 49 ─ Für dieses Szenario gilt der im Basisszenario zugrunde gelegte Anlagenpark. ─ Um zum Einen dem Vermarktungsverbot der fossilen Stromerzeugung entgegen zu wirken und zum Anderen die Weiternutzung des KWK-Anlagenparks zu ermöglichen, wird „grünes Gas“ im KWK-Erzeugungspark eingesetzt. Dabei wird (theoretisch) unterstellt, dass ausreichende Mengen und Leistungskapazitäten in den vorgelagerten überregionalen Gastransportnetzen sowie dem lokalen Verteilnetz, an denen der Anlagenpark der RE angeschlossen ist, zur Verfügung stehen. ─ Das sehr viel teurere „grüne Gas“ führt zu erheblichen Strom- und Wärmeerzeugungskosten. ─ Auf der Stromseite steht dem kein adäquater (Markt-) Preis gegenüber. Dies hat zur Folge, dass die KWK- Erzeugungsanlagen nur in der Form betrieben werden, wenn nicht ausreichende Kesselkapazitäten zur Verfügung stehen. Daraus resultieren erheblich negative Deckungsbeiträge. ─ Die Wärme wird trotz KWK-Anlagenpark in großen Teilen in den zur Verfügung stehenden Kesselkapazitäten erzeugt. Dies hat wiederum kaum positive Auswirkungen auf den PEF. Ebenso unklar, bzw. aktuell nicht geregelt, sind die Auswirkungen auf die spezifischen Emissionsfaktoren. rheinenergie.com 7.3 Annahmen zu Kostenarten 7.3.1 Fixkosten – Systematik der Kostenermittlung 7.3.2 Personal- und Sachkosten 7.3.3 Planmäßige Abschreibungen / Verluste aus Anlagenabgang Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 50 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.3.1 Fixkosten – Systematik der Kostenermittlung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 51 ─ Die RheinEnergie führt jährlich eine mittelfristige Wirtschaftsplanung durch, mit einem Planungshorizont von 5 Jahren. ─ Im Kraftwerksbereich wird dafür auf Basis von zentral vorgegebenen Planungspreisprämissen für Strom, Brennstoff und CO2 der Einsatz der Kraftwerks- und Kesselkapazitäten unter Berücksichtigung verschiedener Randbedingungen stundenscharf simuliert. Darauf aufbauend werden die Instandhaltungsmaßnahmen im allgemeinen und Revisionen sowie Projekte im speziellen geplant und abgestimmt. ─ Parallel dazu läuft die Personalplanung auf Basis zwischen der Personalabteilung und den Fachbereichen abgestimmter Mitarbeiterkapazitäten. Die Kosten werden darauf aufbauend zentral (durch die Hauptabteilungen Personal und Finanzen) bestimmt. ─ Für die Wirtschaftsplanung steht ein aufwändiger Ermittlungs-und Abstimmungsprozess mit einer Zeitschiene von mehreren Wochen zur Verfügung. Eine detaillierte Kostenermittlung für das Jahr 2030 in gleicher Qualität, ist weder zeitlich noch mit einer vergleichbaren Genauigkeit wegen des langen Zeithorizontes möglich. Trotzdem werden mit der gewählten Vorgehensweise fundierte Ergebnisse erzeugt. ─ Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung Personalkosten, Sachkosten inkl. Wartungsverträge und Abschreibungen. Diese machen mehr als 90 % der Fixkosten aus. 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.3.2 Personal- und Sachkosten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 52 ─ Zur Bestimmung der Personalkosten in 2030 für die Szenarien „Status Quo“ und „grüne KWK“ wird die angestrebte Zielgröße für 2030 (nach Ausstieg aus der Kohle, weitere Optimierungen wie z.B. durch Digitalisierung) zugrunde gelegt. Zur Kostenermittlung wird die voraussichtliche Personalstruktur mit den Kostenansätzen aus der Wirtschaftsplanung 2024 bewertet und in das Jahr 2030 inflationiert. ─ Zur Bestimmung der Personalkosten für das Szenario „Kesselbetrieb“, wird eine Zielgröße (26 % der derzeitigen MA- Kapazitäten) bestimmt, unter dem Ansatz, dass die gesamte FW-Versorgung von einem Standort heraus fernautomatisiert bedient wird. Die bestimmte Zielgröße wird mit den durchschnittlichen Personalkosten in 2024 bewertet und die Kosten in das Jahr 2030 inflationiert. ─ Um die Sachkosten für 2030 abschätzen zu können, werden daher alle Sachkosten, die direkt den Kohleblock betreffen, heraus gerechnet. Im Gegenzug hätte eine modernisierte GuD-Anlage dann wieder deutlich mehr Betriebsstunden, als in der aktuellen Wirtschaftsplanung vorgesehen. Die Durchschnittskosten werden entsprechend inflationiert. ─ Für die laufende und sonstige Instandhaltung der restlichen Anlagen wird das Jahr 2024 als Aufsatzpunkt gewählt und die Kosten auf das Niveau von 2030 inflationiert (2% p.a.). Da die Projektkosten einer gewissen Schwankung unterliegen, wird zur zukünftigen Abschätzung der Mittelwert aus allen Jahren der letzten Wirtschaftsplanung zugrunde gelegt. ─ Die Wartungsverträge werden auf Basis aktueller Konditionen bzw. bei noch nicht abgeschlossenen oder auslaufenden Verträgen mit der aktuellen Erwartungshaltung bestimmt und entsprechend abgeschätzt. Hierfür werden die Kosten in €/Bh mit den erwarten Betriebsstunden multipliziert. 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.3.3 Planmäßige Abschreibungen / Verluste aus Anlagenabgang 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 53 ─ Zur Bestimmung der planmäßigen Abschreibungen in 2030 werden die bis zum 31.12.2019 im System hinterlegten Anlagenwerte unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer bis 2030 fortgeschrieben. In dieser Zahl sind dann alle bisher aktivierten Assets von K hinterlegt. Alles was aktuell oder in Zukunft noch errichtet wird, muss entsprechend ergänzt werden. ─ Im Kesselszenario sind dies die zusätzliche noch zu errichtenden Kesselkapazitäten bei „Stilllegung“ der KWK-Anlagen ─ Im Kesselszenario entstünde dann als zusätzlicher Einmaleffekt ein Verlust aus Anlagenabgang in Höhe des Restwertes zum entsprechenden Zeitpunkt. ─ Daher wurde entsprechend für alle aktuellen und zukünftige noch errichteten Assets der Restwert in 2030 ermittelt. rheinenergie.com 7.4 Energiewirtschaftliche Auswertungen 7.4.1 Entwicklung der Stromerzeugung 7.4.2 Ergebnisübersicht: Vergleich der Energiewirtschaft 7.4.3 Abschreibungen / Verluste aus Anlagenabgang 7.4.4 Ergebnisübersicht: Vergleich der Fixkosten 7.4.5 Ergebnisübersicht: Differenzen der Vergleichsszenarien Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 54 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.4.1 Entwicklung der Stromerzeugung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 55 STATUS QUO KWK MIT GRÜNEM GAS HEIZKESSEL ONLY 4.894 830 0 GWH 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.4.2 Ergebnisübersicht: Vergleich der Energiewirtschaft 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 56 Angaben in Mio. € Basis [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 1 [Reiner Kesselanlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 2 [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030 und Einsatz von „grünem Gas“] Energiewirtschaftliche Deckungsbeiträge davon KWK-Förderung Gaskapazität Summe Differenz zu Basis -153,4 -444,0 Streng vertraulich Streng vertraulich Streng vertraulich Streng vertraulich 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.4.3 Abschreibungen / Verluste aus Anlagenabgang 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 57 Führt bei Stilllegung zu Verlust aus Anlagenabgang (in Höhe des Restbuchwerts). 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 Basisvariante Vergleichsszenario 1 ABSCHREIBUNGEN IN 2030 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 1 ANLAGENWERTE ANFANG 2030T€ T€ 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.4.4 Ergebnisübersicht: Vergleich der Fixkosten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 58 Angaben in Mio. € Basis [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 1 [Reiner Kesselanlagenpark in 2030] Vergleichsszenario 2 [Status quo mit modernisiertem KWK-Anlagenpark in 2030 und Einsatz von „grünem Gas“] Personal/Sachkosten planmäßige Abschreibungen Summe Differenzen zu Basis -49,4 -6,9 Zusätzlich Einmalbetrag: Verlust aus Anlagenabgang (Stilllegung) 84,4 Streng vertraulich Streng vertraulich Streng vertraulich 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.4.5 Ergebnisübersicht: Differenzen der Vergleichsszenarien zu Status Quo 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 59 -450 -400 -350 -300 -250 -200 -150 -100 -50 0 Vergleichs- szenario 1 zur Basisvariante (jährlich) -104,0 Mio. € Vergleichs- szenario 2 zur Basisvariante (jährlich) -437,1 Mio. € Einmal- effekt -84,4 GESAMT -450 -400 -350 -300 -250 -200 -150 -100 -50 0 -153,4 Mio. € -444,0 Mio. € Energiewirtschaft (jährliche Mehrkosten) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 49,4 Mio. € 6,9 Mio. € Fixkosten (jährliche Mehrkosten) -90 -80 -70 -60 -50 -40 -30 -20 -10 0 -84,4 Mio. € 0,0 Mio. € Verlust aus Anlagenabgang (Einmaleffekt) rheinenergie.com 7.5 Empfehlung Szenario Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 60 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.5 Empfehlung Szenario 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 61 ─ Das Vergleichsszenario 1 (reiner Heizwerksbetrieb) minimiert die wirtschaftlichen Folgen aus dem Bürgerbegehren. Zugleich stellt es aber kein zukunftsgerichtetes, ökologisch sinnvolles Szenario dar. ─ Das Vergleichsszenario 2 („grünes Gas“) nutzt auch zukünftig mit nennenswerten Anteilen den hocheffizienten KWK- Anlagenpark und stellt eine ökologisch sowie im Sinne der Wärme- und Stromversorgungssicherheit nachhaltigere Version dar; jedoch sind die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen extrem hoch. Die beiden gewählten Szenarien stellen bewusst „Leitplanken“ der wirtschaftlichen Folgen für die Strom- und Wärmeerzeugung dar. ─ Es ist möglich, das Heizwerksszenario mit „grünen“ Technologien zu kombinieren, um die ökologische Sinnhaftigkeit zu verbessern, z.B. durch: ─ Solarthermie ─ Power to heat (PtH): Elektrokessel/Wärmepumpe ─ Wärmepumpen (WP) mit Abwärmenutzung 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.5 Empfehlung Szenario 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 62 ─ Diese Technologien wurden/werden im Hause auf ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft. Aus Sicht der RheinEnergie ist deren Anwendung zum Teil deutlich limitiert (z.B. freie Flächen für Solarthermie, Verfügbarkeit zusätzlicher Abwärme, über die der Nutzung aus der AVG hinaus, u.a. für den Einsatz von WP) und insbesondere aufgrund der vorhandenen Steuer- und Umlagenlast bzw. der spez. Investitionskosten auch mittelfristig sowie langfristig teurer als der reine Heizkesselbetrieb (qualitative Vergleichsbetrachtung siehe unten). ─ Bei wesentlicher Nutzung der theoretisch ausreichend zur Verfügung stehenden PtH-Technologie würden sich die energiewirtschaftlichen Differenzbeträge voraussichtlich nahezu verdoppeln; sie erhöhen sich um mindestens 50% bei optimistischeren Annahmen zur Steuer- und Umlagenlast und in Zusammenwirken mit günstigen Strompreisen auch darunter. Im Folgenden werden Maßnahmen für den in erheblichen Maße erforderlichen Ausbau des elektr. Netzes (Verteilnetz) vernachlässigt. Technologie Arbeitskosten Spez. Investitionen Bemerkungen PtH Heizkesselbetrieb Kessel technisch verfügbar, in Abhängigkeit der Umlagenlast: 2-3 mal höhere Arbeitskosten als Kessel. In Phasen günstiger Strompreise auch niedriger. Abwärme / WP Heizkesselbetrieb Kessel Verfügbarkeit stark begrenzt (Nähe zu FW-Netzen, Temperaturniveau), Machbarkeit zu klären, spez. Investitionen sind erheblich höher als Kessel Solarthermie Heizkesselbetrieb Kessel Freie Flächen stark begrenzt, realistisches Potential < 1% des Wärmebedarfs 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.5 Empfehlung Szenario 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 63 ― Um ein solches komplexes Zukunftsszenario abzuschätzen, sind eine Vielzahl von technischen, wirtschaftlichen Annahmen erforderlich und mit verschiedenen Szenario-Rechnungen zu bewerten. Damit könnte dann ein Lösungsbereich grob eingegrenzt werden, der aber noch von starken Unsicherheiten behaftet ist, da sehr globale wirtschaftliche und politische Entwicklungen einfließen. Dies ist Aufgabe von internen unternehmensstrategischen Untersuchungen, die sehr zeitaufwendig und für die hier anstehende, kurzfristig Kostenschätzung nicht leistbar sind. Für RheinEnergie ist ein Festhalten an der hocheffizienten und ökologisch sinnvollen Erzeugung von Strom- und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung mit langfristig (deutlich später als 2030) stetig ansteigenden Anteilen dekarbonisierter Gase und konsequenter Einbindung „grüner“ Technologien (aktuell bereits stetige Überprüfung) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit das realistische Zukunftsszenario. Fazit: Um eine belastbare und nachvollziehbare Kostenschätzung für das Bürgerbegehren zu erhalten, schlägt RheinEnergie vor, für den Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung das Vergleichsszenario 1 zugrunde zu legen. rheinenergie.com 7.6 Steinkohle-Heizkraftwerk Rostock 7.6.1 Eckdaten 7.6.2 Zusätzliche Informationen 7.6.3 Wirtschaftlicher Beitrag für den Anteil der RheinEnergie AG 7.6.4 Abschätzung des Ergebnisses in 2030 Kostenschätzung Bürgerbegehren 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 64 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.6.1 HKW Rostock - Eckdaten 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 65 Elektr. Leistung (netto) 517 MWel Auskoppelbare Fernwärmeleistung 300 MWth Produktionsdaten jährlich 2.700 GWhel / 370 GWhth Elektr. Wirkungsgrad (netto, Volllast) > 43 % 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.6.2 HKW Rostock – Zusätzliche Informationen 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 66 ─ Anteilseigner: EnBW und RheinEnergie AG (49,62%) ─ Als KWK-Anlage konzipiert, versorgt es die Bürger und Industrie der Stadt Rostock mit Strom und Fernwärme ─ Baujahr 1994 ─ Systemrelevant für die Versorgungssicherheit in Nord-Ost-Deutschland ➢ 380 kV Netzanschluss ─ Auslegung als flexible Mittellastanlage, mit Möglichkeit zur Grund- und Spitzenlastversorgung ➢ Präqualifiziert zur Primär-, Sekundär- und Minutenreserveversorgung ─ Technisch ist der Betrieb bis mindestens 2038 möglich und vorgesehen ─ Kostengünstige Brennstoffversorgung per Schiff über Seehafen Rostock (ca. 1 Mio. t/a) ─ Umweltschonender Umgang mit Reststoffen ➢ Gips: Verwendung in Bauindustrie, Transport per Schiff ➢ Aschen: Verwendung in Bauindustrie in Mecklenburg-Vorpommern 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.6.3 HKW Rostock – Wirtschaftlicher Beitrag für den Anteil der RheinEnergie AG 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 67 ─ Die Anteilseigner teilen sich die Kosten und Erlöse aus dem Kraftwerk entsprechend des Anteilseigentums. Realeinsetzer ist die EnBW, allerdings kann jeder Anteilseigner über den Einsatz seines stromseitigen Anteils am Kraftwerk unter festgelegten Regeln selbst verfügen. ─ Die mittelfristige Kosten- und Investitionsplanung erfolgt in gemeinsamer enger Abstimmung mit der Betreibergesellschaft KNG, ─ Die Planungszyklen der Beteiligung am Kraftwerk Rostock sind für die Planzahlen des Anteils bei der RheinEnergie AG an die zentrale Wirtschaftsplanung gekoppelt. Auch hier werden auf Basis von stündlicher Preisprämissen der Einsatz des RheinEnergie-Anteils geplant und ebenso die anteilige Marge aus der FW-Lieferung abgeleitet. ─ Die anteiligen „Sachkosten“ aus dem Betrieb des Kraftwerks werden aus der gemeinsam mit EnBW abgestimmten mittelfristigen Betriebs- und Instandhaltungsplanung übernommen. ─ Darüber hinaus fallen weitere Kosten und Erlöse im Zusammenhang der Bewirtschaftung des Kraftwerks in den jeweiligen Häusern an, die ebenfalls mitgeplant werden. Hierzu zählen z.B. Erlöse und Kosten für Netzentgelte, Dienstleistungs- verträge, Pachtverträge. 7. Auswirkungen auf die Strom- und Wärmeerzeugung 7.6.4 HKW Rostock – Abschätzung des Ergebnisses in 2030 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 68 ─ Auf Basis existierender Simulationen um das Jahr 2030 werden die Deckungsbeiträge entsprechend der Struktur der stündlichen Preise für das Jahr 2030 abgeschätzt. Ebenso wird die FW-Liefermenge angelehnt an die Betriebsweise des Kraftwerks abgeleitet und auf Basis der aktuellen Vertragsstrukturen für das Jahr 2030 ermittelt. ─ Die Fixkosten und sonstigen Erlöse werden aufbauend auf der letztverfügbaren Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 herangezogen und entsprechend einer angenommenen Inflation und Preissteigerung auf das Jahr 2030 projiziert. ─ Hiervon entfallen über 98% auf sonstige Fixkosten, Erlöse und Vertragsbeziehungen, die tatsächlich eine Preis-Gleitung / Inflation in den Vertragsbeziehungen hinterlegt haben, und weniger als 2% auf Kosten, für z.B. Netzentgelte, die auf Basis „marktlich“-vorgegebener Preise beruhen, sodass die Schätzgenauigkeit als sehr hoch eingestuft werden kann. Aufwands- / Ertragsposition Wert DB Strom DB Fernwärme Betriebsführungsentgelt Restliche Aufwands- / Ertragspositionen Ergebnis 37,4 Mio. € Streng vertraulich Streng vertraulich Streng vertraulich Streng vertraulich rheinenergie.com 8. Auswirkungen auf den Wärmevertrieb 8.1 Fernwärmevertrieb RheinEnergie AG 8.2 Nahwärmevertrieb RheinEnergie AG Kostenschätzung Bürgerbegehren 8. Auswirkungen auf den Strom- und Wärmevertrieb 8.1 Fernwärmevertrieb RheinEnergie AG 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 70 Die Umsetzung des Erzeugungs-Vergleichsszenarios 1 (Wegfall der KWK-Erzeugung, Fernwärmeversorgung über Kessel) hätte erhebliche Auswirkungen auf den Fernwärmevertrieb: ─ Fernwärme wäre nicht länger Ersatzmaßnahme im Rahmen EEWärmeG, d.h. wesentlicher Wettbewerbsvorteil entfällt ─ Neugeschäft käme aufgrund des deutlich höheren Primärenergiefaktors zum Erliegen ─ höhere CO2-Emission durch Wärmeerzeugung über Kessel ─ höhere Erzeugungskosten (fix, variabel, CO2) führen zu höheren Fernwärmepreisen ─ höhere Erzeugungskosten können nicht unmittelbar über gegenwärtige Preisgleitklausel weitergegeben werden, d.h. Einführung einer neuen geänderten Preisgleitklausel ─ steigender Fernwärmepreis wird auch zu einer Erosion im Bestand führen, was wiederum zu steigenden spezifischen fixen Kosten bei Erzeugung und Netz führt (abnehmende Mengen bei gleichbleibenden fixen Kosten) ─ Kundenerosion und wegfallendes Neugeschäft werden insgesamt zu einer zunehmenden Abnahme der Wirtschaftlichkeit führen ─ Aus diesem Grund muss RheinEnergie prüfen, ob sie mit Wegfall der KWK-Erzeugung die Fernwärmeversorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht komplett einstellt. 8. Auswirkungen auf den Strom- und Wärmevertrieb 8.2 Nahwärmevertrieb RheinEnergie AG 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 71 ─ Neben der zentralen Strom- und Wärmeerzeugung in großen Heizkraftwerken ist RheinEnergie auch in der dezentralen Erzeugung (Nahwärme-Contracting) aktiv. ─ Soweit diese Anlagen (BHKW) mit fossilem Erdgas betrieben werden, wären sie von einem positiven Ausgang des Bürger- entscheids betroffen und dürften in der gegenwärtigen Form nicht weiterbetrieben werden. Dies betrifft nicht nur die Anlagen, deren erzeugter Strom von der RET gehandelt wird (diese unterliegen unmittelbar dem Graustrom- handelsverbot), sondern im Sinne des Klimaschutzes auch die Eigenbedarfsanlagen. ─ Im Rahmen der Kostenschätzung wird optimistisch unterstellt, dass bis 2030 eine Umstellung aller Anlagen auf Biomethan erfolgt ist (die Anlagen werden in nennenswertem Umfang bereits heute schon in dieser Weise betrieben) und dass dies aufgrund der insgesamt geringen Gaseinsatzmengen zu keinen signifikanten Mehrkosten führt. ─ Für das Geschäftsfeld Nahwärme werden daher aktuell keine negativen Auswirkungen des Bürgerentscheids unterstellt. rheinenergie.com 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 9.1 Reduzierung bzw. Entfall der Gewinnabführung 9.2 Ergebnisbelastung bei anderen Konzerngesellschaften 9.3 Steuerlicher Querverbund Kostenschätzung Bürgerbegehren 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 9.1 Reduzierung bzw. Entfall der Gewinnabführung 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 73 ─ Eine mehrheitliche Zustimmung zum Bürgerentscheid hätte ab 2030 erhebliche Belastungen des wirtschaftlichen Ergebnisses der RheinEnergie AG zur Folge. ─ Unter der Annahme, dass dieses Minderergebnis von beiden Gesellschaftern der RheinEnergie AG zu tragen wäre, reduziert sich die Belastung für die Stadt Köln auf die Kürzung der Gewinnabführung an die GEW Köln AG. ─ Schlimmstenfalls verliert die RheinEnergie AG die Ausschüttungsfähigkeit. In diesem Fall müsste der Mehrheitsgesellschafter GEW Köln AG (resp. die SWK GmbH) nicht nur den Verlust allein und in voller Höhe ausgleichen, sondern zusätzlich die Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG an den außenstehenden Gesellschafter (zzt. innogy SE) übernehmen. ─ Die ggü. dem Status quo ab 2030 deutlich geringere Gewinnabführung der GEW bzw. der SWK an die Stadt Köln führt zu einer erheblichen Belastung des städtischen Haushalts und infolgedessen zu negativen Auswirkungen für alle Kölner Bürger. 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 9.2 Ergebnisbelastung bei anderen Konzerngesellschaften (I/II) 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 74 ─ Soweit SWK-Konzerngesellschaften Strom- und/oder Wärmekunden der RE sind, wirken die oben unterstellten Preis- und Vertriebsszenarien auch hier. ─ Vereinfachend wird jedoch angenommen, dass Preiserhöhungen infolge der politisch vorgegebenen Umstellung auf Ökostrom nicht zu einer Kündigung des Liefervertrags seitens der Konzerngesellschaften führen werden. Dies bewirkt im Preiserhöhungs-Szenario im ersten Schritt eine Verlagerung des (anteiligen) Defizits von der RheinEnergie auf die Konzerngesellschaften. ─ Inwieweit es den Konzerngesellschaften in einem zweiten Schritt möglich ist, die Kostensteigerungen in Form von Preiserhöhungen für den ÖPNV, die Bäder, kulturelle Einrichtungen usw. an ihre Kunden (= die Kölner Bürger) weiterzugeben, liegt außerhalb der Beurteilung der RheinEnergie und ist seitens SWK bzw. der Konzerngesellschaften einzuschätzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass teilweise keine eigenständige Preissetzungskompetenz der Konzerngesellschaften besteht (z.B. KVB im Preissystem des VRS; ggf. kommunalpolitische Vorgaben). 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 9.2 Ergebnisbelastung bei anderen Konzerngesellschaften (II/II) 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 75 ─ Vereinfachend wird in dieser Kostenschätzung der RheinEnergie angenommen, dass die Weitergabe der bei den Konzerngesellschaften entstehenden Kostensteigerungen an die Endkunden zunächst nicht möglich ist und sich infolgedessen die wirtschaftlichen Ergebnisse der betroffenen Konzerngesellschaften verschlechtern werden. ─ Somit verbleibt die von RheinEnergie (anteilig) an die Konzerngesellschaften weitergeleitete Kostensteigerung letztlich doch als Defizit im Stadtwerke-Konzern. ─ Unter Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse bei der RheinEnergie AG erscheint es daher vorteilhaft, die entstehenden Mehrkosten nicht an die Konzerngesellschaften weiterzugeben, sondern sie unmittelbar bei der RheinEnergie AG zu belassen. 9. Auswirkungen auf die Stadtwerke Köln GmbH 9.3 Steuerlicher Querverbund 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 76 ─ Eine Sonderrolle nimmt die Frage der Fortführung der steuerlichen Organschaft mittels des Querverbunds zwischen der RheinEnergie und den KölnBädern ein, der im Grundsatz gefährdet ist, wenn RheinEnergie keine erdgasbefeuerten BHKW in den städtischen Bädern mehr betreiben darf. ─ Oben unter 8.5 wird dargestellt, dass im Fall einer Umstellung auf die Befeuerung mit Biomethan die Fortsetzung des Betriebs möglich wäre. ─ Unter dieser Prämisse wird davon ausgegangen, dass diesbezüglich keine negativen Auswirkungen aus dem Bürgerentscheid resultieren werden. rheinenergie.com 10.Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei der RheinEnergie AG Kostenschätzung Bürgerbegehren 10. Auswirkungen auf Arbeitsplätze bei RheinEnergie AG Aufgabenreduzierung bedingt Kapazitätsanpassungen 29.06.2020 // Kostenschätzung für das Bürgerbegehren des Bündnisses „Klimawende Köln“ // STRENG VERTRAULICH 78 ─ Die konsequente Umsetzung der Forderungen des Bürgerbegehrens hätte für RheinEnergie erhebliche Einschränkungen des gegenwärtigen Tätigkeitsumfangs zur Folge. ─ Das Unternehmen muss auf die grundsätzliche Veränderung in der Betriebsweise der Wärmeerzeugung bzw. den Verzicht auf die hocheffiziente konventionelle Gas-GuD/BHKW-KWK-Stromerzeugung, die Vorgaben zur Einschränkung der Handelsmöglichkeiten und ggf. eine erhebliche Einschränkung des Endkundengeschäfts auch intern reagieren. Dies wäre zwangsläufig mit einem unternehmensweiten massiven Personalabbau gekoppelt. ─ Die Personalreduzierungen wirken zwar bei der RheinEnergie langfristig kostensenkend und führen somit perspektivisch zu einer Reduzierung der ermittelten Ergebnisbelastung bei RheinEnergie, sind jedoch für die Stadt Köln aus strukturpolitischen Gründen insgesamt negativ (Vernichtung von Arbeitsplätzen, sinkende Steuereinnahmen, Reduzierung der Kaufkraft etc.). ─ Eine Quantifizierung der strukturpolitischen Effekte in der Stadt Köln wurde seitens RheinEnergie nicht vorgenommen. rheinenergie.com Ende der Unterlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Markt
- Am Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2667/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 24.08.2020 14:40