AN/0330/2017
Entfernung oder Versetzung der City Light Säule am Rad-Fußweg des Heinrich-Lübke-Ufer, Rodenkirchen
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Anfrage (FDP BV2)
2539 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0330/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.03.2017 Entfernung oder Versetzung der City Light Säule am Rad-Fußweg des Heinrich-Lübke- Ufer, Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. Die FDP – Fraktion bittet nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirks- vertretung Rodenkirchen am 20.03.2017 zu setzen. Der Werbesäulenstandort am Fuß- und Radweg des Heinrich-Lübke-Ufers in Köln- Rodenkirchen war in der Bezirksvertretungssitzung am 07.03.2016 Gegenstand einer Bürgereingabe nach § 24 GO NRW. Als Ergebnis der Beratungen der Bürgereingabe hat die Bezirksvertretung beschlossen, dass die Werbesäule an einen anderen Standort zu versetzen ist, da die Sicht für die Radfahrer durch die Werbeanlage stark beeinträchtigt wird. Außerdem wurde das Bauverwaltungsamt gebeten, die erteilte Baugenehmigung hinsichtlich der Hochwasserschutzanlage an diesem Werbesäulenstandort zu überprüfen. Zu dieser Frage hat die Verwaltung-632/2- am 22.09.2016 schriftlich mitgeteilt,„dass der Standort der Säule nicht der Deichschutzverordnung (Schutzzone 1) entspricht, sie befindet sich zu nah an der Mauer.“ Als Konsequenz vorstehender Feststellungen „wird die Verwaltung den Abbau der neu erstellten Anlage fordern“. Auch bei der gemeinsamen Begehung von Bezirksvertretung, Verwaltung und Vertreter der Fa, STRÖER am 31.10.2016 der Werbeanlagen im Ortskern des Stadtteils Rodenkirchen gab es Übereinstimmung, dass die Werbesäule am Rad- /Fußweg des Heinrich-Lübke-Ufers versetzt werden muß. Zu dem Sachverhalt stellt die FDP-Fraktion an die Verwaltung die Fragen: 1. Wann wird die genannte Werbesäule an dem Standort abgebaut, um die Sicherheit des Radverkehrs wiederherzustellen? 2. Wer trägt die Kosten des Abbaus der Werbesäule, nachdem die Baugenehmigung des Bauaufsichtsamtes vom 16. Juli 2015 - Z.63/R72/0263/2015 offensichtlich falsch war? gez. Daniel gez. Wolters in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Fraktionsbüro, Zimmer 115 Hauptstraße 85 50996 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0330/2017
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 05.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27