2572/2020
Beantwortung der mündlichen Anfrage des Herrn Brock-Mildenberger aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
1790 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 01.09.2020 2572/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Beantwortung der mündlichen Anfrage des Herrn Brock-Mildenberger aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 betr. Sachstand Bebauungsplanverfahren Heliosgelände Anfragetext: Herr Brock-Mildenberger weist auf eine Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Ehren- feld bezüglich des Heliosgeländes hin, in der im Dezember 2019 mitgeteilt worden sei, dass der Ei- gentümer der Flächen am Ehrenfeldgürtel mitgeteilt habe, dass vor 2032 keine Bebauung am Ehren- feldgürtel erfolgen werde, so lange ein Teil des Grundstückes noch mit Burger King belegt sei. Er fragt deshalb, ob es Maßnahmen gebe die eventuell zu einer früheren Bebauung führen könnten. Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Herr teilt mit, dass es in diesem Fall um einen privatrechtlichen Vertrag handele, in den die Stadt Köln nicht eingreifen könne. Sie sagt jedoch eine Recherche zu und werde diese schriftlich mitteilen. Stellungnahme der Verwaltung: Es gibt keine rechtlichen Maßnahmen, eine frühere Bebauung am Ehrenfeldgürtel durch den Eigen- tümer herbeiführen zu können. Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und besprechen, ob evtl. Teilbereiche am Ehrenfeldgürtel, die nicht zum Grundstück Burger King gehören, früher bebaut werden können. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass der Pachtvertrag mit Burger King vor 2032 aufgelöst wer- den kann. Eine vollständige Bebauung gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Konzept von 2017 wird daher erst nach 2032 erfolgen können. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ehrenfeldgürtel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2572/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 18.08.2020 14:45