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2572/2020

Beantwortung der mündlichen Anfrage des Herrn Brock-Mildenberger aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.09.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 1.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1790 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer  01.09.2020 
 2572/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage des Herrn Brock-Mildenberger aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 
betr. Sachstand Bebauungsplanverfahren Heliosgelände 
Anfragetext: 
Herr Brock-Mildenberger weist auf eine Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Ehren-
feld bezüglich des Heliosgeländes hin, in der im Dezember 2019 mitgeteilt worden sei, dass der Ei-
gentümer der Flächen am Ehrenfeldgürtel mitgeteilt habe, dass vor 2032 keine Bebauung am Ehren-
feldgürtel erfolgen werde, so lange ein Teil des Grundstückes noch mit Burger King belegt sei. Er 
fragt deshalb, ob es Maßnahmen gebe die eventuell zu einer früheren Bebauung führen könnten. 
Die Leiterin des Stadtplanungsamtes Herr teilt mit, dass es in diesem Fall um einen privatrechtlichen 
Vertrag handele, in den die Stadt Köln nicht eingreifen könne. Sie sagt jedoch eine Recherche zu und 
werde diese schriftlich mitteilen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es gibt keine rechtlichen Maßnahmen, eine frühere Bebauung am Ehrenfeldgürtel durch den Eigen-
tümer herbeiführen zu können.  
Die Verwaltung wird mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und besprechen, ob evtl. Teilbereiche 
am Ehrenfeldgürtel, die nicht zum Grundstück Burger King gehören, früher bebaut werden können.  
Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass der Pachtvertrag mit Burger King vor 2032 aufgelöst wer-
den kann. Eine vollständige Bebauung gemäß dem vorliegenden städtebaulichen Konzept von 2017 
wird daher erst nach 2032 erfolgen können.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ehrenfeldgürtel

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Details

Aktenzeichen
2572/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.09.2020
Erstellt
18.08.2020 14:45