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3823/2018

Beantwortung einer Anfrage AN/1577/2018 "Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 3.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Anfrage DIE LINKE

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2018 
 3823/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 27.11.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage AN/1577/2018 "Feinstaubsituation und die gesundheitlichen 
Auswirkungen für Köln" 
Zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 27.11.2018 hat die Fraktion DIE LINKE fol-
gende Nachfragen zur vorangegangenen Beantwortung der Anfrage „AN/0168/2017“ (Erhöh-
te Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich): 
 
1. Unsere Fragestellung bezog sich auf die, aus der Braunkohleverbrennung 
resultierenden, ultrafeinen Feinstäube und nicht auf die Feinstäube im Allgemeinen. 
Da Feinstäube aus den unterschiedlichsten Stoffen, in den unterschiedlichsten 
Größen und Konsistenzen bestehen, wird auch ein Laie von einem sehr 
unterschiedlichen Gefährdungspotential ausgehen. 
 
Wir bitten daher um eine trennscharfe Beantwortung dieser Frage. 
 
2. Köln verfügt über eine Fläche von 405,2km² und 1,084 Mio. (Stand 2017) Einwohner. 
Dies stellt immerhin mehr als ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik 
Deutschland dar. Wieso ist es nicht möglich, die Ergebnisse epidemiologischer 
Studien auf Köln herunter zu brechen? 
 
3. Sind Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte die einzigen Personengruppen, die 
eines besonderen Schutzes bedürfen, oder sind auch andere Personengruppen wie 
beispielsweise Schwangere, Säuglinge sowie ältere Menschen besonders von der 
Luftbelastung betroffen? 
 
4. Unsere Frage bezog sich auf die umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf 
den von der Verwaltung festgestellten gesellschaftlichen und politischen Willen. Wir 
bitten daher um die Beantwortung unserer Frage. 
 
5. Auch diese Frage bezog sich eindeutig auf Ihre Einschätzung der 
umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf die genehmigungsrechtliche

2 
 
Grundlage des Heizkraftwerkes. Wir möchten Sie daher auch in diesem Fall um die 
Beantwortung unserer Frage bitten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1: Die Frage kann nicht trennschärfer beantwortet werden, da weder Informationen über 
die Zusammensetzung der ultrafeinen Feinstäube aus der Kohleverbrennung im Heizkraft-
werk Merkenich, noch Daten zum Anteil dieser Feinstäube an der gesamten Feinstaubbelas-
tung vorliegen. Dieses kann messtechnisch und methodisch, wenn überhaupt, nur mit unver-
hältnismäßig extrem hohen Aufwand untersucht werden. 
 
zu 2: Einer Beantwortung dieser Frage kann man sich nur durch eine extrem aufwändige 
epidemiologische Studie, die die für Köln spezifischen Schadstoffbelastungen, bevölke-
rungsbezogenen Daten und konkurrierenden Einflussfaktoren berücksichtigt, nähern, da die 
Aussagekraft epidemiologischer Studien durch vielfältige Störfaktoren begrenzt ist. 
Eine Übertragung der WHO-Angaben ohne Berücksichtigung der für Köln spezifischen Situa-
tion birgt mit großer Wahrscheinlich die Gefahr von Fehleinschätzungen. 
 
zu 3: Die Frage kann nur allgemein dahin gehend beantwortet werden, dass es nach heuti-
gem Kenntnisstand keine Wirkschwelle für Feinstaub gibt. D. h. jede Zunahme der 
Feinstaubbelastung erhöht die möglichen gesundheitlichen Risiken. 
Da Feinstäube primär auf die Atemwege und das Herzkreislaufsystem wirken, sind Personen 
mit Grunderkrankungen in diesen Bereichen besonders gefährdet. 
Eine Beantwortung konkret auf den Feinstaub der Braunkohleverbrennung ausgerichtet ist 
nicht möglich, da der Anteil des Feinstaubes aus der Braunkohleverbrennung an der gesam-
ten Feinstaubbelastung nicht bekannt ist (siehe Antwort zu Frage 1). 
 
zu 4:Bezüglich Feinstaub gibt es auch aus umweltmedizinischer Sicht keine speziellen indivi-
duellen Schutzmaßnahmen, außer einen Wechsel des Lebensstandortes in Regionen mit 
geringerer Feinstaubbelastung. 
 
zu 5: Auch aus umweltmedizinischer Sicht ist es bei der komplexen Expositionssituation 
bezüglich Feinstaub sinnvoll, dass durch gesetzliche Regelungen die Freisetzung von 
Feinstäuben an deren Quellen so gering wie (technisch) möglich gehalten wird. Werden 
diese Anforderungen nicht eingehalten, kann hieraus das Erfordernis einer Abschaltung der 
Quelle resultieren. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind die die 
Immissionsschutzbehörden zuständig. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1 - Anfrage DIE LINKE

4902 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin Henriette 
Reker 
An den Ausschussvorsitzenden Dr. Unna 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.11.2018 
AN/1577/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 27.11.2018 
 
Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Nachfragen zu unserer Anfrage 
„AN/0168/2017“ (Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im 
Heizkraftwerk Merkenich) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. 
In der o. g. Anfrage stellten wir folgende  Fragen: 
1. Geht von den aus der Kohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich 
resultierenden ultrafeinen Feinstäuben eine besonders große 
Gesundheitsgefährdung hervor? 
Wir bitten Sie um die Erläuterung Ihrer Antwort. 
2. Was bedeutet die oben aufgeführte WHO-Angabe konkret für die besondere 
Belastungssituation der Kölner*innen in Bezug auf die Lebenszeitverkürzung und 
höheren Erkrankungsrisiken? 
3. Welche Bevölkerungsgruppen benötigen nach Ansicht der Verwaltung medizinisch 
begründet besonderen Schutz vor den aus der Braunkohleverbrennung 
resultierenden Feinstäuben? 
4. Welche umweltmedizinischen Schutzmaßnahmen werden für diese Personen bei 
der vorherrschenden, überdurchschnittlichen hohen Belastung für sinnvoll erachtet 
und können empfohlen werden und welche besondere Vorgehensweise ist bei einer 
Inversionswetterlage aus umweltmedizinischer Sicht notwendig?

5. Wird aus umweltmedizinischer Sicht eine Abschaltung des Braunkohleanteils beim 
Heizkraftwerk Köln Merkenich durch die Verwaltung befürwortet und wie begründet 
sie das? 
Unserer Auffassung nach wurden einige dieser Fragen nur unzureichend bzw. überhaupt 
nicht beantwortet. 
Konkret bemängeln wir die Antworten auf folgende Fragen und bitten Sie um eine 
ausreichende Beantwortung dieser, mit Ihren Antworten verbundenen Fragen. 
1. Ihre Antwort zu Frage 1: 
Die Feinstaubbelastung sollte so gering wie möglich sein. Jede Feinstaubquelle stellt eine 
Gesundheitsgefährdung dar. Es macht wenig Sinn, sich nur auf einzelne Quellen wie etwa 
die Kohleverbrennung zu fokussieren. In Ballungsgebieten ist vor allem der 
Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Die Gesamtbelastung aus allen 
Feinstaubquellen macht die gesundheitliche Gefahr aus.  
Unsere Fragestellung bezog sich auf die, aus der Braunkohleverbrennung resultierenden, 
ultrafeinen Feinstäube und nicht auf die Feinstäube im Allgemeinen. Da Feinstäube aus 
den unterschiedlichsten Stoffen, in den unterschiedlichsten Größen und Konsistenzen 
bestehen, wird auch ein Laie von einem sehr unterschiedlichen Gefährdungspotential 
ausgehen. 
Wir bitten daher um eine trennscharfe Beantwortung dieser Frage. 
2. Ihre Antwort zu Frage 2: 
Aus den WHO-Angaben, die auf überregionalen Studien beruhen, kann nicht auf 
kleinräumige Strukturen geschlossen werden. 
Köln verfügt über eine Fläche von 405,2km² und 1,084 Mio. (Stand 2017) Einwohner. Dies 
stellt immerhin mehr als ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland 
dar. Wieso ist es nicht möglich, die Ergebnisse epidemiologischer Studien auf Köln 
herunter zu brechen? 
3. Ihre Antwort zu Frage 3: 
Allgemein geht eine erhöhte Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der 
gesundheitlichen Risiken einher. Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte sind 
besonders gefährdet. 
Sind Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte die einzigen Personengruppen, die eines 
besonderen Schutzes bedürfen, oder sind auch andere Personengruppen wie 
beispielsweise Schwangere, Säuglinge sowie ältere Menschen besonders von der 
Luftbelastung betroffen? 
4. Ihre Antwort zu Frage 4: 
Die gesellschaftlich und politisch gewollten Schutzmaßnahmen spiegeln sich im 
Bundesimmissionsschutzgesetz wider. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen 
müssen eingehalten werden.  
Unsere Frage bezog sich auf die umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf den 
von der Verwaltung festgestellten gesellschaftlichen und politischen Willen. Wir bitten 
daher um die Beantwortung unserer Frage.

Ihre Antwort auf Frage 5: 
Die Genehmigung und damit auch eine Aufhebung einer Genehmigung liegen in der 
Zuständigkeit der Bezirksregierung.  
Auch diese Frage bezog sich eindeutig auf Ihre Einschätzung der umweltmedizinischen 
Erfordernisse und nicht auf die genehmigungsrechtliche Grundlage des Heizkraftwerkes. 
Wir möchten Sie daher auch in diesem Fall um die Beantwortung unserer Frage bitten. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3823/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.11.2018
Erstellt
20.11.2018 07:17