3823/2018
Beantwortung einer Anfrage AN/1577/2018 "Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 21.11.2018 3823/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.11.2018 Beantwortung einer Anfrage AN/1577/2018 "Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln" Zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 27.11.2018 hat die Fraktion DIE LINKE fol- gende Nachfragen zur vorangegangenen Beantwortung der Anfrage „AN/0168/2017“ (Erhöh- te Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich): 1. Unsere Fragestellung bezog sich auf die, aus der Braunkohleverbrennung resultierenden, ultrafeinen Feinstäube und nicht auf die Feinstäube im Allgemeinen. Da Feinstäube aus den unterschiedlichsten Stoffen, in den unterschiedlichsten Größen und Konsistenzen bestehen, wird auch ein Laie von einem sehr unterschiedlichen Gefährdungspotential ausgehen. Wir bitten daher um eine trennscharfe Beantwortung dieser Frage. 2. Köln verfügt über eine Fläche von 405,2km² und 1,084 Mio. (Stand 2017) Einwohner. Dies stellt immerhin mehr als ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dar. Wieso ist es nicht möglich, die Ergebnisse epidemiologischer Studien auf Köln herunter zu brechen? 3. Sind Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte die einzigen Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, oder sind auch andere Personengruppen wie beispielsweise Schwangere, Säuglinge sowie ältere Menschen besonders von der Luftbelastung betroffen? 4. Unsere Frage bezog sich auf die umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf den von der Verwaltung festgestellten gesellschaftlichen und politischen Willen. Wir bitten daher um die Beantwortung unserer Frage. 5. Auch diese Frage bezog sich eindeutig auf Ihre Einschätzung der umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf die genehmigungsrechtliche 2 Grundlage des Heizkraftwerkes. Wir möchten Sie daher auch in diesem Fall um die Beantwortung unserer Frage bitten. Stellungnahme der Verwaltung: zu 1: Die Frage kann nicht trennschärfer beantwortet werden, da weder Informationen über die Zusammensetzung der ultrafeinen Feinstäube aus der Kohleverbrennung im Heizkraft- werk Merkenich, noch Daten zum Anteil dieser Feinstäube an der gesamten Feinstaubbelas- tung vorliegen. Dieses kann messtechnisch und methodisch, wenn überhaupt, nur mit unver- hältnismäßig extrem hohen Aufwand untersucht werden. zu 2: Einer Beantwortung dieser Frage kann man sich nur durch eine extrem aufwändige epidemiologische Studie, die die für Köln spezifischen Schadstoffbelastungen, bevölke- rungsbezogenen Daten und konkurrierenden Einflussfaktoren berücksichtigt, nähern, da die Aussagekraft epidemiologischer Studien durch vielfältige Störfaktoren begrenzt ist. Eine Übertragung der WHO-Angaben ohne Berücksichtigung der für Köln spezifischen Situa- tion birgt mit großer Wahrscheinlich die Gefahr von Fehleinschätzungen. zu 3: Die Frage kann nur allgemein dahin gehend beantwortet werden, dass es nach heuti- gem Kenntnisstand keine Wirkschwelle für Feinstaub gibt. D. h. jede Zunahme der Feinstaubbelastung erhöht die möglichen gesundheitlichen Risiken. Da Feinstäube primär auf die Atemwege und das Herzkreislaufsystem wirken, sind Personen mit Grunderkrankungen in diesen Bereichen besonders gefährdet. Eine Beantwortung konkret auf den Feinstaub der Braunkohleverbrennung ausgerichtet ist nicht möglich, da der Anteil des Feinstaubes aus der Braunkohleverbrennung an der gesam- ten Feinstaubbelastung nicht bekannt ist (siehe Antwort zu Frage 1). zu 4:Bezüglich Feinstaub gibt es auch aus umweltmedizinischer Sicht keine speziellen indivi- duellen Schutzmaßnahmen, außer einen Wechsel des Lebensstandortes in Regionen mit geringerer Feinstaubbelastung. zu 5: Auch aus umweltmedizinischer Sicht ist es bei der komplexen Expositionssituation bezüglich Feinstaub sinnvoll, dass durch gesetzliche Regelungen die Freisetzung von Feinstäuben an deren Quellen so gering wie (technisch) möglich gehalten wird. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann hieraus das Erfordernis einer Abschaltung der Quelle resultieren. Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind die die Immissionsschutzbehörden zuständig. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 - Anfrage DIE LINKE
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.11.2018 AN/1577/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 27.11.2018 Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Nachfragen zu unserer Anfrage „AN/0168/2017“ (Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. In der o. g. Anfrage stellten wir folgende Fragen: 1. Geht von den aus der Kohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich resultierenden ultrafeinen Feinstäuben eine besonders große Gesundheitsgefährdung hervor? Wir bitten Sie um die Erläuterung Ihrer Antwort. 2. Was bedeutet die oben aufgeführte WHO-Angabe konkret für die besondere Belastungssituation der Kölner*innen in Bezug auf die Lebenszeitverkürzung und höheren Erkrankungsrisiken? 3. Welche Bevölkerungsgruppen benötigen nach Ansicht der Verwaltung medizinisch begründet besonderen Schutz vor den aus der Braunkohleverbrennung resultierenden Feinstäuben? 4. Welche umweltmedizinischen Schutzmaßnahmen werden für diese Personen bei der vorherrschenden, überdurchschnittlichen hohen Belastung für sinnvoll erachtet und können empfohlen werden und welche besondere Vorgehensweise ist bei einer Inversionswetterlage aus umweltmedizinischer Sicht notwendig? 5. Wird aus umweltmedizinischer Sicht eine Abschaltung des Braunkohleanteils beim Heizkraftwerk Köln Merkenich durch die Verwaltung befürwortet und wie begründet sie das? Unserer Auffassung nach wurden einige dieser Fragen nur unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet. Konkret bemängeln wir die Antworten auf folgende Fragen und bitten Sie um eine ausreichende Beantwortung dieser, mit Ihren Antworten verbundenen Fragen. 1. Ihre Antwort zu Frage 1: Die Feinstaubbelastung sollte so gering wie möglich sein. Jede Feinstaubquelle stellt eine Gesundheitsgefährdung dar. Es macht wenig Sinn, sich nur auf einzelne Quellen wie etwa die Kohleverbrennung zu fokussieren. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Die Gesamtbelastung aus allen Feinstaubquellen macht die gesundheitliche Gefahr aus. Unsere Fragestellung bezog sich auf die, aus der Braunkohleverbrennung resultierenden, ultrafeinen Feinstäube und nicht auf die Feinstäube im Allgemeinen. Da Feinstäube aus den unterschiedlichsten Stoffen, in den unterschiedlichsten Größen und Konsistenzen bestehen, wird auch ein Laie von einem sehr unterschiedlichen Gefährdungspotential ausgehen. Wir bitten daher um eine trennscharfe Beantwortung dieser Frage. 2. Ihre Antwort zu Frage 2: Aus den WHO-Angaben, die auf überregionalen Studien beruhen, kann nicht auf kleinräumige Strukturen geschlossen werden. Köln verfügt über eine Fläche von 405,2km² und 1,084 Mio. (Stand 2017) Einwohner. Dies stellt immerhin mehr als ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dar. Wieso ist es nicht möglich, die Ergebnisse epidemiologischer Studien auf Köln herunter zu brechen? 3. Ihre Antwort zu Frage 3: Allgemein geht eine erhöhte Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der gesundheitlichen Risiken einher. Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte sind besonders gefährdet. Sind Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte die einzigen Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, oder sind auch andere Personengruppen wie beispielsweise Schwangere, Säuglinge sowie ältere Menschen besonders von der Luftbelastung betroffen? 4. Ihre Antwort zu Frage 4: Die gesellschaftlich und politisch gewollten Schutzmaßnahmen spiegeln sich im Bundesimmissionsschutzgesetz wider. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen müssen eingehalten werden. Unsere Frage bezog sich auf die umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf den von der Verwaltung festgestellten gesellschaftlichen und politischen Willen. Wir bitten daher um die Beantwortung unserer Frage. Ihre Antwort auf Frage 5: Die Genehmigung und damit auch eine Aufhebung einer Genehmigung liegen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung. Auch diese Frage bezog sich eindeutig auf Ihre Einschätzung der umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf die genehmigungsrechtliche Grundlage des Heizkraftwerkes. Wir möchten Sie daher auch in diesem Fall um die Beantwortung unserer Frage bitten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3823/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2018
- Erstellt
- 20.11.2018 07:17