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1935/2019

Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW betreffend "Rederecht zu Eingaben nach § 24 GO in Fachausschüssen" (Az.: 82/19 B)

Beschlussvorlage Ausschuss 24.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.09.2019, TOP 1.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3348 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1935/2019 
Freigabedatum  21.06.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW betreffend  
"Rederecht zu Eingaben nach § 24 GO in Fachausschüssen" 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe.  
Er wird künftig in geeigneten Fällen bei der Verweisung einer Anregung oder Beschwerde gegenüber 
dem jeweiligen Fachausschuss anregen, der Petentin bzw. dem Petenten dort ebenfalls ein Rede-
recht einzuräumen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent hat sich mit folgender Anregung an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen 
und Beschwerden gewandt:  
 
„Wird eine Anregung nach § 24 GO NRW durch den Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden in einen Fachausschuss zur Entscheidung weitergeleitet, so besteht dort keine 
Möglichkeit für den/die Petenten/Petentin, sein Anliegen dort nochmals kurz darzustellen. 
 
Anregung: 
Hiermit möchte ich anregen, dass Antragsteller*innen nach § 24 GO NRW auch in den jeweili-
gen Fachausschüssen ein 5-minütiges Rederecht erhalten sollen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
§ 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) räumt jedermann das Recht ein, sich mit schriftlichen Anre-
gungen und Beschwerden an den Rat zu wenden. Die Beratung dieser Eingaben erfolgt nach § 14 
der Hauptsatzung der Stadt Köln grundsätzlich im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.  
Dort erhalten die Petentinnen und Petenten nach § 34 Abs. 13 der Geschäftsordnung des Rates und 
der Bezirksvertretungen der Stadt Köln das Wort: 
 
„Bei der Beratung über Anregungen und Beschwerden i. S. d. § 24 GO im Ausschuss für An-
regungen und Beschwerden ist zunächst der Antragstellerin/dem Antragsteller für maximal 
fünf Minuten das Wort zu erteilen. Auf Wunsch kann die Antragstellerin/dem Antragsteller das 
Wort vor der Abstimmung erneut für maximal fünf Minuten erteilt werden. Bei mehreren An-
tragstellerinnen / Antragstellern erhält das Wort grundsätzlich eine von diesen zu benennende 
Vertreterin/ein von diesen zu benennender Vertreter; der Ausschuss für Anregungen und Be-
schwerden kann im Einzelfall beschließen, dass und wie die maximalen Redezeiten auf meh-
rere Antragstellerinnen / Antragsteller verteilt werden.“ 
 
Bei Verweisung einer Anregung oder Beschwerde an einen Fachausschuss steht es dem jeweiligen 
Fachausschuss frei, dies zu erweitern und den Petentinnen und Petenten im konkreten Fall auch dort 
ein Rederecht einzuräumen, so dass sie ihr Anliegen mündlich erläutern können. Eine entsprechende 
Anregung an den jeweiligen Fachausschuss könnte der Ausschuss für Anregungen und Beschwer-
den bei der Verweisung der Anregung oder Beschwerde beschließen. 
 
Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen sieht ein allgemeines Rederecht in den 
Fachausschüssen nur für die Mitglieder des jeweiligen Gremiums sowie die Verwaltung vor.  
 
Vorgeschlagen wird, die abschließende Entscheidung über die Erteilung des Rederechts entspre-
chend den derzeit geltenden Regelungen der Geschäftsordnung beim jeweiligen Gremium zu belas-
sen.

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1935/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.06.2019
Erstellt
03.06.2019 11:26