A-W/0006/2007
Lärmschutz für Roxel - Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der BAB 1 prüfen
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Originalantrag
1515 Zeichen
CDU Fraktion in der BV West FDP in der BV West CDU - Kreisgeschäftsstelle • Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster FDP Fraktionsgeschäftsstelle • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster Telefon (02 51) 41842-0 • Telefax (02 51) 41842-44 Telefon (02 51) 9876030 • Telefax (02 51) 9873061 Post@cdu-muenster.de fdp-bv.muenster@web.de http://www.cdu-muenster.de http://www.fdp-muenster .de Fraktion in der BV West Münster, den 30.01.2007 An die Bezirksverwaltung Münster - West Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Lärmschutz für Roxel – Senkung der zulässigen Höchstgeschwi ndigkeit entlang der BAB 1 prüfen Die BV-West möge beschließen: Die Stadtverwaltung Münster wird beauftragt, gemeinsam mit dem L andesbetrieb Straßen NRW zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Senkung des Lärmpegels entlang der BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Münster – Nord und Münster – Süd durch eine Reduzierung der zuläs sigen Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h erreicht werden kann. Begründung: Aufgrund zunehmender Lärmbelästigungen im Vorort Münster-Roxel, die nachweis lich durch den Straßenverkehr auf der BAB 1 zurückzuführen sind, ist neben der Realis ierung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch eine Geschwindigkeitsre- duzierung im Hinblick auf ein Lärm reduzierendes Ergebnis zu überprüfen. gezeichnet gezeichnet Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion Prof. Dr. Poll
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße 48
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0006/2007
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 31.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37