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3613/2019

Parkraumüberwachung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.10.2019

Anlage Beschr.Halte_Parkverstöße2019

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4326 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer  22.10.2019 
 3613/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 
 
Parkraumüberwachung 
Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen des Kölner Rates hat in der Sitzung am 16.09.2019 eine Anfrage 
gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Thematik „Parkraumüberwachung“ 
gestellt, AN/1259/2019. 
 
Fragen im Detail: 
 
1. Wie oft wurden 2018 und 2019 und welche Maßnahmen zur Parkraumüberwachung vom städ-
tischen Ordnungsdienst angeordnet?  
2. Wie hoch waren die Verwarn- bzw. Bußgelder in 2018 und 2019 aufgeteilt nach den jeweiligen 
Verstößen? 
3. Wie oft wurde 2018 und 2019 ein falsch parkendes Fahrzeug auf Geh- und Radwegen abge-
schleppt? 
4. Gibt es eine Dienstanweisung oder Orientierungshilfe für die städtischen Beschäftigen in die-
sem Themenfeld, in welcher Form der Ermessungsspielraum angewendet werden soll, vor al-
lem unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Köln Gehwegen?  
5. Hat die Stadt Köln mit den für Umsetzungen von Fahrzeugen beauftragten Dienstleistern eine 
Verfügbarkeitsgarantie verhandelt, die Umsetzungskriterien wie z.B. „zeitnahe und verlässli-
che Umsetzungen“ beinhaltet?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.)  
 
Die Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung besteht aus ca. 250 Mitarbei-
tern*innen die täglich jeweils in Einzel- oder Doppelschichten eingesetzt werden. 
Für jeden Bezirk gibt es einen festen Personalstamm und eine Abschnittsleitung zur Koordination 
der Einsätze. 
 
Es werden als Maßnahme zur Parkraumüberwachung Kontrollgänge in allen Bezirken durchge-
führt und Verstöße im ruhenden Verkehr geahndet. Im Jahr 2018 wurden 850.530 Parkverstöße 
geahndet, im Jahr 2019 bis 30.09. waren es 570.250. 
Neben den täglichen Einsätzen werden Hinweise aus der Bevölkerung berücksichtigt, die auf 
Parkproblemen in bestimmten Bereichen hinweisen. 
In Bereichen/Straßen, in denen die Parkproblematik besonders groß ist und viele Parkverstöße 
bekannt sind, werden vermehrt Kontrollen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu 
stabilisieren.

2 
 
Zu 2.) 
 
Die Höhe der Verwarngelder entspricht dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßen-
verkehrsordnungswidrigkeiten (s. Anlage) und die entsprechende Dienstanweisung für die Mitar-
beiter*innen des Ordnungsdienste wird immer aktualisiert. Bei Ahndungen von Parkverstößen 
handelt es sich grundsätzlich um Verwarn- und nicht um Bußgelder. 
 
Zu 3.) 
 
In 2018 wurden insgesamt 2030 Abschleppvorgänge für Parken auf dem Gehweg veranlasst, in 
2019 waren es bis 30.09 insgesamt 1.853. 
 
Zu 4.) 
 
Die Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung arbeiten auf Grundlage einer Dienstanweisung, 
aus der hervorgeht, wie hoch die Verwarngelder sind und eine Erläuterung, wann ein Abschlepp-
vorgang veranlasst werden soll. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter*innen ordnungsrechtliche 
Schulungen. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst hat die Aufgabe, die Verkehrssicherheit zu stär-
ken, eine Sicherstellung eines Fahrzeuges wird im Fall von starker Behinderung anderer Ver-
kehrsteilnehmer durchgeführt. 
Die Sicherstellung eines Fahrzeuges dient nicht als „Strafe“, sondern als Maßnahme zur Wieder-
herstellung der Verkehrssicherheit. 
Auf dem Gehweg soll eine Mindestbreite von 1,50 m zur Verfügung stehen, damit Fußgänger, 
Rollstuhlfahrer sowie Mütter mit Kinderwagen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet 
sind. Dieser Abstand entspricht einer Barrierefreiheit, da in diesem Abstand Rollstuhlfahrer unge-
hindert den Gehweg nutzen können. 
 
Zu 5.) 
 
Die Stadt Köln hat einen Rahmenvertrag für die Sicherstellung/Umsetzung von Fahrzeugen abge-
schlossen. In diesem Rahmenvertrag wurde eine Ankunft des Abschleppfahrzeuges, nach Mel-
dung durch die Zentrale des Verkehrsdienstes, innerhalb von 30 Minuten festgelegt und für evtl. 
Unabwägbarkeiten wird ein zusätzlicher Zeitraum von 10 Minuten eingeräumt (z.B. bei Stau). 
 
Die Regelung von 30 Minuten hat für die übliche Dienstzeit und bei Sonderveranstaltungen 
gleichermaßen Gültigkeit. 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

28.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3613/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.10.2019
Erstellt
16.10.2019 12:37