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V/0259/2006

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost

Vorlage 07.04.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 04.05.2006, TOP 2.1

Anlage2

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Anlage2

3818 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbind ung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förder ungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- 
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützen vereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unte r- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft. 
Anlage 2

Anlage1

3496 Zeichen

Übersicht der gesamten Anträge (unsortiert) 
- ANLAGE 1- 
lfd. Nr. Verein 
Mit- 
glie- 
der 
Verantwortlich 
lfd. Auf- 
wendungen 
Jubiläum 
Einzelver- 
anstaltung 
Zuschuss / €
01/06 Männergesangverein "Cäcilia 1887" Handorf 46 Lud wig Brennecke, Am Diekamp 14, 48157 Münster x 150,00 
02/06 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 169 Peter Re hkopp, Disselbrede 15, 48157 Münster x 125,00 
03/06 Männergesangverein Constantia 1881 Gelmer 45 Fra nz Aldejohann, Inselweg 8, 48157 Münster x x x 325,00 
04/06 Kinderchor der Ev. Auferstehungsgemeinde 30 Klau s Homann, Mersmannstiege 50, 48163 Münster x 150,00 
05/06 Freundeskreis der Kirchenmusik der 
Ev. Auferstehungsgemeinde 
15 Dr. Hilmar Pudlatz, Im Drostebusch 18 b, 48155 Mü nster x 100,00 
06/06 Werkstatt für Kinder- und Jugendtheater e. V. 1 0 Susanne Jacobi, Leostraße 3, 48153 Münster x 0,00 
07/06 MC "Liederhort" Sudmühle 38 Manfred Rubey, Hando rfer Straße 43, 48157 Münster x 150,00 
08/06 KFD St. Konrad 210 Angelika Baggemann, Im Drostebusch 8 d, 48155 Mü nster x x 100,00 
09/06 Männergesangverein Mauritz Amicitia von 1888 e . V. 31 Hans Hellenkamp, Welsingheide 36, 48161 Münst er x 150,00 
10/06 kfd St. Petronilla 401 Gerty Gräber, Wedemhove 10, 48157 Münster x 150,00  
11/06 Original Münsterland Musikanten Gelmer-Greven 2 9 Oliver Meickmann, Anna-Delcour-Straße 6, 48268 Gre ven x 100,00 
12/06 Frauenchor Gelmer 94 31 Cilly Webers, Schornheide 1, 48157 Münster x 150,00  
13/06 Bogenschützen Münster 1979 e. V. 81 Dr. Heinz Sc hoeder, Rudolf-Harbig-Weg 58, 48149 Münster x 0,00 
14/06 Tennisclub Handorf e. V. 390 Herbert Neuhaus, Mi ddelfeld 2 b, 48157 Münster x x 0,00 
15/06 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 140 Ott o Hiersemann, Im Winkel 17, 48157 Münster x 150,00 
16/06 Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Münster-Handorf 85 Günther Illhardt, Moselstraße 18, 48145 Münster x 150 ,00 
17/06 Verein zur Förderung der 
Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung 
24 Karl Bußmann, Gittruper Straße 19, 48157 Münster x 50,00 
18/06 DJK Germania Mauritz 1906 e. V. 550 Erich Varnha gen, Hatzfeldweg 21, 48155 Münster x x 350,00 
19/06 Elternrat des Kindergartens Dyckburg 30 Jutta De mmer, Mariendorferstraße 13, 48155 Münster x 150,00 
20/06 Chorgemeinschaft St. Margareta 29 Karin Schade, Am Mooresch 2, 48157 Münster x 150,00 
21/06 KAB-Handorf St. Petronilla 39 Angela Beuing, Lüt zowstraße 15, 48157 Münster x 100,00 
22/06 Jagdhornbläserchor "Dorbaumer Jäger" 19 Dietmar Wittkamp, Kasewinkel 3, 48157 Münster x 150,00 
23/06 Gemischter Chor - Liederkranz Münster St. Maur itz 52 Resi Hemesath, Böttcher Straße 84, 48165 Münst er x 150,00 
24/06 Freiwillige Feuerwehr Münster 
Löschzug Werse-Laer 
26 Raimund Sundorf, Pleistermühlenweg 220, 48157 Mün ster x 100,00 
25/06 Junger Chor Handorf 50 Michaela Ratte, Diekbree 34 b, 48157 Münster x x 450 ,00 
26/06 Carneval Club Turmuhlen e. V. 36 Uwe Rynarzewski , Hochstraße 10, 59192 Berg Kamen x 100,00 
27/06 
Leben in Gelmer, Gruppe für Heimatpflege und Ent- 
wicklung der Schützenbruderschaft St. Josef 1865 104 Franz-Josef Gähr, Gelmerheide 4, 48157 Münster x 3 00,00 
28/06 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e. V. 20 Ma riette Junker, Zeppelinstraße 4, 48147 Münster x 100, 00 
29/06 Bürgerschützen Handorf von 1860 405 Erich Fliß, Middelfeld 26, 48157 Münster x 150,00 
30/06 Kleingartenverein Erdenglück e. V. 198 Liane Ste udel, Dingstiege 35c, 48155 Münster x 100,00 
31/06 Heimatverein Handorf e. V. 600 Bernhard Wemhoff,  Hellweger Esch 31, 48157 Münster x 150,00

Beschlussvorlage

3910 Zeichen

V/0259/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
   Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2006            Bezirksvertretung Münster-Ost                                                       Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Die in der Anlage 1 genannten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiati-
ven erhalten die in der Anlage aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, 
besonderen Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
1.1. Folgenden Anträgen wird nicht entsprochen: 
 lfd. Nr. 13/06 Bogenschützen Münster 1979 e. V. 
 lfd. Nr. 14/06 Tennisclub Münster e. V. 
 
2. Die Werkstatt für Jugend- und Kindertheater erhält aufgrund ihres Antrages (Anlage 3) ei-
nen Zuschuss in Höhe von 200,00 € 
 
3. Die Zuschussbeträge unter Ziffer 7 der „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk 
Münster-Ost“ (Anlage 2) werden von DM in Euro abgeändert. 
 
4.  Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-
Handorf, erhält aufgrund ihres Antrags (Anlage 5) einen Zuschuss in Höhe von 400,00 €. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0259/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kiowsky 
Ruf: 
2 10 97 21 
E-Mail: 
KiowskyR@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0259/2006 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 5.100,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die v. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haushalts- 
stelle 
Bezeichnung Haus- 
halts- 
jahr 
 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
0000.718.4000.X Zuschüsse an Vereine im  
Bezirk Münster-Ost 
2006 4.500,00  
0000.718.4100.2 Zuschüsse für Kommunikation 
und Begegnung 
2006 200,00  
0020.718.0300.5 Kontakte zu Bundeswehr-
einheiten 
2006 400,00  
 
Insgesamt: 5.100,00  
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Punkt 1. des Beschlussvorschlags: 
Insgesamt gingen bei der Bezirksverwaltung Müns ter-Ost 31 Anträge auf finanzielle Förderung ein 
(Anlage 1). 
Zuschüsse aus der Haushaltsstelle „0000.718.4000.X  Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-
Ost“ werden auf der Grundlage der von der Bezi rksvertretung Münster-Ost am 08.01.2001 be-
schlossenen „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost“ (Anlage 2) bewilligt. 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Zu Punkt 1.1. des Beschlussvorschlags 
Die Antragsinhalte entsprechen nicht den v. g. Richtlinien und können daher nicht gefördert wer-
den. Die Antragstellenden werden in Bezug auf alternative Fördermöglichkeiten durch die Verwal-
tung beraten. 
 
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags 
Die Antragsinhalte der Werkstatt für Kinder- und Jugendarbeit (Anlage 3) dienen der Förderung 
örtlicher Kommunikation und Begegnung und entsprechen damit den Richtlinien (Anlage 4). 
 
Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlags 
Die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk M ünster-Ost“  (Anlage 2) traten am 14.03.2001 in 
Kraft und beinhalten unter Ziffer 7 die Zuschussbeträge in Deutsche Mark. Sie werden in die gel-
tende Währung Euro umgerechnet und auf 50,00 bzw. 500,00 € abgerundet.

- 3 - 
V/0259/2006 
 
Zu Punkt 4 des Beschlussvorschlags 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf, bean-
tragt 400,00 € für die Durchführung der Veranstaltungen „50 Jahre Deutsches Heer“ sowie „Inter-
nationales Sportfest“ (Anlage 5). Der Betrag ist aus der Haushaltsstelle „0020.718.0300.5 Kontakte 
zu Bundeswehreinheiten“ zu zahlen. 
 
 
 
 
 
I. A. 
 
 
 
Groh

Anlage4

3430 Zeichen

Anlage 4  
 
 
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Ost  
zur Vergabe von Zuschüssen für Kommunikation und Begegnung  
 
 
 
1. Förderungszweck 
 
 
Die in der Haushaltsstelle „Zuschüsse für Kommunika tion und Begegnung“ von der 
Bezirksvertretung Münster-Ost bereitgestellten Mitt el dienen der Förderung örtlicher 
Kommunikation und Begegnung nach Maßgabe dieser Richtlinien. 
 
Ziel dieser Förderung sind 
− eine Vielfalt von Aktivitäten zu gewährleisten sow ie 
− Eigeninitiative und Mitverantwortung zu unterstütz en. 
 
 
2. Förderungsgrundlage 
 
 
 Grundlagen der Förderung sind 
− die jeweiligen für diesen Zweck von der Bezirksver tretung Münster-Ost bereitge-
 stellten Haushaltsmittel 
− die Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und W irtschaftlichkeit sowie 
− diese Richtlinien. 
 
 
3. Antragsberechtigte 
 
 
 Antragsberechtigt sind Gruppen, Organisationen, Ve rbände, Initiativen und Vereine, 
 die im Bezirk Münster-Ost ihren Sitz haben. 
 
 
4. Grundsätze der finanziellen Förderung 
 
 
 4.1 Zuschüsse können nur für solche Maßnahmen gewä hrt werden, die Projekte 
 und Aktivitäten im Bereich der Bezirksvertretung M ünster-Ost betreffen. Dazu 
 gehören u.a.: 
− einmalige Kosten für konkrete Programme 
− einmalige Kosten für konkrete und zeitlich begrenz te Projekte 
− wiederkehrende Sachkosten, Programmkosten und Betr iebskosten (keine 
Personalkosten). Im Einzelfall können gegebenenfall s Mietkosten bezu- 
schußt werden.  
 
 4.2 Zuschußfähig sind nur die unbedingt erforderli chen Ausgaben unter Beach-
 tung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaft lichkeit. Der Zuschuß 
 wird maximal in Höhe eines tatsächlich entstandene n Fehlbetrages gewährt. 
 
4.3 Die Vergabe von Zuschüssen ist an Eigenleistung en gebunden. Sie können in 
Form von Sach- und Geldleistungen (z.B. Einnahmen) oder als Selbsthilfe- 
und ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden.  
 
4.4 Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.

2 
 
5.  Verfahren der Antragstellung und Förderung  
 
5.1  Antragstellung 
 
 5.1.1 Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antra g gewährt. Der Antrag ist 
 an die Bezirksverwaltung Münster-Ost zu richten. 
 
5.1.2 Anträge auf Projektförderung müssen eine klar e Beschreibung des ge- 
planten Vorhabens und einen Kostenplan enthalten. D er Kostenplan 
muß mindestens enthalten: Angaben über Eigenleistun gen, evtl. Zu- 
schüsse von anderen Stellen, evtl. Spenden, evtl. E intrittsgelder, evtl. 
sonstige Einnahmen. 
 
5.1.3 Anträge auf Förderung wiederkehrender Aktivit äten müssen die im An- 
tragszeitraum geplanten Aktivitäten und deren Finan zierung sowie die 
Finanzierung der im Vorjahr durchgeführten Aktivitäten enthalten. 
 
5.1.4 Grundsätzlich übernimmt eine Person aus dem K reis der geförderten 
Gruppen, Initiativen, Vereine, Verbände und sonstig en Zusammen- 
schlüsse die Verantwortung gegenüber der Stadt Münster. 
 
5.2 Entscheidung 
 
 Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel  trifft die Bezirksvertretung 
Münster-Ost. Die Verwaltung gibt dafür gegebenenfalls eine Empfehlung ab. 
 
 
6. Nachweis der Verwendung und Auszahlung 
  
 
 Die Kostenzusage erfolgt bis zum bewilligten Höchs tbetrag. Die Auszahlung erfolgt 
jedoch erst nach Vorlage der jeweiligen Rechnungen/ Quittungen und einer Aufstel- 
lung der Einnahmen bei der Bezirksverwaltung Ost. D ie vorgelegten Belege dienen 
gleichzeitig als Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

  • Leostraße 3
  • Moselstraße 18
  • Gittruper Straße 19
  • Hochstraße 10
  • Zeppelinstraße 4
  • Inselweg 8
  • Rudolf-Harbig-Weg 58
  • Hatzfeldweg 21
  • Pleistermühlenweg 220
  • Am Diekamp 14
  • Am Mooresch 2
  • Im Drostebusch 18b
  • Disselbrede 15
  • Welsingheide 36
  • Wedemhove 10
  • Schornheide 1
  • Im Winkel 17
  • Kasewinkel 3
  • Diekbree 34b
  • Gelmerheide 4
  • Middelfeld 26
  • Dingstiege 35c
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0259/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37