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V/0696/2005

Benzoapyrenbelastung von Schulhöfen

Vorlage 23.08.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.09.2005, TOP 4.5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4736 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gebäudemanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Benzoapyrernbelastung von Schulhöfen 
Anfrage von SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen vom 20.07.2005 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
PAK ist ein Sammelbegriff für mehrere 100 Einzelverbindungen von kondensierten, aromatischen 
Kohlenwasserstoffen. Der bekannteste, gesundheitlich relevante Vertreter der PAK ist Ben-
zo(a)pyren. Diese Verbindung wird als Bezugsstoff bei der analytischen Erfassung und der toxo-
logischen Beurteilung von PAK-Belastungen herangezogen. In hohen Dosierungen kann Ben-
zo(a)pyren gesundheitsschädliche Wirkungen für den menschlichen Organismus haben. Die Auf-
nahme in den menschlichen Organismus erfolgt über die Atemwege, über Hautkontakt und über 
den Mund.  
 
Benzo(a)pyren wird hauptsächlich über belastete Nahrungsmittel (u.a. Grillfleisch), über Zigaret-
ten und über Auto- und Industrieabgase aufgenommen. Vor allem beim Rauchen wird das Risiko 
zu erkranken auf Benzo(a)pyren zurückgeführt.  
 
In Baustoffen sind PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) überwiegend in Stein-
kohleteer-Produkten zu finden, im geringen Maße auch in Bitumenerzeugnissen (Erdölprodukte). 
Von Bedeutung sind dabei heute Flachdachabdichtungen, Parkettkleber sowie Straßen- und 
Schulhofbefestigungen aus der Zeit von 1950 bis 1975. 
 
Das Amt für Gebäudemanagement hat das Thema “PAK in Baustoffen“ bereits in der Vergan-
genheit aufgegriffen und 3 Problemkreise differenziert: 
 
Flachdächer:
 
 
Gesundheitliche Belastungen für die Gebäudenutzer sind bei PAK-haltigen Flachdachprodukten 
nicht zu erwarten, da es hier nicht zu einem direkten Kontakt mit den Abdichtungsbahnen kommt. 
Eine relevante Schadstoffbelastung der Außenluft durch PAK-haltige Flachdächer kann ausge-
schlossen werden. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0696/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  van den Berg 
Ruf: 
492 65 63 
E-Mail: 
VdbergA@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.08.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
Bei der Sanierung von Dächern aus den 50-iger bis 70-iger Jahren wird das Material vor Beginn 
der Arbeiten auf eine mögliche PAK-Belastung hin untersucht, um ggf. eine besondere Entsor-
gung dieser Bahnen sicherzustellen und um die Einhaltung der entsprechenden Arbeitsschutz-
vorschriften zu gewährleisten. 
 
 
 
Parkettböden:
 
 
Bei intakten Parkettoberflächen, ohne offene Fugen, ist davon auszugehen, dass eine erhöhte 
PAK-Konzentration im Staub oder in der Raumluft nicht vorliegt. Bei sanierungsbedürftigen Par-
kettoberflächen aus den 50-iger bis 70-iger Jahren wird vor Beginn der Sanierungsarbeiten un-
tersucht, ob der Kleber möglicherweise PAK-haltig ist. Liegt eine PAK-Belastung des Klebers vor, 
wird nach folgenden Sanierungsvarianten vorgegeangen: 
 
- Ausbau und Entsorgung der Parkettstäbe und des Teerklebstoffes  
 oder 
- Verschließen von offenen Fugen und Neuversiegelung des vorh. Parkettbodens 
 
Der Ausbau und die Entsorgung erfolgt durch zugelassene Fachfirmen, unter Einhaltung der ent-
sprechenden Arbeitsschutzvorschriften.   
 
Schulhöfe/Kindergartenhöfe:
 
 
Viele Oberflächenbeläge von Schulhöfen und Kindergartenhöfen stammen noch aus der Zeit von 
1950 bis 1975 und sind daher häufig PAK-belastet. Eine überschlägige Ermittlung hat ergeben, 
dass bei der Stadt Münster ca. 30 - 50 Schulhöfe betroffen sind. Kindergartenhöfe sind seltener 
betroffen, da die Außenflächen in der Regel nicht mit Asphalt, sondern mit Betonsteinpflaster 
befestigt sind. 
 
Die Gefahr, dass Schulkinder teerhaltige Asphaltsteinchen in den Mund nehmen und verschlu-
cken, und dass dadurch Benzo(a)pyren in den Körper der Kinder gelangen könnte, wird als sehr 
gering eingestuft.  
 
Eine Belastung der Außenluft durch teerhaltige Asphaltbeläge auf Schulhöfen kann nahezu aus-
geschlossen werden, da Benz(a)pyren erst aus dem Asphalt entweicht, wenn eine Oberflächen-
temperatur von 100° C überschritten wird. Auch an sehr heißen Sommertagen wird diese Grenze 
nicht erreicht.  
 
Auch nach einer ersten Einschätzung des Umweltministeriums NRW kann eine Gesundheitsge-
fährdung für die Nutzer weitgehend ausgeschlossen werden. Das Ministerium hat nach einer 
aktuellen Pressemitteilung bei mehreren Schulen der Stadt Bochum im Juli 2005 Schadstoffmes-
sungen durchführen lassen. Die Ergebnisse dort zeigen, dass der Aufenthalt oder das Spielen 
auf teerhaltigen Belägen dieser Bochumer Schulhöfe auch über einen Zeitraum von mehreren 
Jahren keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder hatte. Der ab dem Jahr 
2012 geltende Zielwert der EU für Benzo(a)pyren wird um mehr als Faktor 10 deutlich unter-
schritten. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

06.09.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0696/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37