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3664/2019

Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst; Anfrage des BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 28.11.2019, TOP 6.1.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4100 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3664/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: 
Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst; Anfrage des BÜNDNIS 90 DIE 
GRÜNEN 
Gemäß ihrer Anfrage AN/1291/2019 bittet die BÜNDNIS 90 DIE GRÜNE-Fraktion um Stellungnahme 
in der Sache „Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst“. Die Anfragende teilt mit, dass 
sich in den Abendstunden und am Wochenende zahlreiche, teils massive Parkverstöße feststellen 
lassen würden, welche offensichtlich ungeahndet blieben. 
 
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 
 
1. Wie sind die Dienstzeiten von Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung, insbesondere 
abends und am Wochenende (sonntags) geregelt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kölner Stadtgebiet sind sowohl der 
Verkehrsdienst als auch der Ordnungsdienst nahezu ganzjährig über das Servicetelefon des Or d-
nungs- und Verkehrsdienstes mit der Rufnummer 0221/221-32000 zu erreichen. 
 
Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten besetzt: 
 
Montag bis Donnerstag  07:00 Uhr bis 24:00 Uhr 
Freitag     07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstag    09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntag    09:30 Uhr bis 24:00 Uhr 
Feiertag    10:00 Uhr bis 23:00 Uhr 
 
Die Verkehrsüberwachungskräfte befinden sich montags  bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 23:00 
Uhr, freitags von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr, samstags von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr und sonntags in der 
Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Dienst. Die Dienstzeiten des Ordnungsdienstes lehnen sich an 
die Zeiten des Servicetelefons an. Darüber hinaus werden regelmäßig und bei besonderen Bedarfen 
Dienste wahrgenommen, welche die Zeiten des Servicetelefons in hohem Maße (sowohl morgens als 
auch nachts) ergänzen. 
 
 
2. Ist von Seiten der Verwaltung sichergestellt, dass in den Zeiten, in denen die Parkraumbe-
wirtschaftung gilt (im Bereich Deutz I auf Kurzparkplätzen mit rotem Punkt beispielsweise 
täglich von 09:00 h bis 23:00 h) eine Überwachung gewährleistet ist, so dass keine rechts-
freien Räume entstehen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Während der Dienstzeiten befinden sich stets Verkehrsüberwachungskräfte im Bereich Deutz im Ein-

2 
 
satz, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung und 
Wahrung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Kölner Stadtordnung zu  ergreifen. Vor dem Hinter-
grund der vorgeschriebenen Dienstzeit bestreifen die Verkehrsüberwachungskräfte täglich ihren Ein-
satzbezirk im Rahmen der personellen Kapazität und der jeweils herrschenden Auftragslage, welche 
sich auch aus den beim Servicetelefo n eingehenden akuten Störmeldungen ergibt. Sobald die Mitar-
beitenden der Verkehrsüberwachung ihren Dienst gemäß der oben genannten Zeiten beenden, fallen 
derartige Verstöße des ruhenden Verkehrs, also unter anderem die ahndbaren Parkverstöße, in den 
Zuständigkeitsbereich der Polizei. Diese ist über ihr Servicetelefon unter 0221/2290 erreichbar. Es 
entsteht demnach zu keinem Zeitpunkt in der Woche ein rechtsfreier Raum. 
 
 
3. Falls dies nicht der Fall ist: Wie und wann gedenkt die Verwaltung diesen Zustand zu ä n-
dern? 
 
Antwort der Verwaltung 
Gemäß der oben dargestellten Ausführungen der Verwaltung ist, auch in Ermangelung eines rechts-
freien Raums, aktuell keine Änderung der Dienstzeiten vorgesehen. 
 
 
4. Seit wann ist die wichtige Leitung der Abteilung 324 unbesetzt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Stelle der Abteilungsleitung von 324 ist seit dem 01.03.2018 vakant. 
 
 
5. Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Abteilungsleitung 324 neu zu besetzen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Es finden derzeit dezernatsinterne Abstimmungsprozesse  zur Neuorganisation des Ordnungs- und 
Verkehrsdienstes statt. Nach deren Abschluss erfolgt die Besetzung der vakanten Abteilungsleitungs-
stelle.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.7.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3664/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.10.2019
Erstellt
21.10.2019 12:26