3664/2019
Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst; Anfrage des BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 3664/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst; Anfrage des BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Gemäß ihrer Anfrage AN/1291/2019 bittet die BÜNDNIS 90 DIE GRÜNE-Fraktion um Stellungnahme in der Sache „Dienstzeitregelung beim Ordnungs- und Verkehrsdienst“. Die Anfragende teilt mit, dass sich in den Abendstunden und am Wochenende zahlreiche, teils massive Parkverstöße feststellen lassen würden, welche offensichtlich ungeahndet blieben. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Wie sind die Dienstzeiten von Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung, insbesondere abends und am Wochenende (sonntags) geregelt? Antwort der Verwaltung Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Kölner Stadtgebiet sind sowohl der Verkehrsdienst als auch der Ordnungsdienst nahezu ganzjährig über das Servicetelefon des Or d- nungs- und Verkehrsdienstes mit der Rufnummer 0221/221-32000 zu erreichen. Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntag 09:30 Uhr bis 24:00 Uhr Feiertag 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr Die Verkehrsüberwachungskräfte befinden sich montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, freitags von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr, samstags von 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr und sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Dienst. Die Dienstzeiten des Ordnungsdienstes lehnen sich an die Zeiten des Servicetelefons an. Darüber hinaus werden regelmäßig und bei besonderen Bedarfen Dienste wahrgenommen, welche die Zeiten des Servicetelefons in hohem Maße (sowohl morgens als auch nachts) ergänzen. 2. Ist von Seiten der Verwaltung sichergestellt, dass in den Zeiten, in denen die Parkraumbe- wirtschaftung gilt (im Bereich Deutz I auf Kurzparkplätzen mit rotem Punkt beispielsweise täglich von 09:00 h bis 23:00 h) eine Überwachung gewährleistet ist, so dass keine rechts- freien Räume entstehen? Antwort der Verwaltung Während der Dienstzeiten befinden sich stets Verkehrsüberwachungskräfte im Bereich Deutz im Ein- 2 satz, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung und Wahrung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Kölner Stadtordnung zu ergreifen. Vor dem Hinter- grund der vorgeschriebenen Dienstzeit bestreifen die Verkehrsüberwachungskräfte täglich ihren Ein- satzbezirk im Rahmen der personellen Kapazität und der jeweils herrschenden Auftragslage, welche sich auch aus den beim Servicetelefo n eingehenden akuten Störmeldungen ergibt. Sobald die Mitar- beitenden der Verkehrsüberwachung ihren Dienst gemäß der oben genannten Zeiten beenden, fallen derartige Verstöße des ruhenden Verkehrs, also unter anderem die ahndbaren Parkverstöße, in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Diese ist über ihr Servicetelefon unter 0221/2290 erreichbar. Es entsteht demnach zu keinem Zeitpunkt in der Woche ein rechtsfreier Raum. 3. Falls dies nicht der Fall ist: Wie und wann gedenkt die Verwaltung diesen Zustand zu ä n- dern? Antwort der Verwaltung Gemäß der oben dargestellten Ausführungen der Verwaltung ist, auch in Ermangelung eines rechts- freien Raums, aktuell keine Änderung der Dienstzeiten vorgesehen. 4. Seit wann ist die wichtige Leitung der Abteilung 324 unbesetzt? Antwort der Verwaltung Die Stelle der Abteilungsleitung von 324 ist seit dem 01.03.2018 vakant. 5. Wie und wann gedenkt die Verwaltung die Abteilungsleitung 324 neu zu besetzen? Antwort der Verwaltung Es finden derzeit dezernatsinterne Abstimmungsprozesse zur Neuorganisation des Ordnungs- und Verkehrsdienstes statt. Nach deren Abschluss erfolgt die Besetzung der vakanten Abteilungsleitungs- stelle.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3664/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.10.2019
- Erstellt
- 21.10.2019 12:26