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2169/2021/1

Schulen im geplanten Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest - Nachfragen der CDU-Fraktion zu 2169/2021 in der Sitzung am 14. Juni 2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.09.2021, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3853 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2169/2021/1 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 
 
Schulen im geplanten Siedlungsgebiet Rondorf Nordwest - Nachfragen der CDU-Fraktion zu 
2169/2021 in der Sitzung am 14. Juni 2021 
Herr Heinzlmeier (CDU-Fraktion) bat in der Sitzung vom 14. Juni 2021 um Beantwortung folgender 
Nachfragen zur Beantwortung 2169/2021: 
 
1.) Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Verwaltung, mit der Planung für die beiden Schulen - zur 
dringend erforderlichen Bereitstellung von Schulplätzen für das neue Siedlungsgebiet RNW - zu be-
ginnen?  
  
 2.) Welche Voraussetzungen müssen im Einzelnen gegeben sein, damit das Bausoll festgelegt wer-
den kann?  
  
3.) Da die, für die Investorenausschreibungen, vorhandenen personellen Ressourcen noch nicht zur 
Verfügung stehen sollen, wird die Verwaltung gebeten, zu erläutern, welche hierfür erforderlichen 
Maßnahmen einerseits vorhanden und andererseits wie, als auch wann, bereitgestellt werden  
müssen?  
  
4.) Zu welchem Zeitpunkt ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, die beiden Schulen in neue GU/ 
TU-Programme aufzunehmen? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1) 
Aktuell sind die Stellen zur Aufstockung des Personalbestandes für die Durchführung von  
Investor*innenwettbewerben bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausgeschrieben. Mit der  
Besetzung der Stellen wird im 3. Quartal 2021 gerechnet. Wenn die Ausschreibung der Schulen in 
Rondorf Nord-West priorisiert wird, kann im 4. Quartal mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen 
werden und mit der Ausschreibung wäre dann im Laufe des 1. Quartals 2022 zu rechnen. 
 
Zu 2.)  
Der Bedarf der einzelnen Schulen am jeweiligen Standort muss anhand der Schulentwicklungspla-
nung festgelegt werden. Das bedeutet, die Schulform und die Zügigkeit werden aufgrund aktueller 
Statistiken und Prognosen bestimmt. Aus diesen Eckdaten entwickelt die Schulverwaltung das soge-
nannte „Bausoll“ aus den geltenden Schulbauleitlinien. Dieses umfasst die Anzahl und Größe der 
jeweiligen Räume wie zum Beispiel Klassenräume, Fachräume, Nebenräume etc. und deren Zusam-
menhänge nach pädagogischen Gesichtspunkten. Beispielsweise wird die Festlegung  
getroffen, ob es sich um eine sogenannte Clusterschule handeln soll und wie die jeweiligen Cluster 
entsprechend der aktuellen pädagogischen Leitlinien gestaltet werden sollen. Dieses „Bausoll“ ist 
unabdingbare Voraussetzung für eine Ausschreibung und liegt der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
vor.

2 
 
 
Zu 3.)  
Siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 1. 
 
Zu 4.)  
In GU/TU-Programme können nur Schulen aufgenommen werden, die beziehungsweise deren 
Grundstücke sich im Eigentum oder im Erbbaurecht der Stadt Köln befinden.  
Bei Investor*innenausschreibungen werden Grundstückseigentümer*innen gesucht, die bereit sind, 
auf eigenen Grundstücken eine Schule zu errichten und diese an die Stadt Köln zu vermieten oder zu 
verkaufen. Daher ist hier die Einschaltung eines General- oder Totalunternehmers oder einer  
General- oder Totalunternehmerin nicht erforderlich und auch nicht möglich. Sollten sich parallel zur 
Investor*innenausschreibung auch geeignete Grundstücksangebote finden, so wäre die Frage nach 
der Aufnahme in zukünftige GU/TU-Pakete zu prüfen. 
 
 
Herr Schykowski (CDU-Fraktion) hatte ebenfalls Nachfragen: 
 
1. Interpretiere ich die Antwort der Verwaltung richtig, dass der nächste Schritt vom Dezernat IV, 
Bildung, Jugend und Sport erfolgen muss? 
2. Was genau ist ein Bausoll? 
 
Antwort der Verwaltung  
 
Zu 1.) 
Als nächstes müssen die offenen Stellen bei der Gebäudewirtschaft besetzt werden, damit die  
Maßnahme umgesetzt werden kann. 
 
Zu 2.) 
Siehe hierzu die Ausführungen zur Frage 2 oben.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2169/2021/1
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.07.2021
Erstellt
12.07.2021 07:56