V/0185/2007
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk N
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Beschlussvorlage
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V/0185/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Nord Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Nord Beratungsfolge 24.04.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2007 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen ein Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt: 1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € 1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus 250,00 € 1.3 Kleiner Chor Münster 100,00 € 1.4 Bürgervereinigung Kinderhaus e.V. 300,00 € 1.5 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde 300,00 € 1.6 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 € 2. Für Einzelveranstaltungen wird folgenden Vereinen und Vereinigungen ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 2.1 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 150,00 € 2.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Coerde-Sandrup 150,00 € 2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. 250,00 € 2.5 Kinderhauser Karnevals Club 150,00 € 2.6 Kaninchenzuchtverein W 100 Münster – Kinderhaus 200,00 € Vorlagen-Nr.: V/0185/2007 Auskunft erteilt: Herr Temme Ruf: 492 16 01 E-Mail: Temme@stadt-muenster.de Datum: 05.03.2007 Öffentliche Beschlussvorlage V/0185/2007 - 2 - 2.7 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 100,00 € 2.8 Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Kinderhaus 50,00 € 2.9 Für Dich – Förderverein Jaksice e.V. 250,00 € 2.10 Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e.V. 100,00 € 2.11 Gartenverein Heidegrund/Grabeland e.V. 150,00 € 2.12 St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 € 2.13 Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 € 2.14 Bürgervereinigung Kinderhaus e.V. 150,00 € 2.15 Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 3. Zu Jubiläen: 3.1 Kinderhauser Karnevals Club 50,00 € 22 Jahre 3.2 Plattdeutscher Gesprächskreis Kinderhaus 250,00 € 25 Jahre 3.3 kdf - Katholische Frauengemeinschaft Deutschland – St. Marien Sprakel 100,00 € 60 Jahre 4. Finanzierung Das Geld steht bei der HH-Stelle 0000.718.3000.4 – Zuschüsse an Vereine im Bezirk Nord – zur Verfügung. Begründung: Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung beschlos- senen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt. Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unterstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs.1 Buchstabe d GO NW für das Haushaltsjahr 2007 einen Betrag von 3.900,00 € zur Verfügung gestellt. 1. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt. - 3 - V/0185/2007 2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen zu 2.1 und zu 2.2 Die Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. und der Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde organisieren die jeweiligen örtlichen Gedenkver-anstaltungen am Volkstrauertag. zu 2.3 Die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet eine offene Tagesfahrt für Senioren, ein Kameradschafts- und Integrationsfest sowie eine Bosselwanderung für alle interessierten Bürger. zu 2.4 Der Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. veranstaltet wieder seine große Gala Prunksitzung und weitere Veranstaltungen. zu 2.5 Der Kinderhauser Karnevals Club hat auch 2007 eine öffentliche Karnevalsveranstal- tung und eine Kinderkarnevalsfeier organisiert. zu 2.6 Auch in diesem Jahr veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 im Bürgerhaus Kin- derhaus wieder eine große Lokalschau. zu 2.7 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet u.a. einen öffentlichen Seniorennachmittag im Festzelt. zu 2.8 Die Schützenbruderschaft St. Wilhelmi Ki nderhaus organisiert u.a. eine öffentliche Lambertus- und eine Nikolausfeier. zu 2.9 Der Förderverein „Für Dich“- Kinderheim Jaksice e.V. veranstaltet wieder eine interna- tionale Begegnung mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien. zu 2.10 Der Westfälisch-Lippische Landfrauenverband e.V. organisiert verschiedene Ver- anstaltungen für alle interessierten Bürger. zu 2.11 Der Gartenverein Heidegrund/Grabeland e.V. bittet um einen Zuschuss für ein Begeg- nungsfest in der Gartenanlage. zu 2.12 Die St. Martinus Bruderschaft Sprakel veranstaltet in diesem Jahr u. a. eine offene Se- niorenveranstaltung. zu 2.13 Der Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ veranstaltet u.a. ein Som- merfest. zu 2.14 Die Bürgervereinigung Kinderhaus e.V. organisiert u.a. eine große Lambertusfeier. zu 2.15 Der Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet u.a. ein Ernte- und Heimatfest. 3. Zu Jubiläen: zu 31. Der Kinderhauser Karnevals Club feiert sein 22-jähriges Bestehen. Da im Karneval 11- jährige (auch mehrfache) Jubiläen gefeiert werden, erhält der KKC dieses Jahr einen Zuschuss, auf einen Zuschuss zum 25-jährigen Jubiläum verzichtet der Verein. zu 3.2 Der Plattdeutsche Gesprächskreis feiert in diesem Jahr das 25-jährige Bestehen. Für die große Jubiläumsfeier erscheinen 250,00 € angemessen. V/0185/2007 - 4 - zu 3.3 Die kdf - St. Marien feiert in diesem Jahr das 60-jährige Bestehen. 100,00 € er- scheinen hierzu angemessen. 4. Finanzierung Der Hauhaltsansatz von 3.900,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt wird, aufgebraucht. i.A. gez. Temme Anlage 1
Anlage 1 zur Vorl. V/0185/2007
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Anlage 1 zur Vorl. V/0185/2007 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken der Stadt Münster 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtliche n Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen u nd Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksv ertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewähr ung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nord - rhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Au fwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendli - chen, älteren Menschen und der Integration von Ausl änderinnen und Ausländern und den Vereinen und Ver- bänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausge- schlossen, die bereits von anderen städtischen Stel len Förderungen für den gleichen Verwendungszweck e r- halten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf An trag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbez irks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspf lege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angeh ö- ren, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf An trag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur Förde- rung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besond eren Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportverein e bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschus s unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubi- läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entsch eiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellt en Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für d ie Gewährung von Zuschüssen an örtli- che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederz ahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unte rschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die Hö he der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss . 9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitge- haltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kinderhaus 250
- Heidegrund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0185/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37