0943/2021
Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW in den kreisfreien Städten 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 29.03.2021 0943/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW in den kreisfreien Städten 2018 Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2019/2020 eine Prüfung der kreisfreien Städte in NRW in verschie- denen Arbeitsfeldern vorgenommen. Ein Untersuchungsbereich war der Leistungsbereich „Hilfen zur Erziehung (HzE)“ in den Jugendäm- tern der kreisfreien Städte. Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung hat die gpaNRW in einem Ge- samtbericht zusammengefasst. Der Auszug, bezogen auf den Prüfbereich „HzE“ ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. (Für die bessere Bewertung wurde durch die Jugendverwaltung dem Bericht bei den Rankingzeilen ab Seite 52 die Position der Stadt Köln kenntlich gemacht.) In einem Vorbericht für die Stadt Köln wurde durch die gpaNRW zum Prüfbereich „HzE“ eine Ma- nagementübersicht erstellt, die dieser Mitteilung als Anlage 2 beigefügt ist. Zu den Prüfergebnissen und den durch die gpaNRW vorgenommenen Hinweise und Empfehlungen hat die Jugendverwaltung für die Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss eine Stellungnahme vorgenommen. Die entsprechende Tabelle ist der Mitteilung als Anlage 3 beigefügt. Für die Berichterstattung wurden durch die gpaNRW die Fall-und Kostenzahlen der Kommunen aus dem Jahr 2017 und 2018 herangezogen. Die bedeutsamsten Befunde der gpaNRW lassen sich aus Sicht der Jugendverwaltung wie folgt zusammenfassen: Bei den Gesamtaufwendungen je Jugendeinwohner für den Bereich HzE, die sich aus den Personalkosten der jugendamtsinternen Diensten (ASD/GSD/etc.) und den Transferausgaben für Einzelfallhilfen zusammensetzen, bildet die Stadt Köln den Maximalwert ab. Die Positionierung ergibt sich in der Analyse aus der im Städtevergleich überdurchschnittli- chen Personalausstattung im ASD und GSD der Stadt Köln. Der überdurchschnittlichen Personalausstattung und damit verbundenen Anwendungen ste- hen unterdurchschnittliche Aufwendungen in den Einzelfallhilfen gegenüber. Die Aufwendun- gen für die Hilfen zur Erziehung sind pro Fall aber auch pro Einwohner niedriger als bei 75% aller Vergleichsstädte. Hier macht sich der überdurchschnittliche Personaleinsatz in der Steu- erung der Hilfen positiv bemerkbar. Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegestellen. Das wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen aus. Aus Sicht der gpaNRW sind die in der Stadt Köln vorhandenen Finanzcontrolling-, Steue- rungsmaßnahmen und - konzepte Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Handeln. Aus Sicht der gpaNRW hat die Stadt Köln ergänzend zu den Steuerungsmaßnahmen das Feld der Vernetzungen und präventiven Leistungen in den letzten Jahren ausgearbeitet. Hier arbei- tet die Stadt Köln eng mit den freien Trägern zusammen. Die Verwaltung nimmt den Bericht zum Anlass die bestehenden Steuerungsmaßnahmen zu überprü- fen und ggf. zu ergänzen. Gez. Voigtsberger
Anlage2_GPA_Köln_Managementübersicht (002)
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Anlage3_Stellungnahmen der Fachverwaltung_Hilfe zur Erziehung
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Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = Text Stellungnahme Strukturen IV 51 F1 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere strukturelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken. Diese Aussage der GPA muß stark relativiert werden. Folgende Aussagen lassen sich aus der Sozialberichterstattung NRW (des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) abrufen: - Von den 23 kreisfreien Städten in NRW (inklusive Stadt Aachen in der Städteregion Aachen) rangiert Köln mit einer Kinderarmutsquote von 21,4% im Dezember 2018 eher im Mittelfeld. 14 kreisfreie Städte haben höhere Quoten (davon 3 nur knapp höhere Quoten) als Köln, 8 haben niedrigere Quoten. Unter den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW (inklusive Städteregion Aachen und kreisfreie Stadt Aachen) rangiert Köln in einer absteigenden Rangordnung von höchster zu niedrigster Kinderarmutsquote in NRW an Rang 16. - Ein Blick auf die Kölner Quote von Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in 2017/18 von 6,3% ergibt folgendes Bild: 16 kreisfreie Städte haben höhere Quoten, 6 niedrigere Quoten als Köln. Unter den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW rangiert Köln im Mittefeld. Hier ist anzumerken, dass der Indikator „Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss“ anders als die oben genannte Kinderarmutsquote durch städtisches Handeln zumindest teilweise beeinflusst werden kann, z.B. durch Mentoring-Programme in Schulen etc. Tatsächlich passiert hier in Köln recht viel. Die vergleichsweise niedrigere Quote könnte also durchaus Zeichen einer teils durchaus erfolgreichen Arbeit der Stadt Köln im Kampf gegen Abgänge ohne Hauptschulabschluss sein. Daraus zu schließen, dass die sozioökonomische Struktur besser ist als anderswo, erscheint nicht korrekt. Steuerung und Organisation Gesamtsteuerung und Strategie IV 51 F2 Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung. Das Jugendamt Köln verfolgt die Stärkung (präventiver) Infrastrukturangebote um hierüber möglichst vielen Problemlagen in Familien zu begegnen und somit nachfolgende Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Diese Vorgehensweise wird ergänzt um die Steuerung über Zielvereinbarungen zwischen Zentrale des Jugendamtes und den Bezirksjugendämtern. Steuerung und Organisation Oganisation IV 51 F3 Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die Kinder und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. Die bestehende Ämterzusammensetzung im Jugend-,Schul und Sportdezernat begünstigt eine gute Kooperation der Ämter. Diese bestätigt sich immer wieder neu in entsprechend ämterübergreifend besetzten AG'en (Aktuell z.B. Aufbau kom.Präventionsketten) Steuerung und Organisation Oganisation IV 51 F4 Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksjugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Bezirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrensweisen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben. Das Jugendamt legt hohen Wert auf einen intensiven Fachaustausch mit den Trägern der Erziehungshilfe, der sich in regelmäßigen Austausch der gesetzlich vorgegebenen AK §80 und AG§ 78 SGB VIII dokumentiert. Die Arbeit nach einheitliche Standards ist Ergebnis eines jahrelangen Prozesses mit einhergehenden Fachaustausch zwischen zentr.Steuerung und operativer Ebene in den Bezirksjugendämtern. Internes Kontrollsystem (IKS) IV 51 F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden. Im Jugendamt sind zwei Stellen mit der prozeßunabhängigen Prüfung in der WJH sowie Prüfungen zu ausgewählten Themenfeldern im ASD umfänglich beschäftigt. Internes Kontrollsystem (IKS) IV 51 E5 Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden. Die Stadt Köln wird die Anregung der GPA aufnehmen und prüfen. Internes Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 F6 Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugendamtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vorgesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschriebene Hilfefälle. Die im Jugendamt eingesetzte Fachsoftware deckt derzeit nur die gesetzlich vorgegebene Statistik ab. An einer Weiterentwicklung, die die gesamte Fallbearbeitung abdeckt, wird gearbeitet. Dabei werden die GPA Hinweise mit berücksichtigt. Hilfen werden immer befristet genehmigt; eine Weitergewährung von Hilfen erfolgt im Rahmen des internen Genehmigungsverfahrens unter Einbezug der Vorgesetzten und setzt eine Fortschreibung des Hilfeplans voraus. Internes Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 E6 Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskontrollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervorlagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten auch den Vorgesetzten zugänglich sein. siehe Stellungnahme zu F6 Internes Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 F7 Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrollings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen erstellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt. Der in 2019 erstellte Kennzahlenbericht soll weiterentwickelt und zukünftig jährlich erscheinen. Internes Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 E7 Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regelmäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf dieser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unterstützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu beurteilen. siehe Stellungnahme zu F7 Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F8 Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außerdem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind positiv zu sehen. Die zitierten Zielvereinbarungen werden seit mehr als 15 Jahren praktiziert und bündeln und benennen die jährlich neu festgelegten bzw. fortgeschriebenen Steuerungsschwerpunkte. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F9 Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbringen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung. Die Steuerungsmaßnahmen im Leistungsbereich der ambulanten Hilfen haben sich bewährt und zu einer Absenkung der durchschnittlich ambulanten Fallkosten geführt. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F10 Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirksamkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirksame Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden. Dieser Steuerungsschwerpunkt war inhaltlicher Bestandteil eines der ersten Pilotprojekte der Verwaltungsreform in der Stadt Köln. Das Projekt soll 2020 mit der flächendeckenden Einführung in allen Bezirksjugendämtern abgeschlossen werden. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F11 Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht. siehe Stellungnahme zu F7 Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 E11 Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fallübergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein übergreifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. trägerbezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen Verfahrensstandards nachvollzogen werden. Das Jugendamt plant eine Auswertungsmatrix für die Wirksamkeitsüberprüfung erststellen. Dabei werden die Vorschläge der GPA mit einbezogen. Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 F12 Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammengeführtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht. Ein gedrucktes Verfahrens- und Qualitätshandbuch existiert nicht. Allerdings stehen alle Verfahrensstandards, Abläufe und Richtlinien jeder Fachkraft in einem eigenständigen Info-Portal online zur Verfügung, welches immer tagesaktuell gepflegt ist. Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 E12 Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufgebauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt werden. siehe Stellungnahme zu F12 In den für das Alltagshandeln relevantesten Richtlinien und Handbüchern sind die Abläufe anhand von Schemata und Schaubildern dargestellt. Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F13 Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fachleistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt. Der im Rahmen der Hilfeplanung festgestellte Hilfebedarf ist in der Regel so differenziert und individualisiert, dass nur theoretisch mehrere Angebote parallel zur Verfügng stehen. Eine passgenau eingesetzte Hilfe, die planmäßig und effizient verläuft, entspricht in der Regel dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. In der Praxis besteht ein Platzmangel an wohnortnahen Hilfen und es werden oft viele Angebote erfolglos abgefragt, bevor überhaupt die Möglichkeit einer Platzierung besteht. Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F14 Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft werden. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe. Der Einbezug mehrerer Fachkräfte und der Vorgesetzten, dient nicht nur der Einhaltung von Standards und wirtschaftlicher Betrachtungsweise, sondern sorgt darüber hinaus für eine qualifizierte Hilfeplanung auf fachlich gebotenem Niveau. Personaleinsatz IV 51 F15 Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermittelt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzahlen hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stellenplan. Die Festellung der GPA kann bestätigt werden. In Verbindung mit den für 2020 entschiedenen Vakanzenausgleich für den ASD ist das fortschreibungsfähige Verfahren für das Jugendamt Köln akzeptabel. Personaleinsatz IV 51 E15 Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personaleinsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln. Derzeit findet eine bundesweite Debatte um Fallobergrenzen statt. Das Ergebnis der Debatte sollte abgewartet werden, damit nicht jede Kommune einen eigenständigen hohen Personalaufwand für eine Analyse betreiben muß. Personaleinsatz IV 51 F16 Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv. Aus Sicht des Jugendamtes sind diese Vorgehensweisen Teil der bestehenden Personalentwicklungsmaßnahmen und insgesamt unverzichtbar, um Angesichts der bestehenden Arbeitsmarktsituation dauerhaft ausreichend neues Personal zu gewinnen und zu binden. Personaleinsatz IV 51 F17 Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belastend auf den Fehlbetrag HzE aus. Im Hinblick auf die konkrete Fallbelastungssituation und die erforderliche Arbeitsqualität ist der Personaleinsatz fachlich begründet. Im übrigen geht die Fachverwaltung davon aus, dass bei reduziertem Personaleinsatz die Fallzahlen und Fallkosten sprunghaft steigen würden. Das Ergebnis wäre ein Anstieg im Bereich der Transferausgaben, der die derzeit bestehenden Gesamtausgaben erheblich überschreiten würde. Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F18 Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern eingeholt. siehe Stellungnahme zu F13 Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E18 Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern einholen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen. siehe Stellungnahme zu F13 Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die Gründe der Beendigung statt. In der Regel finden in diesen Fällen Krisengespräche mit den Familien statt, die die weitere Hilfegewährung zum Inhalt haben. Dabei werden die Gründe für die Beendigung thematisiert. Die Aussage des GPA ist definitiv falsch Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E19 Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt werden. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet werden, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Standards entwickelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Projektes "Wirkungsorientierung" wird die Empfehlung berücksichtigt. Gespräche bei unplanmäßiger Beendigung werden immer geführt, sofern die Leistungsempfänger im Anschluß erreichbar sind. Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführung aus stationären Hilfen. Der Rückführungsdienst ist in der städt.Familienberatung organisatorisch angesiedelt und wird seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. Leistungsgewährung Präventive Angebote IV 51 F21 Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netzwerkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiterentwickelt. Die Stadt Köln sieht hier einen maßgeblichen Baustein, der zu der relativ geringen Falldichte an HzE beiträgt. Leistungsgewährung Fehlbetrag und Einflussfaktoren IV 51 F22 Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus. siehe Stellungnahme zu F17 Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F23 Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus. Die Stadt Köln blickt gerade im ambulanten Bereich auf langjährige Bemühungen zurück, die Fallkosten zu reduzieren. Zusätzlich siehe Festellung und Stellungnahme zu F21 Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F24 Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv. siehe Stellungnahme zu F9 siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Anteil ambulanter Hilfefälle IV 51 F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv. zur niedrigen Falldichte, siehe Stellungnahme zu F21 Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 F26 Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus. Die Feststellung der GPA wird durch die Stadt Köln bestätigt. Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 E26 Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können. Die Stadt Köln hat einige Versuche gestartet die rückläufige Zahl an potentiellen Pflegeeltern zu stoppen. Durch verstärkte Aquise und Öffentlichkeitsarbeit konnten nur so viele neue Pflegeeltern gewonnen wie durch Überalterung ausschieden. Gleichzeitig wurden die begleitenden Angebote für Pflegefamilien zur Stützung der Pflegeverhältnisse ausgeweitet. Dem Pflegekinderdienst wurden in 2020 Stellen zugesetzt, mit dem Ziel den Betreuungsschlüssel zu senken und die Betreuungsqualität zu erhöhen. Die Stadt Köln hat von daher entschieden, einen weiteren Träger mit der Aquise von neuen Pflegeeltern zu beauftragen. Leistungsgewährung Falldichte IV 51 F27 Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Falldichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive Auswirkung auf die Falldichte. Ausschlaggebend hierfür ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung im ASD und die Investitionen in präventive Angebote siehe Stellungnahme zu F17 und F21 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIIIIV 51 F28 Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaßnahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen. siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIIIIV 51 E28 Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Aufwendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken. siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIIIIV 51 F29 Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Die Stadt Köln wird diesen Sachverhalt prüfen. Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIIIIV 51 F30 Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachteten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinterlegt. siehe Stellungnahme zu F20 Die Stadt Köln praktiziert die Steuerungsmaßnahme zur Verselbständigung von jungen Volljährigen seit vielen Jahren Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIIIIV 51 E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden. Die Empfehlung der GPA wird aufgegriffen. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele Fälle nach § 35a SGB VIII. Der Fallanstieg im Bereich §35a resultiert im Wesentlichen aus vielen Anträgen auf Schulbegleitung im Zuge der Umsetzung des Inklusionskonzeptes an Kölner Schulen. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F32 Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendungen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird. Die Stadt Köln versucht auf auf die durchschnittlichen Kosten für die Hilfen für Schulbegleiter einzuwirken. Eine erfolgreiche Maßnahme ist die Einrichtung von Pool- Lösungen an mehr als 20 Kölner Schulen. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F33 Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Eingliederungshilfenach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezirken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Standards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung. Die Stadt Köln hat sich noch nicht endgültig für oder gegen einen spezialisierten Dienst für Anträge auf Eingliederungshilfe entschieden. Hierzu soll die weitere Gesetzgebung (Stichwort "große Lösung") betrachtet werden. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F34 Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beeinträchtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung. Die Stadt Köln hält gerade die eigenständige Prüfung mit Hospitatonen vor Ort für zielführend. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F35 Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshelfern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Synergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompensiert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer. siehe Stellungnahme zu F32 Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen. Die Stadt Köln wird eine entsprechende Prüfung vornehmen. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIIIIV 51 F36 Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte. Die höheren Aufwendungen und Hilfefälle sind im Wesentlichen dem starken Anteil der UMA an der Personengruppe geschuldet.Für diese Fälle erhält die Stadt Köln eine Kostenerstattung durch die überörtlichen Kostenträger. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIIIIV 51 F37 Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt als auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meisten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an. Die Stadt versucht auch in diesem Bereich das Thema Verselbstständigung möglichst frühzeitig in Verbindung mit kostengünstigen Betreuungssetzung zu platzieren. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIIIIV 51 F38 Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die stationären Hilfefälle etwas rückläufig sind. siehe Stellungnahme zu F36 Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIIIIV 51 E38 Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist. In Anbetracht des Entwicklungstandes der UMA bei Hilfebeginn, ist eine Hilfegewährung über das 18. Lebensjahr hinaus fachlich unumgänglich. Die Stadt Köln sieht hier keine weiteren Spielräume um Hilfefälle frühzeitiger zu beendigen. Leistungsgewährung Unbegleitete minderjährige FlüchtlingeIV 51 F39 Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreisfreien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median. Die Stadt Köln liegt als Zuzugsmetropole bei den UMA seit Anbeginn des Verteilverfahren immer über der gesetzlich vorgegebenen Unterbringsquote. Neuzugänge werden in das Verteilverfahren gegeben, solange keine individuellen Hinderungsgründe bestehen. Andere Aufgaben der Jugendhilfe Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIIIIV 51 F40 Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwendungen für Inobhutnahmen. Die Feststellung wird durch die Stadt Köln bestätigt , gerade im Alterssegment der unter 14 jährigen hält der Trend für verstärkte Inobhutnahmen an. Die Stadt Köln sieht sich hier gezwungen die Platzkapazitäten im Aufnahmebereich zu erhöhen.
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Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 39 von 111 4. Hilfe zur Erziehung Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst die Hilfen nach §§ 27 bis 35, 35a und 41 S ozialge- setzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Auf Hilfe zur Erziehung besteht für die Personensorgebe- rechtigten und ihr Kind ein Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend- lichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeig- net und notwendig ist. Ziel der Prüfung ist es, die kreisfreien Städte auf Steue- rungs- und Optimierungspoten- ziale in den Jugendämtern hin- zuweisen und ihnen Hand- lungsmöglichkeiten aufzuzei- gen. Dazu hat die gpaNRW Er- träge und Aufwendungen sowie die Fallzahlen der Hilfen zur Er- ziehung und die Personalaus- stattung analysiert. Kennzahlen des Jahres 2017 haben wir in den Vergleich gestellt und um Tendenzen für das Jahr 2018 ergänzt, sofern genügend Vergleichsdaten vorlagen. Unterlagen und Konzepte der Jugendäm- ter sowie Gesprächsergebnisse bilden die Grundlage für die Bewertung fachlicher Standards. 4.1 Strukturen Die gpaNRW konnte bei ihren Jugendamtsprüfungen bislang keine Korrelation zwischen d en sozialen Strukturen der kreisfreien Städte und dem Fehlbetrag je Jugendeinwohner feststellen. Vielmehr wirken sich die Organisation und Steuerung der Jugendämter auf die Aufwendungen und Fallzahlen aus. Dennoch können die soziostrukturellen Rahmenbedingungen indirekt die Gewährung von Hilfen zur Erziehung beeinflussen, z.B. der Familienstatus sowie wi rtschaftliche Einschränkungen. Hieraus resultierende Defizite an der sozialen Teilhabe können zu erhöhten Eskalationsstufen im familiären Umfeld führen. Soziostrukturelle Rahmenbedingungen 2017 Kennzahlen 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Anzahl Werte Anteil der Einwohner 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamt- bevölkerung in Prozent 19,06 19,65 20,21 23 Anteil Arbeitslose SGB II von 15 bis unter 25 Jahre bezo- gen auf alle zivilen Erwerbspersonen dieser Altersgruppe (Arbeitslosenquote 15 bis 24 Jahre) in Prozent 6,75 8,00 9,95 22 Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 40 von 111 Kennzahlen 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Anzahl Werte Anteil Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften SGB II a n den Bedarfsgemeinschaften SGB II gesamt in Prozent 16,68 17,39 18,70 22 Schulabgänger ohne Abschluss je 100 Schulabgänger allgemeinbildende Schulen 5,57 6,10 7,13 22 Die Gruppe der Alleinerziehenden steht in einem besonderen Zusammenhang mit dem Bezug von Hilfen zur Erziehung. So kommt die AKJ TU Dortmund 3 in ihren HzE-Berichten zu dem Er- gebnis, dass sich der Familienstatus und der Transferleistungsbezug auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung auswirken. So nehmen nach dieser Statistik Alleinerziehende ge nerell vermehrt Hilfen zur Erziehung in Anspruch. Beziehen die Alleinerziehenden gleichzeitig Trans- ferleistungen, beträgt die Quote derer, die Hilfen zur Erziehung erhalten, rund 70 Prozent. Die AKJ TU Dortmund ordnet Jugendämter verschiedenen Jugendamtstypen zu: · In ihrer Statistik hat die AKJ TU Dortmund die Jugendämter der 23 kreisfreien Städte den Jugendamtstypen 1 und 2 zugeordnet. · Jugendamtstyp 1 fasst 13 Jugendämter kreisfreier Städte mit einer sehr hohen Kinderar- mut zusammen (Belastungsklasse 1). Jugendamtstyp 2 erfasst neun Jugendämter kreis- freier Städte mit hoher Kinderarmut (Belastungsklasse 2) und eine kreisfreie Stadt mit ge- ringer Kinderarmut (Belastungsklasse 3) zusammen. 4.2 Steuerung und Organisation Die Qualität der Aufgabenerledigung und das Ergebnis der Hilfe zur Erziehung werden in ho- hem Maße durch die Gesamtsteuerung und die Strategie des Jugendamtes beeinflusst, die aufgrund steigender Fallzahlen und Aufwendungen zunehmend die Bedeutung gewinnt. Im Jah r 2017 hatten die kreisfreien Städte Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung von insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro. Die Bedeutung einer funktionierenden Gesamtsteuerung ist den kreisfreien Städten bewusst. Die praktische Umsetzung ist in vielen Städten noch nicht ab- geschlossen. Die einwohnerbezogenen Fehlbeträge und Aufwendung der kreisfreien Städte haben eine große Streubreite. Die Steuerungsleistungen der Jugendämter wirken sich aus. 3 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deut sches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 41 von 111 Fehlbetrag und Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung 2017 Kennzahlen 1. Viertel- wert 2. Vier tel- wert (Median) 3. Viertel- wert Anzahl Werte Fehlbetrag Hilfen zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 681 861 955 21 Aufwendungen Hilfen zur Erziehung je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 802 938 1.031 21 · Mindestens die Hälfte der kreisfreien Städte verfügt über eine Gesamtstrategie oder hat eine solche im Aufbau. Die Städte haben Ziele und Maßnahmen in unterschiedlicher De- taillierung entwickelt. · Die fünf Städte mit einem Fehlbetrag und Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren im Bereich des ersten Viertelwertes haben eine gute Gesamtsteuerung mit Zielen, Auswertungen sowie einem Berichtswesen. Zwei dieser Städte steuern über ein Kenn- zahlensystem. Außerdem machen vier der Städte fallübergreifende Auswertungen im Rahmen des Fachcontrollings. Eine gute Organisation zeichnet sich durch klare Strukturen und Zuständigkeiten sowie op- timierte Abläufe aus. Die dezentrale und sozialräumliche Arbeit des Allgemeine Soziale Dienst (ASD) stellt eine Herausforderung für eine einheitliche Steuerung der Bezirksteams durch die Leitungskraft dar. · Der ASD arbeitet in den kreisfreien Städten sozialräumlich und ist in fast allen Städten auch zum Teil oder ganz in den Bezirken untergebracht. · Eine einheitliche Bearbeitung regeln die Städte unterschiedlich über Qualitätshan dbü- cher, regelmäßige Besprechungen mit der Leitungskraft und durch konkrete Zielvereinba- rungen. Auch eine gemeinsame ASD-Leitung für alle Teams ist häufig anzutreffen. Alle Städte haben Spezialdienste eingerichtet. Für die immer mehr an Bedeu- tung gewinnende Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII konzentrieren bereits die Hälfte der kreisfreien Städte das Fachwissen in einem Spezialdienst. · Alle Städte haben einen Pflegekinderdienst. Weiterhin gibt es Spezialdienste für den K in- derschutz nach § 8a SGB VIII, für die Jungen Volljährigen nach § 41 SGB VIII, für unbe- gleitete minderjährige Ausländer (UMA) und für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 42 von 111 · Gerade für § 35a SGB VIII-Fälle haben die kreisfreien Städte in den letzten Jahren zu- nehmend einen Spezialdienst eingerichtet, zum Zeitpunkt der Prüfung waren es 14 Städte. Dies ist aufgrund des erforderlichen Spezialwissens für die Prüfung der Teilhabe- beeinträchtigung und der Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) positiv zu bewerten. · In fünf Städten gab und gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich eines Spezialdienstes oder einer besonderen Qualifizierung einzelner Beschäftigter des ASD für die Einglie de- rungshilfe. Für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) gibt es sowohl zentrale als auch dezentrale Orga- nisationsformen. Wichtig ist, dass die WiJu unabhängig von der Organisationform frühzeitig in das Hilfeplanverfahren eingebunden wird, damit die Zuständigkeit und mögliche Kostenerstat- tungsansprüche schnellstmöglich geprüft werden können. Die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiJu) in das Hilfe- planverfahren erfolgt noch nicht in allen Städten standardmäßig. · Einige kreisfreie Städte binden die WiJu früh ein und sie nimmt standardmäßig an kollegi- alen Beratungen teil. Manche Städte dagegen beteiligen die WiJu erst spät. Wesentliche Empfehlungen · Gesamtstrategie für den Bereich Hilfe zur Erziehung mit strategischen Leitzielen, operati- ven Teilzielen und darauf ausgerichteten konkreten Maßnahmen entwickeln. · Organisation und Verfahrensstandards auf diese Strategie ausrichten. · Einheitliche Bearbeitung in den ASD-Teams durch eine gemeinsame ASD-Leitung un d einheitliche Verfahrensstandards gewährleisten. · Spezialdienst für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII einrichten. · Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) früh in das Hilfeplanverfahren einbinden. 4.3 Internes Kontrollsystem (IKS) Ein wirksames Internes Kontrollsystem soll eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame Aufgabenerledigung und eine ordnungsgemäße interne und externe Rechnungslegung sicher- stellen und so Vermögensschäden verhindern. Deshalb sind neben prozessintegrierten und prozessunabhängigen Kontrollen auch das Finanz- und Fachcontrolling Bestandteile eines IKS. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 43 von 111 Der überwiegende Teil der kreisfreien Städte hat kein Internes Kontrollsystem (IKS), sondern nur einzelne Bausteine davon installiert. · Nur wenige kreisfreie Städten haben ein IKS oder eines im Aufbau. · Die meisten Städte haben sich mit dem Thema IKS noch nicht beschäftigt. Einzelne Bau- steine, wie zum Beispiel Prozesskontrollen oder das Vier-Augen-Prinzip sind aber über- wiegend vorhanden. Wesentliche Empfehlungen · Risiken in den einzelnen Prozessen ermitteln, bewerten und Gegenmaßnahmen vorbe- reiten. · Standardisiertes Konzept für ein IKS entwickeln und in Verfahrensstandards abbilden. In den kreisfreien Städten werden Prozesskontrollen in unterschiedlicher Inten- sität durchgeführt. · Die kreisfreien Städte führen in unterschiedlichem Umfang prozessintegrierte Kontrolle n, technische Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen durch. · Im Prozess und im System der Jugendamtssoftware finden in den meisten Städten Kon- trollen oder Plausibilitätsprüfungen statt. · Das Vier-Augen-Prinzip ist in der Regel gewährleistet, da in allen Städten die Hilfefälle in kollegialen Beratungen besprochen werden. · Prozessunabhängige Kontrollen durch Vorgesetzte erfolgen sporadisch oder anlassbez o- gen. In manchen Städten führen nicht im Prozess beteiligte Beschäftigte die Kontrol len durch. Allerdings fehlen in vielen Städten Standards, Checklisten oder Protokolle für diese Kontrollen. Häufigkeit, Anzahl und Intensität sind nicht festgelegt. Wesentliche Empfehlungen · Plausibilitätsprüfungen in der Jugendamtssoftware hinterlegen. · Wiedervorlagen und Warnlisten in die Software integrieren. Warnlisten sollten die Sach- bearbeitung und auch die Leitungskraft auf wichtige Fristen, wie z.B. Hilfeplanfortschrei- bung oder Erreichen der Volljährigkeit hinweisen. · Prozessintegrierte Kontrollen in den Verfahrensstandards vorsehen. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 44 von 111 · Standards zu prozessunabhängigen Kontrollen entwickeln (Häufigkeit, Anzahl, Zustän- digkeit, Inhalt, Dokumentation). Mithilfe des Finanzcontrollings kann man den Erfolg von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit messen und die Entwicklungen von Aufwendungen Fallzahlen analysieren. Ken nzahlen ermög- lichen es, die Zielerreichung zu messen und Transparenz zu schaffen. Eine gute Steuerung setzt regelmäßige Auswertungen und Berichte voraus. Fehlentwicklungen können durch regel- mäßige Kennzahlenauswertungen frühzeitig erkannt und es kann gegengesteuert werden. Das Finanzcontrolling ist in den meisten kreisfreien Städten noch ausbaufähig. Viele Städte arbeiten noch nicht standardmäßig mit steuerungsrelevanten Kenn- zahlen. · In den kreisfreien Städten ist das Finanzcontrolling im Jugendbereich häufig noch nic ht ausgeprägt vorhanden oder es befindet sich im Aufbau. · Oft fehlt eine Schnittstelle zwischen Jugendamts- und Finanzsoftware, die das Controlling vereinfachen würde. · In vielen Städten erfolgen zwar regelmäßige Auswertungen und Berichte, diese beziehen sich aber nur auf die Entwicklung von Fallzahlen und Aufwendungen. Oft erfolgt nur eine Budgetkontrolle, Fall- und Finanzzahlen werden nicht zu Kennzahlen zusammengef ührt. · Einige kreisfreie Städte bilden im Haushalt Kennzahlen ab, die aber unterjährig kaum zur Steuerung genutzt werden. Viele Städte arbeiten kaum oder gar nicht mit steuerungsrele- vanten Kennzahlen, die sie auch unterjährig auswerten. · Einige wenige Städte haben ein gutes Finanzcontrolling aufgebaut und steuern mit eine m Kennzahlensystem, das auf die Gesamtstrategie und Ziele ausgerichtet ist. Sie erstellen regelmäßig Controllingberichte und steuern bei Bedarf durch neue Maßnahmen gegen. Wesentliche Empfehlungen · Ein System steuerungsrelevanter Kennzahlen entwickeln, in denen Fall- und Finanzdaten zusammengeführt werden. · Die Kennzahlen an der Gesamtstrategie sowie an Zielen ausrichten und Zielwerte für die Kennzahlen setzen. · Kennzahlen regelmäßig auswerten und Zielerreichung ermitteln. Controllingberichte in unterschiedlicher Tiefe für Fachamt, Verwaltungsführung und Politik erstellen. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 45 von 111 Im Fachcontrolling wird die Wirksamkeit von Hilfen, die qualitative Zielerreichung und die Ein- haltung von Verfahrensstandards überprüft und so eine kontinuierliche Qualitätsentwick lung er- möglicht. Die meisten Städte nutzen zur Steuerung kein umfassendes Fachcontrolling. Es erfolgen nur wenige fallübergreifende Auswertungen. · Die meisten kreisfreien Städte überprüfen bei der Hilfeplanfortschreibung die Erreichung der Ziele aus dem letzten Hilfeplangespräch. Diese Überprüfung erfolgt in unterschiedli- cher Intensität. · Im Vorfeld der Hilfeplanfortschreibung fordern die meisten kreisfreien Städten einen B e- richt des Trägers an. Hierfür haben einige Städte einen Standardvordruck entwickelt. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt meist im Gespräch mit den Beteiligten. · Einige kreisfreie Städte haben zusätzlich einen Bewertungsbogen mit verschiedenen Kri- terien erstellt, auf dessen Basis alle Beteiligten die Bewertung durchführen. Anhand d er Bewertung erfolgt bei Bedarf eine Anpassung der Hilfe, was die Akzeptanz der Leistungs- empfänger erhöhen kann. Eine Bewertung lässt sich klarer nachvollziehen, wenn die Kri- terien festgeschrieben sind und die Bewertung dokumentiert wird. · Fast alle Städte bewerten die Zielerreichung und Wirksamkeit der Hilfe im Einzel fall. Für die Wirksamkeit von Hilfen haben einzelne Städte einen angestrebten Zielerreichungs- grad festgelegt. · Nur wenige kreisfreie Städte werten fallübergreifend nach Zielerreichung, Wirksamkeit der Hilfen, bewilligten Fachleistungsstunden je Fall bzw. Träger, Abbruchquoten, Laufzei- ten nach Hilfearten und Trägern etc. aus, führen die Ergebnisse zusammen und steuern bei Bedarf gegen. Einige kreisfreie Städte bauen derzeit ein Fachcontrolling auf. Viele kreisfreie Städte haben Laufzeiten im ambulanten Bereich begrenzt, nur wenige Städte begrenzen jedoch auch die Fachleistungsstunden. · Die Mehrheit der kreisfreien Städte begrenzt standardmäßig die Laufzeiten ambulanter Hilfen. Die Laufzeiten haben Begrenzungen zwischen 9 und 24 Monaten. Einige Städte haben keine Obergrenzen für die Laufzeiten. · Einige wenige Städte haben zusätzlich die Fachleistungsstunden je Monat begrenzt, die pro Fall bewilligt werden. Die Bewilligung und eine Weiterbewilligung erfolgt im Rahm en einer Kostenhierarchie erst nach Entscheidung durch einen Vorgesetzten. Der überwie- gende Teil der Städte begrenzt Fachleistungsstunden nicht. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 46 von 111 · Manche Städte regeln, welcher Mitarbeiter bzw. welche Mitarbeiterin über welche Fälle und bis zur welcher Kostenhöhe entscheiden darf, damit Hilfefälle nicht länger a ls nötig laufen und die Kosten begrenzt werden. Nur wenige Städte halten diese Kostenbegren- zungen anhand von Auswertungen nach, um deren Wirksamkeit zu prüfen. Wesentliche Empfehlungen · Wirksamkeit von Hilfen und Zielerreichung im Einzelfall mit allen Beteiligten überprüfen, Bewertungsbogen mit standardisierten Kriterien erarbeiten und einsetzen. · Wirksamkeit, Zielerreichung, Laufzeiten, Abbruchquoten, Fachleistungsstunden, Träger und Hilfearten fallübergreifend auswerten und in einem Berichtswesen aufarbeiten. · Fach- und Finanzcontrolling zusammenführen. · Maßnahmen zur Kostenbegrenzung einführen (Laufzeitbegrenzungen, Obergrenze bewil- ligter Fachleistungsstunden) und Kostenhierarchie installieren. 4.4 Verfahrensstandards Die Städte sollten die Prozesse im Bereich der Hilfen zur Erziehung verbindlich in Verfahrens- standards regeln, um eine strukturierte, zielgerichtete und nachvollziehbare Fallsteuerung zu gewährleisten. Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Fristen sind zu beschrei- ben und in der Jugendamtssoftware zu hinterlegen. Sie dienen der Steuerung und Prozesskon- trolle und vermitteln den Beschäftigten Sicherheit. Standards und Richtlinien für die Verfahren der Hilfegewährung sind oft nicht umfassend und einheitlich beschrieben und nicht im System hinterlegt. · Alle kreisfreien Städte haben Standards in unterschiedlicher Form und Tiefe festgelegt, z.B. Arbeitsanweisungen und Richtlinien, die aber für die unterschiedlichen Aufgaben und Prozesse nicht einheitlich dargestellt und formuliert wurden. Manche Städte haben g ute Prozessbeschreibungen für einzelne Bereiche, aber nicht durchgängig für alle Aufgabe n. · In mehreren Städten gibt es Qualitätshandbücher, in denen die Prozesse einheitlich be- schrieben und teilweise auch grafisch durch Flussdiagramme dargestellt werden. Eine umfassende, klar strukturierte Darstellung für alle Aufgabenbereiche und Prozesse mit Zuständigkeiten, Abläufen und Fristen in Text und Grafik haben nur wenige Städte. Wesentliche Empfehlungen · Alle Prozesse und Teilprozesse mit Verantwortlichkeiten, Abläufen, Fristen, Zuständigkei- ten einheitlich in einem Qualitätshandbuch beschreiben. Hilfreich sind auch grafische A b- laufpläne oder Flussdiagramme. · Beteiligung der WiJu und anderer Sachgebiete schriftlich regeln. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 47 von 111 · Prozessabläufe und Arbeitsschritte mit Vordrucken im System hinterlegen. Ziel sollte per- spektivisch eine auf den Standards basierende elektronische Akte sein. · Standards zur Wirtschaftlichkeit von fachlichen Entscheidungen (ambulant vor stationär, Obergrenze von Fachleistungsstunden, Laufzeitbegrenzungen, Kostenhierarchien, für jede Hilfe mehrere Angebote einholen etc.) in Qualitätshandbücher aufnehmen. Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII ist die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens vorgesehen, in dem die Personensorgeberechtigten und das Kind/der Ju- gendliche zu beteiligen sind. Der Ablauf des Hilfeplanverfahrens ist in den kreisfreien Städten in unterschied- licher Intensität beschrieben. Teilweise fehlen Regelungen z.B. zu Fristen, zur Wirtschaftlichkeit und zu Fortschreibungsintervallen. · Für den Ablauf des Hilfeplanverfahrens haben alle kreisfreien Städte Standards in unter- schiedlicher Tiefe entwickelt. Zuständigkeiten, Abläufe und in manchen Städten auch Fristen zur Bearbeitung bzw. Zeitpunkte zur Fortschreibung sind festgeschrieben. Die Be- ratungsintensität variiert. Ebenso unterscheiden sich der Personenkreis und die Vorge- setzten, die in den Entscheidungsprozess eingebunden sind. · Die Mehrheit der kreisfreien Städte hat ergänzend zu den Standards zum Hilfeplanver- fahren separate Standards für das Teilhabeverfahren der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII festgelegt. Diese sind allerdings vielfach noch im Aufbau oder in Überarbeitung, um die neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu berücksichtigen. · Einige Städte haben separate Standards für die Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII festgelegt, z.B. eine stringentere Bewilligungspraxis und besondere Kostenh ie- rarchien. Der überwiegende Anteil der Städte hat dies jedoch nicht. · Auch wenn viele Städte erklären, dass sie an der Verselbständigung von Jungen Volljäh- rigen arbeiten, gibt es nur selten ein Konzept und Standards. Das gilt auch für die Rück- führung in die Herkunftsfamilie. Wesentliche Empfehlungen · Frühzeitige Einbindung der WiJu zur Prüfung der Zuständigkeit und von möglichen Kos- tenerstattungsansprüchen in den Standards regeln. · Aspekte der Wirtschaftlichkeit in den Standards hinterlegen (Kostenhierarchien, Ober- grenzen von Fachleistungsstunden, Laufzeitbegrenzungen, Einholung mehrerer Ange- bote für jede Hilfe etc.). Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 48 von 111 · Rechtzeitige Fortschreibung des Hilfeplanes spätestens nach sechs Monaten vorsehen. Standardisierte Berichte des Trägers einfordern und Zielerreichung nach vorgegebenen Indikatoren gemeinsam bewerten. · Eigene Standards für einzelne Hilfearten, wie Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII oder Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), vorsehen. · Standards und Konzepte für die Verselbständigung und die Rückführung in die Her- kunftsfamilie erarbeiten. Hilfen mit Eintritt der Volljährigkeit nicht automatisch weiter be- willigen, sondern häufiger und intensiv prüfen mit dem Ziel einer schnellen Verselbstän di- gung unter Mitarbeit des Jungen Volljährigen. Eine intensive Fallsteuerung zeichnet sich in erster Linie durch eine gute fachliche Zugangs- steuerung, eine sorgfältige Ermittlung der geeigneten und notwendigen Hilfe durch den richtige n Leistungsanbieter sowie eine Begrenzung der Laufzeit und Intensität der Hilfe auf das notwen- dige Maß aus. Für die Zugangssteuerung fehlen in einigen kreisfreien Städten Standards. In rund der Hälfte der Städte steht den Beschäftigten ein Anbieterverzeichnis zur Trägerauswahl zur Verfügung. · Einige kreisfreie Städte haben die Klärungsphase zur Zugangsteuerung in den Standards als Teilprozess detailliert beschrieben. · Viele Städte haben keine konkreten Vorgaben. Sie führen aber in der Praxis Beratungen in unterschiedlicher Intensität durch, um zu diagnostizieren, ob eine Hilfe zur Erziehung angezeigt ist. Die Regelung einiger kreisfreier Städte, dass bei mehreren geeigneten Leis- tungsanbietern der günstigste Anbieter Vorrang hat, führt zu wirtschaftlichen Fachentscheidungen. · Obwohl für die Ermittlung eines geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis sinnvoll ist, haben ungefähr die Hälfte der kreisfreien Städte ein solches nicht oder es ist erst im Aufbau. Das erschwert eine wirtschaftliche Entscheidung über die Vergabe der Leistung. Zunächst steht zwar die fachliche Entscheidung im Vordergrund, aber bei meh- reren geeigneten Anbietern sollte der günstigste Vorrang haben. Ziel sollte sein, die Fälle nur so lange laufen zu lassen, wie es fachlich notwendig ist. Das setzt eine regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplanes und eine genaue Prüfung von Art und not- wendigem Umfang der weiteren Hilfe voraus. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 49 von 111 Auch Laufzeitbegrenzungen, mit Entscheidung durch die nächste Hierarchie- ebene nach Ende der Laufzeit, wirken sich in einigen Städten positiv aus. · Die Mehrzahl der kreisfreien Städte hat für ambulante Hilfen eine Laufzeitbegrenzung zwischen 9 und 24 Monaten festgelegt. Hilfepläne sollen meist nach spätestens sechs Monaten fortgeschrieben werden. · Nur wenige Städte haben Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass Vorgesetzte i n- formiert werden, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. · Wiedervorlagelisten führt bei den meisten Städten nur die zuständige Fachkraft. Wesentliche Empfehlungen · Einheitliche Standards zu Umfang und Inhalt der Beratungen in der Klärungs- und Fal- leingangsphase (Zugangssteuerung) festlegen. · Anbieterverzeichnis für ambulante und stationäre Träger mit Kosten, Leistungen und Er- fahrungswerten elektronisch vorhalten. · Laufzeitbegrenzungen und Obergrenzen von bewilligten Fachleistungsstunden ambulan- ter Hilfen regeln und Intensität der Hilfe während der Laufzeit anpassen. · Kontrollmechanismen für eine fristgerechte Fortschreibung des Hilfeplanes installieren. 4.5 Personaleinsatz Um eine fachlich gute und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, ist ein besten- falls qualitativ und quantitativ ausreichender Personaleinsatz erforderlich. Er sollte konkret an den vorhandenen Verfahrensstandards und Prozessen bemessen werden. Dadurch können zu- sammen mit einer intensiven Steuerung positive Auswirkungen auf das Ergebnis der Hilfen zur Erziehung erzielt werden. Die gpaNRW hat auf der Grundlage von Erfahrungswerten au s ver- gangenen Prüfungen und Beratungen Richtwerte zum Personaleinsatz ermittelt. Aktuell gehen wir für die Bearbeitung im ASD von einem Richtwert von 30 Hilfefällen je Vollzeit-Stell e und für die WiJu von 140 Hilfefällen je Vollzeit-Stelle aus. Er stellt die durchschnittliche Fallbelastung dar, die die Mitarbeitenden im Hinblick auf die Anforderungen an die fachliche und gesetzliche Qualität der Bearbeitung der Hilfefälle sowie die Steuerung der Wirksamkeit und Wirtschaftlich- keit der Leistungen erfüllen können. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 50 von 111 Mehr als die Hälfte der Städte hat weniger Personal im Einsatz, als es den Richt- werten der gpaNRW von 30 Fällen je Vollzeit-Stelle im ASD und 140 Fällen in der WiJu entsprechen würde. Die Städte haben überwiegend Personalbemessungen durchgeführt und bemessen danach die Soll-Stellen. · Da sich neben dem Personaleinsatz auch die Intensität der Steuerung auswirkt, besteht im interkommunalen Vergleich kein direkter Zusammenhang zwischen Personaleinsatz und Fehlbetrag. · Es gibt einzelne Beispiele, bei denen sich mehr Personal zusammen mit einer Ge- samtstrategie und guter Steuerung positiv im Fehlbetrag widerspiegelt. · Die Mehrheit der kreisfreien Städte hat in den vergangenen Jahren eine eigene Personal- bemessung durchgeführt und einen entsprechenden Personalschlüssel eingesetzt. Viele kreisfreie Städte beklagen einen Fachkräftemangel und häufigen Fluktua- tion, wodurch freie Stellen oft nicht zeitnah besetzt werden können. · Erfahrungsgemäß ist eine unbefristete Stellenausschreibung vorteilhaft. · Zur Attraktivitätssteigerung haben viele Städte gute Einarbeitungskonzepte und biete n fachliche Fortbildungen und Qualifizierungen. · Einige Städte vergeben Ausbildungsplätze im Rahmen eines dualen Studiums für S oziale Arbeit. Der Vorteil ist, dass in der Ausbildungszeit gleichzeitig die Einarbeitung erfolgt. Personaleinsatz 2017 Kennzahlen gpaNRW Richtwert 1. Viertelwert 2. Viertelwert (Median) 3. Viertelwert Anzahl Werte Hilfeplanfälle je Vollzeit -Stelle ASD 30 30 32 37 23 Hilfeplanfälle je Vollzeit -Stelle WiJu 140 122 154 176 22 · Verfahrensstandards und Steuerungsumfang beeinflussen den Personalbedarf im ASD. Außerdem ist das Aufgabenportfolio der WiJu entscheidend. Es muss berücksichtigt wer- den, in welchem Umfang die WiJu in das Hilfeplanverfahren eingebunden wird und wie intensiv Zuständigkeiten geprüft und Kostenerstattungen geltend gemacht werden. Wesentliche Empfehlungen · Einarbeitungskonzept entwickeln. · Verfahrensstandards und Prozessbeschreibungen mit durchschnittlichen Bearbeitungs- zeiten hinterlegen und als Grundlage für eine Personalbemessung verwenden. · Fallbelastung der Fachkräfte in den einzelnen Bezirken regelmäßig aussteuern. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 51 von 111 4.6 Leistungsgewährung Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung wird durch den Ressourceneinsatz, die Intensität der Inan- spruchnahme von Hilfen zur Erziehung (HzE) und die Steuerungsleistungen des Jugend amtes geprägt. Das Ergebnis der Prüfung der kreisfreien Städte zeigt, dass die Steuerungsleistungen des Jugendamtes wesentlichen Einfluss auf den Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung haben . Unterschiedliche Standards, Verfahren und Steuerungsleistungen der Jugend- ämter führen zu einer großen Streubreite im Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je Jugendeinwohner. Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je EW von 0 bis unter 21 Jahren in Euro 2017 · Im Jahr 2018 ist der Fehlbetrag je EW von 0 bis unter 21 Jahren in vielen Kommunen weiter gestiegen und liegt zwischen 617 Euro und 1.360 Euro bei 18 Vergleichsstädten. Die Falldichte Hilfe zur Erziehung bildet die Anzahl der Hilfeempfänger gemessen an der ent- sprechenden Altersgruppe der Einwohnerinnen und Einwohner in den kreisfreien Städten ab . Eine gute Zugangssteuerung des Jugendamtes sowie geringe Laufzeiten wirken sich posit iv aus. Zwei Städte der Belastungsklasse 1 mit sehr hoher Kinderarmut erreichen eine niedrige Falldichte und geringe einwohnerbezogene Fehlbeträge durch gute Steuerung mit geringen Betreuungszeiten und Verweildauern. Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 52 von 111 Falldichte Hilfe zur Erziehung 2017 · Die kreisfreie Stadt mit der niedrigsten Falldichte weist die Minimalwerte zum Fehlbetrag und zu den Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren auf. Die kreis- freie Stadt mit der höchsten Falldichte stellt den Maximalwert beim Fehlbetrag. · Städte mit geringen Falldichten unter 30 haben sowohl bei den ambulanten Hilfen als auch bei der Vollzeitpflege und Heimerziehung vergleichsweise kurze Verweildauern. In der kreisfreien Stadt mit der höchsten Falldichte hat ein großer Anteil der ambulanten Fälle eine Verweildauer von mehr als 18 Monaten. · 2012 lag die Falldichte der Hilfe zur Erziehung noch zwischen 17 und maximal 41. Die Aufwendungen HzE der kreisfreien Städte beinhalten die Transferaufwendungen sowie die Personalaufwendungen für eigene ambulante Dienste und Aufwendungen für die Unterbringung in eigenen Heimen. Die Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung haben sich seit der letzten überörtlichen Prüfung deutlich erhöht. Transferaufwendungen für Hilfen zur Erziehung der kreisfreien Städte Kennzahlen 2011 2017 2018 Minimum Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Mio. Euro 9,0 17,8 17,8 Maximum Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Mio. Euro 123,8 135,5 145,1 · Die kreisfreien Städte haben 2017 Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung zwischen 17,8 Mio. Euro und 135,5 Mio. Euro, 2018 zwischen 17,8 Mio. Euro und 145,1 Mio. Euro geleistet. In der letzten überörtlichen Prüfung mit Vergleichsjahr 2011 lagen die Trans - feraufwendungen noch zwischen 9 Mio. Euro und 123,8 Mio. Euro. · Die Stadt mit den geringsten Aufwendungen insgesamt hat seit 2011 ihre Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung nahezu verdoppelt. | Köln Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 53 von 111 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je EW von 0 bis unter 21 Jahren in Euro 2017 · 2012 hatten die Städte Aufwendungen zwischen 298 und 878 Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. Insbesondere die Aufwendungen für die Heimunterbringung von durchschnitt- lich etwa 62.000 Euro führen zu hohen durchschnittlichen Fallkosten insgesamt. Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 2017 · 2012 lagen die Aufwendungen je Hilfefall noch zwischen 16.694 und 27.372 Euro. Die in der Prüfung erfassten ambulanten Aufwendungen berücksichtigen fast ausschließlich flexible ambulante Hilfen, die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) sowie die Eingliede- rungshilfe. Die Aufwendungen für ambulante Hilfen je Hilfefall werden von der Betreuungs- dauer, der Anzahl der wöchentlich bewilligten Fachleistungsstunden und den vereinbarten Entgeltsätzen für die Fachleistungsstunden beeinflusst. Ambulante Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 2017 | Köln | Köln | Köln Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 54 von 111 · Die Betreuungszeiten der ambulanten Hilfen sind sehr unterschiedlich. In der Hälfte der Städte laufen rund 70 Prozent der flexiblen ambulanten Hilfen und der sozialpädagogi - schen Familienhilfe bis zu 18 Monate. 30 Prozent der Fälle dauern dagegen länger als 18 Monate. · Zwischen 15 Prozent und 35 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Hilfe zur Erzie- hung entfallen 2017 in den kreisfreien Städten auf ambulante Hilfen, bei einem Anteil am- bulanter Hilfefälle zwischen 41 Prozent bis 66 Prozent. Insgesamt sind es ambulante Auf- wendungen zwischen 3 Mio. Euro und 40 Mio. Euro. Die Hilfen für die Vollzeitpflege (Pflegefamilien), für Heimunterbringungen und für junge Volljäh- rige prägen die stationären Aufwendungen. Ein hoher Anteil von Vollzeitpflegefällen wirkt sich positiv auf die stationären Hilfen je Hilfefall aus, da sie kostengünstiger sind als Heimfälle. Nur eine kreisfreie Stadt erreicht einen Anteil von über 50 Prozent; sie hat die geringsten stationä- ren Aufwendungen je Hilfefall. Stationäre Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 2017 · Rund 65 bis 85 Prozent der Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung entfallen in den kreisfreien Städten auf stationäre Aufwendungen. Das entspricht Aufwendungen zwi- schen 13 Mio. Euro und 96 Mio. Euro. Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen Hilfe zur Erziehung in Prozent 2017 Ein hoher Anteil ambulanter Hilfefälle führt zu geringeren Aufwendungen Hilfe zur Erziehung, aber nur im Zusammenspiel mit einer niedrigen Falldichte. | Köln | Köln Gesamtbericht der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte 2018 – 2020 Seite 55 von 111 · Von den 15 kreisfreien Städten mit einem Anteil ambulanter Hilfefälle von über 5 0 Pro- zent haben zwei Städte unterdurchschnittliche Aufwendungen je Hilfefall und gleic hzeitig eine unterdurchschnittliche Falldichte. Über die Zugangssteuerung halten sie die Fallzah- len niedrig und installieren mehr ambulante als stationäre Hilfen. · Die übrigen 13 Städte weisen entweder hohe Falldichten oder überdurchschnittliche Auf- wendungen je Hilfefall auf. Der Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfefällen HzE prägt die Aufwendungen für die stationären Hilfen je Hilfefall. Die Fremdunterbringung in einer Vollzeit-/Familienpflege ist deut- lich günstiger als kostenintensive Heimunterbringung. Oft erhöhen erfolglose Bemühungen der Städte um Pflegefamilien den stationä- ren Aufwand aufgrund vieler Heimfälle mit hohen Kosten. Anteil Hilfefälle Vollzeitpflege an den stationären Hilfefällen Hilfe zur Erziehung in Prozent 2017 · Nur eine Stadt erreicht einen Anteil an Vollzeitpflegefällen von mehr als 50 Proz ent. Zwölf kreisfreie Städte liegen mit den Anteilen unter 40 Prozent, zwei sogar unter 30 Prozent. · Im Vergleich zu 2012 haben sich die Werte kaum verändert. · Die Städte haben 2017 Aufwendungen für die Vollzeitpflege zwischen rund 2,5 Mio. Euro und 15 Mio. Euro. 4.7 Einzelne Hilfearten Die Prüfung hat gezeigt, dass die Hilfen zur Erziehung und die Steuerungsleistungen in den kreisfreien Städten unterschiedlich ausgeprägt sind. Die gpaNRW hat einzelne Hilfearten tiefer- gehend analysiert und stellt nachfolgend einige der wesentlichen Hilfen dar. | Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Mittelfeld
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Details
- Aktenzeichen
- 0943/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 09:52