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1525/2017

Geförderte Wohnungen im Stadtbezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 6.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4670 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/2 
Vorlagen-Nummer 
 1525/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 
 
Geförderte Wohnungen im Stadtbezirk 
Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung am 04.05.2017, AN/0497/2017, TOP 8.1 
Frage 1 
Wie viele ehemals geförderte Wohnungen sind in den Jahren 2015 und 2016 im Stadtbezirk 
Innenstadt aus der Belegungsbindung gefallen? Wie hoch ist der verbleibende Bestand an 
gefördertem Wohnraum im Stadtbezirk prozentual?  
 
Antwort der Verwaltung 
Im Jahre 2015 sind im Stadtbezirk Innenstadt 20 Wohnungen aus der Bindung gefallen, im Jahr 2016 
waren es 17. Damit wird der Anteil der geförderten Mietwohnungen (alter erster Förderweg, verein-
barte Förderung Einkommensgruppe A) am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk Innenstadt von 
2,3 % im Jahr 2015 auf unter 2,3 % im Jahr 2016 gesunken sein. Geförderte Wohnungen sind nicht 
hinzugekommen, das Anwachsen des freifinanzierten Wohnungsbestandes ist noch nicht abschlie-
ßend ermittelt. 
 
Frage 2 
Stadtweit hat sich der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen von 22,2 Prozent im Jahre 1990 
auf 6,8 Prozent im Jahr 2015 verringert. Wie hoch wird der Anteil in den 
Jahren 2020 und 2030 sein, wenn die Entwicklung der letzten 25 Jahre unverändert fortschrei-
tet? Bitte die Zahlen für die Stadt Köln und den Bezirk Innenstadt prognostizieren. 
 
Antwort der Verwaltung 
Nach der Entwicklung der letzten 25 Jahre kann nur davon ausgegangen werden, dass sich der Anteil 
der geförderten Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand in Köln weiter verringern wird. Eine Prog-
nose zum Bestand an frei finanzierten Wohnungen in den Jahren 2020 und 2030 als Bezugsgröße ist 
nicht möglich, insbesondere nicht bezogen auf einzelne Stadtbezirke. 
Wie bereits ausgeführt, liegt der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand 
im Stadtbezirk Innenstadt aktuell bei 2,3 %. 
Auch die bekannte Zielzahl von 1.000 neuen geförderten Wohnungen jährlich bezieht sich auf das 
Stadtgebiet Köln. Es gibt keine Zielzahlen auf Stadtbezirksebene; angestrebt wird eine möglichst 
gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet. Nach den Förderergebnissen der letzten Jahre muss aber 
davon ausgegangen werden, dass allenfalls im Stadtteil Deutz neue geförderte Wohnungen entste-
hen werden, wenn auch mit einem sehr geringen Anteil an den Neuförderungen stadtweit.  
Zusammenfassen wird die Situation so eingeschätzt, dass der relative und der absolute Bestand an 
geförderten Mietwohnungen im Stadtbezirk Innenstadt kontinuierlich weiter abnehmen wird (vgl. auch 
Antwort zu Frage 3). 
Bezogen auf das Stadtgebiet Köln vermutet die Verwaltung, dass der Anteil der geförderten Wohnun-
gen am Gesamtwohnungsbestand selbst bei jährlichem Erreichen der Förderzielzahl kontinuierlich 
weiter zurückgehen wird. 
 
Frage 3

2 
 
Wie viele reguläre und wie viele außerplanmäßige Belegungsbindungen erwartet die Verwal-
tung für den Bezirk Innenstadt in den Jahren 2020 und 2030?  
 
Antwort der Verwaltung 
Die Verwaltung nimmt an, dass die Frage darauf abzielt, wie viele Belegungsbindungen entfallen 
werden. 
Das Amt für Wohnungswesen erfasst die Endtermine nur nach Datum, unaufgeschlüsselt nach plan-
mäßigem und vorzeitigem Bindungsende. 
Wohnungen, für die die Mittel in diesem Jahr vorzeitig zurückgezahlt werden, unterliegen in der Regel 
eine Nachwirkungsfrist von 10 Jahren; die Bindungen in diesen Rückzahlungsfällen werden also am 
31.12.2027 entfallen. Die Rückzahlungsmöglichkeit in diesem Jahr endet am 31.12.2017. Erfah-
rungsgemäß zahlten die Investoren die Mittel kurz vor Ende des Kalenderjahres zurück. Die Endter-
mine des Jahres 2027 können also erst Anfang 2018 ermittelt werden. Folglich liegen auch für die 
Jahre danach noch keine Zahlen vor. Die Zahlen ab 2017 werden steigen um die noch bekannt wer-
denden Fälle planmäßiger Tilgung. Planmäßige Tilgungen mit Bindungsende am 31.12. des Tilgungs-
jahres werden erst nach der Tilgung von der NRW.BANK zur förmlichen Bestätigung des Endtermins 
mitgeteilt. 
Die im Bestandprogramm des Amtes für Wohnungswesen aktuell hinterlegten Endtermine sind in der 
folgenden Tabelle abgebildet. 
 
Jahr Anzahl 
Wohnungen 
2015 20 
2016 17 
2017 23 
2018 8 
2019 46 
2020 39 
2021 112 
2022 15 
2023 29 
2024 169 
2025 26 
2026 112 
2027   
2028   
2029   
2030   
 
 
Frage 4 
Wie viele Mietpreis- und Belegungsbindungen sind seit dem Jahr 2000 im Bezirk Innenstadt 
angekauft worden? 
 
Antwort der Verwaltung 
Seit dem Jahr 2000 wurden im Bezirk Innenstadt keine Mietpreis- und Belegungsbindungen ange-
kauft.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1525/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27