1525/2017
Geförderte Wohnungen im Stadtbezirk
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4670 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/561/2 Vorlagen-Nummer 1525/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.06.2017 Geförderte Wohnungen im Stadtbezirk Anfrage der Fraktion Die Linke zur Sitzung am 04.05.2017, AN/0497/2017, TOP 8.1 Frage 1 Wie viele ehemals geförderte Wohnungen sind in den Jahren 2015 und 2016 im Stadtbezirk Innenstadt aus der Belegungsbindung gefallen? Wie hoch ist der verbleibende Bestand an gefördertem Wohnraum im Stadtbezirk prozentual? Antwort der Verwaltung Im Jahre 2015 sind im Stadtbezirk Innenstadt 20 Wohnungen aus der Bindung gefallen, im Jahr 2016 waren es 17. Damit wird der Anteil der geförderten Mietwohnungen (alter erster Förderweg, verein- barte Förderung Einkommensgruppe A) am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk Innenstadt von 2,3 % im Jahr 2015 auf unter 2,3 % im Jahr 2016 gesunken sein. Geförderte Wohnungen sind nicht hinzugekommen, das Anwachsen des freifinanzierten Wohnungsbestandes ist noch nicht abschlie- ßend ermittelt. Frage 2 Stadtweit hat sich der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen von 22,2 Prozent im Jahre 1990 auf 6,8 Prozent im Jahr 2015 verringert. Wie hoch wird der Anteil in den Jahren 2020 und 2030 sein, wenn die Entwicklung der letzten 25 Jahre unverändert fortschrei- tet? Bitte die Zahlen für die Stadt Köln und den Bezirk Innenstadt prognostizieren. Antwort der Verwaltung Nach der Entwicklung der letzten 25 Jahre kann nur davon ausgegangen werden, dass sich der Anteil der geförderten Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand in Köln weiter verringern wird. Eine Prog- nose zum Bestand an frei finanzierten Wohnungen in den Jahren 2020 und 2030 als Bezugsgröße ist nicht möglich, insbesondere nicht bezogen auf einzelne Stadtbezirke. Wie bereits ausgeführt, liegt der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk Innenstadt aktuell bei 2,3 %. Auch die bekannte Zielzahl von 1.000 neuen geförderten Wohnungen jährlich bezieht sich auf das Stadtgebiet Köln. Es gibt keine Zielzahlen auf Stadtbezirksebene; angestrebt wird eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Stadtgebiet. Nach den Förderergebnissen der letzten Jahre muss aber davon ausgegangen werden, dass allenfalls im Stadtteil Deutz neue geförderte Wohnungen entste- hen werden, wenn auch mit einem sehr geringen Anteil an den Neuförderungen stadtweit. Zusammenfassen wird die Situation so eingeschätzt, dass der relative und der absolute Bestand an geförderten Mietwohnungen im Stadtbezirk Innenstadt kontinuierlich weiter abnehmen wird (vgl. auch Antwort zu Frage 3). Bezogen auf das Stadtgebiet Köln vermutet die Verwaltung, dass der Anteil der geförderten Wohnun- gen am Gesamtwohnungsbestand selbst bei jährlichem Erreichen der Förderzielzahl kontinuierlich weiter zurückgehen wird. Frage 3 2 Wie viele reguläre und wie viele außerplanmäßige Belegungsbindungen erwartet die Verwal- tung für den Bezirk Innenstadt in den Jahren 2020 und 2030? Antwort der Verwaltung Die Verwaltung nimmt an, dass die Frage darauf abzielt, wie viele Belegungsbindungen entfallen werden. Das Amt für Wohnungswesen erfasst die Endtermine nur nach Datum, unaufgeschlüsselt nach plan- mäßigem und vorzeitigem Bindungsende. Wohnungen, für die die Mittel in diesem Jahr vorzeitig zurückgezahlt werden, unterliegen in der Regel eine Nachwirkungsfrist von 10 Jahren; die Bindungen in diesen Rückzahlungsfällen werden also am 31.12.2027 entfallen. Die Rückzahlungsmöglichkeit in diesem Jahr endet am 31.12.2017. Erfah- rungsgemäß zahlten die Investoren die Mittel kurz vor Ende des Kalenderjahres zurück. Die Endter- mine des Jahres 2027 können also erst Anfang 2018 ermittelt werden. Folglich liegen auch für die Jahre danach noch keine Zahlen vor. Die Zahlen ab 2017 werden steigen um die noch bekannt wer- denden Fälle planmäßiger Tilgung. Planmäßige Tilgungen mit Bindungsende am 31.12. des Tilgungs- jahres werden erst nach der Tilgung von der NRW.BANK zur förmlichen Bestätigung des Endtermins mitgeteilt. Die im Bestandprogramm des Amtes für Wohnungswesen aktuell hinterlegten Endtermine sind in der folgenden Tabelle abgebildet. Jahr Anzahl Wohnungen 2015 20 2016 17 2017 23 2018 8 2019 46 2020 39 2021 112 2022 15 2023 29 2024 169 2025 26 2026 112 2027 2028 2029 2030 Frage 4 Wie viele Mietpreis- und Belegungsbindungen sind seit dem Jahr 2000 im Bezirk Innenstadt angekauft worden? Antwort der Verwaltung Seit dem Jahr 2000 wurden im Bezirk Innenstadt keine Mietpreis- und Belegungsbindungen ange- kauft.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1525/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27