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0578/2026

Stellungnahme der KölnBäder vom 17.02.2026

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 26.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.03.2026

2026-02-17_Nachfragen aus Sitzung 26.01.2026_Antwort KölnBäder

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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2026-02-17_Nachfragen aus Sitzung 26.01.2026_Antwort KölnBäder

5774 Zeichen

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

ZZ KÖLNBÄDER
ze

KölnBäder GmbH - Kämmergasse 1 - 50676 Köln
Stadt Köln

Bürgeramt Rodenkirchen
Geschäftsführung der BV Rodenkirchen

per Mail: mirram.passmann@stadt-koeln.de

Köln, 17.02.2026

Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 26.01.2026
Hier: Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der
Schließung des Agrippabades (AN/0040/2026)

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir gern wie folgt Stellung beziehen:

1.) Können mit der von der KölnBäder vorgenommenen Umverteilung 100 % der im
Agrippabad für Schulen und Vereine entfallenden Schwimmzeiten aufgefangen
werden? Welcher Anteil der umverteilten Schwimmzeiten (prozentuale Angabe) entfällt
auf das Zollstockbad?

Nach Information auf der Website der KölnBäder GmbH „Solidarisch zusammenrücken
nach der Schließung des Agrippabads - KölnBäder GmbH“ wurden Schulen und Vereine,
die das Agrippabad genutzt haben, insbesondere auf das Zollstockbad und

das Lentparkbad umverteilt.

Die Bahnenstunden der Schulen und Vereine im Agrippabad wurden in folgende vier Bäder
verteilt:

Zollstockbad 35%

Lentpark 45%
Kartäuserwallbad 15 %
Stadionbad (nur Schulen) 5 %

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln
Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
‚Amtsgericht Köln.HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

Zz KÖLNBÄDER
ai

2.) Laut der o.g. Information kann der Vorrang für Schulen und Vereine in der
Belegungsplanung „temporär zu Einschränkungen für den öffentlichen Badebetrieb“
führen. Ist dies im Zollstockbad der Fall? Falls ja, in welchem Umfang (Stunden)?

Im Zollstockbad wird der öffentliche Badebetrieb temporär um 9,5 Stunden pro Woche
außerhalb der Ferienzeiten eingeschränkt.

3.) Warum kommt, soweit es zu Einschränkungen des öffentlichen Badebetrieb im
Zollstockbad oder einem anderen öffentl. Schwimmbad zu Gunsten etwaiger Schulen
und Vereine kommt, die Erweiterung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades für
den reinen Öffentlichkeitsverkehr, nicht in Betracht? Hat der reine Badebetrieb,
außerhalb des Spaßbadebetriebs, keine Zugkraft mehr?

Die zu kompensierenden Schul- und Vereinsnutzungen aus dem Agrippabad finden alle von
Montag bis Freitag statt. Zu diesen Zeiten ist das Rodenkirchenbad jedoch bereits jetzt
schon vollumfänglich belegt, sodass eine Verlagerung hierhin gar nicht möglich ist.

Am Wochenende gibt es keine Einschränkungen für den öffentlichen Badebetrieb im
Zollstockbad, die mit der Schließung der Agrippabades in Zusammenhang stehen. Die
KölnBäder sehen lediglich einen Bedarf eines Teils der öffentlichen Badegäste des
Agrippabades und haben folglich die Öffnungszeiten am Wochenende schon Mitte Januar
erweitert, u.a. auch durch das attraktive Angebot des Zollstockbades für die Zielgruppe der
Familien. Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten im Zollstockbad wird der Verlagerung der
Badegäste aus dem Agrippabad bedarfsorientiert Rechnung getragen. Eine über die
aktuellen Bedarfe hinausgehende Öffnung des Rodenkirchenbades für eine nochmalige
Erweiterung des öffentlichen Badebetriebes, ginge zu Lasten der aktuellen Vereins- &
Kursnutzung, die bereits auch samstags und sonntags stattfindet.

4.) Mit welchem Anstieg der Besucher*innenzahlen rechnen die KölnBäder GmbH für
das Zollstockbad durch die Schließung des Agrippabades (prozentual und in
absoluten Zahlen)?

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde mit einer 40% Kompensationsnutzung,
insbesondere auch in der Freibadesaison, in allen Bädern kalkuliert. Es ist bereits
festzustellen, dass sich die Agrippabadnutzer wohnortnah in die entsprechenden Bäder
verteilen. Aktuell können die KölnBäder steigende Auslastungen im Zollstockbad, Lentpark,
Höhenbergbad, Ossendorfbad und im Stadionbad verzeichnen.

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln
Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111

USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de

Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns

zZ KÖLNBÄDER
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5.) Welche für Schulen und Vereine vorgesehenen Zeitfenster, wie sie der im
Antwortschreiben beigefügten Anlage „Belegungsplan für das Rodenkirchenbad“
entnommen werden können, werden dauerhaft in Anspruch genommen? Welche
'Zeitfenster werden aktuell nicht in Anspruch genommen? Seit wann werden diese
Zeitfenster nicht in Anspruch genommen?

Alle im Belegungsplan hinterlegten Zeitfenster sind dauerhaft zur Nutzung an das Amt für
Schulentwicklung und das Sportamt der Stadt Köln sowie an der andere Nutzergruppen und
Schwimmschulen vermietet.

6.) Was spricht aus Sicht der KölnBäder GmbH dagegen, die aktuell im
Rodenkirchenbad ungenutzten Zeiten insbesondere am Samstagnachmittag/-abend,
Sonntagvormittag und Sonntagnachmittag/-abend in Gänze oder in Teilen für den
öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung zu stellen?

Siehe hierzu Punkt 3.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

KölnBäder GmbH

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7 a. Marc Riemann

Geschäftsführerin eitung Bäderbetriebsmanagement
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 - 50676 Köln
Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

278 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0578/2026 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
 
Stellungnahme der KölnBäder vom 17.02.2026 
 
Siehe Anlage Schreiben der KölnBäder vom 17.02.2026

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0578/2026
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
26.02.2026
Erstellt
26.02.2026 15:20