0578/2026
Stellungnahme der KölnBäder vom 17.02.2026
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 0578/2026 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Stellungnahme der KölnBäder vom 17.02.2026 Siehe Anlage Schreiben der KölnBäder vom 17.02.2026
2026-02-17_Nachfragen aus Sitzung 26.01.2026_Antwort KölnBäder
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Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns ZZ KÖLNBÄDER ze KölnBäder GmbH - Kämmergasse 1 - 50676 Köln Stadt Köln Bürgeramt Rodenkirchen Geschäftsführung der BV Rodenkirchen per Mail: mirram.passmann@stadt-koeln.de Köln, 17.02.2026 Nachfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 26.01.2026 Hier: Ausweitung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades während der Schließung des Agrippabades (AN/0040/2026) Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir gern wie folgt Stellung beziehen: 1.) Können mit der von der KölnBäder vorgenommenen Umverteilung 100 % der im Agrippabad für Schulen und Vereine entfallenden Schwimmzeiten aufgefangen werden? Welcher Anteil der umverteilten Schwimmzeiten (prozentuale Angabe) entfällt auf das Zollstockbad? Nach Information auf der Website der KölnBäder GmbH „Solidarisch zusammenrücken nach der Schließung des Agrippabads - KölnBäder GmbH“ wurden Schulen und Vereine, die das Agrippabad genutzt haben, insbesondere auf das Zollstockbad und das Lentparkbad umverteilt. Die Bahnenstunden der Schulen und Vereine im Agrippabad wurden in folgende vier Bäder verteilt: Zollstockbad 35% Lentpark 45% Kartäuserwallbad 15 % Stadionbad (nur Schulen) 5 % Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln.HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns Zz KÖLNBÄDER ai 2.) Laut der o.g. Information kann der Vorrang für Schulen und Vereine in der Belegungsplanung „temporär zu Einschränkungen für den öffentlichen Badebetrieb“ führen. Ist dies im Zollstockbad der Fall? Falls ja, in welchem Umfang (Stunden)? Im Zollstockbad wird der öffentliche Badebetrieb temporär um 9,5 Stunden pro Woche außerhalb der Ferienzeiten eingeschränkt. 3.) Warum kommt, soweit es zu Einschränkungen des öffentlichen Badebetrieb im Zollstockbad oder einem anderen öffentl. Schwimmbad zu Gunsten etwaiger Schulen und Vereine kommt, die Erweiterung der Öffnungszeiten des Rodenkirchenbades für den reinen Öffentlichkeitsverkehr, nicht in Betracht? Hat der reine Badebetrieb, außerhalb des Spaßbadebetriebs, keine Zugkraft mehr? Die zu kompensierenden Schul- und Vereinsnutzungen aus dem Agrippabad finden alle von Montag bis Freitag statt. Zu diesen Zeiten ist das Rodenkirchenbad jedoch bereits jetzt schon vollumfänglich belegt, sodass eine Verlagerung hierhin gar nicht möglich ist. Am Wochenende gibt es keine Einschränkungen für den öffentlichen Badebetrieb im Zollstockbad, die mit der Schließung der Agrippabades in Zusammenhang stehen. Die KölnBäder sehen lediglich einen Bedarf eines Teils der öffentlichen Badegäste des Agrippabades und haben folglich die Öffnungszeiten am Wochenende schon Mitte Januar erweitert, u.a. auch durch das attraktive Angebot des Zollstockbades für die Zielgruppe der Familien. Mit der Erweiterung der Öffnungszeiten im Zollstockbad wird der Verlagerung der Badegäste aus dem Agrippabad bedarfsorientiert Rechnung getragen. Eine über die aktuellen Bedarfe hinausgehende Öffnung des Rodenkirchenbades für eine nochmalige Erweiterung des öffentlichen Badebetriebes, ginge zu Lasten der aktuellen Vereins- & Kursnutzung, die bereits auch samstags und sonntags stattfindet. 4.) Mit welchem Anstieg der Besucher*innenzahlen rechnen die KölnBäder GmbH für das Zollstockbad durch die Schließung des Agrippabades (prozentual und in absoluten Zahlen)? Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde mit einer 40% Kompensationsnutzung, insbesondere auch in der Freibadesaison, in allen Bädern kalkuliert. Es ist bereits festzustellen, dass sich die Agrippabadnutzer wohnortnah in die entsprechenden Bäder verteilen. Aktuell können die KölnBäder steigende Auslastungen im Zollstockbad, Lentpark, Höhenbergbad, Ossendorfbad und im Stadionbad verzeichnen. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 + 50676 Köln Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzl IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de Ein Unternehmen des Stadtwerke Köln Konzerns zZ KÖLNBÄDER Sn 5.) Welche für Schulen und Vereine vorgesehenen Zeitfenster, wie sie der im Antwortschreiben beigefügten Anlage „Belegungsplan für das Rodenkirchenbad“ entnommen werden können, werden dauerhaft in Anspruch genommen? Welche 'Zeitfenster werden aktuell nicht in Anspruch genommen? Seit wann werden diese Zeitfenster nicht in Anspruch genommen? Alle im Belegungsplan hinterlegten Zeitfenster sind dauerhaft zur Nutzung an das Amt für Schulentwicklung und das Sportamt der Stadt Köln sowie an der andere Nutzergruppen und Schwimmschulen vermietet. 6.) Was spricht aus Sicht der KölnBäder GmbH dagegen, die aktuell im Rodenkirchenbad ungenutzten Zeiten insbesondere am Samstagnachmittag/-abend, Sonntagvormittag und Sonntagnachmittag/-abend in Gänze oder in Teilen für den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung zu stellen? Siehe hierzu Punkt 3. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen KölnBäder GmbH '/} < ! 7 a. Marc Riemann Geschäftsführerin eitung Bäderbetriebsmanagement Vorsitzender des Aufsichtsrats: Geschäftsführung: Bankverbindung: Kämmergasse 1 - 50676 Köln Andreas Wolter Claudia Heckmann Sparkasse Köln/Bonn Telefon 0221.27 91 85-101 ‚Amtsgericht Köln HR B 29 611 Markus Sterzi IBAN DE16 3705 0198 0005 4829 55 Fax 0221. 27 91 85-111 USt-IdNr. DE192363754 SWIFT-BIC COLSDE33 www.koelnbaeder.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0578/2026
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 15:20